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Was wollen eigentlich Abtreibungsgegner?


Alouette

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So argumentiert nur jemand für den Abtreibungen ein Kavaliersdelikt ist.

 

 

Es ging mir mitnichten darum, was Abtreibung für mich ist, sondern darum, dass deine Behauptung jede rechtswidrige Tat zöge eine Bestrafung mit sich, schlicht falsch ist. Im übrigen wird die Schwangere wg Abtreibung mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. Die Strafobergrenze für Sachbeschädigung ist doppelt so hoch! Für den Strafgesetzgeber ist Abtreibung also kein besonders schwerwiegendes Delikt.

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Du kannst Normen nicht vom Einzelfall her diskutieren. Sonst bräuchte es ja keine Gerichte, die Einzelfälle entscheiden.

 

du willst doch selbst eine norm für den einzenfall einer frau, deren leben durch die schwangerschaft in gefahr ist. was unterscheidet den körperlichen einzelfall vom psychischen?

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Eine Sache verstehe ich nicht. Bei den ganzen Abtreibungsdiskussionen hier wird doch klar, dass in vielen Punkten Konsens besteht:

 

- Niemand hält Abtreibungen für eine schöne und erstrebenswerte Sache.

- Alle befürworten Massnahmen (wenn auch unterschiedliche) zur Vermeidung ungewollter Schwangerschaften.

- Alle befürworten eine möglichst grosse Hilfestellung (finanziell, moralisch etc.) an werdende Mütter in Not.

- Alle sehen auch die werdenden Väter und die gesamte Gesellschaft in der Verantwortung.

 

Die Geister scheiden sich daran, ob die Abtreibung überhaupt hinnehmbar ist (also Mord vs. geringeres Uebel) und auch daran, wie die gesetzlichen Bestimmungen sein sollten.

 

Meine Frage richtet sich daher an diejenigen, die die aktuelle gesetzliche Situation bezüglich der Abtreibungsfrage ablehnen. Angenommen ihr könntet das Gesetz ändern: Was würdet ihr tun? Abtreibung mit Mord gleichsetzen? Lebenslange Haft für die Frauen/Männer/Aerzte?

Erstens: Zwischen der österreichischen und der deutschen Gesetzeslage ist möglicherweise ein Unterschied. Infolgedessen mögen auch die Argumentationslinien unterschiedlich sein.

 

Was die Situation in Österreich betrifft: Diene vier Punkte sind allesamt unzutreffend.

-Abtreibungsbefürworter halten Abtreibung für ein Menschenrecht und bezichtigen ärztliche Abtreibungsverweigerer wider besseres Wissens des Gesetzesbruchs.

-"begleitende Maßnahmen" wurden bei Einführung der Fristenlösung versprochen. Keine einzige wurde verwirklicht.

-alles, was gefordert wird, ist Abtreibung auf Krankenschein.

-ok. Sehen tun das vielleicht alle. Aber Versuche, diese Verantwortung auch einzumahnen und durchzusetzen, unternimmt niemand.

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Du kannst Normen nicht vom Einzelfall her diskutieren. Sonst bräuchte es ja keine Gerichte, die Einzelfälle entscheiden.

 

 

In Irland wurde diese Frage auch mal vor Gerichten heftig diskutiert. Im Zeitalter der Billigflieger hat sie freilich ihre Virulenz verloren.

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Es sollen die gleichen Rahmenbedingungen sein, die das geborene Leben vom status quo verlangt. Wer tötet gehört eingesperrt.

 

 

Willst du zwingend lebenslange Freiheitsstrafe wie bei Mord oder Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wie beim Totschlag (wobei im minder schweren Fall Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren gelten, im besonders schweren Fall hingegen ebenfalls lebenslange Freiheitsstrafe)?

 

Soll nur das geborene Leben den Rechtsschutz erfahren, dem der Staat seinen Bürgern garantiert? Oder drastisch gefragt: Warum sollte ein Artz nicht das geborene Leben zerstückeln können, nehmen wir mal an 2 Stunden nach der Geburt, wenn er das mit dem ungeborenem Leben straffrei machen kann? Stichwort Spätabtreibungen.

 

MfG

Stanley

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-Abtreibungsbefürworter halten Abtreibung für ein Menschenrecht und bezichtigen ärztliche Abtreibungsverweigerer wider besseres Wissens des Gesetzesbruchs.

