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Mal wieder die Säuglingstaufe


Beutelschneider

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Das ist kein Verein. Zu dem Rest siehe Wiebke.

Der Staat hat dieselbe Rechtsform wie die Kirche: KdÖR.

Das ist eine leichte Selbstüberschätzung und die Quelle vieler Übel.

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[Der Staat hat dieselbe Rechtsform wie die Kirche: KdÖR.

Nö. Die beiden Rechtsformen haben dummerweise nur dieselbe Bezeichnung.

 

Übrigens sind es die Kirchenjuristen, die als allererste auf dieser Unterscheidung bestehen. Insbesondere deswegen - und der Unterschied ist fundamental -, weil öffentlich-rechtliche Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften nicht durch Grundrechte verpflichtet werden, sondern im Gegenteil selber Grundrechtsträger sind.

 

Was wäre das auch witzig, wenn man sich unter Berufung auf den Gleichheitsgrundsatz ohne Ansehen des Geschlechts in alle Kirchenämter hereinklagen oder ohne Ansehen der ausgelebten sexuellen Orientierung diskriminierungsfreien Zugang zur Kommunion und kirchlichen Arbeitsplätzen verlangen könnte etc. ...

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Angeregt durch diesen Thread habe ich ein wenig im CIC gestöbert und bin dabei auf folgende Fragen gestoßen:

 

1) Wann genau ist eine Taufe nicht gültig (abgesehen von falschen Formeln usw)?

Wenn jemand ein Kind gegen den Willen seiner Eltern tauft, scheint die Taufe nur unerlaubt, aber gültig zu sein, bei Todesgefahr des Kindes nicht einmal unerlaubt. Korrekt?

 

 

2) Ich habe den Eindruck gewonnen, als ob die katholische Kirche vorschreibt, jeden zu taufen, der sich nicht mit Händen und Füßen dagegen wehren kann.

Can. 867 — § 2. Wenn sich ein Kind in Todesgefahr befindet, ist es unverzüglich zu taufen.

Can. 870 — Ein ausgesetztes Kind oder ein Findelkind ist zu taufen, wenn nicht nach sorgfältiger Prüfung der Angelegenheit seine Taufe feststeht.

Can. 868 — § 2. In Todesgefahr wird ein Kind katholischer, ja sogar auch nichtkatholischer Eltern auch gegen den Willen der Eltern erlaubt getauft.

 

Ich muß sagen, daß ich das als höchst anmaßend empfinde. Da entbindet eine muslimische Frau im Krankenhaus, es besteht Lebensgefahr beim Kind, und schwupps, wird das Kind von irgendeinem dahergelaufenen Katholiken unter dem Pflegepersonal getauft und ist somit katholisch.

 

3) Was bedeutet "wer seiner nicht mächtig ist"?

Can. 852 — § 2. Dem Kind gleichgestellt ist, auch hinsichtlich der Taufe, wer seiner nicht mächtig ist.

Kann also der gesetzliche Betreuer einen geistig verwirrten oder im Koma liegenden alte Menschen taufen lassen?

Und wenn dieser alte Mensch im Sterben liegt, jeder, der will, ohne Zustimmung von irgendwem?

 

In welchen Fällen genau gilt jemand als "seiner nicht mächtig"?

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Und Fünftens bin ich dagegen, dass wir darüber keine Definitionshoheit haben, weil sich sakramentale Vorgänge per se jeder säkularen Definition entziehen. ;)

Dem würde ich ungeschränkt zustimmen, wäre da nicht die Kopplung der Taufe an die Mitgliedschaft in einer KdÖR, die eine teilweise "säkulare Definition" dieses Vorgangs bedingt.

Der man sich dort, wo es überhaupt zutrifft, leicht entledigen kann.

Warum dafür Gebühren vom Staat eingehoben werden, weiß ich nicht. Das ist ein deutsches Problem, kein katholisches.

 

Ich sehe die KdÖR-Mitgliedschaft nicht als zwingend an (ist sie auch nur in wenigen Staaten), aber dort wo sie besteht und säkulare Konsequenzen hat, muss das einfach verwaltungstechnisch entsprechend klar und überprüfbar sein; sonst hebeln wir den Rechtsstaat aus. ;)

 

Was sakramental wirkt oder nicht wirkt und wann wirkt und wie wirkt, ist hingegen ganz allein Entscheidung der Religionsgemeinschaft. Alle anderen können glauben oder nicht glauben, jammern oder lachen; das ist belanglos.

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Was sakramental wirkt oder nicht wirkt und wann wirkt und wie wirkt, ist hingegen ganz allein Entscheidung der Religionsgemeinschaft. Alle anderen können glauben oder nicht glauben, jammern oder lachen; das ist belanglos.

Das sehe ich anders. Was sakramental wirkt oder nicht wirkt und wann wirkt und wie wirkt, ist ganz allein Entscheidung des Betroffenen. Eventuell involvierte Religionsgemeinschaften können glauben oder nicht glauben, jammern oder lachen; das ist belanglos.

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Was sakramental wirkt oder nicht wirkt und wann wirkt und wie wirkt, ist hingegen ganz allein Entscheidung der Religionsgemeinschaft. Alle anderen können glauben oder nicht glauben, jammern oder lachen; das ist belanglos.

