Xamanoth Geschrieben 6. Juli 2013 Melden Share Geschrieben 6. Juli 2013 echtlicher Gesinnung. Für Kinderschänder gibt es keine Strafe, die zu hart wäre. Das ist ein nunendlich dämlicher Schwachsinnn. Gerade im Uman mit Extremverbrechern (zu denen ic jenen Priester nicht mal rechnen würde) zeigt sic ideal die Haltun einer Person zu Demokratie und Rechtsstaat. Indem man sie nach ein paar Jahren wieder auf die Menschheit loslässt oder was? Ich glaub, ich spinne! Selbstverständlich. Eine pauschal-lebenslange Haft bzw. Sicherungsverwahrung ist menschenrechtswidrig und inhuman. Und nein, das lässt sich mit Phrasen wie "täterschutz vor Opferschutz" oder ähnlichem nicht widerlegen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 6. Juli 2013 Melden Share Geschrieben 6. Juli 2013 (bearbeitet) Hallo Xamanoth, hier sind die GG. Bitte beachten, danke. bearbeitet 6. Juli 2013 von gouvernante Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Xamanoth Geschrieben 6. Juli 2013 Melden Share Geschrieben 6. Juli 2013 Hallo Xamanoth, hier sind die GG. Bitte beachten, danke. Hatte ich übersehen. Entschuldiung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dies ist ein beliebter Beitrag. Chrysologus Geschrieben 6. Juli 2013 Dies ist ein beliebter Beitrag. Melden Share Geschrieben 6. Juli 2013 Indem man sie nach ein paar Jahren wieder auf die Menschheit loslässt oder was? Ich glaub, ich spinne! Nein, so sollte es nicht sein. Aber sie lebenslang einzusperren (und dabei mit absurd anmutenden Grenzen zu agieren) bring ebensowenig. Aus guten Gründen operiert das Strafrecht mit verschiedenen nebeneinanderstehenden Zielen, die es alle zu erreichen gilt. Und daher braucht es eine gewissen Flexibiltät auch in den Strafmaßen. Um konkret die Probleme zu benennen: Ein auf Opferschutz ausgerichtetes Sexualstrafrecht kommt um zwei Fragenkomplexe nicht herum: Bis wann kann man Opfer werden (also die Schutzaltergrenze) und welche weiteren Faktoren könnten eine Opferrolle begründen? Die reine Schutzaltergrenze ist nun immer mit dem Kuriosum behaftet, dass es eben eine klare Schranke gibt, an der sich dann alles entscheidet. Nicht nur dass das nach Jahren ggf. schwer nachzuweisen ist, auch unsere Erinnerung ist nicht so kalendarisch angelegt, dass man das immer so einfach rekonstruieren könnte. Und selbst wenn - es ist kaum erklärbar, wieso eine Penetration 10 Minuten vor Mitternacht eine sofortige Entlassung aus dem klerikalen Stand nach sich ziehen soll, hätten die beiden 15 Minuten gewartet, würde es schlimmstenfalls zu einer Ermahnung kommen. Das ist jetzt ziemlich konstruiert, aber das wäre die Rechtsfolge der ganz harten Grenzziehung. Der Blick auf die Beziehung zwischen den Beteiligten macht die Sache noch schwieriger: Es ist eben nicht unerheblich, ob sie 17 und er 24 ist, oder ob sie 18 und er 52 ist. Und es ist nicht unerheblich, ob er mit seinem Amt agiert, oder ob sie sich in vollkommen anderem Kontext kennen gelernt haben. Ich plädiere sehr dafür, dass man den Übergang einer seelsorgerischen in eine sexuelle Beziehung rechtlich etwas genauer betrachten würde. Hier sind die Psychotherapeuten einige Schritte weiter als wir, auch weil sie das Missbrauchsrisiko deutlicher erkannt haben. Wesentliches Ziel des kirchlichen wie des staatlichen Strafrechts ist der Schutz der Allgemeinheit vor Taten, nicht vor Tätern. Der Weg, Täter einzusperren und so an Taten zu hindern ist der Kirche in Deutschland gründlich verbaut. Und auch der Staat sieht aus ebenso guten Gründen das Einsperren äußerst kritisch, erst Recht das lebenslange Einsperren. Damit sind beide Seiten auch ein Stück gezwungen, andere Wege zu finden, nicht nur Täter von weiteren Taten, sondern auch potentielle Täter von ersten Taten abzuhalten. Dies erfordert einen klugen Blick auf Ursachen und Tatumstände und entsprechendes Handeln an und mit den Tätern. Strafe