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Kinder und Jugendliche zu Bekenntnissen zwingen


ultramontanist

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In einem "religionsfreien" Land gibt es den "Verein" nicht.

Man verzeihe mir mir meine ungenaue Formulierung, ich meinte ein Land, in dem die Religionen frei sind.

Dort gibt es mW überhaupt keinen Austritt.

 

Das kommt drauf an, wie man Austritt definiert ... bei uns ist er, durch die enge Verflechtung von Kirche und Staat, i.d.R. mit dem offiziellen Akt des Verlassens der Kirchensteuergemeinschaft gleichgesetzt.

In einem Land mit freien Religionen informiert man einfach seinen bisherigen Verein, daß man nicht mehr dazugehört und sich was anderes gefunden hat (oder eben ohne leben will) Wenn dieser dann, wie die RKK, der Meinung ist, daß man auch weiterhin ihr angehört, so ist das ganz allein ihr Problem, es hat keine (Steuer-)Rechtlichen Folgen für den "Abtrünnigen"

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In einem "religionsfreien" Land gibt es den "Verein" nicht.

Man verzeihe mir mir meine ungenaue Formulierung, ich meinte ein Land, in dem die Religionen frei sind.

Dort gibt es mW überhaupt keinen Austritt.

 

Das kommt drauf an, wie man Austritt definiert ... bei uns ist er, durch die enge Verflechtung von Kirche und Staat, i.d.R. mit dem offiziellen Akt des Verlassens der Kirchensteuergemeinschaft gleichgesetzt.

In einem Land mit freien Religionen informiert man einfach seinen bisherigen Verein, daß man nicht mehr dazugehört und sich was anderes gefunden hat (oder eben ohne leben will) Wenn dieser dann, wie die RKK, der Meinung ist, daß man auch weiterhin ihr angehört, so ist das ganz allein ihr Problem, es hat keine (Steuer-)Rechtlichen Folgen für den "Abtrünnigen"

Ja, das meinte ich. Einen formalen "Austritt" gibt es nicht. Die Information ist daher auch völllig überflüssig. Als was sich jemand "empfindet" ist ganz allein dessen Problem.

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Ja, das meinte ich. Einen formalen "Austritt" gibt es nicht. Die Information ist daher auch völllig überflüssig. Als was sich jemand "empfindet" ist ganz allein dessen Problem.

Wenn eine Religionsgemeinschaft als juristische Person auftritt und Rechtsgeschäfte mit ihren Mitgliedern tätigen will, wie z.B. Beiträge erheben, dann gibt es in einem freien Land selbstverständlich die Möglichkeit, diese Mitgliedschaft formal zu beenden. Eine Religiosngemeinschaft, die das nicht zulassen würde, setzte sich über die Menschenrechte hinweg und müßte schnellstens verboten und zerschlagen werden.

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Ja, das meinte ich. Einen formalen "Austritt" gibt es nicht. Die Information ist daher auch völllig überflüssig. Als was sich jemand "empfindet" ist ganz allein dessen Problem.

Wenn eine Religionsgemeinschaft als juristische Person auftritt und Rechtsgeschäfte mit ihren Mitgliedern tätigen will, wie z.B. Beiträge erheben, dann gibt es in einem freien Land selbstverständlich die Möglichkeit, diese Mitgliedschaft formal zu beenden. Eine Religiosngemeinschaft, die das nicht zulassen würde, setzte sich über die Menschenrechte hinweg und müßte schnellstens verboten und zerschlagen werden.

Ja, wenn sie das tut, dann ja.

Deswegen gibt es in Ö. ja auch einen formalen Austritt auf dem Magistrat bzw. der Gemeinde. Denn hier werden Beiträge eingehoben.

Die Länder, die Du meinst, haben aber idR weder Steuern noch (einklagbare) Beiträge, sondern einzig freiwillige Beiträge (also letztlich Spenden).

Daher besteht dort überhaupt keine Notwendigkeit für Formalakte.

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Ja, das meinte ich. Einen formalen "Austritt" gibt es nicht. Die Information ist daher auch völllig überflüssig. Als was sich jemand "empfindet" ist ganz allein dessen Problem.

