ramibo Geschrieben 28. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2009 Alte Säcke -> Hier damit Ihr nicht vergisst, wie das geht... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bleze Geschrieben 28. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2009 Ich komm mir vor wie bei meinem Stammtisch...sehr schön In welcher Gesellschaft bewegst Du Dich nur? Bleze, Bleze, ich muss mich schon sehr wundern! *kopfschüttel* eindeutig mykathlergesellschaft ..... ein vertragener Verein . .... Hat ihm seine Mutter nicht beigebracht, dass er zwielichtigen Umgang meiden soll? Ich BIN der zwielichtige Umgang vor dem mich meine Eltern immer gewarnt haben Und bei unserem Stammtisch gibt es eine Regel, das Niveau ist bei betreten der Pinte abzugeben (da kommen die schönsten Gespräche zustande ) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 28. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2009 Ich komm mir vor wie bei meinem Stammtisch...sehr schön In welcher Gesellschaft bewegst Du Dich nur? Bleze, Bleze, ich muss mich schon sehr wundern! *kopfschüttel* eindeutig mykathlergesellschaft ..... ein vertragener Verein . .... Hat ihm seine Mutter nicht beigebracht, dass er zwielichtigen Umgang meiden soll? Ich BIN der zwielichtige Umgang vor dem mich meine Eltern immer gewarnt haben Und bei unserem Stammtisch gibt es eine Regel, das Niveau ist bei betreten der Pinte abzugeben (da kommen die schönsten Gespräche zustande ) Du also warst das? Sag das gleich! Rolf! Doppelnick-Alarm bei einem Mod! Bleze ist doch offensichtlich identisch mit.......... *schreiend ab* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
teofilos Geschrieben 28. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2009 Alte Säcke -> Hier damit Ihr nicht vergisst, wie das geht... Was? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tribald_old Geschrieben 28. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2009 Alte Säcke -> Hier damit Ihr nicht vergisst, wie das geht... Was? Was was????? seinen Seufzer suchend..........tribald Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
walrossbaby Geschrieben 28. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2009 Herrlich dieser Thread *mirdieTränenausdenAugenwische* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wunibald Geschrieben 28. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2009 Also hier auf mehrfachen Wunsch: Die linke Pobacke Der Gefahren des Lebens sind viele. Es kann einem ein Dachziegel auf den Kopf fallen, man kann vom Auto überfahren oder vom Kampfhund gebissen werden, man kann beim Nasebohren sich den Finger brechen oder man kann auf glatten Fußböden ausrutschen und stürzen. Ein echter Deutscher steht dann nicht sofort wieder auf, sondern bleibt zunächst liegen und überlegt, wen er haftbar machen könne. Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ist nicht die fehlgeschlagene Verhütung, die zu einer ungewollten Empfängnis geführt hat sondern das Zauberwort, das dem Gestürzten zu Schadensersatz und Schmerzensgeld verhelfen soll. Es rutscht also eine junge Dame anfangs Zwanzig aus, stürzt in eine Glastüre und erleidet durch die Splitter eine Schnittwunde am Gesäß, die unter unschöner Narbenbildung verheilt. Sie fordert nun vom Verantwortlichen für den ungewischten rutschigen Boden Schmerzensgeld. Die Schmerzensgeldhöhe muss unter umfassender Berücksichtigung aller für die Bemessung maßgeblicher Umstände festgesetzt werden und in einem angemessenen Verhältnis zu Art und Dauer der Verletzung stehen. Diese Entscheidung ist manchmal fast so schwer wie die Unterscheidung zwischen läßlichen Sünden und Todsünden. In einem Falle hilft der Beichtvater, im anderen meistens die Schmerzensgeldtabelle. Einen festen Tarif für eine Schnittwunde am