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Frage zum CIC


Daniel 2

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Hallo,

 

wenn man z.b trotz schwerer Sünde an einer heiligen Messe teilnimmt, obwohl man vorher die Gelegenheit zur Beichte gehabt hätte, sündigt man dann? Oder bezeichnet man Vergehen gegen Punkte des cic anders z.b als Straftaten nicht als Sünde? Wäre über Hilfe in dieser Frage dankbar.

 

Can. 916 — Wer sich einer schweren Sünde bewußt ist, darf ohne vorherige sakramentale Beichte die Messe nicht feiern und nicht den Leib des Herrn empfangen, außer es liegt ein schwerwiegender Grund vor und es besteht keine Gelegenheit zur Beichte; in diesem Fall muß er sich der Verpflichtung bewußt sein, einen Akt der vollkommenen Reue zu erwecken, der den Vorsatz miteinschließt, sobald wie möglich zu beichten.

 

http://www.codex-iuris-canonici.de/indexdt.htm

bearbeitet von Daniel 2
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Hallo,

 

wenn man z.b trotz schwerer Sünde an einer heiligen Messe teilnimmt, obwohl man vorher die Gelegenheit zur Beichte gehabt hätte, sündigt man dann? Oder bezeichnet man Vergehen gegen Punkte des cic anders z.b als Straftaten nicht als Sünde? Wäre über Hilfe in dieser Frage dankbar.

 

Can. 916 — Wer sich einer schweren Sünde bewußt ist, darf ohne vorherige sakramentale Beichte die Messe nicht feiern und nicht den Leib des Herrn empfangen, außer es liegt ein schwerwiegender Grund vor und es besteht keine Gelegenheit zur Beichte; in diesem Fall muß er sich der Verpflichtung bewußt sein, einen Akt der vollkommenen Reue zu erwecken, der den Vorsatz miteinschließt, sobald wie möglich zu beichten.

 

http://www.codex-iuris-canonici.de/indexdt.htm

 

Im 916 geht es um den Eucharistieempfang und die Zelebration, nicht die sonstige Teilnahme an der Messe.

 

C. 916 benennt ja schon die Ausnahmen. Schwerwiegender Grunde kann auch eine drohende Bloßstellung sein, mangelnde Gelegenheit schließt moralische Unmöglichkeit (man kann nicht mit dem vorhandenen Beichtvater) ein.

 

Sünden sind Angelegenheiten im sogenannten forum internum, also in der eigenen Beziehung zu Gott und zu sich selbst. Der CIC hingegen regelt im wesentlichen Angelegenheiten des forum externum, also des beweisbaren äußeren Bereichs.

 

Daher findet sich im CIC keine Definition der schweren Sünde, und auch ist c. 916 nicht strafbewehrt. Ein Verstoss dagegen ist also keien Frage des Straf- und Disziplinarrechtes, kann aber zum Thema bei der Feier des Busssakramentes werden.

 

Insofern kann man deine Frage nicht eindeutig beantworten.

bearbeitet von Chrysologus
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Die Kirchen wären wahrscheinlich leer wenn es so wäre. Und außerdem was sind "schwere Sünden", reicht es schon aus dass man/frau (wie in einem anderen thread diskutiert) regelmäßig masturbiert?

bearbeitet von Katharer
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an Chrysologus

 

Vielen Dank für die schnelle, interessante Antwort. Damit wäre auch gleich meine 2 anderen Unklarheiten mitbeantwortet was man unter "schwerwiegenden Grund" und "mangelnder Gelegenheit" konkret versteht.

 

Sünden sind Angelegenheiten im sogenannten forum internum, also in der eigenen Beziehung zu Gott und zu sich selbst. Der CIC hingegen regelt im wesentlichen Angelegenheiten des forum externum, also des beweisbaren äußeren Bereichs.

 

Gehört z.b C. 916 zum Glauben der Kirche?

bearbeitet von Daniel 2
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Franciscus non papa
an Chrysologus

 

Vielen Dank für die schnelle, interessante Antwort. Damit wäre auch gleich meine 2 anderen Unklarheiten mitbeantwortet was man unter "schwerwiegenden Grund" und "mangelnder Gelegenheit" konkret versteht.

 

Sünden sind Angelegenheiten im sogenannten forum internum, also in der eigenen Beziehung zu Gott und zu sich selbst. Der CIC hingegen regelt im wesentlichen Angelegenheiten des forum externum, also des beweisbaren äußeren Bereichs.

