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Verlassen des Betriebsgeländes


UHU

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Hallo!

 

Darf ein Geschäftsführer seinen Mitarbeitern verbieten, das Betriebsgelände in der Mittagspause zu verlassen?

(Rahmenbedingungen: kein Angebot von (warmen) Essen in Kantine u. ä., kein Unternehmen mit erhöhten Sicherheits- oder Hygienebedingungen, Schichtbetrieb + Verwaltung; bisher keine Erkenntnisse, ob Betriebsrat dieser Neuregelung zugestimmt hat oder gar in Kenntnis gesetzt wurde).

 

Habt Ihr Erfahrungen, Gerichtsurteile, Gesetzestexte, o. ä.?

 

Vielen Dank im Voraus.

uhu

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Hallo!

 

Darf ein Geschäftsführer seinen Mitarbeitern verbieten, das Betriebsgelände in der Mittagspause zu verlassen?

(Rahmenbedingungen: kein Angebot von (warmen) Essen in Kantine u. ä., kein Unternehmen mit erhöhten Sicherheits- oder Hygienebedingungen, Schichtbetrieb + Verwaltung; bisher keine Erkenntnisse, ob Betriebsrat dieser Neuregelung zugestimmt hat oder gar in Kenntnis gesetzt wurde).

 

Habt Ihr Erfahrungen, Gerichtsurteile, Gesetzestexte, o. ä.?

 

Vielen Dank im Voraus.

uhu

 

 

Waaaas? Du bist doch ein freier Mensch und bekommst die Mittagspause doch nicht bezahlt! Mit Gesetzestexten kann ich Dir da nicht weiterhelfen, aber ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass ein Chef das machen kann! Lediglich bzgl. des Versicherungsschutzes kann man da wohl nicht drauf zählen, dass er in der Pause gilt, wie man hier lesen kann.

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Darf ein Geschäftsführer seinen Mitarbeitern verbieten, das Betriebsgelände in der Mittagspause zu verlassen?

Ja. Allerdings wäre das Mitbestimmungspflichtig. Und der Schutz der Mittagspause sollte geregelt sein.

Z.B. Entgegennahme von dienstlichen Telefonaten in der Mittagspause gilt als Unterbrechung. Damit gilt die Pause als nicht

mehr zusammenhängend und beginnt von vorne. Ob das der Gefü will?

(Rahmenbedingungen: kein Angebot von (warmen) Essen in Kantine u. ä., kein Unternehmen mit erhöhten Sicherheits- oder Hygienebedingungen, Schichtbetrieb + Verwaltung

Nicht relevant.

bisher keine Erkenntnisse, ob Betriebsrat dieser Neuregelung zugestimmt hat oder gar in Kenntnis gesetzt wurde).

Das wäre wichtig zu wissen. Diesbezügliche Regelungen müssen bekannt gegeben werden.

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Waaaas? Du bist doch ein freier Mensch und bekommst die Mittagspause doch nicht bezahlt! Mit Gesetzestexten kann ich Dir da nicht weiterhelfen, aber ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass ein Chef das machen kann! Lediglich bzgl. des Versicherungsschutzes kann man da wohl nicht drauf zählen, dass er in der Pause gilt, wie man hier lesen kann.

 

Persönliche Schilderungen entfernt

 

Chrysologus als Mod

 

Versicherungstechnisch ist die Anlegenheit eindeutig, da sogar der Weg von der WC-Tür, das dortige Verweilen und der Rückweg bis zur WC-Tür auch nicht abgedeckt sind.

Wer macht eigentlich solche Gesetze und Verordnungen? *grübel*

bearbeitet von Inge
Chrysologus' Mod-Äußerung gegrünt
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Darf ein Geschäftsführer seinen Mitarbeitern verbieten, das Betriebsgelände in der Mittagspause zu verlassen?

Ja. Allerdings wäre das Mitbestimmungspflichtig. Und der Schutz der Mittagspause sollte geregelt sein.

Z.B. Entgegennahme von dienstlichen Telefonaten in der Mittagspause gilt als Unterbrechung. Damit gilt die Pause als nicht

mehr zusammenhängend und beginnt von vorne. Ob das der Gefü will?

(Rahmenbedingungen: kein Angebot von (warmen) Essen in Kantine u. ä., kein Unternehmen mit erhöhten Sicherheits- oder Hygienebedingungen, Schichtbetrieb + Verwaltung

Nicht relevant.

bisher keine Erkenntnisse, ob Betriebsrat dieser Neuregelung zugestimmt hat oder gar in Kenntnis gesetzt wurde).

Das wäre wichtig zu wissen. Diesbezügliche Regelungen müssen bekannt gegeben werden.

Du hast nicht zufälligerweise eine Quelle für Dein "Ja"?

