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ex-cathedra-Entscheidungen


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Ich hab' grad mal eine kleine Frage: Heute erklärte mir ein Freund, dass die ganze päpstliche Soziallehre und auch die Familienlehre (also Empfängnisverhütung usf.) in einer Enzyklika ex cathedra verkündet wurde.

Mir fiel es ein bißchen schwer, das zu glauben, weil meines Wissens der Papst bisher nur einmal 1950 ex cathedra gesprochen hat.

 

Mit der Bitte um Aufklärung!

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Lieber EXPLORER,

die Empängnisverhütung ist in "humanae vitae" geregelt - und das ist nicht "ex cathedra".

 

Link

 

Wenn Du mal mit 'ner Suchmaschine nach "ex cathedra" und "humanae vitae" suchst, wirst Du 'ne ganze Menge finden - allerdings nicht nur katholisches.

 

Gruß,

Lucia

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Zitat von EXPLORER am 19:09 - 11.November.2002

Ich hab' grad mal eine kleine Frage: Heute erklärte mir ein Freund, dass die ganze päpstliche Soziallehre und auch die Familienlehre (also Empfängnisverhütung usf.) in einer Enzyklika ex cathedra verkündet wurde.


 

Weder die Sozialenzykliken noch Humanae vitae sind "ex cathedra" verkündet worden. Bei der Veröffentlichung von Humanae vitae schickte Paul VI. sogar seinen Pressesprecher vor, um dies zu betonen.

 

Corinna

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Zitat von EXPLORER am 19:09 - 11.November.2002

 

.

Mir fiel es ein bißchen schwer, das zu glauben, weil meines Wissens der Papst bisher nur einmal 1950 ex cathedra gesprochen hat.

 

Mit der Bitte um Aufklärung!


 

 

Du hast vollkommen Recht! Seit 1870 , der Verkündung des Unfehlbarkeitsdogmas wurde nur einmal, 1950, davon Gebrauch gemacht.

 

Schon etwas strittiger ist allerdings, wieviele Dogmenverkündigungen rückwirkend, also vor 1870 schon unfehlbar waren.

 

Aber humanae vitae ist mit Sicherheit nicht ex cathedra gesprochen!

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interessant finde ich auch die Begründung, mit der "humanae vitae" nicht unfehlbar wurde:

 

  • Viele Pro-Life-Theologen haben darüber beraten, ob es sinnvoll wäre, daß der Papst die kirchlichen Lehre über Empfängnisverhütung und Abtreibung für unfehlbar erklärt, und beschlossen, daß dies unklug wäre. Der Grund dafür ist, daß eine solche Erklärung über ein moralisches Gebiet (als Gegensatz zu fundamentalen Glaubenssätzen) bedeuten würde, daß alle anderen Morallehren der Kirche nicht verpflichtend seien. Dies könnte zu einem wuchernden Unglauben auf allen Gebieten führen, die nicht ex cathedra verkündet wurden,  und solche ex cathedra- Erklärungen auf fast allen Gebieten der kirchlichen Lehre fordern.

 

(zitiert aus dem oben angegebenen Link).

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>Seit 1870 , der Verkündung des Unfehlbarkeitsdogmas wurde nur einmal, 1950, davon Gebrauch gemacht.<

 

Und was hat er da genau gesagt?

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Man muß wohl unterscheiden zwischen formalen ex cathedra Entscheidungen (etwa 1950) und anderen Eentscheidungen, die nicht ex cathedra verkündet wurden aber dennoch zum dpositum fidei gehören; wie etwa die Entscheidung der Männern vorbehaltenen Priesterweihe.

 

Nicht alle Entscheidungen, die zum depositum fidei gehören sind ex cathedra verkündet worden.

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Hm, Jürgen, zählt Deiner Meinung nach tatsächlich die Entscheidung, dass nur Männer die Priesterweihe empfangen können, zum depositum fidei?

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Zitat von Ute am 22:00 - 11.November.2002

>Seit 1870 , der Verkündung des Unfehlbarkeitsdogmas wurde nur einmal, 1950, davon Gebrauch gemacht.<

 

Und was hat er da genau gesagt?


