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Die katholische Kirche und der Missbrauch


Björn

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vor 30 Minuten schrieb rorro:
vor 1 Stunde schrieb gouvernante:

Nein, die ist leider abgeschafft und das hat der Qualität der Selig- und Heiligsprechungsprozesse leider nicht aufgeholfen.

 

Wann war das denn?

Ob es begrifflich einen advocatus diaboli jemals um Prozessrecht gab, das kann ich nicht bestätigen. Dennoch kann auf ein entsprechendes Amt kaum verzichtet werden, wenn man - wie kurial üblich - dem klassisch römischen Prozessrecht folgt, auch wenn man nun Parteien etwas konstruieren muss. Und da braucht es dann neben dem Petenten, der die Selig- oder Heiligsprechung anstrebt, einen Prozessgegner. 

Die letzte große Reform des Heiligsprechungsverfahrens war 1983, danach gab es unter Benedikt XVI. noch mal einige kleinere Änderungen, deren herausragendste die Rückverlegung des Seligsprechung in die Diözesen war, andere wesentliche Verfahrensänderungen habe ich nicht in Erinnerung, und der Wegfall des Widerparts des Petenten wäre eine wesentliche Änderung.

1975 scheint es etwas gegeben zu haben, das liegt mir aber nicht vor - und ehrlich gesagt habe ich auch Zweifel, dass es da noch etwas gab. denn schon 1969 hatte Paul VI. die Verfahren neu geordnet, im übrigen mit erstaunlich lokal und regional angesiedelten Gerichten, die die Verfahren führen sollten, und mit der erklärten Absicht, die Verfahren "ebener und (damit) schneller" (planius et expeditius) ablaufen zu lassen. Das MP Sanctitatis clarior spricht durchgängig von tribunales, was ganz klar Gerichtshöfe sind, beinhaltet jedoch keine Prozessordnung, so dass nach der allgemeinen Prozessordnung des CIC vorzugehen gewesen sein wird. Diese Gerichte haben allerdings nur zu untersuchen, nicht abschließend zu entscheiden, das behielt sich Rom vor. Aber in jedem Fall brauchte es so  den oben genannten Prozessgegner.

Ganz neu scheint das nicht gewesen zu sein, betont Paul VI. doch, dass die bischöflichen Gerichte bislang auf delegierte päpstliche Vollmacht hin tätig wurden, nun aber aus eigener Vollmacht hin tätig werden dürften, die durch die zusätzlich päpstliche Vollmacht gestärkt werde (und ohne letztere durfte man dann auch nicht tätig werden).

Wenn es den nun nicht mehr gibt (die aktuelle Ordnung liegt mir nicht vor), dann ist der 1983 entfallen, auch wird seither weniger gerichtsförmig untersucht, auch wenn die Verfahren aus guten Gründen nach wie vor beim Offizial angesiedelt werden.

Ich habe also nur Indizien, wer es sicher wissen will, der möge die AAS 1969 bis 1983 aufmerksam lesen, ob es da noch etwas zu dem Thema gab - ich vermute es jedoch nicht.

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Neues im Fall Kentenich:
"Die im Juli bekannt gewordenen Dokumente zur apostolischen Visitation des Schönstattwerks waren bislang nicht Teil des Seligsprechungsverfahrens von Josef Kentenich."
Schau, schau ... hieß es nicht von seiten der Schönstattfamilie, dass der Gründer-"Vater" durch Erteilung des "Nihil obstat" für den Seligsprechungsprozess schon von den in Schönstatt läääängst bekannten Vorwürfen reingewaschen sei?

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Wie es scheint war Meisner nicht so ahnungslos, wie er tat - allerdings desinteressiert. Besonders bedauerlich, wenn man bedenkt, dass er einen guten Draht zu Johannes-Paul II. hatte und auf diesen womöglich hätte einwirken können, wenn er es denn gewollt hätte. Aber das geborene Leben kümmerte ihn wohl wenig - klick

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vor 11 Stunden schrieb Chrysologus:

Wie es scheint war Meisner nicht so ahnungslos, wie er tat - allerdings desinteressiert. Besonders bedauerlich, wenn man bedenkt, dass er einen guten Draht zu Johannes-Paul II. hatte und auf diesen womöglich hätte einwirken können, wenn er es denn gewollt hätte. Aber das geborene Leben kümmerte ihn wohl wenig - klick

 

Vielleicht hat Heße ihn auch nicht so informiert, wie er es hier behauptet. Wir werden es nie erfahren. Die Methode Heße, den Schwarzen Peter jetzt einem Verstorbenen zuzuschieben, ist schon eher billig. Denn er konnte ja entscheiden, was Meisner erfuhr.

 

Nun ja, Weihbischof Schwaderlapp sagte mal, daß Hamburg, als Heße dort gewählt worden war und in Köln Generalvikar war, Kölns "besten Mann" bekomme.

 

Spricht jetzt nicht für mein Erzbistum...

