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Kündigung eines evang.Mitarbeiters bei Wiederheirat?


sichris

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Hallo,ich bin evangelisch und geschieden. (seit 2003).Arbeite seit 2001 an einer kath. Schule als Religionslehrerin (ev.RU) und es gab nie ein Problem wegen der Scheidung. Jetzt hab ich mich aus persönlichen Gründen in Norddeutschland beworben, auch an einer kath. Schule und die würden mich auch gern nehmen...aber beim Gespräch im Offizialat trat die Frage auf was passieren würde, würde ich meinen Freund heiraten.

Kann ich als EVANGELISCHE Mitarbeiterin gekündigt werden, weil ich heirate???Die 1. Ehe wurde sowohl standesamtlich als auch kirchlich geschlossen (mein Exmann ist auch evang.). Soweit ich weiß, wird zwischen kath. und evang. Mitarbeitern nochmal unterschieden...Bei den kath. sinbd sie irgendwie strenger...

Wäre lieb wenn ihr antwortet.

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Hallo,ich bin evangelisch und geschieden. (seit 2003).Arbeite seit 2001 an einer kath. Schule als Religionslehrerin (ev.RU) und es gab nie ein Problem wegen der Scheidung. Jetzt hab ich mich aus persönlichen Gründen in Norddeutschland beworben, auch an einer kath. Schule und die würden mich auch gern nehmen...aber beim Gespräch im Offizialat trat die Frage auf was passieren würde, würde ich meinen Freund heiraten.

Kann ich als EVANGELISCHE Mitarbeiterin gekündigt werden, weil ich heirate???Die 1. Ehe wurde sowohl standesamtlich als auch kirchlich geschlossen (mein Exmann ist auch evang.). Soweit ich weiß, wird zwischen kath. und evang. Mitarbeitern nochmal unterschieden...Bei den kath. sinbd sie irgendwie strenger...

Wäre lieb wenn ihr antwortet.

 

Sie DÜRFEN dich auf alle Fälle sofort rauswerfen, wenn du heiratest, ob sie es auch TUN ist eine andere Frage, das kommt auf die Umstände an ...

und ob du evangelisch, katholisch oder sonstwas bist, ist dabei egal, auch ein geschiedener Atheist, der nochmals heiratet, darf deswegen rausgeworfen werden.

(ok, sie dürfen dich aber auch rauswerfen, wenn du unverheiratet mit deinem Freund zusammen lebst, von daher ist es eigentlich egal)

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Hi,

na das ist ja mal wieder Klasse. An sich erkennt man die evang. Kirche nicht an, aber was die Gesetze angeht...da zählt es plötzlich.

Abgesehen davon find ich es merkwürdig, wenn man erzählt, man will den "Menschen als Ganzes" betrachten und dann Kündigung wegen Wiederheirat???

Hallo????In welchem Jahrhundert und auf welchem Planeten leben wir eigentlich???

Und dann wundern sie sich wenn die Leute sich lieber vom Staat verbeamten lassen.Was ich in meinem Leben "falsch gemacht" habe, dafür werde ich mich am Jüngsten Tag vor MEINEM GOTT und NIEMAND anderem verantworten...und ich glaub, ihm ist ne ehrlich geschiedene Ehe lieber als ne wegen des Scheins aufrecht erhaltene...oder seht ihr das anders?

Muss sich nicht Kirchenrecht auch irgendwie der Zeit anpassen???

Na zumindest werden heute keine Leute mehr verbrannt wegen irgendwelcher schwachsinniger Anschuldigungen....gell?

Vielleicht dürfen in ca. 1000 Jahren Leute ja auch wieder heiraten...

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Du mußt doch nicht an einer kath. Schule arbeiten.

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wohl wahr...aber ich arbeite momentan an einer kath. Schule und schätze die Atmosphäre dort und die Schule kann ja wohl nix für dieses Kirchenrecht...

 

Die Schule an sich kann nichts fürs Kirchenrecht, aber sie kann viel dafür, ob es angewandt wird, oder nicht ...

