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Taufe bei konfessionsverschiedener Beziehung


bluemarvin

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Hallo, mein Freund ist katholisch, ich evangelisch, und unsere Tochter noch ungetauft. Meine Frage an konfessionsverschiedene Paare: Für welche Konfession habt Ihr Euch bei Euren Kindern aus welchen Gründen entschieden?

 

(Ich weiß, dass sich bei der Eheschließung der katholische Partner verpflichtet, die Kinder soweit es in dieser Partnerschaft möglich ist, katholisch zu erziehen - das lässt ja viel Spielraum)

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Hallo, mein Freund ist katholisch, ich evangelisch, und unsere Tochter noch ungetauft. Meine Frage an konfessionsverschiedene Paare: Für welche Konfession habt Ihr Euch bei Euren Kindern aus welchen Gründen entschieden?

 

(Ich weiß, dass sich bei der Eheschließung der katholische Partner verpflichtet, die Kinder soweit es in dieser Partnerschaft möglich ist, katholisch zu erziehen - das lässt ja viel Spielraum)

Ungläubig und ex-katholisch gilt nicht, nicht wahr? ;)

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[Ketzer]Wie, Freund, nicht verheiratet?[/Ketzer]

 

Wir haben seinerzeit katholisch geheiratet.

Die Kinder wurden dann aber neuapostolisch getauft. Zum einen war ich da bereits aus der Kirche ausgetreten, zum anderen wollten wir der Oma auch eine Freude machen. Und als christliche Taufe wird sie mW von Katholiken anerkannt. Oder?

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[Ketzer]Wie, Freund, nicht verheiratet?[/Ketzer]

 

Wir haben seinerzeit katholisch geheiratet.

Die Kinder wurden dann aber neuapostolisch getauft. Zum einen war ich da bereits aus der Kirche ausgetreten, zum anderen wollten wir der Oma auch eine Freude machen. Und als christliche Taufe wird sie mW von Katholiken anerkannt. Oder?

 

Neuapostolisch? Glaub nicht, da fließt kein Wasser.

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Die Kinder wurden dann aber neuapostolisch getauft. Zum einen war ich da bereits aus der Kirche ausgetreten, zum anderen wollten wir der Oma auch eine Freude machen. Und als christliche Taufe wird sie mW von Katholiken anerkannt. Oder?

ich meine, da sind sich die Katholiken unsicher. ist aber nicht mein Gebiet, auf dem ich mich wirklich auskenne.

 

-> Crysologus?

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Hallo, mein Freund ist katholisch, ich evangelisch, und unsere Tochter noch ungetauft. Meine Frage an konfessionsverschiedene Paare: Für welche Konfession habt Ihr Euch bei Euren Kindern aus welchen Gründen entschieden?

 

(Ich weiß, dass sich bei der Eheschließung der katholische Partner verpflichtet, die Kinder soweit es in dieser Partnerschaft möglich ist, katholisch zu erziehen - das lässt ja viel Spielraum)

Ich habe mich als Katholik bereits vor der Zeugung durchgesetzt, dass das Kind katholisch getauft und erzogen wird! ;)

 

Nach der Geburt gab es dann doch verhaltenen Protest von der Mutter, was mit ein Grund war, dass die Taufe erst kurz vor dem ersten Geburtstag stattfand. Allerdings wird die Taufe von den zwei Konfessionen gegenseitig anerkannt, weswegen man sich nicht festlegt. Das katholische Pfarramt meines ersten Wohnsitzes hat den Namen unseres Sohnes automatisch an die katholische und die evangelische Gemeinde unseres gemeinsamen Zweitwohnsitzes gemeldet. So wird er jetzt in mindestens drei Gemeinden als Mitglied geführt, zwei katholische und eine evangelische.

 

Wenn Du von Deinem Freund sprichst, seid Ihr nicht verheiratet, also hat er sich noch nicht verpflichtet, Euren Nachwuchs katholisch zu erziehen.

bearbeitet von Guido
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Die Kinder wurden dann aber neuapostolisch getauft. Zum einen war ich da bereits aus der Kirche ausgetreten, zum anderen wollten wir der Oma auch eine Freude machen. Und als christliche Taufe wird sie mW von Katholiken anerkannt. Oder?

ich meine, da sind sich die Katholiken unsicher. ist aber nicht mein Gebiet, auf dem ich mich wirklich auskenne.

