Werner001 Geschrieben 25. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 25. Juni 2010 Wenn ich es recht verstehe, ist eine "evangelische Ehe" gültig, ob wohl sie nicht der katholischen Form genügt. Eine "katholische Ehe", die nicht der katholischen Form entspricht ist hingegen ungültig. Das ist noch nachvollziehbar. Total merkwürdig ist jedoch, dass eine evangelische Ehe für die katholische Kirche unauflöslich ist, obwohl sie das nicht für die evangelische Kirche ist. Die evangelischen Eheleute haben gar nicht den Willen, eine unauflösliche Ehe einzugehen, kriegen die Unauflöslichkeit aber trotzdem von einem zunächst unbeteiligten Dritten hineininterpretiert. Es ist ungefähr so, wie wenn nach katholischer Lehre beim Gedächtnismahl eines reformierten Predigers Brötchen und Traubensaft zu Leib und Blut Christi würden, bei einer Messe eines katholischen Priesters aber gar nichts passiert, wenn seine Stola die falsche Farbe hätte (Formfehler). Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franziskaner Geschrieben 25. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 25. Juni 2010 Danke für Eure Antworten. (ein bisschen *kopfpatsch*... hätte ja auch selber googlen können... ) Kuriose Sache. Wer hat sich das den ausgedacht? Klingt so'n bisschen nach historisch gewachsen... Wenn ich es recht verstehe, ist eine "evangelische Ehe" gültig, ob wohl sie nicht der katholischen Form genügt. Eine "katholische Ehe", die nicht der katholischen Form entspricht ist hingegen ungültig. Das hast du richtig verstanden (wenn ich richtig verstehe, was du gemeint hast ) Das liegt daran, dass man, wenn zwei Katholiken nicht kirchlich heiraten, vermuten kann, dass die beiden keine ehrliche und vorbehaltlose Eheschließung im Sinn hatten. Während zwei Nichtkatholiken selbstverständlich auch ohne kkatholische Trauung eine vollständige Ehebeziehung eingehen können. Hier zeigt sich etwas sehr schönes in der katholischen Lehre: der Wert menschlicher Handlungen hängt nicht unbedingt davon ab, dass sie mit der katholischen (oder allgemein gesagt christlichen) Religionspraxis zusammenhängen. Das sehen radikale Protestanten ja oft anders. Für die ist alles, was nicht mit Christus in bewusster Beziehung steht, unerlöst, böse und letztlich wertlos. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franziskaner Geschrieben 25. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 25. Juni 2010 (bearbeitet) Wenn ich es recht verstehe, ist eine "evangelische Ehe" gültig, ob wohl sie nicht der katholischen Form genügt. Eine "katholische Ehe", die nicht der katholischen Form entspricht ist hingegen ungültig. Das ist noch nachvollziehbar. Total merkwürdig ist jedoch, dass eine evangelische Ehe für die katholische Kirche unauflöslich ist, obwohl sie das nicht für die evangelische Kirche ist. Die evangelischen Eheleute haben gar nicht den Willen, eine unauflösliche Ehe einzugehen, kriegen die Unauflöslichkeit aber trotzdem von einem zunächst unbeteiligten Dritten hineininterpretiert. Es ist ungefähr so, wie wenn nach katholischer Lehre beim Gedächtnismahl eines reformierten Predigers Brötchen und Traubensaft zu Leib und Blut Christi würden, bei einer Messe eines katholischen Priesters aber gar nichts passiert, wenn seine Stola die falsche Farbe hätte (Formfehler). Werner Lieber Werner, darüber haben wir schon oft gepostet. Diese Analogie ist sachlich falsch, und das kannst Du mittlerweile auch wissen. Anders als die eucharistie ist die Ehe nicht von Jesus gestiftet wiorden. Es ist daher auch konsequent, dass der Priester am Zustandekommen des Ehesakramentes nicht beteiligt ist. Er ist nur Zeuge, spenden tun sich die Eheleute das Sakrament gegenseitig. Und zwar, weil es eben nicht von Jesus Christus abhängt, sondern von der Liebe der Ehepartner. bearbeitet 25. Juni 2010 von Franziskaner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 25. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 25. Juni 2010 Die evangelischen Eheleute haben gar nicht den Willen, eine unauflösliche Ehe einzugehen, kriegen die Unauflöslichkeit aber trotzdem von einem zunächst unbeteiligten Dritten hineininterpretiert. Wenn sie diesen Willen tatsächlich nicht haben, ist die Ehe aus RKK-Sicht schlicht nichtig, braucht also gar nicht erst auflösbar zu sein. Aber natürlich hast du Recht, das ist ziemlich gekünstelt. Interessant ist auch der Wertungswiderspruch, dass einerseits (nicht-sakramentale) Ehen zwischen ungetauften Atheisten für grundsätzlich unauflöslich erklärt werden, andererseits (sakramentale) Ehen, bei denen zumindest nach der Trauung nicht gebumst wurde (vorher ist unschädlich), vom Papst höchstselbst geschieden werden. Aber natürlich ist die angebliche grundsätzliche Unauflöslichkeit der Atheistenehe Augenwischerei, denn in dem typischen Fall, in dem das Kirchenrecht für diese Ehe relevant wird, nämlich der Konversion, ist sie plötzlich doch auflöslich (also praktisch eher die Regel als die Ausnahme). Und dass es der RKK andauernd nur um das eine geht, so dass man sich sogar zu der Terminologie versteigt, eine Ehe ohne Sex aber mit Liebe sei nicht "vollzogen", während eine Ehe mit Sex aber ohne Liebe "vollzogen" sei, wissen wir ja auch längst... (Nach lutherischem Verständnis wird die Ehe ja so geschlossen, wie der Staat es vorschreibt, bei uns also am Standesamt, und in der Kirche nur gesegnet ......im UK und in Schweden ist das z.B. anders) Jein. Wird die Ehe bei den Briten oder Schweden auf dem Standesamt geschlossen, dann sehen auch die Lutheraner dort dies als gültig an und segnen sie auf Wunsch ggf. nachher (wie in Deutschland). Bei den Anglikanern übrigens auch, konnte man ja bei Prinz Charles und seiner Camilla sehen. Die Eheschließung kann in der Kirche stattfinden, muss es aber nicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 25. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 25. Juni 2010 Wenn ich es recht verstehe, ist eine "evangelische Ehe" gültig, ob wohl sie nicht der katholischen Form genügt. Eine "katholische Ehe", die nicht der katholischen Form entspricht ist hingegen ungültig. Das ist noch nachvollziehbar. Total merkwürdig ist jedoch, dass eine evangelische Ehe für die katholische Kirche unauflöslich ist, obwohl sie das nicht für die evangelische Kirche ist. Die evangelischen Eheleute haben gar nicht den Willen, eine unauflösliche Ehe einzugehen, kriegen die Unauflöslichkeit aber trotzdem von einem zunächst unbeteiligten Dritten hineininterpretiert. Es ist ungefähr so, wie wenn nach katholischer Lehre beim Gedächtnismahl eines reformierten Predigers Brötchen und Traubensaft zu Leib und Blut Christi würden, bei einer Messe eines katholischen Priesters aber gar nichts passiert, wenn seine Stola die falsche Farbe hätte (Formfehler). Werner Lieber Werner, darüber haben wir schon oft gepostet. Diese Analogie ist sachlich falsch, und das kannst Du mittlerweile auch wissen. Anders als die eucharistie ist die Ehe nicht von Jesus gestiftet wiorden. Es ist daher auch konsequent, dass der Priester am Zustandekommen des Ehesakramentes nicht beteiligt ist. Er ist nur Zeuge, spenden tun sich die Eheleute das Sakrament gegenseitig. Und zwar, weil es eben nicht von Jesus Christus abhängt, sondern von der Liebe der Ehepartner. Ja, so kann man es natürlich auch sehen. Ich halte das für eine reine Zweckinterpretation. Du hast in deinem vorletzten Posting geschrieben: "Hier zeigt sich etwas sehr schönes in der katholischen Lehre: der Wert menschlicher Handlungen hängt nicht unbedingt davon ab, dass sie mit der katholischen (oder allgemein gesagt christlichen) Religionspraxis zusammenhängen. Das sehen radikale Protestanten ja oft anders. Für die ist alles, was nicht mit Christus in bewusster Beziehung steht, unerlöst, böse und letztlich wertlos." Und nur ein Posting später schreibst du selbst, die Eucharistie sei ja was ganz anderes, weil von Christus gestiftet. Und du machst den Wert der Handlung bei der Eucharistie davon abhängig, ob sie mit der katholischen Religionspraxis zusammenhängt (nicht "gültig" geweiht, keine "gültige" Eucharistie). Also nix mit nur "radikale Protestanten". Wie gesagt, man kann alles so oder so sehen. Nur sollte man nicht, je nachdem, wie es gerade passt, mal so und mal so sehen, das klingt unglaubwürdig. Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 25. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 25. Juni 2010 (Nach lutherischem Verständnis wird die Ehe ja so geschlossen, wie der Staat es vorschreibt, bei uns also am Standesamt, und in der Kirche nur gesegnet ......im UK und in Schweden ist das z.B. anders) Jein. Wird die Ehe bei den Briten oder Schweden auf dem Standesamt geschlossen, dann sehen auch die Lutheraner dort dies als gültig an und segnen sie auf Wunsch ggf. nachher (wie in Deutschland). Bei den Anglikanern übrigens auch, konnte man ja bei Prinz Charles und seiner Camilla sehen. Die Eheschließung kann in der Kirche stattfinden, muss es aber nicht. In diesen Ländern delegiert das Standesamt an die Kirchen. Der Geistliche fungiert als Standesbeamter. Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 25. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 25. Juni 2010 (Nach lutherischem Verständnis wird die Ehe ja so geschlossen, wie der Staat es vorschreibt, bei uns also am Standesamt, und in der Kirche nur gesegnet ......im UK und in Schweden ist das z.B. anders) Jein. Wird die Ehe bei den Briten oder Schweden auf dem Standesamt geschlossen, dann sehen auch die Lutheraner dort dies als gültig an und segnen sie auf Wunsch ggf. nachher (wie in Deutschland). Bei den Anglikanern übrigens auch, konnte man ja bei Prinz Charles und seiner Camilla sehen. Die Eheschließung kann in der Kirche stattfinden, muss es aber nicht. In diesen Ländern delegiert das Standesamt an die Kirchen. Der Geistliche fungiert als Standesbeamter. Werner Ja, klar, aber diese Delegation ist eben nicht ausschließlich. Jeder kann trotzdem auf dem Standesamt heiraten, und anders als die Katholiken haben die Lutheraner damit auch kein Problem. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 25. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 25. Juni 2010 wobei die kirche die einfühunge des standesamtes ähnlich vehement bekämpft hat, wie die einführung der ELP. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 25. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 25. Juni 2010 wobei die kirche die einfühunge des standesamtes ähnlich vehement bekämpft hat, wie die einführung der ELP. ...was es gerade so witzig macht, dass die RKK es für besonders verwerflich hält, wenn diese unsittlichen Homoverbindungen auch noch auf dem Standesamt zelebriert werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 25. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 25. Juni 2010 (bearbeitet) (Nach lutherischem Verständnis wird die Ehe ja so geschlossen, wie der Staat es vorschreibt, bei uns also am Standesamt, und in der Kirche nur gesegnet ......im UK und in Schweden ist das z.B. anders) Jein. Wird die Ehe bei den Briten oder Schweden auf dem Standesamt geschlossen, dann sehen auch die Lutheraner dort dies als gültig an und segnen sie auf Wunsch ggf. nachher (wie in Deutschland). Bei den Anglikanern übrigens auch, konnte man ja bei Prinz Charles und seiner Camilla sehen. Die Eheschließung kann in der Kirche stattfinden, muss es aber nicht. In diesen Ländern delegiert das Standesamt an die Kirchen. Der Geistliche fungiert als Standesbeamter. Werner Ja, klar, aber diese Delegation ist eben nicht ausschließlich. Jeder kann trotzdem auf dem Standesamt heiraten, und anders als die Katholiken haben die Lutheraner damit auch kein Problem. Nach der Lehre Luthers ist die Ehe ein weltlich Ding und Hantierung und untersteht deshalb von ihrem Anfang bis zu ihrem natürlichen oder gewaltsamen Ende den Vorschriften des Staates. Für den Fall (damals), dass der Staat die Eheschließung der Kirche überträgt, hat Luther (1529 oder 1530, weiß ich nicht mehr genau) sein "Traubüchlein für einfältige Pfarrherrn" geschrieben (das enthält auch die Frage nach dem Konsens: "Hans, willtu Greten heiraten" dicat "Ja"). (Ich habe zu diesem Thema meine Zulassungsarbeit geschrieben, ist nur schon 47 Jahre her ) Es hängt also damit zusammen, dass die Ehe bei Luther kein Sakrament ist (sonst würde sie auch bei Luther zu den genuinen Aufgaben der geistlichen Oberkeit gehören). bearbeitet 25. Juni 2010 von Elima Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 25. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 25. Juni 2010 (bearbeitet) wobei die kirche die einfühunge des standesamtes ähnlich vehement bekämpft hat, wie die einführung der ELP. Na, dass die Kirche vom Kulturkampf nicht begeistert war, ist nachvollziehbar. Es wurde das Standesamt zur Beurkundung der Personenstandsfälle eingerichtet und diesem auch die Trauungenn übertragen (was eindeutig der protestantischen Auffassung Bismarcks entsprach). Außerdem ging auch die Schulaufsicht für alle Schulen von der Kirche auf den Staat über. bearbeitet 25. Juni 2010 von Elima Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AdG Geschrieben 25. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 25. Juni 2010 Wenn ich es recht verstehe, ist eine "evangelische Ehe" gültig, ob wohl sie nicht der katholischen Form genügt. Eine "katholische Ehe", die nicht der katholischen Form entspricht ist hingegen ungültig. Das ist noch nachvollziehbar. Total merkwürdig ist jedoch, dass eine evangelische Ehe für die katholische Kirche unauflöslich ist, obwohl sie das nicht für die evangelische Kirche ist. Die evangelischen Eheleute haben gar nicht den Willen, eine unauflösliche Ehe einzugehen, kriegen die Unauflöslichkeit aber trotzdem von einem zunächst unbeteiligten Dritten hineininterpretiert. Es ist ungefähr so, wie wenn nach katholischer Lehre beim Gedächtnismahl eines reformierten Predigers Brötchen und Traubensaft zu Leib und Blut Christi würden, bei einer Messe eines katholischen Priesters aber gar nichts passiert, wenn seine Stola die falsche Farbe hätte (Formfehler). Werner erneut: Wo bleibt dein Respekt? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tribald_old Geschrieben 25. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 25. Juni 2010 Wenn ich es recht verstehe, ist eine "evangelische Ehe" gültig, ob wohl sie nicht der katholischen Form genügt. Eine "katholische Ehe", die nicht der katholischen Form entspricht ist hingegen ungültig. Das ist noch nachvollziehbar. Total merkwürdig ist jedoch, dass eine evangelische Ehe für die katholische Kirche unauflöslich ist, obwohl sie das nicht für die evangelische Kirche ist. Die evangelischen Eheleute haben gar nicht den Willen, eine unauflösliche Ehe einzugehen, kriegen die Unauflöslichkeit aber trotzdem von einem zunächst unbeteiligten Dritten hineininterpretiert. Es ist ungefähr so, wie wenn nach katholischer Lehre beim Gedächtnismahl eines reformierten Predigers Brötchen und Traubensaft zu Leib und Blut Christi würden, bei einer Messe eines katholischen Priesters aber gar nichts passiert, wenn seine Stola die falsche Farbe hätte (Formfehler). Werner erneut: Wo bleibt dein Respekt? Vor was`?? diese Frage seltsam findend.............tribald Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mn1217 Geschrieben 26. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 26. Juni 2010 Ob jetzt alle Katholiken ein Problem mit demm Standesamt haben, weiß ich nicht. Für mich sage ich, dass (immer vorrausgestzt, der nicht vorhandene Partner würde das auch so sehen) ich es am liebsten so machen würde: Kirche,und danach zum Standesamt mit der Bitte darum, es kurz und schmerzlos zu machen- das ist nämlich ein reiner Verwaltungsakt. Musik, Ansprache etc pp hatte man ja schon in der Kirche (rein formal müsste das miittlerweile ja so gehen). Dass es bei der Ansicht, was nun eine unauflösliche Ehe ist und was nicht, zu netten Widersprüchen kommt- ja, da steckt sicher auch einiges historisch egwachsenens drin- und erklärbar ist alles. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ManfredM. Geschrieben 26. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 26. Juni 2010 Noch ne Frage: Was ist denn eigentlich mit strammen Katholiken, die sich scheiden lassen und wieder heiraten (z. B. Waigel) - verbleiben die im Stand der Gnade ebenso wie die Nutzniesser der bevorzugten Auflösung von adeligen und sonstigen herrschaftlichen Ehen (Grimaldi z. B.)