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Katholische Kirchenstruktur


alibaba740

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Hallo!

 

Kann mir jemand die katholische Kirchenstruktur erläutern, sprich wie ist die "Beförderungsreihenfolge" vom Anfang bis zum Kardinal oder Papst. (so wie in der Bundeswehr: Gerfeiter -> Obgerfreiter-> etc...)

Das Internet gibt dazu leider trotz intensivster Suche nix her...

Würde mich intetressieren wie die einzelnen Titel (Bischof, Dekan, Kardinal etc...) zueinander stehen.

 

Danke schonmal

Gruss Carsten

 

(Geändert von alibaba740 um 16:03 - 21.Oktober.2002)

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Ich weiß das zwar auch nicht, aber ich meine mich zu erinnern, dass diese Frage vor längerer Zeit schon einmal beantwortet wurde. U. U. hilft die Suchfunktion?

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Zitat von alibaba740 am 16:01 - 21.Oktober.2002

Hallo!

 

Kann mir jemand die katholische Kirchenstruktur erläutern, sprich wie ist die "Beförderungsreihenfolge" vom Anfang bis zum Kardinal oder Papst. (so wie in der Bundeswehr: Gerfeiter -> Obgerfreiter-> etc...)

Das Internet gibt dazu leider trotz intensivster Suche nix her...

Würde mich intetressieren wie die einzelnen Titel (Bischof, Dekan, Kardinal etc...) zueinander stehen.

 

Danke schonmal

Gruss Carsten

 

Vielleicht weiß es jemand genauer, aber hier erst einmal einen Link:

 

http://home.debitel.net/user/felizitas/Links.html

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Zitat von alibaba740 am 16:19 - 21.Oktober.2002

@Juergen:

 

Danke schonmal!

Und was is mit Kaplan, Pfarrer, Dekan und Erbischof ???

 

Das Angebot des "Selbersuchens" zwingt zur Eigenarbeit, da wird man sehr leicht unhöflich.

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Ein zweiter Anlauf (alles so aus dem Kopf, erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit und schon gar nicht auf Vollständigkeit):

 

Papst (es kann nur einen geben....)

Kardinäle (unterteilt in: Kardinaldiakone, Kardinalpriester, Kardinalbischöfe)

Erzbischöfe (mit eigener Diözese und Titularerzbischöfe)

Bischöfe (mit eigener Diözese, Titularbischöfe und Weihbischöfe)

Generalvikare

Dompröpste

Domdechanten

Domherren (residierende / nichtresidierende / Ehrendomherren)

Domvikare

Prälaten (verschiedene Rangstufen)

Pröpste (Pfarrer an Propsteikirchen)

Priester (Pfarrer, Pastor/Kaplan, Vikar)

Diakone (als Durchgangsstufe zum Priester / Ständige Diakone)

 

Weitere Unterscheidungen sind nach Strukturen möglich, die aber je nach Diözese unterschiedlich sein können:

z.B.

- Dechanten (Stehen einem Dekanat vor und werden auf Zeit gewählt)

- Regionalviakare (Aufgaben für eine Seelsorgeregion; werden in der Regel ernannt)

 

 

Unterscheidungen sind auch nach Aufgaben möglich (insbes. an Domkirchen):

- Dompropst

- Domdechant

- Dompönitentiare

- Domzeremoniare

- Geistliche Räte

- Offizilare

- Diözesanrichter (können auch Laien sein)

- Vorsitzende von verschiedenen Fachstellen

etc. etc.

 

(Geändert von Juergen um 16:30 - 21.Oktober.2002)

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Hallo,

die ganze Vollständigkeit der Titel würde hier wohl etwas weit führen. Deshalb einige Aspekte.

 

Es gibt drei Weihestufen des sog. Dienstamtes (von unten nach oben)

Diakon

Priester

Bischof

 

Diese werden nacheinander durchlaufen: Ein Priester war zuvor Diakon und ein Bischof zuvor Priester. Dabei wird nicht jeder Diakon Priester und nicht jeder Priester Bischof.

 

Bzgl. der Leitungsaufgaben und der sakramentalen Funktionen haben die drei Ämter unterschiedliche Aufgaben:

 

Ein Diakon assitiert dem Priester, er darf Taufen und bei der Ehespendung assistieren. Außerdem darf er predigen.

Ein Priester darf zusätzlich die Eucharistiefeier feiern, das Bußsakrament und die Krankensalbung spenden.

Dem Bischof ist die Firmung und die Priesterweihe vorbehalten.

 

Soweit zu den liturgischen Funktionen (ganz grob).

