Jump to content

ePetition: Erbschaftsteuer


pmn

Recommended Posts

Hallo an Alle,

 

vielleicht unterstützt Ihr ja diese Petition an den Deutschen Bundestag.

 

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?...;petition=11365

 

Text der Petition

 

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...

 

den Erbschaftssteuerfreibetrag für Geschwister und deren Kinder um den Faktor 10 zu erhöhen.

 

 

Begründung

 

Zur Zeit liegt der Freibetrag im Erbfall für Geschwister sowie deren Kinder meinens Wissens

nach bei 20.000 Euro.

 

Nur die Kernfamilie (z. B. Ehepartner und deren Kinder) haben einen hohen Freibetrag.

Geschwister und deren Kinder werden steuerlich wie "wildfremde" Personen behandelt.

Hier sehe ich einen Mangel, der zu beheben ist.

 

Ein Onkel sollte an seinen Neffen/Nichte, ein Bruder an seine Schwester,

o. ä., weil Teil der Familie, sein Erbe steuerbegünstigt vererben können.

 

Ein Steuerfreibetrag von 200.000 Euro wäre angemessen und entspräche meiner Meinung nach

dem Grundgesetz zum Schutze von Ehe und Familie (und nicht nur die Kernfamilie).

 

gruss

peter

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo an Alle,

 

vielleicht unterstützt Ihr ja diese Petition an den Deutschen Bundestag.

 

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?...;petition=11365

 

Text der Petition

 

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...

 

den Erbschaftssteuerfreibetrag für Geschwister und deren Kinder um den Faktor 10 zu erhöhen.

 

 

Begründung

 

Zur Zeit liegt der Freibetrag im Erbfall für Geschwister sowie deren Kinder meinens Wissens

nach bei 20.000 Euro.

 

Nur die Kernfamilie (z. B. Ehepartner und deren Kinder) haben einen hohen Freibetrag.

Geschwister und deren Kinder werden steuerlich wie "wildfremde" Personen behandelt.

Hier sehe ich einen Mangel, der zu beheben ist.

 

Ein Onkel sollte an seinen Neffen/Nichte, ein Bruder an seine Schwester,

o. ä., weil Teil der Familie, sein Erbe steuerbegünstigt vererben können.

 

Ein Steuerfreibetrag von 200.000 Euro wäre angemessen und entspräche meiner Meinung nach

dem Grundgesetz zum Schutze von Ehe und Familie (und nicht nur die Kernfamilie).

 

gruss

peter

 

 

Wo ist Dein Problem? Fällt in nächster Zeit bei Dir ein Erbe an?

 

Die Geschwister wurden doch schon wieder ein bißchen besser gestellt als "Wildfremde", zwar nicht beim Freibetrag, aber doch beim Steuersatz.

Guckst Du:

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Erbschaftsteu..._1._Januar_2010

bearbeitet von Tammy_D
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die schlechte Stellung von Geschwistern und Geschwisterkindern bei der Erbschaftssteuer ist auf jeden Fall verbesserungswürdig.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die schlechte Stellung von Geschwistern und Geschwisterkindern bei der Erbschaftssteuer ist auf jeden Fall verbesserungswürdig.

 

 

Nicht nur das - ich würde noch viel weiter gehen: Erbschaftssteuer halte ich generell für nicht in Ordnung, weil der Erblasser in aller Regel das Geld schon versteuert hat. Es ist daher nicht einzusehen, dass sich der Staat zweimal am Erbe bereichert.

 

Im übrigen, was die Freibeträge anbetrifft: Da sollte jeder jedem das vererben, was er ihm vererben will. Nichts gegen die Pflichtteilregelung - aber warum um alles in der Welt soll die Krankenpflegerin eines alten Herrn, der ohne Familienangehörige verstirbt, nur deswegen die höchste Erbschaftssteuer latzen, weil sie mit dem Herrn nicht verwandt war? Das ist doch absolut nicht einzusehen ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Beutelschneider

Ich wäre dafür, Erbschaften als normales Einkommen anzusehen und verteilt über einen Zeitraum von sagen wir mal 10 Jahren zu versteuern, unabhängig vom Verwandschaftsverhältnis zum Erblasser.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich wäre dafür, Erbschaften als normales Einkommen anzusehen und verteilt über einen Zeitraum von sagen wir mal 10 Jahren zu versteuern, unabhängig vom Verwandschaftsverhältnis zum Erblasser.

