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"Hindernisse" für gültigen Empfang v. Sakramenten


mn1217

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Auauau, unser Mr. ich nehms 1000%ig ...

 

Du weißt doch genau so gut wie ich, daß die Mitgliedschaft in einem einfachen Verein und der Beitritt zur Kirche auch rechtlich zwei vollkommen verschiedene Paar Stiefel sind, rechtlich wie menschlich gesehen ...

 

 

Von der geschichtlich bedingten formaljuristischen Ausprägung einer Mitgliedschaft in einer KdÖR und der Möglichkeit, schon als Minderjähriger austreten zu können, abgesehen, sehe ich keinen bedeutenden Unterschied zwischen einer Vereins- und einer Kirchenmitgliedschaft. Vielleicht bist du so gut, und erläuterst mir diese.

 

Ach, z.B. haben Vereine i.d.R. nicht die Möglichkeit, Steuern für die Mitgliedschaft eintreiben zu lassen .. wenn du deine Mitgliedsbeiträge bei nem Verein nicht bezahlst, fliegst du, bei der Kirche hast du die Steuerfahndung auf dem Hals ...

Auch dürfen, wenn ich nicht komplett falsch liege, Vereine für den Verwaltungsakt des Austrittes keine Gebühren verlangen, der Kirchenaustritt dagegen ist, bis auf wenige Ausnahmen, gebührenpflichtig (ja klar, jetzt kommt das "Argument" das ja nicht die Kirche, sondern der Staat die Gebühren verlangt, für das Opfer macht das aber keinen Unterschied)

Nebenbei darf man, außer beim Staat, IMMER die Löschung der persönlichen Daten verlangen, sofern diese nicht mehr zu Abrechnungszwecken o.ä. benötigt werden ... bei der Kirche trifft das nicht zu, dort bleibt man, auch wenn man offiziell den Austritt erklärt hat, als Mitglied registriert, ohne das man sich dagegen wehren könnte ...

 

usw. usw.

 

Das sind deutsche Spezifika. In Österreich muß die Kirche bei Nichtbezahlung des Kirchbeztrages klagen.

Für den Kirchenaustritt verrechnen die Kommunen gleichfalls keine Gebühren.......

 

Man sollte nicht versuchen seine persönliche Paranoia zu verallgemeinern.

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Warum versucht man hier eigentlich, Informationsfragen zu stellen... leicht seufzend..mn(wobei ich den Widerspruch von "muss taufwillig sein" zur Bekundungsfähigkeit dieser Taufwilligkeit der meisten Täuflinge durchaus sehe. Aber das war nicht die Frage!)

 

Dann habe ich deine Frage falsch verstanden - kannst Du sie präzisieren?

Naja, so ganz daneben war es nicht- die Taufwilligkeit hat ja was mit dem gültigen Empfang zu tun. Allerdings habe ich mich geärgert, dass dann die Diskussion um die Säuglingstaufe hochkam. Das hatte ich eigentlich nicht im Kopf- aber legitim ist das natürlich. Mich hat interessiert, welche Voraussetzungen Paten so haben müssen- immerhin soll ich ja eine werden- und ob so etwas wie Trunkenheit o.ä. am gültigen Empfang von zB Eucharistie hindert.

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Auauau, unser Mr. ich nehms 1000%ig ...

 

Du weißt doch genau so gut wie ich, daß die Mitgliedschaft in einem einfachen Verein und der Beitritt zur Kirche auch rechtlich zwei vollkommen verschiedene Paar Stiefel sind, rechtlich wie menschlich gesehen ...

 

 

Von der geschichtlich bedingten formaljuristischen Ausprägung einer Mitgliedschaft in einer KdÖR und der Möglichkeit, schon als Minderjähriger austreten zu können, abgesehen, sehe ich keinen bedeutenden Unterschied zwischen einer Vereins- und einer Kirchenmitgliedschaft. Vielleicht bist du so gut, und erläuterst mir diese.

 

Ach, z.B. haben Vereine i.d.R. nicht die Möglichkeit, Steuern für die Mitgliedschaft eintreiben zu lassen .. wenn du deine Mitgliedsbeiträge bei nem Verein nicht bezahlst, fliegst du, bei der Kirche hast du die Steuerfahndung auf dem Hals ...

