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Was muss ein RKK-Mitglied jetzt eigentlich glauben?


Wiebke

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Was Stanley in seiner seltsamen Argumentation zur Gänze ausser Acht läßt bzw verschweigt ist, dass für jeden Menschen das eigene Gewissen die letzgültige Richtschnur ist und man sogar verpflichtet ist dem Gewissen zu folgen, selbst wenn sich solcherart eine Entscheidung gegen die offizielle Kirchenmeinung richtet. Das ist seit Thomas von Aquin unbestrittene Kirchenlehre und in der Königssteiner und Maria Troster Erklräung der deutschen und österreichischen Bischöfe auch offiziell anerkannt.

 

Das sehe ich nicht so. Wenn ich mich in meinem Gewissen verpflichtet fühle, altkatholisch zu werden, dann muß ich das auch tun. Dass ich mir damit kanonische Strafen zuziehe, ist etwas ganz anderes.

 

Wir hatten ja schon das Beispiel Beichtgeheimnisbruch um sexuellen Mißbrauch zu unterbinden. Der Priester mag mit seinem Gewissen im Reinen sein - suspendiert ist er dennoch und zu Recht.

Richtig nur wir sprachen von Sünde und da niemand beurteilen kann, ob mein Handeln sündhaft ist, könnte es selbst wenn Stanley mit seinen krausen Phantasien recht hätte, sicher keine rechtlichen Konsequenzen geben. Das ist übrigens auch der Grund warum nahezu alle Priester die ich kenne wiederverheirateten Geschiedene zur Kommunion zulassen.

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Was Stanley in seiner seltsamen Argumentation zur Gänze ausser Acht läßt bzw verschweigt ist, dass für jeden Menschen das eigene Gewissen die letzgültige Richtschnur ist und man sogar verpflichtet ist dem Gewissen zu folgen, selbst wenn sich solcherart eine Entscheidung gegen die offizielle Kirchenmeinung richtet. Das ist seit Thomas von Aquin unbestrittene Kirchenlehre und in der Königssteiner und Maria Troster Erklräung der deutschen und österreichischen Bischöfe auch offiziell anerkannt.

 

Wenn mein Gewissen mir eingibt Dir eine Watschen zu versetzten, und das die letzgültige Richtschnur für mein Handeln an Deiner linken Gesichtshälfte ist, bin ich, nach Deiner Definition, aus dem Schneider. Das Du eventuell ein paar Schneidezähne verlierst, weil ich nicht richtig getroffen habe, kann als Kolateralschaden zu den Akten gelegt werden.

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Was Stanley in seiner seltsamen Argumentation zur Gänze ausser Acht läßt bzw verschweigt ist, dass für jeden Menschen das eigene Gewissen die letzgültige Richtschnur ist und man sogar verpflichtet ist dem Gewissen zu folgen, selbst wenn sich solcherart eine Entscheidung gegen die offizielle Kirchenmeinung richtet. Das ist seit Thomas von Aquin unbestrittene Kirchenlehre und in der Königssteiner und Maria Troster Erklräung der deutschen und österreichischen Bischöfe auch offiziell anerkannt.

 

Wenn mein Gewissen mir eingibt Dir eine Watschen zu versetzten, und das die letzgültige Richtschnur für mein Handeln an Deiner linken Gesichtshälfte ist, bin ich, nach Deiner Definition, aus dem Schneider. Das Du eventuell ein paar Schneidezähne verlierst, weil ich nicht richtig getroffen habe, kann als Kolateralschaden zu den Akten gelegt werden.

Wie dumm muß man sein um so zu antworten?

bearbeitet von wolfgang E.
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Was Stanley in seiner seltsamen Argumentation zur Gänze ausser Acht läßt bzw verschweigt ist, dass für jeden Menschen das eigene Gewissen die letzgültige Richtschnur ist und man sogar verpflichtet ist dem Gewissen zu folgen, selbst wenn sich solcherart eine Entscheidung gegen die offizielle Kirchenmeinung richtet. Das ist seit Thomas von Aquin unbestrittene Kirchenlehre und in der Königssteiner und Maria Troster Erklräung der deutschen und österreichischen Bischöfe auch offiziell anerkannt.

 

Wenn mein Gewissen mir eingibt Dir eine Watschen zu versetzten, und das die letzgültige Richtschnur für mein Handeln an Deiner linken Gesichtshälfte ist, bin ich, nach Deiner Definition, aus dem Schneider. Das Du eventuell ein paar Schneidezähne verlierst, weil ich nicht richtig getroffen habe, kann als Kolateralschaden zu den Akten gelegt werden.

