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Haftbefehl gegen Benedikt


goderhard

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Soweit ich verstanden habe, geht es darum, dass die vat.Staatsangehörigkeit nicht beantragt werden musste, also keine aktive Handlung zu deren Erlangung gesetzt worden ist.

 

Eine gesetzliche Verpflichtung die Verleihung einer fremden Staatsbürgerschaft auszuschlagen, um die deutsche nict zu verlieren, müsste wohl eigens gesetzlich statuiert sein.

Scheint eben nicht so klar, denn deutschen Juden, die nach Israel auswandern, mutet man offenbar zu, die israelische Staatsangehörigkeit ausdrücklich auszuschlagen - die sie sonst automatisch bekämen -, damit sie die deutsche behalten können. Daher mein Ruf nach den Spezialisten...

Ist das schon 1981 so gewesen?

 

Die Vorschrift war schon dieselbe (außer, dass sie wie gesagt nicht galt, wenn man noch einen inländischen Wohnsitz hatte), die Praxis gegenüber den auswandernden Juden hat sich aber erst seit ein paar Jahren ergeben, angeblich nach einem entsprechenden Urteil.

 

der Vatikan ist bei der UN, hat aber einen Sonderstatus

Siehst du, es wurde hier nun schon mehrfach erläutert, dass es zwei deutlich zu unterscheidende Völkerrechtssubjekte gibt, den "Heiligen Stuhl" und den "Staat Vatikanstadt". Wenn du dich wenigstens bemühen würdest, diese Unterscheidung zu beachten, dann wäre die Kommunikation schon etwas einfacher.

 

Der zitierte Satz ist für uns Juristen einfach nicht zu verstehen. Was soll "Vatikan" hier denn heißen?

 

Du scheinst hier auf eine Diskussion über die Staatlichkeit der Vatikanstadt zu reagieren. Wenn "Vatikan" hier "Staat Vatikanstadt" heißt, dann lautet meine Antwort: Falsch, der Vatikan ist nicht "bei der UN". Er hat nie einen Antrag auf Mitgliedschaft oder Beobachterstatus oder dergleichen gestellt, warum kann man nur vermuten. Allerdings ist er, wie ich auch bereits schrieb, Mitglied in einigen UN-Sonderorganisationen wie dem Weltpostverein (letzeres war die Schweiz übrigens vor 2002 auch bereits).

 

Richtig, wenn auch etwas schwammig, wäre hingegen: "Der Heilige Stuhl ist bei der UN, hat aber einen Sonderstatus." Aber der "Heilige Stuhl" ist ja auch völlig unstreitig kein Staat.

 

Also, versuche zumindest schonmal präzise zu sein, dann kommen wir vielleicht weiter.

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Soweit ich verstanden habe, geht es darum, dass die vat.Staatsangehörigkeit nicht beantragt werden musste, also keine aktive Handlung zu deren Erlangung gesetzt worden ist.

 

Eine gesetzliche Verpflichtung die Verleihung einer fremden Staatsbürgerschaft auszuschlagen, um die deutsche nict zu verlieren, müsste wohl eigens gesetzlich statuiert sein.

Scheint eben nicht so klar, denn deutschen Juden, die nach Israel auswandern, mutet man offenbar zu, die israelische Staatsangehörigkeit ausdrücklich auszuschlagen - die sie sonst automatisch bekämen -, damit sie die deutsche behalten können. Daher mein Ruf nach den Spezialisten...

Ist das schon 1981 so gewesen?

 

Die Vorschrift war schon dieselbe (außer, dass sie wie gesagt nicht galt, wenn man noch einen inländischen Wohnsitz hatte), die Praxis gegenüber den auswandernden Juden hat sich aber erst seit ein paar Jahren ergeben, angeblich nach einem entsprechenden Urteil.

 

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, was ich auf die Schnelle gefunden habe:

Es war immer Gesetz, aber aufgrund der "automatischen" Verleihung bei Einwanderung nach Israel wurde das als Ausnahme betrachtet.

 

Dann entschied das bayerische Verwaltungsgericht 2001, jemand "hatte – wie er wusste – auch die Möglichkeit gehabt..... den Erwerb der israelischen Staatsangehörigkeit durch eine entsprechende Erklärung zu verhindern..."

Danach änderte sich die Praxis.

 

Das ist ein massives Problem des Vertrauensschutzes.

Das rückwirkend anzuwenden läuft auf kalte Ausbürgerung hinaus.

Denn die "Altfälle" konnten sich auf diese Praxis ja nicht einstellen.

 

Also entweder lässt man es nur für künftige Fälle gelten, oder man ermöglicht den "Altfällen" rückwirkend den Antrag auf die Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft zu stellen (was jetzt rückwirkend nicht geht).

 

Das müsste analog auch für den Fall der vatikanischen Staatsangehörigkeiten gelten, so man die aufgrund der von vornherein nur als "funktionelle" Staatsbürgerschaft (also idR auf Zeit) nicht ohenhin davon ausnimmt.

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Das ist ein massives Problem des Vertrauensschutzes.

Das rückwirkend anzuwenden läuft auf kalte Ausbürgerung hinaus.

Denn die "Altfälle" konnten sich auf diese Praxis ja nicht einstellen.

Hast du irgendeinen Hinweis, dass diese Praxis rückwirkend auf Altfälle angewendet wurde?

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Das ist ein massives Problem des Vertrauensschutzes.

Das rückwirkend anzuwenden läuft auf kalte Ausbürgerung hinaus.

Denn die "Altfälle" konnten sich auf diese Praxis ja nicht einstellen.

Hast du irgendeinen Hinweis, dass diese Praxis rückwirkend auf Altfälle angewendet wurde?

Ja. Hier.

Allerdings hat der Gesetzgeber das durch eine Ersitzungregelung inzwischen abgemildert. Siehe hier unter "Wichtige Gesetzesänderung für deutsche Staatsangehörige, die in Israel Aliyah gemacht haben".

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So, dieser thread ist wieder offen.

Hier geht es ausschließlich(!!) um Fragen zum angestrebten Haftbefehl gegen den Papst und damit zusammenhängende Fragen völkerrechtlicher Art.

 

Plänkeln darf man in der Arena, sobald ich die OTs von Angriffen etc. befreit und in die Arena verschoben habe.

 

 

gouvernante als mod

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