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Geschrieben (bearbeitet)

Schon wieder so ein schwachsinniges Sonderrecht für Religiöse. Ich könnte die Wände hochgehen.

 

Oder mal diesen Artikel nachlesen. Da steht naemlich, dass fuer alle Betriebsstaetten, in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist, keine Rundfunkgebuehr zu bezahlen ist. Diese Befreiung gilt also nicht nur fuer Staetten der Religionsausuebung, sondern auch fuer Funktuerme, Lagerhallen, automatisch betriebene Einrichtungen, Windraeder usw ....

 

Warum haelst Du das fuer eine schwachsinnige Regelung? Keine menschliche Besatzung, keine Beitragspflicht, egal ob religioes oder nicht.

bearbeitet von Elrond
Geschrieben (bearbeitet)

Oder mal diesen Artikel nachlesen. Da steht naemlich, dass fuer alle Betriebsstaetten, in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist, keine Rundfunkgebuehr zu bezahlen ist. Diese Befreiung gilt also nicht nur fuer Staetten der Religionsausuebung, sondern auch fuer Funktuerme, Lagerhallen, automatisch betriebene Einrichtungen, Windraeder usw ....

 

Warum haelst Du das fuer eine schwachsinnige Regelung? Keine menschliche Besatzung, keine Beitragspflicht, egal ob religioes oder nicht.

 

Nein, da steht dass einerseits Betriebsstätten ohne eingerichtetem Arbeitsplatz befreit sind und andererseits Betriebsstätten mit gottesdienstlichen Zwecken. An diesen arbeiten bzw. halten sich sehr wohl Menschen auf.

 

im Wortlaut:

 

(5) Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten für Betriebsstätten

1.

die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind,

2.

in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist oder

3.

die sich innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung befinden, für die bereits ein Rund-

 

funkbeitrag entrichtet wird.

bearbeitet von teilzeithippie
Geschrieben

 

Nein, da steht dass einerseits Betriebsstätten ohne eingerichtetem Arbeitsplatz befreit sind und andererseits Betriebsstätten mit gottesdienstlichen Zwecken. An diesen arbeiten bzw. halten sich sehr wohl Menschen auf.

 

Dann darf der Herr Pfarrer eben nicht mehr über Handy fernsehen, während sein Kaplan predigt. Das werden sie verkraften.

Geschrieben

Schon wieder so ein schwachsinniges Sonderrecht für Religiöse. Ich könnte die Wände hochgehen.

 

Oder mal diesen Artikel nachlesen. Da steht naemlich, dass fuer alle Betriebsstaetten, in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist, keine Rundfunkgebuehr zu bezahlen ist. Diese Befreiung gilt also nicht nur fuer Staetten der Religionsausuebung, sondern auch fuer Funktuerme, Lagerhallen, automatisch betriebene Einrichtungen, Windraeder usw ....

 

Warum haelst Du das fuer eine schwachsinnige Regelung? Keine menschliche Besatzung, keine Beitragspflicht, egal ob religioes oder nicht.

 

 

 

 

Was haben "Stätten der Religionsausübung" überhaupt in dieser Ausnahme zu suchen?

 

 

Mit welchem Recht brauchen die keine GEZ-Gebühr zu bezahlen???

Geschrieben

 

Dann darf der Herr Pfarrer eben nicht mehr über Handy fernsehen, während sein Kaplan predigt. Das werden sie verkraften.

 

Darum geht's nicht. Eine Rossmann-Verkäuferin kann sich das auch verkneifen (muss sogar). Trotzdem muss für jede einzelne Filiale gezahlt werden. Außer sie weihen diese der Göttin der Pflege.

Geschrieben

Was haben "Stätten der Religionsausübung" überhaupt in dieser Ausnahme zu suchen?

 

Es heisst "die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind". Ich vermute, man fuehrt das explizit auf, um eine einheiliche Behandlung sicherzustellen und nicht um punktuelle Diskussionen, ob eine Kirche oder ein Gebetsraum unter die Regel "in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist", mit unterschiedlichem Ausgang zu haben.