? Abgesehen davon, besser ist sowieso immer noch der Zölibat, weil "die Jungfräulichkeit um des Himmelreiches Willen ... ein mächtiges Zeichen des Vorrangs der Verbindung mit Christus (ist), des sehnsüchtigen Harrens auf seine Wiederkunft, ein Zeichen, das auch daran erinnert, dass die Ehe der Weltzeit angehört, die vorübergeht" (KKK 1619). Na also. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wolfgang E. Geschrieben 26. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 26. Juni 2010 Wenn ich es recht verstehe, ist eine "evangelische Ehe" gültig, ob wohl sie nicht der katholischen Form genügt. Eine "katholische Ehe", die nicht der katholischen Form entspricht ist hingegen ungültig. Das ist noch nachvollziehbar. Total merkwürdig ist jedoch, dass eine evangelische Ehe für die katholische Kirche unauflöslich ist, obwohl sie das nicht für die evangelische Kirche ist. Die evangelischen Eheleute haben gar nicht den Willen, eine unauflösliche Ehe einzugehen, kriegen die Unauflöslichkeit aber trotzdem von einem zunächst unbeteiligten Dritten hineininterpretiert. Es ist ungefähr so, wie wenn nach katholischer Lehre beim Gedächtnismahl eines reformierten Predigers Brötchen und Traubensaft zu Leib und Blut Christi würden, bei einer Messe eines katholischen Priesters aber gar nichts passiert, wenn seine Stola die falsche Farbe hätte (Formfehler). Werner erneut: Wo bleibt dein Respekt? Respekt wovor? Vor einer Bestimmung des kirchlichen Eherechts die von den meisten Kanonisten für völlig verfehlt gehalten wird? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wolfgang E. Geschrieben 26. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 26. Juni 2010 Ob jetzt alle Katholiken ein Problem mit demm Standesamt haben, weiß ich nicht.Für mich sage ich, dass (immer vorrausgestzt, der nicht vorhandene Partner würde das auch so sehen) ich es am liebsten so machen würde: Kirche,und danach zum Standesamt mit der Bitte darum, es kurz und schmerzlos zu machen- das ist nämlich ein reiner Verwaltungsakt. Musik, Ansprache etc pp hatte man ja schon in der Kirche (rein formal müsste das miittlerweile ja so gehen). Dass es bei der Ansicht, was nun eine unauflösliche Ehe ist und was nicht, zu netten Widersprüchen kommt- ja, da steckt sicher auch einiges historisch egwachsenens drin- und erklärbar ist alles. Meine Frau und ich hatten vor 42 Jahren als wir geheiratet haben kein Problem mit dem Standesamt...warum auch es ist ein notwendiger Akt um eine staatliche Anerkennung unserer Ehe zu erlangen. Wior haben allerdings die Zeremonie ohne Musik, ohne Ansprache und ohne Ringwechsel abhalten lassen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
josef Geschrieben 26. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 26. Juni 2010 (bearbeitet) Liebe Angelika, ...Also welche Ehen gelten in der katholischen Kirche als unauflöslich?Eine zwischen zwei Atheisten standesamtlich geschlossene Ehe?(*doofguck*) Eine zwischen zwei evangelischen Christen kirchlich geschlossene Ehe? (ja) Eine zwischen zwei evangelischen Christen nur standesamtlich geschlossene Ehe? Eine zwischen zwei Katholiken nur standesamtlich geschlossene Ehe? Eine zwischen einem katholischen und einem atheistischen Partner standesamtlich geschlossene Ehe? Was JESUS in Markus 6, 12 festgestellt hat, gilt für ausnahmslos a l l e ernstgemeinte Vereinigung von Mann und Frau: .6 Am Anfang der Schöpfung aber hat GOTT sie als Mann und Frau geschaffen. .7 Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen, .8 und die zwei werden ein Fleisch sein. Sie sind also nicht mehr zwei, sondern eins. .9 Was aber GOTT verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen. .10 Zu Hause befragten IHN die Jünger noch einmal darüber. .11 ER antwortete ihnen: Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch. .12 Auch eine Frau begeht Ehebruch, wenn sie ihren Mann aus der Ehe entlässt und einen anderen heiratet. Die ernste Vereinigung von Mann und Frau ist ein Sakrament daß sie sich gegenseitig spenden - unabhängig von Konfession und Standesamt. Dazu der Katechismus der Katholischen Kirche den der HEILIGE GEIST den Papst herausgeben lässt: Art.1601 „Der Ehebund, durch den Mann und Frau unter sich die Gemeinschaft des ganzen Lebens begründen, welche