Allerdings, so oder so, sitzt du beständig auf dem Schleudersitz.

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beim Gespräch im Offizialat trat die Frage auf was passieren würde, würde ich meinen Freund heiraten.

D.h. sie wissen schon von ihm?

 

Sollten sie dich trotz dieses Wissens einstellen, hättest du vor Gericht vielleicht eine winzige Chance, weil der Arbeitgeber damit implizit zugeben würde, dass es ihm in deinem Fall doch nicht so wichtig war wie sie sonst immer behaupten. Aber, ja... Schleudersitz bleibt es trotzdem, besser woandershin orientieren.

 

An sich erkennt man die evang. Kirche nicht an, aber was die Gesetze angeht...da zählt es plötzlich.

Nö, rein standesamtlich hätte auch gezählt. Nur Mitglieder der RKK haben die Ehre, dass selbige ihre Ehe für ungültig hält, wenn sie nicht kirchlich geschlossen wurde.

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Zwei Fragen, bevor ich den Versuch einer Antwort wagen kann:

  1. Ist dein neuer Partner katholisch?
  2. Beinhaltet Dein Vertrag Klauseln, die auf die besonderen Anforderungen an kirchliche Mitarbeiter verweisen?

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Mein Partner ist evangelisch und verwitwet. Im Arbeitsvertrag (Innerkirchliche Dienstordnung heißt das wohl)steht das so allgemein drin...man wird halt nicht recht schlau draus.

Was ich witzig finde, die wollten sich jetzt mal "unter der Hand" erkundigen in andern Bistümern etc. wie das dort gehandhabt würde.

Ich mein, noch wollen wir nicht heiraten, haben aber schon zukünftig den Plan dazu und ich möchte dann natürlich keine "bösen Überraschungen" erleben.Verständlich, oder?

Und ehrlich, das Kirchenrecht geht doch am realen Leben total vorbei, oder???

Ich mein, ich heirate ja nicht zum 4. oder 5. Mal...ich will ein zweites Mal heiraten und ich finde, das geht den Arbeitgeber eigentlich nix an.

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Mein Partner ist evangelisch und verwitwet. Im Arbeitsvertrag (Innerkirchliche Dienstordnung heißt das wohl)steht das so allgemein drin...man wird halt nicht recht schlau draus.

Was ich witzig finde, die wollten sich jetzt mal "unter der Hand" erkundigen in andern Bistümern etc. wie das dort gehandhabt würde.

Ich mein, noch wollen wir nicht heiraten, haben aber schon zukünftig den Plan dazu und ich möchte dann natürlich keine "bösen Überraschungen" erleben.Verständlich, oder?

Und ehrlich, das Kirchenrecht geht doch am realen Leben total vorbei, oder???

Ich mein, ich heirate ja nicht zum 4. oder 5. Mal...ich will ein zweites Mal heiraten und ich finde, das geht den Arbeitgeber eigentlich nix an.

 

Nunja, aus Kirchensicht begehst du "fortgesetzten Ehebruch", was dich an sich schon untauglich für den Dienst in einer kath. Schule macht,

aber darüber wird, wenn du Glück hast, wie auch bei Homosexuellen, zumindest Zeitweise hinweg gesehen.

Wenn du aber Heiratest, machst du quasi offiziell, daß du gedenkst, den Ehebruch ohne Reue fortzusetzen, und das geht garnicht.

(HS werden meist ja auch erst dann gekündigt, wenn sie ihre "Sünde" durch eine ELP offiziell machen.)

 

Und natürlich geht Kirchenrecht komplett am realen Leben vorbei, was denn auch sonst ? Das liegt in der Natur der Sache ...

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Mein Partner ist evangelisch und verwitwet. Im Arbeitsvertrag (Innerkirchliche Dienstordnung heißt das wohl)steht das so allgemein drin...man wird halt nicht recht schlau draus.

