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Eheannullierungen - Ihre Meinung? Ihre Erfahrungen damit?


dereinzige

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Hallo zusammen,

 

in diesem Forum wird ziemlich oft die Frage behandelt, in welchen Fällen eine Ehe annuliert werden kann. Dabei scheint es oft um die Möglichkeit zu gehen, einen persönlichen Ausweg zu suchen.

 

Aber es wird wenig darübe gesprochen, was Sie von dem Ganzen halten - und welche Erfahrungen Sie eventuell persönlich gemacht haben. Denn es steht im Vordergrund, durchzukommen - ohne das Verfahren selbst in Frage zu stellen.

 

Was denken Sie darüber? Und welche Erfahrungen haben Sie persönlich gemacht?

 

Ich habe den Eindruck, das Hauptmotiv , eine kirchliche Annulierung der eigenen verflossenen Ehe anzustreben, ist eine Stelle bei der Kirche: Man/frau will einen Anstellungsvertrag bei der katholischen Kirche bei einer Neuverheiratung nicht verlieren.

 

Im Gegensatz dazu stehen die theologischen Begründungen des Codex Canonicus, mit denen eine Ehe annuliert bzw. bei manchen auch geschieden werden kann. Da gelten keine Vorwände. Alles muss so begründet werden, dass es in den CIC passt. (Ahnen die Offizialate etwa nicht, dass ihnen etwas vorgemacht werden muss - aus persönlicher Not, weil sonst der Broterwerb verloren gehen kann oder die kirchliche Karriere gefährdet ist ?)

 

Gerade für einen katholisch lebenden und denkenden Menschen muss es doch eine Qual bedeuten, gezwungen zu sein, in einem kirchlichen Gerichtsverfahren die eigene persönliche Vergangenheit quasi hinzurichten oder zu korrigieren...

 

Und was ist mit den früheren Partnerinnen oder Partnern, denen in so einem Verfahren bescheinigt wird, dass sie zum Zeitpunkt der Eheschließung gar nicht zum Heiraten fähig gewesen zu sein?

Was macht das mit denen?

 

Ich wundere mich eigentlich, dass darüber in Deutschland nicht schon Bücher geschrieben wurden, in denen Betroffene laut Klage geführt haben.

 

Ich bin gespannt ob jemand dazu hier etwas schreiben will...

 

oder bin ich

der einzige?

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Eheannullierungen nach kanonischem Recht sind wohl tatsächlich eher dem Bereich der Farce zuzuordnen.

 

Wenn du ein Lic.jur.can wärst, dürftest du das beurteilen.

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Wenn du ein Lic.jur.can wärst, dürftest du das beurteilen.

 

Ach, über die Jahre hört man hier im Forum doch auch genug. Ist doch auch klar: wenn in Deutschland die Ehescheidung abgeschafft würde, und man den Gatten nur durch Aufhebung der Ehe loswürde, dann würden diese Verfahren auch zur Schmierenkomödie. Das ist allzumenschlich.

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Eheannullierungen nach kanonischem Recht sind wohl tatsächlich eher dem Bereich der Farce zuzuordnen.

Zustimmung.

Aber:

Sie sind vielleicht auch der (gut gemeinte) Versuch, aus der (selbst verschuldeten?) Sackgasse wieder herauszufinden, die dadurch entstanden ist, dass die "Spezialisten" (Kirchenrecht, Dokmatik, Sakramentenlehre, Pastoral) sich auf ihren jeweiligen Gebieten so sehr spezialisiert haben, dass der interdisziplinäre Dialog dabei manchmal zu kurz gekommen ist.

 

Etwas platter ausgedrückt: Eheannulierungen könnten der Versuch sein, zu verhindern, dass in Internetforen weiterhin "die reine Lehre" und "die Barmherzigkeit" gegeneinander ausgespielt werden...

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Eheannullierungen nach kanonischem Recht sind wohl tatsächlich eher dem Bereich der Farce zuzuordnen.

