Jump to content

Kirchliche Trauung nach Scheidung


Hurricane49

Recommended Posts

Hallo zusammen hier im Forum,

immer mal wieder lese ich hier neugierig mit, diesmal will ich auch einmal etwas erfragen:

Mein Bruder ist gläubiger Katholik und seit einem Jahr mit seiner Frau (konfessionslos) verheiratet. Da wir aufm Land leben und christliche Rituale hier eine starke gesellschaftliche Verflechtung erfahren haben, möchte mein Bruder trotz der Konfession seiner Gemahlin auch kirchlich heiraten (Sie ist damit selbstverständlich einverstanden).

 

Problematisch an der Sache ist, dass seine Frau (damals noch evangelisch) bereits mit einem evangelischen Mann verheiratet war und diese Ehe geschieden wurde. Dies bezieht sich allerdings nur auf die standesamtliche Trauung, eine kirchliche fand nicht statt.

Trotzdem sagt der betreuende Geistliche (der auch die beiden Kinder getauft hat) eine kirchliche Heirat wäre nicht möglich, da bei den Evangelischen die standesamtliche Heirat mit einer kirchlichen gleichzusetzen sei. Ist dies so richtig?

Aufgefallen ist mir hierbei, dass es mancher katholische Geistliche nicht so hat mit den Reformierten, weshalb die Konfessionslosigkeit eher Akzeptanz zu finden scheint als eine Mitgliedschaft bei der Konkurrenz (jedenfalls kam dies im Taufgespräch mal so rüber - kann aber auch nur nicht ernst gemeinte Übertreibung gewesen sein).

 

Wenn also wirklich Unterschiede zwischen katholisch und evangelisch standesamtlich Verheirateten bestehen, welche Möglichkeiten gäbe es dann doch noch zu einer kirchlichen Trauung zu gelangen? (Annullierung einer nicht geschlossenen kirchlichen Trauung?)

 

Vielen Dank im Voraus für die Antworten und heute Abend einen guten Rutsch rüber ins neue Jahr!

bearbeitet von Hurricane49
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo zusammen hier im Forum,

immer mal wieder lese ich hier neugierig mit, diesmal will ich auch einmal etwas erfragen:

Mein Bruder ist gläubiger Katholik und seit einem Jahr mit seiner Frau (konfessionslos) verheiratet. Da wir aufm Land leben und christliche Rituale hier eine starke gesellschaftliche Verflechtung erfahren haben, möchte mein Bruder trotz der Konfession seiner Gemahlin auch kirchlich heiraten (Sie ist damit selbstverständlich einverstanden).

 

Problematisch an der Sache ist, dass seine Frau (damals noch evangelisch) bereits mit einem evangelischen Mann verheiratet war und diese Ehe geschieden wurde. Dies bezieht sich allerdings nur auf die standesamtliche Trauung, eine kirchliche fand nicht statt.

Trotzdem sagt der betreuende Geistliche (der auch die beiden Kinder getauft hat) eine kirchliche Heirat wäre nicht möglich, da bei den Evangelischen die standesamtliche Heirat mit einer kirchlichen gleichzusetzen sei. Ist dies so richtig?

Aufgefallen ist mir hierbei, dass es mancher katholische Geistliche nicht so hat mit den Reformierten, weshalb die Konfessionslosigkeit eher Akzeptanz zu finden scheint als eine Mitgliedschaft bei der Konkurrenz (jedenfalls kam dies im Taufgespräch mal so rüber - kann aber auch nur nicht ernst gemeinte Übertreibung gewesen sein).

 

Wenn also wirklich Unterschiede zwischen katholisch und evangelisch standesamtlich Verheirateten bestehen, welche Möglichkeiten gäbe es dann doch noch zu einer kirchlichen Trauung zu gelangen? (Annullierung einer nicht geschlossenen kirchlichen Trauung?)

 

Vielen Dank im Voraus für die Antworten und heute Abend einen guten Rutsch rüber ins neue Jahr!