Hintern gibt es jedoch nicht. Die Geschädigte trägt vor, die Verletzung sei sehr schmerzhaft gewesen, sie habe eine Woche nur auf dem Bauch schlafen können und die Narbe sei so entstellend, dass ihr Verlobter nicht mehr voller Wohlgefallen im Genuss ihrer appetitlichen, rosigen, hinterwärtigen Rundungen geschwelgt habe, sondern gesagt habe, Narben am Hintern seien ihm und dem HERRN ein Gräuel und die Verlobung gelöst habe. Für die Zukunft befürchte sie eine wesentliche Minderung ihrer Heiratschancen und dafür sei ein Schmerzensgeld von noch mindestens DM 3.500,-- über die bereits bezahlten DM 1.000,-- hinaus angemessen. Zur umfassende Berücksichtigung aller für die Bemessung des Schmerzensgeldes maßgeblicher Umstände gehört also eindeutig die Frage, wie entstellend die Narbe ist; Beweis durch Augenschein ist angeboten. Ich habe aber Hemmungen, in öffentlicher Sitzung zu verlangen, die Klägerin möge blank ziehe. Bei einem Privattermin in meinem Büro wäre ich sicherlich ins Gerede gekommen und je nach Ausgang des Prozesses hätte entweder der Beklagte gesagt, kein Wunder, dass ich verliere, wenn die es im Separee miteinander treiben oder die Klägerin, kein Wunder wenn ich verliere, weil ich dem Richter nicht alles gezeigt habe, was er über das Erforderliche hinaus noch sehen wollte. Ich habe mich mit dem Argument aus der Affaire gezogen, die Narbe sei an der linken Pobacke, während ich nur die Rechte studiert habe. Mir reiche entweder ein Foto oder die grafische Darstellung auf einem ärztlichen Attest. Nach Vorlage eines in jeder Hinsicht unscharfen Fotos habe ich die richterliche Überzeugung gewonnen, dass die Heiratschancen der Klägerin durch die Narbe nur unwesentlich und nicht in einer durch Geld aufzuwiegenden Weise gemindert waren und der bereits bezahlte Betrag die körperlichen Schmerzen und das unbequeme Schlafen auf dem Bauch ausreichend entschädigt. Nur gedacht und nicht ins Urteil geschrieben habe ich, dass die Klägerin froh sein könne, einen solchen Verlobten rechtzeitig losgeworden zu sein, der eine solche Schramme zum willkommenen Anlass nimmt, eine Beziehung zu beenden. Ich wage nicht, mir auszumalen, was ich mir von einigen regenbogenfarbenen Mitforanten hätte anhören müssen, wenn ich über die verminderten Chancen in einer schwulen Beziehung hätte urteilen müssen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 28. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2009 Nach Vorlage eines in jeder Hinsicht unscharfen Fotos :lol: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
karbummke Geschrieben 28. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2009 Ein echter Deutscher steht dann nicht sofort wieder auf, sondern bleibt zunächst liegen und überlegt, wen er haftbar machen könne.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Monika Geschrieben 28. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2009 In meiner depressiven Herbstphase, kommt mir dieser Thread wie der Himmel vor. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ramibo Geschrieben 28. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2009 In meiner depressiven Herbstphase, kommt mir dieser Thread wie der Himmel vor. Geht es Dir sooo beschissen....????? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Monika Geschrieben 28. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2009 (bearbeitet) In meiner depressiven Herbstphase, kommt mir dieser Thread wie der Himmel vor. Geht es Dir sooo beschissen....????? Dank Deiner Nachfrage nicht mehr. Nicht eine einzige Palme zum raufspringen, war für Dich gedacht. bearbeitet 28. Oktober 2009 von Monika Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JohannaP Geschrieben 28. