Edith1 Geschrieben 10. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 10. Februar 2010 ganz klar, das gesetz ist heute nicht mehr begründbar und eine unzulässige diskriminierung einer familie. Das Gesetz, sofern es sich nur auf diese Familie bezieht, war noch nie! begründbar. Man stelle sich das mal in Deutschland vor: Mit einem solchen Gesetz hätte niemals ein Hohenzollern Staatsratsvorsitzender der DDR werden können, auch wenn er ein 150% Kommunist gewesen wäre. Das gesetz war 1919 im Hinblick auf die Restaurationsversuche sehr wohl begründbar. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
atheist666 Geschrieben 10. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 10. Februar 2010 ganz klar, das gesetz ist heute nicht mehr begründbar und eine unzulässige diskriminierung einer familie. Das Gesetz, sofern es sich nur auf diese Familie bezieht, war noch nie! begründbar. Man stelle sich das mal in Deutschland vor: Mit einem solchen Gesetz hätte niemals ein Hohenzollern Staatsratsvorsitzender der DDR werden können, auch wenn er ein 150% Kommunist gewesen wäre. Das gesetz war 1919 im Hinblick auf die Restaurationsversuche sehr wohl begründbar. Nein. Weil es eben den Gleichheitsgrundsatz verletzt hat und damir Sonderrecht geschaffen hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 10. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 10. Februar 2010 ganz klar, das gesetz ist heute nicht mehr begründbar und eine unzulässige diskriminierung einer familie. Das Gesetz, sofern es sich nur auf diese Familie bezieht, war noch nie! begründbar. Man stelle sich das mal in Deutschland vor: Mit einem solchen Gesetz hätte niemals ein Hohenzollern Staatsratsvorsitzender der DDR werden können, auch wenn er ein 150% Kommunist gewesen wäre. Das gesetz war 1919 im Hinblick auf die Restaurationsversuche sehr wohl begründbar. Nein. Weil es eben den Gleichheitsgrundsatz verletzt hat und damir Sonderrecht geschaffen hat. Das hat mit der politischen Begründbarkeit nichts zu tun. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
atheist666 Geschrieben 10. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 10. Februar 2010 Das hat mit der politischen Begründbarkeit nichts zu tun. Es ist ja eine politische und keine juristische gewesen, Personen aus der Familie Habsburg auszuschließen. Rein juristisch ginge so etwas gar nicht. Deshalb auch mein Verweis auf den Gleichheitsgrundsatz. Ein Gesetz hat auch immer Folgewirkungen und diese habe ich demonstriert an einem fiktiven Beispiel. Das Gesetz billigte-in höchst Bedenklicherweise-die Sippenhaftung über Generation und das war von Anfang an verkehrt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wolfgang E. Geschrieben 10. Februar 2010 Autor Melden Share Geschrieben 10. Februar 2010 (bearbeitet) Das hat mit der politischen Begründbarkeit nichts zu tun. Es ist ja eine politische und keine juristische gewesen, Personen aus der Familie Habsburg auszuschließen. Rein juristisch ginge so etwas gar nicht. 1. Es entspricht dem Gleichheitsgrundsatz Ungleiches ungleich zu behandeln 2. Mit 2/3 Mehrheit als Verfassungsgesetz ging es natürlich...... Man darf dabei ja nicht übersehen dass a. der nicht sonderlich intelligente Ex Kaiser in Ungarn 2 Restaurationsversuche gemacht hat und sich b. auch sein Sohn Otte immer wieder vorgedrängt hat.......z.B. wollte er vor dem Anschluss in der Ständestaatsdiktatur unbedingt Schuschnigg bewegen ihm die Regierungsgeschäfte zu überlassen bearbeitet 10. Februar 2010 von wolfgang E. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GermanHeretic Geschrieben 10. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 10. Februar 2010 Das Gesetz billigte-in höchst Bedenklicherweise-die Sippenhaftung über Generation und das war von Anfang an verkehrt. Prinzipiell richtig, aber solange es kriecherische Sklavenseelen gibt, die diese Sippe mit "Hoheiten" anschleimen, muß man Vorsorge treffen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beutelschneider Geschrieben 10. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 10. Februar 2010 Das Gesetz billigte-in höchst Bedenklicherweise-die Sippenhaftung über Generation und das war von Anfang an verkehrt. Prinzipiell richtig, aber solange es kriecherische Sklavenseelen gibt, die diese Sippe mit "Hoheiten" anschleimen, muß man Vorsorge treffen. Eben. Das Gesetz machte nicht Gleiche ungleich, sondern diente dazu die ungerechtfertigte Bevorzugung der Hoheiten zu beenden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kirchenhistoriker Geschrieben 10. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 10. Februar 2010 Ach so. Ich kannte diesen Ausdruck bisher nur in anderem Zusammenhang, der hier jedenfalls nicht gepaßt hätte. Du meinst diesen? http://images.google.de/images?hl=de&s...sa=N&tab=wi Ich vermute mal, daß er diesen meint. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 10. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 10. Februar 2010 Das hat mit der politischen Begründbarkeit nichts zu tun. Es ist ja eine politische und keine juristische gewesen, Personen aus der Familie Habsburg auszuschließen. Rein juristisch ginge so etwas gar nicht. Deshalb auch mein Verweis auf den Gleichheitsgrundsatz. Ein Gesetz hat auch immer Folgewirkungen und diese habe ich demonstriert an einem fiktiven Beispiel. Das Gesetz billigte-in höchst Bedenklicherweise-die Sippenhaftung über Generation und das war von Anfang an verkehrt. Das stimmt nicht. Kaiser KArl hat nach seiner Ausreise in die Schweiz die Verzichtserklärung widerrufen. Daher war es nicht "von Anfang an verkehrt". Der Gleichheitsgrundsatz, den bereits das "Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger" von 1867 enthielt, verbietet außerdem nicht jede Ungleichbehandlung, sondern unsachliche Differenzierungen. Was "unsachlich" ist, wird zu verschiedenen Zeiten verschieden gesehen. Trotz Gleichheitsgrundatz gab es bis 1907 ein Zensuswahlrecht und bis 1919 waren Frauen nicht wahlberechtigt. Der Ausschluss fremder Staatsangehöriger oder von Personen unter 35 jahren gilt nach wie vor als "sachlich". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 10. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 10. Februar 2010 Das Kaiserreich hieß aber Österreich - Ungarn. Mir ist schon klar, dass er dann König von Ungarn wäre. Meine Oma stammte aus dem Hause Sachsen mein Grunbester Kurz: Du bist für die Monarchie, weil du gerne einen Titel hättest. Erklärt so einiges... Den Titel führt mein Cousin weiter. Für Dennis (19 Jahre), der seit 4 Tagen auf der Straße leben muss. Für seine Eltern, dass sie ihn wieder bei sich aufnehmen. Und Dein Cousin hat kein Zimmer für Dennis frei? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 10. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 10. Februar 2010 Das hat mit der politischen Begründbarkeit nichts zu tun. Es ist ja eine politische und keine juristische gewesen, Personen aus der Familie Habsburg auszuschließen. Rein juristisch ginge so etwas gar nicht. Deshalb auch mein Verweis auf den Gleichheitsgrundsatz. Ein Gesetz hat auch immer Folgewirkungen und diese habe ich demonstriert an einem fiktiven Beispiel. Das Gesetz billigte-in höchst Bedenklicherweise-die Sippenhaftung über Generation und das war von Anfang an verkehrt. Das stimmt nicht. Kaiser KArl hat nach seiner Ausreise in die Schweiz die Verzichtserklärung widerrufen. Daher war es nicht "von Anfang an verkehrt". Der Gleichheitsgrundsatz, den bereits das "Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger" von 1867 enthielt, verbietet außerdem nicht jede Ungleichbehandlung, sondern unsachliche Differenzierungen. Was "unsachlich" ist, wird zu verschiedenen Zeiten verschieden gesehen. Trotz Gleichheitsgrundatz gab es bis 1907 ein Zensuswahlrecht und bis 1919 waren Frauen nicht wahlberechtigt. Der Ausschluss fremder Staatsangehöriger oder von Personen unter 35 jahren gilt nach wie vor als "sachlich". Es ist zwar müßig, aber ich ich halte für wahrscheinlich, daß sich eine österreichisch-ungarische Monarchie 1938 nicht so jubelnd hätte anschließen lassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 10. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 10. Februar 2010 Das hat mit der politischen Begründbarkeit nichts zu tun. Es ist ja eine politische und keine juristische gewesen, Personen aus der Familie Habsburg auszuschließen. Rein juristisch ginge so etwas gar nicht. Deshalb auch mein Verweis auf den Gleichheitsgrundsatz. Ein Gesetz hat auch immer Folgewirkungen und diese habe ich demonstriert an einem fiktiven Beispiel. Das Gesetz billigte-in höchst Bedenklicherweise-die Sippenhaftung über Generation und das war von Anfang an verkehrt. Das stimmt nicht. Kaiser KArl hat nach seiner Ausreise in die Schweiz die Verzichtserklärung widerrufen. Daher war es nicht "von Anfang an verkehrt". Der Gleichheitsgrundsatz, den bereits das "Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger" von 1867 enthielt, verbietet außerdem nicht jede Ungleichbehandlung, sondern unsachliche Differenzierungen. Was "unsachlich" ist, wird zu verschiedenen Zeiten verschieden gesehen. Trotz Gleichheitsgrundatz gab es bis 1907 ein Zensuswahlrecht und bis 1919 waren Frauen nicht wahlberechtigt. Der Ausschluss fremder Staatsangehöriger oder von Personen unter 35 jahren gilt nach wie vor als "sachlich". Es ist zwar müßig, aber ich ich halte für wahrscheinlich, daß sich eine österreichisch-ungarische Monarchie 1938 nicht so jubelnd hätte anschließen lassen. Ich halte es sogar für wahrscheinlich, dass Herr Hitler in einer österreichisch-ungarischen Monarchie Postkartenmaler geblieben wäre. Was immer das mit dem Thema zu tun haben soll. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MartinO Geschrieben 10. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 10. Februar 2010 Das hat mit der politischen Begründbarkeit nichts zu tun. Es ist ja eine politische und keine juristische gewesen, Personen aus der Familie Habsburg auszuschließen. Rein juristisch ginge so etwas gar nicht. Deshalb auch mein Verweis auf den Gleichheitsgrundsatz. Ein Gesetz hat auch immer Folgewirkungen und diese habe ich demonstriert an einem fiktiven Beispiel. Das Gesetz billigte-in höchst Bedenklicherweise-die Sippenhaftung über Generation und das war von Anfang an verkehrt. Das stimmt nicht. Kaiser KArl hat nach seiner Ausreise in die Schweiz die Verzichtserklärung widerrufen. Daher war es nicht "von Anfang an verkehrt". Der Gleichheitsgrundsatz, den bereits das "Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger" von 1867 enthielt, verbietet außerdem nicht jede Ungleichbehandlung, sondern unsachliche Differenzierungen. Was "unsachlich" ist, wird zu verschiedenen Zeiten verschieden gesehen. Trotz Gleichheitsgrundatz gab es bis 1907 ein Zensuswahlrecht und bis 1919 waren Frauen nicht wahlberechtigt. Der Ausschluss fremder Staatsangehöriger oder von Personen unter 35 jahren gilt nach wie vor als "sachlich". Es ist zwar müßig, aber ich ich halte für wahrscheinlich, daß sich eine österreichisch-ungarische Monarchie 1938 nicht so jubelnd hätte anschließen lassen. Über hätte, wäre und wenn kann man im Nachhinein schlecht diskutieren. Ich bin an sich kein Monarchist, aber dennoch der Meinung, dass die weitaus meisten Menschen, die vor 1918 unter der Donaumonarchie gelebt haben, mit einer reformierten und demokratisierten Form derselben besser gefahren wären als in den Staaten, die sie beerbten. Mit Ausnahme der Tschechoslowakei (bis 1938) und Österreichs (bis 1934) war keiner dieser Nachfolgestaaten demokratisch. Wieder mit Ausnahme der Tschechoslowakei ging es den meisten Menschen in diesen Staaten in der Zwischenkriegszeit schlechter als vor dem Krieg. Fakt ist: Franz Joseph hatte den Krieg begonnen und verloren. Die meisten Menschen wollten die Monarchie nicht mehr und wollten in Nationalstaaten leben. Aus diesen beiden Gründen war weder die Monarchie noch die Gemeinschaft der Völker zu retten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 10. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 10. Februar 2010 Das hat mit der politischen Begründbarkeit nichts zu tun. Es ist ja eine politische und keine juristische gewesen, Personen aus der Familie Habsburg auszuschließen. Rein juristisch ginge so etwas gar nicht. Deshalb auch mein Verweis auf den Gleichheitsgrundsatz. Ein Gesetz hat auch immer Folgewirkungen und diese habe ich demonstriert an einem fiktiven Beispiel. Das Gesetz billigte-in höchst Bedenklicherweise-die Sippenhaftung über Generation und das war von Anfang an verkehrt. Das stimmt nicht. Kaiser KArl hat nach seiner Ausreise in die Schweiz die Verzichtserklärung widerrufen. Daher war es nicht "von Anfang an verkehrt". Der Gleichheitsgrundsatz, den bereits das "Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger" von 1867 enthielt, verbietet außerdem nicht jede Ungleichbehandlung, sondern unsachliche Differenzierungen. Was "unsachlich" ist, wird zu verschiedenen Zeiten verschieden gesehen. Trotz Gleichheitsgrundatz gab es bis 1907 ein Zensuswahlrecht und bis 1919 waren Frauen nicht wahlberechtigt. Der Ausschluss fremder Staatsangehöriger oder von Personen unter 35 jahren gilt nach wie vor als "sachlich". Es ist zwar müßig, aber ich ich halte für wahrscheinlich, daß sich eine österreichisch-ungarische Monarchie 1938 nicht so jubelnd hätte anschließen lassen. Ich halte es sogar für wahrscheinlich, dass Herr Hitler in einer österreichisch-ungarischen Monarchie Postkartenmaler geblieben wäre. Was immer das mit dem Thema zu tun haben soll. Das hat viel damit zu tun. Aber es wundert mich nicht wirklich, daß du das nicht verstehst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MartinO Geschrieben 10. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 10. Februar 2010 Ich halte es sogar für wahrscheinlich, dass Herr Hitler in einer österreichisch-ungarischen Monarchie Postkartenmaler geblieben wäre.Was immer das mit dem Thema zu tun haben soll. In einer wilhelminischen (wenn er eingebürgert worden wäre) vermutlich auch. In der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich nach 1945 vermutlich auch. Dafür, dass Hitler an die Macht kam, mussten eine ganze Reihe verschiedener Faktoren zusammenkommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 10. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 10. Februar 2010 (bearbeitet) Das hat mit der politischen Begründbarkeit nichts zu tun. Es ist ja eine politische und keine juristische gewesen, Personen aus der Familie Habsburg auszuschließen. Rein juristisch ginge so etwas gar nicht. Deshalb auch mein Verweis auf den Gleichheitsgrundsatz. Ein Gesetz hat auch immer Folgewirkungen und diese habe ich demonstriert an einem fiktiven Beispiel. Das Gesetz billigte-in höchst Bedenklicherweise-die Sippenhaftung über Generation und das war von Anfang an verkehrt. Das stimmt nicht. Kaiser KArl hat nach seiner Ausreise in die Schweiz die Verzichtserklärung widerrufen. Daher war es nicht "von Anfang an verkehrt". Der Gleichheitsgrundsatz, den bereits das "Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger" von 1867 enthielt, verbietet außerdem nicht jede Ungleichbehandlung, sondern unsachliche Differenzierungen. Was "unsachlich" ist, wird zu verschiedenen Zeiten verschieden gesehen. Trotz Gleichheitsgrundatz gab es bis 1907 ein Zensuswahlrecht und bis 1919 waren Frauen nicht wahlberechtigt. Der Ausschluss fremder Staatsangehöriger oder von Personen unter 35 jahren gilt nach wie vor als "sachlich". Es ist zwar müßig, aber ich ich halte für wahrscheinlich, daß sich eine österreichisch-ungarische Monarchie 1938 nicht so jubelnd hätte anschließen lassen. Ich halte es sogar für wahrscheinlich, dass Herr Hitler in einer österreichisch-ungarischen Monarchie Postkartenmaler geblieben wäre. Was immer das mit dem Thema zu tun haben soll. Das hat viel damit zu tun. Aber es wundert mich nicht wirklich, daß du das nicht verstehst. Mit dem Gleichheitsgrundsatz hat das absolut nichts zu tun. Außerdem ist es etwas verrückt von der Republik Österreich zu verlangen, dass sie 1919 gefälligst nicht hätte entstehen dürfen, weil sie Herrn Hitler hätte vorausahnen müssen. Falls Du noch irgendwelche historischen oder juristischen Tipps hast, lass sie mir gerne zukommen. Ich bin immer begierig darauf, über die Geschichte, die Verfassung, die Verfassungsgeschichte und sonstige Details meines Landes kompetent aufgeklärt zu werden. bearbeitet 10. Februar 2010 von Edith1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 10. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 10. Februar 2010 Ich bin immer begierig darauf, über die Geschichte, die Verfassung, die Verfassungsgeschichte und sonstige Details meines Landes kompetent aufgeklärt zu werden. Aber gern! Grüße, KAM Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 10. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 10. Februar 2010 Es ist zwar müßig, aber ich ich halte für wahrscheinlich, daß sich eine österreichisch-ungarische Monarchie 1938 nicht so jubelnd hätte anschließen lassen. Eine österreich-ungarische Monarchie hätte spätestens die Weltwirtschaftskrise nicht überlebt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 10. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 10. Februar 2010 Die viel interessantere Frage ist: wie hätte die österreichisch-ungarische Monarchie das Jahr 1919 überleben sollen? "Österreich" hat ja nun nicht gerade seine Kronländer inklusive Ungarn mit Gewalt aus dem gemeinsamen Staatsverband geworfen, um endlich eine kleine Republik werden zu können. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 11. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 11. Februar 2010 (bearbeitet) Die viel interessantere Frage ist: wie hätte die österreichisch-ungarische Monarchie das Jahr 1919 überleben sollen?"Österreich" hat ja nun nicht gerade seine Kronländer inklusive Ungarn mit Gewalt aus dem gemeinsamen Staatsverband geworfen, um endlich eine kleine Republik werden zu können. sich nicht am 1.weltkrieg beteiligen bearbeitet 11. Februar 2010 von helmut Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wolfgang E. Geschrieben 11. Februar 2010 Autor Melden Share Geschrieben 11. Februar 2010 Die viel interessantere Frage ist: wie hätte die österreichisch-ungarische Monarchie das Jahr 1919 überleben sollen?"Österreich" hat ja nun nicht gerade seine Kronländer inklusive Ungarn mit Gewalt aus dem gemeinsamen Staatsverband geworfen, um endlich eine kleine Republik werden zu können. sich nicht am 1.weltkrieg beteiligen Selbst dann hätte es nicht funktioniert. Da hätte es nämlich eines Herrscherhauses mit Weiblick bedurft (und nicht irgendwelchen mäßig intelligenten von "Gottes Gnaden Träumern"), das in der Lage und Willens gewesen wäre, ungefähr die Rechte, die Ungarn durch den ungarischen Ausgleich von 1867 gegeben wurden auch den anderen Nationen zu geben. Und selbst dann wäre es mehr als fraglich gewesen ob ein solches multinationales Gebilde haltbar gewesen wär3 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 11. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 11. Februar 2010 Die viel interessantere Frage ist: wie hätte die österreichisch-ungarische Monarchie das Jahr 1919 überleben sollen?"Österreich" hat ja nun nicht gerade seine Kronländer inklusive Ungarn mit Gewalt aus dem gemeinsamen Staatsverband geworfen, um endlich eine kleine Republik werden zu können. sich nicht am 1.weltkrieg beteiligen Selbst dann hätte es nicht funktioniert. Da hätte es nämlich eines Herrscherhauses mit Weiblick bedurft (und nicht irgendwelchen mäßig intelligenten von "Gottes Gnaden Träumern"), das in der Lage und Willens gewesen wäre, ungefähr die Rechte, die Ungarn durch den ungarischen Ausgleich von 1867 gegeben wurden auch den anderen Nationen zu geben. Und selbst dann wäre es mehr als fraglich gewesen ob ein solches multinationales Gebilde haltbar gewesen wär3 dann ist es eben dumm gelaufen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kirchenhistoriker Geschrieben 11. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 11. Februar 2010 Die viel interessantere Frage ist: wie hätte die österreichisch-ungarische Monarchie das Jahr 1919 überleben sollen?"