Auch dürfen, wenn ich nicht komplett falsch liege, Vereine für den Verwaltungsakt des Austrittes keine Gebühren verlangen, der Kirchenaustritt dagegen ist, bis auf wenige Ausnahmen, gebührenpflichtig (ja klar, jetzt kommt das "Argument" das ja nicht die Kirche, sondern der Staat die Gebühren verlangt, für das Opfer macht das aber keinen Unterschied)

Nebenbei darf man, außer beim Staat, IMMER die Löschung der persönlichen Daten verlangen, sofern diese nicht mehr zu Abrechnungszwecken o.ä. benötigt werden ... bei der Kirche trifft das nicht zu, dort bleibt man, auch wenn man offiziell den Austritt erklärt hat, als Mitglied registriert, ohne das man sich dagegen wehren könnte ...

 

usw. usw.

 

Das sind deutsche Spezifika. In Österreich muß die Kirche bei Nichtbezahlung des Kirchbeztrages klagen.

Für den Kirchenaustritt verrechnen die Kommunen gleichfalls keine Gebühren.......

 

Man sollte nicht versuchen seine persönliche Paranoia zu verallgemeinern.

 

Nur weil es bei euch NICHT so ist, ändert ja die Zustände hier nicht, und darum ging es bei clowns Frage ...

 

Eines trifft aber sowohl bei uns, als auch bei euch zu : Die Kirche wird es nie riskieren, mit der Taufe zu warten, bis sich die Opfer selbst entscheiden können.

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Die Kirche wird es nie riskieren, mit der Taufe zu warten, bis sich die Opfer selbst entscheiden können.

Die Taufe unserer Söhne hat nicht die Kirche entschieden sondern meine Frau und ich.

Genau so wei wir entschieden haben aus unserer Pfarrkirche zu "flüchten" und uns in einer anderen Pfarre zu engagieren, als es der Pfarrer zu bunt getrieben hat................

Oder glaubst Du Katholiken sind entmündigt und gehirngewaschen..........

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Warum versucht man hier eigentlich, Informationsfragen zu stellen... leicht seufzend..mn(wobei ich den Widerspruch von "muss taufwillig sein" zur Bekundungsfähigkeit dieser Taufwilligkeit der meisten Täuflinge durchaus sehe. Aber das war nicht die Frage!)

 

Dann habe ich deine Frage falsch verstanden - kannst Du sie präzisieren?

Naja, so ganz daneben war es nicht- die Taufwilligkeit hat ja was mit dem gültigen Empfang zu tun. Allerdings habe ich mich geärgert, dass dann die Diskussion um die Säuglingstaufe hochkam. Das hatte ich eigentlich nicht im Kopf- aber legitim ist das natürlich. Mich hat interessiert, welche Voraussetzungen Paten so haben müssen- immerhin soll ich ja eine werden- und ob so etwas wie Trunkenheit o.ä. am gültigen Empfang von zB Eucharistie hindert.

 

OAOS hat die entsprechende Norm ja schon genannt - wobei Patenamt kein Sakrament ist und ein "ungültiger" Pate keinen Einfluss auf die Gültigkeit der Taufe hat. Das wird im Zweifel nie einer merken....

 

Gültig empfängt man die Eucharistie immer (sofern der Zelebrant gültig geweiht ist) - erlaubt ist dann schon was anderes. Einen schwer (= erkennbar) Betrunkenen würde ich vermutlich wegschicken.

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Die Kirche wird es nie riskieren, mit der Taufe zu warten, bis sich die Opfer selbst entscheiden können.

Die Taufe unserer Söhne hat nicht die Kirche entschieden sondern meine Frau und ich.

Genau so wei wir entschieden haben aus unserer Pfarrkirche zu "flüchten" und uns in einer anderen Pfarre zu engagieren, als es der Pfarrer zu bunt getrieben hat................

Oder glaubst Du Katholiken sind entmündigt und gehirngewaschen..........

Selbstverständlich.

Du bildest dir ein, frei zu sein, aber nur, weil du deine Unfreiheit nicht erkannt hast.

Sonst würdest du dich ja von wahrhaft Freien retten lassen wollen.

Solange Du frei willst, was Du willst, hast Du definitionsgemäß keinen freien Willen, sondern bist ein Opfer der Gehirnwäsche, weil Du das nicht frei wollen könntest, wenn Du keines wärest.

