kam Geschrieben 1. April 2011 Melden Share Geschrieben 1. April 2011 Kam, du hast mal Jura studiert und solltest klüger sein. Bin ich. Ich nehme Justizpossen nicht mehr so ernst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 1. April 2011 Melden Share Geschrieben 1. April 2011 Kam, du hast mal Jura studiert und solltest klüger sein. Bin ich. Ich nehme Justizpossen nicht mehr so ernst. Wir reden ja nicht über Justizpossen, wir reden über die Folgerichtigkeit bestimmter oder auch nur gedachter gesetzlicher Regelungen. Das ist völlig praxisfern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 1. April 2011 Melden Share Geschrieben 1. April 2011 [Das ist völlig praxisfern. Ach so. Ja, da überlasse ich dir gern das Feld. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
phyllis Geschrieben 2. April 2011 Melden Share Geschrieben 2. April 2011 Wenn wir nicht vorhandene Jungfräulichkeit als Eheaufhebungsgrund gelten lassen, was kein deutsches Gericht in jüngerer Zeit getan hat, dann sind wir noch lange nicht inkonsequent, wenn wir den mit Heiratsversprechen erschlichenen Beischlaf nicht mit Strafe belegen. Straf- und Zivilrecht sind unterschiedliche Ordnungen und keine austauschbaren Handlungsinstrumente, auch wenn dir, phyllis, jede Sensibilität für die Macht des Strafrechts fehlt.zivilrecht wäre eine option, siehe oben. Im privaten Verkehr muss man sich sein Vertrauen dort holen, wo man es gelassen hat. Man muss nicht alles verrechtlichen, die Leistungsfähigkeit des Rechts ist auch begrenzt.ich stimme dem vorbehaltlos zu, nur gehört dann aber eine klage wegen fehlender jungfräulichkeit ins recycling. aber gerade das ist ja nicht der fall. auf den schrott wird nicht nur eingegangen, der kläger erhält auch noch recht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 9. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 9. Mai 2011 (bearbeitet) Hi, ein lesenswerter Kommentar. Gegen Ende für mich einen Tick zuviel Pathos, aber dafür entschädigt der Anfang. (Dabei pflege ich liebgewonnene Vorurteile gegenüber Menschen die "Malte" heissen) gut getroffen: In den Kommentaren unter dem Video ist natürlich längst die Wirklichkeit. „Und so einer soll jemanden vergewaltigt haben?“, fragt sich ChickenWing601, während SteveCrank in die Tasten tourettiert: „Hurensohn, Sado maso fetischist !!! Vergewaltiger Kinderrficker.“ Gruss, Martin bearbeitet 9. Mai 2011 von Soulman Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dale Earnhardt Geschrieben 9. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 9. Mai 2011 Hi, ein lesenswerter Kommentar. Gegen Ende für mich einen Tick zuviel Pathos, Nö, finde ich nicht. Auch das Ende hat mir gefallen. Vor allem die Einschätzung gegen die mediale Pest Schwarzer/Blöd! Dale Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 9. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 9. Mai 2011 (bearbeitet) Hi, ein lesenswerter Kommentar. Gegen Ende für mich einen Tick zuviel Pathos, Nö, finde ich nicht. Auch das Ende hat mir gefallen. Vor allem die Einschätzung gegen die mediale Pest Schwarzer/Blöd! Dale Hi Dale, fand ich schon. Er macht ja fast dasselbe, was er Frau Schwarzer vorwirft. Was Beziehungen angeht am besten gar keine Vorschriften machen und darauf verweisen/verlassen, dass es für jeden Topf den passenden Deckel gibt. Er fordert über den Umweg der Gesellschaft einen mündigen aufgeklärten Menschen (Frau). Es gibt aber auch die Freiheit nichts zu wollen. Man darf eine Meinung haben, man muss aber nicht. Das vernichtendste Urteil über Fr.Schwarzers Geschreibsel in der Bild wäre ein gelangweiltes Ignorieren. Gruss, Martin bearbeitet 9. Mai 2011 von Soulman Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dale Earnhardt Geschrieben 9. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 9. Mai 2011 Hi, ein lesenswerter Kommentar. Gegen Ende für mich einen Tick zuviel Pathos, Nö, finde ich nicht. Auch das Ende hat mir gefallen. Vor allem die Einschätzung gegen die mediale Pest Schwarzer/Blöd! Dale Hi Dale, fand ich schon. Er macht ja fast dasselbe, was er Frau Schwarzer vorwirft. Was Beziehungen angeht am besten gar keine Vorschriften machen und darauf verweisen/verlassen, dass es für jeden Topf den passenden Deckel gibt. Er fordert über den Umweg der Gesellschaft einen mündigen aufgeklärten Menschen (Frau). Es gibt aber auch die Freiheit nichts zu wollen. Man darf eine Meinung haben, man muss aber nicht. Gruss, Martin Mh. Ich lese es noch mal. Dale Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 18. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 18. Mai 2011 Heute war nun die Staatsanwaltschaft am Zuge: vier Jahre und drei Monate ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 31. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 31. Mai 2011 So, das erste Urteil ist gesprochen. Das dürfte die Mannheimer Staatsanwälte aber nicht davon abhalten, weitere Steuergelder für eine Revision aus dem Fenster zu kippen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Monika Geschrieben 31. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 31. Mai 2011 So, das erste Urteil ist gesprochen. Das dürfte die Mannheimer Staatsanwälte aber nicht davon abhalten, weitere Steuergelder für eine Revision aus dem Fenster zu kippen. Hier haben beide Parteien verloren. Dieser Freispruch ist nichts wert. Und dieser anscheinend verlorene Prozess, für das angebliche Opfer ist genauso wenig wert. Da haben sich beide Parteien von einer sehr zerstörenden Seite gezeigt. Was soll das bringen? An beiden wird der Ruf hängen bleiben, ein "eventuell Vergewaltiger zu sein", und die Gegenpartei darf sich den Titel "Lügnerin" in ihre weitere Lebensbiographie einfügen. Und nun? War es das wert? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
boandlkramer Geschrieben 31. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 31. Mai 2011 So, das erste Urteil ist gesprochen. Das dürfte die Mannheimer Staatsanwälte aber nicht davon abhalten, weitere Steuergelder für eine Revision aus dem Fenster zu kippen. Hier haben beide Parteien verloren. Dieser Freispruch ist nichts wert. Und dieser anscheinend verlorene Prozess, für das angebliche Opfer ist genauso wenig wert. Da haben sich beide Parteien von einer sehr zerstörenden Seite gezeigt. Was soll das bringen? An beiden wird der Ruf hängen bleiben, ein "eventuell Vergewaltiger zu sein", und die Gegenpartei darf sich den Titel "Lügnerin" in ihre weitere Lebensbiographie einfügen. Und nun? War es das wert? Wie meinst du das? So wie der ganze Prozess abgelaufen ist, gibt es einiges zu kritisieren, aber doch nicht daran, dass es einen gegeben hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 1. Juni 2011 Melden Share Geschrieben 1. Juni 2011 Gibt es eigentlich die Möglichkeit einen Richter zu rügen, der die Urteilsbegründung eines Freispruchs dazu nutzt, dem Leser nahezulegen, daß der Angeklagte eigentlich hätte schuldig gesprochen werden müssen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 1. Juni 2011 Melden Share Geschrieben 1. Juni 2011 Worauf beziehst Du Dich? Auf den Artikel? Es handelte sich um einen Freispruch im Zweifel. Der Verdacht ist da, eine Reihe von Gründen zur Annahme der Schuld gibt es, aber es reicht insgesamt nicht aus, darauf einen Schuldspruch zu stützen, weil das Gericht nicht völlig überzeugt ist. Völlig normale Begründung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
