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Religionslehrer/in Lehramtserlaubnis


Daniel_D

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Hallo zusammen, ich bin neu hier und platze vor Neugier….

ne das war was anderes; wer kennt es?

 

Also, mal ernst werden. Ich bin wirklich neu hier weil ich eine frage habe die mir bisher niemand zufrieden stellend beantworten konnte. Ich habe einige gefragt und selbst die Person, meine Freundin, um die es sich auch dreht konnte mir nix klares sagen.

 

So, dann mal zum eigentlichen Thema;

Meine Freundin ist zurzeit Lehramtsanwärterin im Referendariat mit Deutsch und kath. Religionslehre, was eigentlich keinerlei Probleme darstellt. Was aber anscheinend ein Problem darstellt ist, daß ich ernsthaft in den letzten zwei Jahren über einen Austritt aus der Kirche (ich selbst bin ebenfalls katholisch) nachdenke. Als ich dieses Thema dann mal angesprochen habe, wurden erstmal die normalen Anstallten gemacht von wegen Kirchlich heiraten und Kinder taufen usw.…, das geht ja auch so, wenn ich nicht mehr in der kath. Kirchengemeinschaft drin bin, aber beteuere die zukünftigen Kinder im kath. Glauben zu erziehen. Im Ansatz finde ich es auch richtig und wichtig. // bitte korrigiert mich wenn ich damit falsch liege, da man im inet so einiges liest//

Was aber nach einigen hin und her dann zur Sprache kam hat mir eben diese erstmal verschlagen, meine Freundin musste irgendwann etwas unterschreiben was sie im Grunde dazu zwing jemand mit kath. Glauben zu heiraten, da nur dann die kirchliche Hochzeit aussagekräftig ist, andernfalls kann ihr die Lehrerlaubnis für den Religionsunterricht entzogen werden.

 

Ist das wirklich so? oder wurde den Lehramtsanwärtern/innen nur etwas vorrgespielt?

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Hallo zusammen, ich bin neu hier und platze vor Neugier….

ne das war was anderes; wer kennt es?

 

Also, mal ernst werden. Ich bin wirklich neu hier weil ich eine frage habe die mir bisher niemand zufrieden stellend beantworten konnte. Ich habe einige gefragt und selbst die Person, meine Freundin, um die es sich auch dreht konnte mir nix klares sagen.

 

So, dann mal zum eigentlichen Thema;

Meine Freundin ist zurzeit Lehramtsanwärterin im Referendariat mit Deutsch und kath. Religionslehre, was eigentlich keinerlei Probleme darstellt. Was aber anscheinend ein Problem darstellt ist, daß ich ernsthaft in den letzten zwei Jahren über einen Austritt aus der Kirche (ich selbst bin ebenfalls katholisch) nachdenke. Als ich dieses Thema dann mal angesprochen habe, wurden erstmal die normalen Anstallten gemacht von wegen Kirchlich heiraten und Kinder taufen usw.…, das geht ja auch so, wenn ich nicht mehr in der kath. Kirchengemeinschaft drin bin, aber beteuere die zukünftigen Kinder im kath. Glauben zu erziehen. Im Ansatz finde ich es auch richtig und wichtig. // bitte korrigiert mich wenn ich damit falsch liege, da man im inet so einiges liest//

Was aber nach einigen hin und her dann zur Sprache kam hat mir eben diese erstmal verschlagen, meine Freundin musste irgendwann etwas unterschreiben was sie im Grunde dazu zwing jemand mit kath. Glauben zu heiraten, da nur dann die kirchliche Hochzeit aussagekräftig ist, andernfalls kann ihr die Lehrerlaubnis für den Religionsunterricht entzogen werden.

 

Ist das wirklich so? oder wurde den Lehramtsanwärtern/innen nur etwas vorrgespielt?

Ich denke, sie musste vielleicht unterschreiben, dass sie eine kirchenrechtlich gültige Ehe eingeht. Was da die Voraussetzungen sind, weiß sie ja sicher. (Ich kenne sogar eine Kollegin, die mit einem ev. Religionslehrer verheiratet ist.)

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Ich denke, sie musste vielleicht unterschreiben, dass sie eine kirchenrechtlich gültige Ehe eingeht.

 

Genau das denke ich auch, hab nämlich vor kurzem noch das Formblatt gesehen, und da stand drauf: "Religionslehrer/innen gehen eine kirchenrechtlich gültige Ehe ein" und "Religionslehrer/innen lassen ihre Kinder katholisch taufen". Und eine kirchenrechtlich gültige Ehe kann ein Katholik mit einem Ungetauften, einem einer anderen Religion Angehörigen, einem Ausgetretenem, also eigentlich mit jedem eingehen! - Hauptsache die Formpflicht wird gewahrt (Trauung durch katholischen Priester) oder man hat eine Dispens davon.

