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Kommunionhelfer in Scheidung


Eisfee

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Ach, und bei der Gelegenheit noch die kanonistisch-juristische Frage:

 

Auf katholisch.de lese ich dies:

Die Kirche hat schon seit langer Zeit wiederverheirateten Geschiedenen den Zugang zur Eucharistie eröffnet, wenn sie zwar miteinander eine enge Lebensgemeinschaft teilen, jedoch im Blick auf das persönliche Verhältnis zueinander wie Bruder und Schwester, das heißt, enthaltsam leben.

 

Wie kann man dann behaupten, wiederverheiratet Geschiedene seien nach can. 915 CIC von der Kommunion ausgeschlossen, weil sie "hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren"?

 

Wenn die Kirche es selbst für realistisch hält, dass Eheleute enthaltsam leben, wie kann sie dann von einer offenkundigen schweren Sünde ausgehen? Geht ja wohl kaum einer damit öffentlich hausieren, was er nachts im Bett so treibt.

 

Und in can. 916 CIC geht es doch um eine innere Gewissensentscheidung: Wer es OK findet, was er macht, kann sich damit kaum "einer schweren Sünde bewusst" sein (siehe mein vorheriges Posting). Das schließt also auch den Kommunionempfang nicht aus.

 

Ich sehe also nicht wirklich eine Grundlage dafür, von einem wiederverheiratet Geschiedenen zu verlangen, sich - bildlich gesprochen - bei der Messe in die Schwere-Sünder-Ecke zu setzen.

 

Im forum externum müsste die schwere Sünde "offenkundig" sein, was praktisch unmöglich ist. Im forum internum ist man letztlich mit seinem Gewissen allein.

Wenn ich das aus den Vorposts richtig verstanden habe, dann kann sie die Kommunion empfangen, nach eigener Gewissensentscheidung, sie sollte vorher nur nicht den Pfarrer nach fragen, ob sie darf, weil der dann von ausgehen kann, dass sie eben in "schwerer Sünde" lebt, sonst hätte sie ja nicht gefragt. Oder so.... :lol:

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Das sieht Jesus aber anders.

 

Wenn es so wäre, dann würde ich mir die Freiheit nehmen, von Jesu Meinung abzuweichen.

 

Das ist so, da Jesus (muß ich die Stelle raussuchen?) auch eine öffentliche Zurechtweisung (heißt: in der Gemeinde) von Fehlverhalten nicht nur kennt, sondern sogar empfiehlt. Natürlich kannst Du von dieser Meinung abweichen.

 

Du wirst aber verstehen, daß ich mich da eher an Gottes Sohn halten möchte.

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Ach, und bei der Gelegenheit noch die kanonistisch-juristische Frage:

 

Auf katholisch.de lese ich dies:

Die Kirche hat schon seit langer Zeit wiederverheirateten Geschiedenen den Zugang zur Eucharistie eröffnet, wenn sie zwar miteinander eine enge Lebensgemeinschaft teilen, jedoch im Blick auf das persönliche Verhältnis zueinander wie Bruder und Schwester, das heißt, enthaltsam leben.

 

Wie kann man dann behaupten, wiederverheiratet Geschiedene seien nach can. 915 CIC von der Kommunion ausgeschlossen, weil sie "hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren"?

 

Ober sticht unter.

 

Im KKK ist es eindeutig geregelt.

 

Jedem steht es frei, anders zu handeln; der Kirche muß es genauso frei stehen, ständig ihre Meinung kundzutun - mag sie nerven oder nicht.

 

Falls Geschiedene zivil wiederverheiratet sind, befinden sie sich in einer Situation, die dem Gesetze Gottes objektiv widerspricht. Darum dürfen sie, solange diese Situation andauert, nicht die Kommunion empfangen. Aus dem gleichen Grund können sie gewisse kirchliche Aufgaben nicht ausüben. Die Aussöhnung durch das Bußsakrament kann nur solchen gewährt werden, die es bereuen, das Zeichen des Bundes und der Treue zu Christus verletzt zu haben, und sich verpflichten, in vollständiger Enthaltsamkeit zu leben.

 

Einfach ist diese Regelung nicht, schön auch nicht. Aber Jesu Worte sind diesbezüglich doch auch knallhart.

bearbeitet von rorro
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Die Frage ist dabei aber, ob man ein solches beiderseitiges Einverständnis im Zweifelsfall "erzeugen" sollte (also z.B. durch "ein vernünftiges Gespräch" - die Anführungszeichen sind absichtlich von mir gesetzt).
Nun - ohne jemandem zu nahe treten zu wollen, aber es ist ja durchaus nicht jedem bewusst, wenn er einen Fehler macht. Den Fehltreter zur Seite zu nehmen und Klärung zu schaffen ist mMn völlig legitim.

