Studiosus Geschrieben 19. März 2021 Melden Share Geschrieben 19. März 2021 (bearbeitet) @Chrysologus Ich meinte hier auch weniger die Kanonisten. Die kamen auf Grundlage der einschlägigen Normen, die ihnen bekannt sind, zu ihrem Urteil. Ob deren Subsumption Bestand hat, sei dahin gestellt. Das will ich nicht beurteilen. Ich meinte eher die gefühlten Myriaden an kleinen und großen Namen, die seit Monaten - oftmals ohne erkennbare Kenntnis kirchenrechtlicher Normen oder der tatsächlichen Sachverhalte - Stimmung gegen Woelki gemacht haben. Meiner Ansicht nach leicht durchschaubar, weil es hier gar nicht mehr um die Fakten und ein etwaiges Fehlverhalten Woelkis ging, sondern darum, den Kardinal loszuwerden. Saluti cordiali, Studiosus bearbeitet 19. März 2021 von Studiosus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Merkur Geschrieben 19. März 2021 Melden Share Geschrieben 19. März 2021 vor 3 Minuten schrieb Moriz: Zum einen gehe ich davon aus, daß diejenigen, die es besonders interessiert, diese Möglichkeit wahrnehmen (wenn sie diesen Hinweis auf den Internetseiten denn gefunden haben). Zum anderen gehe ich davon aus, daß sie zuvor eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben müssen; für Journalisten also ziemlich uninteressant. Die Erklärung, die man unterschreiben muss, ist ebenfalls auf der Seite einzusehen. Sinngemäß steht drin, dass das Gutachten nach Meinung der zugezogenen Anwälte äußerungsrechtliche Mängel aufweist. Wer es veröffentlichen will, soll gefälligst selber dafür haften. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Spadafora Geschrieben 19. März 2021 Melden Share Geschrieben 19. März 2021 angeblich auch Rückzug von Weihbisschof Puff laut Telegramm Kanal von Kathnet Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 19. März 2021 Melden Share Geschrieben 19. März 2021 vor 3 Minuten schrieb Merkur: Die Erklärung, die man unterschreiben muss, ist ebenfalls auf der Seite einzusehen. Sinngemäß steht drin, dass das Gutachten nach Meinung der zugezogenen Anwälte äußerungsrechtliche Mängel aufweist. Wer es veröffentlichen will, soll gefälligst selber dafür haften. Dann verstehe ich nicht, was die Journalisten bei der geplanten Vorstellung des ersten Gutachtens für einen Aufstand gemacht haben. Das sie für ihre Publikationen verantwortlich sind ist doch selbstverständlich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 19. März 2021 Melden Share Geschrieben 19. März 2021 Wichtiger Kommentar: https://www.katholisch.de/artikel/29144-viel-recht-wenig-moral-das-koelner-gutachten-kann-nur-der-anfang-sein 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Merkur Geschrieben 19. März 2021 Melden Share Geschrieben 19. März 2021 vor 5 Minuten schrieb Moriz: Dann verstehe ich nicht, was die Journalisten bei der geplanten Vorstellung des ersten Gutachtens für einen Aufstand gemacht haben. Das sie für ihre Publikationen verantwortlich sind ist doch selbstverständlich. Der Hinweis auf die Möglichkeit der Einsichtnahme ist anscheinend neu, Starttermin ist der 25.03. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rorro Geschrieben 19. März 2021 Melden Share Geschrieben 19. März 2021 Der nächste Weihbischof wird beurlaubt: https://www.welt.de/politik/deutschland/article228701805/Missbrauchsgutachten-Auch-Koelner-Bischof-Ansgar-Puff-beurlaubt.