Also keine Panik und beruhig Dich erst mal :lol:

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Franciscus non papa

naja, nicht ganz mit jedem. wenn der partner vorher schon mal verheiratet war, dann muss da schon noch einiges geprüft werden.

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naja, nicht ganz mit jedem. wenn der partner vorher schon mal verheiratet war, dann muss da schon noch einiges geprüft werden.

 

Ok, ok, da haste Recht: das unverheiratet hatte ich jetzt vorausgesetzt. Ansonsten muss man schon gucken, ob die Ehe vorher kirchenrechtlich gültig war.

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Franciscus non papa

smile, nicht zu vergessen den test, ob der partner auch wirklich vom anderen geschlecht ist, das kann ja, wie man gerade lernt, durchaus in zweifel gezogen werden. :-)

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smile, nicht zu vergessen den test, ob der partner auch wirklich vom anderen geschlecht ist, das kann ja, wie man gerade lernt, durchaus in zweifel gezogen werden. :-)

 

Mmh, aber wär doch eigentlich ganz praktisch, wenn er vom gleichen Geschlecht wär: dann bräuchte man sich keine Sorgen machen ob die Ehe kirchenrechtlich gültig ist, weil das nicht geht, und wenn was kirchlich gesehen nicht geht, dann kann man auch nichts dafür, wenn man in aus kirchlicher Sicht "wilder Ehe" zusammenlebt, weil mans ja ändern würde, wenn man könnte. Ergo: Schwule / lesbische Religionslehrer dürfen auch in kirchenrechtlich ungültiger Ehe zusammenleben. q.e.d. (Oder ist da irgendwo ein Denkfehler drin? :lol::unsure: )

 

 

 

edit: Rechtschreibung

bearbeitet von Simone
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Franciscus non papa
smile, nicht zu vergessen den test, ob der partner auch wirklich vom anderen geschlecht ist, das kann ja, wie man gerade lernt, durchaus in zweifel gezogen werden. :-)

 

Mmh, aber wär doch eigentlich ganz praktisch, wenn er vom gleichen Geschlecht wär: dann bräuchte man sich keine Sorgen machen ob die Ehe kirchenrechtlich gültig ist, weil das nicht geht, und wenn was kirchlich gesehen nicht geht, dann kann man auch nichts dafür, wenn man in aus kirchlicher Sicht "wilder Ehe" zusammenlebt, weil mans ja ändern würde, wenn man könnte. Ergo: Schwule / lesbische Religionslehrer dürfen auch in kirchenrechtlich ungültiger Ehe zusammenleben. q.e.d. (Oder ist da irgendwo ein Denkfehler drin? :lol::unsure: )

 

 

 

edit: Rechtschreibung

 

 

smile, dazu sage ich nun nichts, sonst mache ich ein fass auf....

bearbeitet von Franciscus
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Ist das wirklich so? oder wurde den Lehramtsanwärtern/innen nur etwas vorrgespielt?

 

Das dem so ist, wurde dir ja schon erklärt, was aber irgendwie zu kurz kam, ist die Tatsache, daß ihr heiraten MÜßT, einfach so zusammen leben geht ja nicht,

da riskiert ihr ihre MC ...

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Ich kenne folgenden Fall:

 

Ein Kirchenmusiker, der in seiner Gemeinde eine kleine Stelle innehat, lebt mit seiner Freundin gemeinsam in einer Wohnung - allerdings ohne Trauschein. Mittlerweile ist er schon so paranoid geworden, dass er zum einen das gemeinsame Klingelschild abmontiert hat, wo vorher beider Namen draufstanden. Außerdem hat er die Anrufbeantworter-Ansage so geändert, dass nur noch eine Automatenstimme die Rufnummer ansagt. Ein Spruch wie "Hier ist der automatische Anrufbeantworter von Monika X und Klaus Y" ist ihm zu gefährlich, weil er fürchtet, das Ordinariat könnte irgendwann Kontrollanrufe tätigen.

 

Was ist das für ein Leben?

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Ich habe in 40 Jahren Dienstzeit als Religionslehrerin nie das Gefühl gehabt über die übliche Sozialkontrolle der Kleinstadt hinaus irgendwie beobachtet worden zu sein.

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Uns haben sie vom Generalvikariat gesagt, dass auf keinen Fall AKTIVE Kontrolle betrieben wird, sprich keine Kontrollanrufe oder dergleichen. Nachgefragt (bei dem betreffenden Lehrer persönlich) wird erst, wenn sich jemand namentlich meldet und auf vermeintliche "Missstände" hinweist. Anonymen Hinweisen werde gar nicht nachgegangen.

Das reicht zwar immer noch (und ich könnte bei sowas die Wände hochgehen), aber immerhin... Hoffen wir mal, dass das stimmt!