im Sinne einer Wiederherstellung der Gerechtigkeit ist ein kompliziertes Geschehen, das man beileibe nicht in einfachste Formel packen kann. Hier kommt es sehr auf das Maß und die Art des Unrechts an. Ziel ist die Reintegration in die Gesellschaft in der Überzeugung, dass Menschen umkehren und sich bessern können. Dies mag im Einzelfall sehr unterschiedliche Anforderungen haben und sehr verschiedene Wege, auch verschieden lange Wege bedeuten, aber sich vom Gedanken der Umkehrfähigkeit des Menschen zu verabschieden (und Wegsperren auf Ewig bedeutet nichts anderes) bedeutet, ihm seine Würde zu nehmen. Spezifisch kirchlich ist nun eine letzte Frage: Will ich zukünftige Taten verhindern, oder geht es mir darum, zukünftige Taten eines Priesters zu verhindern. Letzteres schaffe ich recht einfach durch den Rauswurf, er kann dann machen, was er will, Kirchens trifft das nicht mehr. Aber werden wir damit unserer Fürsorgepflicht für potentielle Opfer und für Täter gerecht? Denn auch diese sind unsere Mitbrüder, nur solidarisiert es sich mit den Opfern leichter. Solidarisch sein heißt dabei nicht, dass man nicht Ross und Reiter benennen dürfte oder die Taten einfach beiseite wischen könnte. Es ist nicht einfach, einen Straftäter als Gegenüber auszuhalten. Aber wir stehen in der Nachfolge eines Menschen, der den Kontakt zu Sündern suchte (und damit meinte er kaum die, die ihr Zimmer nicht aufräumten und heimlich naschten) und zwischen Verbrechern starb. Und wenn wir die Taten auch zu Recht mißbilligen, der Täter bleibt Mensch, er bleibt Ebenbild Gottes und er bleibt Kind Gottes. Und ihm kommt eben so viel Anspruch auf Seelsorge zu wie dem Opfer. Wir müssen ihm helfen, nicht mehr Täter zu werden (das kann eine Menge an Arbeit und Auflagen sein) - aber wir können nicht so tun, als gehöre er nicht mehr zu uns. Und das tut man im Moment eifrig: Er wird aus dem klerikalen Stand entlassen, und dann (so der Tenor bischöflicher Erklärungen) gehört er ja nicht mehr zur eigentlichen Kirche dazu sondern ist nur noch so was wie ein Laie! Und dafür sind wir ja nicht mehr verantwortlich. Doch, sagt Lumen gentium, sind wir. Doch, sagt Gaudium et Spes, auch seine Sorgen und Nöte sind unsere Sorgen und Nöte. Dumm gelaufen mit dem pilgernden Gottesvolk, das sich nur für sympathische Opfer verantwortlich fühlt. 7 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Der Geist Geschrieben 6. Juli 2013 Melden Share Geschrieben 6. Juli 2013 Spezifisch kirchlich ist nun eine letzte Frage: Will ich zukünftige Taten verhindern, oder geht es mir darum, zukünftige Taten eines Priesters zu verhindern. Letzteres schaffe ich recht einfach durch den Rauswurf, er kann dann machen, was er will, Kirchens trifft das nicht mehr. Aber werden wir damit unserer Fürsorgepflicht für potentielle Opfer und für Täter gerecht? Denn auch diese sind unsere Mitbrüder, nur solidarisiert es sich mit den Opfern leichter. Solidarisch sein heißt dabei nicht, dass man nicht Ross und Reiter benennen dürfte oder die Taten einfach beiseite wischen könnte. Es ist nicht einfach, einen Straftäter als Gegenüber auszuhalten. Aber wir stehen in der Nachfolge eines Menschen, der den Kontakt zu Sündern suchte (und damit meinte er kaum die, die ihr Zimmer nicht aufräumten und heimlich naschten) und zwischen Verbrechern starb. Und wenn wir die Taten auch zu Recht mißbilligen, der Täter bleibt Mensch, er bleibt Ebenbild Gottes und er bleibt Kind Gottes. Und ihm kommt eben so viel Anspruch auf Seelsorge zu wie dem Opfer. Wir müssen ihm helfen, nicht mehr Täter zu werden (das kann eine Menge an Arbeit und Auflagen sein) - aber wir können nicht so tun, als gehöre er nicht mehr zu uns. Und das tut man im Moment eifrig: Er wird aus dem klerikalen Stand entlassen, und dann (so der Tenor bischöflicher Erklärungen) gehört er ja nicht mehr zur eigentlichen Kirche dazu sondern ist