Luzia Geschrieben 25. September 2009 Melden Share Geschrieben 25. September 2009 Ich habe mir mal die verschiedenen Nichtigkeitsgründe angeschaut und finde insbes. die Konsens- bzw. Willensgründe schwierig. Einerseits beschreiben die dargestellten Fälle sehr spezielle Sonderfälle (z.B. "Einfalt / Naivität" eines Ehepartners), andererseits sind sie auch schwammig genug um möglicherweise Ehenichtigkeitsverfahren zu begründen. Oder? Wie ist es z.B. wenn sich jemand sagt ich heirate dich: a ) weil Du es willst, b ) damit ich dich dich nicht verliere und c ) weil das doch 'ne coole Aktion wäre und es unserer Beziehung einen neuen "Kick" gibt Sind das dann im Nachhinein Nichtigkeitsgründe? Oder doch eher die "üblichen Verdächtigen" die manch' (insbes. junges) Paar an den Traualtar führen. Die Gründe für sich genommen ,sind nicht das Problem. Sie sind nur dann ein Problem, wenn sie die einzigen Gründe sind. Die Frage ist, ob ich einen Bund mit meinem Partner schließen will, der eine umfassende Lebens- und Schicksalsgemeinschaft für den Rest unseres Lebens begründet oder ob ich das nicht will. Wenn ich das will, spielt es auch keine Rolle, warum ich das will - in den meisten Fällen wird das ein Motivmix sein, bei dem doch die persönliche Zuneigung im Vordergrund steht, aber auch eine reine Vernunftehe kann gültig sein, wenn sie denn wirklich als Ehe gewollt ist. Jetzt muss ich doch noch einmal nachfragen: Und wie ist es, wenn zu den o.g. Gründen noch ein voneinander abweichendes Eheverständnis kommt? Wenn der/die eine die Ehe/den Trauschein als "schmückendes Beiwerk" einer Beziehung sieht und der andere Part die Ehe eben als den lebenslangen Bund versteht? Gültig? Nicht gültig? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Justin Cognito Geschrieben 25. September 2009 Melden Share Geschrieben 25. September 2009 (bearbeitet) Jetzt muss ich doch noch einmal nachfragen: Und wie ist es, wenn zu den o.g. Gründen noch ein voneinander abweichendes Eheverständnis kommt? Wenn der/die eine die Ehe/den Trauschein als "schmückendes Beiwerk" einer Beziehung sieht und der andere Part die Ehe eben als den lebenslangen Bund versteht? Gültig? Nicht gültig? Das kommt darauf an. Auch wenn ein Partner der Ehe an sich zwar eine geringe Bedeutung beimisst, ihm aber die Übernahme der bei der Trauung versprochenen Inhalte nicht widerstrebt, dann ist die Ehe gültig. Wenn er sich aber bewusst denkt, dass er die Ehe gar nicht will und nur zum Schein bei der Zeremonie mitspielt, dann liegt wohl eine ungültige Ehe vor. Das Problem der Beweisbarkeit wurde dabei aber noch gar nicht berührt. Anders würde der Fall liegen, wenn jemand überhaupt nicht in der Lage war einzuschätzen, was eine Ehe - auch mit diesem konkreten Menschen - auf sich hat. Ich möchte hier aber gar nicht zu sehr ins Detail gehen, um nicht falsche Rückschlüsse zu provozieren, die bei einer konkreten Beratung beim jeweils zuständigen Offizialat leicht ausgeredet werden könnten. Außerdem gibt es hier im Forum andere, berufener Poster zu diesen Themen. bearbeitet 25. September 2009 von Justin Cognito Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Luzia Geschrieben 25. September 2009 Melden Share Geschrieben 25. September 2009 (bearbeitet) Jetzt muss ich doch noch einmal nachfragen: Und wie ist es, wenn zu den o.g. Gründen noch ein voneinander abweichendes Eheverständnis kommt? Wenn der/die eine die Ehe/den Trauschein als "schmückendes Beiwerk" einer Beziehung sieht und der andere Part die Ehe eben als den lebenslangen Bund versteht? Gültig? Nicht gültig? Das kommt darauf an. Auch wenn ein Partner der Ehe an sich zwar eine geringe Bedeutung beimisst, ihm aber die Übernahme der bei der Trauung