Was ich witzig finde, die wollten sich jetzt mal "unter der Hand" erkundigen in andern Bistümern etc. wie das dort gehandhabt würde.

Ich mein, noch wollen wir nicht heiraten, haben aber schon zukünftig den Plan dazu und ich möchte dann natürlich keine "bösen Überraschungen" erleben.Verständlich, oder?

Und ehrlich, das Kirchenrecht geht doch am realen Leben total vorbei, oder???

Ich mein, ich heirate ja nicht zum 4. oder 5. Mal...ich will ein zweites Mal heiraten und ich finde, das geht den Arbeitgeber eigentlich nix an.

 

Es geht in diesem Fall den Arbeitgeber grundsätzlich schon etwas an, weil Du die entsprechenden Klauseln mit unterschreibst. Grundsätzlich ist es kein guter Weg, hier auf eine (oft geübte) nachsichtige Praxis zu hoffen - die kann sich unter neuer Leitung schnell ändern. Was genau steht im Arbeitsvertrag (wenn Du ihn schon hast)? Wenn ich das weiß, dann kann ich etwas genauere Auskunft zur Rechtslage geben.

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Nunja, aus Kirchensicht begehst du "fortgesetzten Ehebruch", was dich an sich schon untauglich für den Dienst in einer kath. Schule macht,

aber darüber wird, wenn du Glück hast, wie auch bei Homosexuellen, zumindest Zeitweise hinweg gesehen.

Wenn du aber Heiratest, machst du quasi offiziell, daß du gedenkst, den Ehebruch ohne Reue fortzusetzen, und das geht garnicht.

(HS werden meist ja auch erst dann gekündigt, wenn sie ihre "Sünde" durch eine ELP offiziell machen.)

 

Und natürlich geht Kirchenrecht komplett am realen Leben vorbei, was denn auch sonst ? Das liegt in der Natur der Sache ...

 

Wenn Du das als Kenner des Rechts so sagst. Ich sehe das anders - eine neue Beziehung ist für eine Lehrerin sicher kein Kündigungsgrund, ansonsten könnte und müsste die Kirche schon bei Einnahme der Pille tätig werden. Was sie nicht tut (wenngleich Konsequenz nicht die Stärke der Kirchenleitung ist).

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Nunja, aus Kirchensicht begehst du "fortgesetzten Ehebruch", was dich an sich schon untauglich für den Dienst in einer kath. Schule macht,

aber darüber wird, wenn du Glück hast, wie auch bei Homosexuellen, zumindest Zeitweise hinweg gesehen.

Wenn du aber Heiratest, machst du quasi offiziell, daß du gedenkst, den Ehebruch ohne Reue fortzusetzen, und das geht garnicht.

(HS werden meist ja auch erst dann gekündigt, wenn sie ihre "Sünde" durch eine ELP offiziell machen.)

 

Und natürlich geht Kirchenrecht komplett am realen Leben vorbei, was denn auch sonst ? Das liegt in der Natur der Sache ...

 

Wenn Du das als Kenner des Rechts so sagst. Ich sehe das anders - eine neue Beziehung ist für eine Lehrerin sicher kein Kündigungsgrund, ansonsten könnte und müsste die Kirche schon bei Einnahme der Pille tätig werden. Was sie nicht tut (wenngleich Konsequenz nicht die Stärke der Kirchenleitung ist).

 

Ich kenne die Schweinereien, welche die Kirchen so abziehen, ganz gut :-)

 

Und natürlich kann eine uneheliche Beziehung in einer Einrichtung in kirchlicher Trägerschaft ein Kündigungsgrund sein, genauso wie es HS, der Kirchenaustritt, eine Wiederheirat oder ein uneheliches Kind ist ...

 

Ein Blick auf Artikel 4 und 5 der "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" zeigt da schon Abgründe auf.

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Nunja, aus Kirchensicht begehst du "fortgesetzten Ehebruch", was dich an sich schon untauglich für den Dienst in einer kath. Schule macht,

aber darüber wird, wenn du Glück hast, wie auch bei Homosexuellen, zumindest Zeitweise hinweg gesehen.