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Uns haben sie schon im Referendariat geraten, möglichst ein 3. Fach als Nebenfach zu haben....... für alle Fälle. Es ist schon nicht so toll, wenn man nach Entzug der Missio (weiß ich im Bekanntenkreis nur im Fall einer Ehescheidung und anschließenden Zivileheschließung) nur noch Deutsch unterrichten muss (mit allen Korrekturen). Aber meist werden dann die Kollegen von der Schulleitung "mit Handkuss" als Ethiklehrer übernommen (und es wird für die entsprechende Weiterbildung gesorgt).

bearbeitet von Elima
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Uns haben sie vom Generalvikariat gesagt, dass auf keinen Fall AKTIVE Kontrolle betrieben wird, sprich keine Kontrollanrufe oder dergleichen. Nachgefragt (bei dem betreffenden Lehrer persönlich) wird erst, wenn sich jemand namentlich meldet und auf vermeintliche "Missstände" hinweist. Anonymen Hinweisen werde gar nicht nachgegangen.

Das reicht zwar immer noch (und ich könnte bei sowas die Wände hochgehen), aber immerhin... Hoffen wir mal, dass das stimmt!

 

Das kommt aber letztlich sehr auf das jeweilige Bistum und den derzeitigen Oberhirten an. Im Fall des Erzbistums Köln etwa würde ich da für nichts garantieren.

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Ich kenne folgenden Fall:

 

Ein Kirchenmusiker, der in seiner Gemeinde eine kleine Stelle innehat, lebt mit seiner Freundin gemeinsam in einer Wohnung - allerdings ohne Trauschein. Mittlerweile ist er schon so paranoid geworden, dass er zum einen das gemeinsame Klingelschild abmontiert hat, wo vorher beider Namen draufstanden. Außerdem hat er die Anrufbeantworter-Ansage so geändert, dass nur noch eine Automatenstimme die Rufnummer ansagt. Ein Spruch wie "Hier ist der automatische Anrufbeantworter von Monika X und Klaus Y" ist ihm zu gefährlich, weil er fürchtet, das Ordinariat könnte irgendwann Kontrollanrufe tätigen.

 

Was ist das für ein Leben?

Es gäbe für die Paranoia überhaupt keinen Grund, lebten er und die Frau zusammen "wie Bruder und Schwester", und wer, außer Gott, ist schon allwissend? Zumal ja selbst in konservativen Katholikenkreisen Wohngemeinschaften nicht mehr als Hort der Sünde angesehen werden.

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Uns haben sie vom Generalvikariat gesagt, dass auf keinen Fall AKTIVE Kontrolle betrieben wird, sprich keine Kontrollanrufe oder dergleichen. Nachgefragt (bei dem betreffenden Lehrer persönlich) wird erst, wenn sich jemand namentlich meldet und auf vermeintliche "Missstände" hinweist. Anonymen Hinweisen werde gar nicht nachgegangen.

Das reicht zwar immer noch (und ich könnte bei sowas die Wände hochgehen), aber immerhin... Hoffen wir mal, dass das stimmt!

Nunja, Angestellte der Kirche sollten sich schon eines außerordentlich vorbildlichen Lebenswandels befleißigen (*seufz*). Ein Gemeinderefent, der nebenberuflich ein Bordell betreibt macht nun mal keinen guten Eindruck.

Beten wir lieber, dass die Zuständigen im Generalvikariat "Missstände" und "Üble Nachrede" deutlich unterscheiden können.

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Nunja, Angestellte der Kirche sollten sich schon eines außerordentlich vorbildlichen Lebenswandels befleißigen (*seufz*). Ein Gemeinderefent, der nebenberuflich ein Bordell betreibt macht nun mal keinen guten Eindruck.

Beten wir lieber, dass die Zuständigen im Generalvikariat "Missstände" und "Üble Nachrede" deutlich unterscheiden können.

 

Eben, und wo ein Bordell zu betreiben ungefähr ja auf der gleichen Ebene anzusiedeln ist wie vorehelich zusammenleben, seine Kinder evangelisch taufen zu lassen oder in einer homosexuellen Beziehung zu leben, muss diesen "Missständen" eben nachgegangen werden :lol: Beten wir also, dass die Zuständigen im GV Missstände von Liebe unterscheiden können!

 

@Epi: Also uns sagte man, dass man sich auf dieses Procedere in allen Bistümern NRWs geeinigt hat - hoffen wir, dass sie sich dran halten!

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Danke erstmal das ihr mir hier so weitergeholfen habt, ich hab mich vorerst beruhigt^^.

Um mal eige dinge zu klären, nein verheiratet war ich noch nicht, die geschlechterkombination passt auch soweit und wir wohnen noch nicht zusammen ;-)

 

wenn jemand noch etwas loswerden will dann immer her damit, ansonsten bin ich soweit bedient..

 

bye

 

 

hmm, wie kriege ich jetzt wieder die Bewertung raus die ich angeklickt habe?...

bearbeitet von Daniel_D
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