Touch-me-Flo Geschrieben 12. März 2010 Autor Melden Share Geschrieben 12. März 2010 Warum muss ich da als "Beispiel" herhalten? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 12. März 2010 Melden Share Geschrieben 12. März 2010 Ein interessanter Modellfall ist nun der folgende: Nehmen wir einmal an, der gute Floh eiert tatsächlich so rum, wie er es hier im Forum tut, und der Kontrolleur schließt daraus, dass "Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Rundfunkgerät vorhanden ist". Und macht eine Zwangsanmeldung. Dann kriegt Floh ein Schreiben von der GEZ: "Vielen Dank für ihre Anmeldung. Wir haben sie als Rundfunkteilnehmer mit Startdatum 1.1.1999 eingetragen. Ihr Rundfunkgebührenkonto weist einen Stand von 3650 Euro auf. Die Gebühren sind am 31. März 2010 fällig." Dann muss er doch klar schreiben, dass er keinen Apparat hat. Oder kann er von der GEZ einen Nachweis erzwingen, welche "Anhaltspunkte" sie hatten? Naja, wenn er angemeldet ist, braucht er gar nichts mehr schreiben dann muss er nur noch zahlen. Wenn jetzt aber die GEZ ihn im Zwangsverfahren angehalten hätte, eine Auskunft zu erteilen, dann kann er natürlich im Verfahren hiergegen (müsste nachschauen, welcher Rechtsbehelf hiergegen statthaft wäre) geltend machen, dass keine tatsächlichen Anhaltspunkte vorliegen. Das Problem wird nur sein, dass sich diese tatsächlichen Anhaltspunkte dann irgendwie schon finden lassen und wenn es nur ist, dass er sich beharrlich der Auskunft entziehen (ob die notorisch GEZ-freundlichen Rspr so dreist wäre, das gelten zu lassen, weiß ich freilich nicht). Oft kommt es allerdings nicht zu diesen Verfahren, mir ist bei einer kurzen Recherche keins untergekommen, Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 12. März 2010 Melden Share Geschrieben 12. März 2010 .....in 10 Monaten ziehe ich eh um und dann geh ich ein Jahr ins Ausland mit 1. Wohnsitz und danach solltest du bei der Rückkehr vergessen, bei der Anmeldung bei r-kath ein Kreuzchen zu machen - das ist nämlich dann kein Kirchenaustritt und dennoch sparst du Geld! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Touch-me-Flo Geschrieben 12. März 2010 Autor Melden Share Geschrieben 12. März 2010 .....in 10 Monaten ziehe ich eh um und dann geh ich ein Jahr ins Ausland mit 1. Wohnsitz und danach solltest du bei der Rückkehr vergessen, bei der Anmeldung bei r-kath ein Kreuzchen zu machen - das ist nämlich dann kein Kirchenaustritt und dennoch sparst du Geld! Kirchensteuer zahl ich gerne.^^ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 12. März 2010 Melden Share Geschrieben 12. März 2010 Was hätte die GEZ den für Möglichkeiten, abgesehen von der Frage, ob ich Geräte bereithalte? Über meine Türschwelle kommen sie nicht, ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss haben die keine Möglichkeit. Welcher Richter würde den für einen GEZler sowas ausstellen? Falls es ein GEZler versuchen sollte sich Zugang zur Wohnung zu verschaffen, dann kriegt er eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Und natürlich lass ich mich auf der Straße nicht von Fremden interviewen welche TV - Sendungen ich schaue oder nicht schaue. ja. und sowas will Priester werden. Oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 12. März 2010 Melden Share Geschrieben 12. März 2010 Warum muss ich da als "Beispiel" herhalten? Weil du danach gefragt hast. Willst du es auf einmal nicht mehr wissen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 12. März 2010 Melden Share Geschrieben 12. März 2010 Was hätte die GEZ den für Möglichkeiten, abgesehen von der Frage, ob ich Geräte bereithalte? Über meine Türschwelle kommen sie nicht, ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss haben die keine Möglichkeit. Welcher Richter würde den für einen GEZler sowas ausstellen? Falls es ein GEZler versuchen sollte sich Zugang zur Wohnung zu verschaffen, dann kriegt er eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Und natürlich lass ich mich auf der Straße nicht von Fremden interviewen welche TV - Sendungen ich schaue oder nicht schaue. ja. und sowas will Priester werden. Oder? Genau. Wer der Anzeigepflicht nach § 3 RGebStV nicht genügt, sollte seiner bürgerlichen Ehrenrechte verlustig gehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Touch-me-Flo Geschrieben 12. März 2010 Autor Melden Share Geschrieben 12. März 2010 Was hätte die GEZ den für Möglichkeiten, abgesehen von der Frage, ob ich Geräte bereithalte? Über meine Türschwelle kommen sie nicht, ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss haben die keine Möglichkeit. Welcher Richter würde den für einen GEZler sowas ausstellen? Falls es ein GEZler versuchen sollte sich Zugang zur Wohnung zu verschaffen, dann kriegt er eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Und natürlich lass ich mich auf der Straße nicht von Fremden interviewen welche TV - Sendungen ich schaue oder nicht schaue. ja. und sowas will Priester werden. Oder? Muss ich deswegen wildfremde Menschen in meine Wohnung eindringen lassen? Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein Grundrecht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Touch-me-Flo Geschrieben 12. März 2010 Autor Melden Share Geschrieben 12. März 2010 Warum muss ich da als "Beispiel" herhalten? Weil du danach gefragt hast. Willst du es auf einmal nicht mehr wissen? Meine Antwort hab ich ja schon ich muss nicht auf die Briefe antworten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 12. März 2010 Melden Share Geschrieben 12. März 2010 Du benimmst dich wie ein Schulbub die künftige Priestergeneration stellt sich vor Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 12. März 2010 Melden Share Geschrieben 12. März 2010 Meine Antwort hab ich ja schon ich muss nicht auf die Briefe antworten. Naja, das stimmt nur zu einem Achtel. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 12. März 2010 Melden Share Geschrieben 12. März 2010 Wenn jetzt aber die GEZ ihn im Zwangsverfahren angehalten hätte, eine Auskunft zu erteilen, dann kann er natürlich im Verfahren hiergegen (müsste nachschauen, welcher Rechtsbehelf hiergegen statthaft wäre) geltend machen, dass keine tatsächlichen Anhaltspunkte vorliegen. Kein Zwangsverfahren. Keine Rechtsbelehrung. Nichts. Nur ein Schreiben: "Vielen Dank für ihre Anmeldung. Wir haben sie als Rundfunkteilnehmer mit Startdatum 1.1.1999 eingetragen. Ihr Rundfunkgebührenkonto weist einen Stand von 3650 Euro auf. Die Gebühren sind am 31. März 2010 fällig." Wohlgemerkt: Er hat keine Anmeldung abgegeben. Er hat den Beauftragten an der Tür abgewimmelt, ohne ein Wort mit ihm zu wechseln. Trotzdem bekommt er zwei Wochen später dieses Schreiben. Wie geht er da vor? (Ich habe im Internet gelesen, das würde tatsächlich so laufen. Keine Ahnung ob das stimmt. Aber solche kafkaesk-alptraumhaften Situationen erschrecken mich und faszinieren mich gleichzeitig. Daher möchte ich die Gelegenheit nutzen, das zu diskutieren). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 12. März 2010 Melden Share Geschrieben 12. März 2010 (bearbeitet) Warum muss ich da als "Beispiel" herhalten? Weil du danach gefragt hast. Willst du es auf einmal nicht mehr wissen? Meine Antwort hab ich ja schon ich muss nicht auf die Briefe antworten. Du bist schon ein naiver Trottel. Stell dir vor, du antwortest nicht, und findet plötzlich eine Rechnung über 3000 Euro in deinem Briefkasten? Das könnte dir nämlich passieren. bearbeitet 12. März 2010 von Sokrates Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julian A. Geschrieben 12. März 2010 Melden Share Geschrieben 12. März 2010 Was heißt eigentlich "zum Empfang bereithalten"? Wenn ich den Fernseher nur als DVD-Kino benutze und auch nicht die entsprechenden Kabel für Fernsehempfang angeschlossen habe - muss ich zahlen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 12. März 2010 Melden Share Geschrieben 12. März 2010 Was heißt eigentlich "zum Empfang bereithalten"? Wenn ich den Fernseher nur als DVD-Kino benutze und auch nicht die entsprechenden Kabel für Fernsehempfang angeschlossen habe - muss ich zahlen? Natürlich, du könntest ja jederzeit ein solches Kabel einstecken oder einen DVB-T-Receiver erwerben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Touch-me-Flo Geschrieben 12. März 2010 Autor Melden Share Geschrieben 12. März 2010 Warum muss ich da als "Beispiel" herhalten? Weil du danach gefragt hast. Willst du es auf einmal nicht mehr wissen? Meine Antwort hab ich ja schon ich muss nicht auf die Briefe antworten. Du bist schon ein naiver Trottel. Stell dir vor, du antwortest nicht, und findet plötzlich eine Rechnung über 3000 Euro in deinem Briefkasten? Das könnte dir nämlich passieren. Ich wohne erst seit 8 Monaten hier. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 12. März 2010 Melden Share Geschrieben 12. März 2010 (bearbeitet) Ich wohne erst seit 8 Monaten hier. Na und? Wen interessiert das? Den der dich als "Rundfunkteilnehmer seit 1.1.1999" führt, garantiert nicht. bearbeitet 12. März 2010 von Sokrates Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 12. März 2010 Melden Share Geschrieben 12. März 2010 Kirchensteuer zahl ich gerne.