Wide dumm muß man sein um so zu antworten?

 

Heißt das nicht wie blöd muss man sein? ;)

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Was Stanley in seiner seltsamen Argumentation zur Gänze ausser Acht läßt bzw verschweigt ist, dass für jeden Menschen das eigene Gewissen die letzgültige Richtschnur ist und man sogar verpflichtet ist dem Gewissen zu folgen, selbst wenn sich solcherart eine Entscheidung gegen die offizielle Kirchenmeinung richtet. Das ist seit Thomas von Aquin unbestrittene Kirchenlehre und in der Königssteiner und Maria Troster Erklräung der deutschen und österreichischen Bischöfe auch offiziell anerkannt.

 

Wenn mein Gewissen mir eingibt Dir eine Watschen zu versetzten, und das die letzgültige Richtschnur für mein Handeln an Deiner linken Gesichtshälfte ist, bin ich, nach Deiner Definition, aus dem Schneider. Das Du eventuell ein paar Schneidezähne verlierst, weil ich nicht richtig getroffen habe, kann als Kolateralschaden zu den Akten gelegt werden.

Wide dumm muß man sein um so zu antworten?

 

Heißt das nicht wie blöd muss man sein? ;)

 

Wenn es Synonyme gibt versuche ich zu variieren......der Sachverhalt ist ident.*)

 

 

*) Dabei bedeutet dumm nicht dass jemand den IQ eines 8 Jährigen Schimpansen hat, sondern nur dass man aus welchen Gründen immer zu verbohrt ist Lebenswirklichkeiten entsprechend zu bewerten und einzuschätzen.

bearbeitet von wolfgang E.
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Richtig nur wir sprachen von Sünde und da niemand beurteilen kann, ob mein Handeln sündhaft ist, könnte es selbst wenn Stanley mit seinen krausen Phantasien recht hätte, sicher keine rechtlichen Konsequenzen geben. Das ist übrigens auch der Grund warum nahezu alle Priester die ich kenne wiederverheirateten Geschiedene zur Kommunion zulassen.

Der Grund, warum gewissenhafte Priester Geschiedene- Wiederverheiratete nicht zur Kommunion zulassen dürfte ähnliche Ursachen haben: Diese Priester handeln nach ihrem Gewissen.

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Richtig nur wir sprachen von Sünde und da niemand beurteilen kann, ob mein Handeln sündhaft ist, könnte es selbst wenn Stanley mit seinen krausen Phantasien recht hätte, sicher keine rechtlichen Konsequenzen geben. Das ist übrigens auch der Grund warum nahezu alle Priester die ich kenne wiederverheirateten Geschiedene zur Kommunion zulassen.

Der Grund, warum gewissenhafte Priester Geschiedene- Wiederverheiratete nicht zur Kommunion zulassen dürfte ähnliche Ursachen haben: Diese Priester handeln nach ihrem Gewissen.

 

 

Mag sein, dass sie nach ihrem Gewissen handeln, nach dem Recht handeln sie nicht, vielmehr brechen sie es, sie sind also nicht wirklich gewissenhaft.

bearbeitet von Chrysologus
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Was Stanley in seiner seltsamen Argumentation zur Gänze ausser Acht läßt bzw verschweigt ist, dass für jeden Menschen das eigene Gewissen die letzgültige Richtschnur ist und man sogar verpflichtet ist dem Gewissen zu folgen, selbst wenn sich solcherart eine Entscheidung gegen die offizielle Kirchenmeinung richtet. Das ist seit Thomas von Aquin unbestrittene Kirchenlehre und in der Königssteiner und Maria Troster Erklräung der deutschen und österreichischen Bischöfe auch offiziell anerkannt.

 

Wenn mein Gewissen mir eingibt Dir eine Watschen zu versetzten, und das die letzgültige Richtschnur für mein Handeln an Deiner linken Gesichtshälfte ist, bin ich, nach Deiner Definition, aus dem Schneider. Das Du eventuell ein paar Schneidezähne verlierst, weil ich nicht richtig getroffen habe, kann als Kolateralschaden zu den Akten gelegt werden.

Wide dumm muß man sein um so zu antworten?

 

Heißt das nicht wie blöd muss man sein? ;)

 

Wenn es Synonyme gibt versuche ich zu variieren......der Sachverhalt ist ident.*)

 

 

*) Dabei bedeutet dumm nicht dass jemand den IQ eines 8 Jährigen Schimpansen hat, sondern nur dass man aus welchen Gründen immer zu verbohrt ist Lebenswirklichkeiten entsprechend zu bewerten und einzuschätzen.

 

Du machst Dich wohl unbeliebt ;)

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