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Neben S. Em. Heße geht es jetzt auch um Msgr. Assenmacher, den Offizial des Kölner Kirchengerichtes (Chryso wird meine ggf. falsche Terminologie korrigieren). Ich habe so meine Zweifel, daß beide noch lange in Amt und Würden sind. Womöglich gehören sie auch zu denen, die sich gegen die Veröffentlichung des Kölner Berichtes juristisch gewehrt haben.

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Ich nehme zwar auch an, dass Wölki im Zweifel lieber Assenmacher opfert, aber an sich ist der hier nur bedingt verantwortlich. erantwortlich ist der Ortsbischof, und der hat offenbar sein Amt als Bischof nicht sehr ernst genommen.

Wobei ich Assenmachen eine Aussage wie die geschilderte durchaus zutraue, ergänzt um "das  war ja im privaten Bereich, das geht uns nichts an". So einen Fall hatte ich in einem anderen Bistum schon.

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vor 2 Stunden schrieb Chrysologus:

Ich nehme zwar auch an, dass Wölki im Zweifel lieber Assenmacher opfert, aber an sich ist der hier nur bedingt verantwortlich. erantwortlich ist der Ortsbischof, und der hat offenbar sein Amt als Bischof nicht sehr ernst genommen.

Wobei ich Assenmachen eine Aussage wie die geschilderte durchaus zutraue, ergänzt um "das  war ja im privaten Bereich, das geht uns nichts an". So einen Fall hatte ich in einem anderen Bistum schon.

 

Nun ist der verantwortliche Bischof, der laut katholisch.de von Assenmacher nicht wie gefordert informiert wurde, schon tot. Natürlich kann es sein, daß er im voraus sagte, er wolle darüber nicht informiert werden, aber das ist Spekulation. Ich bin sicher, daß Joachim Kardinal Meisner keinen Wert auf seine Kanonisation legt. Daß Meisner allerdings von seinen Leuten verlangte auch die Glaubenskongregation nicht wie gefordert zu informieren, halte ich für unwahrscheinlich.

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vor 7 Stunden schrieb rorro:

 

Nun ist der verantwortliche Bischof, der laut katholisch.de von Assenmacher nicht wie gefordert informiert wurde, schon tot. Natürlich kann es sein, daß er im voraus sagte, er wolle darüber nicht informiert werden, aber das ist Spekulation. Ich bin sicher, daß Joachim Kardinal Meisner keinen Wert auf seine Kanonisation legt. Daß Meisner allerdings von seinen Leuten verlangte auch die Glaubenskongregation nicht wie gefordert zu informieren, halte ich für unwahrscheinlich.

Aus der Presseerklärung: Joachim Meisner hat  den verdächtigen Pfarrer am 29.10.2010 suspendiert, ab da muss Meißner von dem Vorgang gewusst haben ( was ihn nicht daran hinderte, später zu erklären, so etwas habe es in seinem Bistum nicht gegeben), und ab da wäre es seine Aufgabe nach SST gewesen, Rom zu informieren. Auch die Presseerklärung spricht von einer pflichtwirdrig unterlassenen Meldung, denn nach SST muss jeder Verdachtsfall gemeldet werden, auch dann, wenn man das Vorum beilegt, hier nichts weiter tun zu können.

 

In der Sache mag das richtig gewesen sein, das Verfahren in dem Moment zu beenden, in dem die Beschwerdeführerinnen die Aussage verweigern. Allerdings kann man in einem kirchlichen Verfahren eine einmal gemachte Aussage nicht mehr zurück ziehen, anders als beim Staat. Man hätte also durchaus Einsicht in die Akten der Staatsanwaltschaft nehmen können (das geht recht gut) und die Erstaussagen zur Grundlage eines weiteren Verfahrens machen können. Wir sind in der forcierten Beweiserhebung schlechter aufgestellt  als die Polizei (ich kann keine Wohnung durchsuchen), aber wir haben weitergehende Nutzungsmöglichkeiten bei Dokumenten, weil der Staat (die weltlichen Kollegen mögen mich korrigieren) die Aussage als Indiz heranzieht, die in einem Protokoll dokumentiert ist, wir hingegen das Dokument selbst als Beweismittel heran ziehen können. Dass da jemand mal gesagt hat, es sei missbraucht worden, reicht uns für den Anfangsverdacht und kann - wenn die Aussage substantiiert genug ist - auch für eine Verurteilung reichen.

 

Wer die kölner Verhältnisse jener Jahre kennt, der wird nicht glauben, dass das an Assenmacher vorbei gelaufen ist, und was den Beitrag von Hesse angeht - wäre er ein ächtiger in der Welt, so müsste er wohl zurücktreten, aber in der Kirche gilt dann doch meist "Bei euch aber soll es nicht so sein!" (die Formulierung habe ich von Christine Florin)

 

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vor 8 Stunden schrieb rorro:

"Deshalb möchte das Erzbistum im Interesse aller Beteiligten diese Informationen einordnen..."

Das hilft doch dabei, oder?

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Am 26.10.2020 um 21:39 schrieb gouvernante:

 

Da wird mir schlecht.

 

Aber ich frage mich auch, wie kann sich eine ganze Gruppe so missbrauchen lassen, ohne dass bei jemandem der Verstand einsetzt und sie sich offen verweigern? Brainwashed?

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