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Totenmesse in der Osterwoche?


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Geschrieben

Meine Schwiegermutter soll am Osterdienstag beerdigt werden. Vor der Bestattung soll eine Totenmesse (Requiem) gefeiert werden. Der Priester hat diesen Termin kommentarlos akzeptiert. Jetzt sagt mir jemand, inder Osterwoche dürften weder Beerdigungen stattfinden noch Totenmessen gefeiert werden. Stimmt das und wo kann man eventuell die einschlägigen Texte finden?

Geschrieben
Meine Schwiegermutter soll am Osterdienstag beerdigt werden. Vor der Bestattung soll eine Totenmesse (Requiem) gefeiert werden. Der Priester hat diesen Termin kommentarlos akzeptiert. Jetzt sagt mir jemand, inder Osterwoche dürften weder Beerdigungen stattfinden noch Totenmessen gefeiert werden. Stimmt das und wo kann man eventuell die einschlägigen Texte finden?

Osterwoche? Meinst du die Karwoche? Meines Wissens dürfen Karmontag bis Karmittwoch totenmessen gefeiert werden. Von einer Regelung für Beerdigungen weiß ich nichts.

Geschrieben
Meine Schwiegermutter soll am Osterdienstag beerdigt werden. Vor der Bestattung soll eine Totenmesse (Requiem) gefeiert werden. Der Priester hat diesen Termin kommentarlos akzeptiert. Jetzt sagt mir jemand, inder Osterwoche dürften weder Beerdigungen stattfinden noch Totenmessen gefeiert werden. Stimmt das und wo kann man eventuell die einschlägigen Texte finden?

Osterwoche? Meinst du die Karwoche? Meines Wissens dürfen Karmontag bis Karmittwoch totenmessen gefeiert werden. Von einer Regelung für Beerdigungen weiß ich nichts.

Ich meine die Osteroktav

Geschrieben (bearbeitet)

mein Beileid, Cornelius.

 

"Die Exequienmesse kann an allen Tagen des Jahres gefeiert werden mit Ausnahme des Triduum Sacrum, der Sonntage der Advents-, Fasten- und Osterzeit und mit Ausnahme der Hochfeste."

 

Quelle z. B. hier:

 

Direktorium für das Erzbistum Paderborn Für Stundengebet und Messfeier im Jahr des Herrn 2008

 

edit: vielleicht gab's da früher mal 'ne andere Regelung ...

bearbeitet von Petrus
Geschrieben

na ja seit der Liturgiereform ist ja fast alles möglich

Geschrieben
na ja seit der Liturgiereform ist ja fast alles möglich

wie war das vor der Liturgiereform, Siri? Gab's da kein Requiem in der Osteroktav?

Geschrieben
Meine Schwiegermutter soll am Osterdienstag beerdigt werden. Vor der Bestattung soll eine Totenmesse (Requiem) gefeiert werden. Der Priester hat diesen Termin kommentarlos akzeptiert. Jetzt sagt mir jemand, inder Osterwoche dürften weder Beerdigungen stattfinden noch Totenmessen gefeiert werden. Stimmt das und wo kann man eventuell die einschlägigen Texte finden?

 

Auch von mir mein Beileid.

 

Beerdigungen können an allen Tagen des Jahres gefeiert werden (habe ich in Noriditalien im Sommer auch schon am Sonntag erlebt - in heißen Regionen ohne Kühlanlagen kaum anders möglich), die Normen zum Requiem hat Petrus ja schon zitiert.

Geschrieben (bearbeitet)

Meine Großtante wurde vor einigen Jahren auch am Dienstag nach Ostern beerdigt. Das "Requiem" war die Messe der Osteroktav, was ich aber absolut passend fand! Sie - eine sehr gläubige und reflektierte Frau - ist am Karfreitag nach einem schweren Todeskampf am Gründonnerstag-Abend gestorben. Da war es für mich und meine Familie einfach nur folgerichtig, dass bei ihrer Begräbnismesse die österlichen Texte des Tages verwendet wurden.

bearbeitet von Rosario
Geschrieben
na ja seit der Liturgiereform ist ja fast alles möglich

wie war das vor der Liturgiereform, Siri? Gab's da kein Requiem in der Osteroktav?

nein gab es nicht

Geschrieben
na ja seit der Liturgiereform ist ja fast alles möglich

wie war das vor der Liturgiereform, Siri? Gab's da kein Requiem in der Osteroktav?

nein gab es nicht

 

was sprach / spricht dagegen?

Geschrieben

das in der außerordentlichen Form die gesammt eOsteroktav als 1 Klasse = Hochfest gilt

Geschrieben
das in der außerordentlichen Form die gesammt eOsteroktav als 1 Klasse = Hochfest gilt

danke; der Unterschied ist also nur, daß jetzt die Tage der Osteroktav keine Hochfeste mehr sind.

