Flo77 Geschrieben 8. Juni 2011 Melden Share Geschrieben 8. Juni 2011 Nr. 147 RiStBV fordert mE hier keine Revisionseinlegung der StA.Wie bitte? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 8. Juni 2011 Melden Share Geschrieben 8. Juni 2011 Nr. 147 RiStBV fordert mE hier keine Revisionseinlegung der StA.Wie bitte? Der Staatsanwalt macht Unsinn. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 8. Juni 2011 Melden Share Geschrieben 8. Juni 2011 Wieso? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 8. Juni 2011 Melden Share Geschrieben 8. Juni 2011 147 RiStBV Rechtsmittel des Staatsanwalts (1) Der Staatsanwalt soll ein Rechtsmittel nur einlegen, wenn wesentliche Belange der Allgemeinheit oder der am Verfahren beteiligten Personen es gebieten und wenn das Rechtsmittel aussichtsreich ist. Entspricht eine Entscheidung der Sachlage, so kann sie in der Regel auch dann unangefochten bleiben, wenn eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist. Zur Nachprüfung des Strafmaßes ist ein Rechtsmittel nur einzulegen, wenn die Strafe in einem offensichtlichen Missverhältnis zu der Schwere der Tat steht. Die Tatsache allein, dass ein anderer Beteiligter ein Rechtsmittel eingelegt hat, ist für den Staatsanwalt kein hinreichender Grund, das Urteil ebenfalls anzufechten. (2) Von diesen Grundsätzen kann abgewichen werden, wenn ein Gericht in einer häufiger wiederkehrenden, bedeutsamen Rechtsfrage eine nach Ansicht des Staatsanwalts unzutreffende Rechtsauffassung vertritt oder wenn es im Strafmaß nicht nur vereinzelt, sondern allgemein den Aufgaben der Strafrechtspflege nicht gerecht wird. (3) Der Staatsanwalt soll ein Rechtsmittel zugunsten des Angeklagten einlegen (§ 296 Abs. 2 StPO), wenn dieser durch einen Verfahrensverstoß oder durch einen offensichtlichen Irrtum des Gerichts benachteiligt worden ist oder wenn die Strafe unter Würdigung aller Umstände des Falles unangemessen hoch erscheint. Dass das Rechtsmittel zugunsten des Angeklagten eingelegt wird, muss deutlich zum Ausdruck gebracht werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 8. Juni 2011 Melden Share Geschrieben 8. Juni 2011 Arbeitswut ist bei Juristen kein gutes Zeichen. Diese Aussage entlastet mich sehr! *michweiterhinliebermeinerTerrassewidme* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
phyllis Geschrieben 8. Juni 2011 Melden Share Geschrieben 8. Juni 2011 (bearbeitet) Gibt es eigentlich die Möglichkeit einen Richter zu rügen, der die Urteilsbegründung eines Freispruchs dazu nutzt, dem Leser nahezulegen, daß der Angeklagte eigentlich hätte schuldig gesprochen werden müssen?also dass ein urteil auch ehrlich begründet wird halte ich für unabdingbar. und wenn die begründung dem angeklagten nicht passt… tja pech für ihn. hier hat das gericht vllt auch dafür gesorgt dass aus seinem urteil keine steilvorlage wird für eine allfällige gegenklage kachelmanns wegen verleumdung oä. das wäre sehr verantwortungsbewusst vom gericht, denn wenn jede frau damit rechnen muss bei einer vergewaltigungsanklage mit anschliessendem freispruch des angeklagten mangels beweisen nun ihrerseits mit einer verleumdungsklage überzogen zu werden, dann werden überhaupt keine vergewaltigungen mehr angezeigt, was ja nicht sinn der sache sein kann. bearbeitet 8. Juni 2011 von phyllis Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 7. Oktober 2011 Melden Share Geschrieben 7. Oktober 2011 Keine Revision: http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/freispruch-fuer-kachelmann-rechtskraeftig/4706998.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 20. Juni 2012 Melden Share Geschrieben 20. Juni 2012 Jetzt klagt Kachelmann: http://www.welt.de/vermischtes/prominente/article106641299/Kachelmann-verklagt-Ex-Geliebte-auf-Schadenersatz.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 7. Oktober 2012 Melden Share Geschrieben 7. Oktober 2012 Kachelmann kämpft mit seiner Frau Miriam jetzt gegen Justizunrecht: http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/joerg-kachelmann-erhebt-im-spiegel-interview-schwere-vorwuerfe-a-859962.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
teilzeithippie Geschrieben 7. Oktober 2012 Melden Share Geschrieben 7. Oktober 2012 Kachelmann kämpft mit seiner Frau Miriam jetzt gegen Justizunrecht: http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/joerg-kachelmann-erhebt-im-spiegel-interview-schwere-vorwuerfe-a-859962.html Er wolle "wirklich, dass jeder Vergewaltiger hinter Gitter kommt. Aber für Frauen sind Verleumdungen heute eine beliebte und effektive Waffe geworden". In solch einer allgemeinen Formulierung ist das eine Frechheit. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 7. Oktober 2012 Melden Share Geschrieben 7. Oktober 2012 Kachelmann kämpft mit seiner Frau Miriam jetzt gegen Justizunrecht: http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/joerg-kachelmann-erhebt-im-spiegel-interview-schwere-vorwuerfe-a-859962.html Er wolle "wirklich, dass jeder Vergewaltiger hinter Gitter kommt. Aber für Frauen sind Verleumdungen heute eine beliebte und effektive Waffe geworden". In solch einer allgemeinen Formulierung ist das eine Frechheit. Objektiv hast du recht. Aber er ist halt massiv geschädigt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Marcellinus Geschrieben 7. Oktober 2012 Melden Share Geschrieben 7. Oktober 2012 Kachelmann kämpft mit seiner Frau Miriam jetzt gegen Justizunrecht: http://www.spiegel.d...e-a-859962.html Er wolle "wirklich, dass jeder Vergewaltiger hinter Gitter kommt. Aber für Frauen sind Verleumdungen heute eine beliebte und effektive Waffe geworden". In solch einer allgemeinen Formulierung ist das eine Frechheit. Objektiv hast du recht. Aber er ist halt massiv geschädigt. War er vorher oder ist er jetzt? SCNR Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 10. Oktober 2012 Melden Share Geschrieben 10. Oktober 2012 Die "Ex-Geliebte" Claudia D. möchte nicht namentlich genannt werden: http://www.bild.de/news/inland/joerg-kachelmann/kachelmanns-ex-geliebte-laesst-buch-verbieten-26648294.bild.html Geradezu albern, wo sich der Name leicht googeln läßt. (Getreide mit D.) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 11. Oktober 2012 Melden Share Geschrieben 11. Oktober 2012 Die "Ex-Geliebte" Claudia D. möchte nicht namentlich genannt werden: http://www.bild.de/news/inland/joerg-kachelmann/kachelmanns-ex-geliebte-laesst-buch-verbieten-26648294.bild.html Geradezu albern, wo sich der Name leicht googeln läßt. (Getreide mit D.) Wieso durfte bei der Geschichte eigentlich Kachelmanns Ruf zerstört werden, aber jetzt nicht der von Frau D.? In Kel- lern ist es im Sommer übrigens oft kühl. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gabriele Geschrieben 11. Oktober 2012 Melden Share Geschrieben 11. Oktober 2012 Der Heyne-Verlag teilte heute Vormittag mit, die Verfügung sei noch nicht zugestellt worden. Und Kachelmann weist darauf hin, dass der Name zuvor bei Emma zu lesen war. Weiter Streit wegen Kachelmanns Buch Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 12. Oktober 2012 Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2012 Frau "Getreide mit D." sollte besser gegen die Veröffentlichung dieses Bildes vorgehen: http://www.bild.de/news/inland/joerg-kachelmann/kachelmanns-ex-geliebte-will-buch-verbieten-26648294.bild.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 26. Oktober 2012 Melden Share Geschrieben 26. Oktober 2012 Aktueller Streitstand: Frau Dinkel heißt zwar so, ist aber keine Kriminelle. http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article110280270/Kachelmann-darf-Namen-von-Ex-Geliebter-nennen.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 26. Oktober 2012 Melden Share Geschrieben 26. Oktober 2012 Aktueller Streitstand: Frau Dinkel heißt zwar so, ist aber keine Kriminelle. http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article110280270/Kachelmann-darf-Namen-von-Ex-Geliebter-nennen.html "Falschbeschuldigerin" darf man sie aber schon nennen. Nun die Preisfrage: Kann man Falschbeschuldigerin sein, ohne zugleich kriminell zu sein? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 26. Oktober 2012 Melden Share Geschrieben 26. Oktober 2012 Aktueller Streitstand: Frau Dinkel heißt zwar so, ist aber keine Kriminelle. http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article110280270/Kachelmann-darf-Namen-von-Ex-Geliebter-nennen.html "Falschbeschuldigerin" darf man sie aber schon nennen. Nun die Preisfrage: Kann man Falschbeschuldigerin sein, ohne zugleich kriminell zu sein? Ja. Wenn es an der Schuldfähigkeit fehlt z.B. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 9. Dezember 2014 Melden Share Geschrieben 9. Dezember 2014 Karl Dall wurde ebenfalls freigesprochen. Die betreffende Dame hatte früher schon Prominente gestalkt. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/bild-1007566-787053.html Ich verstehe allerdings nicht, daß Männer solchen Journalistinnen überhaupt Interviews geben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 10. Dezember 2014 Melden Share Geschrieben 10. Dezember 2014 naja, man kann ja vor einem Interview nicht ein Führungszeugnis der Dame verlangen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 10. Dezember 2014 Melden Share Geschrieben 10. Dezember 2014 naja, man kann ja vor einem Interview nicht ein Führungszeugnis der Dame verlangen... Ja schon, aber diese Dame war ja einschlägig bekannt. Und unbekannte Damen aufs Hotelzimmer mitnehmen? Ich würde das nur tun, wenn ich Absichten hegte... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 30. September 2015 Melden Share Geschrieben 30. September 2015 Herr Kachelmann erhält Schmerzensgeld von Axel Springer: http://www.tagesspiegel.de/medien/635-000-euro-schmerzensgeld-kachelmann-siegt-gegen-springer-verlag/12388084.html Na, hoffentlich muß sich Alice Schwarzer intern daran beteiligen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 30. September 2015 Melden Share Geschrieben 30. September 2015 Herr Kachelmann erhält Schmerzensgeld von Axel Springer: http://www.tagesspiegel.de/medien/635-000-euro-schmerzensgeld-kachelmann-siegt-gegen-springer-verlag/12388084.html Na, hoffentlich muß sich Alice Schwarzer intern daran beteiligen. Die Dame anzuheuern war wohl teurer als gedacht. Selber schuld Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 1. Oktober 2015 Melden Share Geschrieben 1. Oktober 2015 Herr Kachelmann erhält Schmerzensgeld von Axel Springer Bist Du Dir sicher? Der Mann ist doch schon seit Jahrzehnten tot. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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