Edith1 Geschrieben 4. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 4. Februar 2010 und das Gesetz von 1918 von den Austromarxisten gemacht interessiert doch niemand selbst Mitglieder der Bundesregierung haben schon Mitglieder des Erzhauses mit kaiserliche Hoheit angesprochen Es ist eben diese Einstellung, die dich als Sympathisant der Piussler so geeignet macht. Gesetze werden nur soweit befolgt, wie es einem in den Kram passt. Ansonsten werden sie ignoriert. Ich dachte, in Österreich sei nur das "Führen" von Adelstiteln verboten? Natürlich. Im amtlichen Verkehr ist das Führen von Adelstiteln verboten. Demnach auch die Anrede damit. Und sonst kannst Du machen, was Du willst. Übrigens: gilt nur für Östereicher. Staatsangehörige anderer Länder dürfen die Adelstitel und -Prädikate natürlich führen und werden auch damit bezeichnet. Falls es im Heimatstaat Bestandteil des Namens ist, ist es sogar zwingend. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wolfgang E. Geschrieben 4. Februar 2010 Autor Melden Share Geschrieben 4. Februar 2010 (bearbeitet) irgendjemand wird nichts zu tun haben, und dieser weltbewegenden aufgabe dann seine zeit opfern, sfg Was außer der Familie und den Kapuzinern eigentlich niemanden etwas angeht. Was nur insoferne und so lange stimmt, als, man aus der Beerdigung wie bei Zita einen Pseudostaatsakt macht, indem ein willfähriger Kardinal so wie Siri dauernd von kaiserlichen Hoheiten schwätzt. bearbeitet 4. Februar 2010 von wolfgang E. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 4. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 4. Februar 2010 irgendjemand wird nichts zu tun haben, und dieser weltbewegenden aufgabe dann seine zeit opfern, sfg Was außer der Familie und den Kapuzinern eigentlich niemanden etwas angeht. Was nur insoferne und so lange stimmt, als, man aus der Beerdigung wie bei Zita einen Pseudostaatsakt macht, indem ein willfähriger Kardinal so wie Siri dauernd von kaiserlichen Hoheiten schwätzt. Eigentlich auch egal. Es war trotzdem kein Staatsbegräbnis, der Kardianl repräsentiert nicht den Staat - also was soll es. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wolfgang E. Geschrieben 4. Februar 2010 Autor Melden Share Geschrieben 4. Februar 2010 irgendjemand wird nichts zu tun haben, und dieser weltbewegenden aufgabe dann seine zeit opfern, sfg Was außer der Familie und den Kapuzinern eigentlich niemanden etwas angeht. Was nur insoferne und so lange stimmt, als, man aus der Beerdigung wie bei Zita einen Pseudostaatsakt macht, indem ein willfähriger Kardinal so wie Siri dauernd von kaiserlichen Hoheiten schwätzt. Eigentlich auch egal. Es war trotzdem kein Staatsbegräbnis, der Kardianl repräsentiert nicht den Staat - also was soll es. Dass es ein Staatsbegräbnis war habe ich nicht behauptet ........mir ist es auch ziemlich egal wenn sich ein paar Vorvorgestrige ihre Habsburg Nostagie pflegen, so lange sie das im stillen Kämmerlein tun..... Aber gerade bei Zita war der Kult ärgerlich, weil ihre Rolle bei den Ereignissen rund um die Abdankung eher die eine bösen Geistes war, der den, im jeder Beziehung schwächlichen Karl in alle möglichen abenteuerlichen Restaurationsversuche hineingehetzt hat. Diese sind aber dank der ausgeprägten Patschertheit Karls alle im Lächerlichen geendet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