 

Wenn du ein Lic.jur.can wärst, dürftest du das beurteilen.

 

Da brauchst Du keinerlei verquollenen Titel für, um zu erkennen, dass im Vergleich zu der dumpf verlogenen Heuchelei dieser sogenannten Verfahren jede Farce ein Jahrhundertwerk ist. Die einschlägige Website eines x-beliebigen deutschen Bistums reicht:

 

Zum Beispiel: http://offizialat.bistumlimburg.de/index.p...3a82c3a87f8a2df

"Erkenntnismängel

 

Ein Erkenntnismangel liegt vor, wenn Braut oder Bräutigam das Eheversprechen aufgrund von falschen oder unzulänglichen Vorstellungen abgegeben haben.

 

 

* Fehlendes Mindestwissen über die Ehe

Beispiel: Anton ist
überaus weltfremd
. Er weiß nicht, dass die Ehe eine Gemeinschaft zwischen Mann und Frau ist, die auf Dauer angelegt und auf die Zeugung von Nachkommen
hingeordnet i
st. Er verfügt nicht über das erforderliche Grundwissen.

 

* Irrtum über die Person

Beispiel: Bernd ist überzeugt,
die tief verschleierte Frau neben ihm
sei Anna. Ihr gilt sein Eheversprechen. Tatsächlich steht Birgit an seiner Seite. Er irrt über die Person seiner Braut.

 

* Irrtum über eine Eigenschaft des Partners

Beispiel: Dieter will unbedingt eine Ehefrau, die unberührt in die Ehe geht. In seinem Bekanntenkreis gibt es nur eine Frau, die dieser Anforderung zu entsprechen scheint.
Einzig und allein aus diesem Grund heiratet er sie.
Nach der Hochzeit stellt sich heraus: Sie war bereits mit mehreren Männern intim.

 

* Täuschung

Beispiel: Edith wünscht sich viele Kinder. Ihr Bräutigam Erich weiß das. Aufgrund einer früheren Krankheit ist er unfruchtbar. Um die Heirat mit Edith nicht aufs Spiel zu setzen, verschweigt er dies. Die Ehe ist nichtig - nicht wegen der Sterilität, die kein Nichtigkeitsgrund ist, sondern weil Erich seine Braut über diese Tatsache täuscht.

 

 

Leider verfügt die Forensoftware nicht über genügend Zeichen und Symbole, um derartige Texte angemessen auszuschmücken.

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Die Art wie Mann/Frau zu einer Eheannullierung kommen kann, kann man durchaus als Anstiftung zur Lüge qualifizieren.........

und wieder sehen wir wie katholisch die selbsternannten Verteidiger des II Vatikanums wirklich sind

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Die Art wie Mann/Frau zu einer Eheannullierung kommen kann, kann man durchaus als Anstiftung zur Lüge qualifizieren.........

und wieder sehen wir wie katholisch die selbsternannten Verteidiger des II Vatikanums wirklich sind

den ruf nach ehrlichkeit in die nähe des unkatholischen zu rücken ist wiederum bezeichnend für dich.

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Eheannullierungen nach kanonischem Recht sind wohl tatsächlich eher dem Bereich der Farce zuzuordnen.

 

Natürlich gibt es solche und solche Fälle. Aber wenn man die Ehe als Vertrag auffasst, was spricht dann - in bestimmten Fällen - gegen eine Auflösung ex tunc? Und das bei Gericht manchmal gelogen wird, kommt (so höre ich und mags kaum glauben) auch im zivilen Bereich vor ....

bearbeitet von Justin Cognito
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Natürlich gibt es solche und solche Fälle. Aber wenn man die Ehe als Vertrag auffasst, was spricht dann - in bestimmten Fällen - gegen eine Auflösung ex tunc? Und das bei Gericht manchmal gelogen wird, kommt (so höre ich und mags kaum glauben) auch im zivilen Bereich vor ....