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2009 @Wunibald: dass ihr Verlobter nicht mehr voller Wohlgefallen im Genuss ihrer appetitlichen, rosigen, hinterwärtigen Rundungen geschwelgt habe, sondern gesagt habe, Narben am Hintern seien ihm und dem HERRN ein Gräuel und die Verlobung gelöst habe. Kann man da als Vorsitzender noch ernst bleiben? Ich hätte vermutlich die ganze Zeit lachen müssen und irgendeiner hätte einen Befangenheitsantrag gestellt...... LG JP Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tribald_old Geschrieben 28. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2009 Also hier auf mehrfachen Wunsch: Die linke Pobacke Der Gefahren des Lebens sind viele. Es kann einem ein Dachziegel auf den Kopf fallen, man kann vom Auto überfahren oder vom Kampfhund gebissen werden, man kann beim Nasebohren sich den Finger brechen oder man kann auf glatten Fußböden ausrutschen und stürzen. Ein echter Deutscher steht dann nicht sofort wieder auf, sondern bleibt zunächst liegen und überlegt, wen er haftbar machen könne. Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ist nicht die fehlgeschlagene Verhütung, die zu einer ungewollten Empfängnis geführt hat sondern das Zauberwort, das dem Gestürzten zu Schadensersatz und Schmerzensgeld verhelfen soll. Es rutscht also eine junge Dame anfangs Zwanzig aus, stürzt in eine Glastüre und erleidet durch die Splitter eine Schnittwunde am Gesäß, die unter unschöner Narbenbildung verheilt. Sie fordert nun vom Verantwortlichen für den ungewischten rutschigen Boden Schmerzensgeld. Die Schmerzensgeldhöhe muss unter umfassender Berücksichtigung aller für die Bemessung maßgeblicher Umstände festgesetzt werden und in einem angemessenen Verhältnis zu Art und Dauer der Verletzung stehen. Diese Entscheidung ist manchmal fast so schwer wie die Unterscheidung zwischen läßlichen Sünden und Todsünden. In einem Falle hilft der Beichtvater, im anderen meistens die Schmerzensgeldtabelle. Einen festen Tarif für eine Schnittwunde am Hintern gibt es jedoch nicht. Die Geschädigte trägt vor, die Verletzung sei sehr schmerzhaft gewesen, sie habe eine Woche nur auf dem Bauch schlafen können und die Narbe sei so entstellend, dass ihr Verlobter nicht mehr voller Wohlgefallen im Genuss ihrer appetitlichen, rosigen, hinterwärtigen Rundungen geschwelgt habe, sondern gesagt habe, Narben am Hintern seien ihm und dem HERRN ein Gräuel und die Verlobung gelöst habe. Für die Zukunft befürchte sie eine wesentliche Minderung ihrer Heiratschancen und dafür sei ein Schmerzensgeld von noch mindestens DM 3.500,-- über die bereits bezahlten DM 1.000,-- hinaus angemessen. Zur umfassende Berücksichtigung aller für die Bemessung des Schmerzensgeldes maßgeblicher Umstände gehört also eindeutig die Frage, wie entstellend die Narbe ist; Beweis durch Augenschein ist angeboten. Ich habe aber Hemmungen, in öffentlicher Sitzung zu verlangen, die Klägerin möge blank ziehe. Bei einem Privattermin in meinem Büro wäre ich sicherlich ins Gerede gekommen und je nach Ausgang des Prozesses hätte entweder der Beklagte gesagt, kein Wunder, dass ich verliere, wenn die es im Separee miteinander treiben oder die Klägerin, kein Wunder wenn ich verliere, weil ich dem Richter nicht alles gezeigt habe, was er über das Erforderliche hinaus noch sehen wollte. Ich habe mich mit dem Argument aus der Affaire gezogen, die Narbe sei an der linken Pobacke, während ich nur die Rechte studiert habe. Mir reiche entweder ein Foto oder die grafische Darstellung auf einem ärztlichen Attest. Nach Vorlage eines in jeder Hinsicht unscharfen Fotos habe ich die richterliche Überzeugung gewonnen, dass die Heiratschancen der Klägerin durch die Narbe nur unwesentlich und nicht in einer durch Geld aufzuwiegenden Weise gemindert waren und der bereits bezahlte Betrag die körperlichen Schmerzen und das unbequeme Schlafen auf