 

Ich hätte mit einer solchen Lösung erhebliche Bauchschmerzen, weil hier eine beichtgesprächähnliche Situation geschaffen wird, in der versucht wird, Informationen zu gewinnen, die den Pfarrer im Grunde außerhalb des Beichstuhles nichts angehen.

 

Zum Vergleich: Auch zwischen verheirateten Katholiken soll Oralverkehr bisweilen vorkommen - sagt die Statistik. Da selbiger nicht zeugungsoffen sein kann, könnte man ihn als sündhaft ansehen. Wer dies also tut, der sollte vom Amt des Kommunionspenders oder dem PGR ausgeschlossen werden. Aber sollte sich der Pfarrer wirklich angelegentlich bei seinen Kommunionhelfern / PGR-Mirgliedern danach erkundigen?

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Ach, und bei der Gelegenheit noch die kanonistisch-juristische Frage:

 

Auf katholisch.de lese ich dies:

Die Kirche hat schon seit langer Zeit wiederverheirateten Geschiedenen den Zugang zur Eucharistie eröffnet, wenn sie zwar miteinander eine enge Lebensgemeinschaft teilen, jedoch im Blick auf das persönliche Verhältnis zueinander wie Bruder und Schwester, das heißt, enthaltsam leben.

 

Wie kann man dann behaupten, wiederverheiratet Geschiedene seien nach can. 915 CIC von der Kommunion ausgeschlossen, weil sie "hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren"?

 

Wenn die Kirche es selbst für realistisch hält, dass Eheleute enthaltsam leben, wie kann sie dann von einer offenkundigen schweren Sünde ausgehen? Geht ja wohl kaum einer damit öffentlich hausieren, was er nachts im Bett so treibt.

 

Und in can. 916 CIC geht es doch um eine innere Gewissensentscheidung: Wer es OK findet, was er macht, kann sich damit kaum "einer schweren Sünde bewusst" sein (siehe mein vorheriges Posting). Das schließt also auch den Kommunionempfang nicht aus.

 

Ich sehe also nicht wirklich eine Grundlage dafür, von einem wiederverheiratet Geschiedenen zu verlangen, sich - bildlich gesprochen - bei der Messe in die Schwere-Sünder-Ecke zu setzen.

 

Im forum externum müsste die schwere Sünde "offenkundig" sein, was praktisch unmöglich ist. Im forum internum ist man letztlich mit seinem Gewissen allein.

 

Saubere juristische Arbeit - das ist der Haken bei der gesamten römischen Argumentation, dass man bei zwei in derselben Wohnung hausenden Menschen Sex vermutet und aus dieser Vermutung Schlüsse zieht (eine Vermutung, die man für höchst ungebührlich hält, wenn einer der beiden Priester ist). Und dann noch weiter schließt, dass dies die Kriterien der schweren Sünde erfüllt.

 

@rororo: Der KKK regelt gar nichts - er ist kein Gesetzbuch!

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@rororo: Der KKK regelt gar nichts - er ist kein Gesetzbuch!

 

Es gibt sogar Kirchen, die kommen ohne explizites Kirchenrecht aus - auch da gibt es Regeln (die theologische(!) Notwendigkeit des kanonischen Rechts hat mir auch noch keiner erklären können - ist es nur soziologisch gesehen notwendig, ist es keine theologische Disziplin mehr).

 

Haben Deine Kinder Dir geglaubt, als Du ihnen beigebracht hast, was richtig oder falsch ist - oder hast Du ihnen den StGB und BGB gezeigt?

bearbeitet von rorro
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@rororo: Der KKK regelt gar nichts - er ist kein Gesetzbuch!

 

Es gibt sogar Kirchen, die kommen ohne explizites Kirchenrecht aus - auch da gibt es Regeln (die theologische(!) Notwendigkeit des kanonischen Rechts hat mir auch noch keiner erklären können - ist es nur soziologisch gesehen notwendig, ist es keine theologische Disziplin mehr).

 

Haben Deine Kinder Dir geglaubt, als Du ihnen beigebracht hast, was richtig oder falsch ist - oder hast Du ihnen den StGB und BGB gezeigt?

 

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Hier stand eine klare Frage im Raum, die anhand des CIC zu beantworten ist und nicht anhand des KKK. Wenn du ein Knöllchen bezahlen mußt, dann erwartest Du als Rechtsgrundlage auch keine Rede des Bundespräsidenten.