2+2= dunkelgrün. Das ist Fakt.

Was verstehst Du denn daran nicht?

bearbeitet von Edith1
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All das spielt nur eine Rolle, wenn das Opfer auch getauft werden WILL ..

wenn das Opfer nicht an dein "Göttliches" glaubt und erst recht nichts mit deiner "Gemeinschaft der Kirche" zu tun hat, wird es sich natürlich nicht taufen lassen ...

um jedes Risiko auszuschließen tauft man die Kinder so früh wie nur irgend möglich, um eine mögliche Absage zu verhindern.

 

Deine Taufphobie ist lächerlich- außer du hast gegen so vieles (ich erwähnte eben auch die sogenannte Muttersprache) auch etwas einzuwenden, für das du dich selbst nicht entscheiden kannst. Wer - wie es Christen tun- die Taufe für ein Sakrament und für eine Berührung mit Gott halten die heilt, hilft und dem Menschen beste Voraussetzungen für ein glückliches Leben gibt- der wird natürlich für sein Kind verantwortungsbewußt die Taufe wollen. Die persönliche Entscheidung ist dem Menschen dadurch bekanntlich nicht genommen. Oder ist dir unbekannt, dass auch Getaufte aus der Kirche austreten und den Glauben aufgeben?

 

Nebenbei, du widersprichst gerade der Lehre deiner Kirche ... und auch rechtlich bist du auf dem Holzweg ...

Du scheinst keine Ahnung zu haben, was die Kirche lehrt- daher bist eher du auf dem Holzweg.

 

Wie ich schon geschrieben habe, wird die Taufe in einem Alter vollzogen, in dem man sich schon rein aus biologischen Gründen nicht wehren oder entscheiden kann, das übernehmen einfach andere für das Opfer.

Ja und? So vieles andere übernehmen auch die Eltern für dich- indem sie dich in einem bestimmten Land aufwachsen lassen usw. Daher wirkt es wirklich wie eine Taufphobie auf mich, wenn sich jemand so gegen die Kindestaufe wehrt oder die guten Absichten gläubiger Eltern als eine Art "Gewalt" betrachtet oder einen schlauen Manipulationsversuch. Wenn jemand sich gegen Gott entscheiden will, kann er auch der Sohn eines evangelischen Pastor sein (wie Friedrich Nietzsche) er wird sich gegen Gott entscheiden, wenn er persönlich das will - das werden weder Taufe noch religiöse Erziehung noch anderes verhindern.

 

Wenn die Kirche ehrlich wäre, würde sie mit dem ganzen Brimborium warten, bis die Kinder ein Alter erreicht haben, in dem sie ihre eigenen Entscheidungen treffen können ... nur wird sie das nie riskieren ...

Du hast keine Ahnung! Wenn die Kirche überzeugt ist, dass die Taufe heilsnotwendig ist, wäre es eine unverantwortliche Aktion, den Menschen dieser Gnade nicht so früh wie möglich teilhaft werden zu lassen Dass du die Gnade und den Segen der Taufe nicht verstehen willst- ist dein Problem. Aus diesem Unverständnis heraus der Kirche nur schlechte Motive für die Kindestaufe unterzujubeln ist eine Folge dieses Unverständnisses und negativer Vorurteile.

bearbeitet von Mariamante
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Ach, z.B. haben Vereine i.d.R. nicht die Möglichkeit, Steuern für die Mitgliedschaft eintreiben zu lassen .. wenn du deine Mitgliedsbeiträge bei nem Verein nicht bezahlst, fliegst du, bei der Kirche hast du die Steuerfahndung auf dem Hals ...

 

Mitnichten fliegst du einfach bei einem Verein und damit hat es sich. Selbstverständlich kann auch ein Verein nicht entrichtete Mitgliedsbeiträge eintreiben.

 

Auch dürfen, wenn ich nicht komplett falsch liege, Vereine für den Verwaltungsakt des Austrittes keine Gebühren verlangen, der Kirchenaustritt dagegen ist, bis auf wenige Ausnahmen, gebührenpflichtig (ja klar, jetzt kommt das "Argument" das ja nicht die Kirche, sondern der Staat die Gebühren verlangt, für das Opfer macht das aber keinen Unterschied)

 

Wieso sollte eine Vereinssatzung nicht vorsehen können, dass für den Austritt eine Verwaltungsgebühr zu entrichten ist?