Wenn eine Religionsgemeinschaft als juristische Person auftritt und Rechtsgeschäfte mit ihren Mitgliedern tätigen will, wie z.B. Beiträge erheben, dann gibt es in einem freien Land selbstverständlich die Möglichkeit, diese Mitgliedschaft formal zu beenden. Eine Religiosngemeinschaft, die das nicht zulassen würde, setzte sich über die Menschenrechte hinweg und müßte schnellstens verboten und zerschlagen werden.

Ja, wenn sie das tut, dann ja.

Deswegen gibt es in Ö. ja auch einen formalen Austritt auf dem Magistrat bzw. der Gemeinde. Denn hier werden Beiträge eingehoben.

Die Länder, die Du meinst, haben aber idR weder Steuern noch (einklagbare) Beiträge, sondern einzig freiwillige Beiträge (also letztlich Spenden).

Daher besteht dort überhaupt keine Notwendigkeit für Formalakte.

 

Stimmt, man könnte die Religionsgemeinschaft ja auf Unterlassung verklagen ...

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Ja, das meinte ich. Einen formalen "Austritt" gibt es nicht. Die Information ist daher auch völllig überflüssig. Als was sich jemand "empfindet" ist ganz allein dessen Problem.

Wenn eine Religionsgemeinschaft als juristische Person auftritt und Rechtsgeschäfte mit ihren Mitgliedern tätigen will, wie z.B. Beiträge erheben, dann gibt es in einem freien Land selbstverständlich die Möglichkeit, diese Mitgliedschaft formal zu beenden. Eine Religiosngemeinschaft, die das nicht zulassen würde, setzte sich über die Menschenrechte hinweg und müßte schnellstens verboten und zerschlagen werden.

Ja, wenn sie das tut, dann ja.

Deswegen gibt es in Ö. ja auch einen formalen Austritt auf dem Magistrat bzw. der Gemeinde. Denn hier werden Beiträge eingehoben.

Die Länder, die Du meinst, haben aber idR weder Steuern noch (einklagbare) Beiträge, sondern einzig freiwillige Beiträge (also letztlich Spenden).

Daher besteht dort überhaupt keine Notwendigkeit für Formalakte.

 

Stimmt, man könnte die Religionsgemeinschaft ja auf Unterlassung verklagen ...

Wer soll was unterlassen?

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Ja, das meinte ich. Einen formalen "Austritt" gibt es nicht. Die Information ist daher auch völllig überflüssig. Als was sich jemand "empfindet" ist ganz allein dessen Problem.

Wenn eine Religionsgemeinschaft als juristische Person auftritt und Rechtsgeschäfte mit ihren Mitgliedern tätigen will, wie z.B. Beiträge erheben, dann gibt es in einem freien Land selbstverständlich die Möglichkeit, diese Mitgliedschaft formal zu beenden. Eine Religiosngemeinschaft, die das nicht zulassen würde, setzte sich über die Menschenrechte hinweg und müßte schnellstens verboten und zerschlagen werden.

Ja, wenn sie das tut, dann ja.

Deswegen gibt es in Ö. ja auch einen formalen Austritt auf dem Magistrat bzw. der Gemeinde. Denn hier werden Beiträge eingehoben.

Die Länder, die Du meinst, haben aber idR weder Steuern noch (einklagbare) Beiträge, sondern einzig freiwillige Beiträge (also letztlich Spenden).

Daher besteht dort überhaupt keine Notwendigkeit für Formalakte.

 

Stimmt, man könnte die Religionsgemeinschaft ja auf Unterlassung verklagen ...

Wer soll was unterlassen?

 

Die jeweilige Religionsgemeinschaft hat es zu unterlassen, mich als ihr Mitglied zu bezeichnen, wenn ich das nicht will ... (erst recht wenn man es, wie in meinem Fall mit der RKK, als Beleidigung und ehrabschneidend betrachtet.)