 

Gehört z.b C.916 zum Glauben der Kirche?

 

 

grundsätzlich würde ich mal vorschlagen, das recht recht sein zu lassen, und den glauben glauben....

also: der CIC ist eine nette juristische angelegeneheit, mit dem glauben und der botschaft jesu hat er nur am rande zu tun.

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grundsätzlich würde ich mal vorschlagen, das recht recht sein zu lassen, und den glauben glauben....

also: der CIC ist eine nette juristische angelegeneheit, mit dem glauben und der botschaft jesu hat er nur am rande zu tun.

 

Ähm, auch wenn es ggf naiv ist: Ist der Glaube nicht Grundlage des CIC? Zumindest hatten wir letztens in einem anderen Thread, dass eine KKK Änderung eine CIC Änderung verursachte.

 

Aber ich lasse mich da auch gerne aufklären.

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Franciscus non papa
grundsätzlich würde ich mal vorschlagen, das recht recht sein zu lassen, und den glauben glauben....

also: der CIC ist eine nette juristische angelegeneheit, mit dem glauben und der botschaft jesu hat er nur am rande zu tun.

 

Ähm, auch wenn es ggf naiv ist: Ist der Glaube nicht Grundlage des CIC? Zumindest hatten wir letztens in einem anderen Thread, dass eine KKK Änderung eine CIC Änderung verursachte.

 

Aber ich lasse mich da auch gerne aufklären.

 

 

auch wenn es chryso ärgern wird. einer der sündenfälle der katholischen kirche, war der entschluss römisches recht in innerkirchliche verhältnisse zu übernehmen.

 

das mag zwar notwendig sein, um das leben vieler menschen organisatorisch in den griff zu bekommen, aber es läuft halt in der konsequenz dem anliegen jesu diametral entgegen.

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grundsätzlich würde ich mal vorschlagen, das recht recht sein zu lassen, und den glauben glauben....

also: der CIC ist eine nette juristische angelegeneheit, mit dem glauben und der botschaft jesu hat er nur am rande zu tun.

 

Ähm, auch wenn es ggf naiv ist: Ist der Glaube nicht Grundlage des CIC? Zumindest hatten wir letztens in einem anderen Thread, dass eine KKK Änderung eine CIC Änderung verursachte.

 

Aber ich lasse mich da auch gerne aufklären.

 

 

auch wenn es chryso ärgern wird. einer der sündenfälle der katholischen kirche, war der entschluss römisches recht in innerkirchliche verhältnisse zu übernehmen.

 

das mag zwar notwendig sein, um das leben vieler menschen organisatorisch in den griff zu bekommen, aber es läuft halt in der konsequenz dem anliegen jesu diametral entgegen.

 

Warum sollte es mich ärgern?

 

Cih kann nur auf das alte Bonmot verweisen, demzufolge der Gegensatz der Rechtskirche nicht die Liebeskirche, sondern die Unrechtskirche sei. Aber ich sehe das Recht nicht als Heilsinstrument, es ist (ob römisch oder anders geprägt) ein simples Mittel zum Zweck der Organisation, ohne das in einem Großgebilde wie der Kirche das Recht des Stärkeren regierte.

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an Chrysologus

 

Vielen Dank für die schnelle, interessante Antwort. Damit wäre auch gleich meine 2 anderen Unklarheiten mitbeantwortet was man unter "schwerwiegenden Grund" und "mangelnder Gelegenheit" konkret versteht.

 

Sünden sind Angelegenheiten im sogenannten forum internum, also in der eigenen Beziehung zu Gott und zu sich selbst. Der CIC hingegen regelt im wesentlichen Angelegenheiten des forum externum, also des beweisbaren äußeren Bereichs.

 

Gehört z.b C. 916 zum Glauben der Kirche?

 

Nicht direkt. Er formuliert nur aus, dass der, dessen Gottesverhältnis gestört ist, nicht zur Eucharistie hinzutreten sollte, es aber dennoch darf, wenn ihm ansonsten Schaden entstünde. Insofern würde ich den 916 eher als eine großzügigere Fassung der Glaubensaussagen lesen, die radikaler daherkommt.

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Hallo,

 

wenn man z.b trotz schwerer Sünde an einer heiligen Messe teilnimmt, obwohl man vorher die Gelegenheit zur Beichte gehabt hätte, sündigt man dann? Oder bezeichnet man Vergehen gegen Punkte des cic anders z.b als Straftaten nicht als Sünde? Wäre über Hilfe in dieser Frage dankbar.