dem Bauch ausreichend entschädigt. Nur gedacht und nicht ins Urteil geschrieben habe ich, dass die Klägerin froh sein könne, einen solchen Verlobten rechtzeitig losgeworden zu sein, der eine solche Schramme zum willkommenen Anlass nimmt, eine Beziehung zu beenden. Ich wage nicht, mir auszumalen, was ich mir von einigen regenbogenfarbenen Mitforanten hätte anhören müssen, wenn ich über die verminderten Chancen in einer schwulen Beziehung hätte urteilen müssen. sich mit dem Lachen beeilend, bevor die Demenz zuschlägt.............tribald Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
teofilos Geschrieben 28. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2009 Also hier auf mehrfachen Wunsch: Die linke Pobacke Der Gefahren des Lebens sind viele. Es kann einem ein Dachziegel auf den Kopf fallen, man kann vom Auto überfahren oder vom Kampfhund gebissen werden, man kann beim Nasebohren sich den Finger brechen oder man kann auf glatten Fußböden ausrutschen und stürzen. Ein echter Deutscher steht dann nicht sofort wieder auf, sondern bleibt zunächst liegen und überlegt, wen er haftbar machen könne. Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ist nicht die fehlgeschlagene Verhütung, die zu einer ungewollten Empfängnis geführt hat sondern das Zauberwort, das dem Gestürzten zu Schadensersatz und Schmerzensgeld verhelfen soll. Es rutscht also eine junge Dame anfangs Zwanzig aus, stürzt in eine Glastüre und erleidet durch die Splitter eine Schnittwunde am Gesäß, die unter unschöner Narbenbildung verheilt. Sie fordert nun vom Verantwortlichen für den ungewischten rutschigen Boden Schmerzensgeld. Die Schmerzensgeldhöhe muss unter umfassender Berücksichtigung aller für die Bemessung maßgeblicher Umstände festgesetzt werden und in einem angemessenen Verhältnis zu Art und Dauer der Verletzung stehen. Diese Entscheidung ist manchmal fast so schwer wie die Unterscheidung zwischen läßlichen Sünden und Todsünden. In einem Falle hilft der Beichtvater, im anderen meistens die Schmerzensgeldtabelle. Einen festen Tarif für eine Schnittwunde am Hintern gibt es jedoch nicht. Die Geschädigte trägt vor, die Verletzung sei sehr schmerzhaft gewesen, sie habe eine Woche nur auf dem Bauch schlafen können und die Narbe sei so entstellend, dass ihr Verlobter nicht mehr voller Wohlgefallen im Genuss ihrer appetitlichen, rosigen, hinterwärtigen Rundungen geschwelgt habe, sondern gesagt habe, Narben am Hintern seien ihm und dem HERRN ein Gräuel und die Verlobung gelöst habe. Für die Zukunft befürchte sie eine wesentliche Minderung ihrer Heiratschancen und dafür sei ein Schmerzensgeld von noch mindestens DM 3.500,-- über die bereits bezahlten DM 1.000,-- hinaus angemessen. Zur umfassende Berücksichtigung aller für die Bemessung des Schmerzensgeldes maßgeblicher Umstände gehört also eindeutig die Frage, wie entstellend die Narbe ist; Beweis durch Augenschein ist angeboten. Ich habe aber Hemmungen, in öffentlicher Sitzung zu verlangen, die Klägerin möge blank ziehe. Bei einem Privattermin in meinem Büro wäre ich sicherlich ins Gerede gekommen und je nach Ausgang des Prozesses hätte entweder der Beklagte gesagt, kein Wunder, dass ich verliere, wenn die es im Separee miteinander treiben oder die Klägerin, kein Wunder wenn ich verliere, weil ich dem Richter nicht alles gezeigt habe, was er über das Erforderliche hinaus noch sehen wollte. Ich habe mich mit dem Argument aus der Affaire gezogen, die Narbe sei an der linken Pobacke, während ich nur die Rechte studiert habe. Mir reiche entweder ein Foto oder die grafische Darstellung auf einem ärztlichen Attest. Nach Vorlage eines in jeder Hinsicht unscharfen Fotos habe ich die richterliche Überzeugung gewonnen, dass die Heiratschancen der Klägerin durch die Narbe nur unwesentlich und nicht