matzdan Geschrieben 1. Juni 2011 Melden Share Geschrieben 1. Juni 2011 Gibt es die Urteilsbegründung schon schriftlich? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 1. Juni 2011 Melden Share Geschrieben 1. Juni 2011 Gibt es die Urteilsbegründung schon schriftlich? in meiner post noch nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wunibald Geschrieben 1. Juni 2011 Melden Share Geschrieben 1. Juni 2011 Gibt es die Urteilsbegründung schon schriftlich?Mit Sicherheit noch nicht. Das braucht sicher mehrere Wochen Zeit und man wartet üblicherweise auch noch ab, ob ein Rechtsmittel eingelegt wird bevor man sich an die Arbeit macht. Ein schon rechtskräftiges Urteil lässt sich nämlich viel arbeitssparender verfassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gabriele Geschrieben 2. Juni 2011 Melden Share Geschrieben 2. Juni 2011 Gibt es die Urteilsbegründung schon schriftlich? Zitate aus der Urteilsbegründung Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 2. Juni 2011 Melden Share Geschrieben 2. Juni 2011 Gibt es die Urteilsbegründung schon schriftlich?Mit Sicherheit noch nicht. Das braucht sicher mehrere Wochen Zeit und man wartet üblicherweise auch noch ab, ob ein Rechtsmittel eingelegt wird bevor man sich an die Arbeit macht. Ein schon rechtskräftiges Urteil lässt sich nämlich viel arbeitssparender verfassen. Danke. Ich wollte nicht die mir bekannten Usancen einfach verallgemeinern. Vielleicht sind ja die Deutschen viiiieeeeel arbeitswütiger Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
matzdan Geschrieben 2. Juni 2011 Melden Share Geschrieben 2. Juni 2011 (bearbeitet) Hier ein kurzer Beitrag zu einem langen Prozess: Der Prozess des Herrn K. von Jacob Augstein bearbeitet 2. Juni 2011 von matzdan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 3. Juni 2011 Melden Share Geschrieben 3. Juni 2011 Gibt es die Urteilsbegründung schon schriftlich?Mit Sicherheit noch nicht. Das braucht sicher mehrere Wochen Zeit und man wartet üblicherweise auch noch ab, ob ein Rechtsmittel eingelegt wird bevor man sich an die Arbeit macht. Ein schon rechtskräftiges Urteil lässt sich nämlich viel arbeitssparender verfassen. Danke. Ich wollte nicht die mir bekannten Usancen einfach verallgemeinern. Vielleicht sind ja die Deutschen viiiieeeeel arbeitswütiger Der einzige Richter, von dem bekannt ist, dass er bei Urteilsverkündung ein abgefasstes Urteil zu den Akten nehmen konnte, war Roland Freisler. Arbeitswut ist bei Juristen kein gutes Zeichen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 3. Juni 2011 Melden Share Geschrieben 3. Juni 2011 das ist natürlich im falle volksgerichtshof auch verständlich, das urteil stand ja im wesentlichen schon bei verfahrenseröffnung fest, also war zeit genug, die urteilsbegründung zu schreiben... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thofrock Geschrieben 3. Juni 2011 Melden Share Geschrieben 3. Juni 2011 Laut N-TV wird die Staatsanwaltschaft Mannheim in Revision gehen. Einreichung des formalen Beschlusses nicht vor Montag. Bin gespannt ob die einschlägigen Sensationsmedien die Nummer ein weiteres Jahr mit ungezügelter Begeisterung begleiten werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 3. Juni 2011 Melden Share Geschrieben 3. Juni 2011 frau schwätzer wird sich freuen, kommt sie dann doch immer wieder mal ins fernsehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 8. Juni 2011 Melden Share Geschrieben 8. Juni 2011 Nr. 147 RiStBV fordert mE hier keine Revisionseinlegung der StA. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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