 

Zitat:

 

...Zur Ehre des Allmächtigen Gottes, welcher der Jungfrau Maria sein besonderes Wohlwollen schenkte, zur Ehre seines Sohnes, des unsterblichen Königs der Zeiten und Siegers über Sünde und Tod, zur Vermehrung der Herrlichkeit seiner erhabenen Mutter und zur Freude und Begeisterung der ganzen Kirche, kraft der Autorität unseres Herrn Jesus Christus, der seligen Apostel Petrus und Paulus und Unserer (eigenen) verkünden, erklären und definieren Wir deshalb...: Es ist von Gott geoffenbarte Glaubenslehre, daß die Unbefleckte Gottesgebährerin und immerwährende Jungfrau Mari nach Vollendung des irdischen Lebenslaufes mit Leib und Seele in die himmliche Herrlichkeit aufgenommen wurde.

 

Sollte daher, was Gott verhüte, einer wagen, das entweder zu leugnen oder absichtlich in Zweifel zu ziehen, was von Uns definiert wurde, sol soll er wissen, daßer vom göttlichen und katholischen Glauben völlig abgefallen ist.

 

 

Quellen: DH 3903f.

 

 

 

Ich denke, der letzte Abschnitt düfte für Dich, Ute, von wenig belang sein.........

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ganz ehrlich muss ich sagen: warum diese entscheidung nun so wichtig für den glauben sein soll, dazu bedarf es wohl einer langen, laaaanngen argumentationskette.

so lang, als ob sich da irgend jemand verrannt hätte.

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Zitat von altersuender am 22:45 - 11.November.2002

Hm, Jürgen, zählt Deiner Meinung nach tatsächlich die Entscheidung, dass nur Männer die Priesterweihe empfangen können, zum depositum fidei?


 

Ob ich das meine ist von geringer Bedeutung; es ist aber die Meinung der Glaubenskongregation.

In einer Anfrage ob das Schreiben Ordinatio sacerdotalis zum Depositum fidei gehört, antwortet die Glaubenskongregation am 28.10.1995 mit "Ja".

 

 

(Geändert von Juergen um 20:42 - 12.November.2002)

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Ja, ich habe von dieser Auffassung der Glaubenskongregation gelesen. Ich las aber auch, dass es dagegen beträchtlichen Widerstand gibt, weil man meint, hier würde ein unzulässiger Präzendenzfall von 'unfehlbaren' Lehramtsaussagen getroffen - sozusagen ex cathedra, ohne ex cathedra extra zu beanspruchen - eine Art stillschweigender Dogmatisierung - näheres hier:

http://www.ruhr-uni-bochum.de/fund-theol/ptneuest.htm

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Hallo,

ich würde gerne zwei verschiedene Dinge unterscheiden

 

1. Verbindlich

Verbindlich sind alle Entscheidungen des päpstlichen Lehramtes

 

2. Unfehlbar

Unfehlbar sind die ex cathedra Entscheidung.

Die Glaubenskongration versucht wohl, den Unfehlbarkeitsbegriff auszuweiten. Das bedeutet einerseits, dass gewisse theologische Diskussionen (Priesteramt der Frau) nicht mehr öffentlich geführt werden dürfen (zumindest gibt es eine kirchenrechtliche Handhabe dagegen) und es soll darüber hinaus solche Lehramtsentscheidungen, die als unfehlbar deklariert werden, für alle Ewigkeit festschreiben.

M.E. erspart man sich mit diesem Erfahren das Aufsehen, das Dogmatisierungen mit sich bringen, und ist trotzdem in der Lage, die theologischen Diskussionen zu bestimmten Themen in den Griff zu bekommen.

 

M.E. geht es hier in erster Linie um Machtausübung.

 

Viele Grüße,

 

Matthias

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Zitat von Juergen am 22:48 - 11.November.2002

Zitat:

 

...Zur Ehre des Allmächtigen Gottes, welcher der Jungfrau Maria sein besonderes Wohlwollen schenkte, zur Ehre seines Sohnes, des unsterblichen Königs der Zeiten und Siegers über Sünde und Tod, zur Vermehrung der Herrlichkeit seiner erhabenen Mutter und zur Freude und Begeisterung der ganzen Kirche, kraft der Autorität unseres Herrn Jesus Christus, der seligen Apostel Petrus und Paulus und Unserer (eigenen) verkünden, erklären und definieren Wir deshalb...: Es ist von Gott geoffenbarte Glaubenslehre, daß die Unbefleckte Gottesgebährerin und immerwährende Jungfrau Mari nach Vollendung des irdischen Lebenslaufes mit Leib und Seele in die himmliche Herrlichkeit aufgenommen wurde.