 

Es spricht nichts dagegen, aber wer gravierende Rechtsfolgen an innere Vorgänge, die nur den interessierten Parteien bekannt sind, knüpft, darf sich nicht wundern, wenn er belogen wird, dass sich die Balken biegen.

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Ich habe den Eindruck, das Hauptmotiv , eine kirchliche Annulierung der eigenen verflossenen Ehe anzustreben, ist eine Stelle bei der Kirche: Man/frau will einen Anstellungsvertrag bei der katholischen Kirche bei einer Neuverheiratung nicht verlieren.

 

Die Fälle gibt es, sie bilden aber sicher nicht die Mehrheit

 

Und was ist mit den früheren Partnerinnen oder Partnern, denen in so einem Verfahren bescheinigt wird, dass sie zum Zeitpunkt der Eheschließung gar nicht zum Heiraten fähig gewesen zu sein?

Was macht das mit denen?

 

Die Frage ist berechtigt und wichtig zu bedenken. Dazu kann man aber ergänzen:

 

Die Klage richtet sich nicht gegen Personen, sondern gegen das konkrete Eheband. Daher gibt es auch weder eine beklagte Partei, noch einen Schuldspruch. Außerdem gibt nicht jede/r dem Partner die Schuld an der Nichtigkeit der Eheschließung.

 

Die Fragen der Eheschließungs- oder Eheführungsunfähigkeit sind wichtige Fragen, aber bei weitem nicht die einzigen Fälle, die verhandelt werden. Meines Erfahrung nach (aber das mag regional unterschiedlich sein) rangieren sie, was die Häufigkeit der Verfahren betrifft, eher im Mittelfeld.

 

Aber wie gesagt, die Frage ist - gerade von einem pastoralen Standpunkt aus gesehen - berechtigt. Die Gerichte haben da aber viel gelernt, es kommt heute wohl kaum mehr vor, dass die Schriftstücke ohne entsprechende (auch pastorale) Erläuterungen etc. zugestellt werden.

bearbeitet von Justin Cognito
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Natürlich gibt es solche und solche Fälle. Aber wenn man die Ehe als Vertrag auffasst, was spricht dann - in bestimmten Fällen - gegen eine Auflösung ex tunc? Und das bei Gericht manchmal gelogen wird, kommt (so höre ich und mags kaum glauben) auch im zivilen Bereich vor ....

 

Es spricht nichts dagegen, aber wer gravierende Rechtsfolgen an innere Vorgänge, die nur den interessierten Parteien bekannt sind, knüpft, darf sich nicht wundern, wenn er belogen wird, dass sich die Balken biegen.

 

Wenn die inneren Vorgänge (respektive der Wille) wirklich nur den interessierten Parteien bekannt sind, gibt es aber sowieso ein Beweisproblem. Unabhängig ob bei Pacht-, Kauf oder Ehevertrag. Da gilt dann aufgrund einer Rechtsvermutung immer der nach außen bekundete Willen. Eine überzeugende Geschichte alleine reicht da und dort nicht. Da braucht es immer auch entsprechende Beweismittel.

bearbeitet von Justin Cognito
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Da brauchst Du keinerlei verquollenen Titel für, um zu erkennen, dass im Vergleich zu der dumpf verlogenen Heuchelei dieser sogenannten Verfahren jede Farce ein Jahrhundertwerk ist.

 

Die von Dir gewählten Beispiele sollen bestimmte Tatbestände (also das Vorliegen bestimmter rechtlicher Merkmale) verdeutlichen, dass die tatsächlichen Sachverhalte (also die Geschichten, die das Leben spielt) anders aussehen, liegt in der Natur der Sache. Bei einem Blick in die entsprechenden Lehrbücher für Anfänger/innen müsstest Du mit dem gleichen Argument, auch das gesamte zivile Rechtssystem in die Tonne treten. Dazu kommt, dass gerade die von Dir zitierten Erkenntnismängel in der Praxis - bis auf die Täuschung - heute kaum noch eine Rolle spielen.