Wenn du aber Heiratest, machst du quasi offiziell, daß du gedenkst, den Ehebruch ohne Reue fortzusetzen, und das geht garnicht.

(HS werden meist ja auch erst dann gekündigt, wenn sie ihre "Sünde" durch eine ELP offiziell machen.)

 

Und natürlich geht Kirchenrecht komplett am realen Leben vorbei, was denn auch sonst ? Das liegt in der Natur der Sache ...

 

Wenn Du das als Kenner des Rechts so sagst. Ich sehe das anders - eine neue Beziehung ist für eine Lehrerin sicher kein Kündigungsgrund, ansonsten könnte und müsste die Kirche schon bei Einnahme der Pille tätig werden. Was sie nicht tut (wenngleich Konsequenz nicht die Stärke der Kirchenleitung ist).

 

Ich kenne die Schweinereien, welche die Kirchen so abziehen, ganz gut :-)

 

Und natürlich kann eine uneheliche Beziehung in einer Einrichtung in kirchlicher Trägerschaft ein Kündigungsgrund sein, genauso wie es HS, der Kirchenaustritt, eine Wiederheirat oder ein uneheliches Kind ist ...

 

Ein Blick auf Artikel 4 und 5 der "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" zeigt da schon Abgründe auf.

 

Das sind in der Tat die problematischen Artikel, ich habe den gesamten Text hier verlinkt. Ich bin mit der Reichweite bezüglich nichtkatholischer Mitarbeiter nicht ganz sicher (Dienst- und Arbeitsrecht ist nicht mein Spezialgebiet) - kann mich aber erkundigen.

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Nunja, aus Kirchensicht begehst du "fortgesetzten Ehebruch", was dich an sich schon untauglich für den Dienst in einer kath. Schule macht,

aber darüber wird, wenn du Glück hast, wie auch bei Homosexuellen, zumindest Zeitweise hinweg gesehen.

Wenn du aber Heiratest, machst du quasi offiziell, daß du gedenkst, den Ehebruch ohne Reue fortzusetzen, und das geht garnicht.

(HS werden meist ja auch erst dann gekündigt, wenn sie ihre "Sünde" durch eine ELP offiziell machen.)

 

Und natürlich geht Kirchenrecht komplett am realen Leben vorbei, was denn auch sonst ? Das liegt in der Natur der Sache ...

 

Wenn Du das als Kenner des Rechts so sagst. Ich sehe das anders - eine neue Beziehung ist für eine Lehrerin sicher kein Kündigungsgrund, ansonsten könnte und müsste die Kirche schon bei Einnahme der Pille tätig werden. Was sie nicht tut (wenngleich Konsequenz nicht die Stärke der Kirchenleitung ist).

 

Ich kenne die Schweinereien, welche die Kirchen so abziehen, ganz gut :-)

 

Und natürlich kann eine uneheliche Beziehung in einer Einrichtung in kirchlicher Trägerschaft ein Kündigungsgrund sein, genauso wie es HS, der Kirchenaustritt, eine Wiederheirat oder ein uneheliches Kind ist ...

 

Ein Blick auf Artikel 4 und 5 der "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" zeigt da schon Abgründe auf.

 

Das sind in der Tat die problematischen Artikel, ich habe den gesamten Text hier verlinkt. Ich bin mit der Reichweite bezüglich nichtkatholischer Mitarbeiter nicht ganz sicher (Dienst- und Arbeitsrecht ist nicht mein Spezialgebiet) - kann mich aber erkundigen.

 

Die Reichweite ist klar, Artikel 5 ist da eindeutig ...

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Nunja, aus Kirchensicht begehst du "fortgesetzten Ehebruch", was dich an sich schon untauglich für den Dienst in einer kath. Schule macht,

aber darüber wird, wenn du Glück hast, wie auch bei Homosexuellen, zumindest Zeitweise hinweg gesehen.

