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Geschrieben
Du kannst aber diesen Vertrag nicht anmahnen, weil du nicht Vertragspartner bist.
Wieso bin ich als Teil der Katholischen Kirche nicht Vertragspartner???
Weil der Vertrag zwischen der Bundesrepublik (die du nicht vertreten kanst) und dem Apostolischen Stuhl (der du meines Wissens nach nicht bist) besteht.
Wie kann der Apostolische Stuhl einen Vertrag eingehen in dem Dritte Pflichten übernehmen ohne selbst Vertragspartner zu sein? Diese Gebetspflicht hat schließlich nicht der Apostolische Stuhl übernommen sondern die katholischen Bistümer Deutschlands - und soweit ich weiß existiert kein Recht, daß es dem Apostolischen Stuhl erlaubt den Diözesen GebetsANWEISUNGEN zu erteilen.
Geschrieben
Wie kann der Apostolische Stuhl einen Vertrag eingehen in dem Dritte Pflichten übernehmen ohne selbst Vertragspartner zu sein? Diese Gebetspflicht hat schließlich nicht der Apostolische Stuhl übernommen sondern die katholischen Bistümer Deutschlands - und soweit ich weiß existiert kein Recht, daß es dem Apostolischen Stuhl erlaubt den Diözesen GebetsANWEISUNGEN zu erteilen.
Er kann es offenbar nicht, sonst würden wir wohl allsonntäglich für Volk und Vaterland beten. Vielmehr kann der HS zwar den Vertrag eingehen, er kann aber seine Erfüllung nicht erwirken.
Geschrieben
Du kannst aber diesen Vertrag nicht anmahnen, weil du nicht Vertragspartner bist.
Wieso bin ich als Teil der Katholischen Kirche nicht Vertragspartner???
Weil der Vertrag zwischen der Bundesrepublik (die du nicht vertreten kanst) und dem Apostolischen Stuhl (der du meines Wissens nach nicht bist) besteht.
Wie kann der Apostolische Stuhl einen Vertrag eingehen in dem Dritte Pflichten übernehmen ohne selbst Vertragspartner zu sein? Diese Gebetspflicht hat schließlich nicht der Apostolische Stuhl übernommen sondern die katholischen Bistümer Deutschlands - und soweit ich weiß existiert kein Recht, daß es dem Apostolischen Stuhl erlaubt den Diözesen GebetsANWEISUNGEN zu erteilen.

 

 

 

Natürlich kann er das. Als reines Partikularrecht für den Bereich der Deutschen Bischofskomferenz ginge das schon. Warum er das nicht macht, ist eine andere Frage.

Geschrieben
Natürlich kann er das. Als reines Partikularrecht für den Bereich der Deutschen Bischofskomferenz ginge das schon. Warum er das nicht macht, ist eine andere Frage.
Wie wollte er uns denn zwingen? Exkommunikation?
Geschrieben
Natürlich kann er das. Als reines Partikularrecht für den Bereich der Deutschen Bischofskomferenz ginge das schon. Warum er das nicht macht, ist eine andere Frage.
Wie wollte er uns denn zwingen? Exkommunikation?

 

 

Dich muss er nicht zwingen. Wenn man es durchsetzen wollte, wäre es eine Dienstpflicht der Pfarrer. Denen könnte man dann beikommen - wenn man denn wollte.

Geschrieben

Flo, wie wärs mit einem Kirchenvolksbegehren Pro populo et patria?

Geschrieben
Flo, wie wärs mit einem Kirchenvolksbegehren Pro populo et patria?
Quark.

 

Wenn ich unseren Pfarrer das nächste Mal sehe, werde ich den mal ansprechen (völlig unabhängig von Art 30).

Geschrieben
Natürlich kann er das. Als reines Partikularrecht für den Bereich der Deutschen Bischofskomferenz ginge das schon. Warum er das nicht macht, ist eine andere Frage.
Wie wollte er uns denn zwingen? Exkommunikation?

 

 

Dich muss er nicht zwingen. Wenn man es durchsetzen wollte, wäre es eine Dienstpflicht der Pfarrer. Denen könnte man dann beikommen - wenn man denn wollte.