 

-> Crysologus?

 

Ich müsste jetzt Wikipedia vertrauen - oder rince fragen: Wurden die Kinder mit Wasser und unter Verwendung einer trinitarischen Taufformel (also Vater, Sohn und Geist enthaltend) getauft?

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Das katholische Pfarramt meines ersten Wohnsitzes hat den Namen unseres Sohnes automatisch an die katholische und die evangelische Gemeinde unseres gemeinsamen Zweitwohnsitzes gemeldet. So wird er jetzt in mindestens drei Gemeinden als Mitglied geführt, zwei katholische und eine evangelische.

Hä???

 

-> Crysologus?

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Das katholische Pfarramt meines ersten Wohnsitzes hat den Namen unseres Sohnes automatisch an die katholische und die evangelische Gemeinde unseres gemeinsamen Zweitwohnsitzes gemeldet. So wird er jetzt in mindestens drei Gemeinden als Mitglied geführt, zwei katholische und eine evangelische.

Hä???

 

-> Crysologus?

 

Chrysologus, wenn ich bitten darf.

 

Kann ich auch nicht erklären - ich könnte mir vorstellen, dass die Meldung vor der Taufe erfolgt im Sinne einer Abfrage, ob er schon getauft ist. Nach der Taufe kenne ich keine Meldung, schon gar nicht an Nebenwohnsitzpfarreien. Erscheint mir eher merkwürdig.

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Chrysologus, wenn ich bitten darf.

;) Das hätte mir ja nicht mal beim Kopieren passieren dürfen. Tschuljung.

 

Kann ich auch nicht erklären - ich könnte mir vorstellen, dass die Meldung vor der Taufe erfolgt im Sinne einer Abfrage, ob er schon getauft ist. Nach der Taufe kenne ich keine Meldung, schon gar nicht an Nebenwohnsitzpfarreien. Erscheint mir eher merkwürdig.

Ich hab gelesen, dass bei auswärtiger Taufe an die (Haupt-)Wohnortpfarrei gemeldet wird, damit die Taufe dort ohne laufende Nummer im Taufbuch vermerkt wird, aber Meldung an eine Gemeinde anderer Konfession, das schien mir auch merkwürdig.

 

Jedenfalls kann der Junge aus Sicht des staatlichen Rechts nur einer öffentlich-rechtlichen Kirche angehören, beim Meldeamt muss er also definitiv als (allein) katholisch geführt werden, solange dorthin kein Kirchenaustritt (mit oder ohne Eintritt in eine andere Kirche) gemeldet wird.

 

Natürlich ist die evangelische Gemeinde andererseits von Staats wegen nicht daran gehindert, jemandem faktisch Mitgliedschaftsrechte einzuräumen, der nach staatlichem Recht dort nicht Mitglied ist (bzw. sein kann).

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Chrysologus, wenn ich bitten darf.

;) Das hätte mir ja nicht mal beim Kopieren passieren dürfen. Tschuljung.

 

Kann ich auch nicht erklären - ich könnte mir vorstellen, dass die Meldung vor der Taufe erfolgt im Sinne einer Abfrage, ob er schon getauft ist. Nach der Taufe kenne ich keine Meldung, schon gar nicht an Nebenwohnsitzpfarreien. Erscheint mir eher merkwürdig.

Ich hab gelesen, dass bei auswärtiger Taufe an die (Haupt-)Wohnortpfarrei gemeldet wird, damit die Taufe dort ohne laufende Nummer im Taufbuch vermerkt wird, aber Meldung an eine Gemeinde anderer Konfession, das schien mir auch merkwürdig.

 

Jedenfalls kann der Junge aus Sicht des staatlichen Rechts nur einer öffentlich-rechtlichen Kirche angehören, beim Meldeamt muss er also definitiv als (allein) katholisch geführt werden, solange dorthin kein Kirchenaustritt (mit oder ohne Eintritt in eine andere Kirche) gemeldet wird.