 

Wenn es keinen formalen Austritt gibt, und sich die Religionsgemeinschaft wie die RKK verhält und einfach behauptet, daß man immer Mitglied bleibt, ist das wohl die einzige Möglichkeit (wobei das auch nur dann ginge, wenn nicht wieder Staat und Kirche verknüpft sind, wie bei uns ... )

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Ja, das meinte ich. Einen formalen "Austritt" gibt es nicht. Die Information ist daher auch völllig überflüssig. Als was sich jemand "empfindet" ist ganz allein dessen Problem.

Wenn eine Religionsgemeinschaft als juristische Person auftritt und Rechtsgeschäfte mit ihren Mitgliedern tätigen will, wie z.B. Beiträge erheben, dann gibt es in einem freien Land selbstverständlich die Möglichkeit, diese Mitgliedschaft formal zu beenden. Eine Religiosngemeinschaft, die das nicht zulassen würde, setzte sich über die Menschenrechte hinweg und müßte schnellstens verboten und zerschlagen werden.

Ja, wenn sie das tut, dann ja.

Deswegen gibt es in Ö. ja auch einen formalen Austritt auf dem Magistrat bzw. der Gemeinde. Denn hier werden Beiträge eingehoben.

Die Länder, die Du meinst, haben aber idR weder Steuern noch (einklagbare) Beiträge, sondern einzig freiwillige Beiträge (also letztlich Spenden).

Daher besteht dort überhaupt keine Notwendigkeit für Formalakte.

 

Stimmt, man könnte die Religionsgemeinschaft ja auf Unterlassung verklagen ...

Wer soll was unterlassen?

 

Die jeweilige Religionsgemeinschaft hat es zu unterlassen, mich als ihr Mitglied zu bezeichnen, wenn ich das nicht will ... (erst recht wenn man es, wie in meinem Fall mit der RKK, als Beleidigung und ehrabschneidend betrachtet.)

 

Wenn es keinen formalen Austritt gibt, und sich die Religionsgemeinschaft wie die RKK verhält und einfach behauptet, daß man immer Mitglied bleibt, ist das wohl die einzige Möglichkeit (wobei das auch nur dann ginge, wenn nicht wieder Staat und Kirche verknüpft sind, wie bei uns ... )

 

Der Staat kann nicht über die sakramentale Frage, ob Du Teil der Kirche bist absprechen. Und als "Mitglied der Kirche" bezeichnet sie Dich nur in dieser Hinsicht, also mit rechtlicher Innenwirkung.

 

Wo diese Mitgliedschaft auch eine rechtliche Mitgliedschaft mit Außenwirkung meinen kann, gibt es ja den Austritt mit rechtlicher Außenwirkung.

Ab diesem Austritt bist Du Mitglied dann jedenfalls nur noch im sakramentalen Sinn und damit mit rechtlicher Innenwirkung, und das geht den Staat absolut nichts an.

 

Du verrennst Dich da in absoluten Nonsens, in eine wilde Vermischung sakramentaler, kirchenrechtlicher und staatsrechtlicher Fragen.

Das ist auf der Ebene von samdelis Schwachfug über die Erbsünde als Menschenrechtsverletzung.

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Wenn eine Religionsgemeinschaft als juristische Person auftritt und Rechtsgeschäfte mit ihren Mitgliedern tätigen will, wie z.B. Beiträge erheben, dann gibt es in einem freien Land selbstverständlich die Möglichkeit, diese Mitgliedschaft formal zu beenden. Eine Religiosngemeinschaft, die das nicht zulassen würde, setzte sich über die Menschenrechte hinweg und müßte schnellstens verboten und zerschlagen werden.

Ja, wenn sie das tut, dann ja.

Deswegen gibt es in Ö. ja auch einen formalen Austritt auf dem Magistrat bzw. der Gemeinde. Denn hier werden Beiträge eingehoben.

Die Länder, die Du meinst, haben aber idR weder Steuern noch (einklagbare) Beiträge, sondern einzig freiwillige Beiträge (also letztlich Spenden).

Daher besteht dort überhaupt keine Notwendigkeit für Formalakte.

 

Stimmt, man könnte die Religionsgemeinschaft ja auf Unterlassung verklagen ...

Wer soll was unterlassen?