 

In der Kirchlichen Hierarchie sieht es folgendermaßen aus. Die Kirche ist im Großen und Ganzen nach regionalen Gesichtspunkten aufgebaut und kann deshalb von daher wohl am Besten erklärt werden:

 

Die unterste Stufe ist  die Pfarrei. Diese wird von einem Pfarrer geleitet, der die Pfarrei juristisch vertritt. Der Pfarrer wird vom Bischof ernannt. Ein Pfarrer muss immer ein Priester sein. Dem Pfarrer können weitere Priester (Kapläne, Vikare), Diakone und Laien (Pastoralreferenten, Gemeindereferenten) zugeordnet sein, die ihn unterstützen. Priester, die Kapläne sind, werden heute angesichts des Priestermangels in der Regel irgendwann einmal selbst Pfarrer.

 

Über der Pfarrei steht das Bistum (das Dekanat oder die Seelsorgeeinheiten lasse ich jetzt einmal weg). Dieses wird vom Bischof geleitet, der die juristische Vertretung seines Bistums inne hat. Ein Bischof wird vom Papst ernannt. In Deutschland existiert für die Bischofsernennung in einigen Gebieten ein Mitwirkungsrecht der Domkapitel. Dem Bischof sind sogenannte Auxiliarbischöfe (auch Weihbischöfe genannt) als Assistenten zugeordnet, die vom Papst ernannt werden. Dies sind Bischöfe, die kein eigenes Bistum verwalten, sondern den Bischof in der Leitung des Bistums unterstützen. Daneben gibt es mit dem Domkapitel und dem Priesterrat zwei Gremien, die bestimmte Mitspracherechte im Bistum haben. In beiden Gremien sitzen ausschließlich Priester, die entweder vom Bischof ernannt oder auch von den Priestern des Bistums gewählt sind. Dem Bischof stehen noch in der Regel Priester in bestimmten Ämtern zur Seite: der Generalvikar als oberster Personalchef und ständiger Vertreter und der Offizial als oberster Richter. Daneben existiert eine Bistumsverwaltung mit Referaten, Hauptabteilungen und Abteilungen.

 

Dann gibt es die Kirchenprovinz. Dies fungiert in manchen Fragen als Zwischenstufe zwischen Rom und dem Bistum. An der Spitze der Kirchenprovinz steht der Erzbischof, der selbst auch ein eigenes Bistum leitet, das Erz-Bistum heißt. Allerdings hat die Kirchenprovinz nur sehr eingeschränkte Einflussmöglichkeiten auf das Bistum.

 

Über den Kirchenprovinzen eines Landes steht in der Regel eine Bischoskonferenz. Über die möchte ich aber nicht viel sagen.

 

Und dann kommt die Weltkirche in Rom mit dem Papst an der Spitze. Dieser ist zugleich Erzbischof von Rom und in dieser Weihestufe nicht von anderen Bischöfen unterschieden. Der Papst besitzt die oberste und absolute Leitungsgewalt über die Kirche und kann dieser überall und beliebig wahrnehmen. Er wird unterstützt von der Kurie in Rom. Seine engsten Mitarbeiter sind die Kardinäle, da aber nicht nur in Rom ansässig sind, sondern auch aus Bischöfen der ganzen Welt bestehen. Mit diesen bespricht der Papst die wichtigsten Kirchenangelegenheiten. Eine Versammlung der Kardinäle heißt Konsistorium. Ein Kardinal muss die Bischofsweihe empfangen, wenn er Kardinal wird (so er noch nicht Bischof ist).

 

So, neben diesen Ämtern gibt es noch viele andre Titel. Ich möchte nur noch einen herausgreifen: Monsignore oder Prälat (hier der sog. päpstliche Hauskaplan). Das ist in der Regel ein Ehrentitel, den der Papst verdienten Priestern verleiht, ohne dass dieser mit einem bestimmten Amt verbunden ist.

 

Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung,

 

viele Grüße,

 

Matthias

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Ach ja,

die hier genannten Ämter usw. beziehen sich zumeist auf die "Westkirche" in den unierten Ostkirchen kommen noch einige hinzu (z.B. Patriarchen etc.).

 

Die Pfarrei ist, wie Matthias richtig sagte, die kleinste Einheit. Es ist aber zu bedenken, daß Pfarrei nicht unbedingt ein gewisses Gebiet beschreibt. Pfarreien unterscheiden sich in Territorialpfarreien (z.B. eine Stadt) und Personalpfarreien (z.B. Militärpfarreien).

