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Katholische Kirchenstruktur


alibaba740

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Zitat von Stefan Mellentin am 17:16 - 23.Oktober.2002

 

Apostolische Protonotare

Prälaten

Monsignori

 

Generalvikar (kann zugleich auch Weihbischof sein)

Bischofsvikar (kann zugleich auch Weihbischof sein)

Domdechant (Vorsitzender des Domkapitels, kann auch Weihbischof sein)

Domkapitular (kann zugleich auch Weihbischof sein)

Domvikar

 

Die ersten drei der hier aufgeführten sind geistliche Ehrentitel, die in drei Stufen verliehen werden (es sind alles Prälaten):

- Apostolischer Protonotar (supra numerum)

- Ehrenprälat Seiner Heiligkeit (früher päpst. Hausprälat genannt)

- Kaplan Seiner Heiligkeit (früher päpstl. Geheimkämmerer genannt; in Dtl. meist Monsignore genannt)

 

Die Titelführung und auch die Kleiderordnung wurden 1969 neu geregelt; insbesondere gab es eine Neuordnung der Titel, Kleidung und des Wappenrechts von Kardinälen, Bischöfen und Prälaten niederer Ordnung. Nachzulesen in der Instruktio "Ut sive sollicite" v. 31.3.1969.

 

 

Für die Ordnung des Domkapitels gibt es keine einheitlichen Richtlinien. Soweit ich weiß steht dort wo es Domdechant bzw. Domdekan und Dompropst gibt, der Domprobst dem Kapitel vor. Es obliegt aber dem Kapitel selbst, eigene Statuten zu erlassen, die vom Diözesanbischof genehmigt werden müssen (c. 505). Der CIC sagt nicht, wer dem Kapitel vorzustehen hat, nur daß ihm einer vorstehen muß (c. 507 §1).

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Da sind allerdings einige Infos gar nicht zugänglich (z.B. die "Ämter") und so übersichtlich ist es auch nicht.

Allerdings gibts beim Vatikan die Dokumente dazu...

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Prälaten

 

Zusätzlich zu den im obigen Posting genannten Prälaten gibt es auch noch solche mit besonderen Aufgaben:

 

- solche die einer Gebietsprälatur vorstehen und diese nach Art eines Diözesanbischofs leiten (c. 370). Diese nehmen auch als ordentliche Mitglieder an der Bischofskonferenz teil (c.450 §1).

 

- solche, die Ordinarius einer Personalprälatur sind (c. 295 §1). Zur Zeit gibt es allerdings m.W. nur eine Personalprälatur - das Opus Dei.

 

 

 

(Geändert von Juergen um 18:03 - 23.Oktober.2002)

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>Atheistisch kann ich auch. Vielleicht sogar besser.<

 

Ömmmm......... nee?  Besser als wer? *grm*

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Zur Personalprälatur:

 

Derzeit gibt es nur eine Personalprälatur, es hindert aber nichts daran, daß in Zukunft auch weitere errichtet werden. Im aktuellen CIC findet man die Personalprälaturen unter Titel IV im zweiten Buch (cc. 294-297)

 

Can. 294 - Um eine angemessene Verteilung der Priester zu fördern oder um besondere seelsorgliche oder missionarische Werke für verschiedene Gebiete oder unterschiedliche soziale Schichten zu verwirklichen, können vom Apostolischen Stuhl nach Anhören der betreffenden Bischofskonferenzen Personalprälaturen errichtet werden, die aus Priestern und Diakonen des Weltklerus bestehen.

 

Can. 295 - §1. Die Personalprälatur wird nach den vom Apostolischen Stuhl erlassenen Statuten geleitet; ihr wird ein Prälat als eigener Ordinarius vorgesetzt, der das Recht hat, ein nationales oder internationales Seminar zu errichten und Alumnen zu inkardinieren und sie auf den Titel des Dienstes für die Prälatur zu den Weihen zu fürhren.

§2. Der Prälat muß für die geistliche Bildung derer, die er auf den genannten Titel zur Weihe geführt hat, sowie für ihren geziemenden Unterhalt sorgen.

 

Can. 296 - Aufgrund von mit der Prälatur getroffenen Vereinbarungen, können Laien sich apostolischen Werken der Personalprälatur widmen; die Art dieser organischen Zusammenarbeit und die hauptsächlichen Pflichten und Rechte, die damit verbunden sind, sind in den Statuten in angemessener Weise festzulegen.

 

Can. 297 - Die Statuten haben ebenso das Verhältnis der Personalprälatur zu den Ortsordinarien zu bestimmen, in deren Teilkirchen die Prälatur ihre seelsorglichen oder missionarischen Werke nach vorausgehender Zustimmung des Diözesanbischofs ausübt oder auszuüben beabsichtigt.

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Echo Romeo: audite et altera pars

Ketelhohn: ... et alteram partem

 

Der Fehler kommt wohl daher, daß (wenn ich mich nicht irre) es klassisch heißt: et altera pars audiatur. Man darf hier natürlich nicht den aus dem "audiatur" (Konj., passiv) einen Imperativ (aktiv) machen, da dann der Rest im Akkusativ stehen muß....

 

Aber ich schließe mich dem gesagten an, man sollte sich als erstes auf der Hompage des Opus Dei umsehen und nicht zuerst iregendwelche kritischen Artikel zu dem Thema lesen.

Aber ich glaube wir hatten das Thema "Opus Dei" schon den öfteren. Vielleicht wäre es besser, dort weiter zu diskutieren.

 

(Geändert von Juergen um 13:10 - 24.Oktober.2002)

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Ein Glück, dass keiner weiß, was ich zuerst anstelle von »audite« schreiben wollte …

 

Sonst hätte mich Robert womöglich noch als »Big Bos« bezeichnet.

 

Und in die Opusdiskussion will ich hier durchaus auch nicht einsteigen …

 

-----

 

audite et alteram partem

 

(Geändert von Echo Romeo um 13:00 - 24.Oktober.2002)

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Hallo zusammen!

Ich habe noch eine weitere Frage:

 

Die ALTKATHOLIKEN in Deutschland haben ja auch ein Bistum und einen Bischof (laut der Homepage von ihnen), und zwar Deutschlandweit. Was für einen Status haben dann die innerhalb der katholischen Kirche oder gehören die gar nicht zur katholischen Kirche und sind "eigenständig"?

 

Gruss

Alibaba740

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Die Altkatholiken haben innerhalb der kath. Kirche keinen Stand, sie sind eigenständig. Jedoch gibt es wechselseitige Anerkennung der Sakramentsspendung.

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"Die Gespräche [zur Ökumene] mit der römisch-katholischen Kirche dürften wohl trotz der gegenseitigen Anerkennung der Ämter die schwierigsten sein. Dennoch werden sie immer wieder neu in Angriff genommen. Sie führten sogar im Jahre 1974 zur sog. »Pastoralvereinbarung«. In dieser Vereinbarung wird das gegenseitige Verhältnis auf eine geregelte Grundlage gestellt und sogar gegenseitige Amtshilfe im sakramentalen Bereich angeboten. Die Vereinbarung wurde zur endgültigen Approbation nach Rom weitergeleitet, aber dort nie bestätigt. Ende 1999 unterzeichneten der Vorsitzende der römisch-katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Karl Lehmann, und unser Bischof Joachim Vobbe eine Vereinbarung für die Übernahme von Geistlichen einer der beiden Kirchen in den Dienst der anderen. " (www.altkatholisch.de)

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