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Moment, daß heißt also, wenn ich in einen Copyshop gehe und eine von mir geschriebene Geschichte vervielfältigen lasse, bezahle ich mit jeder Kopie gleichzeitig Gebühren an die VG A?
Nein, an die VG W.
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warum heisst es eigentlich "veröffentlicht" und nicht "verkauft"?

 

warum heißt was "veröffentlicht" und nicht "verkauft"?

ich kapier grad deine frage nicht wirklich.

Hi Kalinka,

 

Wie kommt es, dass Zwangsgelder erhoben werden können für das Produkt "Musik" oder dass es so etwas wie eine Buchpreisbindung gibt? Aus dem Schutz vor einem Markt bestehend aus Angebot und Nachfrage erwächst ein Anrecht der Zwangszahler auf Belieferung (z.B. durch Google), hinter dem das Urheberrecht zurücksteht. Das ist für mich die Bedeutung des Wortes "veröffentlichen". Eine neue Sorte Mayonnaise hingegen wird nur verkauft und muss sich allein am Markt durchsetzten. Da kann der Hersteller gerne selbst entscheiden, ob er sie bei Aldi im Regal sehen will, oder nicht.

 

Gruss, Martin

bearbeitet von Soulman
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Moment, daß heißt also, wenn ich in einen Copyshop gehe und eine von mir geschriebene Geschichte vervielfältigen lasse, bezahle ich mit jeder Kopie gleichzeitig Gebühren an die VG A?
Nein, an die VG W.
Wie das Kind heißt ändert nichts daran, daß der Vorgang Schwachsinn ist.
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Wie das Kind heißt ändert nichts daran, daß der Vorgang Schwachsinn ist.
Du zahlst auch schon eine Urheberrechtsabgabe, wenn du dir für zu Hause einen Drucker kaufst. *duckundweg*
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Wie das Kind heißt ändert nichts daran, daß der Vorgang Schwachsinn ist.
Du zahlst auch schon eine Urheberrechtsabgabe, wenn du dir für zu Hause einen Drucker kaufst. *duckundweg*
Mach mal eine Straßenumfrage: ich wette mind. 80% der Druckerkäufer wissen das NICHT *michschonwiederaufreg*
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Wie das Kind heißt ändert nichts daran, daß der Vorgang Schwachsinn ist.
Du zahlst auch schon eine Urheberrechtsabgabe, wenn du dir für zu Hause einen Drucker kaufst. *duckundweg*
Mach mal eine Straßenumfrage: ich wette mind. 80% der Druckerkäufer wissen das NICHT *michschonwiederaufreg*

Hi Flo,

 

Mal schauen, vielleicht krieg ich dich hiermit zum durchdrehen:

 

GEZ Abgabe auf Computer

 

Gruss, Martin

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erwartest du dir, daß der copyshopbesitzer listen führen, welche werke in seinem shop kopiert wurden, damit nicht auch für das kopieren von werken, für die die vg wort nicht mit der wahrung der werknutzungsrechte betraut wurde, gebühren bezahlt werden?

Erwartest du von Google, dass es Listen führt, welche Werke in ihrem Angebot abrufbar sind, damit nicht auch Werke angesehen, heruntergeladen oder gedruckt werden, für die Google keine Verwertungsrechte besitzt?

 

natürlich erwarte ich mir von einem unternehmen, das

- kopien herstellt,

- kopien vertreibt (was der copy shop nicht tut)

- und selbst entscheidet, welche kopien es herstellt und vertreibt (was der copy shop nicht entscheidet)

daß es all dies nur mit einverständnis der rechteinhaber an den werken tut!

 

insofern erwarte ich von google selbstverständlich, daß auf googlebooks keine werke gelesen, heruntergeladen und gedruckt werden können, für die google keine verwertungsrechte besitzt.

 

 

Von daher ist es recht scheinheilig, wenn die VG jetzt gegen Google protestiert, obwohl sie selbst nichts anderes als Google tut.

 

ach, die vg erstellt, ohne bei den rechteinhabern anzufragen, werkkopien und vertreibt diese? dafür bitte ich um einen beleg.

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Guckst du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Pauschalabgabe

 

Ein besonderes Schmankerl will ich dir daraus nicht vorenthalten: "Diese [VG Wort, GEMA und Co.] wiederum schütten einen Teil der Einnahmen an ihre Mitglieder aus, da sie Urheber der vervielfältigten Werke sein können."

