Valentine Geschrieben 12. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2009 In der Kantine gebe ich auch nur selten Geld aus, aber der Automat im Keller ist Gold wert Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
maex Geschrieben 12. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2009 Habt Ihr denn keinen Fressautomaten?Wir haben sogar eine Kantine, aber wieso soll ich dort groß Geld ausgeben, wenn mein Kühlschrank voll ist? (Zumal wir heute abend wieder in größerer Runde abendbroten werden.) könnte man glatt meinen du seist schotte Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beutelschneider Geschrieben 12. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2009 HUNGER!!!!! Dann iss doch was. Oder hältst Du gerade Diät? Na was denn? Unser Notfallschrank ist leergefressen, die lieben Kollegen hatten wohl Hunger... *vormichhinleid* Dann geh auswärts essen, oder bestellt Dir ne Pizza, oder schick den Chef einkaufen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 12. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2009 könnte man glatt meinen du seist schotte Nö - Vater von drei Kindern... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beutelschneider Geschrieben 12. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2009 (Zumal wir heute abend wieder in größerer Runde abendbroten werden.) Bis Abend ist aber noch lange hin... und ich werde heute Abend wieder in einem Bordrestaurant der Deutschen Bahn speisen Zumindest im ICE sind die recht gut geworden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jos1 Geschrieben 12. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2009 für edith und asia (NUR): Das wirst schon reichen .... für den ersten Hunger AAAARRRGGGHHHH!!!! Salz in meine Wunden!!!! why? parmesan wäre besser .... Parmesan in die Wunden? Was ist das für ein Krankenhaus? ach nicht wichtiges ... wer ist krank? liebeskrank? ich hätte ein paar antike rezepten dafür ..... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 12. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2009 für alle die es interessiert: seit vorgestern terminlich und seit heute mündlich nicht mehr in der probezeit *freu* Meine Probezeit damals für den studentischen Nebenjob betrug genau einen Monat. Die Probezeit für Lehrer vor ihrer endgültigen Verbeamtung beträgt 3 Jahre - und kann seit neuestem auch durch gute Staatsexamensnoten nicht mehr verkürzt werden. Das verstehe, wer will ...Na und? Ich gehe davon aus, dass Maex nicht Beamtin geworden ist. Ich selbst habe vor mehr als dreissig Jahren auch drei Jahre warten müssen, bevor ich zum Beamten auf Lebenszeit und nochmals eineinhalb Jahre warten müssen, bevor ich zum Richter ernannt worden bin. Also mach deine beiden Staatsexamina, bewähre dich drei Jahre lang und wo ist dann das Problem? Extremes Übergewicht könne übrigens auch einer Ernennung auf Lebenszeit schaden. Hast du nicht einmal irgendetwas über die Passform deiner Badehose geschrieben? Mein Gedächtnis ist altersbedingt auch nicht mehr das beste. Ich finde eine Probezeit, bevor man Beamter auf Lebenszeit wird, auch nicht schlecht. Nur hat man ja im Referendariat bereits eine zweijährige "Wartezeit", bei der man von morgens bis abends auf Herz und Nieren überprüft wird - und wo es ja vor allem um die Unterrichttauglichkeit geht, die man hat. Wieso man nach diesen zwei Jahren dann nochmal 3 Jahre warten soll, erschließt sich mir nicht. 1 Jahr würde da locker reichen (und das war auch vor kurzem noch so). Mit einem guten zweiten Examen konnte man die Wartezeit erheblich verkürzen. Was meinen BMI angeht: der liegt momentan bei 28. Reicht das, um verbeamtet zu werden - oder muss ich weiter abspecken? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beutelschneider Geschrieben 12. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2009 für alle die es interessiert: seit vorgestern terminlich und seit heute mündlich nicht mehr in der probezeit *freu* Meine Probezeit damals für den studentischen Nebenjob betrug genau einen Monat. Die Probezeit für Lehrer vor ihrer endgültigen Verbeamtung beträgt 3 Jahre - und kann seit neuestem auch durch gute Staatsexamensnoten nicht mehr verkürzt werden. Das verstehe, wer will ...Na und? Ich gehe davon aus, dass Maex nicht Beamtin geworden ist. Ich selbst habe vor mehr als dreissig Jahren auch drei Jahre warten müssen, bevor ich zum Beamten auf Lebenszeit und nochmals eineinhalb Jahre warten müssen, bevor ich zum Richter ernannt worden bin. Also mach deine beiden Staatsexamina, bewähre dich drei Jahre lang und wo ist dann das Problem? Extremes Übergewicht könne übrigens auch einer Ernennung auf Lebenszeit schaden. Hast du nicht einmal irgendetwas über die Passform deiner Badehose geschrieben? Mein Gedächtnis ist altersbedingt auch nicht mehr das beste. Ich finde eine Probezeit, bevor man Beamter auf Lebenszeit wird, auch nicht schlecht. Nur hat man ja im Referendariat bereits eine zweijährige "Wartezeit", bei der man von morgens bis abends auf Herz und Nieren überprüft wird - und wo es ja vor allem um die Unterrichttauglichkeit geht, die man hat. Wieso man nach diesen zwei Jahren dann nochmal 3 Jahre warten soll, erschließt sich mir nicht. 1 Jahr würde da locker reichen (und das war auch vor kurzem noch so). Mit einem guten zweiten Examen konnte man die Wartezeit erheblich verkürzen. Was meinen BMI angeht: der liegt momentan bei 28. Reicht das, um verbeamtet zu werden - oder muss ich weiter abspecken? Warum werden Lehrer überhaupt verbeamtet? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jos1 Geschrieben 12. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2009 für alle die es interessiert: seit vorgestern terminlich und seit heute mündlich nicht mehr in der probezeit *freu* Meine Probezeit damals für den studentischen Nebenjob betrug genau einen Monat. Die Probezeit für Lehrer vor ihrer endgültigen Verbeamtung beträgt 3 Jahre - und kann seit neuestem auch durch gute Staatsexamensnoten nicht mehr verkürzt werden. Das verstehe, wer will ...Na und? Ich gehe davon aus, dass Maex nicht Beamtin geworden ist. Ich selbst habe vor mehr als dreissig Jahren auch drei Jahre warten müssen, bevor ich zum Beamten auf Lebenszeit und nochmals eineinhalb Jahre warten müssen, bevor ich zum Richter ernannt worden bin. Also mach deine beiden Staatsexamina, bewähre dich drei Jahre lang und wo ist dann das Problem? Extremes Übergewicht könne übrigens auch einer Ernennung auf Lebenszeit schaden. Hast du nicht einmal irgendetwas über die Passform deiner Badehose geschrieben? Mein Gedächtnis ist altersbedingt auch nicht mehr das beste. Ich finde eine Probezeit, bevor man Beamter auf Lebenszeit wird, auch nicht schlecht. Nur hat man ja im Referendariat bereits eine zweijährige "Wartezeit", bei der man von morgens bis abends auf Herz und Nieren überprüft wird - und wo es ja vor allem um die Unterrichttauglichkeit geht, die man hat. Wieso man nach diesen zwei Jahren dann nochmal 3 Jahre warten soll, erschließt sich mir nicht. 1 Jahr würde da locker reichen (und das war auch vor kurzem noch so). Mit einem guten zweiten Examen konnte man die Wartezeit erheblich verkürzen. Was meinen BMI angeht: der liegt momentan bei 28. Reicht das, um verbeamtet zu werden - oder muss ich weiter abspecken? bei mir wurde kein BMI nachgefragt .... welche Bräuche habt ihr drüben? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 12. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2009 (bearbeitet) für alle die es interessiert: seit vorgestern terminlich und seit heute mündlich nicht mehr in der probezeit *freu* Meine Probezeit damals für den studentischen Nebenjob betrug genau einen Monat. Die Probezeit für Lehrer vor ihrer endgültigen Verbeamtung beträgt 3 Jahre - und kann seit neuestem auch durch gute Staatsexamensnoten nicht mehr verkürzt werden. Das verstehe, wer will ...Na und? Ich gehe davon aus, dass Maex nicht Beamtin geworden ist. Ich selbst habe vor mehr als dreissig Jahren auch drei Jahre warten müssen, bevor ich zum Beamten auf Lebenszeit und nochmals eineinhalb Jahre warten müssen, bevor ich zum Richter ernannt worden bin. Also mach deine beiden Staatsexamina, bewähre dich drei Jahre lang und wo ist dann das Problem? Extremes Übergewicht könne übrigens auch einer Ernennung auf Lebenszeit schaden. Hast du nicht einmal irgendetwas über die Passform deiner Badehose geschrieben? Mein Gedächtnis ist altersbedingt auch nicht mehr das beste. Ich finde eine Probezeit, bevor man Beamter auf Lebenszeit wird, auch nicht schlecht. Nur hat man ja im Referendariat bereits eine zweijährige "Wartezeit", bei der man von morgens bis abends auf Herz und Nieren überprüft wird - und wo es ja vor allem um die Unterrichttauglichkeit geht, die man hat. Wieso man nach diesen zwei Jahren dann nochmal 3 Jahre warten soll, erschließt sich mir nicht. 