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Geschrieben
Ihr springt auch über jeden Stock, den man Euch hinhält ... :ninja:

 

pervers ... :ninja:

Geschrieben
Ihr springt auch über jeden Stock, den man Euch hinhält ... :ninja:

 

Deine Beiträge sind so ähnlich wie eine übergewichtige und übertoastete "Dorfschönheit", deren Tanga zu hoch gerutscht ist. Man kann nicht wegschauen, man kann's nicht unkommentiert lassen, und schön ist es auch nicht.

Geschrieben

Ihr mit Eurer Verharmlosung ! Jetzt habt Ihr die Quittung !! :angry2:

Bitte wo?

Geschrieben

Ja: Wo?? Und was???

Geschrieben

Lacht Ihr ruhig ! Aber ich habe gesicherte Erkenntnisse, dass hinter dem Eianschlag auf unseren Bundespräsidenten die Nacktmafia steckt !

Geschrieben

Lacht Ihr ruhig ! Aber ich habe gesicherte Erkenntnisse, dass hinter dem Eianschlag auf unseren Bundespräsidenten die Nacktmafia steckt !

Ich habe keine Ahnung, woher Deine "gesicherten" Erkenntnisse her sein sollen, aber die Nacktmafia hat mit den Eiern nullkommagarnix zu tun.

Beweis: Eier werden nichtnackt gelegt. Sogar von ihr.

Nein, erste Spuren führen zur Hühnerhofmafia, die mutmaßlicher Weise von diesem verdächtigen Subjekt unterstützt wird.

Geschrieben
Lacht Ihr ruhig ! Aber ich habe gesicherte Erkenntnisse, dass hinter dem Eianschlag auf unseren Bundespräsidenten die Nacktmafia steckt !

Das ist die Höhe! Wie gut, dass unser Bundespräsident die Eier hatte, sich davon nicht beeindrucken zu lassen.

Geschrieben

Möglicherweise interessiert es Euch, dass ich gegen Zalando.de Strafanzeige wegen deren widerlicher Fernsehwerbung gestellt habe ! Derart ekelhafte Bilder gab es im deutschen Fernsehen ja wohl noch nie, und das will schon was heißen ! Pfui Teufel !

Geschrieben

Möglicherweise interessiert es Euch, dass ich gegen Zalando.de Strafanzeige wegen deren widerlicher Fernsehwerbung gestellt habe ! Derart ekelhafte Bilder gab es im deutschen Fernsehen ja wohl noch nie, und das will schon was heißen ! Pfui Teufel !

Mich interessiert es nicht und den Staatsanwalt wird es auch nicht interessieren. Welchen Straftatbestand soll er sich denn aus den Fingern saugen?
Geschrieben (bearbeitet)

Möglicherweise interessiert es Euch, dass ich gegen Zalando.de Strafanzeige wegen deren widerlicher Fernsehwerbung gestellt habe ! Derart ekelhafte Bilder gab es im deutschen Fernsehen ja wohl noch nie, und das will schon was heißen ! Pfui Teufel !

Mich interessiert es nicht und den Staatsanwalt wird es auch nicht interessieren. Welchen Straftatbestand soll er sich denn aus den Fingern saugen?

Ich strebe eine Verurteilung wegen § 183 Strafgesetzbuch in Verbindung mit § 183 a an!

 

§ 183

 

Exhibitionistische Handlungen

 

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

 

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

 

(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.

 

(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung

 

1. nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder

2. nach § 174 Abs. 2 Nr. 1 oder § 176 Abs. 4 Nr. 1

 

bestraft wird.

 

§ 183 a

 

Erregung öffentlichen Ärgernisses

 

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

bearbeitet von Daniel75
Geschrieben

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

 

Wo werden denn da bitte öffentlich sexuelle Handlungen vorgenommen?

Geschrieben

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

 

Wo werden denn da bitte öffentlich sexuelle Handlungen vorgenommen?

 

 

Keine Ahnung - in Daniels Kopf wahrscheinlich!

Geschrieben

Möglicherweise interessiert es Euch, dass ich gegen Zalando.de Strafanzeige wegen deren widerlicher Fernsehwerbung gestellt habe ! Derart ekelhafte Bilder gab es im deutschen Fernsehen ja wohl noch nie, und das will schon was heißen ! Pfui Teufel !

Mich welcher gar schrecklichen Ferkelei werben die denn? Entschuldige meine Ahnungslosigkeit, aber ich besitze keinen Fernseher und schaue auch sonst nie fern.