Österreich" hat ja nun nicht gerade seine Kronländer inklusive Ungarn mit Gewalt aus dem gemeinsamen Staatsverband geworfen, um endlich eine kleine Republik werden zu können. sich nicht am 1.weltkrieg beteiligen Selbst dann hätte es nicht funktioniert. Da hätte es nämlich eines Herrscherhauses mit Weiblick bedurft (und nicht irgendwelchen mäßig intelligenten von "Gottes Gnaden Träumern"), das in der Lage und Willens gewesen wäre, ungefähr die Rechte, die Ungarn durch den ungarischen Ausgleich von 1867 gegeben wurden auch den anderen Nationen zu geben. Und selbst dann wäre es mehr als fraglich gewesen ob ein solches multinationales Gebilde haltbar gewesen wär3 Und du meinst, daß die K&K-Monarchie sich so einfach nicht "hätte beteiligen" können? Sie war Kern der Auseinandersetzung, aktiv als Großmacht und nicht nur Spielball anderer die den Krieg entfachten. Sie entfachten den Krieg an prominenter Stelle mit. Ich halte die Aussage von Helmut für problematisch. Veilleicht so: Indem sie auf die Angebote Serbiens eingegangen wären. Alles andere von dir, Wolfgang, kann stimmen, muß aber nicht. Neuere Forschungen aus den USA und aus Deutschland sprechen von einem großen Modernisierungsschub in der K&K-Monarchie die sie ohne weiteres über 1914 hinaus lebensfähig gemacht hätte. Vielleicht sollte man sagen: In den Koordinaten des europäischen Staatensystems nach 1871 hätte das Habsburgerreich auf lange Sich kaum Chancen gehabt. Aber sogar das wird von einigen jungen Historikern wie etwa Afflerbach inzwischen bestritten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 11. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 11. Februar 2010 Die viel interessantere Frage ist: wie hätte die österreichisch-ungarische Monarchie das Jahr 1919 überleben sollen?"Österreich" hat ja nun nicht gerade seine Kronländer inklusive Ungarn mit Gewalt aus dem gemeinsamen Staatsverband geworfen, um endlich eine kleine Republik werden zu können. sich nicht am 1.weltkrieg beteiligen Selbst dann hätte es nicht funktioniert. Da hätte es nämlich eines Herrscherhauses mit Weiblick bedurft (und nicht irgendwelchen mäßig intelligenten von "Gottes Gnaden Träumern"), das in der Lage und Willens gewesen wäre, ungefähr die Rechte, die Ungarn durch den ungarischen Ausgleich von 1867 gegeben wurden auch den anderen Nationen zu geben. Und selbst dann wäre es mehr als fraglich gewesen ob ein solches multinationales Gebilde haltbar gewesen wär3 Und du meinst, daß die K&K-Monarchie sich so einfach nicht "hätte beteiligen" können? Sie war Kern der Auseinandersetzung, aktiv als Großmacht und nicht nur Spielball anderer die den Krieg entfachten. Sie entfachten den Krieg an prominenter Stelle mit. Ich halte die Aussage von Helmut für problematisch. Veilleicht so: Indem sie auf die Angebote Serbiens eingegangen wären. Alles andere von dir, Wolfgang, kann stimmen, muß aber nicht. Neuere Forschungen aus den USA und aus Deutschland sprechen von einem großen Modernisierungsschub in der K&K-Monarchie die sie ohne weiteres über 1914 hinaus lebensfähig gemacht hätte. Vielleicht sollte man sagen: In den Koordinaten des europäischen Staatensystems nach 1871 hätte das Habsburgerreich auf lange Sich kaum Chancen gehabt. Aber sogar das wird von einigen jungen Historikern wie etwa Afflerbach inzwischen bestritten. Ich weiß nicht, ob es alleine am Herrscherhaus lag. Im Europa der 10er Jahre lief es auf einen Krieg hinaus, die Frage war nicht, ob, sondern wann es zum Knall käme. Man darf die Eigendynamiken sozialer Systeme nicht unterschätzen und einer Führeridee erliegen, der es dem Kaiser/König/Präsidenten erlaubte, völlig frei zu entscheiden. Sie tun dies immer in ihrem Amt und in ihrer Rolle und in den (oder gegen die) an sie gerichteten Erwartungen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GermanHeretic Geschrieben 11. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 11. Februar 2010 Die viel interessantere Frage ist: wie hätte die österreichisch-ungarische Monarchie das Jahr 1919 überleben sollen?"Österreich" hat ja nun nicht gerade seine Kronländer inklusive Ungarn mit Gewalt aus dem gemeinsamen Staatsverband geworfen, um endlich eine kleine Republik werden zu können. sich nicht am 1.weltkrieg beteiligen Wie geil. Das muß heißen: Den 1. WK nicht hätte anfangen dürfen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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