in einer durch Geld aufzuwiegenden Weise gemindert waren und der bereits bezahlte Betrag die körperlichen Schmerzen und das unbequeme Schlafen auf dem Bauch ausreichend entschädigt. Nur gedacht und nicht ins Urteil geschrieben habe ich, dass die Klägerin froh sein könne, einen solchen Verlobten rechtzeitig losgeworden zu sein, der eine solche Schramme zum willkommenen Anlass nimmt, eine Beziehung zu beenden. Ich wage nicht, mir auszumalen, was ich mir von einigen regenbogenfarbenen Mitforanten hätte anhören müssen, wenn ich über die verminderten Chancen in einer schwulen Beziehung hätte urteilen müssen. sich mit dem Lachen beeilend, bevor die Demenz zuschlägt.............tribald Da läuft bei mir wieder ein ganzer Film ab. Herrrrliesch! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Katharer Geschrieben 28. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2009 Ich habe eine ganz einfache Methode kennen gelernt, was bei Darmerkrankung, aber auch bei Blinddarmentzündung, Hämorrhoiden, Darmentzündung, Prostata-Beschwerden und Darmkrebse helfen kann. Beim Sitzen auf der Toilette wird der Mastdarm eingeengt, wie man dies auf der Webseite http://www.naturesplatform.com/health_bene...&c=&x=1 sehen kann. Durch die Einengung wird der Darm nicht ganz entleert, wodurch Rückstände im unteren Darmbereich zurückbleiben, was schädliche Bakterien bildet. Zwei drittel der Menschheit verwendet die natürliche Hockposition beim Stuhlgang, was den Enddarm nicht einklemmt, und einen natürlichen abführenden Stuhlgang bewirkt. In diesen Kulturen sind- Blinddarmentzündung, Enddarmerkrankungen, Hämorrhoiden, Darmentzündung, Prostata-Beschwerden und Darmkrebse praktisch unbekannt. Um den Darm ganz zu entleeren, und dadurch die Gesundheit zu unterstützen, kann man auf dem WC-Ring hocken, oder vom Boden aus in Hockposition, ohne den WC-Ring zu berühren, den Stuhlgang machen. Habe mal gehört, dass der Prophet seinen Anhängern vorgeschrieben hat die Notdurft in Hockposition zu verrichten. Das mag ein Grund dafür sein das westliche Toiletten welche von Anhängern einer grossen orientalischen Weltreligion benutzt werden beonders vollgesch..... sind. Diese Erfahrung habe ich bei französischen Autobahntoiletten während der Werksferien gemacht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
teofilos Geschrieben 28. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2009 Ich habe eine ganz einfache Methode kennen gelernt, was bei Darmerkrankung, aber auch bei Blinddarmentzündung, Hämorrhoiden, Darmentzündung, Prostata-Beschwerden und Darmkrebse helfen kann. Beim Sitzen auf der Toilette wird der Mastdarm eingeengt, wie man dies auf der Webseite http://www.naturesplatform.com/health_bene...&c=&x=1 sehen kann. Durch die Einengung wird der Darm nicht ganz entleert, wodurch Rückstände im unteren Darmbereich zurückbleiben, was schädliche Bakterien bildet. Zwei drittel der Menschheit verwendet die natürliche Hockposition beim Stuhlgang, was den Enddarm nicht einklemmt, und einen natürlichen abführenden Stuhlgang bewirkt. In diesen Kulturen sind- Blinddarmentzündung, Enddarmerkrankungen, Hämorrhoiden, Darmentzündung, Prostata-Beschwerden und Darmkrebse praktisch unbekannt. Um den Darm ganz zu entleeren, und dadurch die Gesundheit zu unterstützen, kann man auf dem WC-Ring hocken, oder vom Boden aus in Hockposition, ohne den WC-Ring zu berühren, den Stuhlgang machen. Habe mal gehört, dass der Prophet seinen Anhängern vorgeschrieben hat die Notdurft in Hockposition zu verrichten. Das mag ein Grund dafür sein das westliche Toiletten welche von Anhängern einer grossen orientalischen Weltreligion benutzt werden beonders vollgesch..... sind. Diese Erfahrung habe ich bei französischen Autobahntoiletten während der Werksferien gemacht. ... und trocken kommst du aus so einem Klo auch nicht raus. Da kenne ich viele Situationen, obwohl ich vorbereitet war. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 28. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2009 Die Geschädigte trägt vor, die Verletzung sei sehr schmerzhaft gewesen, sie habe eine Woche nur auf dem Bauch schlafen können und die Narbe sei so entstellend, dass ihr Verlobter nicht mehr voller Wohlgefallen im Genuss ihrer appetitlichen, rosigen, hinterwärtigen Rundungen geschwelgt habe, sondern gesagt habe, Narben am Hintern seien ihm und dem HERRN ein Gräuel und die Verlobung gelöst habe. Für die Zukunft befürchte sie eine wesentliche Minderung ihrer Heiratschancen und dafür sei ein Schmerzensgeld von noch mindestens DM 3.500,-- über die bereits bezahlten DM 1.000,-- hinaus angemessen.Das klingt als wäre das zu Zeiten des Kranzgeldparagraphen passiert. Warum hat sie ihren Verflossenen nicht gleich mitverklagt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ramibo Geschrieben 28. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2009 Warum hat sie ihren Verflossenen nicht gleich mitverklagt? Dem gings vieleicht beschissen - kein Geld..... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alfons Geschrieben 28. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2009 Habe mal gehört, dass der Prophet seinen Anhängern vorgeschrieben hat die Notdurft in Hockposition zu verrichten. Das mag ein Grund dafür sein das westliche Toiletten welche von Anhängern einer grossen orientalischen Weltreligion benutzt werden beonders vollgesch..... sind. Diese Erfahrung habe ich bei französischen Autobahntoiletten während der Werksferien gemacht. Notdurft nur im Hocken - wo steht das eigentlich im Koran? Ich habe es nicht gefunden. Die Bibel hat, wo wir gerade beim Thema sind, ja auch recht genaue Vorschriften zur defäktistisch korrekten Verhaltensweise. Nur scheint sich da niemand dran zu halten. Gut gut, die Regeln gelten nur für den Kriegsfall: "Wenn du ausziehst gegen deine Feinde und ein Lager aufschlägst..." Aber das ist dann ganz genau geregelt, in 5. Mose 23, Verse 13 bis 15: "Du sollst draußen vor dem Lager einen Platz haben, wohin du zur Notdurft hinausgehst. Und du sollst eine Schaufel haben, und wenn du dich draußen setzen willst, sollst du damit graben; und wenn du gesessen hast, sollst du zuscharren, was von dir gegangen ist." Vor ein paar Tagen war ich auf dem mykath-Forentreffen. Als Atheist. Da weiß man im Vorhinein ja nicht, wie die Gläubigen, auf die man dort trifft, drauf sind. Sind das alles Kuschelchristen? Oder sind da auch welche auf missionarischem Kriegspfad, mit den Waffen einer hoffentlich nicht allzu geschliffenen Rhetorik? Ich habe genau hingeschaut - kein Einziger hatte ein Kriegs-Notdurftschäufelchen dabei. Das hat mich doch beruhigt. Alfons Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 28. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2009 Ich habe genau hingeschaut - kein Einziger hatte ein Kriegs-Notdurftschäufelchen dabei. Das hat mich doch beruhigt.Viel zu faul dafür... Wobei, als ich vor Jahren mal eine Wandertour durch den Sinai machte, funktionierte das genau wie beschrieben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 28. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2009 (bearbeitet) Ich wusste doch, da hab ich noch was zu. Ayatollah Khomeini "Meine Worte" (München 1980): Von der Art zu urinieren und Kot zu entleeren 1. Jeder muss beim Urinieren oder der Defäkation sein Geschlecht vor allen verbergen, die mannbar sind, selbst vor seiner Schwester oder seiner Mutter, ebenso vor einem Schwachsinnigen und den Kindern, die im wissenden Alter sind. Aber der Ehemann und die Frau sind nicht gehalten, es zu tun. 2. Es ist nicht notwendig, sein Geschlecht mit einem besonderen Gegenstand zu verbergen. es genügt dafür die Hand. [...] 