versprochenen Inhalte nicht widerstrebt, dann ist die Ehe gültig. Wenn er sich aber bewusst denkt, dass er die Ehe gar nicht will und nur zum Schein bei der Zeremonie mitspielt, dann liegt wohl eine ungültige Ehe vor. Das Problem der Beweisbarkeit wurde dabei aber noch gar nicht berührt. Anders würde der Fall liegen, wenn jemand überhaupt nicht in der Lage war einzuschätzen, was eine Ehe - auch mit diesem konkreten Menschen - auf sich hat. Ich möchte hier aber gar nicht zu sehr ins Detail gehen, um nicht falsche Rückschlüsse zu provozieren, die bei einer konkreten Beratung beim jeweils zuständigen Offizialat leicht ausgeredet werden könnten. Außerdem gibt es hier im Forum andere, berufener Poster zu diesen Themen. Danke! Mir geht es hier auch gar nicht um eine konkrete oder gar persönliche Beratung. Es geht um den Sachverhalt an sich. Als "Neukatholikin" habe ich das katholische Eherecht anfangs ungläubig und vielleicht auch etwas verständnislos und vielleicht sogar weltfremd angesehen. Inzwischen gewinne ich ein differenzierteres Bild und sehe die Schwierigkeit der katholischen Kirche in Bezug auf das rein weltliche Eheverständnis. Auch sehe ich, dass entgegen häufig anderslautenden Beteuerungen, die Wahrheit im Vordergrund steht. Das wirkliche Bemühen um die Klärung von Einzelfällen/-fragen verbunden mit einer hohen Sensibilität (was Kritiker sicherlich anders sehen werden). Es ist ein Spagat. Einerseits erkennt die kath. Kirche "andere" Ehen an (ist also "tolerant"), andererseits kann für den einzelnen gerade diese Toleranz zum Problem werden. (Eben dann, wenn es sich z.B. um eine Vorehe unter anderen Voraussetzungen wie z.B. einer anderen Konfession oder ohne kirchlichen Bezug geschlossene Ehe unter Getauften handelt) Und als wäre das alles nicht schon schwierig genug, kommt dann in der Tat noch das Thema "Beweisbarkeit" hinzu. Von den persönlichen Bedürfnissen und Nöten des/der einzelnen ganz abgesehen. Was heisst das überhaupt, jemand kann nicht einschätzen, was eine Ehe - auch mit diesem konkreten Menschen - bedeutet? Sprichst du hier von "Dummheit" oder "Naivität"? Beim Vorbereitungsgespäch (egal ob vor'm Standesbeamten oder ev./kath. Pfarrer) nicht aufgepasst? Volltrunken oder unter Drogen stehend? Sprachlich nicht in der Lage, dem Vortrag zu folgen? bearbeitet 25. September 2009 von Luzia Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 25. September 2009 Melden Share Geschrieben 25. September 2009 Was heisst das überhaupt, jemand kann nicht einschätzen, was eine Ehe - auch mit diesem konkreten Menschen - bedeutet? Sprichst du hier von "Dummheit" oder "Naivität"? Beim Vorbereitungsgespäch (egal ob vor'm Standesbeamten oder ev./kath. Pfarrer) nicht aufgepasst? Volltrunken oder unter Drogen stehend? Sprachlich nicht in der Lage, dem Vortrag zu folgen? Was eine Ehe mit einem konkreten Menschen auf Dauer bedeutet, kann niemand ganz übersehen. Diese Unsicherheit liegt in der Natur der Sache. Es geht beim Eheversprechen darum, den anderen heiraten zu wollen und diese Unwägbarkeiten in Kauf zu nehmen. Mehr ist an sich nicht verlangt, und einen komplexeren Willen zu fordern würde die Ehe nur noch dem theologischen oder kanonistischen Spezialisten zugänglich machen. Es ist wie bei de Eucharistie: Man muss auch nicht Transubstantiation bis in den letzten Winkel verstehen, um den Herrn empfangen zu können, es genügt zu wissen, "er ist da drin". Trunkenheit, Rausch, sprachliche Unkenntnis können hingegen schwere Hinderungsgründe sei - wer nicht weiß, was er tut, der heiratet auch nicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Luzia Geschrieben 25. September 2009 Melden Share Geschrieben 25. September 2009 Trunkenheit, Rausch, sprachliche Unkenntnis können hingegen schwere Hinderungsgründe sei - wer nicht weiß, was er tut, der heiratet auch nicht. Stimmt, aber das müsste doch schon dem Standesbeamten auffallen .... und der dürfte die beiden dann auch nicht trauen... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 25. September 2009 Melden Share Geschrieben 25. September 2009 es genügt zu wissen, "er ist da drin" arrgh, könntest Du wenigstens das "drin" weglassen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Justin Cognito Geschrieben 25. September 2009 Melden Share Geschrieben 25. September 2009 (bearbeitet) Was heisst das überhaupt, jemand kann nicht einschätzen, was eine Ehe - auch mit diesem konkreten Menschen - bedeutet? Sprichst du hier von "Dummheit" oder "Naivität"? Beim Vorbereitungsgespäch (egal ob vor'm Standesbeamten oder ev./kath. Pfarrer) nicht aufgepasst? Volltrunken oder unter Drogen stehend? Sprachlich nicht in der Lage, dem Vortrag zu folgen? Was eine Ehe mit einem konkreten Menschen auf Dauer bedeutet, kann niemand ganz übersehen. Diese Unsicherheit liegt in der Natur der Sache. Es geht beim Eheversprechen darum, den anderen heiraten zu wollen und diese Unwägbarkeiten in Kauf zu nehmen. Mehr ist an sich nicht verlangt, und einen komplexeren Willen zu fordern würde die Ehe nur noch dem theologischen oder kanonistischen Spezialisten zugänglich machen. Es ist wie bei de Eucharistie: Man muss auch nicht Transubstantiation bis in den letzten Winkel verstehen, um den Herrn empfangen zu können, es genügt zu wissen, "er ist da drin". Trunkenheit, Rausch, sprachliche Unkenntnis können hingegen schwere Hinderungsgründe sei - wer nicht weiß, was er tut, der heiratet auch nicht. Es gibt aber auch Fälle in denen jemand aufgrund besonderer Fälle - meist persönlicher Unreife - überhaupt nicht abschätzen kann, was die (konkrete) Ehe bedeutet. Auch in diesen Fällen liegt eine ungültige Ehe (gem. can. 1095 § 2) vor. Z.B. kommt es immer wieder vor, dass jemand (meist sind es junge Frauen) im Elternhaus sehr streng erzogen wird und wenig Möglichkeiten zum Kontakt mit Vertretern des anderen Geschlechts hat. Dann lernt dieser Mensch sehr jung einen potentiellen Partner kennen, und die beiden beschließen (oft religiös motiviert) möglichst schnell zu heiraten, auch um von Zuhause zu entfliehen bzw. aus sehr romantisierten Vorstellungen, insbesondere was das eheliche Zusammenleben in all seinen Facetten betrifft. Dann scheitert diese Verbindung schon bald, weil die Vorstellungen und die Wirklichkeit einfach nicht überein stimmen. Die beiden wollten wirklich heiraten - also am Willen kann es hier nicht fehlen. Aber die Frage ist dann, ob die Fähigkeit vorlag, kritisch abzuwegen, um seinen Willen ausreichend reflektiert zu bilden. Wenn diese Fähigkeit fehlte, wäre es möglich das Eheband anzufechten. bearbeitet 25. September 2009 von Justin Cognito Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Luzia Geschrieben 25. September 2009 Melden Share Geschrieben 25. September 2009 Was heisst das überhaupt, jemand kann nicht einschätzen, was eine Ehe - auch mit diesem konkreten Menschen - bedeutet? Sprichst du hier von "Dummheit" oder "Naivität"? Beim Vorbereitungsgespäch (egal ob vor'm Standesbeamten oder ev./kath. Pfarrer) nicht aufgepasst? Volltrunken oder unter Drogen stehend? Sprachlich nicht in der Lage, dem Vortrag zu folgen? Was eine Ehe mit einem konkreten Menschen auf Dauer bedeutet, kann niemand ganz übersehen. Diese Unsicherheit liegt in der Natur der Sache. Es geht beim Eheversprechen darum, den anderen heiraten zu wollen und diese Unwägbarkeiten in Kauf zu nehmen. Mehr ist an sich nicht verlangt, und einen komplexeren Willen zu fordern würde die