 

Die jeweilige Religionsgemeinschaft hat es zu unterlassen, mich als ihr Mitglied zu bezeichnen, wenn ich das nicht will ... (erst recht wenn man es, wie in meinem Fall mit der RKK, als Beleidigung und ehrabschneidend betrachtet.)

 

Wenn es keinen formalen Austritt gibt, und sich die Religionsgemeinschaft wie die RKK verhält und einfach behauptet, daß man immer Mitglied bleibt, ist das wohl die einzige Möglichkeit (wobei das auch nur dann ginge, wenn nicht wieder Staat und Kirche verknüpft sind, wie bei uns ... )

 

Der Staat kann nicht über die sakramentale Frage, ob Du Teil der Kirche bist absprechen. Und als "Mitglied der Kirche" bezeichnet sie Dich nur in dieser Hinsicht, also mit rechtlicher Innenwirkung.

 

Wo diese Mitgliedschaft auch eine rechtliche Mitgliedschaft mit Außenwirkung meinen kann, gibt es ja den Austritt mit rechtlicher Außenwirkung.

Ab diesem Austritt bist Du Mitglied dann jedenfalls nur noch im sakramentalen Sinn und damit mit rechtlicher Innenwirkung, und das geht den Staat absolut nichts an.

 

Du verrennst Dich da in absoluten Nonsens, in eine wilde Vermischung sakramentaler, kirchenrechtlicher und staatsrechtlicher Fragen.

Das ist auf der Ebene von samdelis Schwachfug über die Erbsünde als Menschenrechtsverletzung.

 

Moment, deine Behauptung, der Staat kann nicht über die Belange der Kirche entscheiden, gilt nur in unserer Gesellschaft, wo Kirche und Staat eng verbandelt sind und die Kirche vom Staat entsprechende Sonderrechte zugesprochen bekommt.

Wir reden aber von einem Land, in dem diese Verknüpfung NICHT existiert, und dort müssen sich die Religionsgemeinschaften den gleichen Regeln unterwerfen, wie alle anderen Vereine auch ... und da habe ich nunmal das Recht zu verlangen, daß sie mich nicht als ihr Mitglied bezeichnen.

Z.B. darf die NPD (oder der Verein "Pädophile Rechtsanwälte e.V." ;) ) ja auch nicht einfach behaupten, daß du Mitglied bei ihnen bist, obwohl das ja keine rechtlichen Auswirkungen für dich hat.

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Ja, das meinte ich. Einen formalen "Austritt" gibt es nicht. Die Information ist daher auch völllig überflüssig. Als was sich jemand "empfindet" ist ganz allein dessen Problem.

Wenn eine Religionsgemeinschaft als juristische Person auftritt und Rechtsgeschäfte mit ihren Mitgliedern tätigen will, wie z.B. Beiträge erheben, dann gibt es in einem freien Land selbstverständlich die Möglichkeit, diese Mitgliedschaft formal zu beenden. Eine Religiosngemeinschaft, die das nicht zulassen würde, setzte sich über die Menschenrechte hinweg und müßte schnellstens verboten und zerschlagen werden.

Ja, wenn sie das tut, dann ja.

Deswegen gibt es in Ö. ja auch einen formalen Austritt auf dem Magistrat bzw. der Gemeinde. Denn hier werden Beiträge eingehoben.

Die Länder, die Du meinst, haben aber idR weder Steuern noch (einklagbare) Beiträge, sondern einzig freiwillige Beiträge (also letztlich Spenden).

Daher besteht dort überhaupt keine Notwendigkeit für Formalakte.

 

Stimmt, man könnte die Religionsgemeinschaft ja auf Unterlassung verklagen ...

Wer soll was unterlassen?

 

Die jeweilige Religionsgemeinschaft hat es zu unterlassen, mich als ihr Mitglied zu bezeichnen, wenn ich das nicht will ... (erst recht wenn man es, wie in meinem Fall mit der RKK, als Beleidigung und ehrabschneidend betrachtet.)