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rorro Geschrieben 19. März 2021 Melden Share Geschrieben 19. März 2021 Das EB Köln kann nur der Beginn sein. In allen Bistümern muß es entsprechende weit zurückreichende Aufarbeitungen geben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Spadafora Geschrieben 19. März 2021 Melden Share Geschrieben 19. März 2021 vor 8 Minuten schrieb rorro: Der nächste Weihbischof wird beurlaubt: https://www.welt.de/politik/deutschland/article228701805/Missbrauchsgutachten-Auch-Koelner-Bischof-Ansgar-Puff-beurlaubt.html wenn das in dem Tepo weiter geht gibt es am Montag nur mehr den Kardinal und den emeritierten Weihbischof Dick der mit 93 kaum mehr als aktiv gesehen werden kann Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 19. März 2021 Melden Share Geschrieben 19. März 2021 vor einer Stunde schrieb Merkur: Auf der Seite des Erzbistums habe ich aber gelesen, dass es von jedem nach vorheriger Anmeldung eingesehen werden kann. Warum wird diese Gelegenheit von denjenigen, die es lesen wollen, nicht wahrgenommen? Ab 25. März 2021 ist eine Einsichtnahme möglich. Ich gehe davon aus, dass - je nach Rahmenbedingungen - nicht wenige davon gebraucht machen werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rorro Geschrieben 19. März 2021 Melden Share Geschrieben 19. März 2021 vor 4 Minuten schrieb Spadafora: wenn das in dem Tepo weiter geht gibt es am Montag nur mehr den Kardinal und den emeritierten Weihbischof Dick der mit 93 kaum mehr als aktiv gesehen werden kann Der andere WB Steinhäuser ist es erst seit recht kurzer Zeit und war vorher Stadtdechant in Düsseldorf, also nicht in Personalverantwortung für andere Kleriker. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 19. März 2021 Melden Share Geschrieben 19. März 2021 (bearbeitet) vor 3 Minuten schrieb gouvernante: Ab 25. März 2021 ist eine Einsichtnahme möglich. Ich gehe davon aus, dass - je nach Rahmenbedingungen - nicht wenige davon gebraucht machen werden. Und hier sind die kompletten Bedingungen (Quelle: Webseite des Erzbistums ) Ort und Termine Eine Einsichtnahme ist von Donnerstag, 25. März bis einschließlich Donnerstag, 1. April 2021 möglich. Für die Einsichtnahme ist ein Zeitraum von bis zu 1,5 Stunden möglich. Das Gutachten steht nicht zum Download zur Verfügung, sondern kann ausschließlich persönlich eingesehen werden im Maternushaus Kardinal-Frings-Str. 1-3 50668 Köln Folgende Zeitfenster stehen zur Verfügung: 09:00 bis 10:30 11:30 bis 13:00 14:00 bis 15:30 16:30 bis 18:00 19:00 bis 20:30 In jedem Zeitfenster stehen aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen bis zu 10 Plätze zeitgleich zur Verfügung. Voraussetzungen zur Einsichtnahme Bitte beachten Sie die äußerungsrechtlichen Hinweise, deren Kenntnis Sie unterzeichnen müssen. Vor der Einsichtnahme müssen alle persönlichen Gegenstände abgeben werden (kostenfreie bewachte Garderobe). Es dürfen keine Mobilfunkgeräte, Kameras etc. mit an den Platz genommen werden. Notizen sind erlaubt, Abschriften nicht gestattet. Das unzulässige Gutachten darf nicht vervielfältigt werden, deshalb sind Zitate untersagt. Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie gemäß der Coronaschutzverordnung NRW: Ihre persönlichen Daten müssen zur Rückverfolgbarkeit aufgenommen werden. Eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung (OP-Maske oder FFP2-Maske) muss während der gesamten Zeit getragen werden, auch während der Einsichtzeit im Saal. bearbeitet 19. März 2021 von gouvernante Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dies ist ein beliebter Beitrag. Spadafora Geschrieben 19. März 2021 Dies ist ein beliebter Beitrag. Melden Share Geschrieben 19. März 2021 vor 2 Minuten schrieb rorro: Der andere WB Steinhäuser ist es erst seit recht kurzer Zeit und war vorher Stadtdechant in Düsseldorf, also nicht in Personalverantwortung für andere Kleriker. ich weiß war auch eher humoristisch gedacht ich könnte auch noch einen chassidischen