Ehe nur noch dem theologischen oder kanonistischen Spezialisten zugänglich machen. Es ist wie bei de Eucharistie: Man muss auch nicht Transubstantiation bis in den letzten Winkel verstehen, um den Herrn empfangen zu können, es genügt zu wissen, "er ist da drin". Trunkenheit, Rausch, sprachliche Unkenntnis können hingegen schwere Hinderungsgründe sei - wer nicht weiß, was er tut, der heiratet auch nicht. Es gibt aber auch Fälle in denen jemand aufgrund besonderer Fälle - meist persönlicher Unreife - überhaupt nicht abschätzen kann, was die (konkrete) Ehe bedeutet. Auch in diesen Fällen liegt eine ungültige Ehe (gem. can. 1095 § 2) vor. Z.B. kommt es immer wieder vor, dass jemand (meist sind es junge Frauen) im Elternhaus sehr streng erzogen wird und wenig Möglichkeiten zum Kontakt mit Vertretern des anderen Geschlechts hat. Dann lernt dieser Mensch sehr jung einen potentiellen Partner kennen, und die beiden beschließen (oft religiös motiviert) möglichst schnell zu heiraten, auch um von Zuhause zu entfliehen bzw. aus sehr romantisierten Vorstellungen, insbesondere was das eheliche Zusammenleben in all seinen Facetten betrifft. Dann scheitert diese Verbindung schon bald, weil die Vorstellungen und die Wirklichkeit einfach nicht überein stimmen. Die beiden wollten wirklich heiraten - also am Willen kann es hier nicht fehlen. Aber die Frage ist dann, ob die Fähigkeit vorlag, kritisch abzuwegen, um seinen Willen ausreichend reflektiert zu bilden. Wenn diese Fähigkeit fehlte, wäre es möglich das Eheband anzufechten. Beißt sich das nicht mit dem Keuschheitsanspruch? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Justin Cognito Geschrieben 25. September 2009 Melden Share Geschrieben 25. September 2009 (bearbeitet) Beißt sich das nicht mit dem Keuschheitsanspruch? Man muss keine Henne sein, um zu wissen, was ein Ei ist. Aber wenn jemand überhaupt nicht weiß, dass es Hennen gibt, läuft er in Gefahr am Markt über den Tisch gezogen zu werden. bearbeitet 25. September 2009 von Justin Cognito Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Luzia Geschrieben 25. September 2009 Melden Share Geschrieben 25. September 2009 Beißt sich das nicht mit dem Keuschheitsanspruch? Man muss keine Henne sein, um zu wissen, was ein Ei ist. Aber wenn jemand überhaupt nicht weiß, dass es Hennen gibt, läuft er in Gefahr am Markt über den Tisch gezogen zu werden. Stimmt, auch Schildkröten und Krokodile legen Eier... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Luzia Geschrieben 25. September 2009 Melden Share Geschrieben 25. September 2009 Was heisst das überhaupt, jemand kann nicht einschätzen, was eine Ehe - auch mit diesem konkreten Menschen - bedeutet? Sprichst du hier von "Dummheit" oder "Naivität"? Beim Vorbereitungsgespäch (egal ob vor'm Standesbeamten oder ev./kath. Pfarrer) nicht aufgepasst? Volltrunken oder unter Drogen stehend? Sprachlich nicht in der Lage, dem Vortrag zu folgen? Was eine Ehe mit einem konkreten Menschen auf Dauer bedeutet, kann niemand ganz übersehen. Diese Unsicherheit liegt in der Natur der Sache. Es geht beim Eheversprechen darum, den anderen heiraten zu wollen und diese Unwägbarkeiten in Kauf zu nehmen. Mehr ist an sich nicht verlangt, und einen komplexeren Willen zu fordern würde die Ehe nur noch dem theologischen oder kanonistischen Spezialisten zugänglich machen. Es ist wie bei de Eucharistie: Man muss auch nicht Transubstantiation bis in den letzten Winkel verstehen, um den Herrn empfangen zu können, es genügt zu wissen, "er ist da drin". Trunkenheit, Rausch, sprachliche Unkenntnis können hingegen schwere Hinderungsgründe sei - wer nicht weiß, was er tut, der heiratet auch nicht. Es gibt aber auch Fälle in denen jemand