 

Gerade die zweite Form der Pfarreien (Personalpfarreien) sind Gebietsmäßig oft sehr groß. Hier denke man etwa an Pfarreien von Minderheiten (anderer Ritus, andere Sprache etc.). Allerdings gibt es auch nur recht wenige davon.

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Militärpfarreien gibt es?

 

Ich hätte das eher als Seelsorgebereich bezeichnet …

 

Aber das ist wohl Korinthenzählen und Erbsenk …

 

(Geändert von Echo Romeo um 16:45 - 21.Oktober.2002)

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Hallo Jürgen,

ich bin hier vom Regelfall ausgegangen, weder von den Ostkirchen noch von sonst etwas. Es gibt ja auch so etwas wie exemte Abteien, Apostolische Administraturen, Personaldiözesen und -prälaturen usw.

Nicht zu vergessen das Ordensrecht, das wieder eigene Organisationsstrukuren hat.

Ich wollte fürs Erste den Hauptpfad beschreiten.

 

Viele Grüße,

 

Matthias

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Mir scheint, je mehr ich über das Problem nachdenke, daß es sich kaum in Worte fassen läßt. Ggf. könnte man es graphisch lösen; aber vermutlich würde man, wenn man alles berücksichtigen wollte sich auch dabei auf vielen Zetteln verzettelt.

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Da fragt man sich schon, wie es zu all den verscheidenen Ämtern gekommen ist. In der Bibel werden schliesslich (bei Irrtum bitte korrigieren) lediglich Gemeindevorsteher, Bischöfe und Diakone erwähnt.

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Wer einen Überblick über die geographische Struktur etc. haben möchte empfehle ich das Buch: Atlas Hierarchicus.

Es ist meines Wissens jedoch nur antiquarisch zu erhalten.

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Ist es dann richtig, das auf der (deutschen) Bischofskonferenz nur Erzbischöfe teilnehmen (dürfen) ?

Denn es sei ja das "Treffen" der Leiter der Kirchenprovinzen, also der Erzbischöfe... müsste dann ja richtigerweise "Erzbischofskonferenz" heissen ;-)

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Zitat von alibaba740 am 17:08 - 21.Oktober.2002

Ist es dann richtig, das auf der (deutschen) Bischofskonferenz nur Erzbischöfe teilnehmen (dürfen) ?

Denn es sei ja das "Treffen" der Leiter der Kirchenprovinzen, also der Erzbischöfe... müsste dann ja richtigerweise "Erzbischofskonferenz" heissen ;-)

 

Auf der Bischofskonferenz (Vollversammlung) nehmen alle Bischöfe teil: also Erzbischöfe, Bischöfe und auch die Auxiliarbischöfe.

 

can. 450 §1:

Zur Bischofskonferenz gehören von Rechts wegen im Konferenzgebiet alle Diözesanbischöfe sowie die ihnen rechtlich Gleichgestellten, ebenso alle Bischofskoadjutoren, Auxiliarbischöfe und die übrigen Titularbischöfe, die in diesem Gebeit eine ihnen vom Apostolischen Stuhl oder von der Bischofskonferenz übertragene besondere Aufgabe wahrnehmen; es können auch die Ordinarien eines anderen Ritus eingeladen werden, aber so, daß sie nur beratendes Stimmrecht haben, wenn die Statuten der Bischofskonferenz nichts anderes bestimmen.

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Zitat von alibaba740 am 16:01 - 21.Oktober.2002

Hallo!

 

Kann mir jemand die katholische Kirchenstruktur erläutern

ja, gern.

 

also, unser Chef ist Jesus Christus. (alle einverstanden?)

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Wenn ein Bischof "befördert" wird, wird er doch zum Kardinal, oder?

 

Welchen "Job" haben dann eigentlich die Kardinäle? Die müssten dann ja eigentlich gebietsfrei (sprich ohne eigenes "Land" ) sein (ist ja schon alles aufgeteilt in Pfarrerei, Bistum und Kirchenprovinz)...

 

 

(Geändert von alibaba740 um 7:23 - 22.Oktober.2002)

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Nein. Ein Kardinal ist ein Bischof, der an der Papstwahl teilnimmt (sofern er noch keine 80 ist, das ist die Altersgrenze). Sonst ändert sich erst einmal nichts - gut es gibt noch eine sog. Titularkirche in Rom (früher waren die Pfarrer von Rom die "Kardinäle" und wählten ihren Bischof), aber das hat in praxi keine große Relevanz.

 

Manche werden allerdings auch zum Kardinal ernannt, ohne vorher Bischof gewesen zu sein - dann werden sie aber zum Bischof geweiht.

 

Paz y bien,

Ralf

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