 

Protestanten unterliegen nicht der Pflicht, vor einem amtlich Beauftragten und zwei Zeugen heiraten zu müssen, diese sogenannte Formpflicht erfasst nur Katholiken. Alle anderen heiraten gültig in beweisbarer Form.

 

Die Ehe zwischen zwei rechtlich nicht gehinderten Getauften ist immer Sakrament.

 

Damit steht bei Deiner Schwägerin die Frage im Raum, ob ihre erste Ehe sakramental und damit unauflöslich ist. Dies kann in einem sogenannten Nichtigkeitsverfahren geprüft werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da es ja offenbar nicht um eine ernstgemeinte Sache, sondern um die Wahrung des schönen Scheins geht, frag doch mal die evangelische Pastorin, die traut bestimmt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da es ja offenbar nicht um eine ernstgemeinte Sache, sondern um die Wahrung des schönen Scheins geht
Was Du nach einem Posting so zu wissen meinst ...
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Eherecht - wer mit wem und unter welchen Bedingungen und wann nicht... - scheint ja wirklich eine hochkomplexe Angelegenheit zu sein. Gibt es im Internet eine Tabelle oder eine gute Übersicht, die das für Dummies ein bisschen aufschlüsselt?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Eherecht - wer mit wem und unter welchen Bedingungen und wann nicht... - scheint ja wirklich eine hochkomplexe Angelegenheit zu sein. Gibt es im Internet eine Tabelle oder eine gute Übersicht, die das für Dummies ein bisschen aufschlüsselt?

 

Ich wüßte keine - es ist aber kaum schwieriger als das Halbeinkünfteprinzip.... :lol:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Eherecht - wer mit wem und unter welchen Bedingungen und wann nicht... - scheint ja wirklich eine hochkomplexe Angelegenheit zu sein. Gibt es im Internet eine Tabelle oder eine gute Übersicht, die das für Dummies ein bisschen aufschlüsselt?

 

Ich wüßte keine - es ist aber kaum schwieriger als das Halbeinkünfteprinzip.... :lol:

OT: was isn des?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Versuch einer Übersicht:

 

beide katholisch: formpflichtig; Dispens von der Formpflicht nicht möglich, kann aber saniert werden; Anspruch auf Trauung; Ehe ist Sakrament

katholisch und nichtkatholisch getauft: Katholik ist formpflichtig, kann davon aber befreit (=dispensiert) werden durch den Pfarrer; kann ggf. auch saniert werden; Katholik ist verpflichtet, nach Kräften für katholische Erziehung der Kinder zu sorgen, Nichtkatholik muss das wissen; Anspruch auf Trauung; Ehe ist Sakrament

katholisch und ungetauft: Katholik ist formpflichtig, kann davon aber befreit (=dispensiert) werden durch den Ortsordinarius; kann ggf. auch saniert werden; Katholik ist verpflichtet, nach Kräften für katholische Erziehung der Kinder zu sorgen, Partner muss das wissen; Anspruch auf Trauung; Ehe ist kein Sakrament, wird es aber bei Taufe des bis dahin ungetauften Partners auch bei Aufgabe der Ehe

beide nichtkatholisch getauft: Ehe wird in jeder beweisbaren Form entsprechend den Regeln der betreffenden Gemeinschaft sakramental geschlossen

nichtkatholisch Getaufter mit Ungetauftem: Ehe wird in jeder beweisbaren Form entsprechend den Regeln der betreffenden christlichen Gemeinschaft nichtsakramental geschlossen, wird bei Taufe des bislang ungetauften Partners Sakrament

zwei Ungetaufte: heiraten nach den ortsüblichen Regeln nicht sakramental, bei Taufe beider Partner wird Ehe Sakrament auch nach Aufgabe derselben

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke für die tolle Übersicht! Noch zwei kurze Fragen: saniert, das heißt dann nachträglich dispensiert werden? Und dann habe ich schonmal den Begriff der "Naturehe" gehört, also wenn zwei ungetaufte heiraten, die soll dann quasi sakramental sein?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke für die tolle Übersicht! Noch zwei kurze Fragen: saniert, das heißt dann nachträglich dispensiert werden?

