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Heino´s Auftritt zu höheren Ehre Gottes


atheist666

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Und recht hätte er erstmal nur, wenn man 1. wüsste ob eine der Vorehen überhaupt zustandegekommen ist. Wir wissen nichts von einer kirchlichen Eheschließung und auch nichts von evtl. Annullierungsverfahren.

 

2. kennt die Kirche für solche Fälle die "sanatio in radice" d.h. die Heilung von der Wurzel her. Damit könnte man nachdem jetzt der Ledigenstatus beider Partner eh vorliegt (da beide definitiv verwitwet sind) die Ehe nachträglich für zustandegekommen erklären. Damit wäre der ggf. vorliegende Status des Ehebruchs (bis zum Tod des letzten Vor-Ehepartners) bzw. des Konkubinats (ab diesem Zeitpunkt bis zur Feststellung der Gültigkeit der neuen Ehe) zu bereinigen und die Eheleute unbeschränkt zum sakramentalen Leben der Kirche wieder zugelassen.

 

Und recht hätte er erstmal nur, wenn man 1. wüsste ob eine der Vorehen überhaupt zustandegekommen ist. Wir wissen nichts von einer kirchlichen Eheschließung und auch nichts von evtl. Annullierungsverfahren.

 

;) jawoll wir wissen nicht, ob er kirchlich verheiratet war, und das in den 60. Jahren; schlechtes Argument!

 

2. kennt die Kirche für solche Fälle die "sanatio in radice" d.h. die Heilung von der Wurzel her. Damit könnte man nachdem jetzt der Ledigenstatus beider Partner eh vorliegt (da beide definitiv verwitwet sind) die Ehe nachträglich für zustandegekommen erklären. Damit wäre der ggf. vorliegende Status des Ehebruchs (bis zum Tod des letzten Vor-Ehepartners) bzw. des Konkubinats (ab diesem Zeitpunkt bis zur Feststellung der Gültigkeit der neuen Ehe) zu bereinigen und die Eheleute unbeschränkt zum sakramentalen Leben der Kirche wieder zugelassen.

 

O ja, davon wir ja auch soviel Gebrauch gemacht; genauso kennt die Kirche bestimmt noch eine Ausnahme für Geschiedene beim Abendmal.

 

Ich muß jetzt in´s Bett und komme heute Abend nochmal vorbei, um die weiteteren Ausreden(Argumente) für den heilig gesprochen völkischen Heino zu lesen. ;)

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Wir können das hier eigentlich auch abkürzen.

Du magst Heino nicht.

Zur Kenntnis genommen.

 

Damit sollte das Thema doch eigentlich umfassend behandelt sein, oder weiss jemand noch einen wichtigen weiteren Aspekt, den ich vergessen habe?

 

Werner

PS: Mein Fall ist er auch nicht.

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Bei Heinrich dem VIII galten seine anderen Ehen als Ehebruch!
Divorced, beheaded, died, divorced, beheaded, survived.

 

Selbstverständlich galt die Ehe mit Anne Boleyn aus römisch-katholischer Sicht als Ehebruch. Katharina von Aragon lebte schließlich noch (zumindest bis Jan 1536 - danach wäre ggf eine sanatio möglich gewesen, die aber nicht durchgeführt wurde).

 

Die Ehe mit Jane Seymour muss aus katholischer Sicht für ungültig erklärt werden, da im Falle des Ablebens von Anne Boleyn (Mai 1536) Gattenmord vorlag.

 

Jane starb 1537.

 

Die nachfolgende Ehe mit Anna von Kleve war wohl gültig. Da sie nicht vollzogen wurde, ist hier grundsätzlich von der Möglichkeit der Annullierung auszugehen. Ob diese Entscheidung aber von einer befugten Stelle getroffen wurde wäre zu prüfen (heute dürfte das nur der Papst).

 

Wenn Anna von Kleve ordentlich annulliert wurde ist die Ehe mit Catharine Howard grundsätzlich gültig. Andernfalls Ehebruch.

 

Für Catherine Parr gilt neben der Frage ob Anna korrekt annulliert wurde (Anna überlebte die ganze Bagage ja um 10 Jahre) wie schon bei Jane der Aspekt ob die Hinrichtung von Catherine Howard nicht auch unter Gattenmord fällt.

 

Aber das nur am Rande.

