Frank Geschrieben 8. Februar 2021 Melden Share Geschrieben 8. Februar 2021 vor 25 Minuten schrieb Studiosus: Wenn die Vorabberichterstattung der Medien zutrifft, dann scheint sich die Causa Woelki gerade in Luft aufzulösen. Die zuständige römische Stelle (Glaubenskongregation) scheint kein Fehlverhalten Woelkis nach der damaligen Rechtslage festgestellt zu haben. Natürlich sind hier die offiziellen Verlautbarungen abzuwarten. Jedenfalls wäre Woelki sehr schlecht beraten gewesen, hier voreilige Schlüsse auf öffentlichen Druck hin zu unternehmen. Saluti cordiali, Studiosus Vielleicht ist da etwas an mir vorbei gegangen, aber was ich so gelesen hatte hat man eine selbst gesetzte 30-Tages-Frist verstreichen lassen, weshalb es in Rom gar keine Bewertung - also auch keinen "Freispruch" geben wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ThomasB. Geschrieben 8. Februar 2021 Melden Share Geschrieben 8. Februar 2021 vor 23 Minuten schrieb Chrysologus: Man muss nicht alles melden, man muss nicht allem nachgehen, man kann auch weiter verbergen und verstecken, Was genau hat Woelki denn verborgen und versteckt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nordlicht Geschrieben 8. Februar 2021 Melden Share Geschrieben 8. Februar 2021 vor 29 Minuten schrieb Chrysologus: Verheerend das ganze, aber es wäre ein klares Signal: Man muss nicht alles melden, man muss nicht allem nachgehen, man kann auch weiter verbergen und verstecken, wenn es dem Erhalt der Macht dient. Das ist eine ganz ehrliche Verständnisfrage: inwiefern hat das Nicht-Melden dieses Falles denn Woelkis Machterhalt gedient? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Studiosus Geschrieben 8. Februar 2021 Melden Share Geschrieben 8. Februar 2021 (bearbeitet) vor 26 Minuten schrieb Frank: Vielleicht ist da etwas an mir vorbei gegangen, aber was ich so gelesen hatte hat man eine selbst gesetzte 30-Tages-Frist verstreichen lassen, weshalb es in Rom gar keine Bewertung - also auch keinen "Freispruch" geben wird. Dazu kann wahrscheinlich Chrysologus mehr sagen. Soweit ich das überblicke, gibt es zwei separate Vorgehen, die aber auf dasselbe Ziel hinstreben: Die Überprüfung der Rechtskonformität des Verhaltens Kardinal Woelkis. Einmal hat Woelki selbst um die Überprüfung der Vorgänge gebeten, einmal Bischof Genn als dienstältester Bischof der Kirchenprovinz. Auf Letzteres habe man - soweit wir das wissen können - in Rom nicht reagiert, jedenfalls nicht binnen der selbst auferlegten Frist. Nichtsdestoweniger legen jüngste Medienberichte nahe, dass die Sache an die Kongregation für die Bischöfe gegangen ist, welche die Causa wiederum an die Glaubenskongregation (das zuständige Organ) zur Prüfung verwiesen hat. Dort sei man zum Ergebnis gekommen, dass kein rechtswidriges Verhalten Woelkis nach damaliger Rechtslage vorgelegen hat. Dieses Ergebnis wurde an den Präfekten der Bischofskongregation, Ouellett, übermittelt. Dieses muss noch oder wurde bereits dem Papst vorgelegt, der gewissermaßen letztinstanzlich entscheidet bzw. ein etwaiges Dekret approbieren wird. Was darin genau stehen wird, ist Spekulation. So zumindest werte ich die Berichte aus. Saluti cordiali, Studiosus bearbeitet 8. Februar 2021 von Studiosus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ThomasB. Geschrieben 8. Februar 2021 Melden Share Geschrieben 8. Februar 2021 vor 10 Minuten schrieb Nordlicht: inwiefern hat das Nicht-Melden dieses Falles denn Woelkis Machterhalt gedient? Gar nicht, der Fall war ja bekannt. Er hat aber eine klare Anweisung des Vatikans ignoriert. Das ist nicht gut. Davon unterscheiden muss man die Nichtveröffentlichung des Münchener Gutachtens, das ist ein ganz anderes Thema. Hier vermutet Chryso offensichtlich, dass Woelki die Kanzlei Gercke zu einem falschen Gutachten überredet hat, damit er das nicht veröffentlichen muss. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nordlicht Geschrieben 8. Februar 2021 Melden Share Geschrieben 8. Februar 2021 (bearbeitet) vor 1 Stunde schrieb ThomasB.: Er hat aber eine klare Anweisung des Vatikans ignoriert. Das ist nicht gut. Ja, gut, aber das ist ja eine Sache zwischen Woelki und dem Vatikan. edit: ich bin nun wirklich kein Fan von Woelki, aber mir kommt die Aufregung darüber übertrieben vor bearbeitet 8. Februar 2021 von Nordlicht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 8. Februar 2021 Melden Share Geschrieben 8. Februar 2021 vor 2 Minuten schrieb Nordlicht: Ja, gut, aber das ist ja eine Sache zwischen Woelki und dem Vatikan. Juristisch schon, aber es ist mehr als ungeschickt seitens des Papstes, klare Verfahrensregeln zu publizieren und diese beim erstbesten Fall gleich zugunsten eines (möglichen) Vertuschungsvorgangs zu ignorieren. (Zumal VELM ja eigentlich genau dies verhindern soll.) Ein solches Vorgehen macht die rechtssetzende Instanz komplett unglaubwürdig. 1 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rorro Geschrieben 8. Februar 2021 Melden Share Geschrieben 8. Februar 2021 vor 12 Minuten schrieb Nordlicht: edit: ich bin nun wirklich kein Fan von Woelki, aber mir kommt die Aufregung darüber übertrieben vor Zumal dasselbe Vergehen bei anderen dt. Bischöfen vollkommen verschwiegen wird (weil sie kirchenpolitisch zeitgenössischer denken) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ThomasB. Geschrieben 8. Februar 2021 Melden Share Geschrieben 8. Februar 2021 vor 20 Minuten schrieb gouvernante: zugunsten eines (möglichen) Vertuschungsvorgangs Welcher Fall soll denn vertuscht werden. Der, um den es bei dem Versäumnis geht, ist bekannt. Was Woelki in dieser Sache nicht entschuldigt. Ich finde auch, dass ein Kardinal (und gerade ein Kardinal) die Anweisungen des Vatikans besonders sorgfältig befolgen sollte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 8. Februar 2021 Melden Share Geschrieben 8. Februar 2021 vor 9 Minuten schrieb Nordlicht: Welchen Unterschied hätte es eigentlich gemacht, wenn Woelki den Fall nach Rom gemeldet hätte? Das hängt sehr davon ab, wie Wölki das gemeldet hätte - der Fall O. hat da recht viele Facetten, von der Frage der Meldepflicht über den Umgang mit Meldungen bis hin zur Konsequenz für den Täter. Eine solche Meldung besteht aus vier Teilen (zumindest jene, für die ich verantwortlich bin, aber die Kollegen machen das vergleichbar, es entspricht so auch den römischen Vorgaben, ich plaudere also keine Geheimnisse aus: Eine Kopie der angefallenen relevanten Dokumente: Vernehmungsprotokolle, Aktenvermerke (vor allem zu Negativmeldungen: Personalakte eingesehen, nichts gefunden / nur dies gefunden), Schriftstücke. Vor allem: Schon erlassenen Dekrete zu Auflagen und Strafsicherungen. Ein Bericht des Voruntersuchungsführeres an den Bischof: Habe dies getan und jenes herausgefunden. Die Meldung des Bischofs an die Glaubenskongregation, in der dieser den Bericht des Voruntersuchungsführenden (und in Rottenburg der KsM) entgegen nimmt und daraus Schlüsse zieht, was nun zu tun sei: Einstellen oder weiter verfolgen. In letzterem Fall kann er