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Die katholische Kirche und der Missbrauch


Björn

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vor einer Stunde schrieb MartinO:

o_O Wie blöd sind die denn???

 

An dem Witz mit den Priestern und dem Spargel ist wohl was dran.

In einem Bistum scheiterte vor weinigen Jahren ein Amtsenthebungsverfahren an folgender, in der Tat sehr komplexer Vorschrift:

 

Zitat

Can. 1742 — § 1. Steht aufgrund der durchgeführten Erhebung fest, daß ein Enthebungsgrund gemäß can. 1740 vorliegt, so hat der Bischof die Angelegenheit mit zwei Pfarrern zu erörtern, die aus dem auf Vorschlag des Bischofs vom Priesterrat hierzu für ständig gebildeten Kreis ausgewählt sind, gelangt er hier auf zu der Überzeugung, daß zur Amtsenthebung zu schreiten ist, so hat er zur Gültigkeit des weiteren Vorgehens dem Pfarrer den Grund und die Beweise dafür anzugeben und ihn väterlich aufzufordern, innerhalb von fünfzehn Tagen zu verzichten.

 Der Bischof hatte die Erhebungen durchgeführt, sich mit einem Pfarrer aus dem benannten Kreis beraten und den Pfarrer enthoben. Der wandte sich an Rom, Rom gab ihm Recht. Woran lag es?

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vor 3 Minuten schrieb Chrysologus:

In einem Bistum scheiterte vor weinigen Jahren ein Amtsenthebungsverfahren an folgender, in der Tat sehr komplexer Vorschrift:

 

 Der Bischof hatte die Erhebungen durchgeführt, sich mit einem Pfarrer aus dem benannten Kreis beraten und den Pfarrer enthoben. Der wandte sich an Rom, Rom gab ihm Recht. Woran lag es?

Ein Pfarrer zu wenig? ;) 

Oder kann ich nicht mehr lesen?

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Ich bin immer davon ausgegangen auf den Kathedren (ist das der Plural von Kathedra?) und in den Ordinariaten sässen Profis. 

bearbeitet von Frank
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vor einer Stunde schrieb Frank:

Ich bin immer davon ausgegangen auf den Kathedren (ist das der Plural von Kathedra?) und in den Ordinariaten sässen Profis. 

*hihi*

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vor 10 Stunden schrieb Frank:

Ich bin immer davon ausgegangen auf den Kathedren (ist das der Plural von Kathedra?) und in den Ordinariaten sässen Profis. 

Natürlich sitzen da Profis. Profis für Theologie und Predigt.

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vor 14 Stunden schrieb Chrysologus:

Es ist die amtliche Ordnung, die Bischöfe versuchen nun, diese als Gesetz in ihren Diözesen zu erlassen (das gelingt nicht allen). Es ist also zumindest als Gesetz gedacht.

Warum kann das einen Bischof nicht "gelingen"

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vor 14 Stunden schrieb Chrysologus:

An der Promulgationsformel. Etwas vereinfacht: Es muss im Gesetz schicht drin stehen, dass es ein Gesetz sein soll, und nicht nur ein Entwurf abgedruckt wird. An dieser Hürde ist ein beachtlicher Teil der Bischöfe bislang gescheitert.

verzeihung aber so blöd kann man doch nicht sein

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vor 11 Stunden schrieb Frank:

Ich bin immer davon ausgegangen auf den Kathedren (ist das der Plural von Kathedra?) und in den Ordinariaten sässen Profis. 

Man sieht hier klar das Problem  der Bistumsverwaltungen man geht immer noch davon aus Weihe ersetzt Kompetenz 

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Ich denke, man sieht es nicht. Vielen Bischöfen und Generalvikaren ist der Verständnis für die Rechtsordnung ziemlich abhanden gekommen und wird durch ein quasi-absolutistisches Verständnis ersetzt, getragen von guten Absichten und hehren Idealen. Es geht ihnen meist nicht darum, persönlich Macht auszuüben oder ihren Willen blank durchzusetzen, vielmehr meinen sie, das richtige zu tun.