 

Ein Killervorschlag für den mittelständischen Betrieb und für das vererbte Eigenheim. Ich finde, daß der Staat sich auf Einkommen- und Umsatzsteuer beschränken soll. Das würde die Finanzverwaltung erheblich entschlacken.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also ich weiß nicht. Ich habe kein Problem damit, daß Geschwister nur einen geringen Freibetrag haben.

 

Es gibt natürlich konstruierte Fälle, in denen es problematisch werden könnte. Z. B. bei einer Familie mit 2 Kindern, bei der Vater, Mutter und Kind 1 in einen Unfall verwickelt sind, wobei zuerst die Eltern sterben und dann auch noch Kind 1. Da muß dann Kind 2 vermutlich auf die Hälfte des eigentlich elterlichen Erbes verstärkt Steuern zahlen, was doof ist. - Oder kriegt es die Hälfte vielleicht gar nicht, weil die nach dem Tod von Kind 1 an die Großeltern fällt?? Noch doofer.

 

Aber bei erwachsenen Geschwistern?

Es wird da viele Fälle geben, daß dem Erblasser andere Leute näher stehen als seine Geschwister. Deswegen gibt es (m. E. zu Recht) auch keinen Pflichtteil für Geschwister.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Beutelschneider
Ich wäre dafür, Erbschaften als normales Einkommen anzusehen und verteilt über einen Zeitraum von sagen wir mal 10 Jahren zu versteuern, unabhängig vom Verwandschaftsverhältnis zum Erblasser.

 

Ein Killervorschlag für den mittelständischen Betrieb und für das vererbte Eigenheim. Ich finde, daß der Staat sich auf Einkommen- und Umsatzsteuer beschränken soll. Das würde die Finanzverwaltung erheblich entschlacken.

 

Das erst kürzlich erneuerte Erbrecht hat für mittelständische Betriebe sowieso schon zur praktischen Unvererbbarkeit geführt, wie mir ein Unternehmer erklärt hat.

Und wer ein Eigenheim haben will soll es halt selber bauen oder kaufen oder eine Hypothek aufnehmen für die Steuer.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich wäre dafür, Erbschaften als normales Einkommen anzusehen und verteilt über einen Zeitraum von sagen wir mal 10 Jahren zu versteuern, unabhängig vom Verwandschaftsverhältnis zum Erblasser.
Ein Killervorschlag für den mittelständischen Betrieb und für das vererbte Eigenheim. Ich finde, daß der Staat sich auf Einkommen- und Umsatzsteuer beschränken soll. Das würde die Finanzverwaltung erheblich entschlacken.
Du meinst Abschaffung der Biersteuer, der Sektsteuer, der Ökosteuer, etc. etc. etc.

 

Ich hatte gestern die Idee die Betriebserlaubnis jeder Firma daran zu koppeln, daß nachgewiesen wird, welcher Abfall anfällt und daß er sachgemäß zu Lasten des Verursachers entsorgt wird.

bearbeitet von Flo77
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Beutelschneider
Und wer ein Eigenheim haben will soll es halt selber bauen oder kaufen oder eine Hypothek aufnehmen für die Steuer.
Könnte Bewegung in den Markt bringen ;)

 

Kinder reicher Eltern brauchen sich über Benachteiligung sicher nicht beklagen...und hohe Erbschaftssteuer ist eher ein Luxusproblem.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn - m.E. zu Recht - die Wichtigkeit von Familie für unsere Gesellschaft betont wird, ist es Unsinn, engste Familienmitglieder bei Erbschaften abzukassieren. Warum sollte ein Kind für die von der Tante vererbte Hälfte des ursprünglichen Großelternhaus' deutlich mehr Steuern zahlen als für die andere Hälfte?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also ich weiß nicht. Ich habe kein Problem damit, daß Geschwister nur einen geringen Freibetrag haben.