 

Wenn es keinen formalen Austritt gibt, und sich die Religionsgemeinschaft wie die RKK verhält und einfach behauptet, daß man immer Mitglied bleibt, ist das wohl die einzige Möglichkeit (wobei das auch nur dann ginge, wenn nicht wieder Staat und Kirche verknüpft sind, wie bei uns ... )

 

Der Staat kann nicht über die sakramentale Frage, ob Du Teil der Kirche bist absprechen. Und als "Mitglied der Kirche" bezeichnet sie Dich nur in dieser Hinsicht, also mit rechtlicher Innenwirkung.

 

Wo diese Mitgliedschaft auch eine rechtliche Mitgliedschaft mit Außenwirkung meinen kann, gibt es ja den Austritt mit rechtlicher Außenwirkung.

Ab diesem Austritt bist Du Mitglied dann jedenfalls nur noch im sakramentalen Sinn und damit mit rechtlicher Innenwirkung, und das geht den Staat absolut nichts an.

 

Du verrennst Dich da in absoluten Nonsens, in eine wilde Vermischung sakramentaler, kirchenrechtlicher und staatsrechtlicher Fragen.

Das ist auf der Ebene von samdelis Schwachfug über die Erbsünde als Menschenrechtsverletzung.

 

Moment, deine Behauptung, der Staat kann nicht über die Belange der Kirche entscheiden, gilt nur in unserer Gesellschaft, wo Kirche und Staat eng verbandelt sind und die Kirche vom Staat entsprechende Sonderrechte zugesprochen bekommt.

Wir reden aber von einem Land, in dem diese Verknüpfung NICHT existiert, und dort müssen sich die Religionsgemeinschaften den gleichen Regeln unterwerfen, wie alle anderen Vereine auch ... und da habe ich nunmal das Recht zu verlangen, daß sie mich nicht als ihr Mitglied bezeichnen.

Z.B. darf die NPD (oder der Verein "Pädophile Rechtsanwälte e.V." ;) ) ja auch nicht einfach behaupten, daß du Mitglied bei ihnen bist, obwohl das ja keine rechtlichen Auswirkungen für dich hat.

Nonsens. lies es noch einmal! der Staat kann nicht darüber entscheiden, ob Du mit der Taufe Mitglied der Kirche im sakramentalen Sinn als mystischer Leib Christi, wirst und daher innerkirchlich Rechte (Sakramentsempfang) und Pflichten (Gottesdienstbesuch, Fastengebote) hast!

Er kann auch einer Nazi-Partei nicht verbieten, Dich als Mitglied der arischen Rasse zu bezeichnen, dem die eirat mit einer Arierin erlaubt und Rassenschande verboten ist.

Im übrigen finde ich Deine Vergleiche absolut unter aller Sau, auch wenn ich mich ihnen zum besseren Verständnis angepasst habe.

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Wobei ihr nicht vergessen dürft, daß die RKK in Deutschland diesen Unterschied zu verschleiern sucht. Nach ihrer Ansicht bist du mit dem Austritt aus der Gemeinschaft der Kirchensteuerzahler auch nicht mehr Mitglied der Kirche, eine Deutung, die die RKK insgesamt nicht teilt, und die nur der Angst der deutschen Bischöfe vor dem Verlust der Kirchensteuer geschuldet ist.

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Wobei ihr nicht vergessen dürft, daß die RKK in Deutschland diesen Unterschied zu verschleiern sucht. Nach ihrer Ansicht bist du mit dem Austritt aus der Gemeinschaft der Kirchensteuerzahler auch nicht mehr Mitglied der Kirche, eine Deutung, die die RKK insgesamt nicht teilt, und die nur der Angst der deutschen Bischöfe vor dem Verlust der Kirchensteuer geschuldet ist.

Nein, eine derartige Häresie haben die deutschen Bischöfe nicht verkündet. ;)

Bei der Streiterei ging es darum, ob mit dem Formal-Austritt, der nur die finanzielle Solidarität verweigert - bei gleichzeitig weiter aufrecht erhaltenem Bekenntnis zur Kirche - bereits ein schismatischer Akt vorliegt, oder ob hiefür weitere Voraussetzungen vorliegen müssen.

