Siri Geschrieben 27. September 2009 Melden Share Geschrieben 27. September 2009 Gut Ding will Weile haben http://www.orf.at/090927-42993/index.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 27. September 2009 Melden Share Geschrieben 27. September 2009 Wenn das stimmt, dann hatte er allen Grund zur Flucht. Wer liefert sich schon gerne Profilierungsneurotikern aus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Teutonius Geschrieben 27. September 2009 Melden Share Geschrieben 27. September 2009 Von mir aus solln se den ein buchten, bevor uns bis er senil wird, damit er den Knast noch richtig auskosten kann! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 27. September 2009 Melden Share Geschrieben 27. September 2009 Gibt es in Amiland eigentlich keine Verjährung? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 27. September 2009 Melden Share Geschrieben 27. September 2009 Gibt es in Amiland eigentlich keine Verjährung? Keine Ahnung, aber der ist ja mitten im Verfahren abhanden gekommen. Unterbrechung? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 27. September 2009 Melden Share Geschrieben 27. September 2009 Gut Ding will Weile haben http://www.orf.at/090927-42993/index.html Inwiefern siehst du in dieser Strafverfolgung ein "gutes Ding"? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elrond Geschrieben 27. September 2009 Melden Share Geschrieben 27. September 2009 (bearbeitet) Im Spiegel steht, das selbst das damalige Opfer keine Verfolgung mehr wuenscht, um endlich Rueh zu haben. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,651592,00.html bzw. http://www.spiegel.de/panorama/leute/0,1518,601072,00.html bearbeitet 27. September 2009 von Elrond Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Siri Geschrieben 27. September 2009 Autor Melden Share Geschrieben 27. September 2009 Gut Ding will Weile haben http://www.orf.at/090927-42993/index.html Inwiefern siehst du in dieser Strafverfolgung ein "gutes Ding"? naja nach dem es ser sehr viel "Weil" bekommen hat muß es ein sehr gutes Ding sein Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 27. September 2009 Melden Share Geschrieben 27. September 2009 naja nach dem es ser sehr viel "Weil" bekommen hat muß es ein sehr gutes Ding sein Es ist zwar ein gängiger Piusfehler anzunehmen, dass weil etwas alt ist, es auch gut sein müsse, aber das macht deinen Fehlschluss kaum besser. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jos1 Geschrieben 27. September 2009 Melden Share Geschrieben 27. September 2009 (bearbeitet) naja nach dem es ser sehr viel "Weil" bekommen hat muß es ein sehr gutes Ding sein Es ist zwar ein gängiger Piusfehler anzunehmen, dass weil etwas alt ist, es auch gut sein müsse, aber das macht deinen Fehlschluss kaum besser. das ist der Fehler der katholischen (Pius)moral: die Sünde eines einzelnen muss angeprangelt werden, wenn er/sie nicht die politisch-religiöse Autorität ist, die alles machen kann, was sie will; sie hat immer recht. Man merkt es in Berluska-Benediktland: Berluska und die Kleriker können machen was sie wollen, die Absolution bekommen sie auf jeden Fall ... die anderen müssen immer als Sünder gelten. Die Moral gilt nur das Individuum, nicht für die Macht, die bekanntlich außerhalb der Moral steht. bearbeitet 27. September 2009 von Jossi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 27. September 2009 Melden Share Geschrieben 27. September 2009 Gibt es in Amiland eigentlich keine Verjährung? Offenbar ist das noch nicht verjährt. Aber es ist mal wieder ein gutes Beispiel dafür, wie sinnvoll das Rechtsinstitut der Verjährung ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 27. September 2009 Melden Share Geschrieben 27. September 2009 Gibt es in Amiland eigentlich keine Verjährung? Offenbar ist das noch nicht verjährt. Aber es ist mal wieder ein gutes Beispiel dafür, wie sinnvoll das Rechtsinstitut der Verjährung ist. Es gab ein Verfahren, oder? Damit wäre eine Verjährungsfrist vermutlich ohnehin unterbrochen. (Nicht, dass ich das US-Recht zum Thema kenne, aber wenn der Beschuldigte flüchtet, nachdem ein Verfahren gegen ihn eingeleitet wurde, berührt das eine Verjährung idR nicht.) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 27. September 2009 Melden Share Geschrieben 27. September 2009 Es gab ein Verfahren, oder?Damit wäre eine Verjährungsfrist vermutlich ohnehin unterbrochen. (Nicht, dass ich das US-Recht zum Thema kenne, aber wenn der Beschuldigte flüchtet, nachdem ein Verfahren gegen ihn eingeleitet wurde, berührt das eine Verjährung idR nicht.) In Deutschland gibt es mit Recht das Institut der absoluten Verjährung unabhängig von verjährungshemmenden und -unterbrechenden Handlungen. Die Anklage wird nach sovielen Jahren nur Probleme haben, Beweise zu präsentieren, die einem trial by jury Genüge tun. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franziskaner Geschrieben 28. September 2009 Melden Share Geschrieben 28. September 2009 Offensichtlich gibt es Kinderschänder erster und zweiter Klasse. Eine 13-jährige zu alkoholisieren und dann Sex mit ihr zu haben, dafür kommt Hinz und Kunz völlig zu Recht in den Knast. Nur bei Roman Polanski läuft die öffentliche Debatte nach dem Motto: "die prüden Amerikaner verstehen mal wieder nichts von der inneren Freiheit großer Künstler." Verjährung, nun gut. Rücksicht auf das Opfer: auf jeden Fall (nur: was bleibt ihr schon anderes übrig? Dermaßen durch die Medien gezerrt zu werden, ist unerträglich. Da nimmt man eben die Ungerechtigkeit in Kauf, um seine Ruhe zu haben.) Aber diese augenzwinkernde Komplizenschaft, die z.B. im Kölner Stadtanzeiger bei Berichten in den letzten Monaten durchschien, die finde ich ziemlich elend. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 28. September 2009 Melden Share Geschrieben 28. September 2009 Offensichtlich gibt es Kinderschänder erster und zweiter Klasse. Eine 13-jährige zu alkoholisieren und dann Sex mit ihr zu haben, dafür kommt Hinz und Kunz völlig zu Recht in den Knast. Nur bei Roman Polanski läuft die öffentliche Debatte nach dem Motto: "die prüden Amerikaner verstehen mal wieder nichts von der inneren Freiheit großer Künstler." Verjährung, nun gut. Rücksicht auf das Opfer: auf jeden Fall (nur: was bleibt ihr schon anderes übrig? Dermaßen durch die Medien gezerrt zu werden, ist unerträglich. Da nimmt man eben die Ungerechtigkeit in Kauf, um seine Ruhe zu haben.) Aber diese augenzwinkernde Komplizenschaft, die z.B. im Kölner Stadtanzeiger bei Berichten in den letzten Monaten durchschien, die finde ich ziemlich elend. Wie war das neulich hier mit Mohammed und seiner 12-Jährigen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franziskaner Geschrieben 28. September 2009 Melden Share Geschrieben 28. September 2009 Offensichtlich gibt es Kinderschänder erster und zweiter Klasse. Eine 13-jährige zu alkoholisieren und dann Sex mit ihr zu haben, dafür kommt Hinz und Kunz völlig zu Recht in den Knast. Nur bei Roman Polanski läuft die öffentliche Debatte nach dem Motto: "die prüden Amerikaner verstehen mal wieder nichts von der inneren Freiheit großer Künstler." Verjährung, nun gut. Rücksicht auf das Opfer: auf jeden Fall (nur: was bleibt ihr schon anderes übrig? Dermaßen durch die Medien gezerrt zu werden, ist unerträglich. Da nimmt man eben die Ungerechtigkeit in Kauf, um seine Ruhe zu haben.) Aber diese augenzwinkernde Komplizenschaft, die z.B. im Kölner Stadtanzeiger bei Berichten in den letzten Monaten durchschien, die finde ich ziemlich elend. Wie war das neulich hier mit Mohammed und seiner 12-Jährigen? Also ich hab´s nicht verteidigt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 28. September 2009 Melden Share Geschrieben 28. September 2009 Offensichtlich gibt es Kinderschänder erster und zweiter Klasse. Eine 13-jährige zu alkoholisieren und dann Sex mit ihr zu haben, dafür kommt Hinz und Kunz völlig zu Recht in den Knast. Nur bei Roman Polanski läuft die öffentliche Debatte nach dem Motto: "die prüden Amerikaner verstehen mal wieder nichts von der inneren Freiheit großer Künstler." Verjährung, nun gut. Rücksicht auf das Opfer: auf jeden Fall (nur: was bleibt ihr schon anderes übrig? Dermaßen durch die Medien gezerrt zu werden, ist unerträglich. Da nimmt man eben die Ungerechtigkeit in Kauf, um seine Ruhe zu haben.) Aber diese augenzwinkernde Komplizenschaft, die z.B. im Kölner Stadtanzeiger bei Berichten in den letzten Monaten durchschien, die finde ich ziemlich elend. Du hast nichts verstanden. Auch wenn es nicht um Roman Polanski, sondern um Rupert Murdoch ginge, so bleibt es doch eine Ungerechtigkeit, wenn nach 30 Jahren einem noch der Prozess gemacht werden soll. Verjährung ist kein Hindernis von Gerechtigkeit, sondern eine ihrer Bedingungen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kalinka Geschrieben 28. September 2009 Melden Share Geschrieben 28. September 2009 (bearbeitet) Verjährung ist kein Hindernis von Gerechtigkeit, sondern eine ihrer Bedingungen. nur ist die empörung darüber, daß roman polanski verhaftet wurde, weniger eine empörung über us-gesetze (keine verjährung), sondern mehr eine empörung darüber, daß diese gesetze auch für roman polanski gelten. edith: gramm bearbeitet 28. September 2009 von kalinka Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 28. September 2009 Melden Share Geschrieben 28. September 2009 Verjährung ist kein Hindernis von Gerechtigkeit, sondern eine ihrer Bedingungen. nur ist die empörung darüber, daß roman polanski verhaftet wurde, weniger eine empörung über us-gesetze (keine verjährung), sondern mehr eine empörung darüber, daß diese gesetze auch für roman polanski gelten. edith: gramm Das hat aber nicht nur mit seiner Prominenz zu tun, wohl auch mit seinem Lebenslauf: http://de.wikipedia.org/wiki/Roman_Pola%C5%84ski Nach dreißig Jahren muß Schluß sein mit dem staatlichen Strafanspruch, das gilt ohne Ansehen der Person und ohne Ausnahme. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kalinka Geschrieben 28. September 2009 Melden Share Geschrieben 28. September 2009 (bearbeitet) Nach dreißig Jahren muß Schluß sein mit dem staatlichen Strafanspruch, das gilt ohne Ansehen der Person und ohne Ausnahme. wie jetzt? daß nach dreißig jahren schluß ist mit dem staatlichen strafanspruch "gilt ohne ansehen der person und ohne ausnahme" in kalifornien? um mich klar auszudrücken: ich bin für eine verjährung. aber ich bin nicht für eine verjährung nur für roman polanski. und ich bin entsetzt mit welchen argumenten sich manche über die verhaftung roman polanskis aufregen. nicht mit dem argument, daß verjährung ein wichtiges mittel eines rechtstaats ist/wäre. nein! da wird davon gesprochen, daß polanskis tat eine "kleinigkeit" war, daß polanski freigelassen werden soll, weil er ein "charismatischer" mensch ist. da wird opfer unter anführungszeichen geschrieben. und darauf hingewiesen, daß die damals 13-jährige ja für ein photoshooting geld genommen hat, daß sie keine jungfrau mehr war und somit halt doch irgendwie selber schuld. da wird davon geschrieben, daß das opfer polanski verziehen hat, und seine tat somit "nicht so schlimm" gewesen sein könne. usw. bearbeitet 28. September 2009 von kalinka Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 28. September 2009 Melden Share Geschrieben 28. September 2009 und ich bin entsetzt mit welchen argumenten sich manche über die verhaftung roman polanskis aufregen. nicht mit dem argument, daß verjährung ein wichtiges mittel eines rechtstaats ist/wäre. nein! da wird davon gesprochen, daß polanskis tat eine "kleinigkeit" war, daß polanski freigelassen werden soll, weil er ein "charismatischer" mensch ist. da wird opfer unter anführungszeichen geschrieben. und darauf hingewiesen, daß die damals 13-jährige ja für ein photoshooting geld genommen hat, daß sie keine jungfrau mehr war und somit halt doch irgendwie selber schuld. da wird davon geschrieben, daß das opfer polanski verziehen hat, und seine tat somit "nicht so schlimm" gewesen sein könne. usw. Das sind nicht meine Argumente. Und es ist nicht erstaunlich, daß Leute, die das Problem nicht durchdacht haben, solche vordergründigen Argumente gebrauchen. Das gerade zeigt, daß der seinrzeit durch die Tat gestörte Rechtsfriede heute durch ein Urteil mindestens ebenso gestört würde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 28. September 2009 Melden Share Geschrieben 28. September 2009 wie jetzt? daß nach dreißig jahren schluß ist mit dem staatlichen strafanspruch "gilt ohne ansehen der person und ohne ausnahme" in kalifornien? In angelsächsischen Ländern gibt es keinen Verfolgungszwang, sondern eine Tat wird nur verfolgt, wenn dies im public interest liegt. So etwas wie das Legalitätsprinzip ist diesen Rechtsordnungen fremd. Entweder ist nach 30 Jahren die Beweislage zu schlecht, als dass sie dem strengen evidence rules genügte, oder es wird auf eine Verfolgung mit eben diesem public-interest-Argument verzichtet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franziskaner Geschrieben 29. September 2009 Melden Share Geschrieben 29. September 2009 Du hast nichts verstanden. Auch wenn es nicht um Roman Polanski, sondern um Rupert Murdoch ginge, so bleibt es doch eine Ungerechtigkeit, wenn nach 30 Jahren einem noch der Prozess gemacht werden soll. Verjährung ist kein Hindernis von Gerechtigkeit, sondern eine ihrer Bedingungen. Gilt das auch für katholische Priester? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 29. September 2009 Melden Share Geschrieben 29. September 2009 Du hast nichts verstanden. Auch wenn es nicht um Roman Polanski, sondern um Rupert Murdoch ginge, so bleibt es doch eine Ungerechtigkeit, wenn nach 30 Jahren einem noch der Prozess gemacht werden soll. Verjährung ist kein Hindernis von Gerechtigkeit, sondern eine ihrer Bedingungen. Gilt das auch für katholische Priester? Ja. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 29. September 2009 Melden Share Geschrieben 29. September 2009 Du hast nichts verstanden. Auch wenn es nicht um Roman Polanski, sondern um Rupert Murdoch ginge, so bleibt es doch eine Ungerechtigkeit, wenn nach 30 Jahren einem noch der Prozess gemacht werden soll. Verjährung ist kein Hindernis von Gerechtigkeit, sondern eine ihrer Bedingungen. Gilt das auch für katholische Priester? Natürlich. Was lässt dich daran zweifeln? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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