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und ob so etwas wie Trunkenheit o.ä. am gültigen Empfang von zB Eucharistie hindert.
Beim Empfang der Eucharistie gibt es keine Unterscheidung gültig/ungültig. Es ist dann eher eine Frage der Fruchtbarkeit des Empfangs ...
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und ob so etwas wie Trunkenheit o.ä. am gültigen Empfang von zB Eucharistie hindert.
Beim Empfang der Eucharistie gibt es keine Unterscheidung gültig/ungültig. Es ist dann eher eine Frage der Fruchtbarkeit des Empfangs ...

 

bzw. gibt es auch so etwas wie ein Sakrileg.

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und ob so etwas wie Trunkenheit o.ä. am gültigen Empfang von zB Eucharistie hindert.
Beim Empfang der Eucharistie gibt es keine Unterscheidung gültig/ungültig. Es ist dann eher eine Frage der Fruchtbarkeit des Empfangs ...

 

bzw. gibt es auch so etwas wie ein Sakrileg.

Natürlich mit ganz schlimmen Höllenstrafen...oder gar Vorführung beim Exorzisten............ :lol::lol:

 

 

 

 

 

 

.

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und ob so etwas wie Trunkenheit o.ä. am gültigen Empfang von zB Eucharistie hindert.
Beim Empfang der Eucharistie gibt es keine Unterscheidung gültig/ungültig. Es ist dann eher eine Frage der Fruchtbarkeit des Empfangs ...

 

bzw. gibt es auch so etwas wie ein Sakrileg.

 

der aber einen erfolgten gültigen Empfang voraussetzt.

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und ob so etwas wie Trunkenheit o.ä. am gültigen Empfang von zB Eucharistie hindert.
Beim Empfang der Eucharistie gibt es keine Unterscheidung gültig/ungültig. Es ist dann eher eine Frage der Fruchtbarkeit des Empfangs ...

 

bzw. gibt es auch so etwas wie ein Sakrileg.

Natürlich mit ganz schlimmen Höllenstrafen...oder gar Vorführung beim Exorzisten............ :lol::lol:

 

.

Das lässt sich auch mit Spott- Sport nicht wegbügeln. Aber manchen ist das Heilige ja so was von egal-.... wie heißt es in der Schrift: Werft das Heilige nicht vor die Hunde und gebt es nicht den SChweinen preis. Der Ausverkauf der Sakramente ist nicht im Sinne Jesu. "Wollt auch ihr gehen?"

bearbeitet von Mariamante
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Ach, z.B. haben Vereine i.d.R. nicht die Möglichkeit, Steuern für die Mitgliedschaft eintreiben zu lassen .. wenn du deine Mitgliedsbeiträge bei nem Verein nicht bezahlst, fliegst du, bei der Kirche hast du die Steuerfahndung auf dem Hals ...

 

Mitnichten fliegst du einfach bei einem Verein und damit hat es sich. Selbstverständlich kann auch ein Verein nicht entrichtete Mitgliedsbeiträge eintreiben.

 

Auch dürfen, wenn ich nicht komplett falsch liege, Vereine für den Verwaltungsakt des Austrittes keine Gebühren verlangen, der Kirchenaustritt dagegen ist, bis auf wenige Ausnahmen, gebührenpflichtig (ja klar, jetzt kommt das "Argument" das ja nicht die Kirche, sondern der Staat die Gebühren verlangt, für das Opfer macht das aber keinen Unterschied)

 

Wieso sollte eine Vereinssatzung nicht vorsehen können, dass für den Austritt eine Verwaltungsgebühr zu entrichten ist?

 

Nunja, frag dazu einfach mal bei deinen Anwaltskollegen Sauter und Schweyer nach, die vertreten zumindest in ihrem Buch "Der eingetragene Verein" (angeblich DAS Standardwerk zum Thema) die Auffassung, daß eine Austrittsgebühr eine "unzulässige Erschwerung des Austritts" darstellt und daher nicht erhoben werden darf.

