Edith1 Geschrieben 28. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2011 Die Lüge wird als wesentlich eingestuft, weil es so furchtbar wesentlich sein soll, dass sie noch Jungfrau ist. Eben dagegen wehre ich mich ja. Die Eingehung einer Ehe sollte nicht nach den gleichen Kriterien wie bei einem Arbeitsvertrag erfolgen. Und welche Eigenschaften jeweils wesentlich sind, sollten die Eheleute schon selbst entscheiden dürfen. Nein, das legt zunächst einmal der Gesetzgeber fest. Und da steht was vom Eigenschaftsirrtum. Ich weiß ja nicht, wie das in Frankreich ist. In D. wurden vor kurzem folgende Fälle aufgehoben: Unterschieben eines fremden Kindes, verschwiegene Impotenz, Sterilisation, Erbkrankheiten, andere schwere Krankheiten, Aids zB, homosexueller Veranlagung, frühere Ehe, Kinder, erhebl. Vorstrafen, Ausübung der Prostitution. Wurde eine Ehe aufgehoben, weil der Mann vorher schon mal gebumst hat? Das ist nämlich das einzig Vergleichbare. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 28. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2011 (bearbeitet) Dann setzen wir das Eherecht doch ganz außer Kraft und lassen die Leute einfach per mail über das Eingehen, den Bestand und die Beendigung der Ehe disponieren. Hi, das halte ich für eine ausgezeichnete Idee. Also den ersten Part. Den zweiten mit der email natürlich nicht. Gruss, Martin bearbeitet 28. Februar 2011 von Soulman Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 28. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2011 Die Lüge wird als wesentlich eingestuft, weil es so furchtbar wesentlich sein soll, dass sie noch Jungfrau ist. Eben dagegen wehre ich mich ja. Die Eingehung einer Ehe sollte nicht nach den gleichen Kriterien wie bei einem Arbeitsvertrag erfolgen. Und welche Eigenschaften jeweils wesentlich sind, sollten die Eheleute schon selbst entscheiden dürfen. Nein, das legt zunächst einmal der Gesetzgeber fest. Und da steht was vom Eigenschaftsirrtum. Ich weiß ja nicht, wie das in Frankreich ist. In D. wurden vor kurzem folgende Fälle aufgehoben: Unterschieben eines fremden Kindes, verschwiegene Impotenz, Sterilisation, Erbkrankheiten, andere schwere Krankheiten, Aids zB, homosexueller Veranlagung, frühere Ehe, Kinder, erhebl. Vorstrafen, Ausübung der Prostitution. Wurde eine Ehe aufgehoben, weil der Mann vorher schon mal gebumst hat? Das ist nämlich das einzig Vergleichbare. Wenn die voreheliche Keuschheit des Mannes für die Braut ein Kriterium ist, darf nichts anderes gelten, freilich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
phyllis Geschrieben 28. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2011 Und da steht was vom Eigenschaftsirrtum. Ich weiß ja nicht, wie das in Frankreich ist. In D. wurden vor kurzem folgende Fälle aufgehoben: Unterschieben eines fremden Kindes, verschwiegene Impotenz, Sterilisation, Erbkrankheiten, andere schwere Krankheiten, Aids zB, homosexueller Veranlagung, frühere Ehe, Kinder, erhebl. Vorstrafen, Ausübung der Prostitution.Wurde eine Ehe aufgehoben, weil der Mann vorher schon mal gebumst hat? Das ist nämlich das einzig Vergleichbare.Wenn die voreheliche Keuschheit des Mannes für die Braut ein Kriterium ist, darf nichts anderes gelten, freilich.die liste von gründen die du nennst ist aber nicht beliebig. dh. für die anullierung der ehe werden gewisse gründe akzeptiert, andere hingegen nicht. die meinung der partner ist irrelevant. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beutelschneider Geschrieben 28. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2011 Und da steht was vom Eigenschaftsirrtum. Ich weiß ja nicht, wie das in Frankreich ist. In D. wurden vor kurzem folgende Fälle aufgehoben: Unterschieben eines fremden Kindes, verschwiegene Impotenz, Sterilisation, Erbkrankheiten, andere schwere Krankheiten, Aids zB, homosexueller Veranlagung, frühere Ehe, Kinder, erhebl. Vorstrafen, Ausübung der Prostitution.Wurde eine Ehe aufgehoben, weil der Mann vorher schon mal gebumst hat? Das ist nämlich das einzig Vergleichbare.Wenn die voreheliche Keuschheit des Mannes für die Braut ein Kriterium ist, darf nichts anderes gelten, freilich.die liste von gründen die du nennst ist aber nicht beliebig. dh. für die anullierung der ehe werden gewisse gründe akzeptiert, andere hingegen nicht. die meinung der partner ist irrelevant. Dann sag doch mal an, welche Gründe sind denn akzeptabel und welche nicht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 28. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2011 Die Lüge wird als wesentlich eingestuft, weil es so furchtbar wesentlich sein soll, dass sie noch Jungfrau ist. Eben dagegen wehre ich mich ja. Die Eingehung einer Ehe sollte nicht nach den gleichen Kriterien wie bei einem Arbeitsvertrag erfolgen. Und welche Eigenschaften jeweils wesentlich sind, sollten die Eheleute schon selbst entscheiden dürfen. Nein, das legt zunächst einmal der Gesetzgeber fest. Und da steht was vom Eigenschaftsirrtum. Ich weiß ja nicht, wie das in Frankreich ist. In D. wurden vor kurzem folgende Fälle aufgehoben: Unterschieben eines fremden Kindes, verschwiegene Impotenz, Sterilisation, Erbkrankheiten, andere schwere Krankheiten, Aids zB, homosexueller Veranlagung, frühere Ehe, Kinder, erhebl. Vorstrafen, Ausübung der Prostitution. Wurde eine Ehe aufgehoben, weil der Mann vorher schon mal gebumst hat? Das ist nämlich das einzig Vergleichbare. Wenn die voreheliche Keuschheit des Mannes für die Braut ein Kriterium ist, darf nichts anderes gelten, freilich. Dann schlage ich doch eine einfachere Lösung vor: wenn die "voreheliche Keuschheit" des Partners für einen der Partner ein Kriterium ist, dann ist die Ehe wegen fehlender Ehereife aufzuheben. Und gut ist´s. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
phyllis Geschrieben 28. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2011 (bearbeitet) Und da steht was vom Eigenschaftsirrtum. Ich weiß ja nicht, wie das in Frankreich ist. In D. wurden vor kurzem folgende Fälle aufgehoben: Unterschieben eines fremden Kindes, verschwiegene Impotenz, Sterilisation, Erbkrankheiten, andere schwere Krankheiten, Aids zB, homosexueller Veranlagung, frühere Ehe, Kinder, erhebl. Vorstrafen, Ausübung der Prostitution.Wurde eine Ehe aufgehoben, weil der Mann vorher schon mal gebumst hat? Das ist nämlich das einzig Vergleichbare.Wenn die voreheliche Keuschheit des Mannes für die Braut ein Kriterium ist, darf nichts anderes gelten, freilich.die liste von gründen die du nennst ist aber nicht beliebig. dh. für die anullierung der ehe werden gewisse gründe akzeptiert, andere hingegen nicht. die meinung der partner ist irrelevant.Dann sag doch mal an, welche Gründe sind denn akzeptabel und welche nicht?bei den von kam genannten gründen lässt sich objektiv feststellen dass die qualität der ehe stark gemindert wird und ein krasser vertrauensmissbrauch vorliegt beim verschweigen. zudem wird nicht ein geschlecht einseitig diskriminiert. ein defizit das handhabe gibt zu einer eheanullierung muss diese kriterien erfüllen. und das wird mit gesellschaftlichem konsens entschieden und unterliegt nicht der subjektiven meinung der betroffenen. bearbeitet 28. Februar 2011 von phyllis Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 28. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2011 Die Lüge wird als wesentlich eingestuft, weil es so furchtbar wesentlich sein soll, dass sie noch Jungfrau ist. Eben dagegen wehre ich mich ja. Die Eingehung einer Ehe sollte nicht nach den gleichen Kriterien wie bei einem Arbeitsvertrag erfolgen. Und welche Eigenschaften jeweils wesentlich sind, sollten die Eheleute schon selbst entscheiden dürfen. Nein, das legt zunächst einmal der Gesetzgeber fest. Und da steht was vom Eigenschaftsirrtum. Ich weiß ja nicht, wie das in Frankreich ist. In D. wurden vor kurzem folgende Fälle aufgehoben: Unterschieben eines fremden Kindes, verschwiegene Impotenz, Sterilisation, Erbkrankheiten, andere schwere Krankheiten, Aids zB, homosexueller Veranlagung, frühere Ehe, Kinder, erhebl. Vorstrafen, Ausübung der Prostitution. Wurde eine Ehe aufgehoben, weil der Mann vorher schon mal gebumst hat? Das ist nämlich das einzig Vergleichbare. Wenn die voreheliche Keuschheit des Mannes für die Braut ein Kriterium ist, darf nichts anderes gelten, freilich. Dann schlage ich doch eine einfachere Lösung vor: wenn die "voreheliche Keuschheit" des Partners für einen der Partner ein Kriterium ist, dann ist die Ehe wegen fehlender Ehereife aufzuheben. Und gut ist´s. Du bist nicht tolerant. Laß die Leute doch selbst entscheiden, wen sie warum heiraten wollen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 28. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2011 (bearbeitet) Heiraten können sie ihn warum immer, auch weil er Geld hat. Wenn einer dem anderen vorlügt, er sei steinreich, ist das trotzdem kein Aufhebungsgrund - so intolerant ist der Gesetzgeber. Namens- und Staatsangehörigkeitsehen sind nicht. Ehen, die zum Zwecke der Erlangung einer Aufenthaltsberechtigung geschlossen werden, ebenfalls. So intolerent ist der Gesetzgeber... bearbeitet 28. Februar 2011 von Edith1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 28. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2011 Die Lüge wird als wesentlich eingestuft, weil es so furchtbar wesentlich sein soll, dass sie noch Jungfrau ist. Eben dagegen wehre ich mich ja. Die Eingehung einer Ehe sollte nicht nach den gleichen Kriterien wie bei einem Arbeitsvertrag erfolgen. Und welche Eigenschaften jeweils wesentlich sind, sollten die Eheleute schon selbst entscheiden dürfen. Nein, das legt zunächst einmal der Gesetzgeber fest. Und da steht was vom Eigenschaftsirrtum. Ich weiß ja nicht, wie das in Frankreich ist. In D. wurden vor kurzem folgende Fälle aufgehoben: Unterschieben eines fremden Kindes, verschwiegene Impotenz, Sterilisation, Erbkrankheiten, andere schwere Krankheiten, Aids zB, homosexueller Veranlagung, frühere Ehe, Kinder, erhebl. Vorstrafen, Ausübung der Prostitution. Wurde eine Ehe aufgehoben, weil der Mann vorher schon mal gebumst hat? Das ist nämlich das einzig Vergleichbare. Wenn die voreheliche Keuschheit des Mannes für die Braut ein Kriterium ist, darf nichts anderes gelten, freilich. Dann schlage ich doch eine einfachere Lösung vor: wenn die "voreheliche Keuschheit" des Partners für einen der Partner ein Kriterium ist, dann ist die Ehe wegen fehlender Ehereife aufzuheben. Und gut ist´s. Auch wenn ich die hier diskutierten Keuschheitsvorstellungen nicht teile, lege ich doch wert darauf, dass ich selbst bestimmen kann, was ich in meinem Leben für wesentlich halte, und mir das nicht von irgendwelchen Rechtsverdrehern sagen lassen muss. Wenn ich einen Gebrauchtwagen nur kaufen will, sofern sich dieser schon mal 2 Monate lang in Altötting befunden hat, dann mag das dem Verkäufer komisch vorkommen, aber trotzdem hat er nicht das Recht, mich darüber zu belügen, um sein Auto loszuwerden. Und wenn ich nur eine Jungfrau heiraten will, ist auch das mein Bier. Sollte der Betreffenden das zu unreif vorkommen, kann sie sich ja einen Reiferen suchen. Aber sie hat keinen Freischein zum Lügen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beutelschneider Geschrieben 28. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2011 bei den von kam genannten gründen lässt sich objektiv feststellen dass die qualität der ehe stark gemindert wird und ein krasser vertrauensmissbrauch vorliegt beim verschweigen. zudem wird nicht ein geschlecht einseitig diskriminiert. ein defizit das handhabe gibt zu einer eheanullierung muss diese kriterien erfüllen. und das wird mit gesellschaftlichem konsens entschieden und unterliegt nicht der subjektiven meinung der betroffenen. Okay, dann ist also bewußtes Lügen in einer dem Partner wichtigen Angelegenheit kein krasser Vertrauensmißbrauch. Bleibt also noch die Frage, warum eine Ehe unmittelbar nach der Hochzeit nicht auf beiderseitigem Wunsch sofort und unbürokratisch geschieden werden sollte? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beutelschneider Geschrieben 28. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2011 Auch wenn ich die hier diskutierten Keuschheitsvorstellungen nicht teile, lege ich doch wert darauf, dass ich selbst bestimmen kann, was ich in meinem Leben für wesentlich halte, und mir das nicht von irgendwelchen Rechtsverdrehern sagen lassen muss. Wenn ich einen Gebrauchtwagen nur kaufen will, sofern sich dieser schon mal 2 Monate lang in Altötting befunden hat, dann mag das dem Verkäufer komisch vorkommen, aber trotzdem hat er nicht das Recht, mich darüber zu belügen, um sein Auto loszuwerden. Und wenn ich nur eine Jungfrau heiraten will, ist auch das mein Bier. Sollte der Betreffenden das zu unreif vorkommen, kann sie sich ja einen Reiferen suchen. Aber sie hat keinen Freischein zum Lügen. Genau so ist das. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 28. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2011 bei den von kam genannten gründen lässt sich objektiv feststellen dass die qualität der ehe stark gemindert wird und ein krasser vertrauensmissbrauch vorliegt beim verschweigen. zudem wird nicht ein geschlecht einseitig diskriminiert. ein defizit das handhabe gibt zu einer eheanullierung muss diese kriterien erfüllen. und das wird mit gesellschaftlichem konsens entschieden und unterliegt nicht der subjektiven meinung der betroffenen. Okay, dann ist also bewußtes Lügen in einer dem Partner wichtigen Angelegenheit kein krasser Vertrauensmißbrauch. Bleibt also noch die Frage, warum eine Ehe unmittelbar nach der Hochzeit nicht auf beiderseitigem Wunsch sofort und unbürokratisch geschieden werden sollte? Weil das Gesetz es nicht vorsieht, ganz einfach. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 28. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2011 Die Lüge wird als wesentlich eingestuft, weil es so furchtbar wesentlich sein soll, dass sie noch Jungfrau ist. Eben dagegen wehre ich mich ja. Die Eingehung einer Ehe sollte nicht nach den gleichen Kriterien wie bei einem Arbeitsvertrag erfolgen. Und welche Eigenschaften jeweils wesentlich sind, sollten die Eheleute schon selbst entscheiden dürfen. Nein, das legt zunächst einmal der Gesetzgeber fest. Und da steht was vom Eigenschaftsirrtum. Ich weiß ja nicht, wie das in Frankreich ist. In D. wurden vor kurzem folgende Fälle aufgehoben: Unterschieben eines fremden Kindes, verschwiegene Impotenz, Sterilisation, Erbkrankheiten, andere schwere Krankheiten, Aids zB, homosexueller Veranlagung, frühere Ehe, Kinder, erhebl. Vorstrafen, Ausübung der Prostitution. Wurde eine Ehe aufgehoben, weil der Mann vorher schon mal gebumst hat? Das ist nämlich das einzig Vergleichbare. Wenn die voreheliche Keuschheit des Mannes für die Braut ein Kriterium ist, darf nichts anderes gelten, freilich. Dann schlage ich doch eine einfachere Lösung vor: wenn die "voreheliche Keuschheit" des Partners für einen der Partner ein Kriterium ist, dann ist die Ehe wegen fehlender Ehereife aufzuheben. Und gut ist´s. Auch wenn ich die hier diskutierten Keuschheitsvorstellungen nicht teile, lege ich doch wert darauf, dass ich selbst bestimmen kann, was ich in meinem Leben für wesentlich halte, und mir das nicht von irgendwelchen Rechtsverdrehern sagen lassen muss. Wenn ich einen Gebrauchtwagen nur kaufen will, sofern sich dieser schon mal 2 Monate lang in Altötting befunden hat, dann mag das dem Verkäufer komisch vorkommen, aber trotzdem hat er nicht das Recht, mich darüber zu belügen, um sein Auto loszuwerden. Und wenn ich nur eine Jungfrau heiraten will, ist auch das mein Bier. Sollte der Betreffenden das zu unreif vorkommen, kann sie sich ja einen Reiferen suchen. Aber sie hat keinen Freischein zum Lügen. Bedaure, aber so ist es nicht. Der Gesetzgeber sagt eben sehr wohl, dass nicht jede Lüge wesentlich ist. Und die Rechtsverdreher, die man üblicherweise Richter nennt, haben das Gesetz anzuwenden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
phyllis Geschrieben 28. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2011 (bearbeitet) Okay, dann ist also bewußtes Lügen in einer dem Partner wichtigen Angelegenheit kein krasser Vertrauensmißbrauch.nein. sonst kann jeder kommen und sich seine ehe anullieren lassen weil ihm (beliebiges einsetzen) halt wichtig sei. und chauvinistische vergleiche frauen mit gebrauchtwagen bringen auch nix. Bleibt also noch die Frage, warum eine Ehe unmittelbar nach der Hochzeit nicht auf beiderseitigem Wunsch sofort und unbürokratisch geschieden werden sollte?ja natürlich, schrieb ich ja schon. scheidung ist der richtige weg. aber sie wirkt sich familienrechtlich und auch auf anderen gebieten wie die erwähnte niederlassung anders aus als eine anullierung. bearbeitet 28. Februar 2011 von phyllis Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 28. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2011 Bedaure, aber so ist es nicht.Der Gesetzgeber sagt eben sehr wohl, dass nicht jede Lüge wesentlich ist. Und die Rechtsverdreher, die man üblicherweise Richter nennt, haben das Gesetz anzuwenden. Tja, da kann man nur um jeden Richter dankbar sein, der die Beurteilung der Wesentlichkeit dem Belogenen überlässt und sich nicht um das Gesetz schert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beutelschneider Geschrieben 28. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2011 bei den von kam genannten gründen lässt sich objektiv feststellen dass die qualität der ehe stark gemindert wird und ein krasser vertrauensmissbrauch vorliegt beim verschweigen. zudem wird nicht ein geschlecht einseitig diskriminiert. ein defizit das handhabe gibt zu einer eheanullierung muss diese kriterien erfüllen. und das wird mit gesellschaftlichem konsens entschieden und unterliegt nicht der subjektiven meinung der betroffenen. Okay, dann ist also bewußtes Lügen in einer dem Partner wichtigen Angelegenheit kein krasser Vertrauensmißbrauch. Bleibt also noch die Frage, warum eine Ehe unmittelbar nach der Hochzeit nicht auf beiderseitigem Wunsch sofort und unbürokratisch geschieden werden sollte? Weil das Gesetz es nicht vorsieht, ganz einfach. Tja, typischer Juristenirrtum, dass das Leben sich nach dem Gesetz zu richten hätte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beutelschneider Geschrieben 28. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2011 Bleibt also noch die Frage, warum eine Ehe unmittelbar nach der Hochzeit nicht auf beiderseitigem Wunsch sofort und unbürokratisch geschieden werden sollte?ja natürlich, schrieb ich ja schon. scheidung ist der richtige weg. aber sie wirkt sich familienrechtlich und auch auf anderen gebieten wie die erwähnte niederlassung anders aus als eine anullierung. Was genau in so einem Fall ja falsch ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
phyllis Geschrieben 28. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2011 Tja, da kann man nur um jeden Richter dankbar sein, der die Beurteilung der Wesentlichkeit dem Belogenen überlässt und sich nicht um das Gesetz schert.ja genau das brauchen wir - richter die sich nicht um das gesetz scheren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beutelschneider Geschrieben 28. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2011 Tja, da kann man nur um jeden Richter dankbar sein, der die Beurteilung der Wesentlichkeit dem Belogenen überlässt und sich nicht um das Gesetz schert.ja genau das brauchen wir - richter die sich nicht um das gesetz scheren. Zunächst brauchen wir einmal Klarheit, was nach dem Gesetz unerhebliche Lügen sind. Ich nehme mal an solche Angaben wie Alter, Haarfarbe, Religion, Alkoholismus oder Juristen als Eltern fallen auch drunter? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 28. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2011 bei den von kam genannten gründen lässt sich objektiv feststellen dass die qualität der ehe stark gemindert wird und ein krasser vertrauensmissbrauch vorliegt beim verschweigen. zudem wird nicht ein geschlecht einseitig diskriminiert. ein defizit das handhabe gibt zu einer eheanullierung muss diese kriterien erfüllen. und das wird mit gesellschaftlichem konsens entschieden und unterliegt nicht der subjektiven meinung der betroffenen. Okay, dann ist also bewußtes Lügen in einer dem Partner wichtigen Angelegenheit kein krasser Vertrauensmißbrauch. Bleibt also noch die Frage, warum eine Ehe unmittelbar nach der Hochzeit nicht auf beiderseitigem Wunsch sofort und unbürokratisch geschieden werden sollte? Weil das Gesetz es nicht vorsieht, ganz einfach. Tja, typischer Juristenirrtum, dass das Leben sich nach dem Gesetz zu richten hätte. Gut, auf der Ebene brauchen wir nicht weiter zu diskutieren. Wenn das Gesetz für die einvernehmliche Scheidung bestimmte Kriterien vorsieht und es irgendjemandem nicht passt, dann scheißen wir eben auf das Gesetz; alles andere ist Rechtsverdreherei. Gut, dass wir darüber gesprochen haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