1 Jahr würde da locker reichen (und das war auch vor kurzem noch so). Mit einem guten zweiten Examen konnte man die Wartezeit erheblich verkürzen. Was meinen BMI angeht: der liegt momentan bei 28. Reicht das, um verbeamtet zu werden - oder muss ich weiter abspecken? Warum werden Lehrer überhaupt verbeamtet? Ich will die Diskusssion hier nicht zum x-ten Mal aufwärmen, nur soviel: Der Gehaltsunterschied zwischen einem angestellten und einem verbeamteten Lehrer beträgt im Berufsleben ca. 600-800 EUR - pro Monat! Das heißt, wenn Du aus irgendwelchen Gründen nicht verbeamtet wurdest (meist ist das Alter der Hauptgrund, etwa bei Quereinstiegern), bekommst Du in ca. 35 Berufsjahren insgesamt mehr als 250.000 EUR weniger Gehalt ausbezahlt als Dein verbeamteter Kollege. Und das bei exakt der gleichen Arbeit und exakt der gleichen Arbeitszeit. Ganz zu schweigen von der erheblich schlechteren Altersvorsorge. Mir geht es also weder um Status noch in erster Linie um Unkündbarkeit, sondern um Gerechtigkeit beim Lohn. Oder siehst Du das anders? Ein Lehrer in Berlin (angestellt) verdiente bis vor kurzem, wenn er Glück hatte, 1.500 EUR netto im Monat. Bei einer Arbeitsbelastung von locker 50 Stunden und mehr in der Woche (z.B. bei 2 Korrekturfächern). Das nach einem vollen und überlangen akademischen Studium. Hältst Du das für gerecht? ----------------------------------- bearbeitet 12. Oktober 2009 von Epicureus Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 12. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2009 Hältst Du das für gerecht?Ob 1,5k für eine 50 Stunden-Stelle gerecht sind, ist das eine. Warum man über die Verbeamtung überhaupt diesen Unterschied zwischen verbeamteten und angestellten Lehrkräften konstruiert ist mir sehr unverständlicher. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 12. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2009 Weil pädagogische Entscheidungen prinzipiell nicht justiziabel sind. Beispiel: letzte Woche war meine Tochter sauer, weil sie in einem Mathe-Test alles richtig hatte. Sie bekam aber einen Punktabzug, weil sie ihr Testheft verbummelt hatte und den Test auf einem losen Blatt schrieb. Ich halte es in so einem Fall für meine Pflicht, bei aller Sympathie für meine Tochter, dem Lehrer recht zu geben. (Auch wenn ich die Entscheidung eigentlich falsch finde.) Nur: man muß halt sehen, daß eine Lehrer-Schüler-Beziehung in übersichtlichen Schulen etliche Jahre dauert und natürlich gar nicht konfliktfrei sein kann. Hier mit juristischen Schritten einzugreifen, ist völlig daneben. Und wenn nun der Lehrer nur bei deiner Tochter das fehlende Testheft bemängelt, in anderen Fällen das aber durchgehen ließ, also eine objektiv willkürliche Entscheidung getroffen hätte? In einem Rechtsstaat ist jede Entscheidung der öffentlichen Gewalt justiziabel, da haben pädagogische Befindlichkeiten hintanzustehen. Über einen Beurteilungsspielraum für Prüfungsentscheidungen lässt sich reden, über freie Hand nicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 12. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2009 Der Gehaltsunterschied zwischen einem angestellten und einem verbeamteten Lehrer beträgt im Berufsleben ca. 600-800 EUR - pro Monat! Das heißt, wenn Du aus irgendwelchen Gründen nicht verbeamtet wurdest (meist ist das Alter der Hauptgrund, etwa bei Quereinstiegern), bekommst Du in ca. 35 Berufsjahren insgesamt mehr als 250.000 EUR weniger Gehalt ausbezahlt als Dein verbeamteter Kollege. Und das bei exakt der gleichen Arbeit und exakt der gleichen Arbeitszeit. Ganz zu schweigen von der erheblich schlechteren Altersvorsorge. Mir geht es also weder um Status noch in erster Linie um Unkündbarkeit, sondern um Gerechtigkeit beim Lohn. Oder siehst Du das anders? Ein Lehrer in Berlin (angestellt) verdiente bis vor kurzem, wenn er Glück hatte, 1.500 EUR netto im Monat. Bei einer Arbeitsbelastung von locker 50 Stunden und mehr in der Woche (z.B. bei 2 Korrekturfächern). Das nach einem vollen und überlangen akademischen Studium. Hältst Du das für gerecht? ----------------------------------- Die Gehaltsfrage sollte man von der Frage des Beamtenstatus trennen. Lehrer üben keine öffentliche Gewalt aus, deshalb brauchts keinen Beamtenstatus. Im Interesse einer funktionierenden Schule müssen sie kündbar sein, wie jeder Angestellte sonst auch. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 12. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2009 Weil pädagogische Entscheidungen prinzipiell nicht justiziabel sind. Beispiel: letzte Woche war meine Tochter sauer, weil sie in einem Mathe-Test alles richtig hatte. Sie bekam aber einen Punktabzug, weil sie ihr Testheft verbummelt hatte und den Test auf einem losen Blatt schrieb. Ich halte es in so einem Fall für meine Pflicht, bei aller Sympathie für meine Tochter, dem Lehrer recht zu geben. (Auch wenn ich die Entscheidung eigentlich falsch finde.) Nur: man muß halt sehen, daß eine Lehrer-Schüler-Beziehung in übersichtlichen Schulen etliche Jahre dauert und natürlich gar nicht konfliktfrei sein kann. Hier mit juristischen Schritten einzugreifen, ist völlig daneben. Und wenn nun der Lehrer nur bei deiner Tochter das fehlende Testheft bemängelt, in anderen Fällen das aber durchgehen ließ, also eine objektiv willkürliche Entscheidung getroffen hätte? In einem Rechtsstaat ist jede Entscheidung der öffentlichen Gewalt justiziabel, da haben pädagogische Befindlichkeiten hintanzustehen. Über einen Beurteilungsspielraum für Prüfungsentscheidungen lässt sich reden, über freie Hand nicht. Das sind keine "pädagogischen Befindlichkeiten". Pädagogische Reaktionen können nicht an juristischen Gerechtigkeitsvorstellungen gemessen werden. Kinder sind keine Automaten, da wirkt jede Maßnahme bei jedem anders. Die Freiheit muß ein Lehrer haben, auch wenn sie in Einzelfällen mißbraucht wird. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beutelschneider Geschrieben 12. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2009 Ich will die Diskusssion hier nicht zum x-ten Mal aufwärmen, nur soviel: Der Gehaltsunterschied zwischen einem angestellten und einem verbeamteten Lehrer beträgt im Berufsleben ca. 600-800 EUR - pro Monat! Das heißt, wenn Du aus irgendwelchen Gründen nicht verbeamtet wurdest (meist ist das Alter der Hauptgrund, etwa bei Quereinstiegern), bekommst Du in ca. 35 Berufsjahren insgesamt mehr als 250.000 EUR weniger Gehalt ausbezahlt als Dein verbeamteter Kollege. Und das bei exakt der gleichen Arbeit und exakt der gleichen Arbeitszeit. Ganz zu schweigen von der erheblich schlechteren Altersvorsorge. Mir geht es also weder um Status noch in erster Linie um Unkündbarkeit, sondern um Gerechtigkeit beim Lohn. Oder siehst Du das anders? Ein Lehrer in Berlin (angestellt) verdiente bis vor kurzem, wenn er Glück hatte, 1.500 EUR netto im Monat. Bei einer Arbeitsbelastung von locker 50 Stunden und mehr in der Woche (z.B. bei 2 Korrekturfächern). Das nach einem vollen und überlangen akademischen Studium. Hältst Du das für gerecht? ----------------------------------- Ich bin ja bei Dir was Deine Kritik an diesen Zuständen betrifft. Allerdings sehe ich immer noch keine Notwendigkeit zur Verbeamtung, sondern nur zur gerechten Bezahlung. Was ja auch ohne Beamtentum möglich wäre. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 12. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2009 Das Café ist heut so ernst. Und mir knurrt der Magen und meilenweit fern jeder akzeptablen Leberkässemmel... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beutelschneider Geschrieben 12. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2009 Das Café ist heut so ernst. Und mir knurrt der Magen und meilenweit fern jeder akzeptablen Leberkässemmel... Denk Dir doch einfach es wäre Fastenzeit Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 12. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2009 Das sind keine "pädagogischen Befindlichkeiten". Pädagogische Reaktionen können nicht an juristischen Gerechtigkeitsvorstellungen gemessen werden. Kinder sind keine Automaten, da wirkt jede Maßnahme bei jedem anders. Die Freiheit muß ein Lehrer haben, auch wenn sie in Einzelfällen mißbraucht wird. Es geht nicht um "juristische Gerechtigkeitsvorstellungen", sondern um die Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz und das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz gegen dieselbe. Ohne Relikte wie das besondere Gewaltverhältnis aus der Mottenkiste zu holen, kannst du deine Position gar nicht verteidigen, ohne an Grundwerten unsrer Verfassung und unsrer Vorstellung von Rechtsstaatlichkeit zu rühren. Frivole Klagen überbetüdelnder Zahnwälte sind wie auch sonst im Rechtsstaat hinzunehmen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 12. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2009 Das Café ist heut so ernst. Und mir knurrt der Magen und meilenweit fern jeder akzeptablen Leberkässemmel... Denk Dir doch einfach es wäre Fastenzeit Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 12. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2009 Weil pädagogische Entscheidungen prinzipiell nicht justiziabel sind. Beispiel: letzte Woche war meine Tochter sauer, weil sie in einem Mathe-Test alles richtig hatte. Sie bekam aber einen Punktabzug, weil sie ihr Testheft verbummelt hatte und den Test auf einem losen Blatt schrieb. Ich halte es in so einem Fall für meine Pflicht, bei aller Sympathie für meine Tochter, dem Lehrer recht zu geben. (Auch wenn ich die Entscheidung eigentlich falsch finde.) Nur: man muß halt sehen, daß eine Lehrer-Schüler-Beziehung in übersichtlichen Schulen etliche Jahre dauert und natürlich gar nicht konfliktfrei sein kann. Hier mit juristischen Schritten einzugreifen, ist völlig daneben. Und wenn nun der Lehrer nur bei deiner Tochter das fehlende Testheft bemängelt, in anderen Fällen das aber durchgehen ließ, also eine objektiv willkürliche Entscheidung getroffen hätte? In einem Rechtsstaat ist jede Entscheidung der öffentlichen Gewalt justiziabel, da haben pädagogische Befindlichkeiten hintanzustehen. Über einen Beurteilungsspielraum für Prüfungsentscheidungen lässt sich reden, über freie Hand nicht. Ein fehlendes Testheft ist meiner Meinung nach kein Grund eine Leistungsnote abzuschwächen. Das ist mir völlig unverständlich. Da muss man sich als Lehrkraft schon was anderes überlegen. (Ich weiß nix, wahrscheinlich, weil es bei uns nie Testhefte gab, es wurde immer auf lose Blätter geschrieben und die Schule musste die während des laufenden und des darauf folgenden Schuljahrs aufbewahren für den Fall, dass irgendein Nachweis geführt werden musste) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 12. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2009 Die Gehaltsfrage sollte man von der Frage des Beamtenstatus trennen. Lehrer üben keine öffentliche Gewalt aus, deshalb brauchts keinen Beamtenstatus. Im Interesse einer funktionierenden Schule müssen sie kündbar sein, wie jeder Angestellte sonst auch. Dann kann die schwarz-gelbe Regierung mit gutem Beispiel vorangehen und mit den Entbeamtungen anfangen. Die Frage ist, geht das überhaupt? Kann man einem Beamten auf Lebenszeit die Verbeamtung wieder wegnehmen? Eines halte ich jedenfalls bei der ganzen Diskussion um den Wegfall des Beamtenstatus für Lehrer scheinheilig: Wenn man ihnen den Status wegnähme, käme das zu Arbeitszeiten einer Gehaltseinbuße von ca. 25% gleich. Man müsste also ihr Angestelltengehalt nicht nur um diese 25% erhöhen, sondern noch mehr drauflegen, weil sie dann ja auch Sozialabgaben zahlen müssten. Bei der Altersvorsorge dürften die Zulagen, die der Staat zu geben hätte, noch höher sein. Um nach Steuern ein Nettogehalt von 2.500 - 3.000 EUR zu sichern, dürfte der Staat bei seinen dann angestellten Lehrern aber einiges zubuttern. Oder man stellt sich auf den Standpunkt, dass Lehrer sowieso zu viel verdienen und nimmt das Bundesland, das am schlechtesten zahlt (also Berlin) als leuchtendes Vorbild des Lehrerberufs. Kann es das sein? Ich hätte da mal gerne ein paar praktische Vorschläge zu, und nicht immer nur diese Neiddiskussion. Verdient ein Lehrer, der 2.500 EUR netto verdient, zuviel? Und falls ja - wie soll man bei noch geringeren Gehältern den Job attraktiv halten? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jos1 Geschrieben 12. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2009 Das Café ist heut so ernst. Und mir knurrt der Magen und meilenweit fern jeder akzeptablen Leberkässemmel... Denk Dir doch einfach es wäre Fastenzeit mein Angebot gilt auch für kam .... spaghetti ..... mit parmesan oder salz, wie asia möchte .... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 12. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2009 Ein fehlendes Testheft ist meiner Meinung nach kein Grund eine Leistungsnote abzuschwächen. Das ist mir völlig unverständlich. Da muss man sich als Lehrkraft schon was anderes überlegen. (Ich weiß nix, wahrscheinlich, weil es bei uns nie Testhefte gab, es wurde immer auf lose Blätter geschrieben und die Schule musste die während des laufenden und des darauf folgenden Schuljahrs aufbewahren für den Fall, dass irgendein Nachweis geführt werden musste) Ich sehe das ähnlich, aber die Entscheidung der Lehrkraft ist (noch) vertretbar. Gerichtliche Kontrolle bedeutet aber nur Rechts- nicht Zweckmäßigkeitsprüfung. Daher ist in dem Fall die Prüfungsentscheidung hinzunehmen. Ob es nun die Pflicht des Elternteils ist, eine solche Entscheidung zu unterstützen, oder ob es nicht ebenso angemessen wäre (oder gar noch passender), anhand dieses Beispiels zu zeigen, dass bestimmte Arten von Institutionen Entscheidungen produzieren, die nicht unbedingt nachzuvollziehen sind, die aber Beachtung verdienen, ist eine andere Frage. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 12. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2009 Dann kann die schwarz-gelbe Regierung mit gutem Beispiel vorangehen und mit den Entbeamtungen anfangen. Die Frage ist, geht das überhaupt? Kann man einem Beamten auf Lebenszeit die Verbeamtung wieder wegnehmen? Kann eine Bundesregierung den rechtmäßigen Verbeamtungsbescheid eines Landesbeamten aufheben? Um diese Frage zu beantworten, braucht man kein Jurist zu sein. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 12. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2009 Ein fehlendes Testheft ist meiner Meinung nach kein Grund eine Leistungsnote abzuschwächen. Das ist mir völlig unverständlich. Da muss man sich als Lehrkraft schon was anderes überlegen. (Ich weiß nix, wahrscheinlich, weil es bei uns nie Testhefte gab, es wurde immer auf lose Blätter geschrieben und die Schule musste die während des laufenden und des darauf folgenden Schuljahrs aufbewahren für den Fall, dass irgendein Nachweis geführt werden musste) Ich sehe das ähnlich, aber die Entscheidung der Lehrkraft ist (noch) vertretbar. Gerichtliche Kontrolle bedeutet aber nur Rechts- nicht Zweckmäßigkeitsprüfung. Daher ist in dem Fall die Prüfungsentscheidung hinzunehmen. Ob es nun die Pflicht des Elternteils ist, eine solche Entscheidung zu unterstützen, oder ob es nicht ebenso angemessen wäre (oder gar noch passender), anhand dieses Beispiels zu zeigen, dass bestimmte Arten von Institutionen Entscheidungen produzieren, die nicht unbedingt nachzuvollziehen sind, die aber Beachtung verdienen, ist eine andere Frage. Weißt Du, was mich am meisten bei klagenden Eltern nerven würde? Gar nicht mal die Tatsache, dass sie klagen - sondern vielmehr der Umstand, dass mal wieder nur die klagen können, die es sich leisten können oder in einer Rechtsschutzversicherung sind. Wer aus sozial schwachen Verhältnissen kommt oder einen Migrationshintergrund hat, wird seltenst klagen (können). Klagen tun dann nur wieder die Reichen, denen man es eh vorne und hinten reinschiebt. Das macht mich wütend. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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