 

Das ist noch einmal etwas völlig anderes, denn auch ein schismatischer Akt hebt die Zugehörigkeit nicht auf, sondern zieht nur die Exkommunikation als Strafmaßnahme nach sich, die aber eben nicht bedeutet, dass jemand "nicht Mitglied der Kirche" ist.

 

Die Diskussion drehte sich nicht um die Frage, ob man nach dem Austritt noch Mitglied der Kirche ist, (denn das ist man ab der Taufe und bleibt es über den Tod hinaus und kein Mensch kann daran etwas ändern), sondern darum, welche Handlungen unter "schismatisch" subsumiert werden können.

 

Das ist eine kirchenrechtliche Frage, und ich schrieb ja, das Gallowglass sakramentale, kirchen- und staatsrechtliche Begriffe und Folgen völlig vermischt.

 

Im übrigen hast Du ja darauf hingewiesen, dass das nicht die Meinung "der" rkK ist.

Unter anderem der Papst behauptete das Gegenteil.

 

(Über die Motive der DBK brauchen wir nicht zu streiten, die sind ja wohl eindeutig.)

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Was ich tun kann, ist, das Beste aus der Sache zu machen, auch für meine Kinder. Ihre kirchliche Bindung belastet sie nicht, ich freue mich, wenn sie sich kirchlich engagieren, und natürlich diskutiere ich mit ihnen so ehrlich, wie es geht. Sie akzeptieren, dass sie als Eltern kirchliche Mitarbeiter haben. Gut, wenn sie mit mir Weihnachten feiern, dann gehört das Kirche gehen dazu, und sei es nur, um ihnen zu vermitteln, dass es an Weihnachten eigentlich in erster Linie nicht um den Kommerz gehen sollte (und nicht deshalb, weil ich deswegen schief angeschaut werden könnte). Wenn es interessante Angebote gibt in der Pfarrei, dann mache ich sie darauf aufmerksam (Werbung muss sein). Aber ihre persönliche Entscheidung respektiere ich.

 

Da ist das Vat2 sicher hilfreich dabei.

Wenn nämlich Eltern glauben, dass ohne die Mitgliedschaft in ihrer Sekte kein Heil möglich, und eine ewige Höllenstrafe sicher sei, dann sind sie ja quasi gezwungen ihre Kinder auf den rechten Weg zu zwingen.

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Das ist eine kirchenrechtliche Frage, und ich schrieb ja, das Gallowglass sakramentale, kirchen- und staatsrechtliche Begriffe und Folgen völlig vermischt.

 

Im übrigen hast Du ja darauf hingewiesen, dass das nicht die Meinung "der" rkK ist.

Unter anderem der Papst behauptete das Gegenteil.

 

(Über die Motive der DBK brauchen wir nicht zu streiten, die sind ja wohl eindeutig.)

Nein, ein Grund zu streiten ist das wohl nicht. Ich denke, du kennst dich da besser aus als ich. Was ich geschrieben habe, war nur die unvollkommene Sicht eines Außenstehenden. ;)

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(denn das ist man ab der Taufe und bleibt es über den Tod hinaus und kein Mensch kann daran etwas ändern),

 

Da haben wir einen der Punkte, ab dem es ums Grundsätzliche geht. Der Satz ist natürlich.........egal was Gläubige und ihre Organisationen denken mögen.......eine einzige Frechheit. Ich kann und habe da was geändert. Ich bin ausgetreten. Man hat mich nie gefragt, ob ich Mitglied sein will, und ohne mein bewusstes Einverständnis kann ich das auch niemals sein. Das ist so, als wenn mich einer meiner Freunde als Mitglied beim FC Bayern anmelden täte, und ich trotz sofortigem Wideraustritt immer noch Mitglied wäre. Einmal in der Kartei, immer Mitglied. Auch als Nichtbeitragszahler.

Jetzt kommt die Hybris dieses Vereins namens katholicher Kirche zum tragen. Die meint nämlich, es wäre etwas vollkommen anderes bei ihnen Mitglied zu sein, als in einem anderen Verein. Weil ja von einem Wesen namens Gott gegründet. Und deswegen wäre man immer Mitglied, ob man wolle oder nicht. Sogar über den Tod hinaus.