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natürlich erwarte ich mir von einem unternehmen, das

- kopien herstellt,

- kopien vertreibt (was der copy shop nicht tut)

Natürlich macht das der Copyshop. Bei jedem größeren Copyshop kannst du Vorlagen hinterlegen, deren Kopien dann unbegrenzt viele Leute dort kaufen können. Uni-Professoren machen das mit den Skripten ihrer Vorlesungen so und natürlich prüft der Copyshop nicht, ob derjenige, der das Skript bei ihm vorbei bringt, auch wirklich das Urheberrecht daran hält.

- und selbst entscheidet, welche kopien es herstellt und vertreibt (was der copy shop nicht entscheidet)

daß es all dies nur mit einverständnis der rechteinhaber an den werken tut!

 

insofern erwarte ich von google selbstverständlich, daß auf googlebooks keine werke gelesen, heruntergeladen und gedruckt werden können, für die google keine verwertungsrechte besitzt.

Das gleiche musst du dann aber auch von Copyshops erwarten, denn Google wählt auch keine einzelnen Werke zur Digitalisierung aus, sondern ganze Bibliotheken, die ihre Bestände für Google freigeben. Die Bibliothek darf natürlich nur das an Google geben, wofür die Rechtslage sicher ist. Wenn sie das nicht tut, ist das aber weniger das Problem von Google das der Bibliothek. Genauso wie es auch in erster Linie das Verschulden des Copyshop-Kunden ist, wenn er dort illegale Kopien herstellen lässt als das des Betreibers.

[...]

 

ach, die vg erstellt, ohne bei den rechteinhabern anzufragen, werkkopien und vertreibt diese? dafür bitte ich um einen beleg.

Ich habe bereits geschrieben, dass es überhaupt nichts zur Sache tut, ob die VG die Kopien selbst erstellt oder nur an den Einnahmen daraus verdient.

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Wie kommt es, dass Zwangsgelder erhoben werden können für das Produkt "Musik" oder dass es so etwas wie eine Buchpreisbindung gibt? Aus dem Schutz vor einem Markt bestehend aus Angebot und Nachfrage erwächst ein Anrecht der Zwangszahler auf Belieferung (z.B. durch Google),

 

zur musik halt ich mich raus.

 

ich verstehe zwar deine bezeichnung "zangsgeld" für die abgabe, die du beim kauf eines druckers leisten mußt, schließlich kann es ja leicht sein, daß du auf deinen drucker gar keine kopien von werken anderer leute ausdruckst.

aber wieso aus der buchpreisbindung ein anrecht googles erwächst, ohne die rechtinhaber zu fragen, kopien von büchern zu vertreiben, mußt du mir erklären ...

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Also bitte, kalinka, jetzt mach mal halblang. Ich bin nunmal Musiker, und kenne mich in dem Bereich der Musik-Verwertung eben besser aus, als im Bereich der Text-Verwertung.

 

dann sprich doch einfach von deiner branche - und nicht allgemein vom urheber-/verwertungsrecht künstlerischer werke. :lol:

Puh, ich dachte schon ...

Ich sag es nochmal. Wenn du meinen ursprünglichen Beitrag gelesen hättest, wäre dir klar geworden, dass das was Google-Books macht, in etwa der Tatsache entspricht, dass Blues- und Folkmusikern in den USA bis in die 1970er hinein mit einen Appel und ein Ei für Milllionenseller abgefertigt wurden.

 

ohne, daß die musiker von den labels gefragt wurden, ob sie für einen appel und ein ei verkaufen möchten? ohne, daß die musiker überhaupt darüber informiert wurden, daß die labels ihre werke vertreiben?

Genau das.

 

Allerdings ist das alles sehr viel komplexer zu sehen, so haben die diese Labels auch die Entstehung einer Volksmusik dokumentiert und dadurch den Grundstein für die meisten modernen Kompositionen gelegt. Auch die Art und Weise, wie viele dieser Aufnahmen entstanden (in Wohn- und Hotelzimmern, aufgenommen von reisenden 'Liedersammlern') war eine ganz eigene. Leider krieg ich die Fakten nur immer so häppchenweise, und für eine wissenschaftliche Recherche müsste ich die USA bereisen (und erst noch dazu ausgebildet werden).

selbst wenn dem so wäre: legitimiert alte scheiße neue scheiße?

Natürlich nicht, deshalb schlug ich Google-Books ja auf die Seite der 'Bösen'.

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natürlich erwarte ich mir von einem unternehmen, das

- kopien herstellt,

- kopien vertreibt (was der copy shop nicht tut)

Natürlich macht das der Copyshop. Bei jedem größeren Copyshop kannst du Vorlagen hinterlegen, deren Kopien dann unbegrenzt viele Leute dort kaufen können. Uni-Professoren machen das mit den Skripten ihrer Vorlesungen so und natürlich prüft der Copyshop nicht, ob derjenige, der das Skript bei ihm vorbei bringt, auch wirklich das Urheberrecht daran hält.