auch auf schon verhängte Maßnahmen verweisen. Schließlich bittet er Rom um Weisungen, wie nun weiter zu verfahren sei, also ob das schon verhängte langt, ob man im Dekretverfahren weitergehen solle oder ob ein Strafverfahren einzuleiten sei. Ein Fomblatt, in dem die beruflichen Stationen des Beschuldigten erfasst werden: Also da und dort eingesetzt als, evtl. Vorstrafen oder ähnliches. Wölki hätte nun sicher kein Starfverfahren angeregt, Entlassung zu beantragen wäre auch blöd, da zahlt man sich dann bei der Rente dumm und dusselig, also hätte er Supendierung auf Null als Starfdekret anregen (und diese sicherungsweise schon verhängen) können. Im Ergebnis hätte das O. die feierliche Beerdigung verhagelt, mehr auch nicht. Aber es wäre ein klares Signal gewesen, und das blieb aus. 1 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Studiosus Geschrieben 8. Februar 2021 Melden Share Geschrieben 8. Februar 2021 (bearbeitet) Ich finde es gut und richtig, dass die Sache von kompetenter Stelle, will sagen: in Rom, bewertet wird. Ebenso finde ich es gut, dass Woelki nicht zu früh den öffentlichen Unkenrufen nachgegeben hat. Wenn wir ehrlich sind, liefen doch die Proteste und Spitzen der letzten Wochen auf eines hinaus: Bitte zurücktreten! Hätte Woelki (u n d Rom) diesem Drangen quasi sofort nachgegeben, so wäre wahrscheinlich aktuell die Cathedra des Maternus vakant und ein womöglich - rein rechtlich - unschuldiger Bischof weggehetzt. Das muss nun wirklich nicht sein. Vor diesem Hintergrund ist auch die "Austrittswelle" in Köln neu zu bewerten: Was kann der Bischof dafür, wenn die Gläubigen ohne Sachgrund (das wird ja bald geklärt sein) austreten? Ich weiß, es gibt deutsche Bischöfe, die dem Gremienkatholizismus lieber sind. Aber das kann ja wohl kein Kriterium sein. Saluti cordiali, Studiosus bearbeitet 8. Februar 2021 von Studiosus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 8. Februar 2021 Melden Share Geschrieben 8. Februar 2021 vor 2 Stunden schrieb ThomasB.: vor 3 Stunden schrieb Chrysologus: Man muss nicht alles melden, man muss nicht allem nachgehen, man kann auch weiter verbergen und verstecken, Was genau hat Woelki denn verborgen und versteckt? Das sein Ausbildungspfarrer beschuldigt wurde. Es ist dann doch raus gekommen, und menschlich verstehe ich Wölki hier vollkommen. Hätte er das bei bekannt werden als eigenen schweren Fehler eingeräumt, dann wäre ihm und uns viel erspart geblieben, denn er hat ja so weit wir das wissen schon sicher gestellt, dass O. nichts mehr anstellen kann. So kann man beweisen, dass der Satz "Wir gehen jeder Beschuldigung nach!" nicht ganz wahr ist. vor 2 Stunden schrieb Nordlicht: vor 3 Stunden schrieb Chrysologus: Verheerend das ganze, aber es wäre ein klares Signal: Man muss nicht alles melden, man muss nicht allem nachgehen, man kann auch weiter verbergen und verstecken, wenn es dem Erhalt der Macht dient. Das ist eine ganz ehrliche Verständnisfrage: inwiefern hat das Nicht-Melden dieses Falles denn Woelkis Machterhalt gedient? Das Nicht-melden diente nicht Wölkis Machterhalt, aber wenn die Glaubenskongregation nun bescheinigt, das sei alles nicht so schlimm, dann tut sie dies, um Wölki im Amt zu halten. Das ist zielorientiert und schützt einen Bischof, der sich noch als wertvoll erweisen wird für bestimmte Kreise, die an eben dieser Kongregation gut vertreten sind. vor 2 Stunden schrieb Studiosus: Nichtsdestoweniger legen jüngste Medienberichte nahe, dass die Sache an die Kongregation für die Bischöfe gegangen