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Ach, und bei der Gelegenheit noch die kanonistisch-juristische Frage:

 

Auf katholisch.de lese ich dies:

Die Kirche hat schon seit langer Zeit wiederverheirateten Geschiedenen den Zugang zur Eucharistie eröffnet, wenn sie zwar miteinander eine enge Lebensgemeinschaft teilen, jedoch im Blick auf das persönliche Verhältnis zueinander wie Bruder und Schwester, das heißt, enthaltsam leben.

 

Wie kann man dann behaupten, wiederverheiratet Geschiedene seien nach can. 915 CIC von der Kommunion ausgeschlossen, weil sie "hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren"?

 

Wenn die Kirche es selbst für realistisch hält, dass Eheleute enthaltsam leben, wie kann sie dann von einer offenkundigen schweren Sünde ausgehen? Geht ja wohl kaum einer damit öffentlich hausieren, was er nachts im Bett so treibt.

 

Und in can. 916 CIC geht es doch um eine innere Gewissensentscheidung: Wer es OK findet, was er macht, kann sich damit kaum "einer schweren Sünde bewusst" sein (siehe mein vorheriges Posting). Das schließt also auch den Kommunionempfang nicht aus.

 

Ich sehe also nicht wirklich eine Grundlage dafür, von einem wiederverheiratet Geschiedenen zu verlangen, sich - bildlich gesprochen - bei der Messe in die Schwere-Sünder-Ecke zu setzen.

 

Im forum externum müsste die schwere Sünde "offenkundig" sein, was praktisch unmöglich ist. Im forum internum ist man letztlich mit seinem Gewissen allein.

Wenn ich das aus den Vorposts richtig verstanden habe, dann kann sie die Kommunion empfangen, nach eigener Gewissensentscheidung, sie sollte vorher nur nicht den Pfarrer nach fragen, ob sie darf, weil der dann von ausgehen kann, dass sie eben in "schwerer Sünde" lebt, sonst hätte sie ja nicht gefragt. Oder so.... :lol:

"Was Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen." Das ist der Grundsatz! Wichtig ist, daß zwei Partner sich lieben und ihren Kindern ein gutes Zujhause bieten. Ob irgendein Pfaffe das ganze mit Weihwasser besprengt oder sonstigen Hokuspokus veranstaltet hat, ist dabei unerheblich.

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Hier stand eine klare Frage im Raum, die anhand des CIC zu beantworten ist und nicht anhand des KKK.

 

Nun sind die Reden des Bundespräsidenten nicht gesetzgebend, der CIC ist aber das Destillat des Glaubens der Kirche.

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der CIC ist aber das Destillat des Glaubens der Kirche.
? HÄ???

 

Der CIC ist das Gesetzbuch der Kirche. Nicht mehr und nicht weniger. Zumal der CIC noch nicht mal für die Gesamtkirche gilt - für die Unierten gibt es den CCEO... Oder glauben die was anderes?

 

"Destillat des Glaubens" zu sein nimmt höchstens der KKK in Anspruch und selbst da kann man drüber streiten.

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der CIC ist aber das Destillat des Glaubens der Kirche.
? HÄ???

 

Der CIC ist das Gesetzbuch der Kirche. Nicht mehr und nicht weniger. Zumal der CIC noch nicht mal für die Gesamtkirche gilt - für die Unierten gibt es den CCEO... Oder glauben die was anderes?

 

"Destillat des Glaubens" zu sein nimmt höchstens der KKK in Anspruch und selbst da kann man drüber streiten.

 

Natürlich meine ich damit, daß der CIC nichts anderes regeln kann, als daß, was der Glaube der Kirche vorgibt (ein doch bedeutender Unterschied zum Bundespräsidenten). Habe mich aber sehr unbeholfen ausgedrückt, das gebe ich zu.

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"Was Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen." Das ist der Grundsatz! Wichtig ist, daß zwei Partner sich lieben und ihren Kindern ein gutes Zujhause bieten. Ob irgendein... das ganze mit Weihwasser besprengt oder sonstigen Hokuspokus veranstaltet hat, ist dabei unerheblich.
Dass die sakramentale Verbindung der Ehe der Kirche heilig ist, ist in einer Zeit allgemeinen Partnerwechsels und der Propagierung der "freien" Liebe peinlich. Unerheblich ist dein von einer gewissen Abneigung geprägtes und daher vorurteilshaft verfärbter Kommentar. bearbeitet von Mariamante
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Es geht um offenkundige Sünden, d.h. um den Zustand, der öffentlich gemacht wurde (wie durch eine zivile Ehe geschehen, diese ist ja kein geheimer Akt).

