Flo77 Geschrieben 28. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2011 ich betrete überhaupt nie eine küche. Von mir aus kannst Du auch gerne auf dem Balkon kochen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
phyllis Geschrieben 28. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2011 kein problem solange du versprichst es auch zu essen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beutelschneider Geschrieben 28. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2011 Kommt ja auch keiner auf die Idee zu erwarten dass seine Frau am Tag nach der Hochzeit das erste Mal eine Küche betritt.jetzt fang du auch noch an, grrrrr..... ich würde dieses versprechen locker toppen. ich betrete überhaupt nie eine küche. Kein Problem. Die Kompensation mangelhafter Kochkenntnis der Frau durch Besuch öffentlicher Restaurant ist gesellschaftlich durchaus anerkannt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 28. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2011 ja aber dann sind die bedingungen wohl anders. während eine anullierung mit einer solchen „begründung“ nix weiter ist als die chance für jeden mann auf einen ONS in der hochzeitsnacht.Geh, die Chance hätte er doch offenkundig auch ohne Eheschließung gehabt.in einer patriarchisch dominierten "kultur" eher nicht. In dem Fall war die Frau bei der Heirat keine Jungfrau mehr. Offensichtlich war für sie die Hochzeit keine Vorbedingung für Sex. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 28. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2011 ja aber dann sind die bedingungen wohl anders. während eine anullierung mit einer solchen „begründung“ nix weiter ist als die chance für jeden mann auf einen ONS in der hochzeitsnacht.Geh, die Chance hätte er doch offenkundig auch ohne Eheschließung gehabt.in einer patriarchisch dominierten "kultur" eher nicht. In dem Fall war die Frau bei der Heirat keine Jungfrau mehr. Offensichtlich war für sie die Hochzeit keine Vorbedingung für Sex. Das spricht für die Vermutung, er hätte auch vor der Heirat bei seiner Braut mit einem Versuch Erfolg gehabt. Er hat es offenbar nichtmal versucht. Ja, da hätte die Braut doch mal nachdenken müssen. - Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
phyllis Geschrieben 28. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2011 (bearbeitet) solche ehen werden oft arrangiert und überwacht. mit der persönlichen freiheit ist es in solchen „kulturen“ nicht sehr weit her. die frau hatte vllt früher mal was mit einem europäer oder liberalen mohammedaner. es könnte sogar sein dass sie vergewaltigt wurde. das macht sie zu einem muster ohne wert. und die gerichte bekräftigen das. mw gab es nicht einmal einen ehevertrag, die „kulturellen empfindlichkeiten“ des mannes waren ausschlaggebend. wenigstens weiss ich als frau wie ich mich gegenüber angehörigen dieses „kultur“-kreises zu verhalten habe. dass aber eine ganze horde chauvis diese „rechts“sprechung auch noch verteidigt befremdet mich, muss ich ehrlich sagen. allerdings scheint das letzte wort noch nicht gesprochen zu sein. http://www.focus.de/panorama/welt/frankrei...aid_349190.html bearbeitet 28. Februar 2011 von phyllis Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 28. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2011 solche ehen werden oft arrangiert und überwacht. mit der persönlichen freiheit ist es in solchen „kulturen“ nicht sehr weit her. die frau hatte vllt früher mal was mit einem europäer oder liberalen mohammedaner. es könnte sogar sein dass sie vergewaltigt wurde. das macht sie zu einem muster ohne wert. und die gerichte bekräftigen das. mw gab es nicht einmal einen ehevertrag, die „kulturellen empfindlichkeiten“ des mannes waren ausschlaggebend. wenigstens weiss ich als frau wie ich mich gegenüber angehörigen dieses „kultur“-kreises zu verhalten habe. dass aber eine ganze horde chauvis diese „rechts“sprechung auch noch verteidigt befremdet mich, muss ich ehrlich sagen. allerdings scheint das letzte wort noch nicht gesprochen zu sein. http://www.focus.de/panorama/welt/frankrei...aid_349190.html Völlig absurdes Ergebnis, denn: "Zwar waren beide Ehepartner einverstanden gewesen, die Ehe für nichtig zu erklären – das Urteil rief aber in der Öffentlichkeit massiven Protest hervor,..." - Jetzt folgt dann ein aufwendiges Scheidungsverfahren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beutelschneider Geschrieben 28. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2011 solche ehen werden oft arrangiert und überwacht. mit der persönlichen freiheit ist es in solchen „kulturen“ nicht sehr weit her. die frau hatte vllt früher mal was mit einem europäer oder liberalen mohammedaner. es könnte sogar sein dass sie vergewaltigt wurde. das macht sie zu einem muster ohne wert. und die gerichte bekräftigen das. mw gab es nicht einmal einen ehevertrag, die „kulturellen empfindlichkeiten“ des mannes waren ausschlaggebend. wenigstens weiss ich als frau wie ich mich gegenüber angehörigen dieses „kultur“-kreises zu verhalten habe. dass aber eine ganze horde chauvis diese „rechts“sprechung auch noch verteidigt befremdet mich, muss ich ehrlich sagen. allerdings scheint das letzte wort noch nicht gesprochen zu sein. http://www.focus.de/panorama/welt/frankrei...aid_349190.html Das bedeutet aber, dass die Frau mit diesem W***** noch verheiratet ist. Ist das wirklich bessr? Durch einen Annulierung wird die ihn billig los, eine Scheidung könnte teurer werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
phyllis Geschrieben 28. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2011 (bearbeitet) Völlig absurdes Ergebnis, denn: "Zwar waren beide Ehepartner einverstanden gewesen, die Ehe für nichtig zu erklären – das Urteil rief aber in der Öffentlichkeit massiven Protest hervor,..." - Jetzt folgt dann ein aufwendiges Scheidungsverfahren.völlig ok. es geht nicht an, dass solche diskriminierenden vertragspassagen rechtliche wirkung entfalten können. egal wie die frau selbst darüber denkt, sie kann ja ausziehen. hier geht es um mehr. bearbeitet 28. Februar 2011 von phyllis Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 28. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2011 Tut mir leid, kam, aber materiell kann ich Phyllis nicht ganz Unrecht geben. Es läuft darauf hinaus, dass eine Import-Kultur hier die Räder auf ihr Niveau zurückdrehen will. Mit der "Jungfrau"-Begründung hättest Du in den letzten Jahrzehnten zumindest in Ö. keine Ehe wegen "Täuschung über wesentliche Eigenschaften in der Person des Partners, die.... bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe... abgehalten hätten... sie einzugehen" mehr aufheben können. Jedes Gericht hätte Dir gesagt, "Tut leid, das mag ja Ihre Art sein, das Wesen der Ehe zu sehen, aber das ist nicht mehr die Art, in der es die Rechtsgemeinschaft Ende des 20. Jahrhunderts sieht - Pech für Sie!" Jetzt soll da plötzlich eine Art Stammesrecht für eine Gruppe gelten, deren Standards einige Stufen tiefer stecken geblieben sind? Wo ist da bitte die Grenze? Muss demnächst das Züchtigungsrecht wieder als "Gestaltung der Ehe" akzeptiert werden? Oder soll die Zustimmung des "Haushaltsvorstandes" darüber entscheiden, ob die Ehefrau berufstätig sein darf? Oder genügt wieder der Naturalunterhalt ohne geldliche Zuwendung? Wie weit möchtest Du denn gehen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 28. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2011 Oder soll die Zustimmung des "Haushaltsvorstandes" darüber entscheiden, ob die Ehefrau berufstätig sein darf?Wäre heutzutage nicht eher die Frage ob ein Ehemann nicht darauf bestehen kann, daß sein Eheweib gefälligst erwerbstätig zu sein hat? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beutelschneider Geschrieben 28. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2011 Tut mir leid, kam, aber materiell kann ich Phyllis nicht ganz Unrecht geben. Es läuft darauf hinaus, dass eine Import-Kultur hier die Räder auf ihr Niveau zurückdrehen will. Mit der "Jungfrau"-Begründung hättest Du in den letzten Jahrzehnten zumindest in Ö. keine Ehe wegen "Täuschung über wesentliche Eigenschaften in der Person des Partners, die.... bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe... abgehalten hätten... sie einzugehen" mehr aufheben können. Jedes Gericht hätte Dir gesagt, "Tut leid, das mag ja Ihre Art sein, das Wesen der Ehe zu sehen, aber das ist nicht mehr die Art, in der es die Rechtsgemeinschaft Ende des 20. Jahrhunderts sieht - Pech für Sie!" Jetzt soll da plötzlich eine Art Stammesrecht für eine Gruppe gelten, deren Standards einige Stufen tiefer stecken geblieben sind? Wo ist da bitte die Grenze? Muss demnächst das Züchtigungsrecht wieder als "Gestaltung der Ehe" akzeptiert werden? Oder soll die Zustimmung des "Haushaltsvorstandes" darüber entscheiden, ob die Ehefrau berufstätig sein darf? Oder genügt wieder der Naturalunterhalt ohne geldliche Zuwendung? Wie weit möchtest Du denn gehen? Merkt Ihr eigentlich, dass gerade diese Betonung der Nebensächlichkeit der Jungfräulichkeit der Braut eine Abwertung darstellt. Kurz und gut: Sie hat ihren angehenden Mann belogen, der hat es gemerkt und jetzt wird die Ehe aufgehoben. Punkt und Gut. Wazu noch Abstriche machen, welche Lügen erlaubt sind und welche nicht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 28. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2011 (bearbeitet) Die Lüge wird als wesentlich eingestuft, weil es so furchtbar wesentlich sein soll, dass sie noch Jungfrau ist. Eben dagegen wehre ich mich ja. bearbeitet 28. Februar 2011 von Edith1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 28. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2011 Tut mir leid, kam, aber materiell kann ich Phyllis nicht ganz Unrecht geben. Es läuft darauf hinaus, dass eine Import-Kultur hier die Räder auf ihr Niveau zurückdrehen will. Mit der "Jungfrau"-Begründung hättest Du in den letzten Jahrzehnten zumindest in Ö. keine Ehe wegen "Täuschung über wesentliche Eigenschaften in der Person des Partners, die.... bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe... abgehalten hätten... sie einzugehen" mehr aufheben können. Jedes Gericht hätte Dir gesagt, "Tut leid, das mag ja Ihre Art sein, das Wesen der Ehe zu sehen, aber das ist nicht mehr die Art, in der es die Rechtsgemeinschaft Ende des 20. Jahrhunderts sieht - Pech für Sie!" Jetzt soll da plötzlich eine Art Stammesrecht für eine Gruppe gelten, deren Standards einige Stufen tiefer stecken geblieben sind? Wo ist da bitte die Grenze? Muss demnächst das Züchtigungsrecht wieder als "Gestaltung der Ehe" akzeptiert werden? Oder soll die Zustimmung des "Haushaltsvorstandes" darüber entscheiden, ob die Ehefrau berufstätig sein darf? Oder genügt wieder der Naturalunterhalt ohne geldliche Zuwendung? Wie weit möchtest Du denn gehen? Wenn beide eine Aufhebung wollen, sollen sie sie haben. Das hat mit Stammesrecht nichts zu tun, das gilt dann für alle. Bei einer Blitz-Ehe ist der ganze Sums einer regulären Scheidung doch Unsinn. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beutelschneider Geschrieben 28. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2011 Die Lüge wird als wesentlich eingestuft, weil es so furchtbar wesentlich sein soll, dass sie noch Jungfrau ist. Eben dagegen wehre ich mich ja. Und Lügen, die von uns als unwesentlich eingestuft werden, sind erlaubt? Wer soll da eine Grenze ziehen, was geht noch und was führt zu weit? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 28. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2011 Die Lüge wird als wesentlich eingestuft, weil es so furchtbar wesentlich sein soll, dass sie noch Jungfrau ist. Eben dagegen wehre ich mich ja. Die Eingehung einer Ehe sollte nicht nach den gleichen Kriterien wie bei einem Arbeitsvertrag erfolgen. Und welche Eigenschaften jeweils wesentlich sind, sollten die Eheleute schon selbst entscheiden dürfen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 28. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2011 Tut mir leid, kam, aber materiell kann ich Phyllis nicht ganz Unrecht geben. Es läuft darauf hinaus, dass eine Import-Kultur hier die Räder auf ihr Niveau zurückdrehen will. Mit der "Jungfrau"-Begründung hättest Du in den letzten Jahrzehnten zumindest in Ö. keine Ehe wegen "Täuschung über wesentliche Eigenschaften in der Person des Partners, die.... bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe... abgehalten hätten... sie einzugehen" mehr aufheben können. Jedes Gericht hätte Dir gesagt, "Tut leid, das mag ja Ihre Art sein, das Wesen der Ehe zu sehen, aber das ist nicht mehr die Art, in der es die Rechtsgemeinschaft Ende des 20. Jahrhunderts sieht - Pech für Sie!" Jetzt soll da plötzlich eine Art Stammesrecht für eine Gruppe gelten, deren Standards einige Stufen tiefer stecken geblieben sind? Wo ist da bitte die Grenze? Muss demnächst das Züchtigungsrecht wieder als "Gestaltung der Ehe" akzeptiert werden? Oder soll die Zustimmung des "Haushaltsvorstandes" darüber entscheiden, ob die Ehefrau berufstätig sein darf? Oder genügt wieder der Naturalunterhalt ohne geldliche Zuwendung? Wie weit möchtest Du denn gehen? Wenn beide eine Aufhebung wollen, sollen sie sie haben. Das hat mit Stammesrecht nichts zu tun, das gilt dann für alle. Bei einer Blitz-Ehe ist der ganze Sums einer regulären Scheidung doch Unsinn. Sorry, nein. Wenn die Ehe gültig ist, ist sie zu behandeln, wie jede Ehe. Für "Blitz-Ehen" gilt plötzlich kein Personenstandsrecht mehr? Sind die nicht mehr öffentlichkeitsrelevant? Dann setzen wir das Eherecht doch ganz außer Kraft und lassen die Leute einfach per mail über das Eingehen, den Bestand und die Beendigung der Ehe disponieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 28. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2011 Die Lüge wird als wesentlich eingestuft, weil es so furchtbar wesentlich sein soll, dass sie noch Jungfrau ist. Eben dagegen wehre ich mich ja. Die Eingehung einer Ehe sollte nicht nach den gleichen Kriterien wie bei einem Arbeitsvertrag erfolgen. Und welche Eigenschaften jeweils wesentlich sind, sollten die Eheleute schon selbst entscheiden dürfen. Nein, das legt zunächst einmal der Gesetzgeber fest. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 28. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2011 Für "Blitz-Ehen" gilt plötzlich kein Personenstandsrecht mehr?Sind die nicht mehr öffentlichkeitsrelevant? Dann setzen wir das Eherecht doch ganz außer Kraft und lassen die Leute einfach per mail über das Eingehen, den Bestand und die Beendigung der Ehe disponieren. Was hat das mit Personenstandsrecht zu tun, wenn man kurze Ehen, sagen wir bis sechs Monate ohne Schwangerschaft, bei einvernehmlichem Wunsch ohne Weiteres per Beschluß aufhebt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
phyllis Geschrieben 28. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2011 (bearbeitet) Die Lüge wird als wesentlich eingestuft, weil es so furchtbar wesentlich sein soll, dass sie noch Jungfrau ist. Eben dagegen wehre ich mich ja.Die Eingehung einer Ehe sollte nicht nach den gleichen Kriterien wie bei einem Arbeitsvertrag erfolgen. Und welche Eigenschaften jeweils wesentlich sind, sollten die Eheleute schon selbst entscheiden dürfen.es geht ja nicht um die eingehung der ehe sondern um deren anullierung. idr ist das ja nicht möglich sondern es muss ein trennungs- und scheidungsprozess durchlaufen werden, dessen finanzielle und rechtliche folgen verschieden sind. also geht es um kriterien wonach eine ehe anulliert werden kann. und da hat eine berufung auf den „kultur“hintergrund des mannes und einen ganzen möglichen rattenschwanz diskriminierender menschenunwürdiger anforderungen an die frau nix zu suchen. nachtrag: wenn zb eine ausländerin durch heirat mit einem deutschen sich eine niederlassungsbewilligung für deutschland verschafft, dann verliert sie diese doch durch die anullierung wieder, hingegen nicht durch die scheidung. soviel ich weiss wenigstens. nur ein beispiel worum es letztlich geht. bearbeitet 28. Februar 2011 von phyllis Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 28. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2011 Die Lüge wird als wesentlich eingestuft, weil es so furchtbar wesentlich sein soll, dass sie noch Jungfrau ist. Eben dagegen wehre ich mich ja. Die Eingehung einer Ehe sollte nicht nach den gleichen Kriterien wie bei einem Arbeitsvertrag erfolgen. Und welche Eigenschaften jeweils wesentlich sind, sollten die Eheleute schon selbst entscheiden dürfen. Nein, das legt zunächst einmal der Gesetzgeber fest. Und da steht was vom Eigenschaftsirrtum. Ich weiß ja nicht, wie das in Frankreich ist. In D. wurden vor kurzem folgende Fälle aufgehoben: Unterschieben eines fremden Kindes, verschwiegene Impotenz, Sterilisation, Erbkrankheiten, andere schwere Krankheiten, Aids zB, homosexueller Veranlagung, frühere Ehe, Kinder, erhebl. Vorstrafen, Ausübung der Prostitution. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 28. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2011 D.h. in diesen Fällen wurde die Ehe aufgehoben? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
phyllis Geschrieben 28. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2011 (bearbeitet) In D. wurden vor kurzem folgende Fälle aufgehoben: Unterschieben eines fremden Kindes, verschwiegene Impotenz, Sterilisation, Erbkrankheiten, andere schwere Krankheiten, Aids zB, homosexueller Veranlagung, frühere Ehe, Kinder, erhebl. Vorstrafen, Ausübung der Prostitution.hat sich erledigt. bearbeitet 28. Februar 2011 von phyllis Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 28. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2011 Für "Blitz-Ehen" gilt plötzlich kein Personenstandsrecht mehr?Sind die nicht mehr öffentlichkeitsrelevant? Dann setzen wir das Eherecht doch ganz außer Kraft und lassen die Leute einfach per mail über das Eingehen, den Bestand und die Beendigung der Ehe disponieren. Was hat das mit Personenstandsrecht zu tun, wenn man kurze Ehen, sagen wir bis sechs Monate ohne Schwangerschaft, bei einvernehmlichem Wunsch ohne Weiteres per Beschluß aufhebt? Wo steht das im Gesetz? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 28. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2011 Der Anwalt der Braut betont, die junge Frau habe unterschätzt, welche Bedeutung die Virginität für ihren Bräutigam hatte. Im Übrigen habe es ihm "einfach an Liebe gefehlt." Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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