Was meinst Du mit "mitbestimmungspflichtig"?

 

Ansonsten: danke!

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Darf ein Geschäftsführer seinen Mitarbeitern verbieten, das Betriebsgelände in der Mittagspause zu verlassen?

Ja. Allerdings wäre das Mitbestimmungspflichtig. Und der Schutz der Mittagspause sollte geregelt sein.

Z.B. Entgegennahme von dienstlichen Telefonaten in der Mittagspause gilt als Unterbrechung. Damit gilt die Pause als nicht

mehr zusammenhängend und beginnt von vorne. Ob das der Gefü will?

(Rahmenbedingungen: kein Angebot von (warmen) Essen in Kantine u. ä., kein Unternehmen mit erhöhten Sicherheits- oder Hygienebedingungen, Schichtbetrieb + Verwaltung

Nicht relevant.

bisher keine Erkenntnisse, ob Betriebsrat dieser Neuregelung zugestimmt hat oder gar in Kenntnis gesetzt wurde).

Das wäre wichtig zu wissen. Diesbezügliche Regelungen müssen bekannt gegeben werden.

Du hast nicht zufälligerweise eine Quelle für Dein "Ja"?

Was meinst Du mit "mitbestimmungspflichtig"?

 

Ansonsten: danke!

Insgesamt sind für Deine Situation die Juristen hier gefordert. Ich hoffe es sind nicht nur Kirchenrechtler ;)

Selbst habe ich nur Erfahrung zu bieten (privatwirtschl. wie öffentlich).

Gesetzliche Grundlagen sind u.a. das Betriebsverfassungsgesetz, Arbeitsstättenverordnung bzw. Personalvertretungsgesetze

im öffentlichen Bereich. Letztendlich auch der Arbeitsvertrag. Die Fälle der Mitbestimmung sind im ...

 

dritten Abschnitt des Betriebsverfassungsgesetz geregelt

(Soziale Angelegenheiten)

 

§ 87 Mitbestimmungsrechte

 

(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:

Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb;

Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage ... [..]

 

Anbei noch ein Urteil, welches aber nicht unbedingt auf Deinen Fall passen muss. Nur das Du mal siehst, wie

ähnliche Fälle begründet werden ...

BAG Urteil

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Hallo!

 

Darf ein Geschäftsführer seinen Mitarbeitern verbieten, das Betriebsgelände in der Mittagspause zu verlassen?

(Rahmenbedingungen: kein Angebot von (warmen) Essen in Kantine u. ä., kein Unternehmen mit erhöhten Sicherheits- oder Hygienebedingungen, Schichtbetrieb + Verwaltung; bisher keine Erkenntnisse, ob Betriebsrat dieser Neuregelung zugestimmt hat oder gar in Kenntnis gesetzt wurde).

 

Habt Ihr Erfahrungen, Gerichtsurteile, Gesetzestexte, o. ä.?

 

Vielen Dank im Voraus.

uhu

 

Also ein Geschäftsführer kann nicht verbieten, was Du in Deiner Pause machst. Wenn Du das Betriebsgelände während der Pause verlässt, ist das ganz persönlich Deine Sache. Ob allerdings Versicherungsschutz während dieser Abwesenheit besteht, weiss ich nicht genau.

Die Berufsgenossenschaft tritt ein, zur Hinfahrt zur Arbeitsstelle, und zur Heimfahrt. Da bist Du versichert.

 

Über eine Regelung, notfalls über eine Betriebsvereinbarung, wäre es notwendig, dass Du den Betriebsrat in dieser Angelegenheit einschaltest.

Informiere Dich vor Ort bei Deinem Betriebsrat oder Personalrat!

 

Frage entfernt, die uns wieder in die Rechtsberatung führt.

 

Chrysologus als Mod

bearbeitet von Chrysologus
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Hallo!

 

Darf ein Geschäftsführer seinen Mitarbeitern verbieten, das Betriebsgelände in der Mittagspause zu verlassen?

(Rahmenbedingungen: kein Angebot von (warmen) Essen in Kantine u. ä., kein Unternehmen mit erhöhten Sicherheits- oder Hygienebedingungen, Schichtbetrieb + Verwaltung; bisher keine Erkenntnisse, ob Betriebsrat dieser Neuregelung zugestimmt hat oder gar in Kenntnis gesetzt wurde).

 

Habt Ihr Erfahrungen, Gerichtsurteile, Gesetzestexte, o. ä.?

 

Vielen Dank im Voraus.

uhu

 

Also ein Geschäftsführer kann nicht verbieten, was Du in Deiner Pause machst. Wenn Du das Betriebsgelände während der Pause verlässt, ist das ganz persönlich Deine Sache. Ob allerdings Versicherungsschutz während dieser Abwesenheit besteht, weiss ich nicht genau.