ist, welche die Causa wiederum an die Glaubenskongregation (das zuständige Organ) zur Prüfung verwiesen hat. Dort sei man zum Ergebnis gekommen, dass kein rechtswidriges Verhalten Woelkis nach damaliger Rechtslage vorgelegen hat. Dieses Ergebnis wurde an den Präfekten der Bischofskongregation, Ouellett, übermittelt. Dieses muss noch oder wurde bereits dem Papst vorgelegt, der gewissermaßen letztinstanzlich entscheidet bzw. ein etwaiges Dekret approbieren wird. Was darin genau stehen wird, ist Spekulation. Es wurde nicht delegiert, weil dann hätte die CDF nicht an die CE berichtet, das ist nicht ihre Art. Die CE hat einen Teilaspekt der ganzen Angelegenheit von der CDF prüfen alssen, ein normaler Vorgang innerhalb des Vatikans. Dass einige Mitarbeiter hier die Klappe nicht halten können, ist weniger gut. Nun muss die CE weiter prüfen, denn es gilt auch die Frage zu beurteilen, ob Wölki das Vertrauen seiner Diözesanen verloren hat und deswegen einen neuen Wirkunsgkries benötigt. Das Thema ist keinesfalls durch. In Verkehrsdeutsch: Das Ordnungsamt hat bestätigt, dass er nicht falsch geparkt hat, ob er aber die charakterliche Eignung zum Führen eines KfZ hat, muss die Zulassungsstelle noch beurteilen. vor 41 Minuten schrieb rorro: Zumal dasselbe Vergehen bei anderen dt. Bischöfen vollkommen verschwiegen wird (weil sie kirchenpolitisch zeitgenössischer denken) Von welchen Fällen weißt du, die noch nicht berichtet worden wären? vor 3 Minuten schrieb Studiosus: Vor diesem Hintergrund ist auch die "Austrittswelle" in Köln neu zu bewerten: Was kann der Bischof dafür, wenn die Gläubigen ohne Sachgrund (das wird ja bald geklärt sein) austreten? Als Hirte ist es seine erste und wichtigste Aufgabe, seine Herde zusammen zu halten. Und das Verhalten liefert Sachgründe genug - es sei denn, man bliebe eng an Gültigkeits- und Erlaubtheitskriterien, aber dann dürfte er auch ab sofort nur mit einer Pappnase bekleidet im Dom zelebrieren, denn das ist auch nicht verboten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Studiosus Geschrieben 8. Februar 2021 Melden Share Geschrieben 8. Februar 2021 (bearbeitet) Im Grunde kann mir die Affäre in Köln egal sein. Ich bin kein Sohn der fidelis filia Coloniensis. Aber dieses schlechte Beispiel sollte keine Schule machen (ich meine die Vorverurteilungen, krassen Mängel an Loyalität der Diözesanen, Rippenstöße durch Brüder im Amt usw.). An dem Tag, an dem die Hirten von der Gunst linker pressure groups und schriller Minderheiten abhängig sind, kann man das Amt feierlich zu Grabe tragen. Und damit sage ich nicht, dass für die Verfolgung und Verhütung von Missbrauch nicht alles Erdenkliche getan werden sollte. Saluti cordiali, Studiosus bearbeitet 8. Februar 2021 von Studiosus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MartinO Geschrieben 8. Februar 2021 Melden Share Geschrieben 8. Februar 2021 vor 6 Stunden schrieb Shubashi: Aber gerade da nochmal meine Frage (nicht speziell an Dich): wenn Herr Woelki jetzt etwas "befürchtet", warum hat er sich dann überhaupt in die Lage gebracht, so etwas entscheiden zu müssen? Warum wurde die Aufklärung dann nicht an eine unabhängige, sachkundige und glaubwürdige Institution abgegeben? Das Problem des MIssbrauchs in der Kirche ist ja gerade nicht nur sein häufiges Vorkommen und der Missbrauch der Vertrauensstellung der Täter, sondern gerade auch, dass die jeweiligen Bischöfe dann darüber entschieden haben, was sie davon verfolgen, wie und ob sie die Täter sanktionieren und dass die