 

Ah ja. Alles was also geheim an Schweinereien läuft ist OK solangs nicht öffentlich ist :lol:

 

Da greif ich mir an den Kopf und zeig der Kirche echt einen Vogel.

 

LG

JP

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Es geht um offenkundige Sünden, d.h. um den Zustand, der öffentlich gemacht wurde (wie durch eine zivile Ehe geschehen, diese ist ja kein geheimer Akt).

 

Ah ja. Alles was also geheim an Schweinereien läuft ist OK solangs nicht öffentlich ist :lol:

 

Da greif ich mir an den Kopf und zeig der Kirche echt einen Vogel.

 

LG

JP

So ist es und deshalb versucht man mit dem Geist von Irland = Vertuschung um jeden Preis, den Geist des Konzils = Offenheit gegenüber der Welt - die Kirche als gläsernes Haus - zu verdrängen.

bearbeitet von wolfgang E.
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Ah ja. Alles was also geheim an Schweinereien läuft ist OK solangs nicht öffentlich ist

 

Wer sagt das?

Sagen tut es niemand, aber die alltägliche Praxis beweist es......und den traurigen Höhepunkt erlebt man am Beispiel Irland.

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Ah ja. Alles was also geheim an Schweinereien läuft ist OK solangs nicht öffentlich ist

 

Wer sagt das?

 

Die praktische Realität ... Wolfgang hat mit den Missbrauchsfällen schon ein gutes Beispiel gebracht, aber auch viele Menschen, welche z.B. im Pflegebereich bei der Kirche arbeiten müssen, kennen das ... solang man z.b. seine Homosexualität, sein Zusammenleben mit einem geschiedenen Partner, seinen "Unglauben" im geheimen lebt und nach außen hin den christlichen Schein wart (auch wenn der Chef davon weiß), solang gibt es kein Problem, aber sobald man dies öffentlich macht (ein ELP eingeht, den geschiedenen Partner heiratet, aus der Kirche austritt etc.), ist man seinen Job los ...

Oder, ein anderes Beispiel : die kirchliche "Scheidung" :lol:

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@rororo: Der KKK regelt gar nichts - er ist kein Gesetzbuch!

 

Es gibt sogar Kirchen, die kommen ohne explizites Kirchenrecht aus - auch da gibt es Regeln (die theologische(!) Notwendigkeit des kanonischen Rechts hat mir auch noch keiner erklären können - ist es nur soziologisch gesehen notwendig, ist es keine theologische Disziplin mehr).

 

Haben Deine Kinder Dir geglaubt, als Du ihnen beigebracht hast, was richtig oder falsch ist - oder hast Du ihnen den StGB und BGB gezeigt?

Zum einen ist Eisfee kein Kind. Zum anderen haben auch Kinder Anrecht auf eine verständiche Begründung, wenn sie danach fragen.
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Zum einen ist Eisfee kein Kind. Zum anderen haben auch Kinder Anrecht auf eine verständiche Begründung, wenn sie danach fragen.

 

Mir war nicht bewußt, daß Eisfee die Tochter von Chrysologus ist und nie Kind war. Ich bitte um Entschuldigung.

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"Was Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen." Das ist der Grundsatz! Wichtig ist, daß zwei Partner sich lieben und ihren Kindern ein gutes Zujhause bieten. Ob irgendein Pfaffe das ganze mit Weihwasser besprengt oder sonstigen Hokuspokus veranstaltet hat, ist dabei unerheblich.
Dass die sakramentale Verbindung der Ehe der Kirche heilig ist, ist in einer Zeit allgemeinen Partnerwechsels und der Propagierung der "freien" Liebe peinlich. Unerheblich ist dein von einer gewissen Abneigung geprägtes und daher vorurteilshaft verfärbter Kommentar.

 

Wo ist bei einer lebenslangen liebevollen Verbindung "Freie Liebe" und "Partnerwechsel" zu erkennen? Solche Partnerschaften gehen wohl über Dein Fassungsvermögen, aber wie Jesus schon sagte: "Wer es fassen kann, der fasse es."

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Faktenbeweise?

No Urkunden wird man über verdeckte Schweinereien nicht bekommen.

 

Aber die Praxis ist doch faktisch relevant. Nur beweist sie nichts.

Seltsame Ansicht .......wenn mich jemand in praxi beklaut beweist das für mich schon, dass er ein Dieb ist....

bearbeitet von wolfgang E.
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