 

Natürlich ist die evangelische Gemeinde andererseits von Staats wegen nicht daran gehindert, jemandem faktisch Mitgliedschaftsrechte einzuräumen, der nach staatlichem Recht dort nicht Mitglied ist (bzw. sein kann).

 

Es gibt eine etwas absonderliche Vereinbarung zwischen der evangelischen Kirche im Rheinland und den dortigen Diözesen, die so etwas möglich machen könnte. Die haben in der Tat vereinbart, dass es möglich sein solle, erst zu taufen und dann die Konfession zu bestimmen - was aber geschieht, wenn die Eltern das nicht tun, bleibt fraglich.

 

Wo war die Taufe?

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Bei mir sieht die Situation so aus ... ich katholisch, meine Frau dzt. konfessionslos und tendiert eher zur Erwachsenentaufe.

 

Könnte ich alleine entscheiden, würde ich unser Kind schon als Säugling taufen. Wir haben uns darauf geeinigt, dass unser Kind getauft werden soll, wenn es von sich aus diesen Wunsch äußert, egal in welchem Alter. Natürlich müssen wir als Eltern dann auch entscheiden, ob es tatsächlich ein Herzenswunsch ist oder ob es nur ein "Spleen" ist (z. B. weil halt alle anderen auch getauft sind, oder so).

 

Was aber unbestritten der Fall sein wird, ist, dass unser Kind christlich erzogen wird.

 

Ich selbst habe kein Problem mit dieser Entscheidung, da ich fest daran glaube und überzeugt bin, dass auch unser - ungetauftes - Kind von Gott geliebt wird.

Ausserdem habe ich in meiner Kindheit einen ähnlichen Fall erlebt. Eine Schülerin aus der Parallelklasse in der Volksschule (Grundschule) hatte auch konfessionsverschiedene Eltern (katholisch, evangelisch) und wurde im Alter von - keine Ahnung - ca. 7 - 10 Jahren in meiner Heimatkirche in der Osternacht als einziges Kind getauft. Im Nachhinein betrachtet finde ich das unheimlich toll - selbst auch die Taufe miterleben.

 

Das größte Problem wird wahrscheinlich sein, die Nicht-Taufe vor den eigenen Verwandten und dem Rest der Gesellschaft "verteidigen" zu müssen ... aber wenn man von seiner Entscheidung überzeugt ist, denke ich, ist das auch kein Problem.

 

Mir ist diese Vorgehensweise auf jeden Fall lieber, als wenn ein Säugling nur deshalb getauft wird, "weil man es halt so macht" und die Eltern eigentlich mit dem christlichen Glauben (egal welcher Konfession) im Grunde nichts anfangen können.

 

lg

noty

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Könnte ich alleine entscheiden, würde ich unser Kind schon als Säugling taufen. Wir haben uns darauf geeinigt, dass unser Kind getauft werden soll, wenn es von sich aus diesen Wunsch äußert, egal in welchem Alter.
Also mit großer Wahrscheinlichkeit nie.

 

Ich halte diese Haltung, bei allem gebotenen Respekt, für inkonsequent. Entweder man erzieht seine Kinder in einer bestimmten Tradition und gibt ihnen dann auch das ganze Paket mit oder man entscheidet sich für die Imker-Version und lässt sie nur schnuppern.

 

Bei meiner Frau und mir (ähnliche Konstellation wie bei Euch) war die Frage nach der Säuglingstaufe in dem Mom. geklärt als klar war, daß ich nicht ohne katholische Eheschließung heirate.

 

Es ist irgendwie wie mit der Ehe: man kann nicht "auf Probe" lieben.

 

Mir ist diese Vorgehensweise auf jeden Fall lieber, als wenn ein Säugling nur deshalb getauft wird, "weil man es halt so macht" und die Eltern eigentlich mit dem christlichen Glauben (egal welcher Konfession) im Grunde nichts anfangen können.
DAS ist ein ganz anderes Thema...
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Es ist irgendwie wie mit der Ehe: man kann nicht "auf Probe" lieben.