Wenn du aber Heiratest, machst du quasi offiziell, daß du gedenkst, den Ehebruch ohne Reue fortzusetzen, und das geht garnicht.

(HS werden meist ja auch erst dann gekündigt, wenn sie ihre "Sünde" durch eine ELP offiziell machen.)

 

Und natürlich geht Kirchenrecht komplett am realen Leben vorbei, was denn auch sonst ? Das liegt in der Natur der Sache ...

 

Wenn Du das als Kenner des Rechts so sagst. Ich sehe das anders - eine neue Beziehung ist für eine Lehrerin sicher kein Kündigungsgrund, ansonsten könnte und müsste die Kirche schon bei Einnahme der Pille tätig werden. Was sie nicht tut (wenngleich Konsequenz nicht die Stärke der Kirchenleitung ist).

 

Ich kenne die Schweinereien, welche die Kirchen so abziehen, ganz gut :-)

 

Und natürlich kann eine uneheliche Beziehung in einer Einrichtung in kirchlicher Trägerschaft ein Kündigungsgrund sein, genauso wie es HS, der Kirchenaustritt, eine Wiederheirat oder ein uneheliches Kind ist ...

 

Ein Blick auf Artikel 4 und 5 der "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" zeigt da schon Abgründe auf.

 

Das sind in der Tat die problematischen Artikel, ich habe den gesamten Text hier verlinkt. Ich bin mit der Reichweite bezüglich nichtkatholischer Mitarbeiter nicht ganz sicher (Dienst- und Arbeitsrecht ist nicht mein Spezialgebiet) - kann mich aber erkundigen.

 

Die Reichweite ist klar, Artikel 5 ist da eindeutig ...

 

Art. 4 unterscheidet klar zwischen Katholiken (Abs. 1), nichtkatholischen Christen (Abs. 2) und anderen (Abs. 3), von denen unterschiedliches Handeln erwartet wird.

 

Art. 5 Abs. 1 verlangt eine analoge Einhaltung dieser Einstellungsvoraussetzungen während der Beschäftigungszeit. In Abs. 2 wird dann das eingehen einer nach kirchlichem Verständnis ungültigen Ehe als Kündigungsgrund aufgeführt. Unbestritten jedoch geht dies nach Lehre und Praxis der evangelischen Kirche. Man kann nun die Wiederheirat als Kündigungsgrund ansehen, man muß dies aber nicht wzingend tun. Wie die kirchlichen Arbeitsgerichte urteilen, weiß ich leider nicht. Hier könnte in der Tat ein Nichtigkeitsverfahren angezeigt sein.

 

Interessanter ist für mich hier schon die missio-Frage: Würde die evangelische Kirche eine Wiederheirat akzeptieren? Ich vermute ja, aber ich weiß, dass das bei Pfarrern anders gehandhabt wird.

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So, ich mal wieder.

Ich hab halt immer gedacht (und mein jetziger Schulleiter dachte das auch, wie er mir sagte), dass es da einen Unterschied zwischen kath. und ev. Mitarbeitern gibt...wieso auch immer. Das hat man mir damals auch so gesagt...da war ich allerdings noch verheiratet. Den Arbeitsvertrag hab ich noch nicht, wie gesagt...ich will das auch erst geklärt haben.

Und nach meiner Scheidung hab ich aus einer anderen Beziehung Zwillinge bekommen, auch das war nie ein Problem...und nun sagt das Offizialat dass das Probleme geben könnte..ich meine, wenn sie mich jetzt geschieden einstellen würden, wieso sollte sich eine Heirat negativ auf die Qualität meiner Arbeit auswirken??? Und eigentlich stelle ich doch meine jetzige Beziehung auf festen Boden, wenn ich ganz offiziell ja zu ihm sage...ist das nicht besser als "nur so" zusammenzuleben???

Ich versteh da die Logik der kath. Kirche nicht. Und in der ev. Kirche darf ich durchaus wiederheiraten.