 

beleg?

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Schade. Ich dachte irgendwer würde hier mal die Abtreibungen aus der Sicht des ungeborenen Lebens betrachten.
Warum schreibst Du nicht, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen Du gern hättest - und aus welchen Gründen Du von ihnen eine Verbesserung gegenüber des status quo erwartest?

 

Es sollen die gleichen Rahmenbedingungen sein, die das geborene Leben vom status quo verlangt. Wer tötet gehört eingesperrt.

 

MfG

Stanley

 

Das Phänomen Abtreibung ist von dem anderer Tötungsdelikte schon so verschieden, daß ihm alle Rechtsordnungen eine spezielle Regelung widmen. Mit Rigorismus erreichst du nichts. Die wesentliche Kritik am deutschen status quo ist doch, daß das Bewußtsein für das Verbotensein von Abtreibungen schwindet und deshalb Abtreibungen nicht weniger werden, was ursprünglich einmal Ziel der Regelung war.

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So argumentiert nur jemand für den Abtreibungen ein Kavaliersdelikt ist.

 

 

Es ging mir mitnichten darum, was Abtreibung für mich ist, sondern darum, dass deine Behauptung jede rechtswidrige Tat zöge eine Bestrafung mit sich, schlicht falsch ist. Im übrigen wird die Schwangere wg Abtreibung mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. Die Strafobergrenze für Sachbeschädigung ist doppelt so hoch! Für den Strafgesetzgeber ist Abtreibung also kein besonders schwerwiegendes Delikt.

 

Da hab ich was übersehen. Die Strafverfolgung ist aber sehr lückenhaft. Über 100 000 Fälle sind bekannt und werden nicht geahndet.

 

MfG

Stanley

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Du kannst Normen nicht vom Einzelfall her diskutieren. Sonst bräuchte es ja keine Gerichte, die Einzelfälle entscheiden.

 

Das sind nicht unbedingt Einzelfälle. Wie gross muss die Angst der Eltern vor einer Behinderung des Kindes sein, dass sie - nur um auszuschliessen, dass ihr Wunschkind an wenigen bestimmten Krankheiten/Chromosomenanomalien leidet (vieles kann man durch eine Fruchtwasseruntersuchung ja nicht rausfinden), ohne irgendwelche Möglichkeiten der Heilung in Aussicht zu haben - es einem Risiko einer Fehlgeburt aussetzen? Wie viele dieser Frauen wären im Fall einer Diagnose und ohne die Aussicht auf eine Abtreibung wohl in einer seelischen Notlage?

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Soll nur das geborene Leben den Rechtsschutz erfahren, dem der Staat seinen Bürgern garantiert? Oder drastisch gefragt: Warum sollte ein Artz nicht das geborene Leben zerstückeln können, nehmen wir mal an 2 Stunden nach der Geburt, wenn er das mit dem ungeborenem Leben straffrei machen kann? Stichwort Spätabtreibungen.

 

 

Warum sollte eine Revision als verfristet zurückgewiesen werden, nur weil sie eine Stunde zu spät eingegangen ist? Das Recht bedarf einer gewissen Starrheit, um praktikabel zu sein. Dass dabei im Grenzbereich jeweils Wertungswidersprüche auftreten, ist dieser Regelungsmethode immanent und hinzunehmen.

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..., daß das Bewußtsein für das Verbotensein von Abtreibungen schwindet und deshalb Abtreibungen nicht weniger werden
Ist die Zahl der Abtreibungen seit Einführung der Beratungspflicht im Vergleich zur Fristenlösung (also zB auf dem Gebiet der ehemaligen DDR) gestiegen?
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Schade. Ich dachte irgendwer würde hier mal die Abtreibungen aus der Sicht des ungeborenen Lebens betrachten.
Warum schreibst Du nicht, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen Du gern hättest - und aus welchen Gründen Du von ihnen eine Verbesserung gegenüber des status quo erwartest?

 

Es sollen die gleichen Rahmenbedingungen sein, die das geborene Leben vom status quo verlangt. Wer tötet gehört eingesperrt.