aufgrund besonderer Fälle - meist persönlicher Unreife - überhaupt nicht abschätzen kann, was die (konkrete) Ehe bedeutet. Auch in diesen Fällen liegt eine ungültige Ehe (gem. can. 1095 § 2) vor. Z.B. kommt es immer wieder vor, dass jemand (meist sind es junge Frauen) im Elternhaus sehr streng erzogen wird und wenig Möglichkeiten zum Kontakt mit Vertretern des anderen Geschlechts hat. Dann lernt dieser Mensch sehr jung einen potentiellen Partner kennen, und die beiden beschließen (oft religiös motiviert) möglichst schnell zu heiraten, auch um von Zuhause zu entfliehen bzw. aus sehr romantisierten Vorstellungen, insbesondere was das eheliche Zusammenleben in all seinen Facetten betrifft. Dann scheitert diese Verbindung schon bald, weil die Vorstellungen und die Wirklichkeit einfach nicht überein stimmen. Die beiden wollten wirklich heiraten - also am Willen kann es hier nicht fehlen. Aber die Frage ist dann, ob die Fähigkeit vorlag, kritisch abzuwegen, um seinen Willen ausreichend reflektiert zu bilden. Wenn diese Fähigkeit fehlte, wäre es möglich das Eheband anzufechten. Oder jemand hat Schwierigkeiten beim anderen Geschlecht, hat selten Erfolg und wird vielleicht auch noch von "Torschlusspanik", Ängsten sowie Sticheleien und Spott in seinem Umfeld verfolgt - soll ja alles vorkommen -... dann kann er/sie wohl auch mal unüberlegt handeln und ohne tieferes Nachdenken "zugreifen". Aber, macht das dann solch eine Ehe ungültig? (von der Tatsache, dass sie so lange als gültig angesehen wird, so lange sich niemand formal um diese Frage kümmert) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 25. September 2009 Melden Share Geschrieben 25. September 2009 es genügt zu wissen, "er ist da drin" arrgh, könntest Du wenigstens das "drin" weglassen? hätte ich tun können - aber das geforderte Minimum ist so simpel Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 25. September 2009 Melden Share Geschrieben 25. September 2009 Beißt sich das nicht mit dem Keuschheitsanspruch? Es kommt selten vor, aber es gibt Situationen, wo ich zum beherzt Sündigen raten würde. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Justin Cognito Geschrieben 25. September 2009 Melden Share Geschrieben 25. September 2009 (bearbeitet) Was heisst das überhaupt, jemand kann nicht einschätzen, was eine Ehe - auch mit diesem konkreten Menschen - bedeutet? Sprichst du hier von "Dummheit" oder "Naivität"? Beim Vorbereitungsgespäch (egal ob vor'm Standesbeamten oder ev./kath. Pfarrer) nicht aufgepasst? Volltrunken oder unter Drogen stehend? Sprachlich nicht in der Lage, dem Vortrag zu folgen? Was eine Ehe mit einem konkreten Menschen auf Dauer bedeutet, kann niemand ganz übersehen. Diese Unsicherheit liegt in der Natur der Sache. Es geht beim Eheversprechen darum, den anderen heiraten zu wollen und diese Unwägbarkeiten in Kauf zu nehmen. Mehr ist an sich nicht verlangt, und einen komplexeren Willen zu fordern würde die Ehe nur noch dem theologischen oder kanonistischen Spezialisten zugänglich machen. Es ist wie bei de Eucharistie: Man muss auch nicht Transubstantiation bis in den letzten Winkel verstehen, um den Herrn empfangen zu können, es genügt zu wissen, "er ist da drin". Trunkenheit, Rausch, sprachliche Unkenntnis können hingegen schwere Hinderungsgründe sei - wer nicht weiß, was er tut, der heiratet auch nicht. Es gibt aber auch Fälle in denen jemand aufgrund besonderer Fälle - meist persönlicher Unreife - überhaupt nicht abschätzen kann, was die (konkrete) Ehe bedeutet. Auch in diesen Fällen liegt eine ungültige Ehe (gem. can. 1095 § 2) vor. Z.B. kommt es immer wieder vor, dass jemand (meist sind es junge Frauen) im Elternhaus sehr streng erzogen wird und wenig