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So, ich mal wieder.

Ich hab halt immer gedacht (und mein jetziger Schulleiter dachte das auch, wie er mir sagte), dass es da einen Unterschied zwischen kath. und ev. Mitarbeitern gibt...wieso auch immer. Das hat man mir damals auch so gesagt...da war ich allerdings noch verheiratet. Den Arbeitsvertrag hab ich noch nicht, wie gesagt...ich will das auch erst geklärt haben.

Und nach meiner Scheidung hab ich aus einer anderen Beziehung Zwillinge bekommen, auch das war nie ein Problem...und nun sagt das Offizialat dass das Probleme geben könnte..ich meine, wenn sie mich jetzt geschieden einstellen würden, wieso sollte sich eine Heirat negativ auf die Qualität meiner Arbeit auswirken??? Und eigentlich stelle ich doch meine jetzige Beziehung auf festen Boden, wenn ich ganz offiziell ja zu ihm sage...ist das nicht besser als "nur so" zusammenzuleben???

Ich versteh da die Logik der kath. Kirche nicht. Und in der ev. Kirche darf ich durchaus wiederheiraten.

 

Die Logik liegt in der Beweisbarkeit: Die Kirche zieht sich auf den (angesichts der Zwillinge eher formaljuristischen) Standpunkt zurück, bis zur Wiederheirat keine Beweise für eine außereheliche Beziehung zu haben. Wenn das Offizialat (Vechta nehme ich an) schon jetzt Probleme im Falle einer Wiederheirat sieht, dann wäre ich da sehr vorsichtig, zumal die Personalstelle via Lohnsteuerkarte ja recht schnell Wind davon bekäme.

 

Gleichzeitig wäre aber in der geschilderten Situation ein Nichtigkeitsverfahren kaum möglich, weil kein Katholik beteiligt ist - das heißt aber (und hier wird es krude), dass die katholsiche Kirche mit ihren eigenen Leuten in Ehefragen langmütiger ist als mit Nichtkatholiken - was eigentlich auch nicht sein kann.

 

Ich bin ein wenig ratlos.

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siehste, ich auch...aber ich wart mal ab was deren offizielle Stellen sagen. Ich find es nur eben sehr merkwürdig, dass es kein Problem ist....solang ich nicht heirate...

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siehste, ich auch...aber ich wart mal ab was deren offizielle Stellen sagen. Ich find es nur eben sehr merkwürdig, dass es kein Problem ist....solang ich nicht heirate...

 

 

Was genau ist es denn für Dich, das eine Arbeit an einer katholischen Schule so erstrebenswert macht? Ist es das wirklich wert, dass man dafür solche Widrigkeiten auf sich nimmt? Willst Du immer auf Gedeih und Verderb vom Wohlwollen kirchlicher Vertreter abhängig sein?

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Hi,

ich arbeite seit 9 Jahren an einer kath. Schule, bin da sehr zufrieden und bei uns ist es auch so, dass wir jede Menge Geschiedener im Kollegium haben bzw. Leute, die einfach so zusammen leben.

Ich denk halt es kann doch kein Weg sein, sich zu verstecken, sondern die müssen doch irgendwann einsehen, dass jemand, der geschieden ist, kein Mensch 2. Klasse ist...????

Leben heißt doch Veränderung und auch Widersprüche und Scheitern und und und. Und gerade Leute, die vielleicht paar Brüche im Leben durch haben, können doch ganz anders mit Schülern über das REALE Leben reden und ihnen etwas mitgeben....oder?

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Hi,

ich arbeite seit 9 Jahren an einer kath. Schule, bin da sehr zufrieden und bei uns ist es auch so, dass wir jede Menge Geschiedener im Kollegium haben bzw. Leute, die einfach so zusammen leben.

Ich denk halt es kann doch kein Weg sein, sich zu verstecken, sondern die müssen doch irgendwann einsehen, dass jemand, der geschieden ist, kein Mensch 2. Klasse ist...????