 

Can. 916 — Wer sich einer schweren Sünde bewußt ist, darf ohne vorherige sakramentale Beichte die Messe nicht feiern und nicht den Leib des Herrn empfangen, außer es liegt ein schwerwiegender Grund vor und es besteht keine Gelegenheit zur Beichte; in diesem Fall muß er sich der Verpflichtung bewußt sein, einen Akt der vollkommenen Reue zu erwecken, der den Vorsatz miteinschließt, sobald wie möglich zu beichten.

 

http://www.codex-iuris-canonici.de/indexdt.htm

 

 

Wie man lesen kann, geht es dir gut; musst nicht frieren, nicht hungern und bist gesund. Sonst hättest du diese Sorge bestimmt nicht.

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Hallo,

 

wenn man z.b trotz schwerer Sünde an einer heiligen Messe teilnimmt, obwohl man vorher die Gelegenheit zur Beichte gehabt hätte, sündigt man dann? Oder bezeichnet man Vergehen gegen Punkte des cic anders z.b als Straftaten nicht als Sünde? Wäre über Hilfe in dieser Frage dankbar.

 

Can. 916 — Wer sich einer schweren Sünde bewußt ist, darf ohne vorherige sakramentale Beichte die Messe nicht feiern und nicht den Leib des Herrn empfangen, außer es liegt ein schwerwiegender Grund vor und es besteht keine Gelegenheit zur Beichte; in diesem Fall muß er sich der Verpflichtung bewußt sein, einen Akt der vollkommenen Reue zu erwecken, der den Vorsatz miteinschließt, sobald wie möglich zu beichten.

 

http://www.codex-iuris-canonici.de/indexdt.htm

 

Im 916 geht es um den Eucharistieempfang und die Zelebration, nicht die sonstige Teilnahme an der Messe.

 

C. 916 benennt ja schon die Ausnahmen. Schwerwiegender Grunde kann auch eine drohende Bloßstellung sein, mangelnde Gelegenheit schließt moralische Unmöglichkeit (man kann nicht mit dem vorhandenen Beichtvater) ein.

 

Sünden sind Angelegenheiten im sogenannten forum internum, also in der eigenen Beziehung zu Gott und zu sich selbst. Der CIC hingegen regelt im wesentlichen Angelegenheiten des forum externum, also des beweisbaren äußeren Bereichs.

 

Daher findet sich im CIC keine Definition der schweren Sünde, und auch ist c. 916 nicht strafbewehrt. Ein Verstoss dagegen ist also keien Frage des Straf- und Disziplinarrechtes, kann aber zum Thema bei der Feier des Busssakramentes werden.

 

Insofern kann man deine Frage nicht eindeutig beantworten.

 

Zum C. 916 sind noch 2 Fragen aufgetaucht. Die erste wäre ob "mangelnde Gelegenheit" auch eine zu weite Entfernung zum Beichtangebot sein kann?

Die 2. was das "so bald wie möglich" im C. 916 bedeutet? Z.b man wohnt in der Gemeinde x, begeht eine schwere Sünde. Das nächste Beichtangebot in dieser Gemeinde ist erst 6 Tage später. In der Nachtbargemeinde kann man schon früher beichten, die Fahrzeit dahin ist aber länger. Verlangt das "so bald wie möglich" die längere Fahrzeit auf sich zu nehmen um schneller das Beichtangebot wahrnehmen zu können?

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Wir nähern uns der Kasuistik.

 

Zum C. 916 sind noch 2 Fragen aufgetaucht. Die erste wäre ob "mangelnde Gelegenheit" auch eine zu weite Entfernung zum Beichtangebot sein kann?

 

Ja.

 

Die 2. was das "so bald wie möglich" im C. 916 bedeutet? Z.b man wohnt in der Gemeinde x, begeht eine schwere Sünde. Das nächste Beichtangebot in dieser Gemeinde ist erst 6 Tage später. In der Nachtbargemeinde kann man schon früher beichten, die Fahrzeit dahin ist aber länger. Verlangt das "so bald wie möglich" die längere Fahrzeit auf sich zu nehmen um schneller das Beichtangebot wahrnehmen zu können?

 

Schwer zu sagen. Neben der lokalen und temporalen Unmöglichkeit gibt es auch noch die moralische Unmöglichkeit - ich will diese Sünde nicht bei diesem Priester beichten. Auch dies wäre ein Grund.

