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der Fall Kachelmann


Rotgold

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Kam, du hast mal Jura studiert und solltest klüger sein.

 

Bin ich. Ich nehme Justizpossen nicht mehr so ernst.

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Kam, du hast mal Jura studiert und solltest klüger sein.

 

Bin ich. Ich nehme Justizpossen nicht mehr so ernst.

 

Wir reden ja nicht über Justizpossen, wir reden über die Folgerichtigkeit bestimmter oder auch nur gedachter gesetzlicher Regelungen. Das ist völlig praxisfern.

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[Das ist völlig praxisfern.

 

Ach so. Ja, da überlasse ich dir gern das Feld.

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Wenn wir nicht vorhandene Jungfräulichkeit als Eheaufhebungsgrund gelten lassen, was kein deutsches Gericht in jüngerer Zeit getan hat, dann sind wir noch lange nicht inkonsequent, wenn wir den mit Heiratsversprechen erschlichenen Beischlaf nicht mit Strafe belegen. Straf- und Zivilrecht sind unterschiedliche Ordnungen und keine austauschbaren Handlungsinstrumente, auch wenn dir, phyllis, jede Sensibilität für die Macht des Strafrechts fehlt.
zivilrecht wäre eine option, siehe oben.

 

Im privaten Verkehr muss man sich sein Vertrauen dort holen, wo man es gelassen hat. Man muss nicht alles verrechtlichen, die Leistungsfähigkeit des Rechts ist auch begrenzt.
ich stimme dem vorbehaltlos zu, nur gehört dann aber eine klage wegen fehlender jungfräulichkeit ins recycling. aber gerade das ist ja nicht der fall. auf den schrott wird nicht nur eingegangen, der kläger erhält auch noch recht.
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Hi,

 

ein lesenswerter Kommentar. Gegen Ende für mich einen Tick zuviel Pathos, aber dafür entschädigt der Anfang. (Dabei pflege ich liebgewonnene Vorurteile gegenüber Menschen die "Malte" heissen)

 

gut getroffen:

In den Kommentaren unter dem Video ist natürlich längst die Wirklichkeit. „Und so einer soll jemanden vergewaltigt haben?“, fragt sich ChickenWing601, während SteveCrank in die Tasten tourettiert: „Hurensohn, Sado maso fetischist !!! Vergewaltiger Kinderrficker.“

 

Gruss, Martin

bearbeitet von Soulman
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Hi,

 

ein lesenswerter Kommentar. Gegen Ende für mich einen Tick zuviel Pathos,

Nö, finde ich nicht. Auch das Ende hat mir gefallen. Vor allem die Einschätzung gegen die mediale Pest Schwarzer/Blöd!

Dale

Hi Dale,

 

fand ich schon. Er macht ja fast dasselbe, was er Frau Schwarzer vorwirft. Was Beziehungen angeht am besten gar keine Vorschriften machen und darauf verweisen/verlassen, dass es für jeden Topf den passenden Deckel gibt. Er fordert über den Umweg der Gesellschaft einen mündigen aufgeklärten Menschen (Frau). Es gibt aber auch die Freiheit nichts zu wollen. Man darf eine Meinung haben, man muss aber nicht. Das vernichtendste Urteil über Fr.Schwarzers Geschreibsel in der Bild wäre ein gelangweiltes Ignorieren.

 

Gruss, Martin

bearbeitet von Soulman
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Dale Earnhardt

Hi,

 

ein lesenswerter Kommentar. Gegen Ende für mich einen Tick zuviel Pathos,

Nö, finde ich nicht. Auch das Ende hat mir gefallen. Vor allem die Einschätzung gegen die mediale Pest Schwarzer/Blöd!

Dale

Hi Dale,

 

fand ich schon. Er macht ja fast dasselbe, was er Frau Schwarzer vorwirft. Was Beziehungen angeht am besten gar keine Vorschriften machen und darauf verweisen/verlassen, dass es für jeden Topf den passenden Deckel gibt. Er fordert über den Umweg der Gesellschaft einen mündigen aufgeklärten Menschen (Frau). Es gibt aber auch die Freiheit nichts zu wollen. Man darf eine Meinung haben, man muss aber nicht.

 

Gruss, Martin

Mh. Ich lese es noch mal. :unsure:

Dale

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So, das erste Urteil ist gesprochen. Das dürfte die Mannheimer Staatsanwälte aber nicht davon abhalten, weitere Steuergelder für eine Revision aus dem Fenster zu kippen.