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Nunja, frag dazu einfach mal bei deinen Anwaltskollegen Sauter und Schweyer nach, die vertreten zumindest in ihrem Buch "Der eingetragene Verein" (angeblich DAS Standardwerk zum Thema) die Auffassung, daß eine Austrittsgebühr eine "unzulässige Erschwerung des Austritts" darstellt und daher nicht erhoben werden darf.

 

Man könnte wohl fragen, ob Eltern berechtigt sind, Verträge für ihre Kinder zu schließen, die über deren 18. Lebensjahr hinaus Kosten verursachen können und ohne Kosten nicht zu kündigen sind.

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Nunja, frag dazu einfach mal bei deinen Anwaltskollegen Sauter und Schweyer nach, die vertreten zumindest in ihrem Buch "Der eingetragene Verein" (angeblich DAS Standardwerk zum Thema) die Auffassung, daß eine Austrittsgebühr eine "unzulässige Erschwerung des Austritts" darstellt und daher nicht erhoben werden darf.

 

Man könnte wohl fragen, ob Eltern berechtigt sind, Verträge für ihre Kinder zu schließen, die über deren 18. Lebensjahr hinaus Kosten verursachen können und ohne Kosten nicht zu kündigen sind.

 

Naja, eigentlich sind Verträge zum Schaden Dritter unwirksam, aber, wie Clownchen gleich wieder von sich geben wird, das trifft bei Kirchens & Co natürlich nicht zu ...

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Nunja, frag dazu einfach mal bei deinen Anwaltskollegen Sauter und Schweyer nach, die vertreten zumindest in ihrem Buch "Der eingetragene Verein" (angeblich DAS Standardwerk zum Thema) die Auffassung, daß eine Austrittsgebühr eine "unzulässige Erschwerung des Austritts" darstellt und daher nicht erhoben werden darf.

 

Man könnte wohl fragen, ob Eltern berechtigt sind, Verträge für ihre Kinder zu schließen, die über deren 18. Lebensjahr hinaus Kosten verursachen können und ohne Kosten nicht zu kündigen sind.

 

Naja, eigentlich sind Verträge zum Schaden Dritter unwirksam, aber, wie Clownchen gleich wieder von sich geben wird, das trifft bei Kirchens & Co natürlich nicht zu ...

Dein juristisches Dilettantentum sorgt für kabarettistische Einlagen.......nur leider meinst Du es ernst.

bearbeitet von wolfgang E.
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Nunja, frag dazu einfach mal bei deinen Anwaltskollegen Sauter und Schweyer nach, die vertreten zumindest in ihrem Buch "Der eingetragene Verein" (angeblich DAS Standardwerk zum Thema) die Auffassung, daß eine Austrittsgebühr eine "unzulässige Erschwerung des Austritts" darstellt und daher nicht erhoben werden darf.

 

Man könnte wohl fragen, ob Eltern berechtigt sind, Verträge für ihre Kinder zu schließen, die über deren 18. Lebensjahr hinaus Kosten verursachen können und ohne Kosten nicht zu kündigen sind.

 

Naja, eigentlich sind Verträge zum Schaden Dritter unwirksam, aber, wie Clownchen gleich wieder von sich geben wird, das trifft bei Kirchens & Co natürlich nicht zu ...

Dein juristisches Dilettantentum sorgt für kabarettistische Einlagen.......nur leider meinst Du es ernst.

Nicht ärgern, nur wundern.

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Das wichtigste Argument für die Kleinkindtaufe ist ihre Heilsnotwendigkeit!

 

 

Da es sowas wie eine Heilsnotwendigkeit nicht gibt, ist dieses Argument hinfällig.

 

feststellend...................tribald

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Das wichtigste Argument für die Kleinkindtaufe ist ihre Heilsnotwendigkeit!

 

 

Da es sowas wie eine Heilsnotwendigkeit nicht gibt, ist dieses Argument hinfällig.

 

feststellend...................tribald

Quatsch. Wenn du schwer krank bist und es kann nur ein Medikament helfen dich am Leben zu erhalten und zu heilen, dann ist das Medikament heils- notwendig. Also ist deine Aussage schon rein natürlich falsch. Für die übernatürliche Heilsnotwendigkeit Aussagen zu treffen ist- auch wenn du es feststellst- auch Kompetenzüberschreitung.

