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Ökumene


Lichtlein

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Zitat von Juergen am 10:15 - 28.Januar.2003


Zitat von Petrus am 9:58 - 28.Januar.2003

ich stelle mir das so vor:

 

Zunächst wird die Patriarchalstruktur
innerhalb
der röm.-kath. Kirche wiederbelebt.

...

Wie ich schon sagte, gibt es diese schon in der röm-kath. Kirche. Die köm.-kath. Kirche ist mehr als nur die lateinische Kirche, zu ihr gehören bekanntlich auch die unierten Ostkirchen.

Darüber sind wir uns einig, Jürgen.

 

Was ich mit "wiederbeleben" meine: Eine bereits bestehende Struktur wieder ganz praktisch mit Leben füllen.

 

Also: Ein Patriarch für Nordamerika, einer für Südamerika, einer für Europa, einer für die unierten Ostkirchen, ...

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Zitat von Ralf am 9:43 - 28.Januar.2003

Dass die Ortskirchen geschwächt wurden, ist richtig, liegt aber zu einem nicht unbedeutenden Teil an der Schwäche der Ortsbischöfe selbst. Jetzt kann man natürlich einwenden, dass diese ja von Rom eingesetzt würden. Nun, in Deutschland bspw., von dieser Schwächeentwicklung keineswegs abgekoppelt, sieht's mit dem Domkapitel ja noch etwas anders aus.

Und "notfalls" läßt Rom das Domkapitel so lange wählen, bis der "richtige" Bischof rauskommt - siehe Köln...

 

Nee, die Ursache für den Zentralismus liegt in Rom und dürfte (meine Meinung) wohl Gegenreaktion auf das II. Vaticanum sein, das für die römische Kurie ein ziemlicher Schock gewesen sein dürfte.

 

Zu den Details der Entwicklung verweise ich wieder mal auf

 

"Kirchenrechtliche Anmerkungen zur gegenwärtigen Lage in der römisch-katholischen Kirche" von Werner Böckenförde.

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Aus: Handbuch des katholischen Kirchenrechts 2. Aufl.:

 

Der CCEO ist ein einheitliches Gesetzbuch für alle den fünf Traditionen engehörenden 21 selbständigen katholischen Ostkirchen (Ecclesiae sui iuris). Diese Kirchen eigenen Rechts können unterschiedliche ekklesiologisch-rechtliche Strukturen aufweisen: Neben a) den Patriarchalkirchen, die als Prototyp der Kirchen eigenen Rechts in besonderer Weise angesprochen sind (cc. 55-150), bestehen noch andere Typen der Kirchen eigenen Rechts: B) Kirchen, an deren Spitze ein Großerzbischof steht; sie sind den Patriarchalkirchen grundsätzlich gleichgestellt (cc. 155-173); c) Metropolitankirchen eigenen Rechts, deren Konzeption (cc. 155-173) sich grundsätzlich mit dem Metropolitanrecht des ersten Jahrtausends vergleichen läßt; d) andere Kirchen eigenen Rechts, die gemäß c. 74 direkt dem Heiligen Stuhl unterstellt sind.

(Quelle: s.o. S. 85)

 

Eine Patriarchalkirche ist demnach der Prototyp einer "Kirche eigenen Rechts". Daher wäre es durchaus in Bezug auf die Lutheraner bei einer Einigung denkbar, diese als "Kirche eigenen Rechts" einzustufen, mit einem Patriarchen o.ä. an der Spitze.

Die lateinische Kirche in Patriarchate aufzuteilen halte ich für wenig sinnvoll.

 

Schon jetzt gibt es viele Möglichkeiten der Jurisdiktion auf "unteren Ebenen", die allerdings selten ausgenutzt werden: z.B. die Möglichkeiten eines Partikularkonzils oder auch eines Provinzialkonzils (CIC cc. 439-446).

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