nur noch so was wie ein Laie! Und dafür sind wir ja nicht mehr verantwortlich. Doch, sagt Lumen gentium, sind wir. Doch, sagt Gaudium et Spes, auch seine Sorgen und Nöte sind unsere Sorgen und Nöte. Dumm gelaufen mit dem pilgernden Gottesvolk, das sich nur für sympathische Opfer verantwortlich fühlt. Was hier geschrieben steht ist richtig und es ist ein begrüßenswertes Denken....aber es ist auch gefährlich! Mit solchem Denken ein wenig die Balance verloren und man ist auf dem Weg der Vertuschung, der ja auch verführerisch ist, weil man aus offenbar oder vorgeblich edlen Motiven nicht nur dem christlichen Umgang mit dem gefallenen Mitbruder gerecht wird, sondern auch die eigene Institution schützen kann und womöglich davon ablenken kann, dass man selber Aufsichtpflichten verletzt hat. So kam es, dass m.E. in den letzten Jahrzehnten das Interesse der Täter im Vordergrund gestanden ist und dass die Opfer einen viel geringeren m. E. zu geringen Stellenwert hatten. Was mir vorschwebt ist kein Schwenk, schon gar nicht "ein rechts schwenkt marsch" und eine "Rübe ab Mentalität", aber eine Verschiebung der Nuancen in diesem recht fragilen Denkgebäude, eben stärker hin zu den Opfern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 6. Juli 2013 Melden Share Geschrieben 6. Juli 2013 Spezifisch kirchlich ist nun eine letzte Frage: Will ich zukünftige Taten verhindern, oder geht es mir darum, zukünftige Taten eines Priesters zu verhindern. Letzteres schaffe ich recht einfach durch den Rauswurf, er kann dann machen, was er will, Kirchens trifft das nicht mehr. Aber werden wir damit unserer Fürsorgepflicht für potentielle Opfer und für Täter gerecht? Denn auch diese sind unsere Mitbrüder, nur solidarisiert es sich mit den Opfern leichter. Solidarisch sein heißt dabei nicht, dass man nicht Ross und Reiter benennen dürfte oder die Taten einfach beiseite wischen könnte. Es ist nicht einfach, einen Straftäter als Gegenüber auszuhalten. Aber wir stehen in der Nachfolge eines Menschen, der den Kontakt zu Sündern suchte (und damit meinte er kaum die, die ihr Zimmer nicht aufräumten und heimlich naschten) und zwischen Verbrechern starb. Und wenn wir die Taten auch zu Recht mißbilligen, der Täter bleibt Mensch, er bleibt Ebenbild Gottes und er bleibt Kind Gottes. Und ihm kommt eben so viel Anspruch auf Seelsorge zu wie dem Opfer. Wir müssen ihm helfen, nicht mehr Täter zu werden (das kann eine Menge an Arbeit und Auflagen sein) - aber wir können nicht so tun, als gehöre er nicht mehr zu uns. Und das tut man im Moment eifrig: Er wird aus dem klerikalen Stand entlassen, und dann (so der Tenor bischöflicher Erklärungen) gehört er ja nicht mehr zur eigentlichen Kirche dazu sondern ist nur noch so was wie ein Laie! Und dafür sind wir ja nicht mehr verantwortlich. Doch, sagt Lumen gentium, sind wir. Doch, sagt Gaudium et Spes, auch seine Sorgen und Nöte sind unsere Sorgen und Nöte. Dumm gelaufen mit dem pilgernden Gottesvolk, das sich nur für sympathische Opfer verantwortlich fühlt. Was hier geschrieben steht ist richtig und es ist ein begrüßenswertes Denken....aber es ist auch gefährlich! Mit solchem Denken ein wenig die Balance verloren und man ist auf dem Weg der Vertuschung, der ja auch verführerisch ist, weil man aus offenbar oder vorgeblich edlen Motiven nicht nur dem christlichen Umgang mit dem gefallenen Mitbruder gerecht wird, sondern auch die eigene Institution schützen kann und womöglich davon ablenken kann, dass man selber Aufsichtpflichten verletzt hat. So kam es, dass m.E. in den letzten Jahrzehnten das Interesse der Täter im Vordergrund gestanden ist und dass die Opfer einen viel geringeren m. E. zu geringen Stellenwert hatten. Was mir vorschwebt ist kein Schwenk, schon gar nicht "ein rechts schwenkt marsch" und eine "Rübe ab Mentalität", aber eine Verschiebung der Nuancen in diesem recht fragilen Denkgebäude, eben