 

Das äußert sich dann praktisch in Begründungen, die ich so schon gehört habe: "Der Bischof will das so." Gepaart mit der Drohung: "Und wenn das so nicht beschlossen wird, dann kann der Bischof das nicht bestätigen." Und dabei geht es dann oft um eine legitime Möglichkeit zwischen verschiedenen anderen.

 

Oder - der Fall aus Fulda passt da gut hinein - gegen einen Priester wird wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie ermittelt. Das Bistum erfährt eher zufällig davon, offenbar hat die Hausdurchsuchung keiner mit bekommen. Und nun ist man auf das höchste empört, weil der Beschuldigte sich nicht selbst beim Bistum gemeldet habe, der Bischof / Generalvikar hätte doch erwartet, dass man das täte. Es kann natürlich je nach Konstellation höchst ungeschickt sein, sich hier nicht selbst zu melden, aber zugleich gilt ja nun auch in der Kirche, dass man sich nicht selbst belasten müsse. Und wenn es zu einem Strafbefehl unter 12 Monaten kommt, dann wird die Diözese das womöglich nie erfahren. Das ist eine ziemlich große Masche in den den Netzen, mit denen man präventiv fischt! Aber zurück zur Erwartung: Die mag es geben, aber die Erwartung seines Bischofs zu enttäuschen ist kein Straftatbestand, auch daran muss man bisweilen erinnern.

 

Bei den Gesetzen gerade im Mißbrauchsbereich ist es ja nun so, dass man die nicht selbst schreibt, das macht eine Arbeitsgruppe der DBK. Und die DBK beschließt dann auch die jeweils geltende Ordnung, der Wille der Bischöfe ist also ziemlich klar und eindeutig, ich denke auch nicht, dass es hier Gegenstimmen gibt (traut sich keiner). Damit - so der unbedarfte Beobachter - ist nun das wesentliche getan. Der Vorsitzende tritt vor die Presse und stellt die Ordnung vor, man kann sie von den Seiten der DBK und auch der Diözesen herunterladen, die Mißbrauchsbeauftragten tun das dann auch zeitnah, und alles scheint gut. Schließlich läßt man es im Amtsblatt abdrucken.

 

Und hier gab es nun Verwirrungen. Der Text, den man 2013 von den Seiten der DBK beziehen konnte, endete mit den Worten: 

 

Zitat

Die vorstehenden Leitlinien gelten fünf Jahre und werden vor Verlängerung ihrer Geltungsdauer nochmals einer Überprüfung unterzogen.
Würzburg, den 26. August 2013


Ähnlich im übrigen die österreichische Fassung von 2016:

 

Zitat

Die Rahmenordnung wurde in der Plenaria der Österreichischen Bischofskonferenz im März 2016 beschlossen.


Nun haben Bischofskonferenzen keinerlei gesetzgeberische Kompetenz - von wenigen Ausnahmen im Bereich der Stolgebühren abgesehen. Druckt man den Text so ab - und das machen nicht wenige - so berichtet man vom Beschluss eines Gremiums, das sich für bedeutsamer halten mag, dessen Gesetzgebungskompetenz in Strafsachen der des ZdK gleichkommt. Der Bischof wurde als Mitglied der Konferenz tätig, aber nicht als Gesetzgeber. 

 

Der Kollege Heribert Hallermann hat hierzu einen schönen Aufsatz mit den Titel "Kunst kommt von können" verfasst, in dem dieses Problem ausführlich darlegte. Daraus hat man offensichtlich gelernt, denn der Text der DBK endet nun wie folgt:

 

Zitat

Die vorstehende Ordnung wird zum 01. Januar 2020 in Kraft gesetzt. Diese Ordnung soll innerhalb von fünf Jahren ab Inkrafttreten einer Evaluation unterzogen werden.