Rabbiner zitieren der mich heute für Pessach eingeladen hat, und mir dann noch am Telefon sagte "in der katholischen Kirche gehts zu wie in der renaissance nur gebaut haben sie damals schöner" (er sagte das jiddisch das kann ich aber nicht schreiben) 2 6 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ThomasB. Geschrieben 19. März 2021 Melden Share Geschrieben 19. März 2021 vor 41 Minuten schrieb Moriz: Das sie für ihre Publikationen verantwortlich sind ist doch selbstverständlich. Nicht unbedingt. Wenn ich aus einer seriösen Quelle (ein Bistum zählt gewöhnlich dazu) eine Pressemitteilung bekomme, muss ich die nicht unbedingt auf rechtliche Zulässigkeit prüfen. Das wäre auch in der Praxis gar nicht umsetzbar. Wenn die Mitteilung so gravierende Mängel aufweist, dass ich auf Unterlassung, villeicht auch Schadensersatz in Anspruch genommen oder gar strafrechtlich belangt werden kann, dann werde ich für den Schaden als erstes den Absender haftbar machen. Insofern ist es presserechtlich nachvollziehbar, dass vor der Einsicht eine entsprechende Erklärung des Medienvertreters verlangt wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
UHU Geschrieben 19. März 2021 Melden Share Geschrieben 19. März 2021 vor 2 Stunden schrieb Merkur: vor 17 Stunden schrieb Moriz: Es ist viel schlimmer: Er hofft, daß sein Rücktritt nicht angenommen wird. Das hoffe ich auch. Ein Bischof, der auf seine Pensionierung wartet, wäre mir zumindest nicht recht. Gute Frage: Was macht ein Erz-/Weih-/Bischof, wenn der angebotene Rücktritt angenommen wird, er jedoch weit vor dem Renteneintrittsalter steht? (Eine Anzeige beim Jobcenter wird von ihm nicht geben - so nach dem Motto: Arbeitsloser Bischof sucht neues Aufgabenfeld - gerne außerhalb von Kirche.) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 19. März 2021 Melden Share Geschrieben 19. März 2021 Gerade eben schrieb UHU: Gute Frage: Was macht ein Erz-/Weih-/Bischof, wenn der angebotene Rücktritt angenommen wird, er jedoch weit vor dem Renteneintrittsalter steht? (Eine Anzeige beim Jobcenter wird von ihm nicht geben - so nach dem Motto: Arbeitsloser Bischof sucht neues Aufgabenfeld - gerne außerhalb von Kirche.) Er wird (in einem anderen?) Bistum als Priester eingesetzt. Und wenn genug Gras über die Sache gewachsen ist vielleicht auch wieder als Weihbischof. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
UHU Geschrieben 19. März 2021 Melden Share Geschrieben 19. März 2021 vor 2 Minuten schrieb Moriz: Er wird (in einem anderen?) Bistum als Priester eingesetzt. Und wenn genug Gras über die Sache gewachsen ist vielleicht auch wieder als Weihbischof. Aha - stelle ich mir schwierig für alle Seiten vor - egal ob im eigenen oder fremden Bistum. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
UHU Geschrieben 19. März 2021 Melden Share Geschrieben 19. März 2021 Eine Verständnisfrage: Was kann ich mir unter "Pflichtverletzung" verstehen? Mir fehlt die praktische Vorstellungskraft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Spadafora Geschrieben 19. März 2021 Melden Share Geschrieben 19. März 2021 (bearbeitet) Eines Wissen wir jetzt der Dubia Kardinal Meisner war ein Lügner er hatte behauptet 2010 er habe von nichts gewußt und jetzt stellt sich heraus er hat eine eigene Kartei geführt mit dem die Opfer vehönenden Titel Brüder im Nebel das würde auch erklären warum er Kardinal Groer eisern die Stange gehalten hat bearbeitet 19. März 2021 von Spadafora mußte das sprachprogramm korrigieren Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 19. März 2021 Melden Share Geschrieben 19. März 2021 vor 5 Minuten schrieb UHU: Eine Verständnisfrage: Was kann ich mir unter "Pflichtverletzung" verstehen? Mir fehlt die praktische Vorstellungskraft. Meine Vermutung in diesem Zusammenhang: Seit 2001 (?) ist ein Bischof verpflichtet, jeden (ernsthaften) Verdachtsfall auf sexuellen Missbrauch (nur Minderjähriger?) nach 'Rom' zu melden. Wenn er das wider besseren Wissens nicht tut, dann hat er seine Pflicht verletzt. (Und die vielen Klammern zeigen, daß das nicht immer so einfach festzustellen ist.) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
