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@marcellinus

kannst du mir ein beispiel von früheren verbannungen nennen?

Marcion wurde exkommuniziert.

 

 

was aber bedeutet? aus der römischen gemeinde? aus der universellen kirche (gab es eine?)? gab es einen amtlichen akt? wie ist die quellenlage?

Ich habe grundsätzlich ein problem mit historikern à la wiki, die die quellen nicht nennen-

 

eine excommunicatio wie wir heute sie meinen, war mE nicht.

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@marcellinus

kannst du mir ein beispiel von früheren verbannungen nennen?

Marcion wurde exkommuniziert.

 

 

was aber bedeutet? aus der römischen gemeinde? aus der universellen kirche (gab es eine?)? gab es einen amtlichen akt? wie ist die quellenlage?

Ich habe grundsätzlich ein problem mit historikern à la wiki, die die quellen nicht nennen-

 

eine excommunicatio wie wir heute sie meinen, war mE nicht.

Das ist jetzt ein Definitionsproblem, oder ein Ausweichen. Wenn es noch keine Kirche wie die heutige gab, kann es auch keine heutigen Maßstäben genügende Exkommunikation gewesen sein. Aber was heißt das schon? Marcion gilt bis heute als Paradebeispiel eines Häretikers. Das sollte doch reichen.

bearbeitet von Marcellinus
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Das ist jetzt ein Definitionsproblem, oder ein Ausweichen. Wenn es noch keine Kirche wie die heutige gab, kann es auch keine heutigen Maßstäben genügende Exkommunikation gewesen sein. Aber was heißt das schon? Marcion gilt bis heute als Paradebeispiel eines Häretikers. Das sollte doch reichen.
Was soll denn eine "heutigen Maßstäben genügende Exkommunikation" sein?
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Das ist jetzt ein Definitionsproblem, oder ein Ausweichen. Wenn es noch keine Kirche wie die heutige gab, kann es auch keine heutigen Maßstäben genügende Exkommunikation gewesen sein. Aber was heißt das schon? Marcion gilt bis heute als Paradebeispiel eines Häretikers. Das sollte doch reichen.
Was soll denn eine "heutigen Maßstäben genügende Exkommunikation" sein?

Das solltest du Jossi fragen.

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eine excommunicatio wie wir heute sie meinen, war mE nicht.
Eine Exkommunikation ist zunächst einmal ein Ausschluss aus der Gottesdienst- und Lebensgemeinschaft.

 

Der Exkommunizierte ist nicht berechtig im Namen der Kirche zu handeln und zu lehren und er ist nicht berechtigt am sakramentalen Leben der Kirche teilzunehmen oder ein Amt in der Kirche auszuüben.

 

Die Exkommunikation ergibt sich aus bestimmten begangenen Taten und/oder öffentlichen Bekenntnissen.

 

wo soll der Unterschied zu einer Exkommunikation im 2. Jahrhundert sein?

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