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Das Kreuz mit der GEZ


Touch-me-Flo

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Widerspruch einlegen kann man nur bei einem Verwaltungsakt. Das ist aber keiner. Nur ein Schreiben, in dem Floh als Teilnehmer begrüßt wird und gesagt wird, was er zahlen muss (also ein "Kontoauszug", keine Rechnung).

 

Wieso? Für mich passt das unter § 35 VwVfG. Hilfsweise kann man natürlich Feststellungsklage erheben, mit dem Antrag, festzustellen, dass eine Gebührenpflicht nicht besteht.

Nein. Die GEZ ist gar nicht rechtsfähig, insbesondere keine Behörde. Rechtsfähig ist der SWR (in unserem hypothetischen Floh-Fall). Aber der SWR schreibt gar nicht.

bearbeitet von Sokrates
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Widerspruch einlegen kann man nur bei einem Verwaltungsakt. Das ist aber keiner. Nur ein Schreiben, in dem Floh als Teilnehmer begrüßt wird und gesagt wird, was er zahlen muss (also ein "Kontoauszug", keine Rechnung).

 

Wieso? Für mich passt das unter § 35 VwVfG. Hilfsweise kann man natürlich Feststellungsklage erheben, mit dem Antrag, festzustellen, dass eine Gebührenpflicht nicht besteht.

Nein. Die GEZ ist gar nicht rechtsfähig, insbesondere keine Behörde. Rechtsfähig ist der SWR (in unserem hypothetischen Floh-Fall). Aber der SWR schreibt gar nicht.

 

Hast Recht, dann muss eine Feststellungsklage gegen den SWR erhoben werden, darauf gerichtet, festzustellen, dass keine Gebühren geschuldet werden.

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Hast Recht, dann muss eine Feststellungsklage gegen den SWR erhoben werden, darauf gerichtet, festzustellen, dass keine Gebühren geschuldet werden.

Da hat dann aber Floh die Beweislast, und damit hätte der SWR das erreicht, was er wollte: Beweislastumkehr.

 

Was hältst du von folgender Strategie: Man bestreitet gegenüber der GEZ (nicht dem SWR), eine Anmeldung abgegeben zu haben und fordert sie mit Fristsetzung (4 Wochen) dazu auf, einen Nachweis zu erbringen, wer ihn angemeldet hat, oder in sonstiger Weise nachzuweisen, dass sie seine Daten zu recht auf ihrem Computer gespeichert haben. Ferner teilt man ihnen im selben Schreiben mit, dass sie, sollten sie diesen Nachweis nicht erbringen können, man ihnen weitere zwei Wochen Zeit gibt, sämtliche unter der Teilnehmernummer gespeicherten Daten zu löschen und dies zu bestätigen. Kommen sie dem nicht nach, kann man eine Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten der GEZ einlegen wegen missbräuchlicher Speicherung von persönlichen Daten. Wenn der nicht reagiert, kann man ihn anzeigen.

 

Man würde also auf unrechtmäßige Datenspeicherung abheben, nicht auf unrechtmäßige Gebührenerhebung. Die Idee: Wenn die Daten gelöscht sind, können sie auch keine Forderungen mehr stellen. Die Beweislast liegt aber bei der GEZ. Außerdem wird durch Zwischenschaltung des Datenschutzbeauftragten ein Puffer eingezogen, der es unwahrscheinlicher macht, dass die Sache vor Gericht kommt (Denn eigentlich will Floh ja nur seine Ruhe).

bearbeitet von Sokrates
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Hast Recht, dann muss eine Feststellungsklage gegen den SWR erhoben werden, darauf gerichtet, festzustellen, dass keine Gebühren geschuldet werden.

Da hat dann aber Floh die BEweislast, und damit hätte der SWR das erreicht, was er wollte: Beweislastumkehr.

 

Dann würde ich zu einer Ortsbegehung einladen. Bis das aber so weit wäre, wäre ich schon im Ausland.^^

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Hast Recht, dann muss eine Feststellungsklage gegen den SWR erhoben werden, darauf gerichtet, festzustellen, dass keine Gebühren geschuldet werden.

Da hat dann aber Floh die Beweislast, und damit hätte der SWR das erreicht, was er wollte: Beweislastumkehr.

 

Was hältst du von folgender Strategie: Man bestreitet gegenüber der GEZ (nicht dem SWR), eine Anmeldung abgegeben zu haben und fordert sie mit Fristsetzung (4 Wochen) dazu auf, einen Nachweis zu erbringen, wer ihn angemeldet hat, oder in sonstiger Weise nachzuweisen, dass sie seine Daten zu recht auf ihrem Computer gespeichert haben. Ferner teilt man ihnen im selben Schreiben mit, dass sie, sollten sie diesen Nachweis nicht erbringen können, man ihnen weitere zwei Wochen Zeit gibt, sämtliche unter der Teilnehmernummer gespeicherten Daten zu löschen und dies zu bestätigen. Kommen sie dem nicht nach, kann man eine Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten der GEZ einlegen wegen missbräuchlicher Speicherung von persönlichen Daten. Wenn der nicht reagiert, kann man ihn anzeigen.