 

Es gibt natürlich konstruierte Fälle, in denen es problematisch werden könnte. Z. B. bei einer Familie mit 2 Kindern, bei der Vater, Mutter und Kind 1 in einen Unfall verwickelt sind, wobei zuerst die Eltern sterben und dann auch noch Kind 1. Da muß dann Kind 2 vermutlich auf die Hälfte des eigentlich elterlichen Erbes verstärkt Steuern zahlen, was doof ist. - Oder kriegt es die Hälfte vielleicht gar nicht, weil die nach dem Tod von Kind 1 an die Großeltern fällt?? Noch doofer.

 

Aber bei erwachsenen Geschwistern?

Es wird da viele Fälle geben, daß dem Erblasser andere Leute näher stehen als seine Geschwister. Deswegen gibt es (m. E. zu Recht) auch keinen Pflichtteil für Geschwister.

 

 

Solche Fälle sind alles andere als konstruiert.

 

Bei uns in der Verwandtschaft gibt es folgenden Fall:

 

Eine Großtante verstirbt und vererbt einen nicht geringen Geldbetrag. Sie ist allerdings kinderlos geblieben und hat auch natürlich keine Eltern mehr. Die einzigen Erbberechtigten wären nun ihre Schwester - oder ihre Nichten und Neffen bzw. Großnichten und Großneffen.

 

Nun kommt hinzu, dass sie zu benannten Neffen ein besonders inniges Verhältnis hat - sie hat nämlich dort für ca. 20 Jahre lang den Haushalt geführt.

 

Wie groß der Freibetrag von Nichten und Neffen ist, brauche ich nun nicht weiter auszuführen. Der Staat bereichert sich hier schamlos, und die Erben zahlen sich dumm und dusselig, obwohl Tantchen wie eine Mutter für sie war ...

 

Findest Du das gerecht?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn - m.E. zu Recht - die Wichtigkeit von Familie für unsere Gesellschaft betont wird, ist es Unsinn, engste Familienmitglieder bei Erbschaften abzukassieren. Warum sollte ein Kind für die von der Tante vererbte Hälfte des ursprünglichen Großelternhaus' deutlich mehr Steuern zahlen als für die andere Hälfte?

 

 

Und warum sollte es für die vom Witwer der Tante ererbte Hälfte des ursprünglichen Großelternhauses deutlich mehr Steuern zahlen? - Man kann nicht immer berücksichtigen, woher welches Vermögen ursprünglich stammt. Da muß man irgendwo Grenzen ziehen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei uns in der Verwandtschaft gibt es folgenden Fall:

 

Eine Großtante verstirbt und vererbt einen nicht geringen Geldbetrag. Sie ist allerdings kinderlos geblieben und hat auch natürlich keine Eltern mehr. Die einzigen Erbberechtigten wären nun ihre Schwester - oder ihre Nichten und Neffen bzw. Großnichten und Großneffen.

 

Nun kommt hinzu, dass sie zu benannten Neffen ein besonders inniges Verhältnis hat - sie hat nämlich dort für ca. 20 Jahre lang den Haushalt geführt.

 

Wie groß der Freibetrag von Nichten und Neffen ist, brauche ich nun nicht weiter auszuführen. Der Staat bereichert sich hier schamlos, und die Erben zahlen sich dumm und dusselig, obwohl Tantchen wie eine Mutter für sie war ...

 

Findest Du das gerecht?

 

Ich habe lediglich gesagt, daß ich eine generelle deutliche Besserstellung von Geschwistern und Neffen gegenüber (beispielsweise) engen Freunden nicht für angebracht halte.

Wenn die Tante ein besonders inniges Verhältnis zu den Neffen ihres verstorbenen Mannes oder zu einem Nachbarskind gehabt hätte, wäre noch viel mehr vom Erbe zu versteuern... Wäre das gerecht?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich wäre dafür, Erbschaften als normales Einkommen anzusehen und verteilt über einen Zeitraum von sagen wir mal 10 Jahren zu versteuern, unabhängig vom Verwandschaftsverhältnis zum Erblasser.