 

copyshops gehen in der regel nicht zu irgendwelchen leuten und fragen sie nach texten, um diese zu kopiern und zu vertreiben. wenn sie das tun, sind sie natürlich genau so "böse" (© andreas) wie google.

 

auch wenn sie, wenn ihnen wer stapelweise in den letzten jahrzehnten erschienene bücher unterschiedlicher autoren vorbeibringt, diese kopieren und vertreiben. dann ist die rechteverletzung natürlich um nichts geringer, als die rechtsverletzungen googles.

 

wobei google zusätzlich noch versucht, diese rechtsverletzung qua fakten-schaffen rechtens zu machen.

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natürlich erwarte ich mir von einem unternehmen, das

ach, die vg erstellt, ohne bei den rechteinhabern anzufragen, werkkopien und vertreibt diese? dafür bitte ich um einen beleg.

Ich habe bereits geschrieben, dass es überhaupt nichts zur Sache tut, ob die VG die Kopien selbst erstellt oder nur an den Einnahmen daraus verdient.

 

es ist deiner meinung nach echt kein unterschied, ob jemand eine rechteverletzung begeht (und daran verdient), oder ob jemand versucht, bei einer rechteverletzung durch dritte zumindest noch tantiemen für die rechteinhaber sicherzustellen (auch wenn diese tantiemen im zuge der ausschüttung der verwertungsgesellschaft nur an jene rechteinhaber, die bei der verwertungsgesellschaft mitglied sind, ausgezahlt werden)?

 

versteh mich nicht falsch, ich sehe bei den verwertungsgesellschaften durchaus probleme. aber du scheinst diese problema ja für die legitimation jeglicher rechteverletzungen zu halten. so nach dem motto: "ist eh alles das gleiche, was regen sich die rechteinhaber denn auf?"

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selbst wenn dem so wäre: legitimiert alte scheiße neue scheiße?

Natürlich nicht, deshalb schlug ich Google-Books ja auf die Seite der 'Bösen'.

 

ok, dann hatte ich dich falsch verstanden. sorry.

ich dachte, du willst darauf hinaus, daß google eh nicht so böse ist, weil früher andere ja auch schon böse waren...

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Wie kommt es, dass Zwangsgelder erhoben werden können für das Produkt "Musik" oder dass es so etwas wie eine Buchpreisbindung gibt? Aus dem Schutz vor einem Markt bestehend aus Angebot und Nachfrage erwächst ein Anrecht der Zwangszahler auf Belieferung (z.B. durch Google),

 

zur musik halt ich mich raus.

 

ich verstehe zwar deine bezeichnung "zangsgeld" für die abgabe, die du beim kauf eines druckers leisten mußt, schließlich kann es ja leicht sein, daß du auf deinen drucker gar keine kopien von werken anderer leute ausdruckst.

aber wieso aus der buchpreisbindung ein anrecht googles erwächst, ohne die rechtinhaber zu fragen, kopien von büchern zu vertreiben, mußt du mir erklären ...

Hi kalinka,

 

wie kommst du darauf, google würde Kopien vertreiben?

 

Gruss, Martin

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aber du scheinst diese problema ja für die legitimation jeglicher rechteverletzungen zu halten. so nach dem motto: "ist eh alles das gleiche, was regen sich die rechteinhaber denn auf?"

Ich sehe das durchaus nicht als Legitimation für Rechteverletzungen. Allerdings macht man den Bock zum Gärtner, wenn man ausgerechnet die VG Wort zur Verhandlung mit Google schickt.

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wie kommst du darauf, google würde Kopien vertreiben?

 

auch der derzeit auf dem tisch liegende google-urheberrechtsvergleich beinhaltet, daß google vergriffene nicht-freie bücher, ohne sich beim rechteinhaber die erlaubnis einzuholen, einscannt (bzw. schon eingescannt hat) und zur volltextanzeige verwendet. volltextanzeige beinhaltet hier: abo-verkauf, vertrieb als e-book, print-on-demand und pdf-download (wohlgemerkt, wir sprechen hier nicht mehr von auszügen, sondern von ganzen büchern).
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Wo kann man den PDFs bei Google Books runterladen, wie kalinka erwaehnt hat? Habe eben mal ein bisschen dort gestoebert, von Runterladen aktueller Buecher kann irgendwie keine Rede sein.

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auch der derzeit auf dem tisch liegende google-urheberrechtsvergleich beinhaltet, daß google vergriffene nicht-freie bücher, ohne sich beim rechteinhaber die erlaubnis einzuholen, einscannt (bzw. schon eingescannt hat) und zur volltextanzeige verwendet. volltextanzeige beinhaltet hier: abo-verkauf, vertrieb als e-book, print-on-demand und pdf-download (wohlgemerkt, wir sprechen hier nicht mehr von auszügen, sondern von ganzen büchern).