 

MfG

Stanley

 

Das Phänomen Abtreibung ist von dem anderer Tötungsdelikte schon so verschieden, daß ihm alle Rechtsordnungen eine spezielle Regelung widmen. Mit Rigorismus erreichst du nichts. Die wesentliche Kritik am deutschen status quo ist doch, daß das Bewußtsein für das Verbotensein von Abtreibungen schwindet und deshalb Abtreibungen nicht weniger werden, was ursprünglich einmal Ziel der Regelung war.

 

Nun, die Abtreibungbefürworter haben mit Rigorismus einiges erreicht. Scheint ein probates Mittel zu sein. Ansonsten stimme ich Deinen Überlegugen bei.

 

MfG

Stanley

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-Abtreibungsbefürworter halten Abtreibung für ein Menschenrecht und bezichtigen ärztliche Abtreibungsverweigerer wider besseres Wissens des Gesetzesbruchs.

 

beleg?

Lies österreichische Tageszeitungen, Repliken auf Äußerungen kirchlicher Funktionäre u. dgl.

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Da hab ich was übersehen. Die Strafverfolgung ist aber sehr lückenhaft. Über 100 000 Fälle sind bekannt und werden nicht geahndet.

 

 

Die Strafandrohung gegen die Schwangere gilt natürlich nur, soweit die Straffreistellung des § 218a StGB nicht greift.

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Schade. Ich dachte irgendwer würde hier mal die Abtreibungen aus der Sicht des ungeborenen Lebens betrachten.
Warum schreibst Du nicht, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen Du gern hättest - und aus welchen Gründen Du von ihnen eine Verbesserung gegenüber des status quo erwartest?

 

Es sollen die gleichen Rahmenbedingungen sein, die das geborene Leben vom status quo verlangt. Wer tötet gehört eingesperrt.

 

MfG

Stanley

 

Das Phänomen Abtreibung ist von dem anderer Tötungsdelikte schon so verschieden, daß ihm alle Rechtsordnungen eine spezielle Regelung widmen. Mit Rigorismus erreichst du nichts. Die wesentliche Kritik am deutschen status quo ist doch, daß das Bewußtsein für das Verbotensein von Abtreibungen schwindet und deshalb Abtreibungen nicht weniger werden, was ursprünglich einmal Ziel der Regelung war.

 

Nun, die Abtreibungbefürworter haben mit Rigorismus einiges erreicht. Scheint ein probates Mittel zu sein. Ansonsten stimme ich Deinen Überlegugen bei.

 

MfG

Stanley

 

Du kannst ja versuchen, für die rigorose Lösung eine politische Mehrheit zu bekommen...

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Was die Situation in Österreich betrifft: Diene vier Punkte sind allesamt unzutreffend.

-Abtreibungsbefürworter halten Abtreibung für ein Menschenrecht und bezichtigen ärztliche Abtreibungsverweigerer wider besseres Wissens des Gesetzesbruchs.

-"begleitende Maßnahmen" wurden bei Einführung der Fristenlösung versprochen. Keine einzige wurde verwirklicht.

-alles, was gefordert wird, ist Abtreibung auf Krankenschein.

-ok. Sehen tun das vielleicht alle. Aber Versuche, diese Verantwortung auch einzumahnen und durchzusetzen, unternimmt niemand.

 

Ich habe mich eher auf das Forum bezogen.

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Du kannst Normen nicht vom Einzelfall her diskutieren. Sonst bräuchte es ja keine Gerichte, die Einzelfälle entscheiden.

 

Das sind nicht unbedingt Einzelfälle. Wie gross muss die Angst der Eltern vor einer Behinderung des Kindes sein, dass sie - nur um auszuschliessen, dass ihr Wunschkind an wenigen bestimmten Krankheiten/Chromosomenanomalien leidet (vieles kann man durch eine Fruchtwasseruntersuchung ja nicht rausfinden), ohne irgendwelche Möglichkeiten der Heilung in Aussicht zu haben - es einem Risiko einer Fehlgeburt aussetzen? Wie viele dieser Frauen wären im Fall einer Diagnose und ohne die Aussicht auf eine Abtreibung wohl in einer seelischen Notlage?

 

Du schliesst hoffentlich in Deine Überlegungen mit ein, dass die vorgenommenen Abtreibung in unserem Land wegen einer medizinischen Indikation nur 4%des Regelfall entsprechen. Was sagst Du denn zu den 96 restlichen Prozent?