 

Sollte daher, was Gott verhüte, einer wagen, das entweder zu leugnen oder absichtlich in Zweifel zu ziehen, was von Uns definiert wurde, sol soll er wissen, daßer vom göttlichen und katholischen Glauben völlig abgefallen ist.

 

Quellen: DH 3903f.

 

Ich denke, der letzte Abschnitt düfte für Dich, Ute, von wenig belang sein.........


 

Ich kann den Kommentar von Ute gut nachvollziehen.

Wann zweifelt man eigentlich absichtlich bzw. unabsichtlich?

 

Ich  habe mir noch nicht die Mühe gemacht zu ergründen, ob ich daran (absichtlich oder unabsichtlich) meine Zweifel habe.

Die Frage ist schlichtweg ohne Belang für meinen Glauben ... und wenn, wären Zweifel daran nicht absichtlich, sondern vermutlich unvermeidbar.

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Hallo Explorer,

 

 

+++Ich hab' grad mal eine kleine Frage: Heute erklärte mir ein Freund, dass die ganze päpstliche Soziallehre und auch die Familienlehre (also Empfängnisverhütung usf.) in einer Enzyklika ex cathedra verkündet wurde.

Mir fiel es ein bißchen schwer, das zu glauben, weil meines Wissens der Papst bisher nur einmal 1950 ex cathedra gesprochen hat.+++

 

+++Mit der Bitte um Aufklärung!+++

 

Aus dem Codex iuris Canonici:

 

Can. 749 - § 1. Unfehlbarkeit im Lehramt besitzt kraft seines Amtes der Papst, wann immer er als oberster Hirt und Lehrer aller Gläubigen, dessen Aufgabe es ist, seine Brüder im Glauben zu stärken, eine Glaubens- oder Sittenlehre definitiv als verpflichtend verkündet.

 

 

Von "ex cathedra" steht nichts geschrieben.

 

Also hat der Papst alles was den obengenannten Kriterien genügt, "ex cathedra" verkündet.

 

...auch wenn es den deutschen Theologen Bauchschmerzen verursacht.

 

Bitte zu beachten:

Nicht die Theologen und auch nicht der Papst haben zu befinden ob eine den obigen Kriterien genügende Aussage des Papstes unfehlbar ist.

 

Sondern nur und nur der HEILIGE GEIST.

 

 

 

Gruß

josef

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Zitat von Ute am 23:55 - 11.November.2002

Meine Güte, so ein hohler Schwachsinn ........


 

Ich hätte es auch nicht gebraucht, um "Mariae Himmelfahrt" ein schönes Fest zu finden, das ein paar hundert Jahre älter als das Dogma ist.

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Nicht nur Schwachsinn,

 

>1. Verbindlich

Verbindlich sind alle Entscheidungen des päpstlichen Lehramtes

 

2. Unfehlbar

Unfehlbar sind die ex cathedra Entscheidung.

Die Glaubenskongration versucht wohl, den Unfehlbarkeitsbegriff auszuweiten. Das bedeutet einerseits, dass <

 

sondern auch sooo was von wichtig ...........!

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Also, da bin ich aber berúhigt... Dank' euch recht schön.

 

(Sorry, dass ich wieder mal den HeiGei so schmählich vergessen habe, Josef!)

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Zitat von Ute am 16:46 - 12.November.2002

Nicht nur Schwachsinn,

 

>1. Verbindlich

Verbindlich sind alle Entscheidungen des päpstlichen Lehramtes

 

2. Unfehlbar

Unfehlbar sind die ex cathedra Entscheidung.

Die Glaubenskongration versucht wohl, den Unfehlbarkeitsbegriff auszuweiten. Das bedeutet einerseits, dass <

 

sondern auch sooo was von wichtig ...........!


 

 

schmunzel,

 

viele Grüße,

 

Matthias

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