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Geschrieben
Nr. 147 RiStBV fordert mE hier keine Revisionseinlegung der StA.
Wie bitte?
Geschrieben
Nr. 147 RiStBV fordert mE hier keine Revisionseinlegung der StA.
Wie bitte?

Der Staatsanwalt macht Unsinn.

Geschrieben

147 RiStBV

 

Rechtsmittel des Staatsanwalts

 

 

(1) Der Staatsanwalt soll ein Rechtsmittel nur einlegen, wenn wesentliche Belange der Allgemeinheit oder der am Verfahren beteiligten Personen es gebieten und wenn das Rechtsmittel aussichtsreich ist. Entspricht eine Entscheidung der Sachlage, so kann sie in der Regel auch dann unangefochten bleiben, wenn eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist. Zur Nachprüfung des Strafmaßes ist ein Rechtsmittel nur einzulegen, wenn die Strafe in einem offensichtlichen Missverhältnis zu der Schwere der Tat steht. Die Tatsache allein, dass ein anderer Beteiligter ein Rechtsmittel eingelegt hat, ist für den Staatsanwalt kein hinreichender Grund, das Urteil ebenfalls anzufechten.

 

 

(2) Von diesen Grundsätzen kann abgewichen werden, wenn ein Gericht in einer häufiger wiederkehrenden, bedeutsamen Rechtsfrage eine nach Ansicht des Staatsanwalts unzutreffende Rechtsauffassung vertritt oder wenn es im Strafmaß nicht nur vereinzelt, sondern allgemein den Aufgaben der Strafrechtspflege nicht gerecht wird.

 

 

(3) Der Staatsanwalt soll ein Rechtsmittel zugunsten des Angeklagten einlegen (§ 296 Abs. 2 StPO), wenn dieser durch einen Verfahrensverstoß oder durch einen offensichtlichen Irrtum des Gerichts benachteiligt worden ist oder wenn die Strafe unter Würdigung aller Umstände des Falles unangemessen hoch erscheint. Dass das Rechtsmittel zugunsten des Angeklagten eingelegt wird, muss deutlich zum Ausdruck gebracht werden.

 

Geschrieben

Arbeitswut ist bei Juristen kein gutes Zeichen.

 

Diese Aussage entlastet mich sehr! *michweiterhinliebermeinerTerrassewidme*

Geschrieben (bearbeitet)
Gibt es eigentlich die Möglichkeit einen Richter zu rügen, der die Urteilsbegründung eines Freispruchs dazu nutzt, dem Leser nahezulegen, daß der Angeklagte eigentlich hätte schuldig gesprochen werden müssen?
also dass ein urteil auch ehrlich begründet wird halte ich für unabdingbar. und wenn die begründung dem angeklagten nicht passt… tja pech für ihn.

 

hier hat das gericht vllt auch dafür gesorgt dass aus seinem urteil keine steilvorlage wird für eine allfällige gegenklage kachelmanns wegen verleumdung oä. das wäre sehr verantwortungsbewusst vom gericht, denn wenn jede frau damit rechnen muss bei einer vergewaltigungsanklage mit anschliessendem freispruch des angeklagten mangels beweisen nun ihrerseits mit einer verleumdungsklage überzogen zu werden, dann werden überhaupt keine vergewaltigungen mehr angezeigt, was ja nicht sinn der sache sein kann.

bearbeitet von phyllis
Geschrieben

 

Er wolle "wirklich, dass jeder Vergewaltiger hinter Gitter kommt. Aber für Frauen sind Verleumdungen heute eine beliebte und effektive Waffe geworden".

 

In solch einer allgemeinen Formulierung ist das eine Frechheit.

Geschrieben

 

Er wolle "wirklich, dass jeder Vergewaltiger hinter Gitter kommt. Aber für Frauen sind Verleumdungen heute eine beliebte und effektive Waffe geworden".

 

In solch einer allgemeinen Formulierung ist das eine Frechheit.

 

Objektiv hast du recht. Aber er ist halt massiv geschädigt.

Geschrieben

Kachelmann kämpft mit seiner Frau Miriam jetzt gegen Justizunrecht: http://www.spiegel.d...e-a-859962.html

 

Er wolle "wirklich, dass jeder Vergewaltiger hinter Gitter kommt. Aber für Frauen sind Verleumdungen heute eine beliebte und effektive Waffe geworden".

 

In solch einer allgemeinen Formulierung ist das eine Frechheit.

 

Objektiv hast du recht. Aber er ist halt massiv geschädigt.

War er vorher oder ist er jetzt?

 

SCNR

:D

Geschrieben

Die "Ex-Geliebte" Claudia D. möchte nicht namentlich genannt werden: http://www.bild.de/news/inland/joerg-kachelmann/kachelmanns-ex-geliebte-laesst-buch-verbieten-26648294.bild.html

Geradezu albern, wo sich der Name leicht googeln läßt. (Getreide mit D.)

Geschrieben

Die "Ex-Geliebte" Claudia D. möchte nicht namentlich genannt werden: http://www.bild.de/news/inland/joerg-kachelmann/kachelmanns-ex-geliebte-laesst-buch-verbieten-26648294.bild.html

Geradezu albern, wo sich der Name leicht googeln läßt. (Getreide mit D.)

Wieso durfte bei der Geschichte eigentlich Kachelmanns Ruf zerstört werden, aber jetzt nicht der von Frau D.? In Kel-

lern ist es im Sommer übrigens oft kühl.

Geschrieben

Aktueller Streitstand: Frau Dinkel heißt zwar so, ist aber keine Kriminelle.

http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article110280270/Kachelmann-darf-Namen-von-Ex-Geliebter-nennen.html

"Falschbeschuldigerin" darf man sie aber schon nennen. Nun die Preisfrage: Kann man Falschbeschuldigerin sein, ohne zugleich kriminell zu sein?

 

Ja. Wenn es an der Schuldfähigkeit fehlt z.B.

Geschrieben

Karl Dall wurde ebenfalls freigesprochen. Die betreffende Dame hatte früher schon Prominente gestalkt. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/bild-1007566-787053.html

Ich verstehe allerdings nicht, daß Männer solchen Journalistinnen überhaupt Interviews geben.

Franciscus non papa
Geschrieben

naja, man kann ja vor einem Interview nicht ein Führungszeugnis der Dame verlangen...

Geschrieben

naja, man kann ja vor einem Interview nicht ein Führungszeugnis der Dame verlangen...

Ja schon, aber diese Dame war ja einschlägig bekannt. Und unbekannte Damen aufs Hotelzimmer mitnehmen? Ich würde das nur tun, wenn ich Absichten hegte...

Geschrieben

Herr Kachelmann erhält Schmerzensgeld von Axel Springer: http://www.tagesspiegel.de/medien/635-000-euro-schmerzensgeld-kachelmann-siegt-gegen-springer-verlag/12388084.html

Na, hoffentlich muß sich Alice Schwarzer intern daran beteiligen.

Geschrieben

Herr Kachelmann erhält Schmerzensgeld von Axel Springer

 

Bist Du Dir sicher? Der Mann ist doch schon seit Jahrzehnten tot.

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Gast
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