 

Mit welchem Recht brauchen die keine GEZ-Gebühr zu bezahlen???

 

Es arbeitet niemand dort?

 

 

Ich finde es eher befremdlich, dass auch Polizei-, Feuerwehr oder THW Stationen GEZ bezahlen muessen.

Geschrieben

Es arbeitet niemand dort?

 

 

 

Ach so. Ein Pfarrer zelebriert also die Messe für Gotteslohn, ebenso wie ein Küster die Glocken für umme läutet und ein Organist für lau in die Tasten haut.

 

Du hast keine Ahnung von Kirchens ...

Geschrieben

In manchen Kirchen stehen sogar große Stereoanlagen, um Musik damit abspielen zu können.

Geschrieben (bearbeitet)

Wie gesagt, ein Windrad erzeugt auch keine Beitragspflicht, auch wenn regelmaessig ein gut bezahlter Techniker vorbeischaut. Und von der Geraeteabgabe sind wir weg.

bearbeitet von Elrond
Geschrieben

 

Dann darf der Herr Pfarrer eben nicht mehr über Handy fernsehen, während sein Kaplan predigt. Das werden sie verkraften.

 

Darum geht's nicht. Eine Rossmann-Verkäuferin kann sich das auch verkneifen (muss sogar). Trotzdem muss für jede einzelne Filiale gezahlt werden. Außer sie weihen diese der Göttin der Pflege.

Naja, diese Abgabe ist ja eh nur dafür da, dass die Leute bei den Öffentlich-Rechtlichen ihre Arbeitsplätze behalten, obwohl immer weniger Leute zuschauen.

Geschrieben

Naja, diese Abgabe ist ja eh nur dafür da, dass die Leute bei den Öffentlich-Rechtlichen ihre Arbeitsplätze behalten, obwohl immer weniger Leute zuschauen.

 

 

 

 

Ganz so extrem würde ich es nicht sehen - aber eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an Haupt und Gliedern wäre dringend vonnöten. Dazu wäre es meiner Ansicht nach nötig, sämtliche Spielshows und Unterhaltungssendungen auf ein Minimum zu reduzieren und sich deutlich mehr auf den Auftrag des Informierens, Recherchierens und transparent Machens von politischen Entscheidungen zu konzentrieren.

 

Eine Sendung wie "Wetten dass" gehört nicht ins öffentlich-rechtliche Fernsehen.

Geschrieben

Es heisst "die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind". Ich vermute, man fuehrt das explizit auf, um eine einheiliche Behandlung sicherzustellen und nicht um punktuelle Diskussionen, ob eine Kirche oder ein Gebetsraum unter die Regel "in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist", mit unterschiedlichem Ausgang zu haben.

 

Die "Betriebsstätten, an denen kein Arbeitsplatz eingerichtet sind" sind nicht der Oberpunkt, unter denen die "Betriebsstätten, die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind" als Unterpunkt/Spezifikation aufgeführt werden. Es sind (siehe mein Beitrag oben) allgemein drei unterschiedliche Arten von Betriebsstätten aufgeführt (1., 2. 3.), die beitragsbefreit sind. Wenn Gotteshäuser generell unter die Regel "kein Arbeitsplatz eingerichtet" fielen, hätte man sie nicht extra aufführen müssen. Hat man aber. Sogar an 1. Stelle. Eben weil klar ist, dass sehr wohl an vielen gottesdienstlichen Betriebsstätten sozialversicherungspflichtig gearbeitet wird. Jeder andere Verein, der Mitarbeiter beschäftigt, muss auch zahlen.

Geschrieben

Inzwischen weisen sogar die eigenen Mitarbeiter den öffentlich-rechtlichen Sendern schon in ihren Dissertationen die Verfassungswidrigkeit der sog. GEZ."Reform" nach. Witzig.

Geschrieben

Inzwischen weisen sogar die eigenen Mitarbeiter den öffentlich-rechtlichen Sendern schon in ihren ]Dissertationen[/b] die Verfassungswidrigkeit der sog. GEZ."Reform" nach. Witzig.