durch ihre natürliche Eigenart auf das Wohl der Ehegatten und auf die Zeugung und die Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet ist, wurde zwischen Getauften von CHRISTUS dem HERRN zur Würde eines Sakramentes erhoben" Art.1623 In der lateinischen Kirche ist man allgemein der Auffassung, daß die Brautleute selbst als Übermittler der Gnade CHRISTI einander das Ehesakrament spenden, indem sie vor der Kirche ihren Ehewillen erklären. In den östlichen Liturgien wird dieses Sakrament, das „Krönung" genannt wird, durch den Priester oder Bischof gespendet. Nachdem dieser den gegenseitigen Konsens der Brautleute entgegengenommen hat, krönt er zum Zeichen des Ehebundes den Bräutigam und die Braut. Zitat Ende. Gruß josef bearbeitet 26. Juni 2010 von josef Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 26. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 26. Juni 2010 Kirche,und danach zum Standesamt mit der Bitte darum, es kurz und schmerzlos zu machen- Ich kann mir nicht vorstellen, dass es noch viele Standesämter gibt, die sich weigern würden, es "kurz und schmerzlos" zu machen, wenn ein Paar ausdrücklich darum bittet. Zulässig ist erst Kirche dann Standesamt natürlich inzwischen auf jeden Fall. Allerdings traut die RKK ja selber nur mit Sondergenehmigung ohne vorhergehende zivile Eheschließung, das läge also wohl in der Hand des jeweiligen Generalvikariats. Chryso? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AdG Geschrieben 26. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 26. Juni 2010 Wenn ich es recht verstehe, ist eine "evangelische Ehe" gültig, ob wohl sie nicht der katholischen Form genügt. Eine "katholische Ehe", die nicht der katholischen Form entspricht ist hingegen ungültig. Das ist noch nachvollziehbar. Total merkwürdig ist jedoch, dass eine evangelische Ehe für die katholische Kirche unauflöslich ist, obwohl sie das nicht für die evangelische Kirche ist. Die evangelischen Eheleute haben gar nicht den Willen, eine unauflösliche Ehe einzugehen, kriegen die Unauflöslichkeit aber trotzdem von einem zunächst unbeteiligten Dritten hineininterpretiert. Es ist ungefähr so, wie wenn nach katholischer Lehre beim Gedächtnismahl eines reformierten Predigers Brötchen und Traubensaft zu Leib und Blut Christi würden, bei einer Messe eines katholischen Priesters aber gar nichts passiert, wenn seine Stola die falsche Farbe hätte (Formfehler). Werner erneut: Wo bleibt dein Respekt? Respekt wovor? Vor einer Bestimmung des kirchlichen Eherechts die von den meisten Kanonisten für völlig verfehlt gehalten wird? Vor dem Geschenk des allerheiligsten Sakraments des Altares. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mn1217 Geschrieben 26. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 26. Juni 2010 Kirche,und danach zum Standesamt mit der Bitte darum, es kurz und schmerzlos zu machen- Ich kann mir nicht vorstellen, dass es noch viele Standesämter gibt, die sich weigern würden, es "kurz und schmerzlos" zu machen, wenn ein Paar ausdrücklich darum bittet. Zulässig ist erst Kirche dann Standesamt natürlich inzwischen auf jeden Fall. Allerdings traut die RKK ja selber nur mit Sondergenehmigung ohne vorhergehende zivile Eheschließung, das läge also wohl in der Hand des jeweiligen Generalvikariats. Chryso? Nein,denke ich auch nicht- obwohl der ein oder andere Standesbeamte sicher enttäuscht wäre... Um wenn ich die Regelung vomn Anfang 2009 richtig verstanden habe, sollte Kirche vor Standesamt eghen, da das doch jetzt unabhängig voneinander ist.@AdG: wrner hat ja nicht gesagt, dass er die WE7ucharistie so sieht, sondern nur einen Vergleich gezogen- der ein wenig hinkt, aber nicht von mangelndem Respekt zeugt. Zurück zum Thema: Die Ehe musste nicht von Jesus eingesetzt werden, denn dieser Bund bestand schon vorher, und wurde schon in den zehn Geboten erwähnt- was seine Wichtigkeit zeigt. Bei dem Bund, der durch Liebe entseht, muss nichts erneuert werden. Das "Ja" zu Gott, ausgedrückt durch das "Ja" zu einem anderen Menschen, ist und bleibt. Taufe und Eucharistie sind Zeichen eines ganz neuen Bundes mit Gott durch Jesus. Ehe ist älter als der Bund Gottes mit Noah, ist wirklich ursprünglich, und braucht keine neue Einsetzung. Die Unauflöslichkeit der Ehe wird von jesus mehrfach betont, damit ihre Wichtigkeit unterstrichen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mecky Geschrieben 26. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 26. Juni 2010 Der Bund bestand schon vor den 10 Geboten. Bei Schwänen und Gibbons seit Jahrmillionen. Bei Walrössern allerdings ein wenig anders (Harem). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franziskaner Geschrieben 26. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 26. Juni 2010 Der Bund bestand schon vor den 10 Geboten. Bei Schwänen und Gibbons seit Jahrmillionen. Bei Walrössern allerdings ein wenig anders (Harem). Das ist genau der Naturrechtsgedanke im katholischen Eherecht. Es liegt in der Natur der Walrösser, dass sie einen Harem haben. Es liegt in der Natur von Schwänen und Gibbons, momogsm zu leben (ist das eigentlich wirklich so? Keine Ahnung ...) Und genauso liegt die lebenslange monogame Ehebeziehung in der Natur des Menschen. Diese Beziehung musste also (anders als die Eucharistie) nicht von Jesus neu gestiftet werden, und besteht deshalb auch (ebenfalls anders als bei der Eucharistie) unabängig von der Zugehörigkeit zur Kirche. Ebenfalls in der Natur des Menschen liegt es allerdings, dass er sich frei dazu entscheiden muss. Er kann abweichende Lebensmodelle hervorbringen, die dann u.U. sogar kulturell gefestigt und tradiert werden. Das ändert aber nichts daran, dass z.B. polygamie oder "Lebensabschnittspartnerschaften" schwere Zwiespältigkeiten mit sich bringen, die auch nicht aufgelöst werden können und das Leben der Menschen belasten. Zusätzlich kompliziert wird die Sache daduch, das die Beziehung zwischen Mann und Frau so komplex und vielschichtig ist (das ist ja das tolle daran, würde ich sagen), dass man sie nur ganz schwer in Gesetze fassen kann. Insofern führt dann auch die oberflächliche Einhaltung kirchlicher Gesetze in diesem Bereich immer wieder zu Einzelfällen, die den Grundgedanken ad absurdum zu führen scheinen. Trotzdem: eine geglückte Ehe hat eine Form von Schlüssigkeit und Lebensglück, die von anderen Formen der sexuellen Beziehung nicht erreicht wird. Das ist in ganz tiefen Schichten des menschlichen Bewusstseins verankert. Kinder und träumen immer davon, eines Tages den Prinzenn/die Prinzessin zu finden. Und auch in Märchen ist nie davon die Rede, dass etwa am Ende der Held mit seinen beiden Frauen glücklich zusammenlebt. Und zwar auch in Märchen aus polygamen Kulturen. Die Rahmenerzählung von 1001 Nacht z.B. beschreibt geradezu die Bekehrung des Sultans zu einer monogamen Beziehung Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mecky Geschrieben 26. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 26. Juni 2010 Jepp. Deswegen halte ich es auch für Unfug, solche Diskussionen mit Rechtsfragen zu beginnen. Die stehen höchstens am Ende einer Diskussion, wenn man sich zu fragen beginnt, wie man das Diskussionsergebnis rechtlich stützen oder sichern könnte. Der Threadtitel spricht vom Sakrament. Die Diskussion im Thread stellt die Sache so dar, als ginge es darum, Rechtsnormen abzuwägen. Da kommt für den Glauben nichts bei raus. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 26. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 26. Juni 2010 Und genauso liegt die lebenslange monogame Ehebeziehung in der Natur des Menschen. Das ist schlicht nicht beweisbar und daher ideologische Behauptung, wie fast alles, was von dem angeblich existierenden "Naturrecht" abgeleitet wird. Kein Mensch weiß, welche Form - monogam oder polygam - das ursprüngliche Sozial- und Sexualverhalten des Menschen ist. Bei Primaten gibt es beides, und was die Form der gemeinsamen Vorfahren von Menschenaffen und Menschen war, ist nicht feststellbar. Es spricht allerdings einiges dafür, dass die monogame Beziehung ein kulturelles Phänomen ist. Und selbst damit ist noch nichts über die lebenslange Beziehung gesagt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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