kalinka Geschrieben 5. September 2009 Melden Share Geschrieben 5. September 2009 ihr lieben, ich bin dringend auf der suche nach einer antwort auf folgende frage: wenn jemand von einem lehensherren ein lehen bekam - war das lehen dann das reich des lehensnehmers? oder sind "reich" und "lehen" zwei einander ausschließende begriffe? herzlichen dank für eure (dringend benötigten) antworten schon mal im voraus! *schönbrunner hofknicks* kalinka Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 5. September 2009 Melden Share Geschrieben 5. September 2009 ihr lieben, ich bin dringend auf der suche nach einer antwort auf folgende frage: wenn jemand von einem lehensherren ein lehen bekam - war das lehen dann das reich des lehensnehmers? oder sind "reich" und "lehen" zwei einander ausschließende begriffe? herzlichen dank für eure (dringend benötigten) antworten schon mal im voraus! *schönbrunner hofknicks* kalinka *küssdiehandgnäfrau* ich denke nicht. zum reich gehört wohl die souveränität. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rotgold Geschrieben 5. September 2009 Melden Share Geschrieben 5. September 2009 Es kann ein Reich im übertragenen Sinne sein. So wie man sagt: "Der Garten ist mein Reich!" Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 5. September 2009 Melden Share Geschrieben 5. September 2009 ihr lieben, ich bin dringend auf der suche nach einer antwort auf folgende frage: wenn jemand von einem lehensherren ein lehen bekam - war das lehen dann das reich des lehensnehmers? oder sind "reich" und "lehen" zwei einander ausschließende begriffe? herzlichen dank für eure (dringend benötigten) antworten schon mal im voraus! *schönbrunner hofknicks* kalinka Das kommt auf die Stufe an. Wenn zB der König von Böhmen Lehensnehmer des Kaisers war, hatte er doch sein (König)-reich. Bei niederrangigeren Fürsten oder gar Rittern könnte Reich allenfalls in übertragener Bedeutung gebraucht werden. Zudem mußt du beachten, daß Lehen eigentlich eher eine zivilrechtlich und personalistisch ausgestaltete Rechtsbeziehung zwischen zwei Personen bedeutet. Reich (Regnum, Imperium) dagegen in heutiger Terminologie eher die öffentlich-rechtliche Territorialherrschaft bedeutet. Und dann waren diese Definitionen im Fluß, es käme auf die Zeit an, aus der deine Quelle stammt. Verrat mal ein wenig mehr. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kalinka Geschrieben 5. September 2009 Autor Melden Share Geschrieben 5. September 2009 ich denke nicht. zum reich gehört wohl die souveränität. quellen? links? nachschlagbare hinweise? (fragt eine dezent unter zeitdruck stehende, etwas kopflose wienerin) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kalinka Geschrieben 5. September 2009 Autor Melden Share Geschrieben 5. September 2009 Verrat mal ein wenig mehr. gerne! ist tschetschenien kadyrows reich? oder sein von moskau erhaltenes lehen? oder beides? (wir befinden uns also im heute, über das allerdings auch mit alten begriffen - "lehen" - gesprochen wird) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 5. September 2009 Melden Share Geschrieben 5. September 2009 Verrat mal ein wenig mehr. gerne! ist tschetschenien kadyrows reich? oder sein von moskau erhaltenes lehen? oder beides? (wir befinden uns also im heute, über das allerdings auch mit alten begriffen - "lehen" - gesprochen wird) Also da werden beide Begriffe nicht exakt gebraucht, es sollen nur ironisch die undemokratischen Verhältnisse bezeichnet werden. Journalistendeutsch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kalinka Geschrieben 5. September 2009 Autor Melden Share Geschrieben 5. September 2009 Journalistendeutsch. und schlechtes. und genau da will ich ansetzen. kam, kannst du mir bitte dazu ein paar sätze mehr schreiben (so sätze für juristische analphabetinnen): Reich (Regnum, Imperium) dagegen in heutiger Terminologie eher die öffentlich-rechtliche Territorialherrschaft bedeutet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kalinka Geschrieben 5. September 2009 Autor Melden Share Geschrieben 5. September 2009 Zudem mußt du beachten, daß Lehen eigentlich eher eine zivilrechtlich und personalistisch ausgestaltete Rechtsbeziehung zwischen zwei Personen bedeutet. also ist lehen primär über die personenbeziehung (und nicht über "herrschaft über ein land") definiert? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 5. September 2009 Melden Share Geschrieben 5. September 2009 Zudem mußt du beachten, daß Lehen eigentlich eher eine zivilrechtlich und personalistisch ausgestaltete Rechtsbeziehung zwischen zwei Personen bedeutet. also ist lehen primär über die personenbeziehung (und nicht über "herrschaft über ein land") definiert? Ja. Hier etwas zu Lehen: http://wapedia.mobi/de/Lehen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
atheist666 Geschrieben 10. September 2009 Melden Share Geschrieben 10. September 2009 Interessantes Thema, weil unlängst mal wieder behauptet wurde, in einer Dokusendung zum Thema MA, daß die Ritter ihre Güter geschenkt bekommen hätten; das Ganze in einem Satz und so ganz nebenbei. Lehen bedeutet erst einmal Leihgabe, also etwas leihen. Die Rittergüter wurden vom König verliehen zur Versorgung der Ritter. Nur war es eben kein Eigentum der Ritter, sondern Eigentum des Staates und der König verlieh es im Namen des Staates, was allerdings die Ritter nichtdaran hinderte es später als ihr Eigentum zu betrachten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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