Simone Geschrieben 13. Mai 2010 Melden Share Geschrieben 13. Mai 2010 Hallo, Ihr Lieben! Bräuchte mal kurz Eure (bestimmt) fachkundige Hilfe hinsichtlich des Urheberrechts: Bin gerade in den letzten Zügen meiner 2. Staatsarbeit (Halleluja!), sprich, beim Erstellen des Anhangs. Ich frag mich nur gerade: DARF ich überhaupt Texte, die ich zum Beispiel aus Schulbüchern im Unterricht benutzt habe als Scan mit Quellenangabe in den Anhang packen? Oder wäre das Verletzung des Urheberrechts und ich dürfte nur den Titel des Textes mit Quellenangabe nennen? In den offiziellen Verlautbarungen find ich da nix zu - vielleicht hat ja jemand von Euch Ahnung? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pmn Geschrieben 14. Mai 2010 Melden Share Geschrieben 14. Mai 2010 (bearbeitet) Hallo Simone, so weit wie ich weiss: es gilt Zitatrecht in der Arbeit und Quellenangabe im Anhang. Wer die Arbeit überprüft, sollte also selbst die Quellen suchen und begutachten können. Ein Scan kann verfälscht werden, daher die Forderung nach der überprüfbaren Quellenangabe. Schulbücher könnten als Quelle in der Deutschen Nationalbibliothek nachgesehen werden; ein Scan, bzw Ausdruck, wäre nur bei Internetseiten "erlaubt", da das Internet nicht -gelagert- werden kann. Ich vermute, kopieren ist kein Ausweg und wäre gegen das Urheberrecht. gruss peter bearbeitet 14. Mai 2010 von pmn Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Simone Geschrieben 14. Mai 2010 Autor Melden Share Geschrieben 14. Mai 2010 Danke, Peter! Dann hab ichs ja wohl intuitiv richtig gemacht - hab jetzt nämlich nur Internettexte und selbst erstellte Arbeitsblätter in den Anhang gepackt! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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