 

Ihr habt erst geheiratet und danach Tisch und Laken geteilt?

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Es ist irgendwie wie mit der Ehe: man kann nicht "auf Probe" lieben.

 

Ihr habt erst geheiratet und danach Tisch und Laken geteilt?

Was ist am Tisch teilen so verwerflich?

 

(Und nein - wir haben heute noch getrennte Matratzen mit jeweils eigenem Laken... und ich teile vieles, aber weder Schlafsack noch Bettdecke)

bearbeitet von Flo77
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Es ist irgendwie wie mit der Ehe: man kann nicht "auf Probe" lieben.

 

Ihr habt erst geheiratet und danach Tisch und Laken geteilt?

Was ist am Tisch teilen so verwerflich?

 

(Und nein - wir haben heute noch getrennte Matratzen mit jeweils eigenem Laken... und ich teile vieles, aber weder Schlafsack noch Bettdecke)

 

Habe ich etwas von verwerflich gesagt?

 

Wobei ich Bettdecke teilen immer noch besser finde als Zahnbürste. Letzteres geht nicht mal frisch verliebt.

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und nun bitte wieder zum eigentlichen Thema zurück!

Elima als Mod

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Könnte ich alleine entscheiden, würde ich unser Kind schon als Säugling taufen. Wir haben uns darauf geeinigt, dass unser Kind getauft werden soll, wenn es von sich aus diesen Wunsch äußert, egal in welchem Alter.
Also mit großer Wahrscheinlichkeit nie.

 

Das bleibt abzuwarten ...

 

lg

noty

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Könnte ich alleine entscheiden, würde ich unser Kind schon als Säugling taufen. Wir haben uns darauf geeinigt, dass unser Kind getauft werden soll, wenn es von sich aus diesen Wunsch äußert, egal in welchem Alter.
Also mit großer Wahrscheinlichkeit nie.

 

Das bleibt abzuwarten ...

 

lg

noty

 

 

Denke ich auch. Freunde von uns haben ihr Kind nicht taufen lassen, vor allem, weil der Vater nicht wollte. Nun, vor zwei Monaten hat sie (5) erstmals ihren Willen zur Taufe geäußert. Ich denke, sie wird zur Erstkommunion in der dritten Klasse gehen....

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Könnte ich alleine entscheiden, würde ich unser Kind schon als Säugling taufen. Wir haben uns darauf geeinigt, dass unser Kind getauft werden soll, wenn es von sich aus diesen Wunsch äußert, egal in welchem Alter.
Also mit großer Wahrscheinlichkeit nie.

 

Das bleibt abzuwarten ...

 

lg

noty

 

 

Denke ich auch. Freunde von uns haben ihr Kind nicht taufen lassen, vor allem, weil der Vater nicht wollte. Nun, vor zwei Monaten hat sie (5) erstmals ihren Willen zur Taufe geäußert. Ich denke, sie wird zur Erstkommunion in der dritten Klasse gehen....

 

Genau das ist meine Hoffnung ...

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Es gibt eine etwas absonderliche Vereinbarung zwischen der evangelischen Kirche im Rheinland und den dortigen Diözesen, die so etwas möglich machen könnte. Die haben in der Tat vereinbart, dass es möglich sein solle, erst zu taufen und dann die Konfession zu bestimmen - was aber geschieht, wenn die Eltern das nicht tun, bleibt fraglich.

Die hier?

 

Da steht aber unter Nr. 6 ausdrücklich: "Wenn die Partner einer konfessionsverschiedenen Ehe um die Taufe ihres Kindes bitten, ohne sich über dessen Kirchenzugehörigkeit geeinigt zu haben, so wird die Taufe erst vollzogen, wenn die Eltern zu einem gemeinsamen Beschluß gekommen sind."

 

Für die Nottaufe steht unter Nr. 8, dass "das Kind in die Kirche aufgenommen [ist], der es nach Entscheidung der Eltern angehören soll." Aber eine Nottaufe ist ja ohnehin eine Sache für sich, die könnte ja sogar ich spenden, und es liegt nun gar nicht in meiner Natur, eine konkrete Kirchenmitgliedschaft zu vermitteln. Dass man dafür also eine Auffangregelung schafft, scheint logisch.

