Werner001 Geschrieben 20. Juni 2022 Melden Share Geschrieben 20. Juni 2022 (bearbeitet) Am 17.6.2022 um 17:50 schrieb Moriz: Hier stellt sich mir die Frage: Warum wollte man die Täter von staatlicher Verfolgung schützen? Vielleicht auch als Schutz vor übertriebenen Strafmaßnahmen? (Nein, ich halte KZ nicht für angemessen, auch nicht für Kinderschänder.) Das vernünftig auseinanderzuklamüsern dürfte schwierig bis unmöglich sein. Und führt zur generellen Frage: In wie weit muß eine Organisation staatliche Strafverfolgung unterstützen? Vielleicht hatte man auch nur sehr zutreffende Vorstellungen, was Goebbels daraus machen würde Werner bearbeitet 20. Juni 2022 von Werner001 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MartinO Geschrieben 20. Juni 2022 Melden Share Geschrieben 20. Juni 2022 Am 17.6.2022 um 22:12 schrieb phyllis: Der siebte Gedanke hätte vllt sein sollen dass man Leute nicht ohne Beweise vor-verurteilt. Wie lange liegen denn die angeblichen Uebergriffe zurück? Wie sieht das mit der Verjährung aus? (ich weiss Kindsmissbrauch verjährt nicht bevor die Kinder erwachsen sind, aber in diesem Fall?) Die Verjährungsfrist beginnt, wenn das mutmaßliche Opfer 30 Jahre ist und dauert zehn Jahre. Das ist aber noch nicht lange so. Früher begann die Frist mit dem 18. Geburtstag des mutmaßlichen Opfers. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MartinO Geschrieben 20. Juni 2022 Melden Share Geschrieben 20. Juni 2022 Am 17.6.2022 um 22:12 schrieb phyllis: Der siebte Gedanke hätte vllt sein sollen dass man Leute nicht ohne Beweise vor-verurteilt. Wie lange liegen denn die angeblichen Uebergriffe zurück? Wie sieht das mit der Verjährung aus? (ich weiss Kindsmissbrauch verjährt nicht bevor die Kinder erwachsen sind, aber in diesem Fall?) Johanna Beck ist selbst Missbrauchsopfer. Insofern gestehe ich ihr die Wut zu. Als Richterin über einen Missbrauchsfall entscheiden dürfte sie aber nicht, selbst wenn sie Richterin wäre. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dies ist ein beliebter Beitrag. Wunibald Geschrieben 20. Juni 2022 Dies ist ein beliebter Beitrag. Melden Share Geschrieben 20. Juni 2022 vor 34 Minuten schrieb MartinO: Als Richterin über einen Missbrauchsfall entscheiden dürfte sie aber nicht, selbst wenn sie Richterin wäre. Als Richterin über ihren Missbrauchsfall entscheiden dürfte sie aber nicht. Bei einem anderen Missbrauchsfall kommt es auf den Einzelfall an, z.B nähere Beziehung zu Opfer oder mutmaßlichem Täter, Selbstablehnung oder erfolgreiches Ablehnungsgesuch. Ich selbst habe gelegentlich den Parteien mitgeteilt: Ich halte mich zwar nicht für befangen, teile aber mit dass.. Der kurioseste Fall war die Schmerzensgeldklage einer Frau, die in der Gastwirtschaft über die zweistufige Treppe zur Kegelbahn gestürzt war. " Ich halte mich nicht für befangen, teile aber mit, dass ich trotz des mit dem Kegeln verbundenen Alkoholgenusses noch nie an dieser Treppe gestürzt bin." Dann hat man mich abgelehnt und die Klage ist halt vom Kollegen abgewiesen worden. 5 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 22. Juni 2022 Melden Share Geschrieben 22. Juni 2022 Der Ex-Papst wird von einem Opfer verklagt: https://www.n-tv.de/23414695 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 22. Juni 2022 Melden Share Geschrieben 22. Juni 2022 vor 52 Minuten schrieb rince: Der Ex-Papst wird von einem Opfer verklagt: https://www.n-tv.de/23414695 dürfte längst verjährt sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MartinO Geschrieben 22. Juni 2022 Melden Share Geschrieben 22. Juni 2022 vor 5 Stunden schrieb Moriz: dürfte längst verjährt sein. Strafrechtlich sicherlich, zivilrechtlich nicht unbedingt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Spadafora Geschrieben 22. Juni 2022 Melden Share Geschrieben 22. Juni 2022 vor 14 Minuten schrieb MartinO: Strafrechtlich sicherlich, zivilrechtlich nicht unbedingt. das wird nur keine Rolle spielen, da Joseph Ratzinger diplomatische Immunität genießt, die erste Maßnahme, die vom hl. Stuhl bei seinem Rücktritt getroffen wurde anno 2013 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MartinO Geschrieben 22. Juni 2022 