 

..................... (Ort), den .............. (Datum)


............................................ (Unterschrift)

Name des (Erz-)Bischofs
(Erz-)Bischof von ........................

 

Es sollte nun eigentlich klappen. Ein kursorischer Durchgang zeigt, das dem aber nicht so ist: Essen hat es fristgerecht geschafft, in Freiburg wurde es eine Punktlandung, Limburg, Münster, Trier, Bamberg, Regenburg, Hamburg, Osnabrück und Speyer haben es ordentlich hin bekommen. Berlin hat es erst im Amtsblatt vom Januar drin, da kann man nun über die Frage streiten, ob die Ordnung zum 1. Januar oder einige Tage später in Kraft getreten ist. Köln und Paderborn haben sie als Rahmenordnug der DBK veröffentlicht, das wird nun nicht reichen. In Dresden und Hildesheim ist das aktuelle Amtsblatt nicht nicht online veröffentlicht. Die übrigen Bistümer müßt ihr selbst nachsehen.

 

 

 

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vor 44 Minuten schrieb Chrysologus:

Ich denke, man sieht es nicht...

 

Nach diesen Ausführungen von Dir fühle ich mich gezwungen, Spadafora unverändert zu zitieren...

 

vor 1 Stunde schrieb Spadafora:

verzeihung aber so blöd kann man doch nicht sein

 

und nur leicht zu ändern:

 

"verzeihung aber so blöd DARF man doch nicht sein".

 

 

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vor 1 Stunde schrieb Chrysologus:

Ich denke, man sieht es nicht. Vielen Bischöfen und Generalvikaren ist der Verständnis für die Rechtsordnung ziemlich abhanden gekommen und wird durch ein quasi-absolutistisches Verständnis ersetzt, getragen von guten Absichten und hehren Idealen.

Das könnte der Punkt sein. Niemand traut sich mehr, dem Bischof zu sagen, wo er Mist baut.

Vielleicht ist auch einfach die nötige Sorgfalt in Kirchenrechtsfragen abhanden gekommen: Getan wird, was der Bischof anordnet; im CIC kennt sich ja doch keiner aus. Nur daß der Bischof dann dumm guckt, wenn einem Rekurs in Rom wegen Rechtsfehlern stattgegeben wird. Weil, er hatte es doch nur gut gemeint...

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vor 2 Stunden schrieb Chrysologus:

Und wenn es zu einem Strafbefehl unter 12 Monaten kommt, dann wird die Diözese das womöglich nie erfahren.

Deswegen ist das verpflichtende erweiterte Führungszeugnis, das Haupt- und Ehrenamtliche anschleppen müssen, präventionstechnisch auch Kokolores.
Hauptsache, man kann Aktionismus vorweisen...

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vor 5 Minuten schrieb gouvernante:

Deswegen ist das verpflichtende erweiterte Führungszeugnis, das Haupt- und Ehrenamtliche anschleppen müssen, präventionstechnisch auch Kokolores.
Hauptsache, man kann Aktionismus vorweisen...

Ich in mir das nicht mehr so ganz sicher - es mag abschreckende Wirkung haben und es kann gerade im ehrenamtlichen Bereich doch verhindern, dass Täter wieder tätig werden. In großen Verbänden und zwischen den Diözesen gibt es einen zumindest offiziösen Datenaustausch, aber kleinen Vereine lokaler Prägung fehlt so ein Austausch. Kein Pastoraler wechselt die Diözese, ohne dass man beim abgebenden Part mal anfragt, und etwa innerhalb der DPSG sähe ich als aufnehmender Stamm in der Mitgliederverwaltung, dass man den raus geworfen hat. Und spätestens dann frage ich nach.