Besonders der letzte Satz zeigt die grenzenlose Selbstüberschätzung dieses Vereins. Du irrst Edith. Ich war nie Mitglied bei euch oder sonst einem Verein des öffentlich anerkennten Aberglaubens, und ich werde es auch nie sein. Genauso wie dieser Jesus ausschließlich eurer Vorstellung entsprungen ist, entspringt die These der unkündbaren Mitgliedschaft eurem irrationalen Anspruch nach Macht über alle Menschen.

Ich bin und werde kein Mitglied irgendeines Eso- Aberglaubenvereins und kein Mensch kann daran etwas ändern.

Und das Kirchenrecht interessiert mich als Nichtmitglied einen feuchten Kericht

 

Das mal grundsätzlich festgestellt haben wollend..................tribald

bearbeitet von tribald
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(denn das ist man ab der Taufe und bleibt es über den Tod hinaus und kein Mensch kann daran etwas ändern),

 

Da haben wir einen der Punkte, ab dem es ums Grundsätzliche geht. Der Satz ist natürlich.........egal was Gläubige und ihre Organisationen denken mögen.......eine einzige Frechheit. Ich kann und habe da was geändert. Ich bin ausgetreten.

 

Wenn Du nicht bereit oder fähig bist, die Unterschiede zu erfassen, die ich jetzt zum x-ten Mal erklärt habe...

 

Die Organisationsmitgliedschaft hast Du selbst beendet.

 

Das Kirchenrecht berührt Dich - das hast Du ja wenigstens verstanden - nur, wenn Du Wert auf das Leben in der Kirche legst.

 

Die Kirche wird ihre Glaubensaussagen, wozu unter anderem der character idebilis der Taufe und die Zugehörigkeit zur Kirche gehört, sicher nicht der Beurteilung Ungläubiger unterwerfen. Man könnte sagen: ob Du sie für richtig hältst, interessiert mich einen feuchten Kehrricht.

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...entspringt die These der unkündbaren Mitgliedschaft eurem irrationalen Anspruch nach Macht über alle Menschen.

Es ist schon komisch mit diesen heiligen Vereinen. Werden wir mal eine Generation erleben, die darüber (und damit meine ich jede Art von Anmaßung, sagen zu können, was irgendein Gott will) nur noch lachen kann?

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...entspringt die These der unkündbaren Mitgliedschaft eurem irrationalen Anspruch nach Macht über alle Menschen.

Es ist schon komisch mit diesen heiligen Vereinen. Werden wir mal eine Generation erleben, die darüber (und damit meine ich jede Art von Anmaßung, sagen zu können, was irgendein Gott will) nur noch lachen kann?

 

 

Schön wäre es ja.

 

 

das aber wohl kaum noch erleben werdend.............tribald

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Long John Silver
...entspringt die These der unkündbaren Mitgliedschaft eurem irrationalen Anspruch nach Macht über alle Menschen.

 

Man kann die Mitgliedschaft in der RCC mit einer Declaration of Defection kuendigen. Dieser Eintrag kommt dann in das Taufregister und wird in den Taufschein gestempelt (jedenfalls bei uns). Damit gehoert man nicht mehr zur katholischen Kirche.

 

Das wird auch oefter in Anspruch genommen.

 

Meistens aber gehen die Leute einfach nicht mehr hin und teilen ihren Weggang durch ein formloses Schreiben ihrem Bischof mit.

bearbeitet von Long John Silver
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der Staat kann nicht darüber entscheiden, ob Du mit der Taufe Mitglied der Kirche im sakramentalen Sinn als mystischer Leib Christi, wirst und daher innerkirchlich Rechte (Sakramentsempfang) und Pflichten (Gottesdienstbesuch, Fastengebote) hast!

Sehe ich auch so. Aber ich kann sehr wohl entscheiden, ob ich noch trotz unfreiwilliger Taufe Mitglied im mysen Laib Christi bin. Und einer sollte es mal wagen, mir diesbezüglich irgendwelche Rechte und Pflichten anhängen zu wollen.