Geschrieben

Möglicherweise interessiert es Euch, dass ich gegen Zalando.de Strafanzeige wegen deren widerlicher Fernsehwerbung gestellt habe ! Derart ekelhafte Bilder gab es im deutschen Fernsehen ja wohl noch nie, und das will schon was heißen ! Pfui Teufel !

Mich welcher gar schrecklichen Ferkelei werben die denn? Entschuldige meine Ahnungslosigkeit, aber ich besitze keinen Fernseher und schaue auch sonst nie fern.

 

 

Du musst bei Google "Zalando FKK Werbung" als Suchbegriff eingeben. Und wenn Du dann die unzensierte You-Tube-Version sehen möchtest, musst Du Dich anmelden.

 

Entblößte Geschlechtsteile verderben nämlich ganz offensichtlich die Jugend. :facepalm:

Geschrieben

Möglicherweise interessiert es Euch, dass ich gegen Zalando.de Strafanzeige wegen deren widerlicher Fernsehwerbung gestellt habe ! Derart ekelhafte Bilder gab es im deutschen Fernsehen ja wohl noch nie, und das will schon was heißen ! Pfui Teufel !

Mich welcher gar schrecklichen Ferkelei werben die denn? Entschuldige meine Ahnungslosigkeit, aber ich besitze keinen Fernseher und schaue auch sonst nie fern.

 

 

Du musst bei Google "Zalando FKK Werbung" als Suchbegriff eingeben. Und wenn Du dann die unzensierte You-Tube-Version sehen möchtest, musst Du Dich anmelden.

 

Entblößte Geschlechtsteile verderben nämlich ganz offensichtlich die Jugend. :facepalm:

Und beim Ansehen dieses Clips ist Daniel einer abgegangen? Unfassbar.

Geschrieben

Und beim Ansehen dieses Clips ist Daniel einer abgegangen? Unfassbar.

 

 

Du sagst es, Du sagst es. :rolleyes:

 

Etwas anderes als :facepalm: fällt mir dazu beim besten Willen nicht mehr ein.

Franciscus non papa
Geschrieben

Möglicherweise interessiert es Euch, dass ich gegen Zalando.de Strafanzeige wegen deren widerlicher Fernsehwerbung gestellt habe ! Derart ekelhafte Bilder gab es im deutschen Fernsehen ja wohl noch nie, und das will schon was heißen ! Pfui Teufel !

Mich interessiert es nicht und den Staatsanwalt wird es auch nicht interessieren. Welchen Straftatbestand soll er sich denn aus den Fingern saugen?

Ich strebe eine Verurteilung wegen § 183 Strafgesetzbuch in Verbindung mit § 183 a an!

 

§ 183

 

Exhibitionistische Handlungen

 

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

 

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

 

(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.

 

(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung

 

1. nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder

2. nach § 174 Abs. 2 Nr. 1 oder § 176 Abs. 4 Nr. 1

 

bestraft wird.

 

§ 183 a

 

Erregung öffentlichen Ärgernisses

 

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

 

 

kindelein von herzen - du spinnst, such dir einen guten therapeuten.

Geschrieben

Möglicherweise interessiert es Euch, dass ich gegen Zalando.de Strafanzeige wegen deren widerlicher Fernsehwerbung gestellt habe ! Derart ekelhafte Bilder gab es im deutschen Fernsehen ja wohl noch nie, und das will schon was heißen ! Pfui Teufel !

Mich welcher gar schrecklichen Ferkelei werben die denn? Entschuldige meine Ahnungslosigkeit, aber ich besitze keinen Fernseher und schaue auch sonst nie fern.

 

 

Du musst bei Google "Zalando FKK Werbung" als Suchbegriff eingeben.

 

Naja, so kann man die Klicks für diesen aus Funk und Fernsehen längst bekannten Clip natürlich auch hochtreiben (trotzdem Danke für den Tip!!).

 

 

Entblößte Geschlechtsteile verderben nämlich ganz offensichtlich die Jugend. :facepalm:

 

Nur zur Warnung: Da ist nichts entblößt, sondern alles brav gepixelt.

 

Wie heißt es so schön in dem CNN-SackReis-Stück?

 

"YAWN!"

Geschrieben

Ich strebe eine Verurteilung wegen § 183 Strafgesetzbuch in Verbindung mit § 183 a an!

 

 

Nein, du trollst.

Geschrieben

Es gibt geileres als pure Nacktheit.

Geschrieben (bearbeitet)

Bitte keine Details! Hier lesen Minderjaehrige und Briten mit. ;)

 

DonGato.

bearbeitet von DonGato

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