atheist666 Geschrieben 4. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 4. Februar 2010 Natürlich. Im amtlichen Verkehr ist das Führen von Adelstiteln verboten. Demnach auch die Anrede damit.Und sonst kannst Du machen, was Du willst. Übrigens: gilt nur für Östereicher. Staatsangehörige anderer Länder dürfen die Adelstitel und -Prädikate natürlich führen und werden auch damit bezeichnet. Falls es im Heimatstaat Bestandteil des Namens ist, ist es sogar zwingend. Und leider hat die Weimarer Republik die Unsitte aufgebracht, die Adelstitel zum Namensbestandteil zu machen. Fortgesetzt wurde dieser Unsinn in der BRD und leider auch in der DDR. Woran man mal wieder sieht, daß selbst die DDR nicht vor reaktionären Dummheiten gefeit war. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 4. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 4. Februar 2010 irgendjemand wird nichts zu tun haben, und dieser weltbewegenden aufgabe dann seine zeit opfern, sfg Was außer der Familie und den Kapuzinern eigentlich niemanden etwas angeht. Was nur insoferne und so lange stimmt, als, man aus der Beerdigung wie bei Zita einen Pseudostaatsakt macht, indem ein willfähriger Kardinal so wie Siri dauernd von kaiserlichen Hoheiten schwätzt. Eigentlich auch egal. Es war trotzdem kein Staatsbegräbnis, der Kardianl repräsentiert nicht den Staat - also was soll es. Dass es ein Staatsbegräbnis war habe ich nicht behauptet ........mir ist es auch ziemlich egal wenn sich ein paar Vorvorgestrige ihre Habsburg Nostagie pflegen, so lange sie das im stillen Kämmerlein tun..... Aber gerade bei Zita war der Kult ärgerlich, weil ihre Rolle bei den Ereignissen rund um die Abdankung eher die eine bösen Geistes war, der den, im jeder Beziehung schwächlichen Karl in alle möglichen abenteuerlichen Restaurationsversuche hineingehetzt hat. Diese sind aber dank der ausgeprägten Patschertheit Karls alle im Lächerlichen geendet. Soll ich jetzt sagen: die Hand Gottes .... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 5. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 5. Februar 2010 Natürlich. Im amtlichen Verkehr ist das Führen von Adelstiteln verboten. Demnach auch die Anrede damit.Und sonst kannst Du machen, was Du willst. Übrigens: gilt nur für Östereicher. Staatsangehörige anderer Länder dürfen die Adelstitel und -Prädikate natürlich führen und werden auch damit bezeichnet. Falls es im Heimatstaat Bestandteil des Namens ist, ist es sogar zwingend. Und leider hat die Weimarer Republik die Unsitte aufgebracht, die Adelstitel zum Namensbestandteil zu machen. Fortgesetzt wurde dieser Unsinn in der BRD und leider auch in der DDR. Woran man mal wieder sieht, daß selbst die DDR nicht vor reaktionären Dummheiten gefeit war. er ist ja nur inkonsequent zum namen gemacht worden. der uneheliche sohn heinrich einer prinzessin von und zu..... hätte dann ja auch heinrich prinzessin von und zu ...... hießen müssen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 5. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 5. Februar 2010 Gibt es eigentlich einen Grund warum man einer deutschen Staatsbürgerin ihren vollen Namen im Threadtitel vorenthält? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wolfgang E. Geschrieben 5. Februar 2010 Autor Melden Share Geschrieben 5. Februar 2010 Gibt es eigentlich einen Grund warum man einer deutschen Staatsbürgerin ihren vollen Namen im Threadtitel vorenthält? Der Threadtitel ist korrekt. Frau Habsburg Lothringen war mit einem Mann verheiratet der amtlich Otto Habsburg - Lothringen heißt. Auf diesen Namen ist sein Reisepass ausgestellt und deshalb heißt die Dame auch Regina Habsburg Lothringen. Wenn man in Österreich Bumsti heißt, heißt man auch in Deutschland so und nicht plötzlich Graf Bumsti. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 5. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 5. Februar 2010 Lt. Wiki ist es ihm IN ÖSTERREICH verboten das "von" zu verwenden. Der Mann hat aber zum einen 4 Staatsbürgerschaften von denen zwei oder drei das "von" als Namensbestandteil anerkennen. In D gilt übrigens im Zweifelsfall die Namensform, die um 1820 üblich war (mit der Konsequenz, daß alle nach diesem Zeitpunkt erfolgten Veränderungen auf Antrag in allen Urkunden der Familie korrigiert werden können). Da die Heirat zwischen Regina und Otto in Frankreich stattfand, würde mich mal interessieren, was dort als Ehename aufgeführt wurde... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 5. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 5. Februar 2010 Gibt es eigentlich einen Grund warum man einer deutschen Staatsbürgerin ihren vollen Namen im Threadtitel vorenthält? Nach ganz korrektem deutschen Namensrecht ist der alte Adelstitel zum Namen geworden. Leider hält man sich nicht daran, so dass Gloria in der Regel als Fürstin von... und nicht - wie es korrekt wäre - Fürst von... tituliert wird. Schließlich heißt die Frau von Herrn Müller auch Müller und nicht Müllerin. Im vorliegenden Fall war es mir aber schlicht zu blöd, nachzuschauen, wie sie denn korrekt heißen müsste. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 5. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 5. Februar 2010 (bearbeitet) Nach ganz korrektem deutschen Namensrecht ist der alte Adelstitel zum Namen geworden. Leider hält man sich nicht daran, so dass Gloria in der Regel als Fürstin von... und nicht - wie es korrekt wäre - Fürst von... tituliert wird. Schließlich heißt die Frau von Herrn Müller auch Müller und nicht Müllerin. Im vorliegenden Fall war es mir aber schlicht zu blöd, nachzuschauen, wie sie denn korrekt heißen müsste.Nach korrektem deutschen Namensrecht wäre Madame immer noch Prinzessin von Thurn und Taxis, aber das nur am Rande. Ich pers. halte unser Namensrecht eh für zu unflexibel. Slawische Nachnamen die nach Männlein und Weiblein unterscheiden kann es ja auch nicht integrieren. Obwohl wir Regionen haben in denen "Müllerin" durchaus gebräuchlich ist/war. bearbeitet 5. Februar 2010 von Flo77 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 5. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 5. Februar 2010 Gibt es eigentlich einen Grund warum man einer deutschen Staatsbürgerin ihren vollen Namen im Threadtitel vorenthält? Nach ganz korrektem deutschen Namensrecht ist der alte Adelstitel zum Namen geworden. Leider hält man sich nicht daran, so dass Gloria in der Regel als Fürstin von... und nicht - wie es korrekt wäre - Fürst von... tituliert wird. Schließlich heißt die Frau von Herrn Müller auch Müller und nicht Müllerin. Im vorliegenden Fall war es mir aber schlicht zu blöd, nachzuschauen, wie sie denn korrekt heißen müsste. aus wiki: Nach einer Entscheidung des Reichsgerichtes während der Weimarer Republik, die in Deutschland bis heute Bestand hat, dürfen sich die Ehefrauen von Freiherren namensrechtlich korrekt „Freifrau“ nennen (z. B. Ilselore Freifrau von Braun; und In Österreich sind seit 1919 die ehemaligen Adelstitel namensrechtlich vollständig abgeschafft (und unter Strafandrohung verboten; das gilt auch für die Führung ausländischer Adelstitel) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Touch-me-Flo Geschrieben 5. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 5. Februar 2010 (bearbeitet) Gibt es eigentlich einen Grund warum man einer deutschen Staatsbürgerin ihren vollen Namen im Threadtitel vorenthält? Der Threadtitel ist korrekt. Frau Habsburg Lothringen war mit einem Mann verheiratet der amtlich Otto Habsburg - Lothringen heißt. Auf diesen Namen ist sein Reisepass ausgestellt und deshalb heißt die Dame auch Regina Habsburg Lothringen. Wenn man in Österreich Bumsti heißt, heißt man auch in Deutschland so und nicht plötzlich Graf Bumsti. Das sehen aber auch viele Österreicher und Deutsche anders......ihr voller Name und Titel war Ihre Königliche und Kaiserliche Hoheit Regina von Habsburg - Lothringen. bearbeitet 5. Februar 2010 von Touch-me-Flo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 5. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 5. Februar 2010 In Österreich sind seit 1919 die ehemaligen Adelstitel namensrechtlich vollständig abgeschafft (und unter Strafandrohung verboten; das gilt auch für die Führung ausländischer Adelstitel) Das ist ja wohl hochgradig paranoid. Zumal ich bezweifle, daß das Wiener Protokoll tatsächlich erlaubt z. B. Elizabeth the Second, by the Grace of God, of the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland and of her other realms and territories Queen, Head of the Commonwealth, Defender of the Faith einfach mit "Mrs Windsor" anzusprechen (auch wenn das sowieso vmtl. falsch wäre nachdem ihr Mann ein geborener "Prinz von Griechenland und Dänemark" ist der sich in "von Battenberg" bzw. "Mountbatten" umbenannt hat). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 5. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 5. Februar 2010 Gibt es eigentlich einen Grund warum man einer deutschen Staatsbürgerin ihren vollen Namen im Threadtitel vorenthält? Der Threadtitel ist korrekt. Frau Habsburg Lothringen war mit einem Mann verheiratet der amtlich Otto Habsburg - Lothringen heißt. Auf diesen Namen ist sein Reisepass ausgestellt und deshalb heißt die Dame auch Regina Habsburg Lothringen. Wenn man in Österreich Bumsti heißt, heißt man auch in Deutschland so und nicht plötzlich Graf Bumsti. Das sehen aber auch viele Österreicher und Deutsche anders......ihr voller Name und Titel war Ihre Königliche und Kaiserliche Hoheit Regina von Habsburg - Lothringen. Und? Viele Deutsche und Österreicher sehen Dinge anders, als sie im kirchlichen oder staatlichen Recht geregelt sind - das alleine verändert die Rechtslage kaum. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 5. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 5. Februar 2010 Da die Heirat zwischen Regina und Otto in Frankreich stattfand, würde mich mal interessieren, was dort als Ehename aufgeführt wurde... Auch die standesamtliche? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 5. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 5. Februar 2010 aus wiki:Nach einer Entscheidung des Reichsgerichtes während der Weimarer Republik, die in Deutschland bis heute Bestand hat, dürfen sich die Ehefrauen von Freiherren namensrechtlich korrekt „Freifrau" nennen (z. B. Ilselore Freifrau von Braun; Ich wage zu behaupten, dass dieses Urteil eine Prüfung vor dem BVerfG nicht überleben würde und erlaube mir daher weiterhin, es für mich privat zu ignorieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 5. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 5. Februar 2010 ich wage zu behaupten, dass dieses Urteil eine Prüfung vor dem BVerfG nicht überleben würde und erlaube mir daher weiterhin, es für mich privat zu ignorieren.Welcher Verfassungsgrundsatz würde denn dadurch verletzt werden? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 5. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 5. Februar 2010 In Österreich sind seit 1919 die ehemaligen Adelstitel namensrechtlich vollständig abgeschafft (und unter Strafandrohung verboten; das gilt auch für die Führung ausländischer Adelstitel) Das ist ja wohl hochgradig paranoid. Zumal ich bezweifle, daß das Wiener Protokoll tatsächlich erlaubt z. B. Elizabeth the Second, by the Grace of God, of the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland and of her other realms and territories Queen, Head of the Commonwealth, Defender of the Faith einfach mit "Mrs Windsor" anzusprechen (auch wenn das sowieso vmtl. falsch wäre nachdem ihr Mann ein geborener "Prinz von Griechenland und Dänemark" ist der sich in "von Battenberg" bzw. "Mountbatten" umbenannt hat). Als Staatsoberhaupt kann sie ohnehin nicht belangt werden, wie man jemanden konkret anspricht, hängt sicher eher am gewünschten Ergebnis der Gespräche als an der Rechtslage. Oder knap gesagt. Wenn mein Mandant mit Fürst von Pusemuckel angeredet werden möchte, dann mache ich das halt (ich betreue schließlich auch Leute, die sich dafür halten). Gehört zum Service dazu. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 5. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 5. Februar 2010 ich wage zu behaupten, dass dieses Urteil eine Prüfung vor dem BVerfG nicht überleben würde und erlaube mir daher weiterhin, es für mich privat zu ignorieren.Welcher Verfassungsgrundsatz würde denn dadurch verletzt werden? Der Gleichheitsgrundsatz Art.3 Abs. 1? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 5. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 5. Februar 2010 Da die Heirat zwischen Regina und Otto in Frankreich stattfand, würde mich mal interessieren, was dort als Ehename aufgeführt wurde...Auch die standesamtliche?Gute Frage. Lt. Wiki war die Trauung 1951 und Ottos Hauptwohnsitz von '44 bis '51 Frankreich. Für Regina wird nicht angegeben, daß sie vor ihrer Heirat im Ausland lebte. Ad hoc würde ich also deutsches oder französisches Recht für möglich halten (französisches für wahrscheinlicher, weil ich für diese Zeit von einem Ablauf wie seinerzeit bei Willem und Maxima ausgehen würde, d.h. zivil am frühen Morgen und kirchlich im Verlauf des Vormittages am gleichen Tag). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 5. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 5. Februar 2010 ich wage zu behaupten, dass dieses Urteil eine Prüfung vor dem BVerfG nicht überleben würde und erlaube mir daher weiterhin, es für mich privat zu ignorieren.Welcher Verfassungsgrundsatz würde denn dadurch verletzt werden?Der Gleichheitsgrundsatz Art.3 Abs. 1?Wo verletzt die geschlechtsbestimmte Form des Nachnamens den Gleichheitsgrundsatz? Ist irgendjemand deswegen benachteiligt? (Außer den Osteuropäerinnen, deren -ska, -owa, etc. von einem deutschen Standesamt nicht oder nur unter Schwierigkeiten verarbeitet werden kann...) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wolfgang E. Geschrieben 5. Februar 2010 Autor Melden Share Geschrieben 5. Februar 2010 Gibt es eigentlich einen Grund warum man einer deutschen Staatsbürgerin ihren vollen Namen im Threadtitel vorenthält? Der Threadtitel ist korrekt. Frau Habsburg Lothringen war mit einem Mann verheiratet der amtlich Otto Habsburg - Lothringen heißt. Auf diesen Namen ist sein Reisepass ausgestellt und deshalb heißt die Dame auch Regina Habsburg Lothringen. Wenn man in Österreich Bumsti heißt, heißt man auch in Deutschland so und nicht plötzlich Graf Bumsti. Das sehen aber auch viele Österreicher und Deutsche anders......ihr voller Name und Titel war Ihre Königliche und Kaiserliche Hoheit Regina von Habsburg - Lothringen. Die Anrede "Königliche und Kaiserliche Hoheit" ist auch in Deutschland nicht Namensbestandteil ..... Die unsägliche Gloria heißt Fürstin von Thurn und Taxis und nicht Ihre Durchlaucht Fürstin usw Was Otto Habsburgs wirkliche Titel sind weiß ich offengestanden nicht genau. Er ist jedenfaklls nie zum Kaiser von Österreich, König von Ungarn, König von Böhmen usw gekrönt worden, sodass vermutlich der Titel Erzherzog bleibt, den immer auch die ungekrönten Brüder des Kaisers führten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 5. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 5. Februar 2010 ich wage zu behaupten, dass dieses Urteil eine Prüfung vor dem BVerfG nicht überleben würde und erlaube mir daher weiterhin, es für mich privat zu ignorieren.Welcher Verfassungsgrundsatz würde denn dadurch verletzt werden?Der Gleichheitsgrundsatz Art.3 Abs. 1?Wo verletzt die geschlechtsbestimmte Form des Nachnamens den Gleichheitsgrundsatz? Ist irgendjemand deswegen benachteiligt? (Außer den Osteuropäerinnen, deren -ska, -owa, etc. von einem deutschen Standesamt nicht oder nur unter Schwierigkeiten verarbeitet werden kann...) Die genannten Osteuropäerinnen, die Frauen Müller, Fürst, Bäcker usw. Wenn man aus Frau Fürst nicht Frau Fürstin machen kann, dann kann man aus Frau Fürst von Tux auch nicht Frau Fürstin von Tux machen. Warum sollte man auch? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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