Öffentlichkeit auf keinen Fall etwas erfahren soll. Und hier müsste man höchstens noch deutlicher den Unterschied klarstellen: Kirchenrechtlich entscheidet der Bischof, strafrechtlich (d.h. nach deutschem Strafrecht) entscheidet das Gericht - der Bischof kann als Zeuge gehört werden, wenn dies dem Richter, dem Staatsanwalt oder dem Verteidiger sinnvoll erscheint; er ist aber nicht mehr und nicht weniger als jeder andere, der von einer möglichen Straftat Kenntnis hat, zur Mitarbeit an der Aufklärung verpflichtet - sprich: Er muss geplante Straftaten anzeigen; er darf nicht aktiv Beweismittel vernichten oder Strafermittlungen behindern; er muss nicht von sich aus anzeigen, dass er von einer zurückliegenden Tat erfahren hat. Der kirchliche und der staatliche Prozess sind völlig verschiedene Abläufe; der kirchliche führt im schlimmsten Fall zur Entlassung aus dem Klerikerstand, der staatliche zu einer Gefängnisstrafe. Solche doppelten Rechtsfälle gibt es in vielen Fällen: Z.B. Ein Fußballspieler begeht ein so schweres Foul, dass sein Gegner längere Zeit spielunfähig, möglicherweise sogar dauerhaft geschwächt ist. Da gäbe es sogar drei mögliche Prozesse: Beim Gericht des DFB (Im schlimmsten Fall: Längere Sperre und höhere Geldstrafe), beim Strafgericht (Körperverletzung) und (bei Profis) beim Zivilgericht (Behandlungskosten und Verdienstausfall) Zitat Wenn ein Bischof also seine sogen. "Aufklärung" also exakt wieder so gestaltet, dass er am Ende frei darüber entscheiden kann, was der Öffentlichkeit und den Betroffenen bekannt wird, wiederholt er einen "Kardinalfehler" (pun intended) des gesamten Missbrauchsskandal. Und wer in der gleichen sensiblen Angelegenheit immer wieder den gleichen Fehler wiederholt, wird zu recht nach seiner Eignung für das Amt befragt werden. Rechtlich kann er frei entscheiden, was der Öffentlichkeit und den Behörden bekannt wird. Er hätte das Gutachten auch gar nicht in Auftrag geben müssen. Unabhängig davon kann jeder Betroffene die Tat anzeigen. Einige Fälle dürften allerdings verjährt sein, in einem Fall ist der Täter bzw. Tatverdächtige sogar verstorben. Gegen Woelki spricht allerdings folgendes: Die Erzdiözese Köln ließ das Gegengutachten veröffentlichen. Aus diesem geht ziemlich eindeutig (imho auch für Nichtjurist(inn)en) hervor, welche Bedenken die Verfasser gegen das Gutachten der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl hatten. Dass der Kardinal diese Argumente offenbar nicht kannte bzw. sich nicht von den Anwälten erklären ließ, bevor er sich öffentlich äußerte, ist ein schweres Versäumnis in einer solchen Position. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 8. Februar 2021 Melden Share Geschrieben 8. Februar 2021 (bearbeitet) Die Frage ist halt wie Übernahme von Verantwortung aussieht. Wenn sich Woelki auf Basis des "Tatzeitpunkts" geltenden Rechts nichts hat zu Schulden kommen lassen, ist das schön für ihn. Nur sieht man das heute anders. Und das muss Konsequenzen haben. Wobei ich mich nicht festlegen will welche Konsequenzen. Von einer glaubwürdigen bitte um Entschuldigung bis hin zum Rücktritt, verbunden mit dem Eintritt in ein Schweigekloster kann ich mir alles vorstellen, will ich aber nichts fordern. Was jedoch nicht geht ist zu sagen "wenn mir nachgewiesen wird, das falsch gehandelt habe trete ich zurück". Das würde nämlich bedeuten, das, wenn Woelki von der Glaubenskongregation wirklich "frei gesprochen" werden sollte, weil er eine Regel übertrat die es damals noch nicht gab, er frei wäre