^^ Von welchem Gehalt? Das Entrichten von Steuern und Abgaben hat nichts mit der persönlichen Wertschätzung des Empfängers zu tun. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Touch-me-Flo Geschrieben 12. März 2010 Autor Melden Share Geschrieben 12. März 2010 Ich wohne erst seit 8 Monaten hier. Na und? Wen interessiert das? Den der dich als "Rundfunkteilnehmer seit 1.1.1999" führt, garantiert nicht. Dann würd ich nicht bezahlen und mich durch die Instanzen klagen...... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Touch-me-Flo Geschrieben 12. März 2010 Autor Melden Share Geschrieben 12. März 2010 Kirchensteuer zahl ich gerne.^^ Von welchem Gehalt? Das Entrichten von Steuern und Abgaben hat nichts mit der persönlichen Wertschätzung des Empfängers zu tun. Wenn ich nebenbei arbeite, dann zahle ich sehr wohl Kirchensteuer. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 12. März 2010 Melden Share Geschrieben 12. März 2010 Wohlgemerkt: Er hat keine Anmeldung abgegeben. Er hat den Beauftragten an der Tür abgewimmelt, ohne ein Wort mit ihm zu wechseln. Trotzdem bekommt er zwei Wochen später dieses Schreiben. Wie geht er da vor? (Ich habe im Internet gelesen, das würde tatsächlich so laufen. Keine Ahnung ob das stimmt. Aber solche kafkaesk-alptraumhaften Situationen erschrecken mich und faszinieren mich gleichzeitig. Daher möchte ich die Gelegenheit nutzen, das zu diskutieren). Widerspruch einlegen und beantragen, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs (wieder-)herzustellen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 12. März 2010 Melden Share Geschrieben 12. März 2010 Was heißt eigentlich "zum Empfang bereithalten"? Wenn ich den Fernseher nur als DVD-Kino benutze und auch nicht die entsprechenden Kabel für Fernsehempfang angeschlossen habe - muss ich zahlen? Du musst sogar zahlen, wenn die Kiste bloß im Keller steht und schon total eingestaubt ist. Du könntest ihn nämlich "mit geringem Aufwand wieder in Betrieb nehmen". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 12. März 2010 Melden Share Geschrieben 12. März 2010 (bearbeitet) Wohlgemerkt: Er hat keine Anmeldung abgegeben. Er hat den Beauftragten an der Tür abgewimmelt, ohne ein Wort mit ihm zu wechseln. Trotzdem bekommt er zwei Wochen später dieses Schreiben. Wie geht er da vor? (Ich habe im Internet gelesen, das würde tatsächlich so laufen. Keine Ahnung ob das stimmt. Aber solche kafkaesk-alptraumhaften Situationen erschrecken mich und faszinieren mich gleichzeitig. Daher möchte ich die Gelegenheit nutzen, das zu diskutieren). Widerspruch einlegen und beantragen, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs (wieder-)herzustellen. Widerspruch einlegen kann man nur bei einem Verwaltungsakt. Das ist aber keiner. Nur ein Schreiben, in dem Floh als Teilnehmer begrüßt wird und gesagt wird, was er zahlen muss (also ein "Kontoauszug", keine Rechnung). bearbeitet 12. März 2010 von Sokrates Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 12. März 2010 Melden Share Geschrieben 12. März 2010 Widerspruch einlegen kann man nur bei einem Verwaltungsakt. Das ist aber keiner. Nur ein Schreiben, in dem Floh als Teilnehmer begrüßt wird und gesagt wird, was er zahlen muss (also ein "Kontoauszug", keine Rechnung). Wieso? Für mich passt das unter § 35 VwVfG. Hilfsweise kann man natürlich Feststellungsklage erheben, mit dem Antrag, festzustellen, dass eine Gebührenpflicht nicht besteht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julian A. Geschrieben 12. März 2010 Melden Share Geschrieben 12. März 2010 Was heißt eigentlich "zum Empfang bereithalten"? Wenn ich den Fernseher nur als DVD-Kino benutze und auch nicht die entsprechenden Kabel für Fernsehempfang angeschlossen habe - muss ich zahlen? Du musst sogar zahlen, wenn die Kiste bloß im Keller steht und schon total eingestaubt ist. Du könntest ihn nämlich "mit geringem Aufwand wieder in Betrieb nehmen". Das ist natürlich schon hinterfotzig. Vor 30 Jahren hatten die Pflichtgebühren einen guten Sinn, weil die Flimmerkiste damals keine andere Funktion hatte als das Empfangen der Öffentlich-Rechtlichen. Aber heute? DVD, Privatfernsehen, Playstation, Camcorder-Videos, Digitalfotos... Ich zahle inzwischen trotzdem. Habe in dieser Hinsicht umgedacht. Ich finde das Privatfernsehen so überschwenglich doof, dass ich die Öffentlich-Rechtlichen erhalten möchte, auch wenn sie vom Niveau her nur einen geringen Vorsprung haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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