8 Es ist nicht nötig, den Anus mit drei Steinen oder drei Stücken Stoff zu säubern, ein einziger Stein oder ein einziges Stück Stoff genügen; aber wenn man ihn mit einem Knochen säubert oder mit heiligen Dingen, zum Beispiel einem Papier, auf dem der Name Gottes steht, kann man in diesem Zustand nicht seine Gebete sprechen. 9. Es ist vorzuziehen, sich beim Urinieren oder der Defäkation an einem abgelegenen Ort niederzukauern; ebenso ist es empfehlenswert, diesen Ort mit dem linken Fuß zu betreten und mit dem rechten Fuß zu verlassen; es wird befürwortet, sich während der entleerung den Kopf zu bedecken und das Gewicht des Körpers vom linken Fuß tragen zu lassen. [...] Und das sind noch nicht die absurdesten Anweisungen... bearbeitet 28. Oktober 2009 von Flo77 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AndreasB Geschrieben 28. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2009 Habe mal gehört, dass der Prophet seinen Anhängern vorgeschrieben hat die Notdurft in Hockposition zu verrichten. Das mag ein Grund dafür sein das westliche Toiletten welche von Anhängern einer grossen orientalischen Weltreligion benutzt werden beonders vollgesch..... sind. Diese Erfahrung habe ich bei französischen Autobahntoiletten während der Werksferien gemacht. Notdurft nur im Hocken - wo steht das eigentlich im Koran? Ich habe es nicht gefunden. Die Bibel hat, wo wir gerade beim Thema sind, ja auch recht genaue Vorschriften zur defäktistisch korrekten Verhaltensweise. Nur scheint sich da niemand dran zu halten. Gut gut, die Regeln gelten nur für den Kriegsfall: "Wenn du ausziehst gegen deine Feinde und ein Lager aufschlägst..." Aber das ist dann ganz genau geregelt, in 5. Mose 23, Verse 13 bis 15: "Du sollst draußen vor dem Lager einen Platz haben, wohin du zur Notdurft hinausgehst. Und du sollst eine Schaufel haben, und wenn du dich draußen setzen willst, sollst du damit graben; und wenn du gesessen hast, sollst du zuscharren, was von dir gegangen ist." Vor ein paar Tagen war ich auf dem mykath-Forentreffen. Als Atheist. Da weiß man im Vorhinein ja nicht, wie die Gläubigen, auf die man dort trifft, drauf sind. Sind das alles Kuschelchristen? Oder sind da auch welche auf missionarischem Kriegspfad, mit den Waffen einer hoffentlich nicht allzu geschliffenen Rhetorik? Ich habe genau hingeschaut - kein Einziger hatte ein Kriegs-Notdurftschäufelchen dabei. Das hat mich doch beruhigt. Alfons Die gibt es klappbar. Passen in jede Hosentasche. Auch zusammen mit einem Fingerrosenkranz und einem Fläschchen Lourdes-Wasser (konz.) im formschönen Set aus weißem Leder, innen mit goldfarbenem Velour gepolstert. Für Blitzbekehrungen. Zum Glück ist auf den mykath-Treffen fast immer ein Priester dabei, so dass der Erfüllung des plötzlichen Taufwunsches nichts mehr im Wege steht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 28. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2009 Zum Glück ist auf den mykath-Treffen fast immer ein Priester dabei, so dass der Erfüllung des plötzlichen Taufwunsches nichts mehr im Wege steht.Im Notfall darf jeder taufen - und so ein Notfall lässt sich ja durchaus einfach kontruieren... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 28. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2009 (bearbeitet) Also eigentlich würde ich im Zusammenhang mit diesem Fred Lourdes-Wasser außen vor lassen und über die Mitführung von normalem Leitungswasser philosophieren. Der goldfarbene Velours kann bleiben. (Steine sind vielleicht doch nur die zweite Wahl.) bearbeitet 28. Oktober 2009 von Edith1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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