von jeglicher Verantwortung. Das glaubt hier doch bitte keiner. bearbeitet 8. Februar 2021 von Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 8. Februar 2021 Melden Share Geschrieben 8. Februar 2021 Ich ahne, was passiert ist - die CDF legt das Recht sehr zugunsten Wölkis aus. Dieser Artikel macht es klar, weil hier noch ein paar kleine Hinweise versteckt sind - die Meldepflicht nach den Regeln von SST 2010 und VELM von 2020. Der Fall O scheint 2015 gewesen zu sein, also stellt formell das Handeln 2015 keinen Verstoß gegen Normen von 2020 dar. Im Fall von SST gibt es einen Wandel in der Auslegung: Nach nicht nur meiner Lesart verlangt SST die Meldung aller Verdachtsfälle. Die Verfahrensordnung der DBK hingegen sah in allen Stufen ihrer Entwicklung immer nur eine Meldung in den Fällen vor, in denen man vom Hinweis zum Verdacht gekommen war. Die übrigen Fälle hat glaube ich niemand gemeldet, zumal der Großkommentar von Lüdicke / Althaus das auch so vertritt. Die CDF hat das wohl auch so gesehen, zumal diese damals in Arbeit ertrank und keinen Wert auf Berge von Einstellungen wegen erwiesener Unschuld legte (selbst die Erkenntnis, der Beschuldigte sei zum Tatzeitpunkt in der Tatpfarrei nicht Pfarrer gewesen, es war der Kollege produziert locker 30 Seiten. Man kann jetzt (wenn man das unbedingt will) die Rechtspraxis von 2015 so auslegen, dass dann, wenn der Bischof meint, nichts weiter tun zu müssen, dass in diesen Fällen auch nicht hat gemeldet werden müssen. Das wäre dann ein Verbotsirrtum gewesen... Aber das stinkt dennoch zum Himmel - O. hätte man nach SST auch in der falschen Auslegung melden müssen - nur wenn Rom nicht vorgehen will, dann kann man das so weit dehnen, dass man so gerade eben noch durchkommt, zumal VELM ja den Rahmen neu gesetzt hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 8. Februar 2021 Melden Share Geschrieben 8. Februar 2021 vor 8 Minuten schrieb Frank: Wenn sich Woelki auf Basis des "Tatzeitpunkts" geltenden Rechts nichts hat zu Schulden kommen lassen, ist das schön für ihn. Nur sieht man das heute anders. Und das muss Konsequenzen haben. Nein, das muss keine Konsequenzen haben. Wenn es zum Tatzeitpunkt korrekt war, dann war es das. Das gilt für rechtsförmiges Handeln wie auch in der Pflege: Wenn man in 10 Jahren feststellt, dass Pflegekonzept x schädlich ist, dann darf ich dich nicht dafür einsperren, dass du heute dem vorgeschriebenen Konzept x gefolgt bist. Da Rückwirkungsverbot ist eine der Säulen des Strafrechts. Man hätte im Falle Wölkis auch die Verjährung heranziehen können, das wäre immerhin sauber gewesen. Denn sollte es 2015 strafbar gewesen sein, dann ist es sicher verjährt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Studiosus Geschrieben 8. Februar 2021 Melden Share Geschrieben 8. Februar 2021 (bearbeitet) Ich dachte Rom hat immer Recht? Zumindest wird das in Stellung gebracht, wenn man der "Vorkonziliarität" verdächtig wird. Sobald Papst Franziskus seine Unterschrift (i. e. seine Zustimmung, es handelt sich um einen Kardinal) unter die Entscheidung der CDF/CE gegeben hat, hat das als Akt des Inhabers der geistlichen und jurisdiktionellen Primatialgewalt jeder demütigst und dankbar anzunehmen. Auch die Herren Canonistae. Wie das Recht (analog zum Glauben) korrekt auszulegen und anzuwenden ist, ist Sache des obersten Lehramtes (in seiner Funktion als iudex summus) bzw. seiner beigeordneten Verwaltungs- und Gerichtsorgane, nicht der deutschen Professoren. Saluti cordiali, Studiosus bearbeitet 