 

MfG

Stanley

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Soll nur das geborene Leben den Rechtsschutz erfahren, dem der Staat seinen Bürgern garantiert? Oder drastisch gefragt: Warum sollte ein Artz nicht das geborene Leben zerstückeln können, nehmen wir mal an 2 Stunden nach der Geburt, wenn er das mit dem ungeborenem Leben straffrei machen kann? Stichwort Spätabtreibungen.

 

Weil hier die Möglichkeit besteht, dass sich andere um das Kind kümmern, wenn die Mutter das nicht will.

Abtreibungen finden nicht 2 Stunden vor der (natürlichen) Geburt statt.

Egal wie schwer die Behinderung des Kindes ist, ist es äusserst schwer nach der 28. SSW eine Klinik zu finden, die diese Abtreibung auch durchführen würde, auch wenn dies gesetzlich möglich ist. Es wird sich aber ganz sicher keine Klinik finden, die einer Mutter das Recht auf eine Frühgeburt zugesteht, nur damit diese die Schwangerschaft nicht fortführen muss, weil sie das nicht will.

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Soll nur das geborene Leben den Rechtsschutz erfahren, dem der Staat seinen Bürgern garantiert? Oder drastisch gefragt: Warum sollte ein Artz nicht das geborene Leben zerstückeln können, nehmen wir mal an 2 Stunden nach der Geburt, wenn er das mit dem ungeborenem Leben straffrei machen kann? Stichwort Spätabtreibungen.

 

Weil hier die Möglichkeit besteht, dass sich andere um das Kind kümmern, wenn die Mutter das nicht will.

Abtreibungen finden nicht 2 Stunden vor der (natürlichen) Geburt statt.

Egal wie schwer die Behinderung des Kindes ist, ist es äusserst schwer nach der 28. SSW eine Klinik zu finden, die diese Abtreibung auch durchführen würde, auch wenn dies gesetzlich möglich ist. Es wird sich aber ganz sicher keine Klinik finden, die einer Mutter das Recht auf eine Frühgeburt zugesteht, nur damit diese die Schwangerschaft nicht fortführen muss, weil sie das nicht will.

 

 

Lies mich: http://www.tim-lebt.de/

 

MfG

Stanley

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Ich finde den Umstand, daß reiche Frauen im Ausland kriminell werden können, irrelevant. Abgesehen davon, daß der Tatort Ausland strafverschärfend gewertet werden könnte.

 

"reiche Frauen" müssen und mussten nie ins Ausland zum "Abtreiben", die hatten zu allen Zeiten (selbst im 1000jährigen, wo Abtreibung ethisch verpönt war) gute Beziehungen für eine "Abtreibung" im Inland! Wieso sollte der "Tatort" Ausland strafverschärfend gewertet werden, ähnlich wie "Schwarzgeld" im Ausland?

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-Abtreibungsbefürworter halten Abtreibung für ein Menschenrecht und bezichtigen ärztliche Abtreibungsverweigerer wider besseres Wissens des Gesetzesbruchs.

 

beleg?

Lies österreichische Tageszeitungen, Repliken auf Äußerungen kirchlicher Funktionäre u. dgl.

 

ja, sag mal, glaubst ich leb am mond?

 

mir ist kein einziger fall bekannt, in dem einem arzt gesetzesbruch vorgeworfen wurde, weil dieser arzt keine abtreibung vornehmen wollte (sprich: abtreibungsverweiger war).

(ich weiß von einem apotheker, der kritisiert wurde, weil er ein von einem arzt verschriebenes rezept für die "pille danach" nicht einlösen wollte. ich weiß von einer ärztin im akh, die kritisiert wurde, weil sie sich weigerte, die "pille danach" zu verschreiben. und von einem gynäkologen, der einer frau, ohne diese vorher um erlaubnis gefragt zu haben, eine spirale entfernt hat. aber von einem fall, in dem ein arzt, der eine abtreibung nicht vornehmen wollte, kritisiert wurde, weiß ich nichts.)

 

wenn du nun behauptest, daß solche vorwürfe vorgefallen seien (und in der generellen formulierung deines postings auch noch die regel seien), dann bitte belege das. danke.

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Du schliesst hoffentlich in Deine Überlegungen mit ein, dass die vorgenommenen Abtreibung in unserem Land wegen einer medizinischen Indikation nur 4%des Regelfall entsprechen. Was sagst Du denn zu den 96 restlichen Prozent?