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der Staat kann nicht darüber entscheiden, ob Du mit der Taufe Mitglied der Kirche im sakramentalen Sinn als mystischer Leib Christi, wirst und daher innerkirchlich Rechte (Sakramentsempfang) und Pflichten (Gottesdienstbesuch, Fastengebote) hast!

Sehe ich auch so. Aber ich kann sehr wohl entscheiden, ob ich noch trotz unfreiwilliger Taufe Mitglied im mysen Laib Christi bin. Und einer sollte es mal wagen, mir diesbezüglich irgendwelche Rechte und Pflichten anhängen zu wollen.

Du kannst entscheiden, ob Du daran glaubst, nicht ob es so ist. ;)

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...entspringt die These der unkündbaren Mitgliedschaft eurem irrationalen Anspruch nach Macht über alle Menschen.

 

Man kann die Mitgliedschaft in der RCC mit einer Declaration of Defection kuendigen. Dieser Eintrag kommt dann in das Taufregister und wird in den Taufschein gestempelt. Damit gehoert man nicht mehr zur katholischen Kirche.

 

Das wird auch oefter in Anspruch genommen.

 

Meistens aber gehen die Leute einfach nicht mehr hin und teilen ihren Weggang durch ein formloses Schreiben ihrem Bischof mit.

Das ist genau der Austritt aus der Organisation, den ihnen niemand verwehrt, den sie größtenteils durchgeführt haben, und um den es nicht geht.

bearbeitet von Edith1
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Long John Silver
...entspringt die These der unkündbaren Mitgliedschaft eurem irrationalen Anspruch nach Macht über alle Menschen.

 

Man kann die Mitgliedschaft in der RCC mit einer Declaration of Defection kuendigen. Dieser Eintrag kommt dann in das Taufregister und wird in den Taufschein gestempelt. Damit gehoert man nicht mehr zur katholischen Kirche.

 

Das wird auch oefter in Anspruch genommen.

 

Meistens aber gehen die Leute einfach nicht mehr hin und teilen ihren Weggang durch ein formloses Schreiben ihrem Bischof mit.

Das ist genau der Austritt aus der Organisation, den ihnen niemand verwehrt, den sie größtenteils durchgeführt haben, und um den es nicht geht.

 

 

Hier ist der Text:

 

Declaration of Defection

 

Also, ich finde das eine radikale Absage zusammen mit dem Stempel auf dem Taufschein "Defected" - wie deutlich soll man noch sagen, wo man steht und was man empfindet und von der Sache haelt?

 

Was will man mehr sagen?

 

Wichtig ist doch, dass daraufhin niemand mehr behaupten kann man sei Mitglied der RCC und niemand mehr Ansprueche anmelden kann, weder finanziell noch spirituell. Keine Rechte, keine Pflichten, keine Beziehung.

 

Abnabeln innerlich muss man sich schon selbst, das nimmt einem die Gegenseite nicht ab. Das ist bei jeder Scheidung so. Und man kann nie bestimmen, ob die andere Seite fuer sich innerlich einem frei lassen kann. Das ist ihre Sache, die kann man nicht beeinflussen.

 

Wichtig ist der Schritt, den man selbst macht. Z.B. mit einer solchen Erklaerung (falls man eine solche Form wuenscht, die sich auf dem Taufschein ausdrueckt).

 

Ich weiss aber gar nicht, ob das in der BRD ueberhaupt so funktioniert.

bearbeitet von Long John Silver
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Was will man mehr sagen?

Ich denke, was Edith1 sagen will, ist, daß jemand so oft austreten kann wie er will, aus der Sicht der RKK bleibt er getauft. Er kann vielleicht aus dem weltlichen Verein austreten, im religiösen Sinn bleibt er katholisch getauft.

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Was will man mehr sagen?

Ich denke, was Edith1 sagen will, ist, daß jemand so oft austreten kann wie er will, aus der Sicht der RKK bleibt er getauft. Er kann vielleicht aus dem weltlichen Verein austreten, im religiösen Sinn bleibt er katholisch getauft.

Ja.

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