 

Man würde also auf unrechtmäßige Datenspeicherung abheben, nicht auf unrechtmäßige Gebührenerhebung. Die Idee: Wenn die Daten gelöscht sind, können sie auch keine Forderungen mehr stellen. Die Beweislast liegt aber bei der GEZ. Außerdem wird durch Zwischenschaltung des Datenschutzbeauftragten ein Puffer eingezogen, der es unwahrscheinlicher macht, dass die Sache vor Gericht kommt (Denn eigentlich will Floh ja nur seine Ruhe).

 

 

Das Problem, dass ich dabei sehe ist, dass für das Entstehen einer Gebührenpflicht nicht irgendeine Anmeldung maßgeblich ist, sondern allein das Bereithalten eines Rundfunkgeräts. Das heißt, dass die Frage, ob man sich angemeldet hat oder nicht, letztlich irrelevant für den Gebührentatbestand ist.

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Das Problem, dass ich dabei sehe ist, dass für das Entstehen einer Gebührenpflicht nicht irgendeine Anmeldung maßgeblich ist, sondern allein das Bereithalten eines Rundfunkgeräts. Das heißt, dass die Frage, ob man sich angemeldet hat oder nicht, letztlich irrelevant für den Gebührentatbestand ist.

Eh klar. Aber wer trägt die Beweislast dafür?

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Naja so weit müsste es bei mir erst noch kommen, ich wart jetzt bis der GEZ - Aasgeier klingelt, wenn er Glück hat bin ich da, aber dann werd ich ihm schnell zeigen, wo der Meister Zimmermann das Loch in der Wand gelassen hat.^^

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Das Problem, dass ich dabei sehe ist, dass für das Entstehen einer Gebührenpflicht nicht irgendeine Anmeldung maßgeblich ist, sondern allein das Bereithalten eines Rundfunkgeräts. Das heißt, dass die Frage, ob man sich angemeldet hat oder nicht, letztlich irrelevant für den Gebührentatbestand ist.

Eh klar. Aber wer trägt die Beweislast dafür?

 

Na die GEZ müsste beweisen, dass ich Geräte bereithalte, aber natürlich ohne meine privaten Wohnräume zu verletzen.

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Hast Recht, dann muss eine Feststellungsklage gegen den SWR erhoben werden, darauf gerichtet, festzustellen, dass keine Gebühren geschuldet werden.

Da hat dann aber Floh die BEweislast, und damit hätte der SWR das erreicht, was er wollte: Beweislastumkehr.

 

Dann würde ich zu einer Ortsbegehung einladen. Bis das aber so weit wäre, wäre ich schon im Ausland.^^

Ich kriege immer mehr den Eindruck, dass du einigermaßen doof im Kopp bist und daher gar nicht merkst, welch desaströsen Eindruck bezüglich Wahrheitsliebe du hier abgibst (und dass jemand auf die Idee kommen könnte, du seiest kein Einzelfall in deinem Berufsstand, sondern solches Verhalten eher der Institution endemisch).

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Hast Recht, dann muss eine Feststellungsklage gegen den SWR erhoben werden, darauf gerichtet, festzustellen, dass keine Gebühren geschuldet werden.

Da hat dann aber Floh die BEweislast, und damit hätte der SWR das erreicht, was er wollte: Beweislastumkehr.

 

Dann würde ich zu einer Ortsbegehung einladen. Bis das aber so weit wäre, wäre ich schon im Ausland.^^

Ich kriege immer mehr den Eindruck, dass du einigermaßen doof im Kopp bist und daher gar nicht merkst, welch desaströsen Eindruck bezüglich Wahrheitsliebe du hier abgibst (und dass jemand auf die Idee kommen könnte, du seiest kein Einzelfall in deinem Berufsstand, sondern solches Verhalten eher der Institution endemisch).

 

Warum ich hab niemanden angelogen und werd auch niemanden anlügen von der GEZ.

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Das Problem, dass ich dabei sehe ist, dass für das Entstehen einer Gebührenpflicht nicht irgendeine Anmeldung maßgeblich ist, sondern allein das Bereithalten eines Rundfunkgeräts. Das heißt, dass die Frage, ob man sich angemeldet hat oder nicht, letztlich irrelevant für den Gebührentatbestand ist.

Eh klar. Aber wer trägt die Beweislast dafür?

 

 

Eigentlich trägt nach den Grundsätzen der Beweislastverteilung immer der die Beweislast dafür, für den das zu Beweisende günstig wäre. Daher denke ich nicht, dass im Fall einer Feststellungsklage eine Beweislastumkehr stattfände. Aber ich bin kein Verwaltungsprozessrechtsexperte. Vielleicht weiß Inge, Kam oder wer anders da mehr.

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Warum ich hab niemanden angelogen und werd auch niemanden anlügen von der GEZ.

Dieser formalistische Wahrheitsbegriff ist in Wahrheit ein unwahrhaftiger. Es ist der Wahrheitsbegriff der Lügner und Betrüger.