 

 

Genau, das Posting meinte ich.

 

Volltextanzeige in Ausschnitten kenne ich .... wo kann man den Rest machen?

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Allerdings macht man den Bock zum Gärtner, wenn man ausgerechnet die VG Wort zur Verhandlung mit Google schickt.

 

jetzt verstehe ich deinen punkt.

wer sollte deiner meinung nach die deutschen autoren in den verhandlungen mit google vertreten?

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jetzt verstehe ich deinen punkt.

wer sollte deiner meinung nach die deutschen autoren in den verhandlungen mit google vertreten?

 

Wie wär's, wenn sich jeder Autor selbst vertritt oder sich selbst eine Vertretung sucht und Google nur Werke von Autoren veröffentlichen darf, deren Zustimmung eingeholt wurde?

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auch der derzeit auf dem tisch liegende google-urheberrechtsvergleich beinhaltet, daß google vergriffene nicht-freie bücher, ohne sich beim rechteinhaber die erlaubnis einzuholen, einscannt (bzw. schon eingescannt hat) und zur volltextanzeige verwendet. volltextanzeige beinhaltet hier: abo-verkauf, vertrieb als e-book, print-on-demand und pdf-download (wohlgemerkt, wir sprechen hier nicht mehr von auszügen, sondern von ganzen büchern).

 

 

Genau, das Posting meinte ich.

 

Volltextanzeige in Ausschnitten kenne ich .... wo kann man den Rest machen?

 

erstens: es geht nicht nur ums jetzt, sonder auch was google laut dem von google vorgelegten urheberrechtsvergleich in zukunft machen will.

zweitens: laut diesem vergleich ist nur davon die rede, daß die gescannten werke in den usa angeboten (vertrieben) werden sollen. wenn du also nicht in den usa am rechner sitzt, siehst du nicht, was google in den usa anbietet.

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erstens: es geht nicht nur ums jetzt, sonder auch was google laut dem von google vorgelegten urheberrechtsvergleich in zukunft machen will.

 

Sie machen das in Zukunft und zahlen den Verlagen dafuer in Zukunft Geld ... was genau ist jetzt das Problem?

 

zweitens: laut diesem vergleich ist nur davon die rede, daß die gescannten werke in den usa angeboten (vertrieben) werden sollen. wenn du also nicht in den usa am rechner sitzt, siehst du nicht, was google in den usa anbietet.

 

Deine Kritik an Google bezieht sich also nur darauf, was Google in Zukunft nach dieser Einigung mit den Verlagen machen wird, und nicht darauf, was Google jetzt aktuell in Europa macht, richtig?

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Wie wär's, wenn sich jeder Autor selbst vertritt oder sich selbst eine Vertretung sucht

 

und die kosten dafür?

da versteh ich schon, daß sich die autoren lieber von der vg wort vertreten lassen. mag zwar nicht der ideale, aber ein realistischerweise praktikablerer ansatz sein.

**

 

und Google nur Werke von Autoren veröffentlichen darf, deren Zustimmung eingeholt wurde?

 

das ist doch die bisherige rechtssituation. nur das google sich nicht daran hält und mittels geschaffener fakten diese situation ändern will. aber natürlich wäre es schön, wenn die welt schön wäre.

 

 

** edith: im übrigen steht es jedem autor frei, selbst mit google zu verhandlen, wenn er dafür die resourcen hat. (ist zumindest in ö so, und ich denke in d auch nicht viel anders).

bearbeitet von kalinka
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erstens: es geht nicht nur ums jetzt, sonder auch was google laut dem von google vorgelegten urheberrechtsvergleich in zukunft machen will.

 

Sie machen das in Zukunft und zahlen den Verlagen dafuer in Zukunft Geld ... was genau ist jetzt das Problem?

 

das problem ist, daß google bei den rechteinhabern nicht fragt, ob die rechteinhaber damit einverstanden sind.

 

aber was wiederhole ich mich hier hundert mal. ich habe mich redlich bemüht, mich verständlich zu machen. wenn nicht, dann halt nicht.

 

Deine Kritik an Google bezieht sich also nur darauf, was Google in Zukunft nach dieser Einigung mit den Verlagen machen wird, und nicht darauf, was Google jetzt aktuell in Europa macht, richtig?

 

meine kritik bezieht sich auf vergangenheit, gegenwart und zukunft in den usa (wovon natürlich alle europäischen autoren, deren bücher von google rechtswidrig kopiert und verwertet wurden/werden betroffen sind).

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