Leben heißt doch Veränderung und auch Widersprüche und Scheitern und und und. Und gerade Leute, die vielleicht paar Brüche im Leben durch haben, können doch ganz anders mit Schülern über das REALE Leben reden und ihnen etwas mitgeben....oder?

 

 

Mein Tip an Dich: Mach Dich beruflich nicht abhängig von einer Kirche, die Dein Privatleben einer ständigen sozialen Kontrolle unterzieht. Ich hatte irgendwann einmal die Überlegung, an einer kirchlichen Schule Lehrer zu werden, weil ich da gute Verbindungen hatte. Ich habe mich dann aber gefragt, wie lange ich es dort aushalten würde - ich bin nämlich schwul und lebe in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Schnell war mir klar, dass eine religiöse Gemeinschaft, die mich und mein Leben so rundheraus ablehnt, nicht mein Arbeitgeber sein kann - wie angenehm es sonst vom allgemeinen Sozialverhalten der Schüler an einer katholischen Schule auch sein mag (das war ja auch meine anfängliche Überlegung).

 

Auch wenn man einen "liberalen" Bischof als Dienstherrn hätte, der über solche Dinge hinwegsähe - irgendwann wäre es rausgekommen (und sei es durch einen denunziatorischen Brief eines "aufrechten" Christen). Und dann hätte ich ganz schlechte Karten gehabt. Bischöfe sterben auch irgendwann und werden durch - bisweilen erzreaktionäre - Nachfolger ersetzt. Und was dann? Okay, Du bis ja verbeamtet und kannst Deinen Job an sich nicht verlieren - aber unterrichten kannst Du an katholischen Schulen dann nicht mehr.

 

Allein die Tatsache, dass es mich annervt, dass bereits vor meiner Einstellung, beim Einstellungsgespräch mit dem Generalvikar (oder sogar dem Bischof selber) mein Privatleben durchleuchtet und inquisitorisch ausgefragt wird, hat mich von einer Bewerbung für den kirchlichen Schuldienst absehen lassen. Mit wem ich ins Bett gehe, hat meinen Dienstherrrn einen feuchten Kehricht anzugehen.

 

 

Also, überleg es Dir gut! Ich wünsche Dir auf jeden Fall alles Gute und viel Durchhaltevermögen! Du wirst es brauchen ...

 

 

 

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bearbeitet von Epicureus
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Nunja, aus Kirchensicht begehst du "fortgesetzten Ehebruch", was dich an sich schon untauglich für den Dienst in einer kath. Schule macht,

aber darüber wird, wenn du Glück hast, wie auch bei Homosexuellen, zumindest Zeitweise hinweg gesehen.

Wenn du aber Heiratest, machst du quasi offiziell, daß du gedenkst, den Ehebruch ohne Reue fortzusetzen, und das geht garnicht.

(HS werden meist ja auch erst dann gekündigt, wenn sie ihre "Sünde" durch eine ELP offiziell machen.)

 

Und natürlich geht Kirchenrecht komplett am realen Leben vorbei, was denn auch sonst ? Das liegt in der Natur der Sache ...

 

Wenn Du das als Kenner des Rechts so sagst. Ich sehe das anders - eine neue Beziehung ist für eine Lehrerin sicher kein Kündigungsgrund, ansonsten könnte und müsste die Kirche schon bei Einnahme der Pille tätig werden. Was sie nicht tut (wenngleich Konsequenz nicht die Stärke der Kirchenleitung ist).

 

Ich kenne die Schweinereien, welche die Kirchen so abziehen, ganz gut :-)

 

Und natürlich kann eine uneheliche Beziehung in einer Einrichtung in kirchlicher Trägerschaft ein Kündigungsgrund sein, genauso wie es HS, der Kirchenaustritt, eine Wiederheirat oder ein uneheliches Kind ist ...

 

Ein Blick auf Artikel 4 und 5 der "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" zeigt da schon Abgründe auf.