 

Ein Killervorschlag für den mittelständischen Betrieb und für das vererbte Eigenheim. Ich finde, daß der Staat sich auf Einkommen- und Umsatzsteuer beschränken soll. Das würde die Finanzverwaltung erheblich entschlacken.

 

Das erst kürzlich erneuerte Erbrecht hat für mittelständische Betriebe sowieso schon zur praktischen Unvererbbarkeit geführt, wie mir ein Unternehmer erklärt hat.

Und wer ein Eigenheim haben will soll es halt selber bauen oder kaufen oder eine Hypothek aufnehmen für die Steuer.

DAs hätten sie gerne: Für jeden Erwerb eines Eigenheims muss der Gegenwert des Kaufpreises über 25-30 Jahre gestreckt an eine Bank abgegeben werden. Das ist ein Kaufsteuer von 100%, die dazu noch nichtmal an den Staat geht, sondern an eine Bank.

 

Wenn die Häuser irgendwann alle ererbt statt gekauft würden, gingen die Banken nämlich leer aus, ätsch!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei uns in der Verwandtschaft gibt es folgenden Fall:

 

Eine Großtante verstirbt und vererbt einen nicht geringen Geldbetrag. Sie ist allerdings kinderlos geblieben und hat auch natürlich keine Eltern mehr. Die einzigen Erbberechtigten wären nun ihre Schwester - oder ihre Nichten und Neffen bzw. Großnichten und Großneffen.

 

Nun kommt hinzu, dass sie zu benannten Neffen ein besonders inniges Verhältnis hat - sie hat nämlich dort für ca. 20 Jahre lang den Haushalt geführt.

 

Wie groß der Freibetrag von Nichten und Neffen ist, brauche ich nun nicht weiter auszuführen. Der Staat bereichert sich hier schamlos, und die Erben zahlen sich dumm und dusselig, obwohl Tantchen wie eine Mutter für sie war ...

 

Findest Du das gerecht?

 

Ich habe lediglich gesagt, daß ich eine generelle deutliche Besserstellung von Geschwistern und Neffen gegenüber (beispielsweise) engen Freunden nicht für angebracht halte.

Wenn die Tante ein besonders inniges Verhältnis zu den Neffen ihres verstorbenen Mannes oder zu einem Nachbarskind gehabt hätte, wäre noch viel mehr vom Erbe zu versteuern... Wäre das gerecht?

 

Nein, und daher bin ich ja auch für eine komplette Abschaffung der Raubrittersteuer, genannt "Erbschaftssteuer". Andere Länder (Österreich etwa) haben sie auch nicht mehr und sind trotzdem nicht untergegangen.

 

Es reicht vollkommen aus, die Erben großer Vermögen nachher zu besteuern, wenn sie das Geld etwa wieder gewinnbringend anlegen. Die Kapitalertragssteuer gibt es nämlich bereits, ebenso wie die persönliche Lohn- und Einkommenssteuer. Und für Immobilien ließe sich da sicher auch eine Lösung finden.

 

 

 

---------------------------------------------

bearbeitet von Epicureus
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo an Alle,

 

vielleicht unterstützt Ihr ja diese Petition an den Deutschen Bundestag.

 

nö.

 

hab nix, krieg' nix, keine vermögenden Anverwandte.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

hohe Erbschaftssteuer ist eher ein Luxusproblem.

 

schon. ich find' es aber lustig, wer hier in diesem Thread dagegen kämpft.

 

boah eijj ... so viele Reiche haben wir im Forum?

 

naja ... dann sollten die beim nächsten Spendenaufruf mal alle kräftig was abdrücken ;)

 

meine meinung ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi,

 

ich bin für eine hohe Erbschaftssteuer. Für Unternehmen würde ich grosszügige Pauschalfreibeträge an vorhandene Arbeitsplätze koppeln, weil ein Erhalt der Arbeitsplätze ja auch ein Erhalt der Lohnsteuereinnahmen bedeutet. Die Koppelung gilt für alle Arbeitsplätze, die 6 Monate vor dem Erbfall lohnsteuerpflichtig waren.

 

Gruss, Martin

bearbeitet von Soulman
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Neu erstellen...