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Beutelschneider
Divorced, beheaded, died, divorced, beheaded, survived.

 

Selbstverständlich galt die Ehe mit Anne Boleyn aus römisch-katholischer Sicht als Ehebruch. Katharina von Aragon lebte schließlich noch (zumindest bis Jan 1536 - danach wäre ggf eine sanatio möglich gewesen, die aber nicht durchgeführt wurde).

 

Die Ehe mit Jane Seymour muss aus katholischer Sicht für ungültig erklärt werden, da im Falle des Ablebens von Anne Boleyn (Mai 1536) Gattenmord vorlag.

 

Jane starb 1537.

 

Die nachfolgende Ehe mit Anna von Kleve war wohl gültig. Da sie nicht vollzogen wurde, ist hier grundsätzlich von der Möglichkeit der Annullierung auszugehen. Ob diese Entscheidung aber von einer befugten Stelle getroffen wurde wäre zu prüfen (heute dürfte das nur der Papst).

 

Wenn Anna von Kleve ordentlich annulliert wurde ist die Ehe mit Catharine Howard grundsätzlich gültig. Andernfalls Ehebruch.

 

Für Catherine Parr gilt neben der Frage ob Anna korrekt annulliert wurde (Anna überlebte die ganze Bagage ja um 10 Jahre) wie schon bei Jane der Aspekt ob die Hinrichtung von Catherine Howard nicht auch unter Gattenmord fällt.

 

Aber das nur am Rande.

 

Danke für das wohl einzige sinnvolle Posting in diesem Thread.

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O ja, davon wir ja auch soviel Gebrauch gemacht; genauso kennt die Kirche bestimmt noch eine Ausnahme für Geschiedene beim Abendmal.

 

 

Ich versuche mal zu ordnen:

 

Heino - Geschieden-wiederverheiratet, uneheliche Tochter, schlechter Sänger.

 

So weit, so klar, hier herrscht wohl allgemeine Einigkeit.

 

Nun wird ein längst zurückliegendes Konzert (Ende Januar fand es statt) ausgebuddelt, um über Heino herzuziehen. Dei einschlägig bekannte Hetzseite rührt obige Punkte zusammen, beklagt, dass Heino statt dem Pfarrer vor dem Altar stand, und am Allerschlimmsten (aus deren Sicht) ist:

Bezahlte Konzerte in katholischen Kirchen sind nach den geltenden römischen Bestimmungen verboten.

 

Das hat nun gerade gar nix mit dem Umgang der römisch-katholischen Kirche mit geschiedenen Wiederverheirateten zu tun, weswegen hier auch nicht Ausnahmen für Geschiedene beim "Abendmal" gesucht werden müssen, was unserem wackerem Atheisten im Eifer des Gefechtes natürlich nicht aufgefallen ist.

 

 

An das Zitat möchte ich jedoch anknüpfen:

Sind bezahlte Konzerte wirklich verboten?

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Das wüsste ich auch gerne, die finden nämlich nahezu überall statt.

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An das Zitat möchte ich jedoch anknüpfen:

Sind bezahlte Konzerte wirklich verboten?

Gem. CIC 1221 muss der Zutritt zu den gottesdienstlichen Zeiten auf jeden Fall frei sein.

 

Zur außerliturgischen Nutzung habe ich nichts gefunden.

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Hast Du-interlektuell-diesen Absatz begriffen, Julius?

Interlektuell?

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An das Zitat möchte ich jedoch anknüpfen:

Sind bezahlte Konzerte wirklich verboten?

Gem. CIC 1221 muss der Zutritt zu den gottesdienstlichen Zeiten auf jeden Fall frei sein.

 

Zur außerliturgischen Nutzung habe ich nichts gefunden.

Korrektur: eine außerliturgische Nutzung ist erlaubt, sofern der Ortsbischof es erlaubt. (CIC 1210).
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Wie bitte, sein wann ist es bei den Katholiken üblich Scheidungen nicht mehr als Ehebruch zu definieren?

Wer sich scheiden lässt, aber enthaltsam lebt, begeht keinen Ehebruch.

Differenzierung und genaues Hingucken sind so Stichwörter ... ach was red ich.

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An das Zitat möchte ich jedoch anknüpfen:

Sind bezahlte Konzerte wirklich verboten?