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Das wichtigste Argument für die Kleinkindtaufe ist ihre Heilsnotwendigkeit!

 

 

Da es sowas wie eine Heilsnotwendigkeit nicht gibt, ist dieses Argument hinfällig.

 

feststellend...................tribald

Für gläubige Eltern uU nicht.

Und für den Staat sowie Euch heißt das Argument: Achtung des Privat- und Familienlebens (wozu auch die Rechte der Eltern gehören, bis zu einem bestimmten Alter die Religion der Kinder zu bestimmen und Religionsfreiheit.)

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Das wichtigste Argument für die Kleinkindtaufe ist ihre Heilsnotwendigkeit!

 

 

Da es sowas wie eine Heilsnotwendigkeit nicht gibt, ist dieses Argument hinfällig.

 

feststellend...................tribald

Quatsch. Wenn du schwer krank bist und es kann nur ein Medikament helfen dich am Leben zu erhalten und zu heilen, dann ist das Medikament heils- notwendig. Also ist deine Aussage schon rein natürlich falsch. Für die übernatürliche Heilsnotwendigkeit Aussagen zu treffen ist- auch wenn du es feststellst- auch Kompetenzüberschreitung.

 

 

Ach MM, schon wieder verdrehst du da was. Es ging dem teutonicus in diesem Falle ganz sicher nicht um eine körperliche Heilsnotwendigkeit. Und was übernatürliche Heilsnotwendigkeiten betrifft, da bist du genauso wie ich auch ohne jede Kompetenz. Das gibt es nämlich nicht. Es gibt Spontanheilungen, da weiß bis jetzt noch keiner so recht, wie das funktioniert. Aber da ist mit Sicherheit nix übernatürliches zugange. Das was du als Übernatürlich bezeichnest, ist nur ein Mangel an Wissen. So wie es früher bei so vielen anderen Dingen auch war. In einigen Jahren wird man auch dahinter gekommen sein. Und Kirchens werden dann wieder äußerst unwillig vom himmlichen-übernatürlichen Abstand nehmen. Wie immer in den zurückliegenden Jahrhunderten.

 

diese Lust der Gläubigen, sich auf dünnem argumentatorischen Eis zu bewegen nie so ganz verstehen könnend...................tribald

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Deshalb hat er auch Recht.

Ungläubigen fehlt tatsächlich die Kompetenz, über die Heilsnotwendigkeit eines Sakraments irgendeine Aussage zu treffen, weil es eben nicht um körperliche Heilung geht.

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Das wichtigste Argument für die Kleinkindtaufe ist ihre Heilsnotwendigkeit!

 

 

Da es sowas wie eine Heilsnotwendigkeit nicht gibt, ist dieses Argument hinfällig.

 

feststellend...................tribald

Für gläubige Eltern uU nicht.

Und für den Staat sowie Euch heißt das Argument: Achtung des Privat- und Familienlebens (wozu auch die Rechte der Eltern gehören, bis zu einem bestimmten Alter die Religion der Kinder zu bestimmen und Religionsfreiheit.)

 

Wo achte ich denn das Elternrecht nicht?? Eltern können doch gläubig sein wie sie wollen. Und sie können ihren Kindern ja auch ein ......in ihren Augen......frommes Leben vorleben.

Aber die Entscheidung für oder gegen eine Religion sollten sie doch den Kindern überlassen. Nicht alles was Eltern für gut halten ihre Kinder betreffend, muss auch gut sein. Es sei hier an die ZJ erinnert. Da wollten Eltern doch auch aus religiösen Gründen keine Bluttransfusion für ihr krankes Kind. Es gibt auch ein Kinderrecht. Und es ist ohne weiteres statthaft.....meiner Meinung nach jedenfalls :lol: ........die Taufe von Kindern als unvereinbar mit dem Selbstbstimmungrecht des späteren Erwachsenen zu sehen. Sogenannte Heilsnotwendigkeiten können hierbei keine Rolle spielen.

Ich selbst würde das eher pragmatisch händeln. Die Eltern müssen später dann halt die Kosten für den Austritt übernehmen. Der Verursacher des Problems kommt für die späteren Kosten auf.

Wobei die Frage der frühen Indoktrination da mal außen bleibt.

 

wie immer der Edith gegenüber ausgesprochen moderat seiend.................tribald

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