 

Ein praxisnahes Beispiel für Täuschung wäre der Fall, dass die Verlobte eines Alkoholkranken zur Ehe unter der Bedingung einwilligt, dass er trocken ist. Er erklärt trocken zu sein und überspielt, dass er tatsächlich noch trinkt. So kommt es zur Verehlichung - ein paar Wochen später fliegt die Sache auf.

bearbeitet von Justin Cognito
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Natürlich gibt es solche und solche Fälle. Aber wenn man die Ehe als Vertrag auffasst, was spricht dann - in bestimmten Fällen - gegen eine Auflösung ex tunc? Und das bei Gericht manchmal gelogen wird, kommt (so höre ich und mags kaum glauben) auch im zivilen Bereich vor ....

 

Es spricht nichts dagegen, aber wer gravierende Rechtsfolgen an innere Vorgänge, die nur den interessierten Parteien bekannt sind, knüpft, darf sich nicht wundern, wenn er belogen wird, dass sich die Balken biegen.

 

Wenn die inneren Vorgänge (respektive der Wille) wirklich nur den interessierten Parteien bekannt sind, gibt es aber sowieso ein Beweisproblem. Unabhängig ob bei Pacht-, Kauf oder Ehevertrag. Da gilt dann aufgrund einer Rechtsvermutung immer der nach außen bekundete Willen. Eine überzeugende Geschichte alleine reicht da und dort nicht. Da braucht es immer auch entsprechende Beweismittel.

 

Das ist schlicht realitätsfremd.

In einer recht großen Anzahl von Fällen gibt es nicht mehr als einander widerstreitende Geschichten.

Der "nach außen bekundete Wille" ist nämlich häufig nur zwischen den Parteien bekundet worden, und mehr Beweismittel stehen oft nicht zur Verfügung.

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Eheannullierungen nach kanonischem Recht sind wohl tatsächlich eher dem Bereich der Farce zuzuordnen.

 

Natürlich gibt es solche und solche Fälle. Aber wenn man die Ehe als Vertrag auffasst, was spricht dann - in bestimmten Fällen - gegen eine Auflösung ex tunc? Und das bei Gericht manchmal gelogen wird, kommt (so höre ich und mags kaum glauben) auch im zivilen Bereich vor ....

 

Wenn man die Ehe als Vertrag aufasst spricht auch nicht dagegen, sie in beiderseitigem Einvernehmen zu lösen, wie es der Staat tut. Dann spart man sich auch die Lügen.

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Ich sehe das Problem ebenfalls. Um eine gültig geschlossene Ehe nachträglich zu annullieren bedarf es einer plausiblen "Geschichte". Ob nun wahr oder nicht spielt erst einmal keine Rolle.

 

Hintergrund ist dann doch meist der Wunsch nach einem Neuanfang (Wiederverheiratung), da die Scheidung an sich zwar nicht schön, letztlich aber nicht das wirkliche Problem ist. Natürlich kann es auch sein, dass der klagende Partner sich einfach "vollständig" von seinem/seiner Ex trennen möchte, aber das ist eine andere Sache.

 

Problematisch wird es tatsächlich, wenn das Paar sich eigentlich "ordentlich" (ohne "Rosenkrieg") getrennt hat und einer (oder beide?) die Sache mit Glauben und Kirchenrecht ernst nehmen. Dann ist das mit dem "Lügen" nämlich so eine Sache (die man womöglich beichten kann/muss...).

 

Bleibt dann die "Hoffnung" auf ein rasches Ableben des Ex (um dann wieder kein Problem zu haben), bei dem natürlich nicht nachgeholfen werden darf (weder direkt, noch indirekt, denn dass würde auch einer Wiederverheiratung im Wege stehen...) . Diese "Hoffnung" auf das baldige Ableben ist m.E. aber nicht dazu geeignet, dass die beiden Ex friedlich ihrer Wege ziehen....

