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Die katholische Kirche und der Missbrauch


Björn

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@Chrysologus

 

Ich meinte hier auch weniger die Kanonisten. Die kamen auf Grundlage der einschlägigen Normen, die ihnen bekannt sind, zu ihrem Urteil. Ob deren Subsumption Bestand hat, sei dahin gestellt. Das will ich nicht beurteilen. 

 

Ich meinte eher die gefühlten Myriaden an kleinen und großen Namen, die seit Monaten - oftmals ohne erkennbare Kenntnis kirchenrechtlicher Normen oder der tatsächlichen Sachverhalte - Stimmung gegen Woelki gemacht haben. Meiner Ansicht nach leicht durchschaubar, weil es hier gar nicht mehr um die Fakten und ein etwaiges Fehlverhalten Woelkis ging, sondern darum, den Kardinal loszuwerden. 

 

 

Saluti cordiali, 

Studiosus 

bearbeitet von Studiosus
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vor 3 Minuten schrieb Moriz:

Zum einen gehe ich davon aus, daß diejenigen, die es besonders interessiert, diese Möglichkeit wahrnehmen (wenn sie diesen Hinweis auf den Internetseiten denn gefunden haben). Zum anderen gehe ich davon aus, daß sie zuvor eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben müssen; für Journalisten also ziemlich uninteressant.

Die Erklärung, die man unterschreiben muss, ist ebenfalls auf der Seite einzusehen. Sinngemäß steht drin, dass das Gutachten nach Meinung der zugezogenen Anwälte äußerungsrechtliche Mängel aufweist. Wer es veröffentlichen will, soll gefälligst selber dafür haften. 

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vor 3 Minuten schrieb Merkur:

Die Erklärung, die man unterschreiben muss, ist ebenfalls auf der Seite einzusehen. Sinngemäß steht drin, dass das Gutachten nach Meinung der zugezogenen Anwälte äußerungsrechtliche Mängel aufweist. Wer es veröffentlichen will, soll gefälligst selber dafür haften. 

Dann verstehe ich nicht, was die Journalisten bei der geplanten Vorstellung des ersten Gutachtens für einen Aufstand gemacht haben. Das sie für ihre Publikationen verantwortlich sind ist doch selbstverständlich.

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vor 5 Minuten schrieb Moriz:

Dann verstehe ich nicht, was die Journalisten bei der geplanten Vorstellung des ersten Gutachtens für einen Aufstand gemacht haben. Das sie für ihre Publikationen verantwortlich sind ist doch selbstverständlich.

Der Hinweis auf die Möglichkeit der Einsichtnahme ist anscheinend neu, Starttermin ist der 25.03.

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vor 8 Minuten schrieb rorro:

wenn das in dem Tepo weiter geht gibt es am Montag nur mehr den Kardinal und den emeritierten Weihbischof Dick der mit 93 kaum mehr als aktiv gesehen werden kann

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vor einer Stunde schrieb Merkur:

Auf der Seite des Erzbistums habe ich aber gelesen, dass es von jedem nach vorheriger Anmeldung eingesehen werden kann. Warum wird diese Gelegenheit von denjenigen, die es lesen wollen, nicht wahrgenommen?

Ab 25. März 2021 ist eine Einsichtnahme möglich. Ich gehe davon aus, dass - je nach Rahmenbedingungen - nicht wenige davon gebraucht machen werden.

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vor 4 Minuten schrieb Spadafora:

wenn das in dem Tepo weiter geht gibt es am Montag nur mehr den Kardinal und den emeritierten Weihbischof Dick der mit 93 kaum mehr als aktiv gesehen werden kann

 

Der andere WB Steinhäuser ist es erst seit recht kurzer Zeit und war vorher Stadtdechant in Düsseldorf, also nicht in Personalverantwortung für andere Kleriker.

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vor 3 Minuten schrieb gouvernante:

Ab 25. März 2021 ist eine Einsichtnahme möglich. Ich gehe davon aus, dass - je nach Rahmenbedingungen - nicht wenige davon gebraucht machen werden.