Möglichkeiten zum Kontakt mit Vertretern des anderen Geschlechts hat. Dann lernt dieser Mensch sehr jung einen potentiellen Partner kennen, und die beiden beschließen (oft religiös motiviert) möglichst schnell zu heiraten, auch um von Zuhause zu entfliehen bzw. aus sehr romantisierten Vorstellungen, insbesondere was das eheliche Zusammenleben in all seinen Facetten betrifft. Dann scheitert diese Verbindung schon bald, weil die Vorstellungen und die Wirklichkeit einfach nicht überein stimmen. Die beiden wollten wirklich heiraten - also am Willen kann es hier nicht fehlen. Aber die Frage ist dann, ob die Fähigkeit vorlag, kritisch abzuwegen, um seinen Willen ausreichend reflektiert zu bilden. Wenn diese Fähigkeit fehlte, wäre es möglich das Eheband anzufechten. Oder jemand hat Schwierigkeiten beim anderen Geschlecht, hat selten Erfolg und wird vielleicht auch noch von "Torschlusspanik", Ängsten sowie Sticheleien und Spott in seinem Umfeld verfolgt - soll ja alles vorkommen -... dann kann er/sie wohl auch mal unüberlegt handeln und ohne tieferes Nachdenken "zugreifen". Aber, macht das dann solch eine Ehe ungültig? (von der Tatsache, dass sie so lange als gültig angesehen wird, so lange sich niemand formal um diese Frage kümmert) Die Frage ist ob jemand unüberlegt handelt oder aufgrund einer bestimmten Disposition - vor allem schwerer persönlicher Unreife - gar nicht überlegt handeln konnte. Für den ersten Fall trägt jeder die Verantwortung, für den zweiten Fall kann man keine Verantwortung tragen, daher wäre auch eine Ehe ungültig. bearbeitet 25. September 2009 von Justin Cognito Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kiara Geschrieben 25. September 2009 Melden Share Geschrieben 25. September 2009 (bearbeitet) Ich bin seit ungefair einem Jahr röm. katholische Christin und davor war ich in der evangelischen Freikirche. Das Ehenichtigkeitsverfahren habe ich beantragt und warscheinlich werde ich die Nichtigkeit erhalten. Dafür brauchte ich 2 Zeugen und einen Begründung, für das was vor der Ehe war und zur Ehe geführt hat. Persönlich hoffe und bete ich weiterhin für die offiezielle Nichtigkeit, denn ich denke wir haben nie eine Ehe geführt. LG Kiara bearbeitet 25. September 2009 von Kiara Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 25. September 2009 Melden Share Geschrieben 25. September 2009 Die Frage ist ob jemand unüberlegt handelt oder aufgrund einer bestimmten Disposition - vor allem schwerer persönlicher Unreife - gar nicht überlegt handeln konnte. Für den ersten Fall trägt jeder die Verantwortung, für den zweiten Fall kann man keine Verantwortung tragen, daher wäre auch eine Ehe ungültig. Es kommt selten vor, dass ich sowas sage, aber das sind doch winkeladvokatische Überlegungen ohne jeden Bezug zur Realität. Wie soll denn sowas in einem Ehenichtigkeitsverfahren festgestellt werden, wo mindestens ein Partner alles sagt, was du hören willst und der andere doch meist wenigstens gleichgültig der Sache gegenübersteht. So mildert das Nichtigkeitsrecht der Kirche die harten Folgen der fehlenden Scheidungsmöglichkeit und führt eigentlich eine Scheidungsmöglichkeit ein. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Justin Cognito Geschrieben 26. September 2009 Melden Share Geschrieben 26. September 2009 (bearbeitet) Es kommt selten vor, dass ich sowas sage, aber das sind doch winkeladvokatische Überlegungen ohne jeden Bezug zur Realität. Wie soll denn sowas in einem Ehenichtigkeitsverfahren festgestellt werden, wo mindestens ein Partner alles sagt, was du hören willst und der andere doch meist wenigstens gleichgültig der Sache gegenübersteht. In den Fällen der Eheentschlussunfähigkeit (ein Unwort, das geb ich