 

Ja. Geht komischerweise auch bei zwei Katholiken.

 

Und dann habe ich schonmal den Begriff der "Naturehe" gehört, also wenn zwei ungetaufte heiraten, die soll dann quasi sakramental sein?

 

Nein, sie ist nicht sakramental. Ehe gründet im Naturrecht, d.h. es gibt Ehe (im Unterschied zu allen anderen Sakramenten) nicht, weil es Kirche gibt. Eine solche naturrechtlich geschlossene Ehe ist kein Sakrament, aber doch von hoher Würde.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hurricane bzw. dessen Bruder kann nur mittels eines Nichtigkeitsverfahrens geholfen werden. Dies ist hier in Grundzügen schon mehrfach beschrieben, im konkreten Fall müsste ein kirchenrechtlich versierter Mensch ein Gespräch mit der Schwägerin führen, um die Erfolgsaussichten eiens solchen Verfahrens zu prüfen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

katholisch und ungetauft: /.../ Ehe ist kein Sakrament, wird es aber bei Taufe des bis dahin ungetauften Partners auch bei Aufgabe der Ehe

/.../

zwei Ungetaufte: /.../ bei Taufe beider Partner wird Ehe Sakrament auch nach Aufgabe derselben

 

also, ein beispiel als frage:

 

a und b sind ungetauft, heiraten standesamtlich und lassen sich nach ein paar jahren scheiden.

danach läßt a sich katholisch taufen und geht mit dem katholiken c eine sakramentale ehe ein.

ein paar jähre später läßt auch b sich taufen.

 

ist a jetzt mit c oder mit b sakramental verheiratet?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da es ja offenbar nicht um eine ernstgemeinte Sache, sondern um die Wahrung des schönen Scheins geht, frag doch mal die evangelische Pastorin, die traut bestimmt.

 

Im ursprünglichem Text hatte ich noch ein Postskriptum angehängt, das auf diesen Sachverhalt kurz eingeht - wollte jedoch ohne einen Hinweis darauf nichts vorwegnehmen.

Welch tiefen inneren Antrieb die beiden verspüren, kann ich wirklich nicht sagen (siehe gouvernantes Beitrag). Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass mein Bruder dies durch seine starke katholische Prägung als eine Art Vollständigkeit ansieht, jedoch Rücksicht auf seine Frau nehmen wollte (immerhin sind ja beide Kinder getauft). Bei meiner Schwägerin könnte ich mir duchaus vorstellen, dass es eher pro forma ist (dann würde auch eine evangelische Trauung keinen Sinn machen, da es sich ja um einen Wunsch meines Bruders handelt). Ein Urteil steht mir jedoch durch mein Unwissen in dieser Frage nicht zu und nachfragen möchte ich nicht, da es mich persönlich nicht betrifft.

Auf die Grundfrage, wie so eine Möglichkeit aussähe, unter der Prämisse, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind, dürfte das fehlende Wissen darüber keinen Einfluss haben.

 

Dass der fehlende schöne Schein gerade in ländlichen Gebieten oftmals mit nicht gerade neutralem Umgang miteinander korreliert, dürfte nachvollziebar sein (im tiefen Urwald ist so einiges anders). Der Glaube kann allerdings nicht für das Verhalten der Menschen verantwortlich gemacht werden. Allzu oft hat man jedoch den Eindruck, dass man gerade am Land mit der Vermittlung von Wertschätzung gegenüber Andersdenkenden etwas träge/wenig nachdrücklich ist oder dies bei den Leuten einfach nicht ankommen mag.

Eberhard von Gemmingen ist darauf mal kurz in einer Fernsehfragestunde (Quelle müsste ich nochmal recherchieren) eingegangen. Er meinte sinngemäß, dass es auch Aufgabe der Kirche sei die Gemeinschaft der Christen weltweit zu wahren und ein stetiges Angleichen an gemeinsame Vorstellungen besser sei als Abspaltungen oder ein Auseinanderbrechen des Ganzen (Hier kann man nun natürlich auch die tollsten Negativ-Beispiele konstruieren, die aber an dieser Stelle nicht weiterhelfen). Ich sehe dass auch im Zusammenhang mit dem Satz, dass Menschen innerhalb einer Organisation mehr bewegen können, als wenn sie es sich durch einen Austritt bequem machen und manches einfach Zeit in Anspruch nimmt (Analog zur Politik: Jammern vs. Mitmachen).