 

Und hier sind die kompletten Bedingungen (Quelle: Webseite des Erzbistums )
 

Ort und Termine
Eine Einsichtnahme ist von Donnerstag, 25. März bis einschließlich Donnerstag, 1. April 2021 möglich. Für die Einsichtnahme ist ein Zeitraum von bis zu 1,5 Stunden möglich. Das Gutachten steht nicht zum Download zur Verfügung, sondern kann ausschließlich persönlich eingesehen werden im

Maternushaus
Kardinal-Frings-Str. 1-3
50668 Köln

Folgende Zeitfenster stehen zur Verfügung:

09:00 bis 10:30
11:30 bis 13:00
14:00 bis 15:30
16:30 bis 18:00
19:00 bis 20:30
In jedem Zeitfenster stehen aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen bis zu 10 Plätze zeitgleich zur Verfügung.

Voraussetzungen zur Einsichtnahme
Bitte beachten Sie die äußerungsrechtlichen Hinweise, deren Kenntnis Sie unterzeichnen müssen.
Vor der Einsichtnahme müssen alle persönlichen Gegenstände abgeben werden (kostenfreie bewachte Garderobe). Es dürfen keine Mobilfunkgeräte, Kameras etc. mit an den Platz genommen werden.
Notizen sind erlaubt, Abschriften nicht gestattet. Das unzulässige Gutachten darf nicht vervielfältigt werden, deshalb sind Zitate untersagt.

Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie gemäß der Corona­schutz­verordnung NRW:

Ihre persönlichen Daten müssen zur Rückverfolgbarkeit aufgenommen werden.
Eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung (OP-Maske oder FFP2-Maske) muss während der gesamten Zeit getragen werden, auch während der Einsichtzeit im Saal.

bearbeitet von gouvernante
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vor 41 Minuten schrieb Moriz:

Das sie für ihre Publikationen verantwortlich sind ist doch selbstverständlich.

Nicht unbedingt. Wenn ich aus einer seriösen Quelle (ein Bistum zählt gewöhnlich dazu) eine Pressemitteilung bekomme, muss ich die nicht unbedingt auf rechtliche Zulässigkeit prüfen.  Das wäre auch in der Praxis gar nicht umsetzbar. Wenn die Mitteilung so gravierende Mängel aufweist, dass ich auf Unterlassung, villeicht auch Schadensersatz in Anspruch genommen oder gar strafrechtlich belangt werden kann, dann werde ich für den Schaden als erstes den Absender haftbar machen. Insofern ist es presserechtlich nachvollziehbar, dass vor der Einsicht eine entsprechende Erklärung des Medienvertreters verlangt wird.

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vor 2 Stunden schrieb Merkur:
vor 17 Stunden schrieb Moriz:

Es ist viel schlimmer: Er hofft, daß sein Rücktritt nicht angenommen wird.

Das hoffe ich auch. Ein Bischof, der auf seine Pensionierung wartet, wäre mir zumindest nicht recht. 

Gute Frage: Was macht ein Erz-/Weih-/Bischof, wenn der angebotene Rücktritt angenommen wird, er jedoch weit vor dem Renteneintrittsalter steht?

(Eine Anzeige beim Jobcenter wird von ihm nicht geben - so nach dem Motto: Arbeitsloser Bischof sucht neues Aufgabenfeld - gerne außerhalb von Kirche.)

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Gerade eben schrieb UHU:

Gute Frage: Was macht ein Erz-/Weih-/Bischof, wenn der angebotene Rücktritt angenommen wird, er jedoch weit vor dem Renteneintrittsalter steht?

(Eine Anzeige beim Jobcenter wird von ihm nicht geben - so nach dem Motto: Arbeitsloser Bischof sucht neues Aufgabenfeld - gerne außerhalb von Kirche.)

Er wird (in einem anderen?) Bistum als Priester eingesetzt.

Und wenn genug Gras über die Sache gewachsen ist vielleicht auch wieder als Weihbischof.

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vor 2 Minuten schrieb Moriz:

Er wird (in einem anderen?) Bistum als Priester eingesetzt.

Und wenn genug Gras über die Sache gewachsen ist vielleicht auch wieder als Weihbischof.