 

Denn eines ist zu bedenken: Schwere Sünden sind keine alltäglichen Angelegenheiten, und eine Beichte derselben erfordert Zeit und Ruhe. Es wäre wenig zweckdienlich, wenn man nun versuchen würde, als Arzt das beim Krankenhausselsorger in der Kaffeepause zu erledigen. Man kann auch schwere Sünden in 5' beichten - aber ob das sinnvoll ist, dei dahingestellt.

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Zum C. 916 sind noch 2 Fragen aufgetaucht. Die erste wäre ob "mangelnde Gelegenheit" auch eine zu weite Entfernung zum Beichtangebot sein kann?

Die 2. was das "so bald wie möglich" im C. 916 bedeutet? Z.b man wohnt in der Gemeinde x, begeht eine schwere Sünde. Das nächste Beichtangebot in dieser Gemeinde ist erst 6 Tage später. In der Nachtbargemeinde kann man schon früher beichten, die Fahrzeit dahin ist aber länger. Verlangt das "so bald wie möglich" die längere Fahrzeit auf sich zu nehmen um schneller das Beichtangebot wahrnehmen zu können?

 

Hm, kommt man da nicht leicht in die Versuchung, sich persönliche Ausflüchte zu suchen? Wenn Dir die Beichte einer Sünde wichtig ist, dann solltest Du dies auch einfach tun, in dem Zeitabstand, wie er für Dich gut ist, bei dem Beichtvater, bei dem Du beichten möchtest.

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Hallo,

 

wenn man z.b trotz schwerer Sünde an einer heiligen Messe teilnimmt, obwohl man vorher die Gelegenheit zur Beichte gehabt hätte, sündigt man dann? Oder bezeichnet man Vergehen gegen Punkte des cic anders z.b als Straftaten nicht als Sünde? Wäre über Hilfe in dieser Frage dankbar.

 

Can. 916 — Wer sich einer schweren Sünde bewußt ist, darf ohne vorherige sakramentale Beichte die Messe nicht feiern und nicht den Leib des Herrn empfangen, außer es liegt ein schwerwiegender Grund vor und es besteht keine Gelegenheit zur Beichte; in diesem Fall muß er sich der Verpflichtung bewußt sein, einen Akt der vollkommenen Reue zu erwecken, der den Vorsatz miteinschließt, sobald wie möglich zu beichten.

 

http://www.codex-iuris-canonici.de/indexdt.htm

 

Im 916 geht es um den Eucharistieempfang und die Zelebration, nicht die sonstige Teilnahme an der Messe.

 

C. 916 benennt ja schon die Ausnahmen. Schwerwiegender Grunde kann auch eine drohende Bloßstellung sein, mangelnde Gelegenheit schließt moralische Unmöglichkeit (man kann nicht mit dem vorhandenen Beichtvater) ein.

 

Sünden sind Angelegenheiten im sogenannten forum internum, also in der eigenen Beziehung zu Gott und zu sich selbst. Der CIC hingegen regelt im wesentlichen Angelegenheiten des forum externum, also des beweisbaren äußeren Bereichs.

 

Daher findet sich im CIC keine Definition der schweren Sünde, und auch ist c. 916 nicht strafbewehrt. Ein Verstoss dagegen ist also keien Frage des Straf- und Disziplinarrechtes, kann aber zum Thema bei der Feier des Busssakramentes werden.

 

Insofern kann man deine Frage nicht eindeutig beantworten.

 

Zum C. 916 sind noch 2 Fragen aufgetaucht. Die erste wäre ob "mangelnde Gelegenheit" auch eine zu weite Entfernung zum Beichtangebot sein kann?

Die 2. was das "so bald wie möglich" im C. 916 bedeutet? Z.b man wohnt in der Gemeinde x, begeht eine schwere Sünde. Das nächste Beichtangebot in dieser Gemeinde ist erst 6 Tage später. In der Nachtbargemeinde kann man schon früher beichten, die Fahrzeit dahin ist aber länger. Verlangt das "so bald wie möglich" die längere Fahrzeit auf sich zu nehmen um schneller das Beichtangebot wahrnehmen zu können?

Und wenn er sich vorher noch schneuzt oder gar in der Nase bohrt, hat er dann unnütz Zeit vertan und eine neue Sünde auf sich geladen? :lol:

Auf manche Gedanken, die einer sich machen könnte, muss einer erst kommen oder drauf gebracht werden.

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