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Die katholische Kirche und der Missbrauch


Björn

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Missbrauch und Misshandlung stehen für mich durch die Erfahrungen als Pflegefachmann Psychiatrie auf einer Stufe:

https://www.katholisch.de/artikel/20864-gott-sei-dank-gibt-es-die-hoelle?fbclid=IwAR2E9xNOiF0CTkWsdhZM7Jri0FYDsedxPs9LVLkWtQf5QaXL-mIJ5YoiSFA

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Am 28.4.2021 um 13:16 schrieb gouvernante:

 

Und das ist die Version, die ich für wahrscheinlicher halte - zwar mag ich den Woelki nicht, aber ich denke auch nicht, dass er dumm wie Toastbrot ist.

bearbeitet von iskander
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vor 10 Stunden schrieb Gerhard Ingold:

Missbrauch und Misshandlung stehen für mich durch die Erfahrungen als Pflegefachmann Psychiatrie auf einer Stufe:

https://www.katholisch.de/artikel/20864-gott-sei-dank-gibt-es-die-hoelle?fbclid=IwAR2E9xNOiF0CTkWsdhZM7Jri0FYDsedxPs9LVLkWtQf5QaXL-mIJ5YoiSFA

dem kann man nur voll und ganz zustimmen

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vor 10 Stunden schrieb Chrysologus:

SPIEGEL als Beispiel für fast ein Dutzend Presseerzeugnisse. Nicht gut!

Hm. Ja und nein. Ich denke, eine öffentliche Auseinandersetzung über die Kriterien, warum ein Bischof meint, der priesterliche Mitbruder dürfte ohne Probleme weiter als Seelsorger eingesetzt werden und der andere Bischof damit Probleme hat, kann in meinen Augen nicht schaden, weil es - im besten Fall - strukturell etwas über Täterschutz erkennen lässt. Und wenn wir etwas dringend brauchen, dann ist es mehr Einblick in die konkreten Haltungen und Mechanismen des Täterschutzes in der RKK.

Täterschutz ist ja weiterhin viel stärker eine Frage der Haltung von Bischöfen als der juristischen Verfolgbarkeit, wie wir spätestens seit Gercke wissen.

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Dem Ja und Nein kann ich mich gut anschließen - in der Sache Umgang mit Tätern und Opfern ist es gut, dass es geklärt wird, dass diese Klärung aber nötig ist, das ist nicht gut.

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Zwei Aspekte zu diesem Fall.

1. Ich denke, es wäre sinnvoll, ein Gremium, das unabhängig von den Bischöfen agiert, mit der Behandlung der Missbrauchsfälle zu beauftragen. In dem genannten Fall ist schon wieder sehr viel Politik, die der Sache nicht dient.

2. Im Falle der beiden Ordensleute bin ich doch erstaunt, dass die Tatsache, dass der Ordensmann gegen seine Keuschheitsverpflichtung verstoßen hat, zumindest in der öffentlichen Diskussion keine Rolle spielt.

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vor 41 Minuten schrieb iskander:

Was die Sachlage im konkreten Fall ist, kann ich nicht sagen; aber grundsätzlich muss natürlich schon zwischen einem Beschuldigten und einem Täter unterschieden werden; eine Prüfung, ob bestimmte Vorwürfe plausibel sind, sollte schon stattfinden.

Das hat die Staatsanwaltschaft  gemacht und hält die Vorwürfe für plausibel, glaubhaft und verjährt.

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vor 12 Minuten schrieb Chrysologus:

Das hat die Staatsanwaltschaft  gemacht und hält die Vorwürfe für plausibel, glaubhaft und verjährt.

 

Das ist dann allerdings schon ein ernstes Argument, zugegeben.

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vor 11 Stunden schrieb iskander:
vor 11 Stunden schrieb Chrysologus:

Das hat die Staatsanwaltschaft  gemacht und hält die Vorwürfe für plausibel, glaubhaft und verjährt.

 

Das ist dann allerdings schon ein ernstes Argument, zugegeben.