Aha - stelle ich mir schwierig für alle Seiten vor - egal ob im eigenen oder fremden Bistum.

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Eines Wissen wir jetzt der Dubia Kardinal Meisner war ein Lügner
er hatte behauptet 2010 er habe von nichts gewußt und jetzt stellt sich heraus er hat eine eigene Kartei geführt mit dem die Opfer vehönenden Titel
Brüder im Nebel
das würde auch erklären warum er Kardinal Groer eisern die Stange gehalten hat

 

bearbeitet von Spadafora
mußte das sprachprogramm korrigieren
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vor 5 Minuten schrieb UHU:

Eine Verständnisfrage: Was kann ich mir unter  "Pflichtverletzung" verstehen? Mir fehlt die praktische Vorstellungskraft.

 

Meine Vermutung in diesem Zusammenhang:

Seit 2001 (?) ist ein Bischof verpflichtet, jeden (ernsthaften) Verdachtsfall auf sexuellen Missbrauch (nur Minderjähriger?) nach 'Rom'  zu melden.

Wenn er das wider besseren Wissens nicht tut, dann hat er seine Pflicht verletzt. (Und die vielen Klammern zeigen, daß das nicht immer so einfach festzustellen ist.)

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vor 5 Minuten schrieb Moriz:

 

Meine Vermutung in diesem Zusammenhang:

Seit 2001 (?) ist ein Bischof verpflichtet, jeden (ernsthaften) Verdachtsfall auf sexuellen Missbrauch (nur Minderjähriger?) nach 'Rom'  zu melden.

Wenn er das wider besseren Wissens nicht tut, dann hat er seine Pflicht verletzt. (Und die vielen Klammern zeigen, daß das nicht immer so einfach festzustellen ist.)

Aha - warum nach Rom und nicht zur örtlichen Staatsanwaltsschaft?

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vor 3 Minuten schrieb UHU:

Aha - warum nach Rom und nicht zur örtlichen Staatsanwaltsschaft?

Weil für die kirchlichen Aspekte Rom zuständig ist.

 

Die Verpflichtung, solche Fälle der Staatsanwaltschaft anzuzeigen halte ich für problematisch, weil man damit ggf. die Opfer zwingt, in einem Gerichtsverfahren auszusagen. Meiner Meinung nach sollte eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft nicht gegen den Willen der Opfer geschehen.

 

Nachtrag: Soweit ich das mitbekommen habe geht es vielen Betroffenen auch nicht um eine strafrechtliche Aufarbeitung (wenn doch, so steht ihnen immer der Weg zur Polizei offen) sondern um eine Verhinderung weiterer Taten.

bearbeitet von Moriz
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vor 40 Minuten schrieb Moriz:

Die Verpflichtung, solche Fälle der Staatsanwaltschaft anzuzeigen halte ich für problematisch, weil man damit ggf. die Opfer zwingt, in einem Gerichtsverfahren auszusagen. Meiner Meinung nach sollte eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft nicht gegen den Willen der Opfer geschehen.

Die deutschen Bischöfe habe in der entsprechenden Ordnung festgelegt, dass wir jeden Fall der Staatsanwaltschaft melden - die kann sich dann auch hörbar irritiert zurückmelden, wenn man eine sexuelle Beziehung eines Neugeweihten zu einer 17-Jährigen meldet.

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vor 4 Stunden schrieb gouvernante:

Für die Einsichtnahme ist ein Zeitraum von bis zu 1,5 Stunden möglich.

 

Maximal anderthalb Stunden für ein 500-seitiges Gutachten? Und dann vielleicht noch in Papierform, d.h. ohne Suchfunktion? Selbst mit Suchfunktion am PC ist das ein schlechter Witz. In anderthalb Stunden kann man so ein Gutachten unmöglich durcharbeiten. Da braucht sich Woelki nicht zu wundern, wenn er dafür die nächste Kritikwelle auf sich zieht. 

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vor 4 Stunden schrieb rorro:

Mir war nicht bewusst, wie alt Puff schon ist. Ich hatte ihn immer als Damoklesschwert unter den Anwärtern auf die Cathedra Materni abgespeichert.

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