Elima Geschrieben 16. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 16. Februar 2010 (bearbeitet) Edith und wie hält man das dann als Anwältin? Was, was ich anhabe meinst Du? Hosen, Shirt oder Pulli und Blazer. Vor dem Schwurgericht Hosenanzug und Talar darüber (dort bin ich ungefähr einmal in fünf Jahren). Vor den Höchstgerichten habe ich praktisch nie zu tun, weil dort mündliche Verhandlungen sehr selten sind. Dort ist der Talar aber eigentlich Pflicht, also wäre es die Schwurgericht-Montur. Danke, eine Krawatte musst du also im Rahmen irgendwelcher Gleichstellungstendenzen nicht tragen. Nein, aber ich darf. und machst du von dieser Erlaubnis Gebrauch? bearbeitet 16. Februar 2010 von Elima Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
harry Geschrieben 16. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 16. Februar 2010 der ausbilder mit der weißen krawatte war vorsitzender richter einer kammer und entschied ohne berücksichtigung des bekrawattungsgrades der rechtsanwälte. Ach du meine Güte, zu doof zum Krawattebinden aber Leute verurteilen dürfen. Das Land geht wirklich vor die Hunde. Spießer. Spießer sind Leute, die so rumlaufen, wie die meisten rumlaufen und sich über Leute bekacken, die anders herumlaufen. Das sind heute die Jeanshosenträger. Da ist was dran. Die Popper, die in den 80er Jahren auftauchten und sich von der Masse mit ihren Edelklamotten absetzten, haben wir damals auch als Spießer verurteilt. Eigentlich waren sie aber diejenigen, die sich mutig gegen den Mainstream auflehnten. Ich bin heute sehr für die Freiheit, zu tragen, was man will und habe im Berufsleben keine dreimal eine Krawatte getragen und privat auch nicht, womit ich dann früher oft gegen den Mainstream angetreten bin. Ich mag keine Krawatten und werde jetzt, wo es sowieso normal ist, selbst bei feierlichen Anlässen keine Krawatte zu tragen, dies auch nicht mehr tun, so wie in den letzten 15 Jahren. Ich habe nicht einmal bei meiner Hochzeit vor 10 Jahren eine Krawatte getragen, obwohl meine Frau das wollte. Ich bemühe mich aber, Krawattenträger nicht mit Vorurteilen zu begegnen. Die sind in meiner Branche (der IT) fast völlig verschwunden und wenn einer auftaucht, gehört er fast immer zu den Verkäufern und nicht dzu en Fachleuten. Das die meist wenig oder keine Ahnung haben, ist nicht einmal ein Vorurteil. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 16. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 16. Februar 2010 Edith und wie hält man das dann als Anwältin? Was, was ich anhabe meinst Du? Hosen, Shirt oder Pulli und Blazer. Vor dem Schwurgericht Hosenanzug und Talar darüber (dort bin ich ungefähr einmal in fünf Jahren). Vor den Höchstgerichten habe ich praktisch nie zu tun, weil dort mündliche Verhandlungen sehr selten sind. Dort ist der Talar aber eigentlich Pflicht, also wäre es die Schwurgericht-Montur. Danke, eine Krawatte musst du also im Rahmen irgendwelcher Gleichstellungstendenzen nicht tragen. Nein, aber ich darf. und machst du von dieser Erlaubnis Gebrauch? Das fehlt noch. Obwohl: ich besitze Krawatten. (Früher habe ich die hin und wieder getragen; allerdings nicht mehr, als ich schon im Beruf war). Mir genügt es, dass die Justiz mich als gültige Krwattenmaterie akzeptieren würde, wenn mir der Sinn danach stünde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julian A. Geschrieben 16. Februar 2010 Autor Melden Share Geschrieben 16. Februar 2010 Ich bemühe mich aber, Krawattenträger nicht mit Vorurteilen zu begegnen. Fallen die eigentlich unter das Antidiskriminierungsgesetz? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Domingo Geschrieben 16. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 16. Februar 2010 In meinen Zivilsitzungen dürfen Rechtsanwälte sogar ohne Robe auftreten. Bei einem kleinen Amtsgericht ist das allgemeiner Usus. Anwälte mit Robe und Krawatte werden aber deswegen nicht schief angesehen. Aber in Strafsitzungen nicht, richtig? Da werden Anwälte ohne Robe in freier Rechtsfindung vom Gericht *zurückgewiesen*... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Domingo Geschrieben 16. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 16. Februar 2010 da mit solch einer forderung nicht zu rechnen ist... Oh Zeiten, oh Sitten! Früher konnten Juristen sogar noch Latein: O tempora, o mores! In der Schweiz tragen nicht mal Richter eine Robe. Ich verstehe, warum da unten alles den Bach runtergeht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Domingo Geschrieben 16. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 16. Februar 2010 Und wenn ich den nicht honoriere, warum sollte ich sein Urteil akzeptieren? Brauchst du ja nicht, Du kannst ja immer in Berufung gehen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 17. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 17. Februar 2010 In meinen Zivilsitzungen dürfen Rechtsanwälte sogar ohne Robe auftreten. Bei einem kleinen Amtsgericht ist das allgemeiner Usus. Anwälte mit Robe und Krawatte werden aber deswegen nicht schief angesehen.Nackte Anwälte an deinem Gericht? Ich bin fassungslos!Die Wahrheit ist immer nackt - insofern finde ich das schon sehr zeichenhaft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 17. Februar 2010 Melden Share Geschrieben 17. Februar 2010 In meinen Zivilsitzungen dürfen Rechtsanwälte sogar ohne Robe auftreten. Bei einem kleinen Amtsgericht ist das allgemeiner Usus. Anwälte mit Robe und Krawatte werden aber deswegen nicht schief angesehen.Nackte Anwälte an deinem Gericht? Ich bin fassungslos!Die Wahrheit ist immer nackt - insofern finde ich das schon sehr zeichenhaft. Also wenn ich mir die RichterInnen und die Anwaltschaft am AG Bamberg so anschaue - es gibt Zeichen, die braucht es (überwiegend) nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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