8. Februar 2021 von Studiosus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MartinO Geschrieben 8. Februar 2021 Melden Share Geschrieben 8. Februar 2021 vor 1 Minute schrieb Studiosus: Ich dachte Rom hat immer Recht? Zumindest wird das in Stellung gebracht, wenn man der "Vorkonziliarität" verdächtig wird. Sobald Papst Franziskus seine Unterschrift (i. e. seine Zustimmung, es handelt sich um einen Kardinal) unter die Entscheidung der CDF/CE gegeben hat, hat das als Akt des Inhabers der geistlichen und jurisdiktionellen Primatialgewalt jeder demütigst und dankbar anzunehmen. Auch die Herren Canonistae. Saluti cordiali, Studiosus Rom hat nicht immer Recht, aber immer die letzte Entscheidung. Das hat hier, soviel ich beurteilen kann, auch niemand anders gesehen. Im konkreten Fall: Wenn Woelki nicht zurücktreten will, könnte nur der Papst ihn entlassen. Das heißt nicht, dass jeder Katholik es gutheißen muss, wenn Woelki nicht seinen Rücktritt anbietet bzw. der Papst diesen nicht annimmt oder ihn nicht entlässt - oder umgekehrt auch, wenn er ihn entlassen sollte. 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 8. Februar 2021 Melden Share Geschrieben 8. Februar 2021 vor 2 Minuten schrieb Chrysologus: vor 14 Minuten schrieb Frank: Wenn sich Woelki auf Basis des "Tatzeitpunkts" geltenden Rechts nichts hat zu Schulden kommen lassen, ist das schön für ihn. Nur sieht man das heute anders. Und das muss Konsequenzen haben. Nein, das muss keine Konsequenzen haben. Wenn es zum Tatzeitpunkt korrekt war, dann war es das. Das gilt für rechtsförmiges Handeln wie auch in der Pflege: Wenn man in 10 Jahren feststellt, dass Pflegekonzept x schädlich ist, dann darf ich dich nicht dafür einsperren, dass du heute dem vorgeschriebenen Konzept x gefolgt bist. Da Rückwirkungsverbot ist eine der Säulen des Strafrechts. Man hätte im Falle Wölkis auch die Verjährung heranziehen können, das wäre immerhin sauber gewesen. Denn sollte es 2015 strafbar gewesen sein, dann ist es sicher verjährt. Da hab ich mich vielleicht unsauber ausgedrückt. Ich meinte keine Konsequenzen im (kirchen-) juristischen Sinn, fordere keine Bestrafung oder ähnliches. Der Rechtsgrundsatz wonach man nur für etwas bestraft werden kann was zum Tatzeitpunkt strafbar ist, der ist mir bekannt. Worum es mir geht - und ich dachte das im Post klar gemacht zu haben - das Woelki für sich Konsequenzen ziehen muss. In der Politik gibt es Minister die wegen weniger zurück getreten sind. Wenn gleich ich einen Rücktritt ausdrücklich nicht fordere. Möglicherweise hätte auch eine glaubwürdige Entschuldigung gereicht. Dafür hätte er aber von Anfang an zu seiner Verantwortung anders stehen müssen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Studiosus Geschrieben 8. Februar 2021 Melden Share Geschrieben 8. Februar 2021 vor 1 Minute schrieb MartinO: Rom hat nicht immer Recht, aber immer die letzte Entscheidung. Das hat hier, soviel ich beurteilen kann, auch niemand anders gesehen. Im konkreten Fall: Wenn Woelki nicht zurücktreten will, könnte nur der Papst ihn entlassen. Das heißt nicht, dass jeder Katholik es gutheißen muss, wenn Woelki nicht seinen Rücktritt anbietet bzw. der Papst diesen nicht annimmt oder ihn nicht entlässt - oder umgekehrt auch, wenn er ihn entlassen sollte. Das ist mir schon klar. Ich wollte lediglich spiegeln, dass man nicht einerseits - zur Entkräftung gegnerischer Argumente - auf den "allmächtigen Universalbischof zu Rom" verweisen kann, andererseits Verfahren, die von ebendiesem gebilligt