stärker hin zu den Opfern. Das mit der Opferperspektive ist so eine Sache. Denn zum einen verarbeiten Menschen erlittenes Ungemach vollkommen unterschiedlich (es gibt da einen schönen Fachbegriff, den ich leider gerade nicht weiß) - manche stecken eine Vergewaltigung erstaunlich gut weg, andere sitzen jahrelang in der Therapie, weil sie begrapscht wurden. Das aber kann kaum Grundlage des Umgangs mit Tätern sein. Zum zweiten: Es erstaunt mich, wie oft ich in Opferaussagen schon den Satz gelesen habe, man wolle keinesfalls, dass der Täter nicht mehr Priester sein dürfe. Man wolle keinesfalls, dass er schwer bestraft würde. Es solle zu dem stehen, was er getan habe, sich entschuldigen, meinetwegen noch einen Ausgleich leisten, aber dann wäre es gut. Und das ohne für mich erkennbaren Zusammenhang zur Schwere der Tat! Und im übrigen auch ohne zu beobachtenden Einfluß auf die gerichtliche und die bischöfliche Entscheidung, was aus dem Täter wird. Das Risiko, die Balance zu verlieren, besteht freilich immer (und mir scheint, man hat sie im Moment verloren) - und ich gebe ganz offen zu, ich bin mitunter sehr froh, nur ein kleines Rädchen im kirchlichen Getriebe zu sein und nicht entscheiden zu müssen. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Felician Geschrieben 21. August 2013 Melden Share Geschrieben 21. August 2013 Pädophile Priester – ganz normal? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 22. August 2013 Melden Share Geschrieben 22. August 2013 Pädophile Priester – ganz normal? Ärgerlich an dem Artikel ist, daß der Begriff "Kind" unterschiedlich gebraucht wird. Im übrigen haben halt Priester, wie auch Lehrer, Trainer etc. ein gewisses Berufsrisiko, je nach Triebrichtung auf männliche oder weibliche Jugendliche abzufahren und aufgrund sich bietender Gelegenheit das auch "auszuleben". Sowas wird trotz aller Gegenmaßnahmen immer mal wieder vorkommen. Das ist nicht schön und gerade im kirchlichen Raum nicht akzeptabel. Wenns passiert, ist offener Umgang damit nötig, der Skandal entstand ja erst durch jahrzehntelanges Verschweigen und Verbergen durch kirchliche Stellen. Die inzwischen in kirchlichen Jugendeinrichtungen geltenden Standards erschweren solche Vorkommnisse, mehr kann man kaum tun. Priester, die wirklich pädophil sind, bedürfen der Therapie und einer Supervision, die auch dafür sorgt, daß Gelegenheiten ausgeschlosen sind. Und wenn es eine einsame Insel mit einem spezialisierten Kloster wäre. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 28. August 2013 Melden Share Geschrieben 28. August 2013 Forschungsprojekt „Sexueller Missbrauch“ wird interdisziplinär ausgeschrieben Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 16. September 2013 Melden Share Geschrieben 16. September 2013 Mißbrauchsrichtlinien in Teilen weiter verschärft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 17. September 2013 Melden Share Geschrieben 17. September 2013 Mißbrauchsrichtlinien in Teilen weiter verschärft. Sehr sinnvoll. Wiewohl die Beschränkung auf Kleriker etwas irritiert. Was macht man denn mit Laien-Seelsorgern oder Jugendleitern? Oder werden die schlicht gekündigt und sind dann "weg"? (Sie sind dann eben woanders, nicht weg, das muß man bedenken.) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Shubashi Geschrieben 17. September 2013 Melden Share Geschrieben 17. September 2013 Mißbrauchsrichtlinien in Teilen weiter verschärft. Sehr sinnvoll. Wiewohl die Beschränkung auf Kleriker etwas irritiert. Was macht man denn mit Laien-Seelsorgern oder Jugendleitern? Oder werden die schlicht gekündigt und sind dann "weg"? (Sie sind dann eben woanders, nicht weg, das muß man bedenken.) Wichtiger Hinweis, das ist z.B. das Problem mit Sporttrainern, die tauchen im schlechten Falle einfach im nächsten Verein auf. Am besten wäre, die Kirche schließt sich da entsprechenden