Chrysologus Geschrieben 13. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 13. Januar 2011 Ausgerechnet der Churer Bischof, Vitus Huonder, erklärte das Römische Kirchenrecht stehe über dem Staatskirchenrecht.Nachtigall ... Stell dir mal vor, ein Imam sagte das über den Koran..... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 13. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 13. Januar 2011 Sie stehen im Wiederspruch zum Römischen Kirchenrecht, letztlich auch ganz generell jedem juristischen Denken. Wenigstens die österreichischen Schreiben sind absolut CIC-konform. Wenn das Bundesgericht das anders sieht, dann irrt es sich halt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Defacto Geschrieben 13. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 13. Januar 2011 (bearbeitet) Der Koran oder Qur'an ist die Heilige Schrift des Islam, die gemäß dem Glauben der Muslime die wörtliche Offenbarung Gottes (arab. Allah) an den islamischen Propheten Mohammed, vermittelt durch den Engel Gabriel, enthält. Er gilt als ältestes arabisches Prosawerk. Römisches Kirchenrecht wäre dann ..... Prosawerk? Nein Koran ist nicht gleich Römisches Kirchenrecht. Ich und auch niemand anderes muss sich das so vorstellen. bearbeitet 13. Januar 2011 von Defacto Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Marcellinus Geschrieben 13. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 13. Januar 2011 (bearbeitet) leer bearbeitet 13. Januar 2011 von Marcellinus Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 14. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 14. Januar 2011 Sie stehen im Wiederspruch zum Römischen Kirchenrecht, letztlich auch ganz generell jedem juristischen Denken. Wenigstens die österreichischen Schreiben sind absolut CIC-konform. Wenn das Bundesgericht das anders sieht, dann irrt es sich halt. Das Schweizer Bundesgericht hat ja nicht über die CIC-Konformität zu entscheiden, sondern über die Vereinbarkeit mit dem Schweizer Staatskirchenrecht. Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 14. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 14. Januar 2011 (bearbeitet) Ausgerechnet der Churer Bischof, Vitus Huonder, erklärte das Römische Kirchenrecht stehe über dem Staatskirchenrecht.Nachtigall ... Stell dir mal vor, ein Imam sagte das über den Koran..... Na zunächst geht es hier mal um zwei eventuell konkurrierende Gesetzgebungen, wobei das Staatskirchenrecht auch kein Grundgesetz ist, sondern ganz normale, änderbare Gesetze. Wenn nun ein Bischof findet, bei einem eventuellen Widerspruch müsse das Staatskirchenrecht angepasst werden und nicht der CIC, ist das eine durchaus nachvollziehbare Ansicht, die man ja nicht unbedingt teilen muss. Es ist etwas völlig anderes, wenn jemand nach dem Motto "man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen" die Gesetzgebung generell irgendwelchen "Heiligen Büchern" unterordnen will. Der CIC ist schließlich kein göttliches Recht. Werner bearbeitet 14. Januar 2011 von Werner001 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Defacto Geschrieben 15. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 15. Januar 2011 (bearbeitet) Es gibt beim Recht auch eine Rechtsordnung ... und so gibt es auch eine Ordnung, zwischen Staatskirchen- und Kirchenrecht. Das genügt schon ... um zu beurteilen was in welcher Beziehung steht. ... .und was steht den da im CIC selbst geschrieben? Can. 205 — Voll in der Gemeinschaft der katholischen Kirche in dieser Welt stehen jene Getauften, die ......., und zwar durch die Bande des Glaubensbekenntnisses, der Sakramente und der kirchlichen Leitung. Can. 331 — Der Bischof der Kirche von Rom, ..........., ist Haupt des Bischofskollegiums, Stellvertreter Christi und ........hier auf Erden; deshalb verfügt er ......in der Kirche über höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt, die er immer frei ausüben kann. Can. 386 — § 1. Der Diözesanbischof ist gehalten, die Glaubenswahrheiten, die gläubig anzunehmen ........sind, den Gläubigen darzulegen und zu verdeutlichen, ........... zu sorgen, dass die Vorschriften der Canones ............., sorgfältig befolgt werden, damit so die ......Glaubenslehre allen überliefert wird. Ahaaa die Vorschriften des CIC sind also für den Katholiken verbindlich. usw...... usw........und so weiter ..... wer sich die Mühe nimmt das ganze Werk zu lesen, kommt .....selbst weiter ....! bearbeitet 15. Januar 2011 von Defacto Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 15. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 15. Januar 2011 Es gibt beim Recht auch eine Rechtsordnung ... und so gibt es auch eine Ordnung, zwischen Staatskirchen- und Kirchenrecht.Das genügt schon ... um zu beurteilen was in welcher Beziehung steht. ... .und was steht den da im CIC selbst geschrieben? Can. 205 — Voll in der Gemeinschaft der katholischen Kirche in dieser Welt stehen jene Getauften, die ......., und zwar durch die Bande des Glaubensbekenntnisses, der Sakramente und der kirchlichen Leitung. Can. 331 — Der Bischof der Kirche von Rom, ..........., ist Haupt des Bischofskollegiums, Stellvertreter Christi und ........hier auf Erden; deshalb verfügt er ......in der Kirche über höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt, die er immer frei ausüben kann. Can. 386 — § 1. Der Diözesanbischof ist gehalten, die Glaubenswahrheiten, die gläubig anzunehmen ........sind, den Gläubigen darzulegen und zu verdeutlichen, ........... zu sorgen, dass die Vorschriften der Canones ............., sorgfältig befolgt werden, damit so die ......Glaubenslehre allen überliefert wird. Ahaaa die Vorschriften des CIC sind also für den Katholiken verbindlich. usw...... usw........und so weiter ..... wer sich die Mühe nimmt das ganze Werk zu lesen, kommt .....selbst weiter ....! Und was hat das jetzt mit dem eher durchsichtigen Interesse beim Stiftungszweck zu tun? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 15. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 15. Januar 2011 Es gibt beim Recht auch eine Rechtsordnung ... und so gibt es auch eine Ordnung, zwischen Staatskirchen- und Kirchenrecht.Das genügt schon ... um zu beurteilen was in welcher Beziehung steht. ... .und was steht den da im CIC selbst geschrieben? Can. 205 — Voll in der Gemeinschaft der katholischen Kirche in dieser Welt stehen jene Getauften, die ......., und zwar durch die Bande des Glaubensbekenntnisses, der Sakramente und der kirchlichen Leitung. Can. 331 — Der Bischof der Kirche von Rom, ..........., ist Haupt des Bischofskollegiums, Stellvertreter Christi und ........hier auf Erden; deshalb verfügt er ......in der Kirche über höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt, die er immer frei ausüben kann. Can. 386 — § 1. Der Diözesanbischof ist gehalten, die Glaubenswahrheiten, die gläubig anzunehmen ........sind, den Gläubigen darzulegen und zu verdeutlichen, ........... zu sorgen, dass die Vorschriften der Canones ............., sorgfältig befolgt werden, damit so die ......Glaubenslehre allen überliefert wird. Ahaaa die Vorschriften des CIC sind also für den Katholiken verbindlich. usw...... usw........und so weiter ..... wer sich die Mühe nimmt das ganze Werk zu lesen, kommt .....selbst weiter ....! Danke für den Hinweis - wenn ich das Werk mal finde, dann werde ich das auch machen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 15. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 15. Januar 2011 Danke für den Hinweis - wenn ich das Werk mal finde, dann werde ich das auch machen.Möchtest Du einen link zu Amazon o.ä.? Oder doch lieber zu VZAB, weil Du die Ausgabe von 1917 bevorzugst? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 15. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 15. Januar 2011 Danke für den Hinweis - wenn ich das Werk mal finde, dann werde ich das auch machen.Möchtest Du einen link zu Amazon o.ä.? Oder doch lieber zu VZAB, weil Du die Ausgabe von 1917 bevorzugst? mit der könnte ich dir auch dienen, sogar in Latein! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 15. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 15. Januar 2011 Danke für den Hinweis - wenn ich das Werk mal finde, dann werde ich das auch machen.Möchtest Du einen link zu Amazon o.ä.? Oder doch lieber zu VZAB, weil Du die Ausgabe von 1917 bevorzugst? mit der könnte ich dir auch dienen, sogar in Latein! Modernistische Neuerungen. Ich bleibe beim CIC in der Ausgabe von Friedberg. Das ältere ist das bessere Recht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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