 

Das mit der Behinderung war nur ein Beispiel. Viele der restlichen 96% treiben ab, weil sie das Kind und die Schwangerschaft nicht in ihr Leben integrieren können/wollen. Einige Gründe sind für mich irgendwo nachvollziehbar, andere (wie der von dir erwähnte Skiurlaub) schrecklich, aber ich nehme mir nicht das Recht heraus, darüber zu urteilen.

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-Abtreibungsbefürworter halten Abtreibung für ein Menschenrecht und bezichtigen ärztliche Abtreibungsverweigerer wider besseres Wissens des Gesetzesbruchs.

 

beleg?

Lies österreichische Tageszeitungen, Repliken auf Äußerungen kirchlicher Funktionäre u. dgl.

 

ja, sag mal, glaubst ich leb am mond?

 

mir ist kein einziger fall bekannt, in dem einem arzt gesetzesbruch vorgeworfen wurde, weil dieser arzt keine abtreibung vornehmen wollte (sprich: abtreibungsverweiger war).

(ich weiß von einem apotheker, der kritisiert wurde, weil er ein von einem arzt verschriebenes rezept für die "pille danach" nicht einlösen wollte. ich weiß von einer ärztin im akh, die kritisiert wurde, weil sie sich weigerte, die "pille danach" zu verschreiben. und von einem gynäkologen, der einer frau, ohne diese vorher um erlaubnis gefragt zu haben, eine spirale entfernt hat. aber von einem fall, in dem ein arzt, der eine abtreibung nicht vornehmen wollte, kritisiert wurde, weiß ich nichts.)

wenn du nun behauptest, daß solche vorwürfe vorgefallen seien (und in der generellen formulierung deines postings auch noch die regel seien), dann bitte belege das. danke.

 

Das ist auch eine Art von Widerstand gegen geltende Abtreibungsmoralitäten. Bravo!

 

MfG

Stanley

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Soll nur das geborene Leben den Rechtsschutz erfahren, dem der Staat seinen Bürgern garantiert? Oder drastisch gefragt: Warum sollte ein Artz nicht das geborene Leben zerstückeln können, nehmen wir mal an 2 Stunden nach der Geburt, wenn er das mit dem ungeborenem Leben straffrei machen kann? Stichwort Spätabtreibungen.

 

Weil hier die Möglichkeit besteht, dass sich andere um das Kind kümmern, wenn die Mutter das nicht will.

Abtreibungen finden nicht 2 Stunden vor der (natürlichen) Geburt statt.

Egal wie schwer die Behinderung des Kindes ist, ist es äusserst schwer nach der 28. SSW eine Klinik zu finden, die diese Abtreibung auch durchführen würde, auch wenn dies gesetzlich möglich ist. Es wird sich aber ganz sicher keine Klinik finden, die einer Mutter das Recht auf eine Frühgeburt zugesteht, nur damit diese die Schwangerschaft nicht fortführen muss, weil sie das nicht will.

 

 

Lies mich: http://www.tim-lebt.de/

 

MfG

Stanley

 

Ich kenne die Geschichte. Die Frau war weit von dem errechneten Geburtstermin entfernt. Alternativ könnte man natürlich den betroffenen Frauen die Möglichkeit einer eingeleiteten Frühgeburt mit anschliessender Adoption anbieten. Findest du das besser?

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Du schliesst hoffentlich in Deine Überlegungen mit ein, dass die vorgenommenen Abtreibung in unserem Land wegen einer medizinischen Indikation nur 4%des Regelfall entsprechen. Was sagst Du denn zu den 96 restlichen Prozent?

 

Das mit der Behinderung war nur ein Beispiel. Viele der restlichen 96% treiben ab, weil sie das Kind und die Schwangerschaft nicht in ihr Leben integrieren können/wollen. Einige Gründe sind für mich irgendwo nachvollziehbar, andere (wie der von dir erwähnte Skiurlaub) schrecklich, aber ich nehme mir nicht das Recht heraus, darüber zu urteilen.

 

Nicht böse sein aber das ist eben die Meinung, die zu den verheerenden Folgen geführt hat, die Abtreibungen gesellschaftsfähig gemacht hat. Warum möchtest Du dann überhaupt wissen, was Abtreibungsgegner wollen? *********************

MfG

Stanley

 

 

ad hominem gelöscht.

bearbeitet von gouvernante
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