überverbandlichen "Qualitätsstandards" an, d.h. Jugendarbeit etc. sollte an entsprechende Qualifikationen anknüpfen, die dann zu zertifizierten "Jugendleiterkarten" etc. führt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 17. September 2013 Melden Share Geschrieben 17. September 2013 Mißbrauchsrichtlinien in Teilen weiter verschärft. Sehr sinnvoll. Wiewohl die Beschränkung auf Kleriker etwas irritiert. Was macht man denn mit Laien-Seelsorgern oder Jugendleitern? Oder werden die schlicht gekündigt und sind dann "weg"? (Sie sind dann eben woanders, nicht weg, das muß man bedenken.) Meist schon bei aufgekommenem Verdacht. Was Bischof Ackermann allerdings verschweigt: Es mag sein, dass man Priester noch als Seelsorger in Klöstern einsetzen könnte, in Trier wird das jedoch nicht gestattet. Und dann ärgert man sich, dass man Priestern nicht einfach kündigen kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 17. September 2013 Melden Share Geschrieben 17. September 2013 Mißbrauchsrichtlinien in Teilen weiter verschärft. Sehr sinnvoll. Wiewohl die Beschränkung auf Kleriker etwas irritiert. Was macht man denn mit Laien-Seelsorgern oder Jugendleitern? Oder werden die schlicht gekündigt und sind dann "weg"? (Sie sind dann eben woanders, nicht weg, das muß man bedenken.) Meist schon bei aufgekommenem Verdacht. Was Bischof Ackermann allerdings verschweigt: Es mag sein, dass man Priester noch als Seelsorger in Klöstern einsetzen könnte, in Trier wird das jedoch nicht gestattet. Und dann ärgert man sich, dass man Priestern nicht einfach kündigen kann. In den Ordinariaten hats doch Platz. Jemand, der ein pädophiles Problem hat, kann ja sonst ein guter Mitarbeiter sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 17. September 2013 Melden Share Geschrieben 17. September 2013 Wichtiger Hinweis, das ist z.B. das Problem mit Sporttrainern, die tauchen im schlechten Falle einfach im nächsten Verein auf.Am besten wäre, die Kirche schließt sich da entsprechenden überverbandlichen "Qualitätsstandards" an, d.h. Jugendarbeit etc. sollte an entsprechende Qualifikationen anknüpfen, die dann zu zertifizierten "Jugendleiterkarten" etc. führt. Das wird dort so gehandhabt, wo die Jugendarbeit im Verband organisiert ist, also z.B. in der KJG. Problematisch sehe ich in dem Zusammenhang die Gemeinden, die ihre Jugendarbeit keinem Verband anschließen und somit oft im eigenen Saft schmoren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 17. September 2013 Melden Share Geschrieben 17. September 2013 Nichtpriesterlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen wird idR bereits bei Verdacht gekündigt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 17. September 2013 Melden Share Geschrieben 17. September 2013 Wichtiger Hinweis, das ist z.B. das Problem mit Sporttrainern, die tauchen im schlechten Falle einfach im nächsten Verein auf.Am besten wäre, die Kirche schließt sich da entsprechenden überverbandlichen "Qualitätsstandards" an, d.h. Jugendarbeit etc. sollte an entsprechende Qualifikationen anknüpfen, die dann zu zertifizierten "Jugendleiterkarten" etc. führt. Das wird dort so gehandhabt, wo die Jugendarbeit im Verband organisiert ist, also z.B. in der KJG. Problematisch sehe ich in dem Zusammenhang die Gemeinden, die ihre Jugendarbeit keinem Verband anschließen und somit oft im eigenen Saft schmoren. Qualifikation eines Leiters und dessen sexuelle Neigung hat nichts miteinander zu tun. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 17. September 2013 Melden Share Geschrieben 17. September 2013 Problematisch sehe ich in dem Zusammenhang die Gemeinden, die ihre Jugendarbeit keinem Verband anschließen und somit oft im eigenen Saft schmoren. Verbandsfreie Jugendarbeit heißt allerdings noch lange nicht, daß die gemeindlichen GruppenleiterInnen kein JuLeiCa erwerben (müssen). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 17. September 2013 Melden Share Geschrieben 17. September 2013 Mißbrauchsrichtlinien in Teilen weiter verschärft. Sehr sinnvoll. Wiewohl die Beschränkung auf Kleriker etwas irritiert. Was macht man denn mit Laien-Seelsorgern oder Jugendleitern? Oder werden die schlicht gekündigt und sind dann "weg"? (Sie sind dann eben woanders, nicht weg, das muß man bedenken.) Meist schon bei aufgekommenem Verdacht. Was Bischof Ackermann allerdings verschweigt: Es mag sein, dass man Priester noch als Seelsorger in Klöstern einsetzen könnte, in Trier wird das jedoch nicht gestattet. Und dann ärgert man sich, dass man Priestern nicht einfach kündigen kann. In den Ordinariaten hats doch Platz. Jemand, der ein pädophiles Problem hat, kann ja sonst ein guter Mitarbeiter sein. Die allerwenigsten haben ein solches. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 17. September 2013 Melden Share Geschrieben 17. September 2013 Mißbrauchsrichtlinien in Teilen weiter verschärft. Sehr sinnvoll. Wiewohl die Beschränkung auf Kleriker etwas irritiert. Was macht man denn mit Laien-Seelsorgern oder Jugendleitern? Oder werden die schlicht gekündigt und sind dann "weg"? (Sie sind dann eben woanders, nicht weg, das muß man bedenken.) Meist schon bei aufgekommenem Verdacht. Was Bischof Ackermann allerdings verschweigt: Es mag sein, dass man Priester noch als Seelsorger in Klöstern einsetzen könnte, in Trier wird das jedoch nicht gestattet. Und dann ärgert man sich, dass man Priestern nicht einfach kündigen kann. In den Ordinariaten hats doch Platz. Jemand, der ein pädophiles Problem hat, kann ja sonst ein guter Mitarbeiter sein. Die allerwenigsten haben ein solches. Und die Nicht-Pädophilen müssen halt aus Versuchungssituationen genommen werden (diese Gruppe müßte doch mit geeigneten Therapiemaßnahmen davon lassen können). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 17. September 2013 Melden Share Geschrieben 17. September 2013 Und die Nicht-Pädophilen müssen halt aus Versuchungssituationen genommen werden (diese Gruppe müßte doch mit geeigneten Therapiemaßnahmen davon lassen können). Auch die fallen unter Ackermanns vollkommenes Beschäftigungsverbot. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 17. September 2013 Melden Share Geschrieben 17. September 2013 Und die Nicht-Pädophilen müssen halt aus Versuchungssituationen genommen werden (diese Gruppe müßte doch mit geeigneten Therapiemaßnahmen davon lassen können). Auch die fallen unter Ackermanns vollkommenes Beschäftigungsverbot. Aus Angst vor der öffentlichen Meinung das Kind mit dem Bade auszuschütten, ist keine gute Lösung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 17. September 2013 Melden Share Geschrieben 17. September 2013 Und die Nicht-Pädophilen müssen halt aus Versuchungssituationen genommen werden (diese Gruppe müßte doch mit geeigneten Therapiemaßnahmen davon lassen können). Auch die fallen unter Ackermanns vollkommenes Beschäftigungsverbot. Aus Angst vor der öffentlichen Meinung das Kind mit dem Bade auszuschütten, ist keine gute Lösung. Genau damit wird es begründet - die Öffentlichkeit habe für anderes Vorgehen keinerlei Verständnis. Ich habe dann bescheiden nach dem Verständnis derselben Öffentlichkeit für Ackermanns Weigerung, Frauen zu weihen, gefragt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 30. September 2013 Melden Share Geschrieben 30. September 2013 Ich bin von unserem Diakon "eingeladen" worden an einer Präventionsschulung teilzunehmen. Hat das hier schon mal jemand mitgemacht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 17. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 17. Oktober 2013 Offenkundig nichts gelernt: Missbrauchvorwürfe gegen katholische Kirche in Polen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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