UHU Geschrieben 19. März 2021 Melden Share Geschrieben 19. März 2021 vor 5 Minuten schrieb Moriz: Meine Vermutung in diesem Zusammenhang: Seit 2001 (?) ist ein Bischof verpflichtet, jeden (ernsthaften) Verdachtsfall auf sexuellen Missbrauch (nur Minderjähriger?) nach 'Rom' zu melden. Wenn er das wider besseren Wissens nicht tut, dann hat er seine Pflicht verletzt. (Und die vielen Klammern zeigen, daß das nicht immer so einfach festzustellen ist.) Aha - warum nach Rom und nicht zur örtlichen Staatsanwaltsschaft? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 19. März 2021 Melden Share Geschrieben 19. März 2021 (bearbeitet) vor 3 Minuten schrieb UHU: Aha - warum nach Rom und nicht zur örtlichen Staatsanwaltsschaft? Weil für die kirchlichen Aspekte Rom zuständig ist. Die Verpflichtung, solche Fälle der Staatsanwaltschaft anzuzeigen halte ich für problematisch, weil man damit ggf. die Opfer zwingt, in einem Gerichtsverfahren auszusagen. Meiner Meinung nach sollte eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft nicht gegen den Willen der Opfer geschehen. Nachtrag: Soweit ich das mitbekommen habe geht es vielen Betroffenen auch nicht um eine strafrechtliche Aufarbeitung (wenn doch, so steht ihnen immer der Weg zur Polizei offen) sondern um eine Verhinderung weiterer Taten. bearbeitet 19. März 2021 von Moriz 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 19. März 2021 Melden Share Geschrieben 19. März 2021 vor 40 Minuten schrieb Moriz: Die Verpflichtung, solche Fälle der Staatsanwaltschaft anzuzeigen halte ich für problematisch, weil man damit ggf. die Opfer zwingt, in einem Gerichtsverfahren auszusagen. Meiner Meinung nach sollte eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft nicht gegen den Willen der Opfer geschehen. Die deutschen Bischöfe habe in der entsprechenden Ordnung festgelegt, dass wir jeden Fall der Staatsanwaltschaft melden - die kann sich dann auch hörbar irritiert zurückmelden, wenn man eine sexuelle Beziehung eines Neugeweihten zu einer 17-Jährigen meldet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nordlicht Geschrieben 19. März 2021 Melden Share Geschrieben 19. März 2021 vor 4 Stunden schrieb gouvernante: Für die Einsichtnahme ist ein Zeitraum von bis zu 1,5 Stunden möglich. Maximal anderthalb Stunden für ein 500-seitiges Gutachten? Und dann vielleicht noch in Papierform, d.h. ohne Suchfunktion? Selbst mit Suchfunktion am PC ist das ein schlechter Witz. In anderthalb Stunden kann man so ein Gutachten unmöglich durcharbeiten. Da braucht sich Woelki nicht zu wundern, wenn er dafür die nächste Kritikwelle auf sich zieht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 19. März 2021 Melden Share Geschrieben 19. März 2021 vor 4 Stunden schrieb rorro: Der nächste Weihbischof wird beurlaubt: https://www.welt.de/politik/deutschland/article228701805/Missbrauchsgutachten-Auch-Koelner-Bischof-Ansgar-Puff-beurlaubt.html Mir war nicht bewusst, wie alt Puff schon ist. Ich hatte ihn immer als Damoklesschwert unter den Anwärtern auf die Cathedra Materni abgespeichert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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