werden (was man sehen wird), bekritteln kann. Natürlich kann und darf man auf - subjektiv wahrgenommene - Verfahrensfehler hinweisen. Das ist ja gar nicht mein Punkt. Dann sollte man aber anderen diese Freiheit ebenso einräumen und nicht deklamieren "Aber der Heilige Papst hat in unfehlbarer Entscheidung..." Saluti cordiali, Studiosus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 8. Februar 2021 Melden Share Geschrieben 8. Februar 2021 vor 13 Minuten schrieb Studiosus: Natürlich kann und darf man auf - subjektiv wahrgenommene - Verfahrensfehler hinweisen. Das ist ja gar nicht mein Punkt. Dann sollte man aber anderen diese Freiheit ebenso einräumen und nicht deklamieren "Aber der Heilige Papst hat in unfehlbarer Entscheidung..." Ich merke das nur Menschen gegenüber an, die einerseits stolz ihre Treue zum Papst vor sich her tragen, um dann andererseits genau erklären zu können, warum eine päpstliche Aussage für sie nicht gelte. Da ich persönlich den Juristidiktions- und Lehrprimat für einen historischen Fehler halte, komme ich da in keine Gewissensnot. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Shubashi Geschrieben 8. Februar 2021 Melden Share Geschrieben 8. Februar 2021 Ich bin mit kirchenrechtlichen Abläufen nicht sonderlich vertraut, und befürchte mal, dass der Mehrzahl der Bürger und Katholiken hier ähnlich geht. Für mich kommt hier vor allem rüber, dass Herr Woelki eine transparente Aufklärung der Missbrauchsvorgänge im Bistum versprochen, und jetzt aus für Laien schwer durchschaubaren Gründen diese Zusage jetzt nicht einhält. Ich denke mal, das ist vor allem, was öffentlich hängen bleibt: eine Aufklärung funktioniert nicht, solange auch noch ein kirchlicher Amtsträger irgendwelche Einwände erheben kann. Weshalb diese Aufklärung meiner Meinung auch nicht in deren Hände gehört, wenn noch irgendjemand dazu Vertrauen haben soll. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ThomasB. Geschrieben 8. Februar 2021 Melden Share Geschrieben 8. Februar 2021 (bearbeitet) vor 2 Stunden schrieb Chrysologus: Der Fall O scheint 2015 gewesen zu sein, Das ist so nicht richtig. Den Fall hat Woelki von Meisner übernommen, dem 2010 ein mutmaßliches Opfer anzeigte, als Kindergartenkind Ende der 1970er Jahre von O. missbraucht worden zu sein. Meisner zahlte dem mutmaßlichen Opfer 15.000 Euro Entschädigung. Weitere Ermittlungen unterblieben offensichtlich auf Wunsch des Betroffenen. Woelki hat die Personalakte nach seinem Amtsantritt in Köln (2014) wohl 2015 gelesen, aber nichts weiter unternommen, weil der mutmaßliche Täter da schon so dement war, dass sich das erübrigte. Aus diesem Grund, sagt Woelki, habe er es für überflüssig gehalten, den Fall nach Rom zu melden (was ich für unklug halte). 2017 ist Pfarrer O. verstorben. De Jure hatte Woelki wohl Recht. bearbeitet 8. Februar 2021 von ThomasB. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Studiosus Geschrieben 8. Februar 2021 Melden Share Geschrieben 8. Februar 2021 Wie sähe das überhaupt nach weltlichem Strafrecht aus? Wenn sich der Missbrauch irgendwann in den 1970er Jahren ereignet haben soll, dann wäre dies doch eigentlich verjährt. Das war ja zum Zeitpunkt der Zahlungen Meisners schon min. 30 Jahre her. Dieser Fall spielt also nur noch eine Rolle, weil die üblichen Verjährungsfristen bei Missbrauchstaten kirchlicherseits mit einem Moratorium belegt sind. Saluti cordiali, Studiosus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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