 

 

Arbeitsvertrag st Arbeitsvertrag. Wenn ich bei Kirchens tätig werde, weiß ich normalerweise, was die so verlangen. Wenn nicht, sollte ich mich schleunigst erkundigen- gilt auch für jeden anderen Arbeitgeber. Und ob an "Realität vorbei" oder nicht- wenn ich unterschreibe, was im Vertrag steht, erkläre ich mich damit einverstanden.

Wenn sich mein Einverständnis aus irgendeinem grund ändert, hat das natürlich konsequenzen- aber auch das gilt bei jedem anderen Arbeitgeber. WennzB Flexibiltät gefordert wird, und das geht nicht mehr, weil ich ein kind habe oder einen partner, der örtlich fest gebunden ist. oder...- dann hat das ja für mein Arbeitsverhältnis auch Konsequenzen.

Wenn ich mit den Forderungen/Einstelllungen es Arbeitgebers grundsätzlich nicht einverstanden bin, solle ich mir überlegen, ob ich mich da bewerbe oder weiterarbeite.

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Arbeitsvertrag st Arbeitsvertrag. Wenn ich bei Kirchens tätig werde, weiß ich normalerweise, was die so verlangen. Wenn nicht, sollte ich mich schleunigst erkundigen- gilt auch für jeden anderen Arbeitgeber. Und ob an "Realität vorbei" oder nicht- wenn ich unterschreibe, was im Vertrag steht, erkläre ich mich damit einverstanden.

Wenn sich mein Einverständnis aus irgendeinem grund ändert, hat das natürlich konsequenzen- aber auch das gilt bei jedem anderen Arbeitgeber. WennzB Flexibiltät gefordert wird, und das geht nicht mehr, weil ich ein kind habe oder einen partner, der örtlich fest gebunden ist. oder...- dann hat das ja für mein Arbeitsverhältnis auch Konsequenzen.

Wenn ich mit den Forderungen/Einstelllungen es Arbeitgebers grundsätzlich nicht einverstanden bin, solle ich mir überlegen, ob ich mich da bewerbe oder weiterarbeite.

 

 

Du hast ja grundsätzlich recht - trotzdem kann man selbst als gläubiger Mensch kirchliches Arbeitsrecht unmöglich finden. Ich kann die Zwickmühle verstehen, in der sich sichris hier befindet, aber sie sollte sich eine Unterschrift bei einem katholischen Arbeitgeber genau überlegen. Das kann unabsehbare Folgen haben - zumindest lebt man dauernd in der Ungewissheit, ob die entsprechenden Paragraphen nun angewendet werden oder nicht.

 

Mich würde das zermürben ...

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Hm, ich bin auch langsam der Meinung, dass ich mir doch ne andre Stelle suche...ich hab noch 3 weitere Angebote aufm Tisch, eins davon zwar ohne Verbeamtung...aber naja...gibt Schlimmeres. Momentan bin ich auch nicht verbeamtet.

Eh ich ständig überlege wer mir wann "auf die Schliche" kommt...und ich stimmt einer Meinung von vorher zu: Mit wem ich ins Bett gehe, geht keinen was an.

Und zum Argumnet, dass ich ja weiß was ich unterschreibe...wenn ich jemandem einen absolut sittenwidrigen Vertrag unterschreibe, weiß ich auch was ich datu und trotzdem wird jedes Gericht später sagen, dass der nicht gültig ist...

Und wie schon mal erwähnt...in welchem Jahrhundert leben wir??? Und auch Kirche saollte sich ein wenig den Zeiten anpassen...heut wird schließlich auch keiner mehr von der Inquisition verfolgt oder verbrannt oder so...Da hätte man vor paar hundert Jahren auch gesagt: wer gegen die Kirche wettert, weiß worauf er sich einlässt und kennt das Risiko...ein Totschlagargument und nix weiter. Wenn ein gesetz objektiv falsch und lebensfern ist, dann muss es geändert werden.Punkt!

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