Gem. CIC 1221 muss der Zutritt zu den gottesdienstlichen Zeiten auf jeden Fall frei sein.

 

Zur außerliturgischen Nutzung habe ich nichts gefunden.

Korrektur: eine außerliturgische Nutzung ist erlaubt, sofern der Ortsbischof es erlaubt. (CIC 1210).

Na, das ist für Gottesdienste ja klar.

Außerhalb derselben haben nämlich sehr viele Kirchen bezahlte Konzerte. Hätte mich gewundert, wenn das alles illegal wäre.

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Außerhalb derselben haben nämlich sehr viele Kirchen bezahlte Konzerte. Hätte mich gewundert, wenn das alles illegal wäre.
Quintessenz: der <Link unzulässig>-Artikel ist schlichtweg Schrott.

 

(Für diese Erkenntnis hätte es diesen Thread allerdings nun wirklich nicht gebraucht...)

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Außerhalb derselben haben nämlich sehr viele Kirchen bezahlte Konzerte. Hätte mich gewundert, wenn das alles illegal wäre.
Quintessenz: der <Link unzulässig>-Artikel ist schlichtweg Schrott.

 

(Für diese Erkenntnis hätte es diesen Thread allerdings nun wirklich nicht gebraucht...)

Nö, dafür hätte "<Link unzulässig>" gereicht. ;)

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An das Zitat möchte ich jedoch anknüpfen:

Sind bezahlte Konzerte wirklich verboten?

Gem. CIC 1221 muss der Zutritt zu den gottesdienstlichen Zeiten auf jeden Fall frei sein.

 

Zur außerliturgischen Nutzung habe ich nichts gefunden.

Korrektur: eine außerliturgische Nutzung ist erlaubt, sofern der Ortsbischof es erlaubt. (CIC 1210).

Na, das ist für Gottesdienste ja klar.

Außerhalb derselben haben nämlich sehr viele Kirchen bezahlte Konzerte. Hätte mich gewundert, wenn das alles illegal wäre.

 

Eben. Es handelte sich übrigens um eine Konzerttournee, in deren Rahmen der Barde in 16 katholischen und evangelischen Kirchen (Vorjahr: 47 Kirchen) auftrat, das Auftaktkonzert 2009 fand im Linzer Mariendom statt.

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Dei einschlägig bekannte Hetzseite rührt obige Punkte zusammen, beklagt, dass Heino statt dem Pfarrer vor dem Altar stand, und am Allerschlimmsten (aus deren Sicht) ist:
Bezahlte Konzerte in katholischen Kirchen sind nach den geltenden römischen Bestimmungen verboten.

 

Besagte Hetzseite ist nach den geltenden römischen Bestimmungen auch verboten.

 

Werner

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Eben. Es handelte sich übrigens um eine Konzerttournee, in deren Rahmen der Barde in 16 katholischen und evangelischen Kirchen (Vorjahr: 47 Kirchen) auftrat, das Auftaktkonzert 2009 fand im Linzer Mariendom statt.

 

Schön für den Barden, früher hat er das völkische Gefühl bedient, heute sahnt er bei den Christen ab. ;)

 

Allerdings bin ich nicht der Ansicht, daß er ein schlechter Sänger sei.

 

Karamba, karacho, ein Whisky

 

Cheers!

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...

Allerdings bin ich nicht der Ansicht, daß er ein schlechter Sänger sei.

 

Karamba, karacho, ein Whisky

 

Cheers!

 

Boah, ist das gruselig ... da weiß man ja nicht was schlimmer ist: zugucken oder zuhören...

Gruselig:

 

http://www.youtube.com/watch?v=k1bK2ux4FM4

 

;)

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Eben. Es handelte sich übrigens um eine Konzerttournee, in deren Rahmen der Barde in 16 katholischen und evangelischen Kirchen (Vorjahr: 47 Kirchen) auftrat, das Auftaktkonzert 2009 fand im Linzer Mariendom statt.

 

Schön für den Barden, früher hat er das völkische Gefühl bedient, heute sahnt er bei den Christen ab. ;)

 

Allerdings bin ich nicht der Ansicht, daß er ein schlechter Sänger sei.

 

Karamba, karacho, ein Whisky

 

Cheers!

Dieser Barde ist sowieso nicht echt. Es gibt nur einen wahren Heino.

bearbeitet von AndreasB
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