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Es gibt eine etwas absonderliche Vereinbarung zwischen der evangelischen Kirche im Rheinland und den dortigen Diözesen, die so etwas möglich machen könnte. Die haben in der Tat vereinbart, dass es möglich sein solle, erst zu taufen und dann die Konfession zu bestimmen - was aber geschieht, wenn die Eltern das nicht tun, bleibt fraglich.

Die hier?

 

Da steht aber unter Nr. 6 ausdrücklich: "Wenn die Partner einer konfessionsverschiedenen Ehe um die Taufe ihres Kindes bitten, ohne sich über dessen Kirchenzugehörigkeit geeinigt zu haben, so wird die Taufe erst vollzogen, wenn die Eltern zu einem gemeinsamen Beschluß gekommen sind."

 

Für die Nottaufe steht unter Nr. 8, dass "das Kind in die Kirche aufgenommen [ist], der es nach Entscheidung der Eltern angehören soll." Aber eine Nottaufe ist ja ohnehin eine Sache für sich, die könnte ja sogar ich spenden, und es liegt nun gar nicht in meiner Natur, eine konkrete Kirchenmitgliedschaft zu vermitteln. Dass man dafür also eine Auffangregelung schafft, scheint logisch.

Das ist ja ein witziges Dokument.

Da sitzen Theologen und Kirchenrechtler vermutlich Jahrelang zusammen und hecken ein Dokument aus, das Klauseln enthält, von denen sogar ich als blutiger Laie erkenne, dass sie unsinnig sind, konkret der von dir zitierte Satz unter Nr. 8

 

Dass es nämlich unterschiedliche Kirchen gibt, in die man durch Taufe aufgeenommeen werden könnte widerspricht dem Credo all derer, die das Ding unterzeichnet haben, und es widerspricht sogar dem Dokumeent selbst, denn da heisst es unter Punkt 3: "Die Taufe gliedert den Getauften in den Christusleib, die Kirche, ein"

 

Wenn die Taufe aber "in die Kirche" eingliedert, dann ist Punkt 8 Unsinn.

Überhaupt wird der Begriff "Kirche" in dem Dokument völlig kreuz und quer mal in der Bedeutung "una sancta" mal in der Bedeutung "Konfession", mal in der Bedeutung "öffentlich-rechtliche Institution" verwendet.

Grauenvoll.

 

Werner

bearbeitet von Werner001
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Es gibt eine etwas absonderliche Vereinbarung zwischen der evangelischen Kirche im Rheinland und den dortigen Diözesen, die so etwas möglich machen könnte. Die haben in der Tat vereinbart, dass es möglich sein solle, erst zu taufen und dann die Konfession zu bestimmen - was aber geschieht, wenn die Eltern das nicht tun, bleibt fraglich.

Die hier?

 

Da steht aber unter Nr. 6 ausdrücklich: "Wenn die Partner einer konfessionsverschiedenen Ehe um die Taufe ihres Kindes bitten, ohne sich über dessen Kirchenzugehörigkeit geeinigt zu haben, so wird die Taufe erst vollzogen, wenn die Eltern zu einem gemeinsamen Beschluß gekommen sind."

 

Für die Nottaufe steht unter Nr. 8, dass "das Kind in die Kirche aufgenommen [ist], der es nach Entscheidung der Eltern angehören soll." Aber eine Nottaufe ist ja ohnehin eine Sache für sich, die könnte ja sogar ich spenden, und es liegt nun gar nicht in meiner Natur, eine konkrete Kirchenmitgliedschaft zu vermitteln. Dass man dafür also eine Auffangregelung schafft, scheint logisch.

Das ist ja ein witziges Dokument.

Da sitzen Theologen und Kirchenrechtler vermutlich Jahrelang zusammen und hecken ein Dokument aus, das Klauseln enthält, von denen sogar ich als blutiger Laie erkenne, dass sie unsinnig sind, konkret der von dir zitierte Satz unter Nr. 8

 

Dass es nämlich unterschiedliche Kirchen gibt, in die man durch Taufe aufgeenommeen werden könnte widerspricht dem Credo all derer, die das Ding unterzeichnet haben, und es widerspricht sogar dem Dokumeent selbst, denn da heisst es unter Punkt 3: "Die Taufe gliedert den Getauften in den Christusleib, die Kirche, ein"

 

Wenn die Taufe aber "in die Kirche" eingliedert, dann ist Punkt 8 Unsinn.