 

Aber es garantiert keine Sicherheit. Der Ersttäter war zuvor unbescholten; und nicht wenige werden gar nie auffällig, auch weil manch einem Opfer erst viele Jahre später bewusst wird, dass sie Opfer wurden. Deswegen gehört es zu guter Präventionsarbeit, dass man aufmerksam bleibt, dass Grenzüberschreitungen benannt werden, ohne dass dabei gleich der ganz große Hammer ausgepackt wird, und dass auch die Kinder (und andere in schwacher Position) befähigt werden, Taten zu erkennen und zu benennen. Gute Sexualpädagogik macht genau das.

 

Insofern halte ich das Führungszeugnis nicht für Kokolores, aber es ist ein weitaus kleinerer Baustein als öffentlich behauptet wird - und gute Präventionsarbeit käme wohl auch gut ohne aus.

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So kann ich das unterschreiben. Es ist nur die Erfahrung, dass grooming ja weit, weit vor irgendwelchen strafrechtlich relevanten Tatsachen einsetzt. Um sich als nicht vorherbestrafter Täter einen Strafbefehl über 12 Monate einzufangen, muss schon ordentlich was passieren - und genau das soll Prävention ja verhindern.

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vor 17 Stunden schrieb Frank:

Ich bin immer davon ausgegangen auf den Kathedren (ist das der Plural von Kathedra?) und in den Ordinariaten sässen Profis. 

Irren ist menschlich.

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In Franks Berufsbereich ist die Lage allerdings teils ähnlich,warum er also für die Kirche so optimistisch ist..?

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vor 9 Minuten schrieb mn1217:

In Franks Berufsbereich ist die Lage allerdings teils ähnlich,warum er also für die Kirche so optimistisch ist..?

Soweit es die Hilfskräfte angeht hast du recht. Das kritisiere ich allenthalben.

Fachkraft darf sich schimpfen wer eine dreijährige Ausbildung hat. Da haben wir die Profis die wissen was sie tun.

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Auch nicht immer..so aus eigener Erfahrung. .. die Nasen gibt es doch überall. 

Ist aber OT.

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vor 22 Stunden schrieb mn1217:

Auch nicht immer..so aus eigener Erfahrung. .. die Nasen gibt es doch überall. 

Ist aber OT.

Natürlich gibt es inkompetente Pfleger. Genauso wie es inkompetente Oekotrophologen gibt. Aber die Basics sollten in beiden Gruppen, sowohl bei kompetenten wie inkompetenten sitzen. 

Das, so mein Eindruck aus dem beschriebenen, scheint beim Episkopat nicht der Fall zu sein. Das erschreckt mich um ehrlich zu sein. 

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Mich (leider) nicht,es gibt da gewisse Erfahrungswerte...

 

Weiß hier jemand mehr über die Gründe dee Verfahrenseinstellungen in Bayern?

Anderswo wurden finstere Verschwörungstheorien  (das hätte die CSU so hingebogen) geäußert. 

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vor 2 Stunden schrieb mn1217:

Mich (leider) nicht,es gibt da gewisse Erfahrungswerte...

 

Weiß hier jemand mehr über die Gründe dee Verfahrenseinstellungen in Bayern?

Anderswo wurden finstere Verschwörungstheorien  (das hätte die CSU so hingebogen) geäußert. 

Es dürfte wohl in den meisten Fällen um Verjährung gehen. Kindesmissbrauch verjährt nach zehn Jahren, d.h. in Fällen, die vor 2010 passiert sind (und das dürften die meisten sein) kann die Staatsanwaltschaft nichts mehr machen. So könnte auch gegen Josef Ratzinger als Erzbischof von München 1977 bis 1982 die Justiz nichts tun (Es sei denn, er hätte jemand ermordet; das verjährt nie).
Möglicherweise fürchteten einige Kirchenmänner die Presse - für die verjährt auch nichts ;) - aber nicht die Strafjustiz. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Pfeiffer das anders gesagt hat. 

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