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Dieser formalistische Wahrheitsbegriff ist in Wahrheit ein unwahrhaftiger. Es ist der Wahrheitsbegriff der Lügner und Betrüger.

 

Nö ich antworte der GEZ nur nicht.

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Warum ich hab niemanden angelogen und werd auch niemanden anlügen von der GEZ.

Dieser formalistische Wahrheitsbegriff ist in Wahrheit ein unwahrhaftiger. Es ist der Wahrheitsbegriff der Lügner und Betrüger.

 

Nö ich antworte der GEZ nur nicht.

 

Sich nicht erwischen zu lassen reicht für ein tugendhaftes Leben nicht aus.

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Warum ich hab niemanden angelogen und werd auch niemanden anlügen von der GEZ.

Dieser formalistische Wahrheitsbegriff ist in Wahrheit ein unwahrhaftiger. Es ist der Wahrheitsbegriff der Lügner und Betrüger.

 

Nö ich antworte der GEZ nur nicht.

 

Sich nicht erwischen zu lassen reicht für ein tugendhaftes Leben nicht aus.

 

Oach GEZ ist doch eh ein Aasgeiertum und wird hoffentlich bald abgeschafft. Demonstrativ sollten sich alle abmelden und die GEZ bestreiken. ;)

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Naja so weit müsste es bei mir erst noch kommen, ich wart jetzt bis der GEZ - Aasgeier klingelt, wenn er Glück hat bin ich da, aber dann werd ich ihm schnell zeigen, wo der Meister Zimmermann das Loch in der Wand gelassen hat.^^

Findest Du Deine Ausdrucksweise wirklich Deinem Stande angemessen?

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Also bist Du gegen den oeffentlich-rechtlichen Rundfunk? Das ist auch der Rundfunk, der z.B. Gottesdienste im Radio oder Fernsehen uebertraegt.

bearbeitet von Elrond
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Naja so weit müsste es bei mir erst noch kommen, ich wart jetzt bis der GEZ - Aasgeier klingelt, wenn er Glück hat bin ich da, aber dann werd ich ihm schnell zeigen, wo der Meister Zimmermann das Loch in der Wand gelassen hat.^^

Findest Du Deine Ausdrucksweise wirklich Deinem Stande angemessen?

 

Manches muss man benennen wie es ist.

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Also bist Du gegen den oeffentlich-rechtlichen Rundfunk? Das ist auch der Rundfunk, der z.B. Gottesdienste im Radio oder Fernsehen uebertraegt.

 

Ich bin dagegen, dass man dafür bezahlen soll und das dieses Geld schlimmer eingetrieben wird als von manchen Kredithaien. Wir hatten in der Familie auch den Fall, dass sie von einer Verstorbenen kassieren wollten, auf mehrmaligen Hinweis, das die Person verstorben wäre, kam nur die Reaktion das kann nicht sein unsere Daten stimmen.

bearbeitet von Touch-me-Flo
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Also bist Du gegen den oeffentlich-rechtlichen Rundfunk? Das ist auch der Rundfunk, der z.B. Gottesdienste im Radio oder Fernsehen uebertraegt.

 

Ich bin dagegen, dass man dafür bezahlen soll

 

Wie sollen sich denn die Sender finanzieren?

 

Bist Du dann eher fuer eine Kulturflatrate oder einen Rundfunksteuer?

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Also bist Du gegen den oeffentlich-rechtlichen Rundfunk? Das ist auch der Rundfunk, der z.B. Gottesdienste im Radio oder Fernsehen uebertraegt.

 

Ich bin dagegen, dass man dafür bezahlen soll

 

Wie sollen sich denn die Sender finanzieren?

 

Bist Du dann eher fuer eine Kulturflatrate oder einen Rundfunksteuer?

 

Die verdienen durch Werbung genügend Geld.

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ÖR-Sender duerfen aber entweder garnicht (z.B. DRadio) oder nur zu bestimmten Zeiten werben.

 

Du bist also dafuer, dass die Industrie den Rundfunk finanziert, d.h. sie darf dann auch Einfluss auf die Inhalte nehmen, richtig? Wer zahlt, bestimmt schliesslich auch.

bearbeitet von Elrond
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ÖR-Sender duerfen aber entweder garnicht (z.B. DRadio) oder nur zu bestimmten Zeiten werben.

 

Du bist also dafuer, dass die Industrie den Rundfunk finanziert, d.h. sie darf dann auch Einfluss auf die Inhalte nehmen, richtig? Wer zahlt, bestimmt schliesslich auch.

 

Ich bin für eine Vollprivatisierung der Sender ja. Dafür bezahlt man auch seine Kabelgebühren und das ist auch gut so.

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Ich bin für eine Vollprivatisierung der Sender ja.

 

Gut, dann bezahlt also z.B. die Kirche auch fuer Gottesdienstuebertragungen. Es wird also keine mehr geben.

 

Dafür bezahlt man auch seine Kabelgebühren und das ist auch gut so.

 

Die Kabelgebuehren gehen an die Kabelnetzbetreiber, nicht an die Rundfunksender.

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