GermanHeretic Geschrieben 2. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2013 http://hpd.de/node/14924 Also los... man muss seine Bude nur einem gottesdienstlichen Zweck widmen. Planung läuft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elrond Geschrieben 2. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2013 (bearbeitet) Schon wieder so ein schwachsinniges Sonderrecht für Religiöse. Ich könnte die Wände hochgehen. Oder mal diesen Artikel nachlesen. Da steht naemlich, dass fuer alle Betriebsstaetten, in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist, keine Rundfunkgebuehr zu bezahlen ist. Diese Befreiung gilt also nicht nur fuer Staetten der Religionsausuebung, sondern auch fuer Funktuerme, Lagerhallen, automatisch betriebene Einrichtungen, Windraeder usw .... Warum haelst Du das fuer eine schwachsinnige Regelung? Keine menschliche Besatzung, keine Beitragspflicht, egal ob religioes oder nicht. bearbeitet 2. Februar 2013 von Elrond Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
teilzeithippie Geschrieben 2. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2013 (bearbeitet) Oder mal diesen Artikel nachlesen. Da steht naemlich, dass fuer alle Betriebsstaetten, in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist, keine Rundfunkgebuehr zu bezahlen ist. Diese Befreiung gilt also nicht nur fuer Staetten der Religionsausuebung, sondern auch fuer Funktuerme, Lagerhallen, automatisch betriebene Einrichtungen, Windraeder usw .... Warum haelst Du das fuer eine schwachsinnige Regelung? Keine menschliche Besatzung, keine Beitragspflicht, egal ob religioes oder nicht. Nein, da steht dass einerseits Betriebsstätten ohne eingerichtetem Arbeitsplatz befreit sind und andererseits Betriebsstätten mit gottesdienstlichen Zwecken. An diesen arbeiten bzw. halten sich sehr wohl Menschen auf. im Wortlaut: (5) Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten für Betriebsstätten 1. die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind, 2. in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist oder 3. die sich innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung befinden, für die bereits ein Rund- funkbeitrag entrichtet wird. bearbeitet 2. Februar 2013 von teilzeithippie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lara Geschrieben 2. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2013 Nein, da steht dass einerseits Betriebsstätten ohne eingerichtetem Arbeitsplatz befreit sind und andererseits Betriebsstätten mit gottesdienstlichen Zwecken. An diesen arbeiten bzw. halten sich sehr wohl Menschen auf. Dann darf der Herr Pfarrer eben nicht mehr über Handy fernsehen, während sein Kaplan predigt. Das werden sie verkraften. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 2. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2013 Schon wieder so ein schwachsinniges Sonderrecht für Religiöse. Ich könnte die Wände hochgehen. Oder mal diesen Artikel nachlesen. Da steht naemlich, dass fuer alle Betriebsstaetten, in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist, keine Rundfunkgebuehr zu bezahlen ist. Diese Befreiung gilt also nicht nur fuer Staetten der Religionsausuebung, sondern auch fuer Funktuerme, Lagerhallen, automatisch betriebene Einrichtungen, Windraeder usw .... Warum haelst Du das fuer eine schwachsinnige Regelung? Keine menschliche Besatzung, keine Beitragspflicht, egal ob religioes oder nicht. Was haben "Stätten der Religionsausübung" überhaupt in dieser Ausnahme zu suchen? Mit welchem Recht brauchen die keine GEZ-Gebühr zu bezahlen??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
teilzeithippie Geschrieben 2. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2013 Dann darf der Herr Pfarrer eben nicht mehr über Handy fernsehen, während sein Kaplan predigt. Das werden sie verkraften. Darum geht's nicht. Eine Rossmann-Verkäuferin kann sich das auch verkneifen (muss sogar). Trotzdem muss für jede einzelne Filiale gezahlt werden. Außer sie weihen diese der Göttin der Pflege. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 2. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2013 Religiöse müssen halt immer und überall ihre Extrawurst gebraten bekommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elrond Geschrieben 2. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2013 Was haben "Stätten der Religionsausübung" überhaupt in dieser Ausnahme zu suchen? Es heisst "die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind". Ich vermute, man fuehrt das explizit auf, um eine einheiliche Behandlung sicherzustellen und nicht um punktuelle Diskussionen, ob eine Kirche oder ein Gebetsraum unter die Regel "in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist", mit unterschiedlichem Ausgang zu haben. Mit welchem Recht brauchen die keine GEZ-Gebühr zu bezahlen??? Es arbeitet niemand dort? Ich finde es eher befremdlich, dass auch Polizei-, Feuerwehr oder THW Stationen GEZ bezahlen muessen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 2. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2013 Es arbeitet niemand dort? Ach so. Ein Pfarrer zelebriert also die Messe für Gotteslohn, ebenso wie ein Küster die Glocken für umme läutet und ein Organist für lau in die Tasten haut. Du hast keine Ahnung von Kirchens ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 2. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2013 In manchen Kirchen stehen sogar große Stereoanlagen, um Musik damit abspielen zu können. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elrond Geschrieben 2. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2013 (bearbeitet) Wie gesagt, ein Windrad erzeugt auch keine Beitragspflicht, auch wenn regelmaessig ein gut bezahlter Techniker vorbeischaut. Und von der Geraeteabgabe sind wir weg. bearbeitet 2. Februar 2013 von Elrond Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lara Geschrieben 2. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2013 Dann darf der Herr Pfarrer eben nicht mehr über Handy fernsehen, während sein Kaplan predigt. Das werden sie verkraften. Darum geht's nicht. Eine Rossmann-Verkäuferin kann sich das auch verkneifen (muss sogar). Trotzdem muss für jede einzelne Filiale gezahlt werden. Außer sie weihen diese der Göttin der Pflege. Naja, diese Abgabe ist ja eh nur dafür da, dass die Leute bei den Öffentlich-Rechtlichen ihre Arbeitsplätze behalten, obwohl immer weniger Leute zuschauen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 2. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2013 Naja, diese Abgabe ist ja eh nur dafür da, dass die Leute bei den Öffentlich-Rechtlichen ihre Arbeitsplätze behalten, obwohl immer weniger Leute zuschauen. Ganz so extrem würde ich es nicht sehen - aber eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an Haupt und Gliedern wäre dringend vonnöten. Dazu wäre es meiner Ansicht nach nötig, sämtliche Spielshows und Unterhaltungssendungen auf ein Minimum zu reduzieren und sich deutlich mehr auf den Auftrag des Informierens, Recherchierens und transparent Machens von politischen Entscheidungen zu konzentrieren. Eine Sendung wie "Wetten dass" gehört nicht ins öffentlich-rechtliche Fernsehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
teilzeithippie Geschrieben 2. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2013 Es heisst "die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind". Ich vermute, man fuehrt das explizit auf, um eine einheiliche Behandlung sicherzustellen und nicht um punktuelle Diskussionen, ob eine Kirche oder ein Gebetsraum unter die Regel "in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist", mit unterschiedlichem Ausgang zu haben. Die "Betriebsstätten, an denen kein Arbeitsplatz eingerichtet sind" sind nicht der Oberpunkt, unter denen die "Betriebsstätten, die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind" als Unterpunkt/Spezifikation aufgeführt werden. Es sind (siehe mein Beitrag oben) allgemein drei unterschiedliche Arten von Betriebsstätten aufgeführt (1., 2. 3.), die beitragsbefreit sind. Wenn Gotteshäuser generell unter die Regel "kein Arbeitsplatz eingerichtet" fielen, hätte man sie nicht extra aufführen müssen. Hat man aber. Sogar an 1. Stelle. Eben weil klar ist, dass sehr wohl an vielen gottesdienstlichen Betriebsstätten sozialversicherungspflichtig gearbeitet wird. Jeder andere Verein, der Mitarbeiter beschäftigt, muss auch zahlen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mbo Geschrieben 3. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2013 Dem Erzbistum Köln wird's auch zu teuer. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stepp Geschrieben 27. Juni 2013 Melden Share Geschrieben 27. Juni 2013 Inzwischen weisen sogar die eigenen Mitarbeiter den öffentlich-rechtlichen Sendern schon in ihren Dissertationen die Verfassungswidrigkeit der sog. GEZ."Reform" nach. Witzig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Xamanoth Geschrieben 27. Juni 2013 Melden Share Geschrieben 27. Juni 2013 Inzwischen weisen sogar die eigenen Mitarbeiter den öffentlich-rechtlichen Sendern schon in ihren ]Dissertationen[/b] die Verfassungswidrigkeit der sog. GEZ."Reform" nach. Witzig. Wieso Plural? Gibt es außer dieser seit Wochen bekannten noch eine? Zudem bitte ich dich darzulegen, wie man in einer Rechtswissenschaftlichen Dissertation im Verfassungsrecht etwas "nachweist", statt eine Ansicht zu vertreten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Untouched Geschrieben 29. Juni 2013 Melden Share Geschrieben 29. Juni 2013 Dem Erzbistum Köln wird's auch zu teuer. Wenn wenigstens etwas für das Geld geboten werden würde, aber das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender wird doch immer flacher. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 29. Juni 2013 Melden Share Geschrieben 29. Juni 2013 Inzwischen weisen sogar die eigenen Mitarbeiter den öffentlich-rechtlichen Sendern schon in ihren Dissertationen die Verfassungswidrigkeit der sog. GEZ."Reform" nach. Witzig. Wieso Plural? Gibt es außer dieser seit Wochen bekannten noch eine? Zudem bitte ich dich darzulegen, wie man in einer Rechtswissenschaftlichen Dissertation im Verfassungsrecht etwas "nachweist", statt eine Ansicht zu vertreten. Nun mokier dich doch nicht. Du weißt doch, dass im juristischen Bereich bereits die Begründung einer Ansicht, die man teilt, als "Nachweis" bezeichnet wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alfons Geschrieben 29. Juni 2013 Melden Share Geschrieben 29. Juni 2013 (...) das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender wird doch immer flacher. Der Zucker war früher auch süßer. Alfons Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Untouched Geschrieben 29. Juni 2013 Melden Share Geschrieben 29. Juni 2013 (bearbeitet) (...) das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender wird doch immer flacher. Der Zucker war früher auch süßer. Alfons Ja aber wenn der Zucker mir nicht mehr schmeckt, bin ich eben nicht zwangsverpflichtet ihn zu kaufen. bearbeitet 29. Juni 2013 von Untouched Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stepp Geschrieben 29. Juni 2013 Melden Share Geschrieben 29. Juni 2013 Dem Erzbistum Köln wird's auch zu teuer. Wenn wenigstens etwas für das Geld geboten werden würde, aber das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender wird doch immer flacher. Schon Sokrates soll über die Jugend von heute geschimpft haben. Die Weltgeschichte ist offensichtlich eine einzige, Jahrtausende anhaltende Dekadenz. P.s.: Das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender ist, solange ich denken kann, immer sehr durchwachsen gewesen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Untouched Geschrieben 29. Juni 2013 Melden Share Geschrieben 29. Juni 2013 Dem Erzbistum Köln wird's auch zu teuer. Wenn wenigstens etwas für das Geld geboten werden würde, aber das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender wird doch immer flacher. Schon Sokrates soll über die Jugend von heute geschimpft haben. Die Weltgeschichte ist offensichtlich eine einzige, Jahrtausende anhaltende Dekadenz. P.s.: Das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender ist, solange ich denken kann, immer sehr durchwachsen gewesen. Ich seh das eben anders. Ich hätte kein Problem damit, wenn ich keine öffentlich-rechtlichen Sender empfangen würde, aber nun bezahle ich für etwas, was ich äußerst selten nutze und worauf ich verzichten könnte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 29. Juni 2013 Melden Share Geschrieben 29. Juni 2013 Ich seh das eben anders. Ich hätte kein Problem damit, wenn ich keine öffentlich-rechtlichen Sender empfangen würde, aber nun bezahle ich für etwas, was ich äußerst selten nutze und worauf ich verzichten könnte. Dein Beitrag ist ein Frontalangriff auf die Logik. Du hättest kein Problem mit dem Rundfunkbeitrag, wenn du keine ÖR-Sender empfingest, störst dich aber am Beitrag, wenn du die Sender - wenn auch selten - nutzt? Wie passt das zusammen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Untouched Geschrieben 29. Juni 2013 Melden Share Geschrieben 29. Juni 2013 Ich seh das eben anders. Ich hätte kein Problem damit, wenn ich keine öffentlich-rechtlichen Sender empfangen würde, aber nun bezahle ich für etwas, was ich äußerst selten nutze und worauf ich verzichten könnte. Dein Beitrag ist ein Frontalangriff auf die Logik. Du hättest kein Problem mit dem Rundfunkbeitrag, wenn du keine ÖR-Sender empfingest, störst dich aber am Beitrag, wenn du die Sender - wenn auch selten - nutzt? Wie passt das zusammen? Falsch! Wenn ich daran interessiert wäre, die öffentlich-rechtlichen Sender zu schauen, dann hätte ich kein Problem damit, für diese Leistung zu bezahlen. Jetzt bezahle ich aber knapp 18 € für eine Dienstleistung, die ich nicht möchte und auch nur selten nutze. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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