zu) ist z.B. die Einholung eines klinisch-psychologischen Gutachtens notwendig. Und auch die äußeren Umstände, die entweder offensichtlich sind oder auf Grundlage von Zeugenbefragung erschlossen werden, tragen dazu bei festzustellen, ob Aussagen glaubhaft sind oder nicht. Natürlich ist ein Irrtum bei einer Entscheidung nie ausgeschlossen, aber es geht darum, dass der Senat mit der nötigen moralischen Gewissheit zu einer Entscheidung kommt. Ich würde dir empfehlen, einmal die einschlägige Judikatur zu studieren - natürlich kann man sich da über manches wundern (tu ich auch), aber die Grundzüge halte ich auch als weltlicher Jurist für durchaus nachvollziehbar. bearbeitet 26. September 2009 von Justin Cognito Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inigo Geschrieben 26. September 2009 Melden Share Geschrieben 26. September 2009 Ich bin seit ungefair einem Jahr röm. katholische Christin und davor war ich in der evangelischen Freikirche. Das Ehenichtigkeitsverfahren habe ich beantragt und warscheinlich werde ich die Nichtigkeit erhalten. Dafür brauchte ich 2 Zeugen und einen Begründung, für das was vor der Ehe war und zur Ehe geführt hat. Persönlich hoffe und bete ich weiterhin für die offiezielle Nichtigkeit, denn ich denke wir haben nie eine Ehe geführt. LG Kiara Verspätetes Willkommen! Ich wünsche Dir viel Erfolg damit etc. Ehem. Ev-lutherischer hier. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kiara Geschrieben 26. September 2009 Melden Share Geschrieben 26. September 2009 Vielen Dank für Deine Nachricht. Werde wohl bald die Entscheidung mitgeteilt bekommen. Eine gute Lösung für mein röm.katholisches Christ sein. Glaube, Liebe, Hoffnung ... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Luzia Geschrieben 27. September 2009 Melden Share Geschrieben 27. September 2009 (bearbeitet) Ich war vor einiger Zeit zu einer Beratung im Offizialat. Ich bin dort "ergebnisoffen" hingegangen, auch weil sich die Frage der "Wiederverheiratung" bei mir (noch) nicht stellt. Das Gespräch und die Impulse, die sich daraus für mich ergeben haben, habe ich als sehr hilfreich empfunden. Ich war dankbar für die Zeit, die man sich dort für mich genommen hat und für die Offenheit und Wertschätzung, mit der man mir dort begegnete. In der Folge bin ich dann mit meinem Exmann in einen sehr offenen (E-Mail-) Dialog eingetreten. Auch dieser war hilf- und erkenntnisreich. Für uns beide. Ob ich mich auf ein Nichtigkeitsverfahren einlassen würde? Das kommt darauf an. Darauf, ob "Winkeladvokatie" erforderlich ist, oder nicht. Wenn sich aus vorliegenden Unterlagen und/oder Aussagen schlüssige Indikatoren und/oder Hinweise darauf ergeben würden, dass unsere Ehe wahrscheinlich aus kirchenrechtlicher Sicht nichtig ist, würde und werde ich mich darauf einlassen. Sonst nicht. Für mich persönlich kann ich meine Ehe nun anders bewerten als vor der Beratung und besonders als vor dem Dialog mit meinem Exmann. Weiter komme ich persönlich nun besser damit klar, dass ich ein vor Gott gegebenes Versprechen nicht einhalten konnte. Schon alleine das ist für mich hilfreich. Ob ich nun auch amtlich bescheinigt bekommen kann, wovon ich persönlich überzeugt bin, wird sich zeigen, ist letztendlich aber nachrangig. (Obwohl mich eine solche Bescheinigung natürlich freuen würde ... wir werden sehen....). Luzia, ehem. ebenfalls ev. luth... bearbeitet 27. September 2009 von Luzia Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sharona Geschrieben 4. September 2013 Melden Share Geschrieben 4. September 2013 Gibt es hier jemanden, der schon mal so ein Verfahren durch hat? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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