 

 

 

Hier haben beide Parteien verloren. Dieser Freispruch ist nichts wert. Und dieser anscheinend verlorene Prozess, für das angebliche Opfer ist genauso wenig wert.

 

Da haben sich beide Parteien von einer sehr zerstörenden Seite gezeigt. Was soll das bringen? An beiden wird der Ruf hängen bleiben, ein "eventuell Vergewaltiger zu sein", und die Gegenpartei darf sich den Titel "Lügnerin" in ihre weitere Lebensbiographie einfügen.

 

Und nun? War es das wert?

 

 

 

 

 

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So, das erste Urteil ist gesprochen. Das dürfte die Mannheimer Staatsanwälte aber nicht davon abhalten, weitere Steuergelder für eine Revision aus dem Fenster zu kippen.

 

 

 

Hier haben beide Parteien verloren. Dieser Freispruch ist nichts wert. Und dieser anscheinend verlorene Prozess, für das angebliche Opfer ist genauso wenig wert.

 

Da haben sich beide Parteien von einer sehr zerstörenden Seite gezeigt. Was soll das bringen? An beiden wird der Ruf hängen bleiben, ein "eventuell Vergewaltiger zu sein", und die Gegenpartei darf sich den Titel "Lügnerin" in ihre weitere Lebensbiographie einfügen.

 

Und nun? War es das wert?

Wie meinst du das?

So wie der ganze Prozess abgelaufen ist, gibt es einiges zu kritisieren, aber doch nicht daran, dass es einen gegeben hat.

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Gibt es eigentlich die Möglichkeit einen Richter zu rügen, der die Urteilsbegründung eines Freispruchs dazu nutzt, dem Leser nahezulegen, daß der Angeklagte eigentlich hätte schuldig gesprochen werden müssen?

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Worauf beziehst Du Dich? Auf den Artikel?

Es handelte sich um einen Freispruch im Zweifel.

Der Verdacht ist da, eine Reihe von Gründen zur Annahme der Schuld gibt es, aber es reicht insgesamt nicht aus, darauf einen Schuldspruch zu stützen, weil das Gericht nicht völlig überzeugt ist.

Völlig normale Begründung.

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Gibt es die Urteilsbegründung schon schriftlich?
Mit Sicherheit noch nicht. Das braucht sicher mehrere Wochen Zeit und man wartet üblicherweise auch noch ab, ob ein Rechtsmittel eingelegt wird bevor man sich an die Arbeit macht. Ein schon rechtskräftiges Urteil lässt sich nämlich viel arbeitssparender verfassen.
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Gibt es die Urteilsbegründung schon schriftlich?
Mit Sicherheit noch nicht. Das braucht sicher mehrere Wochen Zeit und man wartet üblicherweise auch noch ab, ob ein Rechtsmittel eingelegt wird bevor man sich an die Arbeit macht. Ein schon rechtskräftiges Urteil lässt sich nämlich viel arbeitssparender verfassen.

Danke. :D Ich wollte nicht die mir bekannten Usancen einfach verallgemeinern. Vielleicht sind ja die Deutschen viiiieeeeel arbeitswütiger :rolleyes:

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Gibt es die Urteilsbegründung schon schriftlich?
Mit Sicherheit noch nicht. Das braucht sicher mehrere Wochen Zeit und man wartet üblicherweise auch noch ab, ob ein Rechtsmittel eingelegt wird bevor man sich an die Arbeit macht. Ein schon rechtskräftiges Urteil lässt sich nämlich viel arbeitssparender verfassen.

Danke. :D Ich wollte nicht die mir bekannten Usancen einfach verallgemeinern. Vielleicht sind ja die Deutschen viiiieeeeel arbeitswütiger :rolleyes:

 

Der einzige Richter, von dem bekannt ist, dass er bei Urteilsverkündung ein abgefasstes Urteil zu den Akten nehmen konnte, war Roland Freisler. Arbeitswut ist bei Juristen kein gutes Zeichen.

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Franciscus non papa

das ist natürlich im falle volksgerichtshof auch verständlich, das urteil stand ja im wesentlichen schon bei verfahrenseröffnung fest, also war zeit genug, die urteilsbegründung zu schreiben...

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Laut N-TV wird die Staatsanwaltschaft Mannheim in Revision gehen. Einreichung des formalen Beschlusses nicht vor Montag.

Bin gespannt ob die einschlägigen Sensationsmedien die Nummer ein weiteres Jahr mit ungezügelter Begeisterung begleiten werden.

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Franciscus non papa

frau schwätzer wird sich freuen, kommt sie dann doch immer wieder mal ins fernsehen.

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