Wieso Plural? Gibt es außer dieser seit Wochen bekannten noch eine?

Zudem bitte ich dich darzulegen, wie man in einer Rechtswissenschaftlichen Dissertation im Verfassungsrecht etwas "nachweist", statt eine Ansicht zu vertreten.

Geschrieben

Inzwischen weisen sogar die eigenen Mitarbeiter den öffentlich-rechtlichen Sendern schon in ihren Dissertationen die Verfassungswidrigkeit der sog. GEZ."Reform" nach. Witzig.

Wieso Plural? Gibt es außer dieser seit Wochen bekannten noch eine?

Zudem bitte ich dich darzulegen, wie man in einer Rechtswissenschaftlichen Dissertation im Verfassungsrecht etwas "nachweist", statt eine Ansicht zu vertreten.

 

Nun mokier dich doch nicht. Du weißt doch, dass im juristischen Bereich bereits die Begründung einer Ansicht, die man teilt, als "Nachweis" bezeichnet wird.

Geschrieben

(...) das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender wird doch immer flacher.

 

Der Zucker war früher auch süßer.

 

Alfons

Geschrieben (bearbeitet)

(...) das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender wird doch immer flacher.

 

Der Zucker war früher auch süßer.

 

Alfons

 

Ja aber wenn der Zucker mir nicht mehr schmeckt, bin ich eben nicht zwangsverpflichtet ihn zu kaufen.

bearbeitet von Untouched
Geschrieben

 

Wenn wenigstens etwas für das Geld geboten werden würde, aber das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender wird doch immer flacher.

Schon Sokrates soll über die Jugend von heute geschimpft haben. Die Weltgeschichte ist offensichtlich eine einzige, Jahrtausende anhaltende Dekadenz.

 

P.s.: Das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender ist, solange ich denken kann, immer sehr durchwachsen gewesen.

Geschrieben

 

Wenn wenigstens etwas für das Geld geboten werden würde, aber das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender wird doch immer flacher.

Schon Sokrates soll über die Jugend von heute geschimpft haben. Die Weltgeschichte ist offensichtlich eine einzige, Jahrtausende anhaltende Dekadenz.

 

P.s.: Das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender ist, solange ich denken kann, immer sehr durchwachsen gewesen.

 

Ich seh das eben anders. Ich hätte kein Problem damit, wenn ich keine öffentlich-rechtlichen Sender empfangen würde, aber nun bezahle ich für etwas, was ich äußerst selten nutze und worauf ich verzichten könnte.

Geschrieben

Ich seh das eben anders. Ich hätte kein Problem damit, wenn ich keine öffentlich-rechtlichen Sender empfangen würde, aber nun bezahle ich für etwas, was ich äußerst selten nutze und worauf ich verzichten könnte.

 

Dein Beitrag ist ein Frontalangriff auf die Logik. Du hättest kein Problem mit dem Rundfunkbeitrag, wenn du keine ÖR-Sender empfingest, störst dich aber am Beitrag, wenn du die Sender - wenn auch selten - nutzt? Wie passt das zusammen?

Geschrieben

Ich seh das eben anders. Ich hätte kein Problem damit, wenn ich keine öffentlich-rechtlichen Sender empfangen würde, aber nun bezahle ich für etwas, was ich äußerst selten nutze und worauf ich verzichten könnte.

 

Dein Beitrag ist ein Frontalangriff auf die Logik. Du hättest kein Problem mit dem Rundfunkbeitrag, wenn du keine ÖR-Sender empfingest, störst dich aber am Beitrag, wenn du die Sender - wenn auch selten - nutzt? Wie passt das zusammen?

 

Falsch! Wenn ich daran interessiert wäre, die öffentlich-rechtlichen Sender zu schauen, dann hätte ich kein Problem damit, für diese Leistung zu bezahlen. Jetzt bezahle ich aber knapp 18 € für eine Dienstleistung, die ich nicht möchte und auch nur selten nutze.

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