phyllis Geschrieben 28. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2011 Tja, da kann man nur um jeden Richter dankbar sein, der die Beurteilung der Wesentlichkeit dem Belogenen überlässt und sich nicht um das Gesetz schert.ja genau das brauchen wir - richter die sich nicht um das gesetz scheren. Zunächst brauchen wir einmal Klarheit, was nach dem Gesetz unerhebliche Lügen sind. Ich nehme mal an solche Angaben wie Alter, Haarfarbe, Religion, Alkoholismus oder Juristen als Eltern fallen auch drunter?die kriterien für eine eheanullierung legt der gesetzgeber fest oder die gerichte im einzelfall. soviel ich weiss müssen sie schon heftig sein, kam hat ja einige beispiele genannt. was ein schwerer vertrauensbruch ist entscheidet eben nicht der belogene, der ist doch in dieser sache nicht objektiv. ist denn das so schwer zu raffen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beutelschneider Geschrieben 28. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2011 Tja, da kann man nur um jeden Richter dankbar sein, der die Beurteilung der Wesentlichkeit dem Belogenen überlässt und sich nicht um das Gesetz schert.ja genau das brauchen wir - richter die sich nicht um das gesetz scheren. Zunächst brauchen wir einmal Klarheit, was nach dem Gesetz unerhebliche Lügen sind. Ich nehme mal an solche Angaben wie Alter, Haarfarbe, Religion, Alkoholismus oder Juristen als Eltern fallen auch drunter?die kriterien für eine eheanullierung legt der gesetzgeber fest oder die gerichte im einzelfall. soviel ich weiss müssen sie schon heftig sein, kam hat ja einige beispiele genannt. was ein schwerer vertrauensbruch ist entscheidet eben nicht der belogene, der ist doch in dieser sache nicht objektiv. ist denn das so schwer zu raffen? Ja, das ist verdammt schwer zu raffen. Und ich bin mal richtig froh schon seit über 15 Jahren verheiratet zu sein. So wie ihr das hier darstellt bekämen mich heute keine 10 Pferde mehr vor's Standesamt. @Edith: Wenn es nicht mehr legitim ist, die Richtigkeit von Gesetzen anzuzweifeln, dann erübrigt sich wirklich die weitere Diskussion. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 28. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2011 für einen rechtlich bindenden vertrag genügt doch die mündliche absprache, oder? Ja, soweit keine strengere Form erforderlich ist. Aber welcher Vertrag soll denn geschlossen worden sein? Das Verlöbnis ist nach zutreffender Auffassung kein Vertrag. und wenn der kulturhintergrund schon eine rolle spielt wäre es wirklich angebracht dass westliche gerichte regelmässig die heiratskneifer zu schadenersatz verurteilen wenn die klägerin aus einem islamischen „kultur“-kreis stammt, wo sie wie ein ÖPNV fahrschein behandelt wird – nach stempeln ohne wert. Aus welchem Rechtsgrund soll sich denn ein solcher SchE-Anspruch ergeben? aber bei der gegenwärtigen rechtslage prostituiert sich das strafrecht wieder einmal für die chauvinistischen nutzniesser der eingeschleppten „kultur“. Es ist eher so, dass du hier rumschimpfst, ohne auch nur einen Funken Ahnung zu haben, worüber du eigentlich redest. Um Strafrecht geht es nämlich gerade nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 28. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Februar 2011 für einen rechtlich bindenden vertrag genügt doch die mündliche absprache, oder?Ja, soweit keine strengere Form erforderlich ist. Aber welcher Vertrag soll denn geschlossen worden sein? Das Verlöbnis ist nach zutreffender Auffassung kein Vertrag.ZUTREFFENDER Auffassung? Deiner Auffassung vielleicht, aber das heißt noch lange nicht, daß sie "zutreffend" ist. Meiner Meinung nach handelt es sich bei der Verlobung geradezu um den Prototyp eines Vorvertrags aufgrund dessen überhaupt erst die Vorbereitungen für die Eheschließung getroffen werden. Wenn auch an keine Form gebunden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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