Das sehe ich anders. Was sakramental wirkt oder nicht wirkt und wann wirkt und wie wirkt, ist ganz allein Entscheidung des Betroffenen. Eventuell involvierte Religionsgemeinschaften können glauben oder nicht glauben, jammern oder lachen; das ist belanglos.

Nein, weil er damit die Lehrkompetenz über die Sakramentaltheologie übernehmen will, und die hat er nicht.

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Nein, weil er damit die Lehrkompetenz über die Sakramentaltheologie übernehmen will, und die hat er nicht.

Doch, die hat er. Er kann nämlich frei entscheiden, ob er die "Kompetenz" selbernannter Magier überhaupt anerkennt, schließlich gibt es keinerlei objektive Methode, diese angebliche Befähigung einem Test zu unterziehen.

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Nein, weil er damit die Lehrkompetenz über die Sakramentaltheologie übernehmen will, und die hat er nicht.

Doch, die hat er. Er kann nämlich frei entscheiden, ob er die "Kompetenz" selbernannter Magier überhaupt anerkennt, schließlich gibt es keinerlei objektive Methode, diese angebliche Befähigung einem Test zu unterziehen.

Nicht glauben, kann er, was er will. Hab ich ja nicht bestritten.

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Nicht glauben, kann er, was er will. Hab ich ja nicht bestritten.

Wenn er nicht glaubt, kann es auch nicht wirken. Also liegt die Wirkung in der Macht des Betroffenen und nicht in der eines Lehramtes. Das ist doch wohl logisch.

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Nicht glauben, kann er, was er will. Hab ich ja nicht bestritten.

Wenn er nicht glaubt, kann es auch nicht wirken. Also liegt die Wirkung in der Macht des Betroffenen und nicht in der eines Lehramtes. Das ist doch wohl logisch.

Das eben ist falsch. ;)

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Nicht glauben, kann er, was er will. Hab ich ja nicht bestritten.

Wenn er nicht glaubt, kann es auch nicht wirken. Also liegt die Wirkung in der Macht des Betroffenen und nicht in der eines Lehramtes. Das ist doch wohl logisch.

Das eben ist falsch. ;)

Pff, das weiß ich aus eigener Erfahrung besser. ;)

 

Und was Religion angeht: Erfahrung sticht Offenbarung sticht Lehramt.

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Nicht glauben, kann er, was er will. Hab ich ja nicht bestritten.

Wenn er nicht glaubt, kann es auch nicht wirken. Also liegt die Wirkung in der Macht des Betroffenen und nicht in der eines Lehramtes. Das ist doch wohl logisch.

Das eben ist falsch. ;)

Pff, das weiß ich aus eigener Erfahrung besser. ;)

 

Und was Religion angeht: Erfahrung sticht Offenbarung sticht Lehramt.

Das weißt Du erst nach Deinem tod, mein Guter. :)

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Da entbindet eine muslimische Frau im Krankenhaus, es besteht Lebensgefahr beim Kind, und schwupps, wird das Kind von irgendeinem dahergelaufenen Katholiken unter dem Pflegepersonal getauft und ist somit katholisch.

Die Katholen können glauben, was sie wollen, und in ihren CIC reinschreiben auch, aber das Kind ist damit ganz sicher nicht Mitglied irgendeiner KdÖR geworden, dafür wäre schon eine irgendwie geartete Willenserklärung der Sorgeberechtigten nötig. Es muss also nicht erst wieder austreten. Und ich will doch sehr hoffen, dass dem dahergelaufenen Katholiken für eine dermaßen offensichtliche Missachtung des elterlichen Erziehungrechts und auch des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Kindes selbst fristlos gekündigt wird.

 

Nicht glauben, kann er, was er will. Hab ich ja nicht bestritten.

Wenn er nicht glaubt, kann es auch nicht wirken. Also liegt die Wirkung in der Macht des Betroffenen und nicht in der eines Lehramtes. Das ist doch wohl logisch.

Das eben ist falsch. :)

Pff, das weiß ich aus eigener Erfahrung besser. ;)

 

Und was Religion angeht: Erfahrung sticht Offenbarung sticht Lehramt.

Das weißt Du erst nach Deinem tod, mein Guter. :lol:

Dann isses zu spät, dann weiß er gar nichts mehr, meine Gute. ;)

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Dann isses zu spät, dann weiß er gar nichts mehr, meine Gute. ;)

Das glaubst Du, meine Gute. ;)

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Dann isses zu spät, dann weiß er gar nichts mehr, meine Gute. ;)

Das glaubst Du, meine Gute. ;)

 

 

Naja, fürs Glauben bist ja wohl eher du und deine Kirche zuständig.

 

sanft darauf hinweisend................tribald

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Dann isses zu spät, dann weiß er gar nichts mehr, meine Gute. ;)

Das glaubst Du, meine Gute. ;)

 

 

Naja, fürs Glauben bist ja wohl eher du und deine Kirche zuständig.

 

sanft darauf hinweisend................tribald

Nun ja, da hat Edith nicht völlig Unrecht, ihre Zuständigkeit ist da nicht ausschließlich.

 

Aber selbstverständlich hab ich die besseren Gründe für das, was ich glaube.

:)

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Pff, das weiß ich aus eigener Erfahrung besser. ;)

 

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Das weißt Du erst nach Deinem tod, mein Guter. ;)

Damit kann ich leben.

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