Geschrieben
das in der außerordentlichen Form die gesammt eOsteroktav als 1 Klasse = Hochfest gilt

danke; der Unterschied ist also nur, daß jetzt die Tage der Osteroktav keine Hochfeste mehr sind.

Naja, vor der Liturgiereform war halt fast alles möglich.

 

Werner

Franciscus non papa
Geschrieben
das in der außerordentlichen Form die gesammt eOsteroktav als 1 Klasse = Hochfest gilt

 

 

das gilt sie auch im NOM

Geschrieben (bearbeitet)

dann dürfte also in der Osteroktav (nach den aktuellen Bestimmungen, s.o.) kein Requiem gefeiert werden.

bearbeitet von Petrus
Franciscus non papa
Geschrieben
dann dürfte also in der Osteroktav (nach den aktuellen Bestimmungen, s.o.) kein Requiem gefeiert werden.

 

 

wieso, es gilt die regelung, die oben schon zitiert wurde.

 

ich wollte nur darauf hinweisen, dass die gesamte osteroktav nach wie vor 1. klasse gefeiert wird.

Geschrieben
dann dürfte also in der Osteroktav (nach den aktuellen Bestimmungen, s.o.) kein Requiem gefeiert werden.

 

 

wieso, es gilt die regelung, die oben schon zitiert wurde.

 

ich wollte nur darauf hinweisen, dass die gesamte osteroktav nach wie vor 1. klasse gefeiert wird.

eben. Was zitiert wurde: An Hochfesten kein Requiem. Oder gibt es einen aktuellen Unterschied zwischen "1.Kl." und "Hochfest"?

Franciscus non papa
Geschrieben

in meinem direktorium (bistum limburg) steht: darf an allen tagen gefeiert werden, ausgenommen gebotene Hochfeste, Gründdonnerstag, Triduum paschale, sowie die sonntage der advents-, fasten- und osterzeit. nach deutschem sonderrecht auch nicht an den sonntagen im jahreskreis.

 

damit sind alle sonntag raus, die zeit von gründonnerstag bis ostermontag, und die gebotenen hochfeste.

 

sonst geht die totenmesse immer.

Geschrieben

Wenn die gesamte Osteroktav Hochfest ist (was mE korrekt ist, denn es wird immer die Vesper vom Ostersonntag gebetet, ohne Änderung), dann fällt sie komplett in die Kategorie "gebotenes Hochfest".

Geschrieben
Wenn die gesamte Osteroktav Hochfest ist (was mE korrekt ist, denn es wird immer die Vesper vom Ostersonntag gebetet, ohne Änderung), dann fällt sie komplett in die Kategorie "gebotenes Hochfest".

Ich habe nirgendwo einen Hinweis gefunden, dass die Osteroktav ein Hochfest "ist", sondern sie wird "wie ein Hochfest" begangen. Da sehe ich durchaus einen Unterschied.

Franciscus non papa
Geschrieben
Wenn die gesamte Osteroktav Hochfest ist (was mE korrekt ist, denn es wird immer die Vesper vom Ostersonntag gebetet, ohne Änderung), dann fällt sie komplett in die Kategorie "gebotenes Hochfest".

Ich habe nirgendwo einen Hinweis gefunden, dass die Osteroktav ein Hochfest "ist", sondern sie wird "wie ein Hochfest" begangen. Da sehe ich durchaus einen Unterschied.

 

 

geboten bedeutet in diesem zusammenhang, daß es kirchengebot ist, die messe zu besuchen.

 

das hat nichts damit zu tun, dass es freigestellt wäre, liturgisch den tag zu begehen oder nicht, so wie es die gebotenen und nicht gebotenen gedenktage angeht.

Geschrieben
geboten bedeutet in diesem zusammenhang, daß es kirchengebot ist, die messe zu besuchen.

 

das hat nichts damit zu tun, dass es freigestellt wäre, liturgisch den tag zu begehen oder nicht, so wie es die gebotenen und nicht gebotenen gedenktage angeht.

Zum Thema "geboten" habe ich auch nichts geschrieben.

Franciscus non papa
Geschrieben
geboten bedeutet in diesem zusammenhang, daß es kirchengebot ist, die messe zu besuchen.

 

das hat nichts damit zu tun, dass es freigestellt wäre, liturgisch den tag zu begehen oder nicht, so wie es die gebotenen und nicht gebotenen gedenktage angeht.

Zum Thema "geboten" habe ich auch nichts geschrieben.

 

 

es ist ja nicht nur das zitat von dir in dem beitrag.

Geschrieben
Wenn die gesamte Osteroktav Hochfest ist (was mE korrekt ist, denn es wird immer die Vesper vom Ostersonntag gebetet, ohne Änderung), dann fällt sie komplett in die Kategorie "gebotenes Hochfest".

 

Ich habe auch schon gelesen, dass alle Tage der Osteroktav wie ein Hochfest begangen werden. Ich frage mich aber, warum dann nicht auch jeden Tag in der Messe das Credo gesprochen/gesungen wird.

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