 

Nicht wirklich. Plausibel und glaubhaft würden für die Einleitung eines Ermittlungsverfarens reichen - ob sie auch zur Feststellung der Schuld geführt hätten ist nicht sicher.

Was bleibt ist Dreck, der hängenbleibt. Ob zu recht oder zu unrecht werden wir nicht mehr erfahren.

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vor 56 Minuten schrieb Moriz:

 

Nicht wirklich. Plausibel und glaubhaft würden für die Einleitung eines Ermittlungsverfarens reichen - ob sie auch zur Feststellung der Schuld geführt hätten ist nicht sicher.

Was bleibt ist Dreck, der hängenbleibt. Ob zu recht oder zu unrecht werden wir nicht mehr erfahren.

 

Na ja ... und die Sache zeigt, dass eben auch eine verjährte Tat das Vertrauen in Priester massiv beschädigt.

Hart gesagt: Ich würde mich nicht einem Priester (und auch keinem anderen Seelsorger oder Therapeuten) anvertrauen, von dem ich solche Vorfälle wüsste ...

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vor 2 Stunden schrieb Moriz:

 

Nicht wirklich. Plausibel und glaubhaft würden für die Einleitung eines Ermittlungsverfarens reichen - ob sie auch zur Feststellung der Schuld geführt hätten ist nicht sicher.

Was bleibt ist Dreck, der hängenbleibt. Ob zu recht oder zu unrecht werden wir nicht mehr erfahren.

Es gab ein rmittlungsverfahren, dass dann wegen verjährung eingestellt worden ist. Aber es wurde eine Mitteilung in Strafsachen MISTRA geschrieben, und das wiederum geschieht nur dann, wenn man die Tat in der Sache für bestätigt hält.

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vor 12 Minuten schrieb Chrysologus:

Es gab ein rmittlungsverfahren, dass dann wegen verjährung eingestellt worden ist. Aber es wurde eine Mitteilung in Strafsachen MISTRA geschrieben, und das wiederum geschieht nur dann, wenn man die Tat in der Sache für bestätigt hält.

Was bedeutet das?

Ich bin ja kein Jurist, dachte aber, daß die Unschuldsvermutung gilt; jedenfalls solange kein anderslautendes Urteil gesprochen wurde.

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vor 22 Minuten schrieb Moriz:

Was bedeutet das?

Ich bin ja kein Jurist, dachte aber, daß die Unschuldsvermutung gilt; jedenfalls solange kein anderslautendes Urteil gesprochen wurde.

Die spannende Frage ist in dem Kölner Fall unter anderem, ob auch - wenn die Sache strafrechtlich nicht mehr relevant ist, der Vertrauensverlust so groß ist, dass das Bistum hätte handeln müssen.

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vor einer Stunde schrieb Moriz:

Was bedeutet das?

Ich bin ja kein Jurist, dachte aber, daß die Unschuldsvermutung gilt; jedenfalls solange kein anderslautendes Urteil gesprochen wurde.

Die Unschuldsvermutung ist eine Maxime im Strafverfahren, sie besagt, dass Schuld bewiesen werden muss und bis dahin von Unschuld des Angeklagten auszugehen ist. Sie spielt ansonsten (außer in der Rethorik) keine besondere Rolle, ansonsten könnte die Staatsanwaltschaft weder ermitteln noch anklagen, denn sie wäre angehalten, an die Unschuld des Betroffenen zu glauben. Genau dies glaubt sie jedoch spätestens dann nicht, wenn sie anklagt - im Gegenteil: In der Anklageschrift behauptet sie, der Angeklagte sei Täter!

Wenn nun im Zuge einer Untersuchung aber deutlich wird, dass eine Tat verjährt ist, dann kann die Untersuchung  eingestellt werden wegen Verjährung. Das  sagt über das Geschehen und seine rechtliche Bewertung erst einmal nichts aus.

bearbeitet von Chrysologus
Satz zu Ende geschrieben
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§ 22 MiStrA...