Melden Share Geschrieben 22. Juni 2022 vor einer Stunde schrieb Spadafora: das wird nur keine Rolle spielen, da Joseph Ratzinger diplomatische Immunität genießt, die erste Maßnahme, die vom hl. Stuhl bei seinem Rücktritt getroffen wurde anno 2013 Allerdings könnte eventuell die Diözese München-Freising zur Rechenschaft gezogen werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Spadafora Geschrieben 22. Juni 2022 Melden Share Geschrieben 22. Juni 2022 das weiß ich nicht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Shubashi Geschrieben 22. Juni 2022 Melden Share Geschrieben 22. Juni 2022 2 hours ago, Spadafora said: das wird nur keine Rolle spielen, da Joseph Ratzinger diplomatische Immunität genießt, die erste Maßnahme, die vom hl. Stuhl bei seinem Rücktritt getroffen wurde anno 2013 Ich halte diese Klage, ehrlich gesagt, für einen Publicitystunt. Es geht um eine Feststellungsklage gegen Ratzinger als Kardinal, d.h. um eine Zeit, als er nicht einmal mehr Ortsbischof war. Genausogut ließe sich dann jedweder Minister oder jedes Bundesland verklagen, unter dessen Ägide in Kinderheimen Missbrauch toleriert wurde. https://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article239509543/Missbrauchsopfer-reicht-Klage-gegen-emeritierten-Papst-Benedikt-ein.html 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 24. Juni 2022 Melden Share Geschrieben 24. Juni 2022 Mit sofortiger Wirkung: Bischof Genn beurlaubt Offizial MÜNSTER ‐ Es gehe um den Vorwurf eines grenzüberschreitenden, unangemessenen Verhaltens: Münsters Bischof Felix Genn hat Offizial und Dompropst Kurt Schulte am Freitag "mit sofortiger Wirkung und bis auf weiteres" von seinen Ämtern beurlaubt. katholisch.de 24. Juni 2022 [klick] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Die Angelika Geschrieben 24. Juni 2022 Melden Share Geschrieben 24. Juni 2022 Am 22.6.2022 um 09:17 schrieb rince: Der Ex-Papst wird von einem Opfer verklagt: https://www.n-tv.de/23414695 Da ist dieser Artikel informativer. Daraus zitiert: Zitat Als ein juristisch heikles Konstrukt, das zunächst wenig aussichtsreich erscheine, bewertet der Münchner Rechtswissenschaftler Andreas Spickhoff die Klage. [....]Dennoch sieht er eine Chance: "Die einzige Möglichkeit, die besteht, läge darin, dass die Kirche als Verantwortliche, als Organisationsverantwortliche gegebenenfalls auf die Verjährungseinrede verzichtet. Dann wäre es möglich, dass sogar in einem ordentlichen Gerichtsverfahren die Schadensersatzforderungen Betroffener noch einmal voll geprüft werden könnten", sagt Andreas Spickhoff. [....] Das bedeutet: Missbrauchsopfer wie Julian Schwarz haben zwar einen Anspruch auf Feststellung ihres Schadens, aber nur solange die angeklagten Kirchenvertreter nicht sagen: Der Fall ist verjährt. "Das kann man tun, das muss man aber nicht tun. Ich weiß aus anderen Zusammenhängen, dass gelegentlich aus politischen, ethischen, moralischen Gründen die Verjährungseinrede nicht erhoben wird, damit das Opfer den Anspruch, der besteht, eben dann auch ersetzt bekommt", so der Jura-Professor. Und das ist genau die Möglichkeit, auf die der Opferanwalt Andreas Schulz setzt, zumal sogar das Kirchenrecht zulasse, die Verjährung für Missbrauchsfälle aufzuheben. "Diese Klage hat ein strategisches Ziel: Die Kirche muss sich positionieren, ob sie sich rein formal verteidigt, in einem Zivilprozess, indem sie zum Beispiel die Einrede der Verjährung erhebt oder ob sie sich zu ihrer historischen und moralischen Verantwortung und Schuld stellt." Fettung von mir. Und darum geht es. Das ist die Nagelprobe für die Kirche. KArdinal Wetter scheint das verstanden zu haben: Zitat Dazu scheint zumindest der ehemalige Erzbischof von München und Freising, Kardinal Friedrich Wetter, bereit. In einer ersten Reaktion kündigte er gegenüber Correctiv, der ZEIT und dem BR an, keinen Antrag auf Verjährung stellen zu wollen. Ein Sprecher des erzbischöflichen Ordinariats München bat um Verständnis, "dass sich die Erzdiözese München und Freising nicht zu einem laufenden gerichtlichen Verfahren äußert". Der emeritierte Papst ließ eine Anfrage bis zum Redaktionsschluss ebenso unbeantwortet, wie der ehemalige Priester Peter H. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Die Angelika Geschrieben 24. Juni 2022 Melden Share Geschrieben 24. Juni 2022 Am 22.6.2022 um 10:10 schrieb Moriz: dürfte längst verjährt sein. Genau das ist der Knackpunkt, wie die Kirche mit diesem Faktum der Verjährung umgehen will. Näheres dazu in meinem vorigen Kommentar Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Die Angelika Geschrieben 24. Juni 2022 Melden Share Geschrieben 24. Juni 2022 Am 22.6.2022 um 18:30 schrieb Shubashi: Ich halte diese Klage, ehrlich gesagt, für einen Publicitystunt. Ich halte sie nicht für einen Publicitystunt, sondern für eine sehr kluge Aktion, um die Kirchenverantwortlichen aus der Reserve zu locken. Kardinal Wetter hat mE richtig darauf reagiert. Aber wie wird der ehemalige Papst reagieren? Wenn er auf die Verjährungsfrist abhebt, hat er moralisch verloren. Hebt er nicht darauf ab, hat sein Nachfolger einiges zu tun. Denn dann wird er vermutlich um Stellungnahme gebeten, die er wiederum nicht verweigern kann, ohne einen weiteren Verlust an Glaubwürdigkeit für die Kirche. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 24. Juni 2022 Melden Share Geschrieben 24. Juni 2022 vor 3 Minuten schrieb Die Angelika: Am 22.6.2022 um 10:10 schrieb Moriz: dürfte längst verjährt sein. Genau das ist der Knackpunkt, wie die Kirche mit diesem Faktum der Verjährung umgehen will. Näheres dazu in meinem vorigen Kommentar Da sich die Klage gegen natürliche Personen richtet, kann die Kirche hier in keiner Weise damit umgehen - wenn einer der Beklagten die Einrede der Verjährung erhebt, dann kann das Erzbistum sich in den Staub werfen, das hilft nichts. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MartinO Geschrieben 24. Juni 2022 Melden Share Geschrieben 24. Juni 2022 vor 6 Minuten schrieb Die Angelika: Genau das ist der Knackpunkt, wie die Kirche mit diesem Faktum der Verjährung umgehen will. Näheres dazu in meinem vorigen Kommentar Rein juristische Frage: Muss der Angeklagte Antrag auf Verjährung stellen oder befasst sich die Staatsanwaltschaft automatisch nicht mit einem offensichtlich verjährten Fall? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Die Angelika Geschrieben 24. Juni 2022 Melden Share Geschrieben 24. Juni 2022 vor 3 Minuten schrieb Chrysologus: Da sich die Klage gegen natürliche Personen richtet, kann die Kirche hier in keiner Weise damit umgehen - wenn einer der Beklagten die Einrede der Verjährung erhebt, dann kann das Erzbistum sich in den Staub werfen, das hilft nichts. Die eine natürliche Person hat bereits erklärt, dass sie keine Einrede der Verjährung erhebt. Die andere natürliche Person ist emeritierter Papst Wenn diese Einrede der Verjährung erhebt, macht sie eine persönliche moralische Bankrotterklärung. Da er emeritierter Papst ist, wird es ohne weiteres Zutun des Klägers höchstwahrscheinlich rauf und runter durch die Medien gehen. Und nein, das istfür mich kein Publicitystunt, sondern die Aktion von jemandem, der die Schnauze endgültig voll hat und es endlich wissen will. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Die Angelika Geschrieben 24. Juni 2022 Melden Share Geschrieben 24. Juni 2022 vor 7 Minuten schrieb MartinO: Rein juristische Frage: Muss der Angeklagte Antrag auf Verjährung stellen oder befasst sich die Staatsanwaltschaft automatisch nicht mit einem offensichtlich verjährten Fall? Ich bin kein Jurist. Kardinal Wetter hat wohl schon auf die sog. Verjährungseinrede verzichtet. So wie ich das verstanden habe, ist das ein formaler Akt. @Chrysologus weiß da vermutlich mehr. Allerdings wäre es wohl auch keine sinnvolle Aktion, das einfach zu ignorieren. Denn das wird wohl interpretiert werden als "Das ist eh verjährt, da brauchen wir nicht mehr zu reagieren" Mir scheint es da auch gar nicht um ein eventuelles Prozessergebnis zu gehen, sondern mehr darum, wie sich Kardinal Wetter und der emeritierte Papst zur Frage der Verjährung stellen. Und ich bin für die rk Kirche froh, dass Kardinal Wetter auf die VErjährungseinrede anscheinend verzichten will. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MartinO Geschrieben 24. Juni 2022 Melden Share Geschrieben 24. Juni 2022 vor 1 Minute schrieb Die Angelika: Ich bin kein Jurist. Kardinal Wetter hat wohl schon auf die sog. Verjährungseinrede verzichtet. So wie ich das verstanden habe, ist das ein formaler Akt. @Chrysologus weiß da vermutlich mehr. Allerdings wäre es wohl auch keine sinnvolle Aktion, das einfach zu ignorieren. Denn das wird wohl interpretiert werden als "Das ist eh verjährt, da brauchen wir nicht mehr zu reagieren" Mir scheint es da auch gar nicht um ein eventuelles Prozessergebnis zu gehen, sondern mehr darum, wie sich Kardinal Wetter und der emeritierte Papst zur Frage der Verjährung stellen. Und ich bin für die rk Kirche froh, dass Kardinal Wetter auf die VErjährungseinrede anscheinend verzichten will. Ich fürchte, dass die Prozesse ohnehin wenig ergeben werden. M.W. ist es nicht strafbar, einen Verurteilten nach Verbüßung der Strafe wieder in sein Amt einzusetzen. Dass es bei Kinderschändern natürlich ein No Go ist, ist ein anderer Punkt. Meiner Meinung nach hat sich ausnahmslos jeder Katholik und jede Katholikin schuldig gemacht und verdient eine Strafe, die deutlich über das hinausgeht, was der deutsche Staat zu bieten hat. Wir werden die Wiederkunft Christi erleben und im Buch Gottes wird kaum ein Name, wenn überhaupt, irgendeines Katholiken in Deutschland verzeichnet sein 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Die Angelika Geschrieben 24. Juni 2022 Melden Share Geschrieben 24. Juni 2022 vor 14 Minuten schrieb MartinO: Meiner Meinung nach hat sich ausnahmslos jeder Katholik und jede Katholikin schuldig gemacht und verdient eine Strafe, die deutlich über das hinausgeht, was der deutsche Staat zu bieten hat. Wir werden die Wiederkunft Christi erleben und im Buch Gottes wird kaum ein Name, wenn überhaupt, irgendeines Katholiken in Deutschland verzeichnet sein Ich teile die Ansicht nicht, dass sich ausnahmslos jeder Katholik schuldig gemacht hat und eine Strafe verdient, die deutlich über das hinausgeht, was der deutsche Staat zu bieten hat. Ebensowenig teile ich deine Ansicht über Katholiken, geschweige denn das dahinterstehende Gottesbild 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 24. Juni 2022 Melden Share Geschrieben 24. Juni 2022 vor 25 Minuten schrieb MartinO: Meiner Meinung nach hat sich ausnahmslos jeder Katholik und jede Katholikin schuldig gemacht Nimm endlich deine Pillen!!!! 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Die Angelika Geschrieben 24. Juni 2022 Melden Share Geschrieben 24. Juni 2022 vor 2 Minuten schrieb Moriz: Nimm endlich deine Pillen!!!! Manchmal hab ich den Eindruck, er spielt virtuelles Opus-Dei-Mitglied 😉 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 24. Juni 2022 Melden Share Geschrieben 24. Juni 2022 vor 31 Minuten schrieb Die Angelika: vor 48 Minuten schrieb MartinO: Rein juristische Frage: Muss der Angeklagte Antrag auf Verjährung stellen oder befasst sich die Staatsanwaltschaft automatisch nicht mit einem offensichtlich verjährten Fall? Ich bin kein Jurist. Kardinal Wetter hat wohl schon auf die sog. Verjährungseinrede verzichtet. So wie ich das verstanden habe, ist das ein formaler Akt. Ich denke, hier muß zwischen Strafrecht und Zivilrecht unterschieden werden. Ich gehe davon aus, daß eine Staatsanwaltschaft nach gründlicher Prüfung keinen Prozess anstrebt, wenn die Straftat eindeutig verjährt ist. Die haben auch so genug zu tun. Wenn in einer Zivilklage auf die Verjährung verzichtet wird, dann kann sich der Verantwortliche zum Schadenersatz verpflichten lassen. Was unter Umständen nicht mal das dümmste ist, die deutschen Gerichte entsprechen nämlich keinen unangemessen hohen Forderungen. Das könnte für die Kirche finanziell günstiger sein als eine 'freiwillige' Zahlung mit der der Geschädigte zufrieden ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MartinO Geschrieben 24. Juni 2022 Melden Share Geschrieben 24. Juni 2022 vor 16 Minuten schrieb Die Angelika: Manchmal hab ich den Eindruck, er spielt virtuelles Opus-Dei-Mitglied 😉 Mit dem Opus Dei hat die ganze Tragödie sehr wenig zu tun. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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