Überhaupt wird der Begriff "Kirche" in dem Dokument völlig kreuz und quer mal in der Bedeutung "una sancta" mal in der Bedeutung "Konfession", mal in der Bedeutung "öffentlich-rechtliche Institution" verwendet.

Grauenvoll.

 

Werner

 

Wenigstens zwei Kirchenrechtler waren beteiligt - Mussinghoff und Lettmann. Sie scheinen inhaltlich keine Spuren hinterlassen zu haben. ;)

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Findet ihr das wirklich so idiotisch?

 

Nach can. 11 CIC wird danach unterschieden, ob jemand "in der katholischen Kirche getauft" ist oder außerhalb, in anderen canones wird darauf abgestellt, ob ein Getaufter "in voller Gemeinschaft" mit der RKK steht oder nicht. Demnach gibt es also auch aus Sicht des CIC sowohl katholische als auch nichtkatholische Getaufte.

 

Gemäß § 6 KMitG wird auf EKD-Seite die "Kirchenmitgliedschaft [...] durch die Taufe in einer Kirchengemeinde, die einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland angehört, erworben."

 

Demnach macht die Taufe eben nicht nur zum Christen, sondern nebenbei auch zum Katholiken, Protestanten etc. Kriterium ist dabei für RKK und EKD die Taufe "in" einer bestimmten Kirche.

 

Ob bei einer Nottaufe dieses "in" bereits erfüllt ist, weil der Taufspender Gemeindemitglied oder gar Amtsträger in einer bestimmten Kirche war, darüber mögen sich die Kirchenrechtler streiten. Jedenfalls ist die ganze Vereinbarung - ob jetzt glücklich formuliert oder nicht - zumindest dann stimmig, wenn man davon ausgeht, dass das nicht ausreicht.

 

Und auch gegenüber dem Staat kommen die Kirchen ja nicht umhin, irgendwie zu definieren, wen sie jetzt eigentlich als Mitglied in Anspruch nehmen und wen nicht.

 

Damit gibt es drei "Mitgliedschaftsebenen":

 

1) Taufe als Eintritt in die Christengemeinschaft

2) Taufe als Eintritt in eine konkret organisisert (konfessionelle) Kirche im Sinne des internen Kirchenrechts

3) Taufe als Eintritt in eine öffentlich-rechtliche Bekenntnisgemeinschaft nach deutschem Religionsverfassungsrecht

 

Bei Ebene 1 stellt sich weiter keine Frage, aber auf den Ebenen 2 und 3 muss man schon eine Entscheidung für eine bestimmte Konfession herbeiführen. Das wurde hier versucht.

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Damit gibt es drei "Mitgliedschaftsebenen":

 

1) Taufe als Eintritt in die Christengemeinschaft

2) Taufe als Eintritt in eine konkret organisisert (konfessionelle) Kirche im Sinne des internen Kirchenrechts

3) Taufe als Eintritt in eine öffentlich-rechtliche Bekenntnisgemeinschaft nach deutschem Religionsverfassungsrecht

 

Bei Ebene 1 stellt sich weiter keine Frage, aber auf den Ebenen 2 und 3 muss man schon eine Entscheidung für eine bestimmte Konfession herbeiführen. Das wurde hier versucht.

 

An dir ist eine Kanonistin verloren gegangen!

 

Der Versuch ist ja auch löblich, nur ist eine Regelung, die in bestimmten Fällen die Ebenen 2 und damit auch 3 offen läßt, unglücklich, weil sie den so getauften in einem ekklesiologischen Vakuum beläßt. Hier wäre eine pragmatische Rechtsfiktion mE nach besser gewesen, zumal ja am c. 11 erhebliche Rechtsfolgen hängen.

bearbeitet von Chrysologus
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