 

(4) Entscheidungen über Verfahrenseinstellungen, die nicht bereits nach den Absätzen 2 und 3 zu übermitteln sind, sollen nur übermittelt werden, wenn die Kenntnis der Daten aufgrund der Umstände des Einzelfalles erforderlich ist, um zu prüfen, ob disziplinarrechtliche Maßnahmen zu ergreifen sind. Dabei ist zu berücksichtigen, wie gesichert die zu übermittelnden Erkenntnisse sind. Übermittelt werden sollen insbesondere Einstellungsentscheidungen nach § 170 Absatz 2 StPO, wenn sie Feststellungen zu einer Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB enthalten. Die Mitteilung ordnen Richterinnen oder Richter, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte an.
 

Das hat nichts mit der Unschuldsvermutung zu tun. Die Staatsanwaltschaft teilt mit: wir haben ermittelt, aber etwaige Taten sind verjährt. Aber Sie können gerne selbst prüfen, ob Sie diszipinarechtliche Massnahmen ergreifen wollen.

bearbeitet von Wunibald
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vor 2 Minuten schrieb Wunibald:

 

§ 22 MiStrA...

 

(4) Entscheidungen über Verfahrenseinstellungen, die nicht bereits nach den Absätzen 2 und 3 zu übermitteln sind, sollen nur übermittelt werden, wenn die Kenntnis der Daten aufgrund der Umstände des Einzelfalles erforderlich ist, um zu prüfen, ob disziplinarrechtliche Maßnahmen zu ergreifen sind. Dabei ist zu berücksichtigen, wie gesichert die zu übermittelnden Erkenntnisse sind. Übermittelt werden sollen insbesondere Einstellungsentscheidungen nach § 170 Absatz 2 StPO, wenn sie Feststellungen zu einer Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB enthalten. Die Mitteilung ordnen Richterinnen oder Richter, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte an.
 

Das hat nichts mit der Unschuldsvermutung zu tun. Die Staatsanwaltschaft teilt mit: wir haben ermittelt, aber etwaige Taten sind verjährt. Aber Sie können gerne selbst prüfen, ob Sie diszipinarechtliche Massnahmen ergreifen wollen.

Dank Dir für den Text - dass man nun zu  berücksichtigen hat, wie gesichert die Erkenntnisse sind, beduetet im Umkehrschluss und sehr vereinfacht: wenn die Staatsanwaltschaft überzeugt ist, dass die Tat selbst unwahrscheinlich war, dann darf sie nicht übermitteln.

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OK. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann heißt das, wenn die Staatsanwaltschaft nur wegen Verjährung kein Strafverfahren anfängt, dann informiert sie betroffene/beteiligte Institutionen dennoch. Die müssen dann selbst sehen, wie sie damit umgehen...

 

Wobei ich es schön fände, wenn die Persönlichkeitsrechte der Beschuldigten auch in der Kirche gewahrt würden...

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vor 18 Minuten schrieb Moriz:

OK. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann heißt das, wenn die Staatsanwaltschaft nur wegen Verjährung kein Strafverfahren anfängt, dann informiert sie betroffene/beteiligte Institutionen dennoch. Die müssen dann selbst sehen, wie sie damit umgehen...

 

Wobei ich es schön fände, wenn die Persönlichkeitsrechte der Beschuldigten auch in der Kirche gewahrt würden...

Das werden sie auch - sie gehen nur nicht so weit, dass es uns egal sein könnte, was da jemand mal gemacht hat,

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Ich finde es auch lehrhaft um zu sehen, was ein Mensch (meistens Mann), der einmal begangene Tat zugegeben hat (wie im EB Köln), an Vergebung von seinen Mitchristen zu erwarten hat. Natürlich nicht in dem Sinne der Vergebung wie höchstens das Opfer gewähren kann, sondern in dem Sinne wie "okay, jeder verdient eine neue Chance".

 

Es wird interessant sein zu sehen, ob die Katholiken hierzulande barmherziger sind als der Rest der Republik. Ich sehe das bislang nicht.

 

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