Früher, v.a. in Italien zu Zeiten der hl. Katharina von Siena, war Interdikt da eine beliebte Maßnahme.
Geschrieben
Natürlich kann er das. Als reines Partikularrecht für den Bereich der Deutschen Bischofskomferenz ginge das schon. Warum er das nicht macht, ist eine andere Frage.
Wie wollte er uns denn zwingen? Exkommunikation?

 

 

Dich muss er nicht zwingen. Wenn man es durchsetzen wollte, wäre es eine Dienstpflicht der Pfarrer. Denen könnte man dann beikommen - wenn man denn wollte.

Früher, v.a. in Italien zu Zeiten der hl. Katharina von Siena, war Interdikt da eine beliebte Maßnahme.

 

 

Heute würde man wohl eher das Gehalt anpassen....

Geschrieben
Heute würde man wohl eher das Gehalt anpassen....
Und wer soll die Gemeinde hindern den Pfarrer durch Geld-, Sach- und Lebensmittelspenden aufzufangen?
Geschrieben
Heute würde man wohl eher das Gehalt anpassen....
Und wer soll die Gemeinde hindern den Pfarrer durch Geld-, Sach- und Lebensmittelspenden aufzufangen?

 

 

Niemand - ich halte das ohnehin für eine sehr theoretische Frage.

Geschrieben
Früher, v.a. in Italien zu Zeiten der hl. Katharina von Siena, war Interdikt da eine beliebte Maßnahme.
Au ja - au ja.
Geschrieben
Flo, wie wärs mit einem Kirchenvolksbegehren Pro populo et patria?
Quark.

 

Wenn ich unseren Pfarrer das nächste Mal sehe, werde ich den mal ansprechen (völlig unabhängig von Art 30).

 

Berichte mal. Grüße, KAM

Geschrieben

Ich halte Art. 30 des Konkordats ja für verfassungswidrig und damit nichtig.

Geschrieben

auf nach karlsruhe euer Verfassungsgericht ist viel lustiger als unseres

Geschrieben
Du kannst aber diesen Vertrag nicht anmahnen, weil du nicht Vertragspartner bist.
Wieso bin ich als Teil der Katholischen Kirche nicht Vertragspartner???

 

 

Weil der Vertrag zwischen der Bundesrepublik (die du nicht vertreten kanst) und dem Apostolischen Stuhl (der du meines Wissens nach nicht bist) besteht.

 

Er kann ja Kanzler werden ... :lol:

Geschrieben
Er kann ja Kanzler werden ... :lol:
Nur mit einer 60%-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat.

 

Ich habe wundervolle Gesetzbücher im Kopf und kenne vmtl. genügend Leute, die eine traumhafte Verfassung schreiben könnten - aber da kenne ich keine Kompromisse...

Geschrieben
Ich halte Art. 30 des Konkordats ja für verfassungswidrig und damit nichtig.

Nichtig doch wohl nicht. Eine Vertragsbestimmung kann doch nicht nichtig sein, weil ein Vertragspartner das nachträglich in seinem internen Bereich so postuliert.

 

Ich würde eher sagen, die BRD (oder die Länder, ich leg mich da nicht fest) hat einen vertraglichen Rechtsanspruch, den geltend zu machen ihr Verfassungsrecht ihr jedoch verbietet.

Geschrieben
Nichtig doch wohl nicht. Eine Vertragsbestimmung kann doch nicht nichtig sein, weil ein Vertragspartner das nachträglich in seinem internen Bereich so postuliert.

 

Ich habe natürlich die innerstaatliche Geltung der Norm in Zweifel gezogen, die völkerrechtliche Lage bleibt davon selbstredend unberührt. Da hat Kam jedoch zutreffenderweise auf die Verwirkung des Anspruchs hingewiesen.

 

Ich würde eher sagen, die BRD (oder die Länder, ich leg mich da nicht fest) hat einen vertraglichen Rechtsanspruch, den geltend zu machen ihr Verfassungsrecht ihr jedoch verbietet.

 

Wenn dann, ganz eindeutig die BRD, denn diese ist mit dem Reich identisch und nur das Reich ist völkerrechtlich Vertragspartner geworden.

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