Die Berufsgenossenschaft tritt ein, zur Hinfahrt zur Arbeitsstelle, und zur Heimfahrt. Da bist Du versichert.

 

Über eine Regelung, notfalls über eine Betriebsvereinbarung, wäre es notwendig, dass Du den Betriebsrat in dieser Angelegenheit einschaltest.

Informiere Dich vor Ort bei Deinem Betriebsrat oder Personalrat!

 

Frage entfernt, die uns wieder in die Rechtsberatung führt.

 

Chrysologus als Mod

 

Ich (ganz, ganz persönlich) würde mich (vorerst) nicht darauf einlassen. Ich würde erst mal nach den Begriffen "Weisungs- bzw. Direktionsrecht" googeln und um einen Termin bei meiner Arbeitnehmervertretung bitten. Auch würde ich mir, falls gegeben,

die Gleitzeitordnung ansehen. Könnte ja was überlesen haben.

 

Über Versicherungsschutz, auch als Argument, würde ich mir erst mal keine Gedanken machen. Versichert ist man irgendwie immer.

Im Un-Falle ist nur die Frage des Kostenträgers zu klären, wobei ein Arbeitsunfall günstiger wäre; so wegen Unfallrente usw.

Abfeiern meiner Pause (extern) wäre ein Freizeitunfall. Was wenige wissen: Betriebskantinen werden oftmals von externen Betreibern

angemietet. Die Kantine ist dann externes Gebiet. Juristische Räume sind nicht geografische ;)

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Darf ein Geschäftsführer seinen Mitarbeitern verbieten, das Betriebsgelände in der Mittagspause zu verlassen?

nein.

 

im übrigen würde ich Dir (oder dem/der/den) Betroffenen dringend empfehlen, sich mit dem Betriebsart (der ja offensichtlich existiert) in Verbindung zu setzen.

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Hallo!

 

Rein theoretisch: Was wäre denn, wenn der Betriebsrat gar nicht informiert war? Müsste eine Betriebsvereinbarung eigentlich öffentlich zugänglich sein oder gar öffentlich ausgehangen werden?

 

Danke und Gruß

uhu

 

Auf den konkreten Fall bezogene Fragen entfernt. Inge als Mod.

bearbeitet von Inge
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Könnte bitte hier von persönlicher Rechtsberatung im Einzelfall bitte mal abgegangen werden???

 

Inge als Mod.

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Hallo!

 

Rein theoretisch: Was wäre denn, wenn der Betriebsrat gar nicht informiert war?

 

Sowas wünscht sich jeder Arbeitgeber.

 

Werner

 

Auf den konkreten Fall bezogene Fragen und Bemerkungen entfernt. Inge als Mod.

bearbeitet von Inge
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Liebe UHU: um Missverständnis aus dem Weg zu schaffen, ist besser so zu formulieren:

 

Wenn beim Gespräch zwischen GF und einem/einer Mitarbeiter(in) kein Resultat erzielt wird, weil der GF auf einer Position beharrt, was kann der/die MA dagegen tun?

 

Wie Du oben formulierst, lässt der Schluss zu, dass Du auf einen präziseren Fall beziehst und damit wird das ganze als Rechtberatung angesehen, die kostenpflichtig sein muss.

bearbeitet von Jossi
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Hallo!

 

Darf ein Geschäftsführer seinen Mitarbeitern verbieten, das Betriebsgelände in der Mittagspause zu verlassen?

(Rahmenbedingungen: kein Angebot von (warmen) Essen in Kantine u. ä., kein Unternehmen mit erhöhten Sicherheits- oder Hygienebedingungen, Schichtbetrieb + Verwaltung; bisher keine Erkenntnisse, ob Betriebsrat dieser Neuregelung zugestimmt hat oder gar in Kenntnis gesetzt wurde).

 

Habt Ihr Erfahrungen, Gerichtsurteile, Gesetzestexte, o. ä.?

 

Vielen Dank im Voraus.

uhu

 

Bei meinem Arbeitgeber war das so geregelt:

 

Pausen sind keine Arbeitszeit werden auch nicht bezahlt, deshalb kann der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern auch nicht verbieten das Firmengelände zu verlassen, zumal wenn keine Möglichkeit besteht auf dem Firmengelände eine Mahlzeit einzunehmen.

 

Aber Vorsicht! Beim Verlassen des Firmengeländes erlischt unter Umständen der Versicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaft und bei Unfällen muss unter Umständen die Versicherung des Arbeitnehmers haften.

 

Ich halte es auf jedenfall für ratsam die Personalvertretung (falls vorhanden) zu diesem Thema zu befragen, da es u.U. auch Betriebsvereinbarungen gibt.

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