 

So ganz realistisch ist das ganze für mich nicht. Auch dann nicht, wenn ich Gott in diese Ehe mit einbeziehe. Gott ist treu und geduldig - aber er kennt und liebt uns auch (obwohl er uns kennt)..

 

Ich bin gespannt auf die weitere Diskussion in diesem Thread - vielleicht klären sich dadurch bei mir ja "Ungereimtheiten"....

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Die Art wie Mann/Frau zu einer Eheannullierung kommen kann, kann man durchaus als Anstiftung zur Lüge qualifizieren.........

 

 

vielleicht solltest du mit solchen pauschalurteilen weniger um dich schlagen!? :lol:

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Die Art wie Mann/Frau zu einer Eheannullierung kommen kann, kann man durchaus als Anstiftung zur Lüge qualifizieren.........

 

 

vielleicht solltest du mit solchen pauschalurteilen weniger um dich schlagen!? :lol:

Richtig, es gibt durchaus berechtigte Gründe, an der Gültigkeit der Ehe zu zweifeln.

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Ich hab mal noch ne Frage zu diesem Bereich:

 

Wie häufig kommt so eine kirchliche Eheannullierung denn in der Praxis wirklich vor?

Ich kenne nur rechtlich geschiedene, aber keine kirchlich annullierten Ehen.

 

Schatir

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Ich kenne auch nur wenige Fälle, aber im Ganzen ist die Zahl wohl ansteigend. Chrysologus könnte sicher etwas dazu sagen (aber der"glänzt" zur Zeit durch Abwesenheit....... wohl Urlaub.......muss ja auch mal sein :lol: )

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Ich hab mal noch ne Frage zu diesem Bereich:

 

Wie häufig kommt so eine kirchliche Eheannullierung denn in der Praxis wirklich vor?

Ich kenne nur rechtlich geschiedene, aber keine kirchlich annullierten Ehen.

 

Schatir

 

In Österreich sind es etwa 200 Ehen pro Jahr...die Zahl ist annähernd konstant.

bearbeitet von wolfgang E.
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Natürlich gibt es solche und solche Fälle. Aber wenn man die Ehe als Vertrag auffasst, was spricht dann - in bestimmten Fällen - gegen eine Auflösung ex tunc? Und das bei Gericht manchmal gelogen wird, kommt (so höre ich und mags kaum glauben) auch im zivilen Bereich vor ....

 

Es spricht nichts dagegen, aber wer gravierende Rechtsfolgen an innere Vorgänge, die nur den interessierten Parteien bekannt sind, knüpft, darf sich nicht wundern, wenn er belogen wird, dass sich die Balken biegen.

 

Wenn die inneren Vorgänge (respektive der Wille) wirklich nur den interessierten Parteien bekannt sind, gibt es aber sowieso ein Beweisproblem. Unabhängig ob bei Pacht-, Kauf oder Ehevertrag. Da gilt dann aufgrund einer Rechtsvermutung immer der nach außen bekundete Willen. Eine überzeugende Geschichte alleine reicht da und dort nicht. Da braucht es immer auch entsprechende Beweismittel.

 

Das ist schlicht realitätsfremd.

In einer recht großen Anzahl von Fällen gibt es nicht mehr als einander widerstreitende Geschichten.

Der "nach außen bekundete Wille" ist nämlich häufig nur zwischen den Parteien bekundet worden, und mehr Beweismittel stehen oft nicht zur Verfügung.

 

Der nach außen bekundete Willen ist bei der Ehe zumindest von den beiden Parteien, dem Priester/Diakon und zwei Zeugen wahrgenommen und dokumentiert worden.