Merke gerade, dass ich zu sehr abschweife, weshalb ich das jetzt einfach so stehen lasse (seht das einem Beitragsneuling nach).

 

Wer sich intuitiv als Beihelfer für den schönen Schein sieht und dies mit seinen moralischen Grundsätzen nicht vereinbaren kann, der möge diesen Thread einfach ignorieren. Die Problematik ist mir jedenfalls bewusst.

 

Danke für die bereits eingebrachten Beiträge - in vielen anderen Foren ist man da nicht so schnell...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

katholisch und ungetauft: /.../ Ehe ist kein Sakrament, wird es aber bei Taufe des bis dahin ungetauften Partners auch bei Aufgabe der Ehe

/.../

zwei Ungetaufte: /.../ bei Taufe beider Partner wird Ehe Sakrament auch nach Aufgabe derselben

 

also, ein beispiel als frage:

 

a und b sind ungetauft, heiraten standesamtlich und lassen sich nach ein paar jahren scheiden.

danach läßt a sich katholisch taufen und geht mit dem katholiken c eine sakramentale ehe ein.

ein paar jähre später läßt auch b sich taufen.

 

ist a jetzt mit c oder mit b sakramental verheiratet?

 

 

Das sind unsere liebsten Fälle - aber ich bin kein Eherechtler, ob das, was ich sage, so stimmt, ich garantiere nicht dafür.

 

Wenn die Ehe zwischen a und b gültig war, dann ist sie es noch und ist auch Sakrament geworden. Damit wäre die Ehe zwischen a und c nichtig.

 

Aber....man hätte per Privilegverfahren die Erstehe aufheben können, da hat der zuständige Pfarrer geschlampert. So bleibt nur ein Nichtigkeitsverfahren für die Erstehe a - b und eine anschließende Konvalidatio der Ehe a - c.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Würde ein rk Kirchengericht sich denn überhaupt für zuständig erklären, über die Nichtigkeit einer Ehe zweier evangelisch Getaufter zu entscheiden, von denen keiner je der RKK angehört hat?

 

Wenn ja, würden mir da schon ein paar Sachen einfallen, die man erzählen sollte, damit das Gericht zum Schluss kommt, dass nie eine Ehe im katholischen Sinne beabsichtigt war :lol:

 

Hurricane, sind aus der Vorehe eigentlich Kinder hervorgegangen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Würde ein rk Kirchengericht sich denn überhaupt für zuständig erklären, über die Nichtigkeit einer Ehe zweier evangelisch Getaufter zu entscheiden, von denen keiner je der RKK angehört hat?

 

Wenn ja, würden mir da schon ein paar Sachen einfallen, die man erzählen sollte, damit das Gericht zum Schluss kommt, dass nie eine Ehe im katholischen Sinne beabsichtigt war :lol:

 

Hurricane, sind aus der Vorehe eigentlich Kinder hervorgegangen?

 

Das Gericht würde den Familienstand eines Menschen prüfen, der mit einem Katholiken eine Ehe eingehen will, weil sonst der Katholik nicht heiraten könnte. Eine abstrakte Prüfung evangelischer Ehen findet nicht statt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Würde ein rk Kirchengericht sich denn überhaupt für zuständig erklären, über die Nichtigkeit einer Ehe zweier evangelisch Getaufter zu entscheiden, von denen keiner je der RKK angehört hat?

 

Wenn ja, würden mir da schon ein paar Sachen einfallen, die man erzählen sollte, damit das Gericht zum Schluss kommt, dass nie eine Ehe im katholischen Sinne beabsichtigt war :lol:

 

Hurricane, sind aus der Vorehe eigentlich Kinder hervorgegangen?

 

Sorry, das hab ich vergessen: Es gab keine Kinder.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

×
×
  • Neu erstellen...