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Eine Freundin von mir, die selbst längst aus der (evangelischen) Kirche ausgetreten war und mit dem katholischen Eherecht nicht das Geringste am Hut hat, war mal Zeugin in so einem Verfahren. Sie sollte ihre Sicht der Einstellung der damaligen Braut (deren Ex wieder kirchlich und diesmal eine Katholikin heiraten wollte) darstellen. Die Exfrau war gegen die Annullierung, aber nur, weil sie ihrem Ex den Gefallen nicht tun wollte. Meine Freundin fand das Verfahren aber interessant und keineswegs unfair. Dass die frühere Ehe schließlich annulliert wurde (wegen mangelndem Ehewillen) schien ihr in diesem Fall nicht nur keine Farce, sondern eine korrekte Beurteilung der Situation zur Zeit der Eheschließung.

 

 

 

Wenn eine Beziehung gelöst bzw. eine (nach staatlichem Recht geschlossene) Ehe geschieden wird, dann werden als Gründe meist Umstände und Tatsachen genannt, die sich erst im Laufe der Beziehung ergeben haben. Man hat sich auseinandergelebt, langweilt sich miteinander, die Leidenschaft ist weg usw. Sowas kann aber im kirchlichen Konzept kein Auflösungsgrund sein, da die Ehe ja per se unauflöslich ist und später auftauchenden Problemen immer irgendwie begegnet werden muss. Wenn es also absolut nicht klappt, dann muss von vornherein etwas nicht gestimmt haben, was nun nachträglich entdeckt bzw. - und darin liegt wohl der Anlass für viele Lügen - erfunden werden muss. Lange Zeit schien mir diese Sicht weltfremd und uneinsichtig. Mittlerweile bin ich mir nicht mehr so sicher. Tatsächlich habe ich jetzt in ganz vielen Fällen den Eindruck, dass die Probleme vorhersehbar waren.

 

Das Ganze würde vielleicht Sinn machen, wenn man an die Stelle der Annullierungs-Forderung, die zu jeder Menge Absurditäten führt, den Anspruch stellen würde, die vorherige Ehe voll und ganz und mit (kirchlicher) Betreuung aufzuarbeiten. Das würde dazu beitragen, dass Menschen nicht immer wieder dieselben Fehler machen, was ja bei der Partnerwahl häufiger vorzukommen scheint.

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Natürlich gibt es solche und solche Fälle. Aber wenn man die Ehe als Vertrag auffasst, was spricht dann - in bestimmten Fällen - gegen eine Auflösung ex tunc? Und das bei Gericht manchmal gelogen wird, kommt (so höre ich und mags kaum glauben) auch im zivilen Bereich vor ....

 

Es spricht nichts dagegen, aber wer gravierende Rechtsfolgen an innere Vorgänge, die nur den interessierten Parteien bekannt sind, knüpft, darf sich nicht wundern, wenn er belogen wird, dass sich die Balken biegen.

 

Wenn die inneren Vorgänge (respektive der Wille) wirklich nur den interessierten Parteien bekannt sind, gibt es aber sowieso ein Beweisproblem. Unabhängig ob bei Pacht-, Kauf oder Ehevertrag. Da gilt dann aufgrund einer Rechtsvermutung immer der nach außen bekundete Willen. Eine überzeugende Geschichte alleine reicht da und dort nicht. Da braucht es immer auch entsprechende Beweismittel.

 

Das ist schlicht realitätsfremd.

In einer recht großen Anzahl von Fällen gibt es nicht mehr als einander widerstreitende Geschichten.

Der "nach außen bekundete Wille" ist nämlich häufig nur zwischen den Parteien bekundet worden, und mehr Beweismittel stehen oft nicht zur Verfügung.

 

Der nach außen bekundete Willen ist bei der Ehe zumindest von den beiden Parteien, dem Priester/Diakon und zwei Zeugen wahrgenommen und dokumentiert worden.

 

Genau darum geht es aber nicht. Sonst wäre keine Ehe je auflösbar.

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